Einspruch gegen den Bußgeldbescheid: Kosten

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 15. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Bußgeldbescheid: Verursacht der Einspruch Kosten?

Bußgeldbescheid: Bei einem Einspruch sind die Kosten des Verfahrens höher.
Bußgeldbescheid: Bei einem Einspruch sind die Kosten des Verfahrens höher.

Wer einen Verstoß im Straßenverkehr begeht, muss je nach Art und Schwere der Ordnungswidrigkeit damit rechnen, dass ein Bußgeldverfahren eröffnet wird. In diesem Fall verschickt die zuständige Behörde einen Bußgeldbescheid an den Verkehrssünder.

Sind Sie mit dem Vorwurf nicht einverstanden, können Sie innerhalb von zwei Wochen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen. Sie sollten dies allerdings nicht leichtfertig tun, da ein Einspruch die Kosten erhöht.

Aber wie setzen sich diese zusätzlichen Kosten zusammen und wann sollte die Möglichkeit in Kauf genommen werden, mehr zu zahlen? Das erfahren Sie im Folgenden.

FAQ: Kosten beim Einspruch gegen den Bußgeldbescheid

Welche Kosten kann der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid verursachen?

Gerichtskosten und Anwaltskosten können zusätzliche Kosten im Bußgeldverfahren verursachen. Wie hoch diese ausfallen, richtet sich immer nach dem Einzelfall und lässt sich nicht pauschal benennen.

Wann entfallen die Kosten bei einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?

Beauftragen Sie keinen Anwalt und ist der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid gerechtfertigt, entstehen Ihnen keine Kosten.

Wann lohnt sich der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?

Ein Einspruch lohnt sich in der Regel nur, wenn ein hohes Bußgeld oder ein Fahrverbot droht und die Kosten im Verhältnis zu den Sanktionen stehen.

Video: Das Wichtigste zum Einspruch gegen den Bußgeldbescheid

Was Sie beim Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid beachten sollten, verrät dieses Video.
Was Sie beim Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid beachten sollten, verrät dieses Video.

Zusammensetzung der Kosten beim Einspruch gegen den Bußgeldbescheid

Wollen Sie beim Bußgeldbescheid den Einspruch zurücknehmen, verursacht das Kosten.
Wollen Sie beim Bußgeldbescheid den Einspruch zurücknehmen, verursacht das Kosten.

Ist der Bußgeldbescheid fehlerhaft oder unbegründet und Sie legen Einspruch ein, wird dieser durch die Bußgeldstelle erneut geprüft. Ist die Behörde mit Ihren Einwänden einverstanden, wird diesem stattgegeben und das Verfahren wird eingestellt.

Wird der Einspruch nicht als rechtmäßig angesehen, werden die Akten an ein Gericht weitergegeben. Spätestens jetzt ist eine Begründung für Ihre Einwände notwendig. Die Vertretung durch einen Anwalt ist nicht vorgeschrieben. Bei einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid können folgende Kosten anfallen:

  • Anwaltskosten
  • Gerichtskosten

Durch einen Einspruch erhöhen sich also die Kosten im Bußgeldverfahren. Deswegen sollte die Entscheidung wohlüberlegt sein. Ein Anwalt kann Sie über die Erfolgsaussichten aufklären. Tipp: Durch einen Bußgeldcheck ** erhalten Sie eine kostenlose Erstberatung. Anwaltskosten fallen nur an, wenn ein Mandat erteilt wird.

  • Erstberatung: Kostenlose Ersteinschätzung durch einen Anwalt
  • Rechtsberatung: Kostenpflichtige, umfassende Beratung und Vertretung durch einen Anwalt

Übrigens: Wird ein Bußgeldverfahren eröffnet, kommen ohnehin Kosten für die Bearbeitung und die Zustellung des Bußgeldbescheids auf Sie zu. Ein Einspruch erhöht die Kosten also nur.

Wann entfallen die Kosten beim Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?

Beauftragen Sie keinen Anwalt, entfallen die Kosten für eine Rechtsberatung. Die Gerichtskosten müssen Sie bezahlen, wenn das Gericht entscheidet, dass der Bußgeldbescheid rechtmäßig ist. Haben Sie mit Ihrem Einspruch Erfolg, entfallen die Gerichtskosten.

Wann lohnt sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid? Ein Einspruch macht nur Sinn, wenn die zusätzlichen Kosten des Verfahrens die Sanktionen nicht übersteigen. Bei guten Erfolgsaussichten (wegen Messfehlern), einem drohenden Fahrverbot oder einem hohen Bußgeld kann sich ein Einspruch lohnen.

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Einspruch gegen den Bußgeldbescheid: Kosten
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Über den Autor

Autor
Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

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1 Kommentar

  1. Olaf

    9. Dezember 2021 at 20:52

    bin mit einem FG 21-P z gelasert worden. Habe die Tat nicht zugegeben, da ich von den Beamten wissen wollte wie sie sicherstellten, dass die Messung meinen Wagen betraf – 2 spurige Strasse mit 30 Autos.
    Hätte auch noch gerne folgende Tests eingesehen – wurde mir vor ort verwehrt:
    Selbsttest, Displaytest. Test der Visiereinrichtung, Nulltest

    Geht da was? 19 km/h innerorts 75€

    vlG
    olaf

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