Kraftfahrstraße: Wichtige Regeln für Verkehrsteilnehmer
Letzte Aktualisierung am: 4. Februar 2026
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FAQ: Kraftfahrstraße
Eine Kraftfahrstraße ist eine öffentliche Straße, die durch das Verkehrszeichen 331.1 (weißes Auto auf blauem Grund) gekennzeichnet ist und ausschließlich von Kraftfahrzeugen befahren werden darf, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt.
Der wesentliche Unterschied liegt im Ausbau: Während Autobahnen immer kreuzungsfrei und baulich getrennt sind, können Kraftfahrstraßen Ampeln, Kreuzungen und Gegenverkehr aufweisen.
Eine Kraftfahrstraße wird durch das Verkehrszeichen 331.1 (ein weißes Auto auf blauem Grund) gekennzeichnet. Das Ende der Kraftfahrstraße wird durch dasselbe Schild in durchgestrichener Form gekennzeichnet.
Innerorts gelten meist 50 km/h und außerorts für Pkw grundsätzlich 100 km/h, sofern Schilder nichts anderes vorgeben. Eine Ausnahme bildet die „gelbe Autobahn“: Bei baulich getrennten Fahrbahnen oder mindestens zwei Fahrstreifen pro Richtung gilt außerorts die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h.
Inhaltsverzeichnis
Was sind Kraftfahrstraßen?

Die Kraftfahrstraße, umgangssprachlich oft auch „Schnellstraße“ genannt, nimmt im deutschen Straßennetz eine Sonderrolle ein. Sie soll den Verkehr bündeln und ein zügiges Vorankommen ermöglichen. Doch welche Regeln gelten auf Kraftfahrstraßen eigentlich genau? Viele Verkehrsteilnehmer setzen die Kraftfahrstraße fälschlicherweise mit der Autobahn gleich. Das stimmt allerdings nicht.
Durch ein Verkehrszeichen wird die Kraftfahrstraße ausgewiesen. Im Gegensatz zu Autobahnen können Kraftfahrstraßen auch durch Ortschaften führen oder nur einstreifig ausgebaut sein. Es gibt aber auch Gemeinsamkeiten von Autobahn und Kraftfahrstraße. Die vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit ist in § 18 Absatz 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) geregelt:
Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt; werden Anhänger mitgeführt, gilt das Gleiche auch für diese. […]
Was gilt auf Kraftfahrstraßen bezüglich der Geschwindigkeit?
Die Höchstgeschwindigkeit auf Kraftfahrstraßen hängt von deren Bauart ab. Befindet sich die Strecke innerorts, gelten in aller Regel 50 km/h als Tempolimit (sofern dieses nicht durch andere Verkehrsschilder herabgesetzt wird).
Außerhalb geschlossener Ortschaften beträgt für eine Kraftfahrstraße die Höchstgeschwindigkeit in der Regel 100 km/h. Es gibt allerdings eine Ausnahme: Gilt eine Straße als baulich getrennt (z. B. durch Mittelleitplanken oder Grünstreifen) oder hat sie mindestens zwei Fahrstreifen pro Richtung, entfällt die Begrenzung. Hier gilt für Pkw dann die Richtgeschwindigkeit auf der Kraftfahrstraße von 130 km/h, sofern keine Schilder etwas anderes vorgeben.
Auf der Kraftfahrstraße zu schnell gefahren? Sanktionen mit dem Rechner ermitteln
Weitere Regelungen laut StVO auf der Kraftfahrstraße

Auf der Kraftfahrstraße gelten besonders Verhaltensregeln, um den Verkehrsfluss bei hohen Geschwindigkeiten nicht zu gefährden. Gemäß § 18 Absatz 8 StVO ist das Halten und Parken auf der Fahrbahn sowie auf den Seitenstreifen streng verboten – ausgenommen sind hiervon lediglich ausgewiesene Parkplätze.
Zudem ist auf der Kraftfahrtstraße das Wenden oder Rückwärtsfahren untersagt und wird aufgrund des hohen Unfallrisikos hart sanktioniert.
Wichtig: Beim Überholen müssen Sie beachten, dass dies nur erlaubt ist, wenn eine Gefährdung des Gegenverkehrs (bei nicht baulich getrennten Fahrbahnen) ausgeschlossen ist und Sie mit einer deutlich höheren Geschwindigkeit als das zu überholende Fahrzeug fahren.