Fahrverbot: Wann wird es eigentlich angeordnet?

Von bussgeldrechner.org, letzte Aktualisierung am: 22. März 2023

Unter welchen Umständen Sie das Fahrverbot umgehen können

Ein Fahrverbot droht z.B. bei Alkohol- und Drogendelikten am Steuer
Ein Fahrverbot droht z.B. bei Alkohol- und Drogendelikten am Steuer

Das Fahrerverbot ist aus unterschiedlichen Gründen eine Maßnahme laut Bußgeldkatalog. Doch die Folgen können für den Verkehrsteilnehmer verheerend sein. Ist er beruflich auf den Führerschein für Pkw oder Lkw abgewiesen, können sich arbeitsrechtliche Probleme auftun. Aus diesem Grund lohnt es sich, einen Anwalt zu konsultieren.

Einem Anwalt kann es unter Umständen gelingen, das Fahrverbot zu umgehen. So wandelt sich diese Maßnahme in ein höheres Bußgeld oder verkürzt sich. Hierfür sind jedoch einige Voraussetzungen und Ausnahmeregelungen zu beachten. Diese und weitere Informationen finden Sie in diesem Text.

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FAQ: Fahrverbot

Was ist ein Fahrverbot?

Das Fahrverbot ist eine Sanktion gemäß Bußgeldkatalog, welche für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr ausgesprochen werden kann. Der Betroffene muss dann für bis zu drei Monate auf seinen Führerschein verzichten und diesen in amtliche Verwahrung geben.

Wofür kann ein Fahrverbot ausgesprochen werden?

Das Fahrverbot finden bei schwerwiegenden Ordnungswidrigkeiten, wie beispielsweise hohen Geschwindigkeitsüberschreitungen, Anwendung.

Welche Strafe droht bei Fahren trotz Fahrverbots?

Dabei handelt es sich um eine Straftat, welche mit einer Freiheits- oder Geldstrafe sanktioniert werden kann.

Kann ich ein Fahrverbot umgehen?

In Ausnahmefällen ist es möglich, das Fahrverbot in ein höheres Bußgeld umzuwandeln. Die Entscheidung darüber trifft stets ein Richter im Einzelfall.

Video zum Fahrverbot: Ablauf und Dauer

In diesem Video erfahren Sie, was genau passiert, wenn ein Fahrverbot verhängt wird.
In diesem Video erfahren Sie, was genau passiert, wenn ein Fahrverbot verhängt wird.

Wann müssen Sie den Führerschein abgeben?

Wann müssen Sie sich bei einem Fahrverbot von Ihrem Führerschein trennen?
Wann müssen Sie sich bei einem Fahrverbot von Ihrem Führerschein trennen?

Der Bußgeldkatalog soll in erster Linie die Sicherheit im Straßenverkehr wahren. Um dies zu erreichen, schreckt er nicht nur durch teilweise hohe Bußgelder und Maßnahmen ab, sondern wirkt verkehrserzieherisch. Letzteres erreicht er durch Punkte, Fahrverbote und letztendlich den Fahrerlaubnisentzug.

Meist reicht bereits ein Fahrverbot von 1 Monat aus, damit der Verkehrsteilnehmer aus seinen Fehlern lernt. Die zweite Instanz in puncto Verkehrsüberwachung ist die zuständige Führerschein- bzw. Verwaltungsbehörde.

Sie prüft, ob ein Verkehrsteilnehmer in der Lage ist, ein Fahrzeug zu führen. Kommt sie zu dem Entschluss, dass dies nicht der Fall ist, kann sie Maßnahmen durchsetzen, auch wenn bspw. ein Fahrverbot nicht für das entsprechende Delikt laut Bußgeldkatalog vorgesehen ist. Dies passiert meist bei wiederholten Taten im Verkehr.

Das Fahrverbot ist vom Fahrerlaubnisentzug zu trennen. Das Fahrverbot bezeichnet eine temporäre Entziehung des Führerscheins, also des Dokuments. Der Fahrerlaubnisentzug meint die Entziehung der Erlaubnis per se, sodass Sie diese nach einer Sperrfrist wieder beantragen dürfen. Meist ist dieser Antrag an eine Bedingung geknüpft, wie z.B. an die erfolgreiche Teilnahme einer medizinisch-psychologischen Untersuchung.

Um den Führerschein temporär abgeben zu müssen, gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Urteil eines Strafgerichtes: 1 Monat bis 6 Monate Fahrverbot
  • Festsetzung im Bußgeldbescheid: 1 Monat bis 3 Monate Fahrverbot

Punkte in Flensburg: Ab wann droht ein Fahrverbot?

Ab wie viel Punkten ein Fahrverbot droht, kann nicht grundsätzlich gesagt werden. In der Regel ahndet der Bußgeldkatalog ein Vergehen, welches 2 Punkte verursacht, mit einem Fahrverbot.

Die Strafen im Rahmen des Bußgeldkatalogs staffeln sich folgendermaßen:

Wer für einen Verkehrsverstoß zwei Punkte erhält, muss mit einem 1-Monat-Fahrverbot rechnen
Wer für einen Verkehrsverstoß zwei Punkte erhält, muss in der Regel mit 1 Monat Fahrverbot rechnen
  • Verwarnungsgeld (5 bis 55 Euro)
  • Bußgeld (ab 60 Euro)
  • Ordnungswidrigkeit (1 Punkt)
  • grobe Ordnungswidrigkeit mit Straftat und Fahrverbot (2 Punkte)
  • Straftat mit Fahrerlaubnisentzug (3 Punkte)

Die Länge vom Fahrverbot ist nicht anhand der Punkte ersichtlich. Hierüber können keine pauschalen Aussagen gemacht werden, weshalb es sich lohnt, den Bußgeldrechner zu Hilfe zu nehmen. Wer 8 Punkte erreicht, bekommt kein Fahrverbot. In diesem Fall ist eine Entziehung der Fahrerlaubnis die Folge.

Fahrverbot bei Alkohol

Ein Fahrverbot bei Alkohol- und Drogendelikten ist ab dem ersten Verstoß zu erwarten. Da hier eine erhöhte Gefährdung des Straßenverkehrs, also anderer Verkehrsteilnehmer, besteht, ahndet die deutsche Rechtsprechung die Verstöße mit empfindlichen Folgen.

Wer die gesetzliche Promillegrenze in Deutschland von 0,5 Promille übersteigt und damit ein Fahrzeug im öffentlichen Verkehr bedient, muss mit einem Fahrverbot rechnen. Hierbei handelt es sich um eine Straftat, weshalb Wiederholungstäter neben den im Bußgeldkatalog genannten Maßnahmen auch ein 6-Monate-Fahrverbot erwarten können.

Fahrverbote sind laut deutscher Gesetzeslage eine sogenannte Nebenstrafe. Sie können nicht selbstständig vom Urteil festgesetzt werden. Das bedeutet, dass das Gericht dazu meist noch ein Bußgeld oder sogar eine Freiheitsstrafe verhängen kann.

Die Staffelung beim Fahrverbot bei Alkohol- und Drogenverstößen ist folgendermaßen:

  • 1. Verstoß gegen die Promillegrenze: 1 Monat Fahrverbot
  • 2. Verstoß gegen die Promillegrenze: 3 Monate Fahrverbot
  • 3. Verstoß gegen die Promillegrenze: 3 Monate Fahrverbot

Fahrverbot bei Geschwindigkeitsüberschreitung

Neben den Alkohol- und Drogenverstößen gibt es auch bei anderen Delikten ein Fahrverbot. Wer die Geschwindigkeit nicht einhält, muss auch mit dieser Maßnahme rechnen. Dabei unterscheidet der Bußgeldkatalog nach Erst- und Wiederholungstätern.

Der Verkehrsteilnehmer, der zweimal im Zeitraum von einem Jahr mit mehr als 26 km/h über der erlaubten Geschwindigkeit geblitzt oder kontrolliert wird, muss mit einem Fahrverbot von 1 Monat rechnen. Das Verbot wird um einen Monat verlängert, wenn die Bußgeldtabelle für das Delikt sowieso eine solche Maßnahme vorsieht.

Wer also beispielsweise 31 km/h innerhalb einer geschlossenen Ortschaft zu schnell fährt, muss mit einem 1-Monat-Fahrverbot rechnen. Ist dies die zweite Tat innerhalb von 12 Monaten über 26 km/h, verlängert sich das Fahrverbot auf zwei Monate. So kann sich das Fahrverbot auch auf vier Monate verlängern.

Welche Geschwindigkeitsüberschreitung zieht außerorts ein Fahrverbot nach sich?

  • 41 bis 50 km/h – 1 Monat Fahrverbot
  • 61 bis 70 km/h – 2 Monate Fahrverbot
  • ab 71 km/h – 3 Monate Fahrverbot

Das Fahrverbot für eine nicht angepasste Geschwindigkeit innerorts ist folgendermaßen gestaffelt:

  • 31 bis 40 km/h – 1 Monat Fahrverbot
  • 51 bis 60 km/h – 2 Monate Fahrverbot
  • ab 61 km/h – 3 Monate Fahrverbot

Fahrverbot für rote Ampel überfahren

Ein Fahrverbot droht bei einer Rote-Ampel-Missachtung
Ein Fahrverbot droht bei einer Rote-Ampel-Missachtung

Wie bereits bei den beiden Delikten davor, zieht auch das Rote-Ampel-Überfahren ein Fahrverbot nach sich.

Der Bußgeldkatalog kategorisiert dieses Delikt in einfache und qualifizierte Rotlichtverstöße.

Ein einfacher Verstoß, bei dem die rote Ampel weniger als eine Sekunde leuchtete, kann bereits bei einer Gefährdung des Straßenverkehrs oder anderer Teilnehmer ein Fahrverbot von 1 Monat nach sich ziehen. Bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß ist die Maßnahme nicht nur ein Fahrverbot für das Rote-Ampel-Missachten die Folge.

Zudem handelt es sich hierbei auch um deine Straftat, weshalb eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe verhängt werden kann.

Das Fahrverbot umgehen, verschieben oder aufteilen

Wer das Fahrverbot umgehen will, muss zuerst den Bußgeldbescheid abwarten. Nach Erhalt des Schreibens haben Verkehrsteilnehmer zwei Wochen Zeit, um Einspruch einzulegen. Tun sie dies nicht, können sie das Fahrverbot nicht umwandeln, da die Rechtsfolge rechtskräftig wird.

Haben Sie also Einspruch eingelegt, um das Fahrverbot zu umgehen, gibt es zwei Möglichkeiten, in welche Richtung sich das Verfahren entwickeln kann:

  • als Ersttäter: Der Betroffene beging in den letzten zwei Jahren kein Delikt, weshalb er den Führerschein bzw. die Fahrerlaubnis temporär abgeben musste.
  • als Wiederholungstäter: Dieser Verkehrsteilnehmer erwarb in den letzten beiden Jahren bereits ein Fahrverbot.

Ersttäter können das Fahrverbot verschieben. Sie haben in der Regel einen Zeitraum von vier Monaten, in dem sie wählen können, wann sie das Fahrverbot durchsetzen wollen. Die 4-Monats-Frist beginnt nach Erhalt des Bußgeldbescheids bzw. zwei Wochen danach, sobald er rechtskräftig wird und Sie keinen Einspruch eingelegt haben.

Fahrverbot: Wann antreten?

Wer das Fahrverbot verschieben möchte, schickt seinen Führerschein einfach per Post zur Behörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat oder gibt sie persönlich dort ab.

Es gilt der Tag, an dem die Behörde das Dokument erhält. Ist dies z.B. der 5. Juni, ist das einmonatige Fahrverbot am 4. Juli beendet, usw.

Wie kann ich das Fahrverbot abwenden?

Das Fahrverbot zu umgehen, bedeutet, ein höheres Bußgeld in Kauf zu nehmen
Das Fahrverbot zu umgehen, bedeutet, ein höheres Bußgeld in Kauf zu nehmen

Bei Kraftfahrzeugfahrern, die ein Fahrverbot umwandeln und so eine höhere Geldbuße oder Punkte erlangen wollen, ist jeder Fall unterschiedlich.

In manchen individuellen Situationen kann ein Anwalt für Verkehrsrecht das Fahrverbot gänzlich abwenden oder zumindest eine Geldstrafe statt Fahrverbot für den Mandanten durchsetzen.

Dabei ist es wichtig, sich vorher bei einem Anwalt zu informieren, der die Chancen vor Gericht sinnvoll abwägt. Wer das Fahrverbot umgehen möchte, sollte wissen, dass sich in diesem Fall das Bußgeld dann meist verdoppelt. Kommen dann noch Kosten für einen Anwalt dazu, da die betroffene Person keine Rechtsschutz-Versicherung besitzt, kann es teuer werden.

Umgangssprachlich nennen Verkehrsteilnehmer den Vorgang „das Fahrverbot freikaufen“. Dies ist jedoch nur in einzelnen Fällen möglich. In der Praxis, also bei aktuellen Gerichtsurteilen haben sich folgende Argumente als dienlich erwiesen, um das Fahrverbot zu umgehen oder sich freikaufen zu können:

  • Dies ist Ihr erstes Fahrverbot.
  • Es handelt es sich um keinen Verstoß mit Alkohol oder Drogen am Steuer
  • Es ist Ihr erster Verstoß gegen das Verkehrsrecht (bzw. seit längerer Zeit).
  • Sie besitzen keine Punkte in Flensburg.

Diese Argumente zeigen dem Gericht, dass der Verkehrsteilnehmer nicht beharrlich gehandelt hat und sonst nie im Straßenverkehr aufgefallen ist. Um eine Geldstrafe statt Fahrverbot durchzusetzen, muss ein Großteil dieser Punkte auf den Verkehrsteilnehmer zutreffen. Wie gesagt, dies sind jedoch nur Ratschläge. Es kommt immer auf den individuellen Fall an.

Zusätzlich ist es wichtig, dem Gericht eine „unzumutbare Härte“ zu verdeutlichen. Das bedeutet, dass das Fahrverbot seinen Arbeitsplatz oder seine wirtschaftliche Existenz bedroht. Bei dieser Argumentation, um das Fahrverbot zu umgehen, muss dieser Vorfall jedoch, auch anhand von Beweisen, glaubhaft dargestellt werden.

Wer ein Fahrverbot aufteilen will, hat leider keine Chance, dies durchzusetzen. Es ist laut der deutschen Rechtsprechung nicht möglich, das Fahrverbot in verschiedene Zeiträume aufzuteilen. Es muss in seiner vollen Länge „abgesessen“ werden.

Fahren trotz Fahrverbot: Maßnahmen

Fahren trotz Fahrverbot kann den Entzug des Führerscheins nach sich ziehen
Fahren trotz Fahrverbot kann den Entzug des Führerscheins nach sich ziehen

Um das Fahrverbot nicht umgehen zu müssen, sind einige Verkehrsteilnehmer der Ansicht, ein Fahrzeug zu fahren, obwohl sie ein Fahrverbot abwarten müssen. Im Straßenverkehrsgesetz ist zu finden, dass laut Paragraph 21 eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe bei Fahren trotz Fahrverbot zu erwarten ist.

Wer Ersttäter ist, kann möglicherweise eine mildere Strafe erwarten. Fahrverbote müssen ernstgenommen werden, da im Ernstfall auch der Führerschein entzogen werden kann.

In folgenden Fällen können die Behörden das Fahrzeug gänzlich entziehen:

  1. Der Halter hat angeordnet oder zugelassen, dass der Fahrer, welcher ein Fahrverbot erlangt hat, das Fahrzeug führt.
  2. Der Fahrer hat innerhalb der letzten drei Jahre bereits die Straftat Fahren trotz Fahrverbot begangen.
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Fahrverbot: Wann wird es eigentlich angeordnet?
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213 Kommentare

  1. Lisa sagt:

    Hallo, habe Freitag einen großen Fehler begangen. War mit meinem Freund auf einem großen Parkplatz und habe ihn dort OHNE Führerschein mit meinem Auto fahren lassen. Schließlich kam die Polizei und „erwischte“ uns bei dem Vorgehen..

    Nun meine Frage.. mit welcher Strafe muss ich nun Rechnen? Habe meinen Führerschein seit März 2014 und bin somit noch in der Probezeit..

    Muss ich meinen Führerschein abgeben?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Lisa,

      Ihr Freund erhält wohl eher eine Strafe, als Sie, denn er hat die Straftat „Fahren ohne Führerschein“ begangen.

      Das Team von bussgeldrechner.org

    • Jacki sagt:

      Ja das gibt für den Halter des Autos 2 Punkte und eine Strafe für dich.

    • karli sagt:

      es wird wohl keiner eine Strafe erhalten – sicher beide mit einem blauen Auge davon kommen und das Verfahren einstellen. (auch bei einem öffentlichen Parkplatz)

  2. halti sagt:

    hallo ich habe samstag abent eine Großer fela gemcht in ordschavt ich wa zu schnel 64 km und di polizai erwischt was passirt jezt kann jemand mier andworten danke

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo,

      eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 64 km/h innerorts zieht ein Bußgeld von 480 Euro nach sich, außerdem 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot.

      Das Team von bussgeldrechner.org

      • Stefan sagt:

        Quatsch!!! Bei 64kmh überschreitung wird von Vorsatz ausgegangen und der Geldbetrag verdoppelt sich. Rund 1300€! Imnerorts jedenfalls. Gruß…

        • bussgeldrechner.org sagt:

          Hallo Stefan,
          ob von Vorsatz ausgegangen wird, liegt in der Regel im Ermessensspielraum der Beamten.

          Ihr Team von Bußgeldrechner.org

          • Kw sagt:

            Erstmal richtig schreiben lernen! Wenn man es nicht kann, jemand bitten, der verständlich schreiben kann. Das Geschreibsel verursacht ja Augenkrebs.

            Aus der Frage geht nicht hervor, ob die gemessene Geschwindigkeit 64 km/h war oder der Fahrer das Tempolimit um 64 km/ h überschritten hat. Danach richtet sich die Strafe.

  3. ilee sagt:

    Hallo,
    vor der Hauptpost in unserer Stadt wurden die Kurzzeitparkplätze umfunktioniert in eine Busspur und Bushaltestelle, da am ZOB große Umbauarbeiten sind und die Busse dort nicht mehr alle halten können, dieser Bereich vor der Post ist gelb markiert mit absolutem Halteverbot.
    Als ich meine Mutter, (71 Jahre alt) welche zur Zeit unter einem Miniskusriss am Knie leidet mit Schmerzen beim Gehen und Anfang August operiert wird, zur Post gefahren habe, war ich überrascht von der gesperrten Parkfläche und habe leider trotz Halteverbot gehalten und meine Mutter abgesetzt und im Auto mit Warnblinklicht im Halteverbot (es gab keinen anderen Haltebereich vor der Post) gewartet, als ein Bus kam, wollte ich Platz machen und wegfahren, aber ich war zu langsam – der Busfahrer schnitt mich schräg vorne und hielt so, daß ich nicht mehr wegfahren konnte und während die Buspassagiere ein- und ausstiegen, machte er mit seinem Smartphone Fotos von meinem Fahrzeug, als ich mich bei ihm entschuldigte und mitteilte, ich wollte doch gerne platzmachen für ihn, erwiderte er, es gäbe keine Entschuldigung – nur eine Anzeige und ich sollte mich auf einiges gefasst machen.
    Da bin ich nun sehr beunruhigt, was durch meinen Fehler auf mich zukommt….
    Wie ist Ihre Einschätzung der Strafe?
    Vielen Dank im Voraus.
    Liebe Grüße

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo ilee,

      die Benutzung der Busspur in Verbindung mit einer Behinderung des Linienverkehrs (TBNR: 141203) zieht, sollten Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, ein Verwarnungsgeld von 35 Euro nach sich. Punkte oder ein Fahrverbot gibt es nicht.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  4. Nadine B. sagt:

    Hallo…

    Habe ein kfz privat gekauft und dieses mit meinen alten nr. Schildern auf den Parkplatz vor meine Tür gefahren. Habe es dort abgestellt und stehen gelassen bis die Polizei klingelte und mich auf die abgemeldeten Schilder ansprach …. was droht mir an strafe? Habe nun eine vorladung von der Polizei erhalten.

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Nadine,

      ein Fahrzeug auf einer öffentlichen Straße ohne gültiges Versicherungskennzeichen in Betrieb zu nehmen, kostet laut Bußgeldkatalog 40 Euro.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  5. Tony sagt:

    Hey
    Mit welchen Maßnahmen muss man rechnen wenn man über 250 Meter den Abstand zwischen 3-17 Metern gehalten hat ?
    Die geschwindigkeit betrug so um die 120-130 kmh.
    Den Abstand habe ich jetzt geschätzt.
    Falls dort noch Toleranzen vorhanden sind.

    MfG Tony

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Tony,

      bei einer Geschwindigkeit von 120 km/h sind 17 Meter Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Ein solcher Abstandsverstoß hat ein Bußgeld von mindestens 160 Euro, 2 Punkte und mindestens 1 Monat Fahrverbot zur Folge.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  6. Norman sagt:

    Hallo zusammen,

    leider habe ich einen selten dummen Fehler gemacht und habe am Wochenende eine Freundin, die keinen Führerschein besitzt, mit meinem PKW auf einem sehr großen Platz, auf dem sonst Jahrmärkte oder ein Zirkus stattfindet, fahren, üben lassen.

    Ich selbst bin nicht gefahren, mir war aber bewusst, dass sie keine Fahrerlaubnis hat.
    Selbst habe ich vor ein paar Monaten eine Sperrfrist erhalten und bin auch nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis.

    Dann ist die junge Dame leider in Panik geraten, hat die Bremse nicht gefunden, dafür aber das Gas und ist in mehrere Wohnwagen gerast, die Abseits standen.

    Zum Glück wurde niemand verletzt!
    Sachschaden beläuft sich etwa auf 30.000 Euro.
    Mein Fahrzeug hat natürlich einen Totalschaden.

    Bitte keine weiteren Vorwürfe, die machen wir uns schon genug; seit Tagen keinen Schlaf und sehr unangenehme Gedanken.
    Sicherlich war das eine unverzeihliche Dummheit.

    Meine Frage ist, ob Sie mir vielleicht grob Mitteilen können welches Strafmaß mich zu erwarten hat?

    Ständig lese ich auf diversen Seiten Dinge wie Haftstrafe oder FS Entzug auf Lebenszeit, und das versetzt mich fürchterlich in Panik.

    Vielen Dank im voraus und freundliche Grüße!

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Norman,

      wenn Sie als Halter des Fahrzeugs zugelassen haben, dass jemand Ihr Fahrzeug fährt, der keine Fahrerlaubnis besitzt, kann das mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe nach Tagessätzen bestraft werden. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, dass das Gericht ein Fahrverbot verhängt und/oder das Fahrzeug einzieht. Wie hoch die Strafe jedoch am Ende tatsächlich ausfällt, ist abhängig von der Schwere des Vergehens.

      Das Team von bussgeldrechner.org

      • Klaus sagt:

        Hallo Zusammen,

        und wenn ich nicht erlaubt habe zu fahren??? Und nicht mal was von wusste, bis nicht ein schreiben von der Polizei kam??? Bin Halter und VN des Fahrzeuges ist aber ein Firmen- Wagen

        • bussgeldrechner.org sagt:

          Hallo Klaus,

          in der Gerichtsverhandlung werden die Details des Vorfalls genau geprüft. Eine Strafe kann entsprechend geringer ausfallen beziehungsweise ganz ausbleiben, wenn sich ergibt, dass dem Halter des Wagens keine oder nur eine Teilschuld trifft. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um Ihren Fall genau zu besprechen.

          Das Team von bussgeldrechner.org

  7. Nils sagt:

    Hallo,
    bin gestern Nacht an einer roten Ampel gehalten. Nach einer Minute leuchtete etwas Organe auf und ich bin los gefahren. Es war aber leider nicht die Ampel die Organe aufleuchtete und es hat zwei mal geblitzt. Es war mitten in der Nacht und kein andere Verkehrsteilnehmer zu dem Zeitpunkt in der Nähe. Ich bin beruflich auf meinen Führerschein angewiesen da ich jeden Tag mit dem Auto unterwegs bin. Kann ich mein Fahrverbot in eine höher Geldstrafe umwandeln?
    Mit freundlichen Grüßen
    Nils

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Nils,

      in einigen Fällen lässt sich ein Fahrverbot tatsächlich in ein höheres Bußgeld umwandeln. Dies ist jedoch vom Einzelfall abhängig. Ob dies daher auch bei Ihnen möglich ist, sollten Sie mit einem Anwalt besprechen.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  8. steven sagt:

    Ich habe mit 1,4 Promille eine Laterne umgefahren und das Auto ein paar Straßen weiter geparkt bin dann mit dem Taxi nach Hause also Fahrerflucht

  9. Angelika sagt:

    Hallo. Vor zwei Wochen klingelte nachts um 2.32in der Nacht die Polizei bei uns und wollte den Fahrer des schwarzen Clio sprechen. Ich fragte warum sie sagten nichts schlimmes.Daraufhin holte ich meinen Mann.Er sagte er sei nicht gefahren,die Polizisten meinten das Auto wäre aber noch warm er könne nicht seid 23uhr zu Hause sein .Die Polizei hatte einen Anruf erhalten wonach ein Auto mit auffälliger Fahrweise auf die Autobahn fährt der Zeuge sollte hinterher und informierte die Polizei wo sich der Wagen befände,hat aber niemanden erkannt.Mein Mann sollte pusten er verweigerte sich sollte daraufhin mit zur Blutannahme.Mein Mann floh durch die Tiegarage aber sie haben ihn eingeholt und geknebelt wie einen Schwervetbrecher und zu viert über die Straße getragen.Das war um 2.32 Blut hat man ihm um 6.03und um6.32abgenommen er hatte 0.63und0.53promille.DenFührescjein haben Sie sofort mitgenommen.Eine Polizisten meinte sie habe den Wagen gesehen aber nicht ihn erkannt der Zeuge auch. Nicht. Leider ist er selber bei der Polizei,was passiert jetzt wir hatten zu dem Zeitpunkt Besuch der Zeuge war auch noch mit uns verwand hat seine Aussage zurückgezogen kann sie verwertet werden.Sprich die Anrufe. Mann kann ja gar nicht beweisen wer gefahren ist. Hoppe auf Antwort Danke im vorraus

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Angelika,

      leider dürfen wir Ihnen keine Rechtsberatung bzw. fallspezifischen Auskünfte geben. Bitte kontaktieren Sie diesbezüglich einen Rechtsanwalt.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  10. Frank sagt:

    Bin gestern angehalten worden und musste pusten. Ergebnis 0,52 Atemalkohol,
    auf der Wache musste ich erneut pussten.0,62 Atemalkohol. Habe alles zugegeben. Führerschein seit 1987. Noch nie auffällig geworden.
    Was kommt auf mich zu ?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Frank,
      bei einem einmaligen Verstoß gegen die 0,5 Promille-Grenze drohen Ihnen mindestens 500 Euro Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  11. Holger sagt:

    Hallo,

    ich bin gestern mit meinen Dienstwagen [ Bundesagentur für Arbeit ] über eine rote Ampel gefahren was natürlich nicht absichtlich geschah, da ich Im Außendienst tätig bin benötige ich das Fahrzeug, da ich auch leider keine Rechtschutzversicherung habe wollte ich gerne erfahren was ich tun kann, fahre seit gut 20 Jahren ohne Verstöße, ich könnte ohne Führerschein möglicherweise meinen Job verlieren.

    Danke schon mal im Voraus.

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Holger,
      ob es zu einem Fahrverbot kommt, ist abhängig davon, ob die Ampel bereits länger als 1 Sekunde leuchtete, bevor Sie sie überfuhren bzw. ob Sie jemanden gefährdeten oder es zu einer Sachbeschädigung kam. Warten Sie am besten den Bußgeldbescheid ab. Bei Bedarf wenden Sie sich an einen Verkehrsanwalt. Er prüft, ob sich ein Einspruch lohnt.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  12. Maria sagt:

    Hallo,
    letzte Woche war ich zu schnell 90/100 km wo ich nur biz 50km fahren konnte. Ich kennte diese Landstrasse nicht und plötzlich gab es eine sehr kleine Strecke wo man statt 100km nur 50 km fahren konnte. Habe schon vor 2 Jahren 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte bekommen. Welche sind die Folgen jetzt? Danke für die Antwort.

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Maria,
      für eine Tempoüberschreitung von 41 bis 50 km/h außerorts drohen Ihnen 160 Euro Strafe, 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot. Als Wiederholungstäterin müssen Sie ggf. mit höheren Strafen und einer MPU rechnen. Dies liegt im Ermessen der Behörden.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  13. Rudi sagt:

    Hallo,
    Habe in innerhalb von 3 Monaten 3 verschiedene Punkte vergehen begangen: 1. Abstand nicht eingehalten ( 154 km/h 17m statt 77m. 240€ Bußgeld und 2punkte 1 Monat Fahrverbot ) 2. Zu hohe Geschwindigkeit (153 km/h bei erlaubten 120km/h. 1punkt) 3. Rotlichtblitzer (200€ und 2 punkte 1 Monat Fahrverbot ) was kann auf mich zukommen? Danke schon mal im voraus.

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Rudi,

      da Sie die Strafen bereits erhalten haben, sind keine weiteren Konsequenzen zu erwarten. Diese kommen nur bei einem weiteren Verkehrsverstoß auf Sie zu.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  14. Martin sagt:

    „Fahrverbot: Wann antreten?
    Wer das Fahrverbot verschieben möchte, schickt seinen Führerschein einfach per Post zur Behörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat und gibt sie persönlich dort ab.“

    Wo ist „dort“?

  15. Brian sagt:

    Hey
    Folgendes Problem: ich wurde Anfang Mai bei einer Verkehrskontrolle auf Drogen kontrolliert. Urin Test positiv – Blutprobe. Knapp 2 Monate später post. 18,9ng/ml aktiv, 217ng/ml.
    Anzeige wegen Btm fallen gelassen. Habe wiederum 2 Monate später von der Führerschein Stelle post bekommen. 900€ Strafe ink. Verwaltungskosten. 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.
    Da dachte ich wirklich das Gott mir gnädig sei. Aber da hab ich mich getäuscht.
    Habe nun vor 2 Wochen Post bekommen, das ich an einem viermaligen Siminar teilnehmen solle und bis April 2016 zeit habe. Und lesten Freitag noch einen Brief bekommen von der Führerschein Stelle wo drinne steht das sie meine Fahreignung anzweifeln und sie mir in 1 Woche den Führerschein entziehen wollen.

    Also ich wurde von zwei verschiedenen Ämtern angeschrieben. Weil ich nicht in der Rigion wo ich wohne angehalten wurde. Ist es überhaupt möglich das ich ein Fahrverbot UND eine Entziehung des Führerscheins bekommen kann?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Brian,
      dass zwei Führerscheinstellen Sie anschreiben, ist eher unüblich. Prinzipiell ist die Anordnung eines Fahrverbots mit der gleichzeitigen Entziehung des Führerscheins möglich. Sie erhalten ihn vermutlich erst nach der erfolgreichen Seminarteilnahme wieder.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  16. Lukas K. sagt:

    Hallo,

    ich wurde Ende Oktober 2013 mit 42 km/h zu viel auf der Autobahn erwischt. 1 Monat Fahrverbot, 2 Punkte. Führerschein abgegeben im Februar 2014. Nun wurde ich Anfang September 2015 mit 24 km/h zu viel auf der Autobahn geblitzt. Muss ich ihn nun nochmal abgeben? War der Meinung mal irgendwie gehört zu haben, dass man bei Abgabe des Führerscheins zwei Jahre danach nicht mehr mit über 21 km/h geblitzt werden darf, sonst muss man ihn nochmal abgeben. Hab hierzu aber nichts gefunden. Bitte um kurze Aufklärung. Danke

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Lukas,
      die Überschreitung der zulässigen Höchtgeschwindigkeit um 21 bis 25 km/h außerorts schlägt mit 70 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg zu buche. Ein Fahrverbot wird in der Regel nicht angeordnet. Sollten Sie jedoch als Wiederholungstäter eingestuft werden, können jedoch härtere Strafen drohen. Dies ist häufig der Fall, wenn ein Fahrer innerhalb eines Jahres zweimal mit mehr als 26 km/h zu viel auf dem Tacho erwischt wurde. Ein mindestens 1-monatiges Fahrverbot ist dann sehr wahrscheinlich. Auf in jedem Fall anstehende Fahrverbote wird zusätzlich 1 Monat darauf gerechnet.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  17. Tom sagt:

    Hallo zusammen, mir wurde vor drei Monate meinen Führerschein während einer Kontrolle abgenommen. 1,3 Promille wurden gemessen. Habe bislang keine Ahnung wie lange ich auf meinen Schein warten muss! Wo kann ich mich über den Sachverhalt informieren? Was sollte ich beachten bzw. muss ich in die Wege leiten?
    Droht mir jetzt auch ein MPU?

    Danke im Voraus.

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Tom,
      in der Regel erreicht Sie der Bußgeldbescheid innerhalb von 3 Monaten nach der Tat. Bei Alkohol- und Drogenverstößen setzt die Verfolgungsverjährung erst nach 6 Monaten ein. Die Zustellung kann deshalb auch etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen. Informationen zum Thema finden Sie auf unseren Seiten hier (https://www.bussgeldrechner.org/bussgeldbescheid.html) und auch an dieser Stelle (https://www.bussgeldrechner.org/alkohol.html).
      Eine medizinisch-psychologische Untersuchung kann Ihnen drohen, das ist immer einzelfallabhängig, z. B. wenn die Behörde davon ausgeht, dass Sie ein Alkoholproblem haben. Bei weiteren Fragen können Sie sich auch an einen, auf das Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt wenden. Er gibt Ihnen zahlreiche Hilfestellungen und Tipps.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  18. Steve sagt:

    Hallo zusammen,

    wurde heute nach einer tollen fahrt mit dem „zivil“ beamten angehalten. Folgende Situation zug sich zu in einer 120ger zone auf der Autobahn fuhr ich ca 125-130 vor mir auf der linken Spur auf einmal der besagte Beamte als ich sehr nah auffuhr weil es langsam voll wurde hinter mir drängelte ich dazu mehr oder weniger den beamten endlich platz zu machen als er dann bemerkte das es recht voll wird drueckte er auf das gaspedal und fuhr verdammt schnell weit ueber 200 eine ausfahrt später fuhr er wieder vor mir und gab schon wieder gas und fuhr mit viel mehr als erlaubt… er klebte selbst jemanden fast an der schürze…. an einer blitze vorbei fuhr ich dann rechts vorbei und machte ihm deutlich mit meiner geste “ augen auf zu machen… und abstand zu halten “ also fuhr ich rechts vorbei durch die baustelle “ limit 80kmh“ durch das fahrverhalten in den minuten war ich ganz schön in rage fuhr also weiter dann auf die linke spur… vor mir wieder einer der 60 statt 80 auf der linken spur fährt für mich ganz klar verkehrsbehinderung also machte dieser dann nach paar metern platz die baustelle war schon vorbei somit konnte ich wieder aufs gas gehen… damit ich noch meine ausfahrt bekomme nach das ausfahrt wurde ich dann angehalten. Was könnte ich jetzt erwarten. Wollte mir das video nicht angucken weil ich nicht noch sauer werden wollte da ich es lächerlich fand das der Beamte sämtliche fehler selbst machte und man kann mir nicht sagen das man NUR weil man einen kitzeln will oder gucken will ob jemand fehler macht…. so ein risiko eingeht.

    mfg

    • Steve sagt:

      dazu kommt das als er das erste mal schnell fuhr ich ihm nicht gefolgt bin von der geschwindigkeit her man merkte förmlich das er mich mit all dem provozieren wollte defintiv!

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Steve,
      wir empfehlen Ihnen, sich einen auf das Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt zu suchen. Er gibt Ihnen Auskunft darüber, ob sich ein Einspruch gegen die anstehenden Ahndungen lohnt.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  19. Vidhya sagt:

    Hallo,
    Mein Mann wohnhaft in den Niederlanden hat ein Fahrverbot für zwei Monate in Deutschland bekommen, gilt dieses Fahrverbit nur in Deutschland ?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Vidhya,
      die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) besagt, dass bei einem verhängten Fahrverbot in Deutschland, Ihr Mann für diese Dauer auch nicht in den Niederlanden fahren darf. Er würde sich strafbar machen (§ 21 StVG).
      Das Team von bussgeldrechner.org

  20. Anna W. sagt:

    Ich hatte einen Unfall mit geringem Sachschaden, da ich eine rote Ampel überfahren habe. Durch die tief stehende Sonne könnte ich das Rotlicht nicht erkennen, der Straßenverlauf war gut zu sehen und die Straße war frei.
    Der Unfall ereignete sich mit einem aus der Querstraße kommenden Autos.
    Die Polzei hat mit Bildern festgehalten, dass das Rotlicht nicht zu erkennen war. Kann ich mt einem Erlass des Fahrverbotes rechnen?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Anna,
      ein Rotlichtverstoß mit einhergehender Sachbeschädigung wird in der Regel – unabhängig davon wie lang die Ampel bereits rot war, bevor sie überfahren wurde – mit einem Monat Fahrverbot belegt.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  21. Andreas H sagt:

    Ich habe gestern eine Ampel bei Rot überquert und wurde geblitzt. Ob es länger als eine Sekunde schon Rot war, kann sein, weiß ich aber (noch) nicht. Ich habe seit 23 Jahren den Führerschein, bin in dieser Zeit auch nicht wenig gefahren (> 300.000 km), dennoch hatte ich nie ein Fahrverbot, hatte noch nie auch nur einen einzigen Punkt in Flensburg, im Gegenteil: Einzige Verfehlung in diesen 23 Jahren war ein einziger (!) Geschwindigkeitsverstoß (innerorts 58 km/h statt 50 km/h).
    Kann man mit dieser Argumentation gegenüber der Bußgeldbehörde ein Fahrverbot eventuell abwenden? Muss man dazu dann Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen? Oder zählen solche Argumente, wenn überhaupt, erst bei Gericht?
    Danke!

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Andreas,
      wie viele Kilometer Sie in Ihrer Karriere bisher gefahren sind, ist nicht relevant. Grundsätzlich können Sie immer Einspruch gegen Ihren Bußgeldbescheid erheben. Was hierbei zu beachten ist und welche Erfolgsaussichten zu erwarten sind, darüber gibt Ihnen ein, auf das Verkehrsrecht spezialisierter Anwalt Auskunft.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  22. Jakob sagt:

    Hallo Leute,
    Ich habe am zweiten Weihnachtstag 2015 meinen Führerschein in Polen abgegeben. Grund: in einer Ortschaft mit 102km/h gelasert. Also 52km/h zu viel.
    Strafe sofort bezahlt. Drei Monate Fahrverbot in Polen und Führerschein gleich da gelassen. Polen soll wohl den Führerschein innerhalb kürzester Zeit nach Deutschland schicken.
    Meine Frage jetzt. Wie soll ich mich jetzt verhalten? Darf ich weiter fahren in Deutschland? Droht mir hier noch eine Strafe?
    Das lasern in Polen war eh ein Witz!!!

    Gruß jakob

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Jakob,
      welche Konsequenzen drohen, ist in der Regel abhängig davon, wo Ihre Fahrerlaubnis ausgestellt wurde und wo Sie Ihren ordentlichen Wohnsitz haben. Geschah dies nicht in Polen und wohnen Sie darüber hinaus in Deutschland, wird ein Fahren in Deutschland vermutlich lediglich als Ordnungswidrigkeit geahndet (und nicht als Fahren ohne Fahrerlaubnis). Die polnischen Behörden werden den Führerschein an die Ausstellungsbehörde in Deutschland, wo Sie sich diese abholen können. Eventuell erhalten Sie ihn erst wieder, wenn Sie vorher eine angeordnete Medizinisch-Psychologische Untersuchung erfolgreich absolviert haben. Dauert Ihnen die Übersendung zu lang, haben Sie die Möglichkeit, einen Ersatz-Führerschein zu beantragen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  23. Andrej sagt:

    Ich war 52 kmh außerorts zu schnell da ich einen lkw überholt habe und den Blitzer danach nicht gesehen habe. Ich habe noch keine anderen Verstöße gehabt und bekomme jetzt für einen Monat den Führerschein womöglich weg. Kann ich das Verhindern ? Das ist mein erstes mal und ich bin auf ihn angewiesen sonst verliere ich sehr viel. Danke für eure hilfe

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Andrej,
      ob sich ein Einspruch lohnt und welche Möglichkeiten Sie haben, das Fahrverbot abzuwenden, kann Ihnen ein auf das Verkehrsrecht spezialisierter Anwalt erläutern. Wir als Verein dürfen laut Gesetzgeber keine Rechtsberatung erteilen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  24. Peter sagt:

    Hallo,bin am Ende des Ortes,kurz vor Ende des Ortsschildes,also innerorts mit 88 rückwärts geblitzt worden.Polizei hat mich etwas weiter rausgewinkt,sagt nach Abzug Toleranz 85 km,also 35 km zu schnell.Bußgeldkatalog sagt 160 € ,2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot!Kann ich das Fahrverbot abwenden gegen ein erhöhtes Bußgeld,da es ja das 1.mal ist bei mir?Habe jetzt knapp 50 Jahre meinen Führerschein und war den Schein noch nie los,also Ersttäter und keine Punkte in Flensburg!

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Peter,
      in einigen Fällen ist es möglich das Fahrverbot in ein doppelt so hohes Bußgeld umzuwandeln. Hierzu sollten Sie sich jedoch an einen auf das Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt wenden. Er unterstützt Sie bestmöglich in Ihrem Vorhaben. Grundsätzlich kann sich günstig für Sie auswirken, wenn Sie noch nie ein Fahrverbot angeordnet bekommen haben.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  25. Sandra sagt:

    Hallo…Wollte fragen was auf uns zu kommt…Mein Freund ist mit Alkohol erwischt worden und hat Führerschein weg bekommen….Hätte ihn nach 6 Monaten machen können aber hat es versäumt……Ist wieder erwischt worden ohne Führerschein….Ich selber wusste nichts davon….. Muss jetzt noch ne Aussage machen….. Danke schon mal

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Sandra,
      es ist wahrscheinlich, dass Ihrem Freund ein vorsätzliches Handeln unterstellt wird. Die mögliche Strafe für das Fahren ohne Fahrerlaubnis kann in diesem Fall eine 1-jährige Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe darstellen. Hinzu kommt das wiederholte Alkoholdelikt, das sich verschärfend auswirkt. Wenden Sie sich bitte an einen auf das Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt. Er steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und berät Sie umfassend.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  26. Steffi sagt:

    Hallo,
    Ich könnte heulen. Auf dem Rückweg vom Zahnarzt und mit einem „fremden“ Auto bin ich wahrscheinlich bei einer Kreuzung über rot gefahren. Das Problem: es hat zweimal geblitzt. Ich bin mir nur nicht mehr sicher, ob es grün oder rot war. Oder ob der Blitzer den Verkehr aus der Gegenseite gemeint hat. Es war dunkel. Und ich bin beruflich vom Führerschein abhängig.

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Steffi,
      Sie haben höchstwahrscheinlich einen Rotlichtverstoß begangen, der normalerweise mit 90 Bußgeld und 1 Punkt bestraft wird (sofern die Ampel noch nicht länger als 1 Sekunde rot zeigte). Bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß (länger als 1 Sekunde rot) drohen hingegen 200 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Führerscheinentzug plus eine eventuelle Geldstrafe. Für beide Fälle gilt: das Strafmaß erhöht sich, wenn es zusätzlich zur Gefährdung anderer kam. Was Ihnen vorgeworfen wird, steht im Bußgeldbescheid. Wollen Sie Einspruch erheben, haben Sie dazu zwei Wochen nach Zustellung Zeit. Wenden Sie sich am besten an einen Verkehrsrechtsanwalt. Er steht Ihnen beratend zur Seite.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  27. Magda sagt:

    Wurde vor ca. 2 Wochen auf der Autobahn geblitzt – mit dem Auto meines Mannes. Heute kommt mit der Post ein Fragebogen (Adressat ist mein Mann), auf dem Angaben zum Fahrzeugführer gemacht werden sollen.
    Die zulässige Geschwindigkeit betrug 100. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): 145.
    Auf dem Foto kann man mich gut erkennen.
    Meinen Führerschein habe ich seit 40 Jahren. 0 Punkte in Flensburg.
    Wie sollen wir uns verhalten?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Magda,

      wir empfehlen Ihrem Mann, den Fragebogen wahrheitsgemäß auszufüllen. Seine persönlichen Daten muss er angeben, zum Sachverhalt kann er schweigen. Auf Sie wird ein Bußgeld von 160 Euro sowie zwei Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot zukommen.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  28. SnakeGordi sagt:

    Hallo, bei mir wurden am 3. März 2015 zuhause in meiner Wohnung 0.7 Gramm cannabis gefunden nachdem ein Nachbar mich bei der Polizei verpetzt hat. Ich habe keine Angaben gegenüber der Polizei gemacht und bin auch nicht zur Anhörung erschienen. Das Verfahren wurde Mitte Juni 2015 eingestellt. Ich bin ersttäter und habe auch keine eigenes Auto aber einen Führerschein um den ich mir seither sorgen mache. Das ganze ist jetzt 11 Monate und 1 Woche her, muss ich mir noch sorgen machen das die FEB sich meldet und z.b. ein ärztliches Gutachten verlangt?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo SnakeGordi,

      die Anordnung einer ärztlichen Untersuchung ist prinzipiell denkbar. Sollte dieses für Sie negativ ausfallen, könnten Sie dazu aufgefordert werden, sich einer MPU zu unterziehen.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  29. gustaf sagt:

    ich habe 8 punkte und musste nun mein Führerschein abgeben ich bin Berufs Kraftfahrer und habe aber erst erfahren wo ich mein Führerschein verlängert habe das ich punkte habe und zwar 6 und meine sankszionen sind nicht bei mir angekommen die haben die mir zu meinen alten Adressen geschickt obwohl ich ordnungs gemäs umgemeldet war kann man da was gegen machen ?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Gustaf,
      ob sich ein Einspruch lohnt, erfahren Sie bei einem auf das Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt. Er gibt u. a. Auskunft darüber, welche Erfolgsaussichten bestehen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  30. Papi sagt:

    Hallo liebes Team,
    erst mal möchte ich sagen dass ich es super finde dass hier jemand ist der sich „das Leid“ anderer durchliest und auch noch die Mühe macht zu Antworten und evtl zu helfen. Super!
    Zu meinem Anliegen, ich habe eine „Anhörung im Bußgeldverfahrern“ bekommen.
    Demnach soll mich ein Herr „Polizist“ beim fahren auf der Autobahn mit Handy am Ohr gesehen haben.
    Der Satz heißt: “ Sie benutzten als Führer des KFZ verbotswiedrig ein Mobil- oder Autotel., indem Sie hierfür das Mobiltelefon oder den hörer des Autotel. aufnahmen oder hielten.“
    Ich habe jedenfalls davon nichts mitbekommen. Wenn, dann muss es eine Zivilstreife oder so gewesen sein. Angehalten hatte mich aber niemand.

    Leider habe ich keinen Rechtsschutz mehr. Wie sind hier die Möglichkeiten ? Ich wollte zurückschreiben dass ich erst mal nicht zugebe da ich grundsätzlich nie beim Fahren telefoniere.
    Könnte ich hier „Nachweise“ einfordern ?
    Was soll ich am besten tun?
    Vielen Dank schon mal im Voraus.
    LG,
    Papi

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Papi,

      danke für das Lob :)

      Bei Ihrem Anliegen können wir Ihnen jedoch leider nicht weiterhelfen, da jede Antwort auf eine Rechtsberatung hinauslaufen würde. Es steht Ihnen immer frei, einem Bußgeldbescheid zu widersprechen, ob sich das im Einzelfall jedoch lohnt, kann Ihnen nur ein Anwalt sagen.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  31. Tina sagt:

    Ich habe heute eine Riesen-Dummheit begangen. Ich bin über 2 rote Ampeln gefahren und angehalten worden. Der Polizist wies mich auch darauf hin. Er sprach von einer Rotphase von über 1 Sek., Ordnungswidrigkeitsanzeige und 1 Monat Fahrfahrbot kommen auf mich zu. Muss ich jetzt mit einer „doppelten“ Bestrafung rechnen? Er sprach nicht von einer Gefährdung. Die doppelte rote Ampel kann die mir als Straftat ausgerichtet werden? Bitte um eine schnelle Antwort. Vielen lieben Dank!

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Tina,

      der Beamte dürfte Sie in Gänze über die zu erwartenden Sanktionen informiert haben. Inwiefern Ihnen der doppelte Rotlichtverstoß angelastet wird, muss im Einzelfall entschieden werden und kann von uns leider nicht beurteilt werden. Im Normalfall werden zwei Ordnungswidrigkeiten nicht automatisch als Straftat „zusammengerechnet“, sondern einzeln sanktioniert.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  32. Jerry227 sagt:

    Hallo ich habe folgende Frage. Ich bin noch in der probezeit bin bisher nie auffällig gewesen oder sonstwas immer ordnungsgemäß gefahren nun bin ich aber auf den weg zum Krankenhaus aufgrund von wehen meiner Frau ein Ort eingangs Schild übersehen wo davor und danach 100 erlaubt ist der ist war nur 1 km lang und wurde durch das übersehen des orteingangs Schildes von ein stationären blitzer geblitzt mit 90-100 km statt innerorts 50 kmh. Nun meine frage was auf mich zu kommt und ob man die fahrverbot eventuell umgehen.

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Jerry227,

      Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 40 km/h innerorts ist mit eine Bußgeld von 160 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot zu rechnen. Sollten die Behörden eine Geschwindigkeitsüberschreitung von bis 50 km/h feststellen, werden in der Regel 200 Euro Bußgeld berechnet. Zwei Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot von einem Monat sind jedoch ziemlich sicher. Es ist bin der Regel nicht möglich, persönliche Umstände als strafmildernd vorzubringen, so verständlich diese sein mögen.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  33. Henne87 sagt:

    Hallo liebes Bussgeldrechner.org Team,

    zu Beginn möchte ich ein dickes Danke dafür aussprechen, dass es solche Plattformen gibt und sich Menschen darum kümmern anderen zur Seite zu stehen. DANKE im voraus.

    Ich würde mich in folgender Situation über einen Rat sehr freuen:

    Ich habe bei zwei kurz aufeinanderfolgenden Ampeln (ca. 50-100m auseinander) wohl die zweite Rotphase missachtet und wurde daraufhin von 3 Polizeibeamten angehalten. Mir wurde diese Missachtung vorgeworfen und ein Fahrverbot stand im Raum, da die Ampel mindestens 2 Sekunden auf rot stand.

    Ich rechne nun mit 2 Punkten, einer Geldstrafe von ca. 200€ und einem 1-monatigen Fahrverbot. Da besteht auch der Knackpunkt, da ich bald einen Außendienst-Job antreten werde und natürlich auf den Wagen/Führerschein angewiesen bin.

    Zum Einen bin ich mir unsicher ob und wann ich diese Tatsache meinem neuen Arbeitgeber mitteilen muss und zum anderen ob es da Möglichkeiten gibt dieses Fahrverbot abzuwenden!?
    Ich bin absoluter Ersttäter und habe die rote Ampel einfach nicht gesehen und kann die Angaben der Polizei dazu auch nicht bestätigen/widerlegen. Bescheid liegt noch nicht vor.

    Wie soll ich nun vorgehen und welche Chancen habe ich das Fahrverbot abzuwenden?

    Vielen Dank und viele Grüße,
    Henne87

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Henn87,
      ob und inwiefern das Fahrverbot abwendbar ist, klären Sie am besten mit einem Rechtsanwalt. Dort bekommen Sie Auskunft darüber, ob sich ein Einspruch lohnt bzw. wie aussichtsreich die Umwandlung des Fahrverbots in eine Geldbuße ist. Er klärt Sie auch darüber auf, wann und ob Sie Ihren Arbeitgeber hierüber informieren müssen. Wir dürfen per Gesetz leider keine Rechtsberatung erteilen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  34. Keks sagt:

    Hallo
    Haber heute ein Brief in meiner Firma bekommen
    Und haben nun geschaut was auf mich zukommt!
    104kmh 15 Meter abstand wegen 4 kmh verliere ich nun mein Führerschein?
    Ich brauche mein Führerschein für die Kinder und Arbeit !
    Fahre täglich 300km nach 5 Jahren Firmen angehörigkeit ist das mein 1 Fahrverbot generell .
    Nun werde ich ja in 1-2 Wochen Post bekommen das ich 1monat Fahrverbot bekomme und hab 4 Monate Zeit bräuchte aber 5 Monate Zeit wegen meinen Kindern (Ferien)
    Geht das?
    Oder würde auch ne doppelte Strafe zahlen !? Funktioniert das?
    Oder soll ich Einspruch einlegen um das zu verzögern?

    Mit freundlichen Grüßen

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Keks,

      der Verlust ihres Führerscheins kann nicht durch eine höhere Geldstrafe abgewendet werden. Für verlängerte Fristen und Ausnahmen, wenden Sie sich bitte an die Bußgeldstelle, da solche Dinge Ermessenssache sind. Jedoch können wir Ihnen keine große Hoffnung machen. Weitergehend können wir Ihnen keine Auskunft geben, da dies auf eine Rechtsberatung hinauslaufen würde. Wenden Sie sich dafür bitte an einen Anwalt.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  35. Frank sagt:

    Hallo
    Ich bin Reisebusfahrer und bin mit dem Privat Pkw auf der Autobahn mit 47 km/h zu schnell geblitzt worden. Das ist mein erster Verstoß und ich habe keine Punkte in Flensburg. Beruflich wäre ein Fahrverbot katastrophal. Habe ich eine Chance auf Umgehung des Fahrveebots??

    Lieben Gruß

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Frank,
      Sie haben innerhalb von zwei Wochen die Möglichkeit Einspruch zu erheben und in diesem Zuge das angekündigte Fahrverbot potenziell in eine Geldstrafe umwandeln zu lassen. Die Beratung und Vertretung durch einen auf das Verkehrsrecht spezialisierten Anwalts kann hier sehr hilfreich sein.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  36. kata sagt:

    Hallo, Ich habe einen Bußgeldbescheid bekommen und muss nun Strafe zahlen und habe einen Monat Fahrverbot bekommen. Kann ich die Geldstrafe in einen zusätzlichen Monat Fahrverbot umwandeln lassen? Ich verdiene so wenig, dass ich mir die Strafe einfach nicht leisten kann. Dann lieber einen Monat länger auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen sein… oder gibt es noch ganz andere Möglichkeiten um das Bußgeld zu umgehen?
    Vielen Dank.

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Kata,
      es ist theoretisch möglich, ein Fahrverbot umzuwandeln, dafür muss jedoch Einspruch gegen den Bescheid erhoben werden. Bitte wenden Sie sich hierzu an einen auf das Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt. Er steht mit Rat und Tat zur Seite.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  37. JT sagt:

    Hallo,
    ich wurde vor einigen Wochen geblitzt und nun kam gestern der Anhörungsbogen. Mir wird vorgeworfen 33 km/h zu schnell gefahren zu sein und somit drohe mir ein Fahrverbot. Allerdings gibt es einige Ungereimtheiten die mich zu dem Entschluss kommen lassen, dass die Messung nicht korrekt war. Ich war auf der linken Spur und auf der rechten Spur fuhr ein anderer PKW ebenfalls mit erhöhter Geschwindigkeit auf fast gleicher Höhe mit mir (ich war jedoch etwas weiter vor) und war im Begriff mich noch zu überholen. Des Weiteren stand der mobile Blitzer unmittelbar hinter einer (bzw. in einer) lang gezogenen Kurve. Diese Umstände veranlassen mich zu der Annahme dass die Messung nicht korrekt war. Des Weiteren war in dem Fahrzeug hinter mir ein Bekannter der die Situation bezeugen kann. Wie gehe ich nun am besten gegen die ganze Sache vor? Was muss ich nun genau tun? Wie stehen unter diesen Umständen die Chancen ein Fahrverbot abzuwenden?

    Mit freundlichen Grüßen

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo JT,

      da wir keine Rechtsberatungen geben dürfen, müssen wir Ihnen raten, einen Anwalt aufzusuchen, welcher Sie durch das Einpruchsverfahren leitet, sollten Sie gemeinsam zu dem Schluss kommen, dass sich ein gerichtliches Vorgehen lohnt.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  38. Sandra sagt:

    Hallo ,

    ich bin blöderweise über ein Blitzampel gefahren, als diese von grün auf gelb geschalten hat. Als ich drüber war, habe ich im linken Aussenspiegel ein gelbes Licht gesehen. Allerdings habe ich kein frontales Licht wahrgenommen. Blitzt der Blitzer einer Rotlichtampel nicht von vorne und zweimal? Leider hat die Ampel nur eine 2 Sekunden Umschaltphase.

    Vielen Dank für Ihre Antwort.

    Beste Grüße
    Sandra

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Sandra,

      ein Rotlichtblitzer funktioniert auf die von Ihnen beschriebene Weise. Welches Licht Sie gesehen haben, können wir nicht nachvollziehen.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  39. Patrick sagt:

    Hallo,
    ich wurde zwei mal innerhalb eines Jahres mit über 35 km/h außerorts geblitzt.
    Beim ersten Vergehen musste ich den Führerschein für einen Monat spätestens bis zum 19.02.16 abgegeben haben. Diesen habe ich am 15.02.16 abgegeben.
    Das zweite Vergehen wurde zum 22.02.16 rechtskräftig. Darin wurde ein sofortiges einmonatiges Fahrverbot angeordnet. Jedoch von einer anderen Behörde.
    Ich bekomme den Führerschein am 15.03.16 zurück. Muss ich den Führerschein unverzüglich wieder abgeben? Im Grunde habe ich den Führerschein abgeben gehabt. Schließlich kann ich ihn ja nicht doppelt abgeben.
    Besitze ich dadurch keine 4-Monatsfrist?
    Ich hoffe Sie verstehen meine Frage.
    Vielen Dank

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Patrick,
      vermutlich wird Ihnen die 4-Monats-Regel nicht gewährt, da Sie kein Ersttäter mehr sind. Sie können das Fahrverbot deshalb höchstwahrscheinlich nicht verschieben. Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt, um Näheres zu erfahren.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  40. Kirsten sagt:

    Hallo,
    ich habe einen Anhörungsbogen erhalten und die Geschwindigkeit außerorts um 43 km/h überschritten. Dies bedeutet Fahrverbot. Ich bin alleinerziehend und brauche das Auto für jede Kleinigkeit (Kita, Einkauf..) da wir in einer ländlichen Gegend wohnen. Zudem bin ich aus beruflichen Gründen zwingend auf das Auto angewiesen (Fahrtweg zur Arbeit 43 km pro Strecke).
    Kann ich das Fahrverbot in eine Geldstrafe umwandeln lassen und wie sollte ich da vorgehen? Sollte ich gleich im Anhörungsbogen einen Text zu meiner persönlichen Situation verfassen und um Umwandlung des Fahrverbotes bitten ?
    Muss ich einen Anwalt einschalten? Ich bin nicht rechtsschutzversichert.
    Vielen Dank.

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Kirsten,

      es ist bei Ersttätern bei einem drohenden Fahrverbot von einem Monat durchaus möglich, stattdessen das Bußgeld zu erhöhen. Darüber entscheidet die Bußgeldstelle. Sie können sich direkt an diese wenden und Ihre Situation schildern. Ein Telefonat mit der Bußgeldstelle sollte klären, auf welchem Wege dies geschehen kann. Ein Fachanwalt kann Ihnen hier behilflich sein.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  41. Patrick sagt:

    Schönen Guten Tag !

    Ich hab ein Fahrverbot von einem Monat erhalten für 41kmh Außerorts + 160 Euro Bußgeld. Allerdings drohen mir enorme Probleme auf der Arbeit, wenn ich den Schein nun abgeben muss – Gibt es eine möglichkeit, dass ich das ganze auszahle?

    Ich hatte eine zweite Probezeit – Also eine Nachschulung. Seitdem keine Punkte oder dergleichen gesamelt.

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Patrick,
      ob sich das Erheben eines Einspruchs gegen die angekündigten Konsequenzen lohnt, erörtern Sie am besten mit einem Verkehrsrechtsanwalt. Wir dürfen leider keine Rechtsberatung erteilen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  42. Benito sagt:

    Hallo mir droht ein Fahrverbot (1monatiges)

    Ich bin ersttäter
    Nicht wegen Alkohol oder Drogen verdonnert worden

    Ich habe einen Arbeitsvertrag erhalten in dem steht das ich mein Führerschein dafür Vorraussetzung ist!

    Und kurz vor Beginn meiner neuen Beschäftigung habe ich nun den Bußgeldbescheid und das drohende Fahrverbot bekommen..

    Wenn das Urteil rechtskräftig wird, werde ich fristlos gekündigt. (steht in meinem Vertrag)

    Bitte helfen

    Lg

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Benito,

      es ist möglich, das Fahrverbot in eine erhöhte Bußgeldstrafe umzuwandeln. Suchen Sie dafür einen Anwalt auf.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  43. Spawny sagt:

    Hallo… muss man bei der 4 Monatsverschiebbarkeit den 1 Monat ohne FS innerhalb der 4 Monate absitzen oder innerhalb der 4 Monate damit beginnen??? LG

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Spawny,

      Ihnen wird eine Frist gesetzt, innerhalb derer Sie Ihren Führerschein abzugeben haben. Verstreicht die Frist, so wird Ihnen der Führerschein abgenommen.

      Das Team von bußgeldrechner.com

  44. Luca sagt:

    Hallo.
    Ich muss zu meiner Schande gestehen ich bin ein Tempo Sünder wo 50 ist fahre ich Automatisch 60.
    Ich bin 20 jahre alt bin bereits in der verlängerten probezeit ( überholverbot missachtet) Habe in der verlängerten Probezeit ein Fahrverbot bekommen da ich außerorts 46 kmh zu schnell war ( 1 monat ) das war im oktober das fahrverbot habe ich im Februar abgesessen. Seit 1 märz habe ich einen neuen wagen den ich auch seit 1 März wieder fahren darf und wurde jetzt 1 1/2 Monate später mit 76 kmh innerorts nachts gelasert.

    Mitlerweile besuche ich die Meisterschule um meinen Meister zu machen und Gründe meine existenz und lege den Stein für meine Zukunft. Laut Bußgeldkatalog erwartet mich ein Entzug der Fahrerlaubniss.

    Meine Frage: HABE ICH ÜBERHAUPT NOCH EINE MÖGLICHKEIT ?
    Oder muss ich jetzt für mein Vergehen und Leichtsinn Grade stehen?

    Danke Lg. Ps: User erspart mir den shitstorm!

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Luca,
      die Ahndungen im Straßenverkehr dienen der Verkehrserziehung. Verkehrssünder werden hiermit zu umsichtigem Fahren angeregt. Sie haben immer die Möglichkeit, Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einzulegen. Wenden Sie sich hierzu bestenfalls an einen versierten und erfahrenen Rechtsanwalt in diesem Gebiet.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  45. Tigga sagt:

    Habe letztes Jahr wohl iwann die Geschwindigkeit überschritten und 119€ bezahlt.
    Hört sich blöd an aber ich kann mich daran nicht erinnern.
    Nun habe ich Post bekommen… Soll den Lappen für einen Monat abgeben => ich fahre bald aber im Urlaub und wollte mir einen Mietwagen leisten… Kann ich das ganze noch verschrieben?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Tigga,
      Sie haben die Möglichkeit, innerhalb von 2 Wochen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen und die Ahndung damit unter Umständen abzuwenden. Als Wiederholungstäter steht die Chance eher schlecht, das Fahrverbot zu verschieben bzw. in eine Geldstrafe umzuwandeln. Gegebenenfalls kann ein Anwalt den Ausgang des Vorgangs zu Ihren Gunsten beeinflussen. Suchen Sie sich deshalb hier Unterstützung.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  46. Anas sagt:

    Ich habe ein fheler gemacht dass Rotlichtverstöße mehr als 1 Sekunde gefahren aber mein führerschein seit 12 Jahre und habe ich kein Punkte in Flensburg und keine bussgeldverfahren bekommen und jetzt auf einmal muss ich 228 Euro und 2 Punkte und 1 Monat fhar Verbot mein frage gibt ein Möglichkeiten dass mein führerschein behalten
    Danke

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Anas,

      es ist unter Umständen möglich, das Fahrverbot in eine Höhere Geldstrafe umzuwandeln. Dafür müssen triftige Gründe (wie die Bedrohung des Arbeitsplatzes) vorliegen. Wenden sie sich für weitere Schritte an einen Anwalt.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  47. Otzebollek sagt:

    Hallo, ich bin leider 3x in einem Jahr schneller als 26 km/h ausserorts gefahren, bekam erst ab dem 3ten mal ein Monat Fahrverbot, allerdings wurde ich kurz vorher erneut mit 29 km/h zu schnell geblitzt, jetzt bekam ich ein schreiben das ich den den Führerschein für einen Monat abgeben soll, entweder sofort wenn ich den Führerschein schon einmal abgeben habe oder innerhalb von 4 Monaten wenn das nicht der Fall war.

    Da ich ja beim ersten noch am beginn der 4 Monatsfrist bin, weiss ich nicht wirklich was jetzt los ist, hat sich wohl irgendwie überschnitten.

    Natürlich bin ich als Außendienstmitarbeiter abhängig vom Führerschein, den einen Monat (den mit der Frist) bekomme ich mit meinen Jahresurlaub hin, allerdings bricht mir der 2te das Genick … wie muss ich jetzt verfahren was das abgeben betrifft und wie sind wohl meine chance wegen unzumutbarer härte den aktuellen fall umzuwandeln?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Otzebollek,
      wir empfehlen Ihnen, sich in diesem Fall an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu wenden. Er berät Sie ausführlich und individuell auf Ihren Fall zugeschnitten.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  48. Franzi sagt:

    Hallo,

    Ich bin Freitag vermutlich mit 60 km/h bei 30 innerorts geblitzt worden und vorhin mit 70 bei 50 innerorts. Was erwartet mich?
    Danke!!!

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Franzi,
      bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung, die das Doppelte der erlaubten Geschwindigkeit beträgt, gehen die Behörden von Vorsatz aus, weshalb sich auch die Bußgelder verdoppeln. Das wären dann 320 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Für 20 km/h zu viel innerorts fallen 35 Euro an. Als Wiederholungstäterin gelten Sie jetzt noch nicht.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  49. Martin R. sagt:

    Hallo,
    ich bin an einem Ortseingang abzüglich Toleranz mit 81 km/h gestoppt worden. Früher bestand dort immer ein 70 km/h-Limit (Schnellstraße). Zudem war es 23.30 Uhr und kaum Verkehr auf der Straße. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, aber gibt es eine Chance, das Fahrverbot abzuwenden? Hätte ein Einspruch möglicherweise Erfolgsaussichten – es geht schließlich „nur“ um 1 km/h?

    In den letzten Jahren bin ich nicht geblitzt worden; hatte aber 2012 schon mal einen Monat Fahrverbot – da war ich auf der Autobahn mit 60 zu viel geblitzt worden. Es handelte sich auch da um ein Limit, was erst kürzlich aufgestellt worden war – angeblich wegen Fahrbahnschäden… Ich glaube eher, dass es eine Cash Cow für die anliegende Gemeinde war… Danke für eine Antwort.

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Martin,
      mit höheren Ahndungen als den regulären werden Sie wohl nicht rechnen müssen, da Sie nicht als Wiederholungstäter gelten. Einspruch können Sie innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zustellung immer einlegen. Welche Erfolgsaussichten hiermit verbunden sind, klären Sie am besten mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht. Er berat Sie umfassend.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  50. Dennis sagt:

    Hallo,

    ich wurde gestern Nacht, um 00:00 Uhr an der Grenze zur Landstraße (30 km/h erlaubt) mit 56 km/h zu viel gelasert. Ich bin noch in der Probezeit hatte vorher aber keinerlei Verkehrssünden. Kann ich das Fahrverbot umgehen?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Dennis,
      Sie haben ein A-Delikt begangen, das – da es sich um eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 21 km/h handelte – beim ersten Mal mit einer Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre (auf insgesamt vier) und der verpflichtenden Teilnahme an einem Aufbauseminar geahndet wird. Hinzu kommt ein Bußgeld von ca. 70 Euro und 1 Punkt in Flensburg.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  51. Muhammet Ö. sagt:

    Hallo,
    ich habe trotz 1. Monatige Fahrverbot meine Führerschein an Polizei nicht abgegeben da ich meine führerschein verloren haben. Trotzdem dürfte ich nicht mehr fahreb. hab versucht immer wieder den frist zu verlängern aber klapt nicht mehr. und jetz trotz fahrverbot wurde ich ohne Führerschei bein eine polizeilichen kontrolle angehalten und wurde abgezeigt durch fahren ohne fahrerlaubniss. was ist jetz der tat? PS: ich habe meine führerschein immer noch nicht abgegeben. und hab erst jetz beantragt

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Muhammet Ö.,
      bitte wenden Sie sich in diesem Fall an einen spezialisierten Rechtsanwalt für Verkehrsrecht. Er steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, berät Sie auch darüber, was nun die beste Entscheidung ist.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  52. Gerhard G. sagt:

    Hallo ,

    ich habe eine Frage zum Führerscheinentzug. Habe leider 8 Punkte und man wird Ihn mir abnehmen, aber gibt es eine Möglichkeit das mit einer hohen Geldstrafe abzuwenden? Ich bin Berufskraftfahrer und meine Existenz steht auf dem Spiel. Gibt es da irgendwelche Chancen? Alles schon beim Anwalt, aber irgendwie will ich jede Anlaufstelle befragen bevor ich aufgebe. Habe ihn heute abgegeben und der netten Dame versucht zu erklären, dass ich ab Montag jetzt Arbeitslos wäre und ich durch mein „früheres“ dummes Verhalten Altpunkte angesammelt hatte ich aber 2 jahre z.B. Punktefrei gefahren bin und erst im letzten Jahr den entscheidenden Punkt kassierte. Aber Sie schüttelte nur mit dem Kopf :( Naja hoffe auf Antwort Eures lieben Teams.
    liebe Grüße

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Gerhard,
      Ein Führerscheinentzug durch 8 Punkte in Flensburg lässt sich in der Regel nicht durch eine Geldstrafe begleichen. Da wir allerdings keine Rechtsberatung geben dürfen, sind Sie bei einem Anwalt in den richtigen Händen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  53. Tony T. sagt:

    Hallo,
    Ich habe heute meinen Bussgeldbscheid bekommen ( 1 Monat Fahrverbot , 48km/h außerorts zu viel ,2 Punkte) , ein Aufbauseminar hatte ich bereits absolviert , habe ich jetzt „nur“ diesen einen Monat Fahrverbot oder bekomme ich noch Post von der Führerscheinstelle ? Bin ziemlich verwirrt ob es das nun war oder ob ich noch mal Post bekomme ? Danke für die Hilfe

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Tony,

      mehr Strafen sollten Sie nicht zu erwarten haben, da erst ein 3. A-Verstoß in der Probezeit zum Entzug der Fahrerlaubnis führt.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  54. Nick sagt:

    Hallo miteinander,

    Habe heute Post bekommen mit Bußgeldbescheid. 28kmh außerorts zu schnell gewesen, im Bußgeldbescheid wurde gleichzeitig hinterlegt das ich den FS für einen Monat abgeben soll.. Dieses passiert auf Grundlage dessen das es wohl das zweite Mal innerhalb eines Jahres geschehen ist.

    Da ich aber aus beruflichen Gründen auf meinen FS angewiesen bin (Außendienst) ist dieses absolut nicht möglich.

    Wie komm ich am besten aus der Sache raus?doppeltes Bußgeld z.B

    Gruß

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Nick,
      leider dürfen wir keine Rechtsberatung geben. In Ihrem Fall wäre es daher ratsam, sich einen Anwalt zu nehmen. Dieser kann Ihnen in Ihrer besonderen Situation sicherlich helfen und zur Seite stehen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  55. dennis sagt:

    Hallo ich habe heute morgen versehentlich eine rote Ampel überfahren. Das ist wie folgt passiert: an der Kreuzung gibt es eine spur für Grade aus fahren uns 2 Spuren zum links abbiegen. Ich wollte links abbiegen habe aber auf die Ampel für Grade aus geguckt und da die 1-2 senden früher grün wird bin ich losgefahren. Mit welcher Strafe muss ich jetzt rechnen? Bekomme ich ein Fahrverbot?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Dennis,
      mit welchen Sanktionen Sie nun zu rechnen haben, hängt von den konkreten Umständen ab, zum Beispiel, ob Sie jemanden gefährdet haben. Da die Ampel schon länger als 1 Sekunde rot leuchtete, müssen Sie nun wahrscheinlich mit mindestens 200 Euro Bußgeld, 2 Punkten und 1 Monat Fahrverbot rechnen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  56. A. N. sagt:

    Hallo!
    Folgender Sachverhalt: Einen Transporter gemietet; von nicht eingetragener Person gefahren worden. Dabei unbemerkt beim Wenden ein Auto touchiert –> Brief von Polizei wegen Unerlaubten Entfernens vom Unfallort erhalten. Schaden beläuft sich auf etwa 2500€. Welches Strafmaß ist zu erwarten? Sowohl für den Fahrer als auch für die Person, die den nicht-eingetragenen hat fahren lassen?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo A.N.,

      Fahrerflucht wird mit 3 Punkten in Flensburg und einer Geldstrafe (nach Tagessätzen) bestraft.

      Wie hoch die Strafe desjenigen ausfällt, der eine nicht-eingetragene Person hat fahren lassen, ist von den AGB des Vermietungsunternehmen abhängig, daher können wir hier keine pauschalen Aussagen treffen.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  57. Detlef sagt:

    Hallo,
    ich bin von der AB richtung Schwerin gefahren. In der Ortschaft Ortkrug stand ein Starrenkasten. Ich bin nicht Ortskundig. Es war die ganze Strecke 70 erlaubt. Für mich es nicht ersichtlich das es sich um eine Ortschaft handelt, deswegen habe ich auch nicht gesehen das da ein Ortsschild stand. Ich wurde geblitzt mit 81km/h. Ich war mir jetzt nicht sicher, war es eine Ortschaft oder nicht. Nach ca 5 km bin ich zurückgefahren, wollte wissen ob das ein Ort ist oder nicht. Es war einer.
    Bußgeldbescheid bekommen, 260€ 1 Monat Fahrverbot. 80€ mehr weil ich 1 Punkt in Fl. habe, 80€ gerechtfertigt??
    Kann man Einspruch einlegen wegen Augenblickversagen? Ich habe das Ortsschild wirklich nicht gesehen. Kommt man damit durch, akzeptieren die das?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Detlef,

      befinden sich bereits Voreintragungen in Ihrem Punktekonto oder geht die Bußgeldstelle von einem schwerwiegenderen Verstoß aus, darf sie vom Regelsatz abweichen und das Bußgeld erhöhen.

      Einspruch können Sie immer bis zu 14 Tage nach Erhalt des Bußgeldbescheids einlegen. Ob sich ein Einspruch in Ihrem Fall lohnen dürfen, dürfen wir aus rechtlichen Gründen jedoch nicht einschätzen. Wir empfehlen Ihnen daher sich diesbezüglich an einen Anwalt zu wenden.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  58. Hans sagt:

    Hallo,
    Ein Freund von mir wurde ausserorts bei einer Baustelle geblitzt. Das Geschwindigkeitslimit war von 120 erst auf 100 und dann auf 80 runtergesetzt. Leider ist er mit knapp hundert sachen oder mehr (ich weiß es nicht) in der 80ger Zone reingebraust. Er ist in der Probezeit und braucht seinen Führerschein für ein anstehendes Fsj. 3 Punjte hat er schon wegen einer roten Ampel.

    Wie sehen seine chancen aus den führerschein zu behalten?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Hans,
      Die Sanktionen in der Probezeit sind ganz davon abhängig, ob Ihr Freund schon mehr als zwei A-Verstöße begangen hat oder nicht. Beim insgesamt dritten A-Verstoß wird die Fahrerlaubnis in der verlängerten Probezeit für mindestens sechs Monate entzogen und muss neu beantragt werden.
      Leider dürfen wir keine Rechtsberatung geben und können Ihnen daher nicht sagen wie es mit seinen Chancen den Führerschein zu behalten steht. Ihr Freund sollte bestenfalls einen Anwalt kontaktieren.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  59. Mo sagt:

    Hallo, ich bin ca vor 4wochen in eine verkehrskotrolle gekommen. Dabei wollten die Herren urin Probe haben ich tat das auch und war positiv auf THC. Ich habe ca 14st.davor was geraucht und war zu der zeit Punkt voll nüchtern. Dann zu Blut Abnahme. Ich habe seit 21jahren meine Führerschein und musste es vor 10jahren wegen zu schnell fahren mal für einen Monat abgeben. Somit ist das erstemal das ich wegen Drogen aufgefallen bin. Was wird auf mich zukommen?? Muss ich auch ein MPU machen? Vielen Dank für Ihre Antwort!

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Mo,
      Sie haben einen Verstoß gegen das Drogengesetz begangen. Beim ersten Mal kommt ein Bußgeld von 500 Euro sowie zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot auf Sie zu. Ein einmaliger Cannabiskonsum führt in der Regel allerdings weder zum Führerscheinentzug noch zu einer MPU. Sollten Sie allerdings nochmals auffällig werden, dann ist beides sehr wahrscheinlich.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  60. Marco sagt:

    Hallo, mir wurde für 3 Monate der Führscheinentzogen, Trotz der Fahrspeere bin ich trotzdem mit dem Auto gefahren und bin in einer Verkehrskontrolle gekommen und wurde von der Polizei erwischt.Was für eine Strafe wird auf mich zukommen da ich noch in der Probezeit war als mir der Führerschein entzogen wurde.

    Mfg Marco

  61. Babsi sagt:

    Hallo, mir ist Folgendes passiert. Ich bin mit dem Auto zu meiner Schwiegertochter gefahren, ich bin auch gut angekommen. Ich bin dann in ihr Haus gegangen und habe mit meinem Enkel gespielt. Als ich wieder raus kam, stand da 2 Polizisten ( zufällig), Arbeitskollegen meiner Schwiegertochter. Einer von denen meinte gleich, es riecht hier nach Alkohol. Ich sollte pusten und hatte tatsächlich noch Atemalkohol, Restalkohol. ( 0,8 Promille) Mein Führerschein wurde soofort eingezogen. Ich bin die ganze Strecke unfallfrei gefahren, kein Personen- oder Sachschaden, keine rote Ampel überfahren ( Gott sei Dank). Ich habe meinen Führerschein über 40 Jahre, war nie im Straßenverkehr auffällig und habe auch keine Punkte in Flensburg. Was kann auf mich zukommen?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Babsi,
      da es sich um Ihren 1. Verstoß handelt, müssen Sie mit einem Bußgeld in Höhe von mindestens 500 Euro rechnen. Hinzu kommen unter Umständen ein Fahrverbot von 1 bis 3 Monaten und 2 Punkte in Flensburg.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  62. Suschek sagt:

    Hallo Zusammen,

    bin als Fahranfänger innerhalb der Probezeit mit 31 Km/h Innerorts nach Abzug Toleranz geblitzt worden.
    Habe vom Landkreis den Bußgeldbescheid bekommen, brav bezahlt und meinen FS zur Verwahrung für 4 Wochen abgeben. Zusätzlich 2 Punkte in Flensburg.
    Jetzt bekomme ich noch Post vom Bürgermeister dass ich an einem Aufbauseminar teilnehmen muss. Ist das überhaupt rechtens? Wie oft wird meine Blödheit denn noch bestraft?
    Ich sehe ja ein das Strafe sein muss aber gleich 2 Mal?
    Danke für eine Info

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Suschek,
      der Bußgeldkatalog sieht vor, dass beim ersten A-Verstoß neben einer verlängerten Probezeit auch die verpflichtende Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet wird. Als Fahranfänger sind Sie in besonderem Maße dazu angehalten, sich regelkonform zu verhalten. Tun Sie dies nicht, haben Sie mit den entsprechenden Sanktionen zu rechnen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  63. Tartarugehtta sagt:

    Guten Tag,

    meine schwester hat schon 5 Punkte und ist wieder 41 kmh zu schnell gefahren, heißt sie wird 7 Punkte haben.

    Sie hat schon mal (innerhalb eines Jahres) sich freikaufen müssen, da sie berufsbedingt den Führerschein braucht. Hat Sie dies nochmal die Möglichkeit?!

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Tartarugehtta,
      Ihre Schwester kann bei einem so hohen Punktestand Ihr Konto nicht mehr durch die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar reduzieren. Da Sie Wiederholungstäterin zu sein scheint, ist auch eine Umwandlung eher unwahrscheinlich. Bei einem Anwalt für Verkehrsrecht erfährt Sie mehr.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  64. Tobi sagt:

    Servus :)

    Ich wurde gestern an einer roten Ampel geblitzt. Wer kennt das nicht, bei dunkelgelb rutscht man eben gern nnochmal drüber und zack – Blitzer. Leider bin ich noch in der Probezeit. Bisher wurde ich einmal mit 7 oder 8 kmH zu schnell auf der Landstraße geblitzt und habe einmal falsch geparkt.

    Ich bin leider beruflich als Musiker auf mein Auto angewiesen um Auftritte wahrzunehmen, mit denen ich mir das Studium finanziere.

    Zur Situation: Die Ampel war gelb, vor mir war ein Auto relativ langsam, innerorts und deshalb habe ich verzögert. Dann, beim rechts abbiegen dachte ich, es noch rechtzeitig zu schaffen. Dem war nicht so.

    Ich bin mir sehr sicher, dass die Ampel sehr knapp vor dem Überfahren auf rot schaltete. Je nachdem, wie knapp, könnte ich da auf Messungenauigkeit plädieren?

    Außerdem war ich maximal 40 – eher 35 kmH schnell (50 KmH erlaubt), weshalb man mir nicht vorhalten kann, rücksichtslos über die Ampel geheitzt zu sein – ich bin ja nicht einfach mit 60 drüber.

    Was erwartet mich denn jetzt definitiv?

    Entweder kann ich die Strafe gänzlich abwenden und auf Messungenauigkeit setzen.

    Die andere Möglichkeit wäre, das Fahrverbot zu umgehen und dafür eine erhöhte Strafe zu zahlen.

    Da ich aber noch in der Probezeit bin, weiß ich nicht genau, was noch auf mich zukommt.

    Muss ich das Aufbauseminar definitiv machen, wenn ich quasi überführt werde oder kaufe ich mich davon auch frei?

    Liebe Grüße

    Tobi

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Tobi,
      Ein Gelblichtverstoß wird nur mit einem Verwarngeld von 10 Euro geahndet. Auf die Probezeit hätte dies einen Einfluss, da es sich um den zweiten B-Verstoß handelt. Sie müssen dementsprechend mit einer Verlängerung der Probezeit und einer Teilnahme an einem Aufbauseminar rechnen. Sollten die Sanktionen im Bußgeldbescheid höher ausfallen, könnte es ratsam sein, wenn Sie sich einen Anwalt nehmen. Wir dürfen Ihnen nämlich leider keine Rechtsberatung geben.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  65. alex sagt:

    Hallo,
    Hatte einen einen Unfall ( Vorfahrt missachtet) und somit meine 8 Punkte voll.
    Die anderen Punkte waren für telefonieren und zu schnelles Fahren. Gibt es eine Möglichkeit den Führerschein zu behalten, brauche ihn beruflich. Ich würde sonst ein halbes Jahr arbeitslos sein.

    Liebe Grüße

    Alex

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Alex,
      Leider dürfen wir Ihnen keine Rechtsberatung geben. Setzen Sie sich diesbezüglich am besten mit einem Anwalt zusammen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  66. Andreas sagt:

    Habe beim ausparken ein anderen PKW angefahren, es selbst gemerkt aber nichts gesehen.
    Schaden lt. Polizei um die 200€.
    Habe ich ein Fahrverbot zu erwarten?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Andreas,
      in der Regel müssen Sie bei einem verursachten Parkschaden nicht mit einem Fahrverbot rechnen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  67. Toony sagt:

    Hallo,
    befinde mich kurz vor ende der Probezeit ( endet in 4 Monaten).
    Im ersten Jahr wurde ich von der Polizei angehalten und habe einen B-Verstoß begannen, da ich mit abgefahrenen Reifen gefahren bin.
    Nun wurde ich letzte Woche von einem Rot Blitzer erfasst da ich unabsichtlich über eine Rote Ampel gefahren bin. Es war nachts und eine sehr unübersichtliche Kreuzung.
    Habe die Rote Ampel wirklich nicht gesehen ich dachte die Ampel wäre ausgeschaltet.
    Daher denke ich das die Ampel schon länger als eine Sekunde rot war.
    Was erwartet mich nun?
    Falls ich ein Fahrverbot bekomme, kann ich nach diesem Fahrverbot meinen Führerschein wieder abholen? Also das ich danach erst falls es zu einem Aufbauseminar kommen sollte, dieses erst danach absolvieren?
    LG

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Toony,
      ein A-Verstoß der einem B-Verstoß in der Probezeit folgt, wird mit der Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre (auf insgesamt 4) und der Anordnung eines Aufbauseminars geahndet. Hinzu kommen bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß mindestens 200 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Auch ein Führerscheinentzug ist denkbar. Informieren können Sie sich über das anstehende Prozedere bei der zuständigen Behörde.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  68. Dirk sagt:

    Hallo, kann man ein 1 Monatiges Fahrverbot abwenden wegen Alkohol am Steuer, wenn man nachweißlich im Schichtbetrieb arbeitet ( auch Samstags und Sonntags) und es wirklich keine Bus und Bahnverbindung gibt die weniger als 4Std dauert, je Einzelfahrt? Der Jahresurlaub für 2017 ist bereits verplant und genehmigt – kann auch nicht mehr geändert werden. Oder kann man sich nur die Fahrten zur Arbeit genehmigen lassen, während des Fahrverbotes?

    Mfg: Dirk

  69. christina sagt:

    Hallo,

    Ich habe eine Frage :

    Am nächsten Dienstag (06.12.) wird mich mein Anwalt vor Gericht wegen einer Geschwindigkeitsübertretung vertreten, zu der ich Einspruch eingelegt habe.
    Es geht um ca 150 EUR + 1 Punkt (außerorts über 25 kmh zu schnell glaube ich ).

    Jetzt wurde ich leider gestern abend (01.12.) nochmal gelasert (außerorts, aber ich weiß nicht, ob ich mehr oder weniger als 20 kmh zu schnell war, war genau an der Grenze).

    Jetzt frage ich mich, ob der Richter am nächsten Dienstag 6.12. schon von dem Verstoße von gestern Abend 1.12. erfahren kann – bisher ist war meine Punktekonto nämlich noch leer und ich hatte eine weiße Weste.
    Ich hätte ja das Knöllchen von gestern direkt gezahlt, aber wurde nur gelasert und nirgends aus dem Verkehr gezogen, d.h. das Knöllchen wird in den nächsten Wochen per Post kommen.

    Ich habe nun die Befürchtung, dass ich die Verhandlung am Dienstag verlieren werde, wenn dann bekannt sein wird, dass ich jetzt schon wieder zu schnell war…. Ärgerlich – 15 Jahre keinen Punkt auf dem Konto und jetzt zweimal zu schnell innerhalb von 6 Monaten 

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Christina,

      das hängt davon ab, wie eng das Gericht und die Bußgeldstelle zusammenarbeiten. Allerdings ist es eher unüblich, dass eine so schnelle Bearbeitung erfolgt.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  70. Thomas sagt:

    Hallo,
    Ich würde Sonntag Mittag angehalten und hatte Alkohol und Drogen im Blut, ich bin mit dem Auto von meinem Stiefvater gefahren. Wird er erfahren das Drogen im Spiel waren?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Thomas,
      in Deutschland gilt Fahrerhaftung. Müssen Sie als Fahrer nicht mehr identifiziert werden, erfährt der Halter in der Regel nichts
      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  71. Vera M. sagt:

    Hallo. Ich bin vor ein paar Wochen außerorts mit 35km/h zu schnell geblitzt worden. Nun kam der anhörungsbrief und ich soll Stellung nehmen. Normalerweise gibt das ja ca 150€ Strafe und 1 Punkt oder? Leider ist mir fast das gleiche Anfang August schon mal passiert. Muss ich nun zwingend mit einem Fahrverbot rechnen oder in wessen Ermessen liegt das?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Vera M.,
      eine zweite Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb eines Jahres führt zu einem Fahrverbot.
      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  72. Joggi sagt:

    Hallo zusammen,

    Heute auf der Autobahn im Tunnel 80 wegen Baustelle, allerdings gibt es seit tagen schon keine Baustelle mehr. Es War ein elektronisches Verkehrsschild. Leider bin ich 68 km zu schnell gelasert worden. Da es an einem Feiertag War ich der Meinung dass vergessen wurde das Schild auszuschalten.

  73. Helmut S. sagt:

    Hei
    Habe eini Fahrverbot vo Zwei Monaten bekommen , weil ich um 68 km/h zu schnell war ! Meine Frage , darf ich während des Fahrverbots am begleitenden Fahren teilnehmen ?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Helmut,
      Sie sind trotz Fahrverbots im Besitz Ihrer Fahrerlaubnis, können Ihren Führerschein bei einer möglichen Kontrolle jedoch nicht vorzeigen (gemäß § 48a Abs. 5 FeV – den Voraussetzungen für das begleitete Fahren).
      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  74. Mona W sagt:

    Ich habe einen Bußgeldbescheid erhalten mit Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit von 34 km/h ausserorts. Einen Monat Fahrverbot gab’s obenauf mit der Begründung dass es die zweite Überschreitung innerhalb eines Jahres ist. Die Überschreitung ist 1 Jahr und 12 Tage her, lt. Bescheid zählt aber die Rechtskraft des ersten Bescheids.???

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Mona W,
      der Zeitraum von 12 Monaten beginnt mit der Rechtskraft des ersten Bußgeldbescheides.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  75. Lily S. sagt:

    Ich hab Gestern beim rückwärts ausparken anderen Auto getouched. Das andere Auto hat an die Spielstrasse Einfahrt ( ca 15 m von Ecke aber direkt von unserem Parkplatz) geparkt. Weil ich eilig war, bin weg gefahren und war wieder in 1 Std da. Und bin dann zur Polizei gegangen. Das falsch parkende Auto (nachbar) kenne ich und weiß dass er nicht früh weg fährst, deswegen bin erst gefahren. Leider war eine Anzeige beim Nachbar schon gemacht.

    Wegen leichte Sachschaden, mein Führerschein würde nicht genommen.
    Welhche Konzequenz soll ich rechnen? Bußgeld? Fahrverbot? wie teuer? ich arbeite aber nur mit 450 euro gehalt.

    Um eine Antwort würde mich freuen.

    LG

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Lily,

      sie haben offenbar Fahrerflucht begangen – dies stellt eine Straftat dar. Da der Schaden gering ist, droht Ihnen eine Geldauflage – wie hoch diese ausfällt, hängt von den Umständen ab.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  76. Alexander S sagt:

    Hallo, ich wurde heute von der Polizei gestoppt (sind hintermir gefahren), sie meinten ich bin beim blinkend Geld abgebogen, obwohl ein anderer Ampel kurz davor Rot war und haben eine Anzeige wegen Rotlich gemacht. Laut den erhalte ich ein Monat Fahrverbot. Ich hatte schon ein Fahrverbot wegen Rotlicht (blitzer) vor 18 Monate gehabt. Zählt das als „Ersttäter“? Ohne Führerschein kann ich nicht arbeiten.

  77. bernd sagt:

    Musste heute aufgrund von Gegenverkehr auf einer Kreuzung halten.Weil dieser abbog.Nachdem ich weiterfahren konnte wurde ich einmalig von der Ampelblitzer aufgenommen. Kann ich dagegen was unternehmen. Musste ja halten da es sonst zum Verkehrsunfall gekommen wäre.

    Bin 59j und ausserdem war es in einer fremden Stadt wo ich mich nicht auskenne.keine punkte oder ähnliches. Da ich im Schichtdienst arbeite benötige ich mein Führerschein .Wohne in Bremerhaven und arbeite in Bremen.

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Bernd,
      sollten Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, können Sie gegen diesen innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt Einspruch einlegen. Ob es sich in Ihrem Fall lohnt, sollten Sie zusammen mit einem Rechtsanwalt abwägen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  78. Bensch sagt:

    Hallo erstmal,
    Wie so ziemlich alle hier hab ich Blödsinn gemacht,
    Ich habe ne Ampel bei Rot überfahren – zur Erläuterung…Ampel war gelb…wollte noch als Rechtsabbieger rumschnacken…Ampel Rot…BING….Checkpot…!
    Der Blitzer hat mich nur einmal erwischt, das zweite hab ich noch im Spiegel gesehen…
    Jetzt stellen sich mir zwei Fragen:

    Kann und wird Post vom Amt kommen, da ich ja „Rechtsabbieger war?
    -und-
    Ich bin nicht Halter des Fahrzeuges, das ist mein Großvater, lohnt es sich da Einspruch einzulegen und zu behaupten, dass der Fahrer nicht bekannt ist?

    MfG Bensch

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Bensch,
      durch das Auslösen des Blitzer liegt in der Regel ein Beweis für den Rotlichtverstoß vor. Geben Sie oder Ihr Großvater den Fahrer nicht an, kann unter Umständen eine Fahrtenbuchauflage drohen. Einspruch gegen den Bußgeldbescheid können Sie immer innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Bescheids einlegen. Ob es sich in Ihrem Fall lohnt, sollten Sie zusammen mit einem Rechtsanwalt abwägen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  79. Dragan sagt:

    Hallo,
    Ich wurde letzten Samstag von der Polizei aufgehalten Allgemeine Verkehrskontrolle der Polizist wollte einen Urintest machen den ich auch zustimmte aber ich konnte dann nicht da der Polizist die ganze Zeit auf mein Ding starte und dann meinte er wir müssen in Krankenhaus eine Blutabnahme durchführen und das ganze OHNE richterlichen Beschluss ich selbst bin noch in der Probezeit habe am Vortag Cannabis konsumiert und davor auch schon wird mir jetzt der Führerschein entzogen ich bin beruflich angewiesen auf ihn ach ja hinzu kommt noch das ich aus Bayern bin ich habe gehört das da die Strafen da etwas härter gegen Drogen sind was für Eine Strafe kann mich erwarten hatte davor nie Ärger oder Anzeigen mit der Polizei

    Vielen Dank schon im Voraus

    Mit freundlichen Grüßen

    Dragan

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Dragan,
      beim ersten Verstoß gegen das Drogengesetz im Straßenverkehr sieht der Bußgeldkatalog ein Bußgeld in Höhe von 500 €, 2 Punkte in Flensburg sowie einen Monat Fahrverbot vor.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  80. Fotini sagt:

    Ich spreche bischen Deutsch.
    In einem monat habe ich zwei mal bei rot geblitzt,langer als zwei sekunden.
    Was das bedeutet??

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Fotini,
      der Bußgeldkatalog sieht für einen Rotlichtverstoß, bei dem die Ampel länger als eine Sekunde rot war, jeweils ein Bußgeld in Höhe von 200 Euro, 2 Punkte in Flensburg sowie 1 Monat Fahrverbot vor.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  81. David sagt:

    Hallo Bußgeldrechner-Team,

    ein Bekannter hatte zwei mal eine MPU beim ersten mal kam er durch, beim zweiten mal hat er nicht bestanden und es wurde ihm der Führerschein entzogen. Er ist jetzt trotzdem mit seinem Fahrzeug gefahren und wurde geblitzt die Geschwindigkeit war nicht sehr hoch weniger als 10 km/h.

    Mit welcher Strafe hat er zu rechnen? Welche Möglichkeiten hat er?

    Fahrtenbuch? (falls er nicht angeben will wer gefahren ist?)

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo David,

      damit ist der Tatbestand „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ erfüllt. Dies wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe sanktioniert.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  82. Robert sagt:

    Hallo,
    Ich bin in einer ortschaft ca. mit 60 reingefahren, es wurde aber direkt auf 30 runter begrenzt und ein blitzer stand halt auch sehr gelungen am platz. ich hab einen brief bekommen das laut tatbestandskatalog ein fahrverbot vorgesehen ist,
    Das es dazu kam hat einige faktoren, aber grundsätzlich ist das definitiv nicht meine art zu rasse oder schnell in ortschaften zu heizen, nichts desto trotz bin ich auf meinen führerschein angewiesen, da ich arbeits bedingt auch rufbereitschaft hab und dann innerhalb von 30 min vorort sein muss, das klappt mit einem kft gerade so auf die min genau, ohne hätte ich jedoch keine chance und auch zu nachtschicht eine verbindungs möglichkeit durch öffentliche verkehrs mittel.

    Was ich auch bedenklich finde, das in der einen ortschaft abwechselnd 30er schilde mit begrenzung auf die uhrzeit von 22-6 uhr sind, und die blitzer relativ nahe an orteinfahrt gestellt wurde.

    Hoffe ihr könnt mir helfen oder einen Rat geben
    Robert

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Robert,

      wenn Sie in den letzten 2 Jahren kein Fahrverbot bekommen haben, haben Sie ,nachdem der Bußgeldbescheid rechtskräftig ist, eine 4-monatige Frist, um das Fahrverbot anzutreten. Sie können den Monat des Fahrverbots in diesem Fall wählen.

      Wollen Sie das Fahrverbot gänzlich vermeiden, empfehlen wir Ihnen, sich von einem Anwalt beraten zu lassen. Wir selbst dürfen keine Rechtsberatung geben.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  83. btr sagt:

    guten tag, hatte letztens einen vorfall , bin links abgebogen wobei es ein rechtsabbieger war, sozusagen eine ampel umgegangen was würde denn die strafe sein? bin links abgebogen dann uber die grüne ampel weiter

  84. Ronny sagt:

    Ich habe den Bußgeldbescheid einen Monat zu spät erhalten wie soll ich mich jetzt verhalten ?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Ronny,
      ist Ihr Bußgeldbescheid verjährt, können Sie gegen diesen Einspruch einlegen. Allerdings können verschiedene Umstände dazu führen, dass die Verjährung unterbrochen wird und erneut beginnt.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  85. Thomas sagt:

    Hallo,
    ich wurde 2016 etwa im März außerorts geblitzt und bekam 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot.

    Jetzt wurde ich im Mai mit exakt 33kmh zu schnell innerorts geblitzt (nachts) in einer unbekannten Gegend. Das würde schließlich wieder bedeuten das ich 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot bekomme.

    Kann man da etwas machen? Ich bin auf meinen Führerschein angewiesen weil ich nur mit dem Auto zur Arbeit kommen kann.

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Thomas,
      ein Fahrverbot können in der Regel nur Ersttäter umgehen. Wenden Sie sich ggf. an die zuständige Behörde oder einen Anwalt.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  86. Sarah sagt:

    Hallo,
    meine Schwester wurde heute geblitzt, wir kannten uns in dee Stadt nicht aus und die ganze Strecke war 70 km/h und dann hat sie auf ihr Navi geachtet dann kam ein 50 Schild und gleich danach ein 30 Schild und dann auch schon der Blitzer, durch das Navi haben wir das 50 Schild nicht bemerkt und bei 30 war es schon zu spät, sie ist mit ca 80 km/h geblitzt worden
    Der noch größere Witz daran ist, es ging so schnell da wir nochmal umgedreht haben um zu gucken ob es wirklich 30 war und dann ist sie erneut am blitzer vorbei gefahren und wurde mit 34 km/h geblitzt, das finde ich ist ein echt mieser scherz, ich finde es jetzt nicht ungewöhnlich 4 km/h schneller zu fahren als erlaubt, für mich ist der blitzer ein Witz und reine geldmacherei für Leute die sich da nicht auskennen.
    Wahrscheinlich wird sie jetzt ein fahrverbot erhalten, das Problem ist das sie beruflich auf ihren führerschein angewiesen ist, da sie auf der Arbeit nur mit dem Auto unterwegs ist
    Leider ist das letztes Jahr auch schon mal passiert und sie hatte 1 Monat fahrverbot, jetzt wird sie von ihrem Arbeitgeber sicherlich eine Abmahnung wenn nicht sogar eine Kündigung bekommen.
    Kann man das Fahrverbot nicht in ein höheres Bußgeld umwandeln?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Sarah,

      das Fahrverbot in ein höheres Bußgeld umzuwandeln, ist nur in besonderen Härtefällen möglich. Die Entscheidung, ob ein solcher vorliegt, obliegt dem zuständigen Richter.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  87. Jeje sagt:

    Hi zusammen,

    bitte dringende Rückmeldung:

    Ein Kumpel wurde mit Alkohol am Steuer erwischt und muss nun 1300 ca. zahlen und hat 9 Monate Fahrverbot bekommen.
    Da er jeden Tag pendelt, stellt sich nun die Frage, ob es eine Möglichkeit gibt die Strafe zu verkürzen. Er ist ja quasi auf den Führerschein indirekt angewiesen.

    Ich bin dankbar für jeden hilfreichen Tipp, und JA ich habe ihn auch zur Rechtsberatung geschickt, der Termin ist aber leider erst in einer Woche.

    Vielen Dank und viele Grüße,
    Jeje

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Jeje,

      ein Fahrverbot kann maximal drei Monate betragen. Wenn es sich um einen Entzug der Fahrerlaubnis handelt, muss eine Sperrfrist von mindestens sechs Monaten abgewartet werden, bis die Fahrerlaubnis erneut beantragt werden kann.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  88. Radler sagt:

    Liebes Bußgeld-Team,

    Ich habe leider heute im Auto an einem sehr unübersichtlichen riesigen Kreisverkehr während ich schon im Kreisverkehr war eine rote Ampel übersehen und wurde denke ich geblitzt. Wahrscheinlich war die Ampel schon länger rot, hab sie einfach nicht gesehen weil sich gerade ein kleiner LKW vor mich auf die Spur geschoben hat… Als ich Sie dann gesehen habe war es schon zu spät und mein Auto halb drüber, bremsen konnte ich in dem Moment nicht mehr. War auch sehr nass und regnete…

    Was kommt kann ich aus eurem Artikel ja schätzen:
    200€ Bußgeld + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot.

    Gibt es irgendwie die Möglichkeit das ganze „zu mildern“ weil es eine blöde Situation war (aber die ist es wohl nach Meinung des „Täters“ immer…) und niemand zu Schaden gekommen ist?

    Und ab wann gilt das Fahrverbot, bzw. wie läuft das mit der Führerscheinabgabe normalerweise? Muss ich den einschicken oder kommt die Polizei vorbei und zieht den ein?

    Ist mir natürlich sehr peinlich und ich ärgere mich sehr… Ist auch das erste mal, dass mir sowas passiert, bis auf eine leichte Geschwindigkeitsübertretung (mit Verwarnung) vor ein paar Monaten.

    Grüße,
    Radler

  89. Verena sagt:

    Hallo :) ich bin vor ein paar Monaten mehrere Male zu schnell gewesen, alles hat sich zusammen geläppert und im Endeffekt hätte ich ein schreiben erhalten das ich meinen Führerschein für einen Monat abgeben muss aber vier Monate Zeit dazu habe. Jetzt nächsten Monat sind die vier Monate rum und und bis zum 21.10 muss ich ihn spätestens hingebracht haben. Ich bin gestern allerdings morgens zur Arbeit viel zu spät dran gewesen es war kein Auto weit und breit auf der Straße und hab somit ein bisschen mehr Gas gegeben und bin voll in den festen Blitzer gefahren den ich eigentlich in und auswendig kenne das er da steht weil es mein Arbeitsweg ist :( war einfach mit den Gedanken dabei es noch pünktlich zur Arbeit zu schaffen. Nun is da 100 gewesen, außerorts, und ich glaube das ich um die 145 auf dem Tacho hatte. Muss ich dann einen Monat länger den Führerschein abgeben oder muss ich mit dem idioten Test rechnen? Wäre schön wenn sie mir weiter helfen könnten.

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Verena,
      in diesem Fall ist mit einem Fahrverbot zu rechnen. Wann diese erfolgt, hängt unter anderem von der Zustellung des Bescheides ab.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  90. Anas sagt:

    Hallo
    Ich bin 57 bei 30 mit lkw innrot gefahren
    Und ich arbeite als lkw fahrer und bin ich seit 2 Jahren 1 Monat Fahrverbot gehabt
    Und mit ndie neuen Bußgeld bekomme nocheinmal 1 Monat Fahrverbot wenn mein Führerschein weg verliere mein Arbeit
    gibt es möglichkeit das ich mein Führerschein behalten?
    MFG

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Anas,
      bei einem Tempoverstoß von mehr als 25 km/h innerorts droht ein Fahrverbot. In der Regel ist es nur möglich ein Fahrverbot zu umgehen, wenn es sich um einen Erstttäter handelt. Ob es in Ihrem Fall dennoch eine Möglichkeit gibt, sollten Sie ggf. mit einem Anwalt besprechen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  91. Irene sagt:

    Hallo, habe heute ein Bußgeldbescheid bekommen. War leider mit dem Roller außerhalb der Ortschaft 43 km zu schnell. Geldstrafe, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot bekommen. Jetzt habe ich im Internet gelesen, daß das Fahrverbot angeblich nur für die Klasse gilt in der man zu schnell war. Also dann nur für den Roller? Kann das so Stimmen? Bin beruflich natürlich auf den Führerschein angewiesen. Vielen dank für die Antwort.

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Irene,

      nein. Das Fahrverbot bezieht sich auf alle Klassen. Sie geben in dieser Zeit ja auch Ihren Führerschein ab. Insofern dürfen Sie auch keinen PKW führen.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  92. Petrov sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    mein Verwandter hat bei letzte Besuch (xx.03.2017) Ordnungswidrigkeit gemach.
    Zu schnell gefahren
    Er hat Kasachische Staatsangehörigkeit und wohnt in Kasachstan.

    Am 21.10.2017 bekommt er per Post Bußgeldbescheid
    Bußgeldbescheid vom 29.03.2017
    Seit 15.06.2017 rechtskräftig. (steht im Bescheid)
    Ab dem 15.10.2017 wirksame Fahrverbot von 1 Monat(en) Dauer hin. (steht im Bescheid)
    Kasachische Staatsangehörigkeit. Wohnt in Kasachstan.
    1. Soll/muss er seine Führerschein nach Deutschland übersenden.
    2. Kann er nicht in Deutsche Konsulat im Kasachstan ein Fahrverbot eintragen lassen?
    3. Ist es möglich Bußgeld zahlen?
    4. Ist der Busgeldbescheid nicht Verjährt?
    Mfg.
    Alexander.

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Alexander,

      für Fragen zur Umsetzung des Fahrverbots wenden Sie sich bitte an die zuständige Behörde. Eine Umwandlung in ein Bußgeld ist grundsätzlich nicht mehr möglich, wenn der Bescheid bereits rechtskräftig ist. Hierzu sollte aber in jedem Fall ein Anwalt konsultiert werden, der den Einzelfall, auch bezüglich der Verjährung wegen Zustellungsproblemen, prüfen kann.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  93. Niclas sagt:

    Hallo zusammen,

    ich wurde heute nacht leider in einer Autobahnbaustelle geblitzt. Es waren 60 erlaubt und der Tempomat stand auf 120. Ich bin nicht mehr in der Probezeit und leicht versetzt über 2 spuren gefahren. Kann es so passieren dass das Foto nicht benutzbar ist?
    und was wäre die Strafe?

    BG

    Niclas

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Niclas,

      gemäß Bußgeldkatalog müssen Sie mit einem Bußgeld von 240 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot rechnen.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  94. Thomas sagt:

    Ich bin außerorts geblitzt worden! Nach Abzug der Toleranz von 5km/h , mit 141 anstatt der erlaubten 100! Leider droht mir nun ein Fahrverbot von einem Monat!
    Bin erst einmal zuvor geblitzt worden, vor ca. dreißig Jahren(!), ohne Punkte/Fahrverbot !
    Gibt es Möglichkeiten das Fahrverbot zu umgehen?
    Driftige Gründe liegen eigentlich keine vor, benötige das Auto weder für die Arbeit noch bin ich krank oder nahe Verwandte,…
    Das die Behörde auf das Anordnen eines Fahrverbotes verzichtet, ist wohl ausgeschlossen, oder? Wäre ich „nur“ 1km/h langsamer gefahren, würde ja kein Verbot drohen! (natürlich, irgendwo muss die Grenze sein)!

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Thomas,
      in der Regel kann das Fahrverbot nur aus triftigen Gründen umgangen werden. Dabei handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  95. Jürgen sagt:

    Ich habe einen Bußgeldbescheid erhalten am 28.12.2017 (26 km/h a.g.O) und hier auch 1 Monat Fahrverbot, wegen eines gleichgelagerten Delikts im Oktober 2016. Nun ist die Frage, ob dieses Delikt aufgrund der Jahresfrist noch herangezogen werden kann – dargelegt hat man es mir nicht. Ich kann nicht mehr genau sagen, wann der damalige Bußgeldbescheid rechtskräftig geworden ist. Kann ich mit einem Einspruch gegen den aktuellen Bescheid, die Verjährungsfrist des vorangegangenen Verstoßes beeinflussen und somit ein Fahrverbot verhindern?

  96. Franziska sagt:

    Hallo! Ich hab im September die zulässige Geschwindigkeit überschritten. In der Folge wurde ein Fahrverbot für einen Monat verhangen. Nun habe ich den Führerschein letzte Woche noch fristgemäß abgegeben. Ausgerechnet ein paar Tage später bin ich mit dem Fahrrad über rot gefahren, unter 1 Sekunde. Laut Beamten 60€ Bußgeld. Muss ich bei der Kombi Fahrverbot (KFZ) und Ordnungswidrigkeit mit dem Fahrrad jetzt noch mit schlimmerem rechnen??? Ansonsten bin ich im Straßenverkehr nie negativ aufgefallen. Vielen Dank im Voraus!

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Franziska,

      wie eine genaue Sanktion aussehen wird, kann kaum vorhergesagt werden – dies hängt von der Person, den genauen Umständen und nicht zuletzt von der bearbeitenden Stelle ab. Ob Sie nun strenger sanktioniert werden oder nicht, können wir Ihnen deshalb leider nicht beantworten – Sie müssen Ihren Bußgeldbescheid abwarten.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  97. Dominik sagt:

    Wurde am Samstag in der 100 zone mit ca 155 geblitzt.
    Hab noch keine Punkte in Flensburg ist also das erste vergehen.
    Hab ich die Chance den Führerschein zu behalten und nur mehr Bußgeld zu bezahlen.

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Dominik,

      eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 55 km/h ist derart schwerwiegend, dass in jedem Fall sowohl Bußgeld, Punkte als auch ein Fahrverbot auf Sie zukommen werden.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  98. D sagt:

    Ich habe Angst und brauche einen Rat.
    Freitag Nacht wurde ich wegen Trunkenheit am Steuer angehalten. Bzw bin ich ein paar Meter gefahren, habe dann gemerkt dass es nicht geht und habe geparkt. In dem Moment kam natürlich die Polizei.
    Ich musste pusten und hätte einen Wert von 1,12. Sie ließen mich kurz darauf nochmal pusten. Da zeigte das Gerät 1,27.
    Ich bin mir nicht sicher wann ich das letzte getrunken habe. Es müsste so 1-2 Stunden vorher gewesen sein.
    Ich bin alleinerziehend mit zwei kleinen Kindern, habe einen befristeten Arbeitsvertrag, die mündliche Zusage für eine Verlängerung habe ich. Mein Arbeitsort ist 25 km entfernt. Ich habe schreckliche Angst. Ohne Auto kann ich nicht mal meinen Sohn zur Tagesmutter bringen. Meine Tochter muss um kurz vor acht in ser Schule sein, ich um halb neun bei der Arbeit sein.das schaffe ich nie mit Bus und Bahn. Ich habe so schon finanzielle große Sorgen und gehe davon aus dass der Wert im Blut über 1,1 liegt. Bei meinem Verstoß ist eine Umwandlung der Strafe in zb ein höheres Strafgeld nicht möglich oder? Ich verliere meinen Job, dadurch verschulde ich mich noch mehr. Ich habe Angst.

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo,
      Sie sollten sich mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  99. Michi sagt:

    Hallo ich habe gestern einen Riesen Scheiß gebaut. Bin mit Alkohol am Steuer angehalten worden und hatte 1,8 Promille. Hatte noch nie etwas mit der Polizei zu tun oder einen Punkt. Bluttest habe ich gemacht und warte nun auf das Ergebnis. War sehr kooperativ und habe sofort Reue für mein Fehlverhalten gezeigt. Jetzt warte ich das Ergebnis und hoffe dass dies unter 1,1 liegt. Habe ich eine Möglichkeit das anstehende Fahrverbot zu verkürzen. Führerschein wurde sichergestellt. Hab mega Angst weil ich 25 km zum Arbeitsplatz habe und auf den Führerschein angewiesen bin. Welche Strafe muss ich erwarten?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Michi,

      in der Regel sollte bei einer derart hohen Promilleangabe auch der Bluttest nicht darunter liegen. Dann erfolgt kein Fahrverbot, sondern der Entzug der kompletten Fahrerlaubnis. Bei einer Wiederbeantragung wird die Behörde wahrscheinlich eine MPU verlangen. Wenden Sie sich daher unbedingt an einen Anwalt, wenn Sie auf den Führerschein angewiesen sind.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  100. Michi sagt:

    Vielen Dank für die schnelle Antwort. Wie genau sind die Messungen der Tester denn? Ich hab nun schon mehrmals gelesen, dass diese auch bei einer so hohen promillewert schwanken können? Hat es Einfluss darauf dass ich kooperativ war und Reue zeige? Danke für die schnelle Antwort! Sollte ich einen Anwalt nach dem Ergebnis kontaktieren oder bereits sofort? Die Polizei hat mit mitgeteilt dass sie mir das Ergebnis telefonisch mitteilen aufgrund meiner menschlichen Art obwohl es keine Pflicht ist.

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Michi,

      es ist uns nicht erlaubt, Ihnen eine Rechtsberatung anzubieten. Das bedeutet, wir dürfen Ihnen weder zu Taten raten noch davon abraten.

      In der Regel sind die Tests durchaus präzise. Ob die bearbeitende Stelle Ihre Reue honoriert oder nicht, können wir nicht vorhersagen.

      Die Redaktion von bussgeldrechner.org

  101. bussgeldrechner.org sagt:

    Hallo Yakup,
    fahren ohne Fahrerlaubnis stellt eine Straftat dar. Daher entscheidet ein Gericht über die Strafe.

    Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  102. Dagi sagt:

    Hallo, ich habe am 05.08.2019 meinen Führerschein per Einschreiben zur Bußgeldstelle geschickt. laut Post, wurde dieser am 07.08 zugestellt und die haben 7 Werktage Zeit den Einlieferschein zu unterschreiben und zurück an die Post zu schicken. Ab wann gilt denn dann das Fahrverbot für die Polizei? am 07.08 als der Brief zugestellt wurde, ober ab Unterschrift auf das Einschreiben? Das kann ja dann unter Umständen bedeuten, dass das Fahrverbot nicht 4 sondern 6 Wochen für mich ist bzw 12 Tage länger.
    Danke und VG

  103. Georgios sagt:

    Hallo, es geht bei mir das ich in der Ortschaft geblitzt wurde und ein A verstoß begangen habe in der Probezeit. Die Konsequenzen sind mir bewusst. Aber wurde ich,wahrscheinlich da bin ich mir aber nicht sicher auf der Autobahn geblitzt. Meine frage ist, ich falls ich noch mal geblitzt wurde wird mir dan der Führerschein entzogen? Oder kann ich Einspruch drauf legen da ich sonst ohne meine Fahrerlaubniss mein Job verlieren würde?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Georgios,

      ein zweiter A-Verstoß führt in der Regel nicht zum Führerscheinentzug. Einspruch können Sie natürlich immer einlegen.

      Ihr Team von Bussgeldrechner.org

  104. Sergej sagt:

    Ich hab einen Monat Fhrverbot gehabt, während der zeit wurde ich bei einem verkehrskontrole aufgehalten und es wurde festgestellt das ich was Drogen genommen hab, davor hab ich keine eintäge wergen Drogen oder Alkohol.

    was kommt auf mich zu?

  105. Arne sagt:

    Hallo, ich bin heute das erste mal geblitzt worden außerhalb einer Ortschaft (60 km/h vorgeschrieben ) vermutlich 21-28 km/h zu schnell ich war kurz unachtsam. Das war das erste mal jetzt habe ich gelesen das 5kmh Toleranz abgezogen wird und beim ersten Vergehen kein Fahrverbot kommt ist das richtig ?
    Bzw auf was muss ich mich einstellen

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