Seitenstreifen: Darf dieser befahren werden?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 18. Oktober 2023

Geschätzte Lesezeit: 7 Minuten

Bußgeldkatalog für den Standstreifen

VerstoßBußgeld in EuroPunkte
Vorschriftswidrig Seitenstreifen benutzt55
... mit Behinderung70
... mit Gefährdung80
... mit Unfall100
Seitenstreifen zum schnelleren Vorwärtskommen benutzt751
... mit Gefährdung901
... mit Unfall1101
Entgegen der Fahrtrichtung auf dem Seitenstreifen der Autobahn/Kraftfahrtstraße gefahren1301
... mit Gefährdung1601
... mit Unfall1951
Verbotswidrig auf dem linken Seitenstreifen gehalten10
... mit Behinderung15
Verbotswidrig auf dem linken Seitenstreifen geparkt15
... mit Behinderung25
... länger als eine Stunde25
... mit Behinderung länger als eine Stunde35
Auf dem Seitenstreifen der Autobahn/Kraftfahrtstraße gewendet1301
... mit Gefährdung1601
... mit Unfall1951
Rückwärts auf dem Seitenstreifen der Autobahn/Kraftfahrtstraße gefahren1301
... mit Gefährdung1601
... mit Unfall1951

Was ist auf dem Seitenstreifen erlaubt – und was nicht?

Seitenstreifen: Welche Regelungen gelten hier für Autofahrer? Was ist erlaubt?
Seitenstreifen: Welche Regelungen gelten hier für Autofahrer? Was ist erlaubt?

Der Seitenstreifen bleibt für viele Autofahrer ein Mysterium. Auf der Autobahn glänzt er in der Regel durch Leere, sodass bei Staus die Versuchung groß ist, an der Seite am stehenden Verkehr vorbeizurauschen. Auch Raucher- oder Pinkelpausen abseits der Rast- und Parkplätze scheinen verlockend.

Doch diesen Versuchungen steht die immer noch vorhandene Überzeugung entgegen, dass derlei Dinge nicht zulässig sind und Sanktionen zur Folge haben könnten. Aus diesem Grund soll im Folgenden Klarheit in diese Angelegenheit gebracht werden.

Lesen Sie weiter, um zu erfahren, was genau als Seitenstreifen gilt, was diesbezüglich auf der Autobahn für Regelungen bestehen und wie es ansonsten mit dem Parken auf dem Seitenstreifen aussieht.

FAQ: Seitenstreifen

Was ist auf dem Seitenstreifen auf der Autobahn erlaubt?

In der Regel darf der Seitenstreifen hier nur benutzt werden, um das Fahrzeug im Falle einer Panne dort abzustellen. Mitunter wird der Seitenstreifen auch zum Fahren freigegeben, dann aber meist nur in Ausnahmesituationen, z. B. wenn eine Baustelle auf der Fahrbahn ist.

Darf ich bei einem Stau auf dem Seitenstreifen fahren?

Nein, es ist nicht erlaubt, den Seitenstreifen zu nutzen, um einen Stau zu umfahren.

Was droht mir, wenn ich den Seitenstreifen vorschriftswidrig nutze?

Die entsprechenden Sanktionen können Sie dieser Tabelle entnehmen.

Video: Alles zum Seitenstreifen

Alles zum Seitenstreifen erfahren Sie in diesem Video!
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Was ist ein Seitenstreifen? Eine Definition

Als Seitenstreifen wird der unmittelbar neben der Fahrbahn liegende Teil der Straße bezeichnet. Oft ist er durch eine durchgehende weiße Linie gekennzeichnet und setzt sich so von den Fahrspuren ab.

Er trägt in der Umgangssprache bisweilen auch Namen wie „Randstreifen“ oder „Standstreifen“. Auch die Bezeichnung „Pannenstreifen“ ist – vor allem auf der Autobahn – geläufig. Er kann als unbefestigter oder befestigter Seitenstreifen auftreten.

Davon abzugrenzen ist hingegen der Seitentrennstreifen, welcher eine bauliche Trennung von Geh- oder Radwegen darstellt.

Wozu darf der rechte Seitenstreifen benutzt werden?
Wozu darf der rechte Seitenstreifen benutzt werden?

Wozu darf der rechte Seitenstreifen benutzt werden?

Nun stellt sich als nächstes die Frage, welche Funktion das Verkehrsrecht diesem Abschnitt zuschreibt. Was gilt auf dem Seitenstreifen gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO)? § 2 gibt hierzu folgende Auskunft:

Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.

Da sie keine Fahrbahnen sind, dürfen laut StVO die Seitenstreifen also nicht befahren werden – zumindest normalerweise. Doch gibt es auch Situationen, in denen das Fahren auf dem Standstreifen erlaubt ist? Im Folgenden soll auf solche Einzelfälle genauer eingegangen werden.

Welche Regelungen gelten für den Seitenstreifen einer Autobahn?

Für Autofahrer von besonders hoher Sichtbarkeit und daher hohem Reiz ist wohl der Standstreifen der Autobahn. Es handelt sich bei diesem in der Regel um einen durchgehend befestigten Seitenstreifen. Ausnahmen können bestehen, wenn beispielsweise durch Baustellen entsprechende Abschnitte gesperrt oder anderweitig eingesetzt werden.

Gerade wenn der Verkehr großflächig stockt oder steht, fragen sich viele Autofahrer, ob es nicht von Vorteil wäre, zur Stau-Umfahrung den Standstreifen zu benutzen. Besonders verlockend scheint dies für manche zu sein, wenn im Stau über den Standstreifen die Ausfahrt in Windeseile erreicht werden könnte.

Doch auch auf der Autobahn gilt die oben genannte allgemeine Regel, dass die Standstreifen nicht als Fahrbahn gelten. Sie dürfen daher grundsätzlich nicht befahren werden. Sie müssen für Notfälle freigehalten werden, damit zum Beispiel bei einer Panne oder einem Unfall das betroffene Fahrzeug dort halten kann. Das Fazit lautet also: Ein Standstreifen (Standspur) darf bei Stau nicht befahren werden.

Überholen auf dem Seitenstreifen

Überholen auf dem Standstreifen ist tabu – ebenso wie Halten und Parken, wenn kein Notfall vorliegt.
Überholen auf dem Standstreifen ist tabu – ebenso wie Halten und Parken, wenn kein Notfall vorliegt.

Was im Stau gilt, kann und muss natürlich auch auf den (wünschenswerten) Normalzustand übertragen werden, also dann, wenn der Verkehr fließt. Auch dann findet die allgemeine Regel Anwendung, dass der Seitenstreifen keine Fahrbahn ist. Es versteht sich daher von selbst, dass das Fahren und Überholen auf dem Standstreifen nicht zulässig ist.

Es kann sogar sehr gefährlich sein. Da dieser Abschnitt nämlich für Notfälle vorgesehen ist, kann beim Fahren auf dem Seitenstreifen die Situation auftreten, dass der vorschriftswidrig fahrende Kraftfahrzeugführer unerwartet auf einen stehenden Pannenwagen trifft und es möglicherweise zur Kollision kommt.

Gemäß § 18 Abs. 8 StVO gilt bei Autobahnen nicht nur auf den Fahrspuren ein Halteverbot, sondern auch auf dem Seitenstreifen.

Wann darf der Seitenstreifen verwendet werden?

Es gibt dennoch einige Fälle, in denen auch auf dem Seitenstreifen gefahren werden darf. Doch wann ist dies genau der Fall?

Wenn auf der Autobahn gebaut wird, können die Baustellen den Verkehrsverlauf für einige Zeit ein wenig verändern. So müssen die Fahrspuren meist verlegt werden. In diesem Zuge kann es vorkommen, dass die reguläre Fahrbahn auf den Seitenstreifen verlegt wird. Dies ist durch entsprechende Markierungen eindeutig gekennzeichnet.

In diesem Fall ist der Seitenstreifen zur Verwendung freigegeben. Nach Passieren der Baustelle werden die Fahrspuren in der Regel wieder in ihre normalen Bahnen geführt und es gilt wieder wie zuvor: Der Seitenstreifen ist für Notfälle freizuhalten.

Freigabe des Seitenstreifens
Der Seitenstreifen darf befahren werden, wenn er durch das Verkehrszeichen 223.1 ausdrücklich freigegeben wird.
Der Seitenstreifen darf befahren werden, wenn er durch das Verkehrszeichen 223.1 ausdrücklich freigegeben wird.

Ein weiterer möglicher Fall, in welchem die Fahrt auf dem Seitenstreifen zulässig ist, besteht dann, wenn dies durch das Verkehrszeichen 223.1 ausdrücklich zugelassen ist. Das Schild zeigt auf blauem Grund die regulären Fahrspuren sowie durch eine Linie getrennt den Seitenstreifen, auf dem ein durchgehender Pfeil die Zulässigkeit der Befahrung signalisiert. Die Aufhebung dieses Zustandes erfolgt durch das Zeichen 223.2, auf welchem der Seitenstreifen in roter Farbe durchgestrichen ist.

In der Regel wird eine solche Beschilderung nur temporär aktiviert, und zwar in Zeitabschnitten, in denen besonders viel Verkehr fließt, um eine Staubildung zu vermeiden. Sobald ein Pannenfahrzeug registriert wird, der auf dem Seitenstreifen zum Halten gekommen ist, wird die Befahrung des Seitenstreifens aufgehoben.

Auch kurzfristig können Autofahrer dazu aufgefordert werden, den Seitenstreifen zu benutzen. Wenn nämlich die Polizei hierzu aufruft, ist die Benutzung des Seitenstreifens ebenfalls zulässig. Nötig kann dies zum Beispiel dann werden, wenn Platz für die Durchfahrt beispielsweise von Rettungsfahrzeugen geschaffen werden soll.

Panne: Halt auf dem Seitenstreifen

Der Seitenstreifen darf nicht befahren werden, weil er für Ausnahmesituationen freigehalten werden muss. Eine solche liegt zum Beispiel vor, wenn das Auto eine Panne hat. Um den restlichen Verkehr weder zu behindern noch zu gefährden, kann in diesem Fall auf den seitlichen Rand der Straße ausgewichen werden.

Auf dem Seitenstreifen darf bei einer Panne oder einem Unfall gehalten werden – für gute Sichtbarkeit sollte dabei gesorgt werden.
Auf dem Seitenstreifen darf bei einer Panne oder einem Unfall gehalten werden – für gute Sichtbarkeit sollte dabei gesorgt werden.

Wie sollte dabei vorgegangen werden? Zwar darf der Seitenstreifen in der Regel von Fahrzeugen nicht zum Fahren benutzt werden, doch um Gefährdungen durch Kollisionen dennoch auszuschließen, sollte für eine gute Sichtbarkeit gesorgt werden. Das Warnblinklicht und ein in angemessener Entfernung aufgestelltes Warndreieck können diese Funktion erfüllen.

Die Insassen des Fahrzeugs sollten bei Verlassen des Autos eine Warnweste in leuchtenden Farben überziehen. Wichtig ist: Niemals die Fahrbahn betreten! Dies ist höchst gefährlich. Wer nicht unbedingt am Auto sein muss, sollte sich hinter der Leitplanke aufhalten.

Strafe: Wenn der Standstreifen zum Fahren benutzt wird

Gerade weil der Seitenstreifen für Notfälle freizuhalten ist und es im Falle der Nichtbeachtung zu gefährlichen Situationen kommen kann, ist hier mit spürbaren Sanktionen zu rechnen.

Wenn Sie auf dem Seitenstreifen (Standstreifen) fahren, welche Strafe erwartet Sie dann? Zunächst muss klargestellt werden, dass es, wenn Sie auf der Standspur fahren, keine Strafe im juristischen Sinne gibt. Sie müssen also nicht mit einem Strafprozess rechnen, wenn Sie beispielsweise auf dem Standstreifen überholen. „Strafe“ ist lediglich die umgangssprachliche Bezeichnung für die tatsächlichen Sanktionen.

Seitenstreifen befahren: Welches Bußgeld droht?

Bußgeld: Der Standstreifen darf nicht befahren werden. Anderenfalls muss eine Geldbuße gezahlt werden.
Bußgeld: Der Standstreifen darf nicht befahren werden. Anderenfalls muss eine Geldbuße gezahlt werden.

Bei einem Verstoß, der den Seitenstreifen betrifft, droht in der Regel ein Bußgeld, in einigen Fällen auch ein Punkt in Flensburg. Während für das bloße Fahren auf dem Seitenstreifen eine Geldbuße von 55 Euro vorgesehen ist, kann sich dieser Betrag bei Vorliegen weiterer Umstände deutlich erhöhen.

Wenn der Seitenstreifen vom Autofahrer dazu benutzt wird, schneller voranzukommen, drohen 75 Euro Bußgeld und ein Punkt. Entgegen der Fahrtrichtung auf dem Standstreifen einer Autobahn zu fahren und dabei einen Unfall zu verursachen, kostet 195 Euro. Auch hier wird ein Punkt fällig.

Bußgelder für andere Verkehrsteilnehmer

Doch nicht nur Autofahrer können Verstöße begehen, die den Seitenstreifen betreffen. Auch andere Verkehrsteilnehmer müssen sich an die Regeln halten. Anderenfalls drohen ihnen ebenfalls Bußgelder. Wenn Radfahrer beispielsweise den rechten Seitenstreifen benutzen, obwohl ein Radweg vorhanden ist, müssen sie Geldbußen ab 20 Euro zahlen.

Auch wer als Fußgänger auf der Fahrbahn geht, obwohl ein Seitenstreifen existiert, den er zu diesem Zwecke hätte benutzen können, kann mit einem Verwarngeld von 5 Euro belegt werden. Inline-Skates und Rollschuhe sind im Bußgeldkatalog ebenfalls berücksichtigt. Wer mit diesen unzulässig den Seitenstreifen benutzt, muss mit einem Bußgeld ab 10 Euro rechnen. Wenn dadurch eine Behinderung oder eine Gefährdung anderer verursacht wird oder gar ein Unfall entsteht, erhöht sich diese Summe.

Parken auf dem Seitenstreifen

Während der Seitenstreifen auf der Autobahn in der Regel nicht verwendet werden darf und zum Beispiel nur in Notfällen eine Option ist, gibt es Fälle, in denen der Seitenstreifen durchaus zur regulären Benutzung vorgesehen ist.

Hierzu können wir uns § 12 StVO näher anschauen. Dort heißt es:

Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren.

Auf dem Seitenstreifen parken: Die StVO sieht dies als allgemeine Regel vor.
Auf dem Seitenstreifen parken: Die StVO sieht dies als allgemeine Regel vor.

Diese Vorschrift besagt also, dass der rechte Seitenstreifen – wenn ein solcher vorhanden ist – zum Parken verwendet werden soll. Es gibt also kein grundsätzliches Halteverbot oder Parkverbot auf dem Seitenstreifen – Sie können und sollen sogar auf dem Seitenstreifen parken, sofern nichts anderes angezeigt ist. Ist keiner vorhanden, müssen Sie eng an den Rand der Fahrbahn heranfahren, um den fließenden Verkehr nicht zu behindern.

Zu beachten ist aber: Dies gilt nur für die rechte Seite, sodass Fahrer also auf der linken Seite einem Halteverbot auf dem Seitenstreifen unterliegen. Wer auf dem falschen, also linken Seitenstreifen parkt, muss also mit Sanktionen rechnen. Diese können bei längerer Dauer und der Behinderung anderer Personen in ihrer Höhe steigen.

Taxen dürfen ausnahmsweise und unter Berücksichtigung der Verkehrslage auf der Fahrbahn neben einem beparkten Seitenstreifen halten, um Fahrgästen den Ein- und Ausstieg zu ermöglichen.

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Seitenstreifen: Darf dieser befahren werden?
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Über den Autor

Autor
Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

1 Kommentar

  1. Harald

    29. März 2021 at 12:59

    Thematik „Seitenstreifen“

    Meiner Meinung gehöre die Behandlung des Themas „Seitenstreifen“ hier neu aufgerollt und differenzierter dargestellt.
    So finden ich, dass der Seitenstreifen auf der Autobahn ausschließlich den Namen „Standspur“ verdient hätte. Abgrenzend dazu sollte man den Streifen neben einer Straße a.g.O. abseits von Autobahnen und Kraftfahrstraßen wirklich als sogenannten Seitensteifen bezeichen, da dieser wenn breit genug und nicht durch ein Verkerhrszeichen verboten, von langsam fahrenden Fahrzeugen sowie zum halten und Parken genutzt werden darf. Letztendlich bliebe noch der Fahrradschutzstreifen i.g.O. (in manchen Fällen auch a.g.O. zu finden), welcher dem Schutz von Radfahrern dient und welcher von anderen Fahrzeugen nur in berchtigten Ausnahmefällen überfahren werden darf.

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