Der Bußgeldkatalog für Bus-Verstöße
Von bussgeldrechner.org, letzte Aktualisierung am: 20. Dezember 2020
Bußgeldkatalog: Bus
Verstoß | Bußgeld (in €) | Punkte | Fahrverbot (in Monaten) |
---|---|---|---|
Mehr Personen oder Güter transportiert, als laut Fahrzeugschein erlaubt | 50 | 1 | - |
Sicherheitsabstand nicht eingehalten (bei über 50 km/h auf der Autobahn | 80 | 1 | - |
Lenk- und Ruhezeiten überschritten (Fahrer) | |||
... 1 Std. | 30 | - | - |
bis 3 Std. (je angefangene Std.) | 30 | - | - |
über 3 Std. (je angefangene Std.) | 60 | - | - |
Bußgeldtabelle: Geschwindigkeitsüberschreitung mit dem Bus (innerorts mit Fahrgästen)
Bußgeldtabelle: Geschwindigkeitsüberschreitung mit dem Bus (außerorts mit Fahrgästen)
Wann unterscheidet der Bußgeldkatalog zwischen Bus und Pkw?
Bei manchen Verkehrsverstößen unterscheidet die Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht zwischen Bus und Pkw. „Handy am Steuer“ ist beispielsweise ein Verstoß, der immer gleich geahndet wird: 100 Euro und ein Punkt in Flensburg sind dann fällig.
Anders ist das beim Thema Geschwindigkeit. Bus- bzw. Reisebusfahrer müssen sich der erhöhten Verantwortung bewusst sein. Sie steuern ein schweres Gefährt und haben dabei noch Personen an Bord. Verwarnungsgelder drohen auch, wenn kein Feuerlöscher oder Erste-Hilfe-Kasten im Auto ist.
Allerdings sanktioniert der Bußgeldkatalog auch Pkw-Fahrer, wenn diese sich beim Überholen eines Busses falsch verhalten oder verbotenerweise die Busspur benutzen.
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- Promillegrenze für Busfahrer
- Lenk- und Ruhezeiten beim Bus
- Höchstgeschwindigkeit beim Bus
- Überfüllte Busse
- Feuerlöscher im Bus
- Busreifen
- Warnblinklicht beim Bus
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Bußgeldkatalog Bus
Grundsätzlich gelten die Vorgaben der StVO auch für Busse. Besondere Regelungen sind jedoch in einigen Paragraphen festgehalten.
Das kann bei einigen Verstößen durchaus der Fall sein. So werden beispielweise Geschwindigkeitsverstöße im Bus härter geahndet als im PKW. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Der Bußgeldkatalog bewertet Bus-Verstöße strenger als Verstöße mit dem Pkw
Der Bußgeldkatalog bewertet Bus- und Lkw-Verstöße deshalb strenger, weil ein erhöhtes Gefährdungspotenzial besteht. Es macht einen Unterschied, ob ein Bus mit erhöhter Geschwindigkeit fährt oder ein Pkw.
Busse sind nicht nur schwerer und haben damit einen längeren Bremsweg, bei einem Unfall ist der Schaden schon allein aufgrund der Masse höher.
Hinzukommt, dass sich mehrere Personen an Bord befinden können (z. B. bei einem Reisebus). Eine erhöhte Geschwindigkeit ist laut Bußgeldkatalog für Bus-Verstöße teurer als für Pkw.
Wird ein Berufskraftfahrer mit dem Bus geblitzt, geht der Bußgeldbescheid an das Unternehmen, das heißt, den Halter des Fahrzeugs. Wer am Ende das Bußgeld zahlen muss, ist jedoch stark vom Einzelfall abhängig.
Im Übrigen ist nicht nur die zulässige Höchstgeschwindigkeit ausschlaggebend für das Bußgeld. Auch die örtlichen Straßen- und Verkehrsverhältnisse sowie das Wetter spielen eine Rolle. Laut Bußgeldkatalog muss der Bus die Geschwindigkeit anpassen. Tut er das nicht, sieht der Bußgeldkatalog 150 Euro (mit Gefährdung sogar 180 Euro) und einen Punkt vor.
Besondere Bus-Regeln für Pkw-Fahrer
Im Feierabendverkehr geht es nur schleppend durch die Stadt und dann müssen Sie auch noch hinter so einem Linienbus herfahren, der an jeder Straßenecke stehen bleibt. Die Versuchung, ihn fix zu überholen, ist sicherlich da, und an dieser Stelle ist der Bußgeldkatalog für Bus-Verstöße auch für Pkw-Fahrer relevant:
Wenn ein Bus die Warnblinkanlage schon während der Fahrt betätigt, ist davon auszugehen, dass er in Kürze an einer Bushaltestelle zu halten gedenkt. Jetzt darf der Bus noch nicht überholt werden.
Ist das Warnblicklicht aktiviert, der Bus hält und es sind keine weiteren Gefahrensituationen (z. B. heraneilende Fahrgäste) in Sicht, dürfen Fahrzeuge den Bus überholen – allerdings nur mit Schrittgeschwindigkeit (c. a. 7 km/h). Außerdem sollte genug Abstand eingehalten werden.
Überschreiten Sie beim Überholen die zulässige Höchstgeschwindigkeit, hält der Bußgeldkatalog für Buß-Verstöße noch höhere Bußgelder und Fahrverbote bereit. Wer z. B. beim Überholen eines Schulbusses innerhalb einer geschlossenen Ortschaft die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 31 km/h überschreitet, muss mit 360 Euro Bußgeld, zwei Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot von zwei Monaten rechnen.
Fern- bzw. Reisebusse sind von dieser Regel nicht betroffen. Reisebusse, die am Straßenrand oder einer Haltestelle halten, dürfen normalerweise überholt werden. Trotzdem sind auch hier Rücksicht und Vorsicht geboten.
Verlässt der Bus die Haltestelle, müssen andere Verkehrsteilnehmer ihn einfädeln lassen. Weiterhin gelten besondere Verhaltensregeln an der Busspur. Diese darf (laut Bußgeldkatalog) nur der Bus- bzw. Linienverkehr nutzen.
Wie teuer ein Zuwiderhandeln wird, zeigt der folgende Bußgeldkatalog für die Busspur:
Verstoß | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Verbotswidriges Benutzen einer Busspur | 15 Euro | - |
... mit Behinderung | 35 Euro | - |
Abbiegen, ohne einen in entgegenkommender/gleicher Richtung geradeaus weiterfahrenden Benutzer der Busspur durchfahren zu lassen | 20 Euro | - |
... mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer | 70 Euro | 1 |
... mit daraus resultierendem Unfall | 85 Euro | 1 |
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