Alkohol am Steuer – Betrunken ein KFZ gefahren?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 17. November 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Rechnen Sie hier aus, was das kostet!

Tipp: Wenn Sie wissen wollen, wie viel Promille Sie wahrscheinlich nach dem Genuss von Alkohol haben, können Sie das hier mit unserem Promillerechner herausfinden!


Bußgeldtabelle: Alkohol am Steuer
Ver­stoßStrafePunk­teFahrverbotFVerbotLohnt ein Einspruch?
Pro­mille­grenze von 0,0 über­schrit­ten (gilt für Fahrer unter 21 oder in der Probe­zeit)250 €1Hier prüfen **
Pro­mille­grenze von 0,5 über­schrit­ten
... beim 1. Mal500 €21 Monat1 MHier prüfen **
... beim 2. Mal1.000 €23 Monate3 MHier prüfen **
... beim 3. Mal1.500 €23 Monate3 MHier prüfen **
Verkehr durch Alko­hol am Steuer gefähr­det (ab 0,3 Promil­le)31)Hier prüfen **
Pro­mille­grenze von 1,09 über­schrit­ten31)Hier prüfen **
1) Ent­ziehung der Fahr­er­laub­nis, Geld­strafe oder Frei­heits­strafe

Bußgeldkatalog und Bußgeldrechner bei Alkohol am Steuer

Alkohol am Steuer ist kein Kavaliersdelikt
Alkohol am Steuer ist kein Kavaliersdelikt

Betrunken gefahren mit Alkohol am Steuer – das wird enorm teuer. Nicht nur Leib und Leben anderer sowie die Sicherheit des Straßenverkehrs werden durch den Alkoholeinfluss gefährdet, sondern es drohen auch hohe Geldbußen, Punkte in Flensburg und der Führerscheinverlust.

Zudem können ab bestimmten Promillewerten durch die alkoholisierte Fahrt Straftaten begangen werden, die besonders hart sanktioniert werden. Ist die Fahrerlaubnis entzogen, kommt deren Wiedererteilung häufig erst nach einer erfolgreichen medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU, landläufig auch „Idiotentest“) in Betracht – ein langwieriges und vor allem kostenintensives Unterfangen.

Bitte klicken Sie auf Ihr favorisiertes Thema, um zum spezifischen Ratgeber zu gelangen:

FAQ: Alkohol am Steuer

Ich musste bei einer Kontrolle ins Röhrchen pusten – was erwartet mich?

Das kommt auf den festgestellten Promillewert an. Klicken Sie hier, um anhand des Bußgeldrechners mögliche Sanktionen zu ermitteln.

Welche Promillegrenze gilt in Deutschland?

Die Promillegrenze liegt bei 0,5. Für Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren gilt jedoch ein Alkoholverbot.

Ab wann ist Alkohol am Steuer strafbar?

Laut Rechtsprechung ist von einer Straftat auszugehen, wenn mehr als 1,09 Promille festgestellt werden. Es kann aber auch sein, dass der Alkoholverstoß bereits ab 0,3 Promille als Straftat (und nicht mehr als Ordnungswidrigkeit) geahndet wird, wenn eine alkoholtypische Fahrweise zu beobachten ist.

Video: Alkohol am Steuer – Definition und Strafe

Welche Konsequenzen beim Überschreiten der Promillegrenze drohen, erfahren Sie in diesem Video.
Welche Konsequenzen beim Überschreiten der Promillegrenze drohen, erfahren Sie in diesem Video.

Die Promillegrenzen im Einzelnen – und welche Sanktionen erfolgen

Je nachdem, mit wie viel Alkohol am Steuer ein Kraftfahrer erwischt wurde, hat das unterschiedliche Konsequenzen. Dabei erhält der betroffene Autofahrer bei einem Fahrverbot (als Folge einer Ordnungswidrigkeit oder vom Strafrichter verhängten Nebenstrafe) nach Ablauf des Verbots den Führerschein „automatisch“ zurück. Dagegen stellt die Straßenverkehrsbehörde beim Entzug der Fahrerlaubnis (als Folge einer Straftat) nach Ablauf der vom Gericht verhängten Sperrzeit auf Antrag des Betroffenen einen neuen Führerschein aus, sofern dieser zur Teilnahme am Straßenverkehr geeignet ist. Hat die Behörde daran Zweifel, muss der Betroffene einen Eignungsnachweis in Form einer positiven MPU beibringen.

Ab 0,3 Promille: Führerscheinverlust bei Ausfallerscheinungen

Auch wenn erst ab 0,5 Promille beim Fahren unter Alkoholeinfluss eine Ordnungswidrigkeit begangen wird: Führt der Alkohol am Steuer zu offensichtlichen Einschränkungen im Fahrverhalten (etwa Fahren in Schlangenlinien, Überfahren einer roten Ampel, riskante Überholmanöver, zu wenig Sicherheitsabstand usw.) oder womöglich sogar zu einem Unfall, werden sogenannte alkoholbedingte Ausfallerscheinungen angenommen. Bereits damit steht eine Gefährdung des Straßenverkehrs wegen relativer Fahruntüchtigkeit durch Alkohol am Steuer fest.

Die Folge sind drei Punkte in Flensburg, ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren (wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und Trunkenheitsfahrt, §§ 315c, 316 Strafgesetzbuch, §§ 315b, 315c, 316 Strafgesetzbuch – StGB) mit der Konsequenz einer Geld- oder Freiheitsstrafe und einem Fahrverbot (als Nebenstrafe) bzw. der Entziehung der Fahrerlaubnis.

Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass nach dem Genuss von etwa zwei Gläsern Bier noch „bedenkenlos“ Auto gefahren werden kann, weil damit noch keine 0,5 Promille erreicht sind. Bereits 0,3 Promille, die nach nur wenigem Alkoholkonsum erreicht werden können, genügen im Falle alkoholbedingter Ausfallerscheinungen oder eines Verkehrsunfalls für erhebliche Sanktionen. Dabei ist vor allem der Restalkohol nicht zu unterschätzen, also der noch nicht abgebaute Alkohol, der etwa aufgrund einer Feier vom Vorabend morgens noch im Blut vorhanden ist. Denn der Körper baut nur ca. 0,1 Promille pro Stunde ab (Mittelwert). Im Übrigen führen vorherige „deftige Speisen“ nicht zu einer geringeren, sondern nur zu einer verzögerten Wirkung des Alkohols.

Ab 0,5 bis 1,09 Promille: Ordnungswidrigkeit

Ein Alkoholtestgerät
Ein Alkoholtestgerät

Wer mit 0,5 bis 1,09 Promille betrunken gefahren ist und weder Ausfallerscheinungen gezeigt noch einen Unfall verursacht hat, wird wegen relativer Fahruntüchtigkeit belangt. Die Höhe der Sanktionen dieser Ordnungswidrigkeit richtet sich danach, wie oft der Fahrzeugführer mit Alkohol am Steuer auffällig geworden ist. Wird gegen die 0,5-Promille Grenze zum

  • ersten Mal verstoßen, erfolgen 500 Euro Geldbuße, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot
  • zweiten Mal verstoßen, erfolgen 1.000 Euro Geldbuße, zwei Punkte in Flensburg und zwei Monate Fahrverbot
  • dritten Mal verstoßen, erfolgen 1.500 Euro Geldbuße, zwei Punkte in Flensburg und drei Monate Fahrverbot

Ab 1,1 Promille: Straftat

Wird ein Fahrzeug mit mehr als 1,1 Promille geführt, liegt aufgrund der absoluten Fahruntüchtigkeit eine Trunkenheitsfahrt im Verkehr nach § 316 Strafgesetzbuch (StGB) vor, soweit nicht bereits eine Straftat wegen abstrakter oder konkreter Gefährdung des Straßenverkehrs durch Alkohol am Steuer gegeben ist (§§ 315b, 315c). Die Konsequenzen sind eine Geldstrafe, drei Punkte in Flensburg und mindestens sechs Monate die Entziehung der Fahrerlaubnis.

Ab 1,6 Promille: Anordnung der MPU

Bei Trunkenheitsfahrten ab 1,6 Promille wird die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis regelmäßig von einem positiven Eignungsnachweis durch eine MPU abhängig gemacht. Grund dafür ist, dass ein Promillegehalt von 1,6 nur durch „ständige Übung“ zu erreichen ist.

Auch Fahrradfahrer sollten vorsichtig sein: Für diese liegt die Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit bei 1,6 Promille. Selbst Radfahrer können daher den Führerschein verlieren, wenn die Straßenverkehrsbehörde aufgrund deren hohen Alkoholisierung zu dem Schluss kommt, dass diese zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet sind. Vom Führerscheinentzug betroffene Radfahrer müssten dann ebenfalls eine MPU erfolgreich absolvieren, um den Führerschein wieder zu erhalten.

MPU aufgrund von Alkohol am Steuer: Das sollte unbedingt beachtet werden

Mancher Autofahrer stellt bei einem Entzug der Fahrerlaubnis nach Ablauf der Sperrfrist bei der Straßenverkehrsbehörde einen Antrag auf Wiedererteilung – und dann folgt das böse Erwachen. Denn die Behörde ordnet eine MPU an, was meist den Nachweis einer Abstinenz für mindestens ein halbes Jahr erfordert.

Alkohol am Steuer kann zu einer MPU führen
Alkohol am Steuer kann zu einer MPU führen

Ist also mit einer MPU zwingend zu rechnen, sollten Betroffene sich zunächst um den Abstinenznachweis kümmern. Dieser Nachweis erfolgt in Form eines Urin-Screenings, wodurch ausgeschlossen werden kann, dass Alkohol konsumiert wurde. Das Screening wird nur von bestimmten Einrichtungen durchgeführt. Betroffene werden hier vier Mal innerhalb eines halben oder sechs Mal innerhalb eines Jahres aufgefordert, innerhalb von 24 Stunden unter Aufsicht eine Urinprobe abzugeben. Die Kosten pro Screening liegen bei ca. 100 Euro. Vom sogenannten „kontrollierten Trinken“, wonach zu bestimmten Zeiten Alkohol konsumiert werden kann, ist hier dringend abzuraten.

Zugleich sollte sich um verkehrstherapeutische Maßnahmen gekümmert werden. Die Kosten dafür können schnell vierstellig werden. Jedoch ist die MPU aufgrund von Alkohol am Steuer im Alleingang kaum zu bewältigen.

Der Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis sollte drei Monate vor Ablauf der vom Gericht verhängten Sperrfrist beim Straßenverkehrsamt gestellt werden. So besteht – im Falle eines erfolgreichen Urin-Screenings und einer absolvierten verkehrstherapeutischen Maßnahme – die Chance, die MPU positiv zu durchlaufen und den Wiedererteilung der Fahrerlaubnis zeitnah nach Ablauf der Sperrfrist zu erhalten.

Wird sich nicht an diese Vorgehensweise gehalten, können bis zur Wiedererlangung des Führerscheins gut und gerne mehrere Jahre vergehen.

Führerschein auf Probe und Alkohol am Steuer

Alkohol für Fahranfänger ist generell verboten. Aber auch der Genuss von Alkohol am Steuer unter 21 Jahren ist strengstens verboten. Verstöße dagegen werden mit 1 Punkt in Flensburg sowie der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Verkehrsseminar geahndet. Ansonsten gelten die allgemeinen Vorschriften.

Was bei Drogen am Steuer gilt

Hier gelten im Wesentlichen dieselben Grundsätze wie beim Fahren unter Alkoholeinfluss.

Was auf einen zukommt – der Bußgeldrechner hilft!

Die im Bußgeldkatalog enthaltenen Fälle unterscheiden zwischen der Promille-Grenze, danach wie oft betrunken gefahren wurde und ob eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat vorliegt. Mit unserem Bußgeldrechner zum Thema „Alkohol am Steuer“ lässt sich feststellen, welche Sanktionen im Einzelfall erfolgen.

Dem Bußgeldrechner lässt sich dabei insbesondere entnehmen, wie lange ein Fahrverbot dauert oder ob eine Entziehung der Fahrerlaubnis zu befürchten ist.

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

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506 Kommentare

  1. Maria

    27. Juli 2023 um 12:15

    Hatte am 16.1.2023 einen Auffahrunfall kein Personenschaden Blutabnahme im Krankenkenhaus 0,61 Promille. Wann bekomme ich den Führerschein wieder?

  2. Willy

    20. Februar 2023 um 1:55

    Hallo! Ich bin Fahranfänger, habe auch eine große Dummheit gemacht und wurde von der Polizei so gegen 3 Uhr morgens angehalten und kontrolliert. Auf der Polizeiwache wurde beim Pusten ein Atemalkoholwert von 0,41 mg, also 0,8 Promille festgestellt. Ich wurde nicht auf Blutprobe gestellt! Ich bekam sogar meinen Führerschein zurück. Die Polizistin meinte sogar halt, dass ich erst nur so ab 18 Uhr wieder fahren darf. Natürlich meinte sie halt, ich werde auch Post bekommen. gerichtsverwertbare Messgerät beim Pusten einen Wert von 1,04 Promille fest. Es war auch das erste Mal, dass ich ich den Alkoholverstoß begehe. Beim Fahren wurde nichts bzw. niemand geschadet. Das erlebe ich zum ersten Mal. Es ist meiner allererster Verstoß. Ich würde gerne wissen, was für Sanktionen fallen würden. Kann mein Führerschein entzogen werden? Denn meinen Führerschein habe ich ja und wie gesagt, darf immer weiter fahren. Ich mache mir Sorgen. Falls ich zum Aufbauseminar muss, darf ich trotzdem weiterfahren? Nach solch einem Verstoß ist auch okay den Führerschein von der Polizei zurückzubekommen? Denn es sieht so so aus, es wäre nicht so „schlimm“.

    Vielen Dank für eine baldige Antwort

    Willy

  3. Justus

    20. März 2022 um 20:27

    Hallo! Ich wurde während des Rausfahrens von einem Gewerbehof (in meinem Golf 6) von 2 Polizeibeamten angehalten und kontrolliert. Sie stellten beim Pusten 1,01 Promille Atemalkoholwert fest. Auf der Wache stellte das gerichtsverwertbare Messgerät beim Pusten einen Wert von 1,04 Promille fest. Es erfolgte keine Blutentnahme! Dies war mein erster Alkoholvertoß am Steuer bei keiner unmittelbaren (konkreten) Gefährdung für Leib und Leben, Eigentum etc.. . Und auch ansonsten hatte ich bisher noch keine punktefähigen Ordnungswidrigen-bzw. Straftaten in meinem Fahrerleben begangen.
    Müsste ich dennoch mit einer höheren Strafe seitens der Behörde als die 500 €, ein Kalendermonat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg rechnen? Zweitens: Wird dies ins polizeiliche Führungszeugnis aufgenommen (bei keiner Vorstrafe!)? Und drittens: Hat mein derzeitiger (oder ein künftiger) Arbeitgeber das Recht, Auskunft über mich durch das Flensburger
    Verkehrszentralregister einzuholen?
    Vielen Dank um eine Antwort im Voraus!
    Gruß
    Justus

  4. Josef

    17. Oktober 2021 um 12:45

    Hallo, ich 41 Jahre wurde vor ca. 2 wochen 00.30Uhr zuhause an meinem Hof von der Polizei kontrolliert die mir folgte.
    Ich bin ca. 1km mit dem KFZ gefahren
    2 wochen später wurde mir von dem echt netten Polizist mitgeteilt dass mein Blutalkohol 1.8 Promille ergab und ich eine Aussage machen würde zum geschehen oder ich einen Anwalt einschalten würde. Das ist meine erstes Verschulden und habe sonst eine saubere Ackte.
    Was wird wohl dabei rauskommen?

  5. B.N

    23. September 2021 um 15:53

    Hallo, wurde unter Drogen beim Fahren erwischt. MPU wurde angeordnet. 1 jahr später mit Alkohol auf dem E Roller beim Pusten 0,41 und an einem anderen Gerät im Revier 0,83 wahrscheinlich Alkoholwert im Blut. Jetzt meine Frage wird ne absinentz für Alkohol auch angeordnet oder wird die wegen Dorgen die zum entzug vom Führerschein geführt hat angeordnet ??

  6. Tim

    27. August 2021 um 13:38

    Hallo ich 21 Jahre alt in der verlängerten probezeit die Ende 2022 vorbei gewesen wäre habe mich dummerweise unter alkoeinfluss ans Steuer gesetzt und habe mit 3 weiteren Insassen einen Unfall gebaut wir sind gehen einen Baum geknallt. Ich hatte 1,38 promille im Blut und jetzt wollte ich einfach mal fragen was auf mich zukommt wie teuer sowas ca wird damit ich den Führerschein wieder bekomme? 3 Monate ist es jetzt her als der unfall war mir wurde sofort an der unfall Stelle der Führerschein entzogen LG. Tim

  7. Rainer

    16. Oktober 2020 um 16:21

    Hallo , ich wurde vor 3 Jahren alkoholisiert auf dem Fahrrad erwischt. ( 1,6 Promille) ,Führerschein wurde nicht eingezogen aber eine MPU angeordnet welche ich bestanden habe.
    Nun bin ich erneut aufgefallen ( Verkehrskontrolle 0,6 Promille mit dem Auto) Was könnte auf mich zukommen , 3 Monate Fahrverbot und 1000 Euro Geldstrafe erwarte ich. Könnte eine erneute MPU drohen ?

  8. René

    5. Oktober 2020 um 21:40

    Hallo habe mit einem Atemalkohol von 0,27 eine Fußgänger Ampel umgefahren
    Die Polizei hatte mich mit auf die Wache
    Genommen um Blutalkoholwert zu bestimmen der wiederum nach ca. 4 std.erfolgte. Womit habe ich zu Rechnen und was zahlt meine Versicherung?Fahrzeug Totalschaden Vollkasko bestand. Führerschein jetzt 7 Wochen weg wird die Zeit angerechnet?
    Vielen Dank.

  9. Petru

    24. Juni 2020 um 11:06

    Hallo am 20 06 2020 gegen 00:00 Ich wurde von einer betrunkenen Polizei angehalten und ich habe das Alkoholtestgerät eingeblasen und der jeweilige Polizist wollte mir nicht zeigen, wie viel Alkohol ich habe. Dann legte er mir Handschellen an, brachte mich zur Station, nahm Blutproben, nahm alles, was ich in meinen Taschen hatte, Telefon, Geld, Brieftasche und brachte mich ins Gefängnis, bis er mich am Morgen verhörte und meinen Führerschein ohne zurückhielt Um zu wissen, wie viel Alkohol ich hatte, ist mein Führerschein rumänisch. Haben sie das Recht, es mir vorzuenthalten? Ich sagte nichts, wie lange er suspendierte, was für eine Geldstrafe er mir gab.

  10. Angelo

    30. März 2020 um 2:30

    Hallo,
    Meine Frau war nach einem heftigen Streit mit ihrer Freundin aus ihrem Haus rausgeschmissen worden, dazu noch mit unserem Kind (6)! Es war nachts und kalt und sie hatte keine Andere Wahl (da ihr Handy aus war) als betrunken über Dörfer nach Hause zu fahren. Sie wurde aufgrund einer Routinekontrolle angehalten und musste pusten – 1,1 Atemalkohol. Auf dem Polizeirevier musste sie mehrere Gleichgewichtsübungen machen und Blut abgeben.. wir warten schon seit 2 Wochen auf die Ergebnisse!
    Wird das dem Jugendamt gemeldet?
    Welche Strafe kommt auf sie zu?
    Muss sie eine MPU machen?

    Vielen Dank im Voraus

  11. torsten

    27. Juli 2019 um 12:25

    Hallo,mir wurde am 15.06.19. mit 1,59 mg. Blutalkohol der Führerschein eingezogen. Meine letzte Trunkenheitsfahrt war mit 2,07mg.im Jahr 2003. Meine Frage,gelte ich als Wiederholungstäter und muß ich eine MPU machen?
    Danke!

    1. bussgeldrechner.org

      2. August 2019 um 15:50

      Hallo Torsten,

      eine MPU droht in jedem Fall ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille. In gewissen Fällen kann die MPU jedoch auch schon bei niedrigeren Werten gefordert werden. Sie gelten als Wiederholungstäter, wenn eine Eintragung von bereits einer Entscheidung nach § 24a StVG, §§ 316 oder 315c Abs. 1 Nr. 1 Bstb. a StGB im FAER besteht.

      Ihr Team von Bussgeldrechner.org

  12. Jasmin

    22. Juli 2019 um 22:19

    Hallo,
    Hier meine Frage, ich wurde mit 1,8 Promille beim E-Scooter fahren erwischt. Ich hatte keine ausfallerscheinungen. Ich finde hier nur Informationen zu Auto und Fahrrad, worauf sollte ich mich einstellen?

    Danke schon mal im voraus.

  13. Manu

    16. Juli 2019 um 16:06

    Hallo an das Experten – Team und bitte um eine Einschätzung für folgendes Problem :
    Mein Sohn ( 23 ) , keine Probezeit, keine Vorgeschichte, hat beim Rückwärtsfahren 2 parkende PKW beschädigt , Führerschein wurde einbehalten, Blut-Test Ergebnis heute bekommen 0,57, was werden die Konsequenzen sein ?

    Danke

  14. Steffi

    30. Juni 2019 um 7:09

    Hallo mir wird Unfallflucht unter Alkoholeinfluss vorgeworfen. Soll ein parkendes Auto gestreift haben, dies habe ich nicht gemerkt. AAK ergab 0,6 Promille . BAK steht noch aus. Mit was muss ich rechnen?

  15. Dogan

    7. Mai 2019 um 21:10

    Hallo Bin ich mit 1,4 Promille erwischt wurde das es bei erste Mal von 20 Jahre Führerschein was würde passieren

    1. bussgeldrechner.org

      29. Mai 2019 um 11:40

      Hallo Dogan,
      ab 1,1 Promille liegt eine Straftat vor. Ein Gericht bestimmt somit die Sanktionen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  16. Marco

    26. April 2019 um 20:11

    Hallo, ich habe ein Problem,

    Habe einen BAK von 1,26 promille gehabt und wurde mit dem Auto erwischt.

    Hab seit 1,5 Jahre meinen Führerschein, also noch probezeit.

    Richter entschied 1.200€ Geldstrafe und 9 Monate Sperre.

    Jetzt meine Frage:

    Muss ich mir auf eine mpu vorbereiten?

    Mit freundlichen Grüßen

    1. bussgeldrechner.org

      30. April 2019 um 9:27

      Hallo Marco,
      gesetzlich vorgeschrieben ist eine MPU am 1,6 Promille. Allerdings kann eine MPU bei begründeten Zweifeln an der Fahreignung auch früher angeordnet werden.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  17. Eddy

    7. April 2019 um 9:38

    Guten Tag die Damen und Herren, meine Frage wie Lage werden die Akten bei der Führerscheinstelle aufbewahrt??
    Mit netten Gruß Eddy

    1. bussgeldrechner.org

      30. April 2019 um 7:54

      Hallo Eddy,
      dazu liegen uns keine Informationen vor. Wenden Sie sich daher direkt an die zuständige Behörde.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  18. Nur

    14. März 2019 um 16:08

    Guten Tag,
    ich habe folgende Fragen:
    – muss ich den Beginn der Abstinenznachweise dem STVA mitteilen?
    – Kann ich in der Sperrzeit Abstinenznachweise erbringen?
    – Wo kann ich die Abstinenznachweise erbringen?
    – muss ich Urinproben abgeben oder geht auch Haarscreening?

    1. bussgeldrechner.org

      21. März 2019 um 14:45

      Hallo Nur,
      wenden Sie sich mit Ihrem ANliegen an das STVA.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  19. Jürgen K

    20. Oktober 2018 um 21:45

    Hallo!
    Wurde mit 0,64 und halbe Stunde später mit 0,58 Promille dazu 160 ng/ml
    Bromazepam getestet. Strafe,3600 Euro plus 15 Monate Sperre (bis 10.Jan 2020)
    Meine Frage,muss ich zur MPU und wenn Ja,ab wann darf ich frühestens und wie verhält es sich mit Abstinenzkontrolle.Ab wann müsste ich beginnen?
    Hatte noch nie in fast 35 Jahren mit Polizei zu tun
    War 2 Wochen zur Entgiftung und gehe Freiwillig zur Langzeittherapie
    ab Mitte Jan bis Ende April….

    Vielen dank im voraus!!!

    1. bussgeldrechner.org

      22. Oktober 2018 um 9:45

      Hallo Jürgen,
      wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an die Fahererlaubnisbehörde.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  20. VC

    22. Juni 2018 um 23:51

    Guten Abend zusammen

    Mit 1,47 Promille würde ich angehalten.normale
    Routine Kontrolle was kommt auf mich zu?wohne in Baden Württemberg.erste alkohlfahrt war im 2005 ist noch verwertbar?0,58 Promille Ordnungswidrigkeit damals.
    Bedanke ich mich schonmal im voraus.

    1. bussgeldrechner.org

      2. Juli 2018 um 11:42

      Hallo,
      bei einem Promillewert von mehr als 1,09 Promille handelt es sich um eine Straftat. Die Sanktionen legt in diesem Fall ein Gericht fest.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  21. Lisa

    4. Juni 2018 um 10:16

    Hallo zusammen,
    ich wurde gestern Positiv auf Alkohol getestet. Hatte vorher noch nie was gehabt
    bin 30 Jahre und lange aus der Probezeit raus.

    Der Wert betrug 0,44 mg/l der Polizist meinte das sind 0,88 Promille.
    Stimmt das so? Blut wurde nicht abgenommen.

    Das bedeutet Laut der Tabelle:
    Erstverstoß 2 Punkte, 500Euro, 1 Monat Fahrverbot.

    Der Polizist meinte aber das sich die Gesätze seit März 2018 geändert haben und eine MPU dazu kommt! stimmt das so mit der MPU.
    Mach mir die ganze Zeit richtige sorgen was auf mich zukommt.

    MfG an das Team
    Lisa

    1. bussgeldrechner.org

      4. Juni 2018 um 10:55

      Hallo Lisa,

      im Regelfall werden 25 mg/l juristisch wie 0,5 Promille gewertet. Genaue Sanktionen können wir grundsätzlich nicht vorher sagen. Gerade das Verhängen einer MPU ist von der bearbeitenden Behörde abhängig. Denn diese kann immer dann angeordnet werden, wenn die Fahrtüchtigkeit einer Person in Frage gestellt werden kann.

      Die Redaktion von bussgeldrechner.org

  22. Laeng85

    28. April 2018 um 11:42

    Hallo,
    ich würde gestern mit verwertlichen 0,64 Promille Alkohol kontrolliert.
    Normal ja beim Erstverstoß 2 Punkte, 500Euro, 1 Monat Fahrverbot.
    Jetzt meine Frage: Ich hab 2008 eine Ordnungswidrigkeit wegen fahrens unter Drogeneinfluss bekommen. Damals 500Euro, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot.
    Ist das jetzt nach 10 jahren noch relevant gegenüber dem jetztigen Verstoß?
    Zählt mein jetziger als 2. Verstoß oder nicht?

    Gruß

    1. bussgeldrechner.org

      8. Mai 2018 um 15:16

      Hallo Laeng85,

      inwieweit die erste Fahrt bereits verjährt ist, kann nur ein Anwalt beurteilen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  23. Christian

    12. Februar 2018 um 15:33

    Hallo ich hatte am Freitag ein Unfall.
    Bin von der Straße abgekommen Auto hat sich überschlagen. Bei mir wurde 0,6 gemessen musste mit auf des Revier.
    Ich hatte 2 Stunden vorher Wodka und Bier getrunken.
    Mir wurde 2 mal Blut abgenommen.
    Führerschein musste ich auch da lassen bekomme ich in 2 Wochen wieder.
    Was kommt da auf mich zu mein Auto ist total schaden bmw e 46 325i
    Dann war die Feuerwehr noch da ADAC hat mein Auto abgeschleppt.
    Welche Summe ergibt sich bei der Blut Abnahme rechnen die das zurück ????

    Mit freundlichen Grüßen
    Christian

    1. bussgeldrechner.org

      19. Februar 2018 um 8:48

      Hallo Christian,

      leider können wir die Summe nicht einschätzen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

    2. Christian

      12. Februar 2018 um 15:34

      Pa./ noch nie was gehabt wegen Alkohol oder Drogen am Steuer bin 34 unfallfrei seit 16 Jahren.

  24. Susi

    5. Februar 2018 um 13:48

    Hallo, mein Sohn * 21 wurde das 2. Mal mit Alkohol am Steuer angehalten. Das 1. Mal in der Probezeit vor ca. 3 Jahren ; Ergebnis 1 Monat Fahrverbot , Aufbauseminar, Verlängerung der Probezeit und Bußgeld.
    So nun ist die Probezeit vorbei, jetzt waren es 1,0 %o . Mit welchem Fahrverbot muss er rechnen, 2 oder 3 Monate ? Kann man das Fahrverbot durch eine Maßnahme verringern z.B. durch ein Aufbauseminar ?

    1. bussgeldrechner.org

      12. Februar 2018 um 10:20

      Hallo Susi,
      der Bußgeldkatalog sieht für den 2. Alkoholverstoß eine 1.000 Euro Geldbuße, zwei Punkte in Flensburg und zwei Monate Fahrverbot vor. Eine Reduzierung des Fahrverbots ist bei einem solchen Verstoß in der Regel nicht möglich.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  25. Ali

    29. Januar 2018 um 2:20

    Hallo , wurde von Zeugen beim Schlangenlinie fahren beobachtet und bis vor die Haustür verfolgt. Als ich daheim angekommen bin, hat es 10 Minuten später geklingelt. Polizei war da, wurde wegen Verdacht auf Trunkenheit am Steuer mit auf’s Revier genommen. Habe keine Aussage gemacht..mir wurde Blut und Führerschein abgenommen. 3 Wochen später war das Ergebnis da , 1,87 Promille! Bin leider noch in der Probezeit. Wie könnte den bei Verurteilung die Strafe aussehen? Vor fünf Jahren, im Alter von 20 hatte ich mal eine Anzeige wegen fahren ohne Führerschein. Hat dieser Fall Einfluss auf die aktuelle Situation ? Danke!

    1. bussgeldrechner.org

      12. Februar 2018 um 8:55

      Hallo Ali,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher ggf. an einen fachkundigen Rechtsanwalt.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

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