Im Park-/Halteverbot falsch gehalten/geparkt?

Von bussgeldrechner.org, letzte Aktualisierung am: 22. März 2023

Rechnen Sie hier aus, was das kostet!

Aktuelle Bußgeldtabelle: Verstöße beim Halten

Ver­stoßBuß­geldPunk­te
Auf der linken Fahrbahnseite bzw. dem linken Seitenstreifen gehalten, näher als 10 Meter vor Ampeln gehalten und diese dabei verdeckt, nicht am rechten Fahrbahnrand gehalten10 €
... mit Behinderung15 €
Halten an engen bzw. un­über­sicht­lichen Stellen, in schar­fen Kur­ven, auf Be­schleuni­gungs- oder Ver­zögerungs­streifen, im Bereich von Fuß­gänger­über­wegen oder Bahn­über­gängen oder an Stellen, an denen es durch Mar­kierungen, Licht­zeichen oder Verkehrs­schilder untersagt ist20 €
... mit Behinderung35 €
Halten vor oder in einer Feuer­wehr­zufahrt20 €
... mit Behin­derung von Rettungs­fahr­zeugen35 €
Halten in zweiter Reihe55 €
... mit Behinderung70 €1
... mit Gefährdung80 €1
... mit Sach­beschädigung100 €1
Nicht platzsparend halten10 €
Unberechtigtes Halten in einer Nothalte- oder Pannenbucht20 €
Halten im Fahr­raum von Schienen­fahrzeugen20 €
... mit Behinderung30 €
Unberechtigtes Halten auf Schutz­streifen für den Radverkehr55 €
... mit Behinderung70 €1
... mit Gefährdung80 €1
... mit Sach­beschädigung100 €1
Unberechtigtes Halten auf Bus­fahr­streifen oder an Bus­halte­stellen55 €
... mit Behinderung70 €
... mit Gefährdung80 €
... mit Sach­beschädigung100 €
Unerlaubtes Halten auf Autobahn oder Kraftfahrstraße30 €
... mit Behinderung35 €
Unerlaubtes Halten auf Geh­weg, Rad­weg oder Fahr­rad­straße50 €
... mit Behinderung55 €
... mit Gefährdung70 €
... mit Sach­beschädigung90 €
Unerlaubtes Halten an einem Taxistand20 €
... mit Behinderung35 €

Aktuelle Bußgeldtabelle: Verstöße beim Parken

Ver­stoßBuß­geldPunk­te
Parken im Bereich von Grundstücks­ein- und -aus­fahrten, in verkehrs­beruhigten Be­reichen außer­halb der gekenn­zeichneten Flächen, weniger als 5 Meter vor oder hinter einer Kreuzung oder Einmündung, außerorts auf Vorfahrts­straßen, über Schacht­deckeln, vor einem abge­senkten Bord­stein oder innerhalb der Grenz­markierung für ein Park­verbot10 €
... mit Behinderung15 €
... länger als drei Stunden20 €
... länger als drei Stunden mit Behinderung30 €
Auf der linken Fahrbahn­seite oder dem linken Seiten­streifen geparkt, nicht am rechten Fahrbahn­rand geparkt, näher als zehn Meter vor einer Ampel geparkt und diese dabei verdeckt15 €
... mit Behinderung25 €
... länger als eine Stunde25 €
... länger als eine Stunde mit Behinderung35 €
Uner­laubtes Parken auf Fußgänger­überwegen bzw. weniger als fünf Meter davor, im Kreis­verkehr, an einem Taxi­stand, im abso­luten/einge­schränk­ten Halte­verbot oder einer Halteverbots­zone, links von der Fahrbahn­begrenzung, innerhalb einer Grenz­markierung für ein Halte­verbot oder näher als zehn Meter vor einem Andreas­kreuz, Stopp­schild oder "Vorfahrt gewähren"-Schild und dieses dabei verdeckt25 €
... mit Behinderung40 €
... länger als eine Stunde40 €
... länger als eine Stunde mit Behinderung50 €
Parken an engen oder unüber­­sicht­lichen Straßen­­­stellen oder im Bereich einer scharfen Kurve35 €
... mit Behinderung55 €
... länger als eine Stunde55 €
... länger als eine Stunde mit Behinderung55 €
... wodurch die Durch­­fahrt für Rettungs­­fahr­­zeuge nicht mehr gewähr­­leistet war100 €1
Parken auf Ver­kehrs­insel, Fahrradstraße oder Grün­streifen55 €
... mit Behinderung70 €
... mit Gefährdung80 €
... mit Unfallfolge100 €
... länger als eine Stunde70 €
... länger als eine Stunde mit Behinderung80 €
Parken auf Gehweg oder Radweg55 €
... mit Behinderung70 €1
... mit Gefährdung80 €1
... mit Unfallfolge100 €1
... länger als eine Stunde70 €1
... länger als eine Stunde mit Behinderung80 €1
Parken vor oder in einer Feuer­wehr­zufahrt55 €
… mit Behinderung von Einsatz­fahr­zeugen100 €1
Parken auf einer Sperr­fläche25 €
... mit Behinderung25 €
… länger als 15 Minuten30 €
… länger als 15 Minuten mit Behinderung35 €
Parken in zweiter Reihe55 €
... mit Behinderung80 €1
... mit Gefährdung90 €1
... mit Unfallfolge110 €1
… länger als 15 Minuten85 €1
… länger als 15 Minuten mit Behinderung90 €1
Parken ohne Park­­­scheibe oder Park­­­schein bzw. Über­schrei­tung der Park­­­dauer
... um 30 Minuten20 €
... um eine Stunde25 €
... um zwei Stunden30 €
... um drei Stunden35 €
... um mehr als drei Stunden40 €
Parken auf einem Schwer­behinderten­parkplatz55 €
Nicht platz­sparend parken10 €
Parklücken­diebstahl10 €
Parken in einem Fuß­gänger­bereich55 €
... mit Behinderung70 €
… länger als 3 Stunden70 €
Versperren des Abfahrts­weges eines anderen Kfz durch das Parken oder Ab­stellen Ihres Kfz20 €
Unbe­rechtigtes Parken in einer Nothalte- oder Pannen­bucht25 €
Parken in einem ges­chüt­­zten Bereich während nicht zu­gelas­­sener Zeiten mit einem Kfz über 7,5 Tonnen oder einem An­­­hänger über 2 Tonnen30 €
Ab­stellen einens An­­­hängers ohne Zug­­­fahr­zeug für mehr als zwei Wochen20 €
Parken im Fahr­raum von Schienen­fahrzeugen55 €
... mit Behinderung70 €
Parken auf Auto­­­bahnen oder Kraft­­fahr­­­straßen70 €1
... mit Gefährdung85 €1
... mit Unfallfolge105 €1
Gefährdung anderer Verkehrs­teil­nehmer beim Ein- oder Aus­­steigen (Dooring)40 €
... mit Unfallfolge50 €
Unberechtigtes Parken auf Bus­­sonder­­fahr­streifen und an Halt­e­stellen55 €
... mit Behinderung70 €
... mit Gefährdung80 €
... mit Unfallfolge100 €
… länger als drei Stunden70 €
… länger als drei Stunden mit Behinderung80 €
… länger als drei Stunden mit Gefährdung80 €
… länger als drei Stunden mit Unfallfolge100 €
Unbe­rechtigtes Parken auf einem Park­­platz für E-Fahr­zeuge55 €
Unbe­rechtigtes Parken auf einem Park­­platz für Carsharing-Fahr­zeuge55 €

Bußgeldkatalog und Bußgeldrechner für Halten und Parken

Schild verweist auf Parkplatz
Folgen Sie diesem Schild, um einen Parkplatz zu ergattern.

Strafzettel bzw. „Knöllchen“ wegen Verstößen gegen Halte- oder Parkverbote sind für viele Autofahrer ein ständiges Ärgernis. Die Gründe dafür sind vielfältig:

Das Warten im Parkverbot auf die Ehefrau, die noch „schnell“ etwas besorgen wollte, dauerte länger als drei Minuten. Das benötigte Kleingeld für den Parkautomaten fehlte gerade. Aufgrund eines eiligen Termins wurde das Fahrzeug nach ergebnisloser Parkplatzsuche im Halteverbot abgestellt. Meistens führen solche Fälle zu einem Strafzettel.

Seit dem 9. November 2021 gelten strengere Sanktionen für falsches Halten und Parken, sodass für Verstöße dieser Art nicht mehr „nur“ Verwarnungsgelder drohen, sondern ebenfalls Bußgelder sowie Punkte in Flensburg.

Weitere Themen zum Parken

FAQ: Halten und Parken

Was kosten Halte- oder Parkverstöße?

Das hängt davon ab, wo und wie lange Sie parken. Nutzen Sie gerne unseren kostenlosen Bußgeldrechner.

Was ist überhaupt der Unterschied zwischen Halten und Parken?

Der Unterschied liegt in der Dauer. Stellen Sie Ihr Fahrzeug länger als drei Minuten ab, parken Sie. Kürzere Zeiträume gelten in der Regel als Halten.

Wo ist das Halten grundsätzlich verboten?

Eine Liste der Orte, an denen das Halten und damit auch das Parken grundsätzlich untersagt ist, finden Sie hier.

Video: Mehr zum Halten und Parken

Erfahren Sie im Video weitere Infos zum Halten und Parken.
Erfahren Sie im Video weitere Infos zum Halten und Parken.

Halte- und Parkverbot: Diese Begriffe sind von Bedeutung

Während auf öffentlichen Verkehrsgrund im Halteverbot bzw. absoluten Halteverbot erst gar nicht gehalten werden darf, ist das Halten im Parkverbot bzw. eingeschränkten Halteverbot erlaubt. Dabei bedeuten die Begriffe

  • „Halten“ eine beabsichtigte Unterbrechung der Fahrt, die weder durch die Verkehrslage noch durch eine Anordnung (etwa eines Polizisten) bedingt ist
  • „Parken“ das Verlassen des Fahrzeugs oder das Halten für einen Zeitraum von länger als drei Minuten, vgl. § 12 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung (StVO)
  • „Warten“ die Unterbrechung der Fahrt aufgrund der Verkehrslage oder einer Anordnung, womit also etwa bei folgenden Verkehrssituationen gewartet wird: Rote Ampel, geschlossene Bahnschranke oder Stau
  • „Liegenbleiben“ die betriebsbedingte Unterbrechung der Fahrt, etwa aufgrund einer Reifenpanne oder eines technischen Defektes am Fahrzeug – wobei aus dem Liegenbleiben ein unzulässiges Parken wird, wenn die Beseitigung des im Parkverbot abgestellten Fahrzeugs möglich ist

Wo Halteverbote bestehen

Zunächst bestimmt § 12 Abs. 1 StVO:

Das Halten ist unzulässig

  1. an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen,
  2. im Bereich von scharfen Kurven,
  3. auf Einfädelungs- und auf Ausfädelungsstreifen,
  4. auf Bahnübergängen,
  5. vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten.

Darüber hinaus werden Halteverbote durch Verkehrszeichen und Fahrbahnmarkierungen angeordnet. Diese können mit Zusatzschildern versehen sein, die Ausnahmen und Einschränkungen beinhalten (etwa „Bewohner mit besonderem Parkausweis frei“). Ferner können aufgrund bestimmter Sondernutzungen des öffentlichen Verkehrsraums (etwa Freihalten von Parkplätzen für einen Umzug) temporäre bzw. mobile Halteverbote von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde angeordnet werden, wozu ein entsprechender Antrag erforderlich ist.

Weitere Themen zum Halten

Wo Parkverbote bestehen

Hier wird durch § 12 Abs. 3 StVO festgelegt:

Das Parken ist unzulässig

  1. vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten,
  2. wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert,
  3. vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,
  4. über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen, wo … das Parken auf Gehwegen erlaubt ist,
  5. vor Bordsteinabsenkungen.

Auch hier werden weitere Parkverbote durch Verkehrszeichen, aber auch bestimmten Fahrbahnmarkierungen bestimmt.

Wann Punkte in Flensburg eingetragen werden

Seit dem 9. November 2021 kosten Verstöße gegen Halte- und Parkverbote zwischen 10 und 110 Euro. In besonderen Fällen sind auch Punkte in Flensburg möglich. Dazu gehören unter anderem:

  • Parken an Engstellen und dadurch Behinderung von Rettungsfahrzeugen (100 Euro + 1 Punkt)
  • Parken vor oder in Feuerwehrzufahrten mit Behinderung von Einsatzfahrzeugen (100 Euro + 1 Punkt)
  • Unzulässiges Parken auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen (70 Euro + 1 Punkt)
  • Parken in zweiter Reihe mit Behinderung (80 Euro + 1 Punkt)
  • Unerlaubtes Parken auf dem Gehweg mit Behinderung (70 Euro + 1 Punkt)

Besonders ärgerlich: Wenn das Fahrzeug abgeschleppt wurde

Falsch geparkt und abgeschleppt
Falsch geparkt und abgeschleppt

Manch Autofahrer kehrt nach einiger Zeit zu seinem im Halteverbot abgestellten Fahrzeug zurück – und muss mit Erschrecken feststellen, dass dieses nicht mehr dort ist. Hier gilt im Einzelnen:

  • Es darf im öffentlichen Verkehrsraum sofort abgeschleppt werden, wenn das abgestellte Fahrzeug andere behindert oder gefährdet. Im absoluten Halteverbot liegt diese Voraussetzung grundsätzlich vor. Das gilt ebenso an unübersichtlichen Stellen, scharfen Kurven oder Feuerwehrzufahrten.

Erforderlich ist aber, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt wird. Das ist nicht gegeben, wenn etwa feststeht, dass der Fahrer eines verbotswidrig abgestellten Fahrzeugs diese Störung in Kürze selbst beheben wird (Aufforderung eines Polizisten an eine Mutter, ihren Pkw anders abzustellen, worauf die Mutter sagte, sie wolle erst ihr Kind schnell in den Kindergarten bringen (Oberverwaltungsgericht (OVG) Hamburg, Urteil vom 08.06.2011, Az.: 5 Bf 124/08). Umgekehrt reicht es aber nicht aus, einen Zettel mit seiner Handynummer und dem Hinweis, das Auto werde auf Anruf sofort weggesetzt, in das Fahrzeug zu legen. Hier haben der Polizist bzw. die Polizistin einen Ermessensspielraum, können also entscheiden, ob abgeschleppt oder angerufen wird.

  • Wird ein Fahrzeug zwar ordnungsgemäß geparkt, später aber ein mobiles Halteverbot aufgestellt, darf das Fahrzeug am vierten Tag abgeschleppt werden (Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.02.2007, Az.: 1 S 822/05).
  • Der Abschleppdienst muss den von ihm abgeschleppten und aufbewahrten Pkw erst dann herausgeben, wenn die Zahlung der Abschleppkosten erfolgt ist. Zu diesen Kosten gehören nicht nur die Gebühren für das eigentliche Abschleppen, sondern auch diejenigen, die im anlässlich der Vorbereitung des Abschleppens entstehen. Das betrifft etwa die Kosten für die Überprüfung des ordnungswidrig abgestellten Fahrzeugs zur Halterfeststellung (Bundesgerichtshof (BGH) Urteil vom 02.12.2011, Az.: V ZR 30/11).
Schild zeigt Halteverbot an
Schild zeigt Halteverbot an

Um einen Sonderfall handelt es sich, wenn der Fahrer des verbotswidrig abgestellten Fahrzeugs inzwischen erschienen ist, aber auch der Abschleppdienst bereits vor Ort ist. Hier müssen zwar die Kosten für die Anfahrt des Dienstes bezahlt werden (sofern dessen Anfahrt nicht vergeblich war, weil er ein anderes Fahrzeug an diesem Ort abschleppen kann). Diese Kosten muss der Fahrer aber nicht vor Ort an den Abschleppunternehmer bezahlen, weil nicht der Fahrer, sondern die kommunale Behörde Auftraggeber des Abschleppdienstes ist (Amtsgericht (AG), urteil vom 17.01.2002, Az: 6 C 1073/01).

Was auf einen zukommt – der Bußgeldrechner hilft!

Welches Verwarnungs- bzw. Bußgeld in welcher Höhe für welchen Verstoß gegen ein Halte- oder Parkverbot zu zahlen ist, lässt sich angesichts der Fülle der im Bußgeldkatalog enthaltenen Fälle kaum ersehen. Um das schnell zu ermitteln, ist unser Bußgeldrechner Falsch Parken ein ideales Hilfsmittel.

Daneben lassen sich aus dem Bußgeldkatalog Rechner auch die wenigen Fälle ersehen, in denen die Nichtbeachtung eines Halte- oder Parkverbots mit Punkten in Flensburg sanktioniert wird.

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Im Park-/Halteverbot falsch gehalten/geparkt?
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165 Kommentare

  1. L. Siegen sagt:

    Ich habe heute Morgen, im Wendekreis für 1 Sekunde gestanden, der Motor lief und bin dann auch umgehend weiter gefahren. ich habe als Fahrerin, mein Fahrzeug nicht verlassen. Mein Auto stand lediglich nur 1 Sekunde, da mein Sohn ausgestiegen ist. mein Fahrzeug habe ich nicht verlassen. Mein Auto stand lediglich nur 1 Sekunde, Das zählt doch zum rollenden Verkehr, hat die Dame vom Ordnungsamt Recht gehandelt?

  2. J. Koppenhöfer sagt:

    Ich hatte heute morgen eine Panne durch eine nicht mehr funktionstüchtige Batterie und musste das Fahrzeug an Ort und Stelle an einem Buswendeparkplatz abstellen. Ich habe gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe einen Zettel mit der Begründung und meiner Handynummer hinterlassen. Mein Fahrzeug habe ich nach Ende meiner Arbeitszeit am gleichen Tag abschleppen lassen. Ich bekam einen Strafzettel, angerufen hat niemand. Bescheinigung des Abschleppdienstes liegt vor.
    Muss ich zahlen? Wie erfolgreich ist ein Widerspruch?
    Sicherlich eine interessante Frage für viele.

    Vielen Dank für Ihre Antwort.
    MfG
    J. Koppenhöfer

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Sehr geehrter Herr Koppenhöfer,

      Einspruch können Sie innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Bußgeldbescheides einlegen. Die Erfolgsaussichten dürfen wir nicht einschätzen, da wir keine kostenlose Rechtsberatung geben dürfen. Bitte kontaktieren Sie diesbezüglich einen Rechtsanwalt.

      Wenn Sie einen Zettel mit Ihrer Telefonnummer hinterlassen, sind Ordnungshüter zudem nicht verpflichtet, Sie anzurufen.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  3. Funke sagt:

    Hallo,
    ich habe einen Bußgeldbescheid von der Landeshauptstadt Dresden wegen 4 min Parken in einer Feuerwehrzufahrt in Höhe von 35 Euro erhalten. Der Betrag entspricht nicht den Angaben, die hier gemacht werden. Können die Beträge örtlich verschieden sein?
    mfG
    E. Funke

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Funke,

      womöglich haben Sie beim Rechner „gehalten“ statt „geparkt“ angeklickt. Parken vor Feuerwehrzufahrten, kürzer als 60 Minuten und ohne Behinderung, kostet 35 Euro.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  4. Mirse sagt:

    Ich habe am Waldrand geparkt. Angeblich war die Waldbrandgefahrenstufe 5 und ich soll ein Ordnungsgeld zahlen. Wie teuer kann das werden?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Mirse,
      welche Ordnungsgelder in Waldgebieten verordnet werden, definiert die lokale/regionale Gesetzgebung. Sie sind damit überall unterschiedlich. Fragen Sie am besten beim zuständigen Umwelt nach, wie viel Geld Sie zu zahlen haben.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  5. Irmisch sagt:

    Kann ich Einspruch erheben, wenn ich in einer Seitengasse die bedingt für Lieferverkehr frei ist und ich als Mitarbeiter einer Apotheke noch dringend zu beliefern Arznei mit meinem privaten Auto geholt habe,dies aber länger gedauert hat, als die Zeit für Be.und Endladen?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Irmisch,
      Sie können prinzipiell immer Einspruch erheben. Ob es sich lohnt, besprechen Sie am besten mit einem auf das Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt. Er klärt Sie über die Erfolgschancen auf.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  6. Nea sagt:

    Hallo,

    Ich habe heute einen Bescheid für falsches Parken bekommen. Absolut berechtigt. 15 Euro. Aber warum muss ich noch 25 Euro Gebühren und 1,50 Auslagen Gebühren bezahlen? Das wären 41,50 Euro für halbe Stunde falsch parken?

    VG

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Nea,
      neben einem Verwarnungs- oder Bußgeld fallen auch noch weitere Gebühren und Auslagen an, da der Verwaltungsbehörde Kosten durch die Bearbeitung entstehen. Hierzu zählen Kosten für die Zustellung des Briefes, öffentliche Bekanntmachungen, Reisekosten, Anwaltsgebühren etc. Diese müssen Verkehrssünder aufgrund ihres Vergehens gegen die Vorgaben der Straßenverkehrsordnung ebenfalls zahlen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  7. JWS sagt:

    Hallo … ein Freund aus Hong Kong hat eine Stadt in Bayern besucht und durch Hertz oder Sitz die Mitteilung bekommen, dass er wegen falsches Parkens ein Bussgeld zahlen muss. Er hat dieses Bussgeld auch gezahlt. Allerdings bekam er nochmals eine Strafe fuer das gleiche falsche Parken, d.h. er hat 2 Bussgeldzettel ein fuer falsches Parken um 19:20 und noch ein fuer 19:40. Das Auto ist am gleichen Ort gestanden. Kann die Polizei innerhalb 30 Minuten 2 Bussgeld-zettel ausstellen ?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo JWS,
      es scheint als würde Ihrem Freund Tatmehrheit vorgeworfen. Unter Umständen könnte das Delikt jedoch ein Dauerdelikt darstellen, das es sich um ein örtlich identischen Parkverstoß handelt. Ihrem Freund steht frei, einen Rechtsanwalt aufzusuchen und seine Chance auf Einspruch zu prüfen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

      • Jennifer W. sagt:

        Danke fuer Ihre Antwort. Bezueglich der 2 Buessgelder habe ich festgestellt, der Freund aus Hong Kong hat:
        (a) Verwarnungsgeld von EURO 35 bekommen;
        (b) Sicherstellung gem. Art. 25 Polizeiaufgabengesetz von EURO 143.25 bekommen. Aus den EURO 143.25 muss EURO 89.25 fuer Auslagen (Forderung des Abschleppunternehmens) und EURO 54 (Gebuehr fuer die Amtshandlung) bezahlt werden.

        Wenn ich alles richtig verstanden habe (ich bin keine deutsche Staatsangehoerige), ist der Freund aus HK bestraft worden, weil er falsch geparkt hat (Feuerwehranfahrtszone) und er muss auch die Kosten zur Sicherstellung bezahlen. Stimmt das ? Muss er die Kosten bezahlen, wenn das Abschleppunternehmen nicht erschienen ist, moeglicherweise unterwegs, aber mein Freund ist in der Zwischenzeit mit dem Auto bereits weggefahren ?

        • bussgeldrechner.org sagt:

          Hallo Jennifer,
          ob Ihr Freund aus Hong Kong diese Kosten zu zahlen hat, darüber kann ein Rechtsanwalt Auskunft geben. Wir als Verein dürfen leider keine Rechtsberatung erteilen.
          Das Team von bussgeldrechner.org

  8. AXM sagt:

    Hallo,
    seit über einem Jahr ist bei uns 1 Parkstreifen ( verkehrsberuhigte Zone) von 7 – 17 Uhr gesperrt; wegen diversen Baustellen ( priv. Bauträger)
    Gestern habe ich mein Auto – nach 17 Uhr- auf jener Seite geparkt; da alles zugeparkt war auf der gegenüber liegenden Seite. Heute habe ich schlichtweg vergessen das Fhzg. rechtzeitig um zu parken auch da starke Schmerzen und bettlägerig. Habe derzeit eine zuweilen starke Gehbehinderung. Ich weiß, dass das sehr wahrscheinlich Piep-egal ist ABER! :1 Transporter parkt seit 2 Tagen dauerhaft im Halteverbot; da war kein Knöllchen dran….. Wie geht das? Und: es ist eine Zumutung bei kaum vorhandenen Parkplätzen jwd parken zu müssen- als Anwohner… zugereiste Nichtanwohner parken hier alles dicht. Wie sieht’s aus mit Anwohnerparkausweisen? Der Eigentümer von Mietobjekten ist gesetzl. verpflichtet ausreichend Parkraum für seine Mieter zur Verfügung zu stellen. Das ist hier in keinster Weise der Fall.
    VG & frohe Weihnachten

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo,

      einen Anwohnerparkausweis können Sie beim für Sie zuständigen Bürgeramt beantragen. Der Vermieter ist nur in gewissem Maße verpflichtet, ausreichend Parkraum zur Verfügung zu stellen. Inwiefern das bei Ihnen möglich ist, kann Ihnen sicherlich Ihr Vermieter beantworten.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  9. Giovanni Di S. sagt:

    Ich mußt für meinen Gehen behinderten Nachbarin in die Apotheke Fahren um Medicamenten zuhollen, als ich keinen Parkplatz fand nach 10 Minutigen suche Stellte ich mein Aoto ab, zu häfte auf der Fahrbahn und zu häfte auf der Fußweg. Da ich Schnell nur die Medicamenten hollen wollte, als ich nach 2 Minuten zurück kamm, fand ich an meinen Auto einen Verwarnung vom Ordnungsamt Koblenz ? Die Frage ist darf mir das Ordnungsamt nach 2 Minuten einen Portokoll Schreiben oder müßen sie 3 Minuten warten bis sie mir das Portokoll Schreiben :

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Giovanni,
      Sie haben gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen. Dabei ist unerheblich, wie lange dieser Verstoß anhielt.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  10. Dieter R. sagt:

    Kurzes Parken auf Feuerwehrwendeplatz ,wobei genug Platz für Feuerwehr

  11. Ercan sagt:

    Ich habe behindert Parkplatz Park was wird die stafe kosten

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Ercan,
      für das widerrechtliche Parken auf einem Behindertenparkplatz werden Sie mit 35 Euro zur Kasse gebeten. Unter Umständen müssen Sie ebenfalls die Abschleppkosten zahlen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  12. Viv S sagt:

    Hallo
    Mich würde folgender Sachverhalt interessieren: Mein abgestelltes und geparktes Auto ragte zu einem Viertel der Fahrzeuglänge in den Bereich des absoluten Halteverbotes (der „Rest“ des Autos stand im Parkbereich), weil schlicht der Platz durch andere abgestellte Fahrzeuge nicht mehr her gab.
    Ist der Gedanke berechtigt, entsprechend des Knöllchen auch zu 1/4 des Verwarngeldes zu bezahlen?
    Danke für ein Feedback.
    VG V S

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Viv,
      nein. Das Bußgeld ist immer komplett zu zahlen. Eine anteilige Berechnung sieht der Bußgeldkatalog nicht vor.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  13. Kathi sagt:

    Ich habe eine Frage: Bei uns in der Straße ist es sehr eng, und es wird im Normalfall nur auf einer Seite gepark (abwechselnd links und rechts). Gestern abend habe ich mein Auto abgestellt. Heute morgen hat es lange gehubt: Der Müllwagenfahrer kam nicht durch, weil der Abstand zwischen meinem Auto und dem Auto auf der anderen Straßenseite nicht groß genug war. Nun hat er beide Kennzeichen abfotografiert und gesagt er zeigt uns an, weil die Feuerwehr nicht durchkommen würde. Ist das dann Parken mit Behinderung oder auch noch Behinderung von Einsatzfahrzeugen? Ich meine, letztendlich war die Feuerwehr nicht da! Oder ist das dann rein hypothetisch? Ich hätte ja auch in 5 Minuten wieder weg sein können. Vielen Dank im Voraus!

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Kathi,

      dass Ihnen die Behinderung von Einsatzfahrzeugen zur Last gelegt wird, erscheint unwahrscheinlich. Letztlich ist es jedoch immer eine Ermessenssache der Behörden, welche Gefahren von einem falsch geparktem Kfz ausgehen. Es ist jedoch damit zu rechnen, dass Ihnen ein Bußgeld von 35 Euro auferlegt wird (für falsches Parken mit Behinderung).

      Das Team von bussgeldrechner.org

      • Telzerow sagt:

        Ich habe einen ähnlichen Fall. Die Straße ist 5,50 m breit und es kann jeweils auf beiden Seiten in Fahrtrichtung geparkt werden. Ich habe über 5 m Abstand zu dem seitlich versetzten Auto geparkt. Der Nachbarn ist der Ansicht, dass das nicht rechtens ist. Kann ich dadurch ein Bußgeld bekommen? In der Straßenverkehrsordnung habe ich dazu keine Angabe gefunden, wie viel Abstand eingehalten werden muss. Danke für die Antwort

  14. Julia sagt:

    Guten Tag. Ich habe heute auf einem nicht gekennzeichneten Parkplatz in der Tiefgarage des Geschäftes geparkt, jedoch habe ich niemand eingeparkt oder die Ausfahrt behindert. An der Scheibe hing später ein Zettel, dass mein Fahrzeug verkehrswidrig abgestellt wurde und ich mit einer Anzeige rechnen muss. Mit welcher Strafe muss ich rechnen? Liebe Grüße

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Julia,

      Parkverstöße werden in den meisten Fällen mit Bußgeldern bestraft. Punkte oder gar ein Fahrverbot haben Sie wohl nicht zu erwarten. Die Entscheidung hierüber fällt jedoch die Bußgeldstelle und kann individuell variieren.

      Das Team von bussgeldrechner.org

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Julia,
      das kommt ganz darauf an, welcher Vorwurf Ihnen konkret gemacht wird und wie lange Sie dort geparkt haben. Höchstwahrscheinlich wird nur ein Verwarngeld auf Sie zukommen, das eine Höhe von 55 Euro nicht überschreitet. Die konkreten Sanktionen entnehmen Sie dem Bußgeldbescheid, der Ihnen in den nächsten 3 Monaten zugestellt wird.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  15. püppi sagt:

    Uns wird ein Tatbestand vorgeworfen das wir unser Auto seit mehreren Monaten an der Straße parken und das festgestellt wurde das die Reifen platt sind und die Bremsen festgerostet sind Auto ist aber zugelassen und versichert. Wir hätten eine sondernutzung beantragen müssen. Tatsächliche Dauer des Parkens waren zwei Monate wie hoch wird das Bußgeld wohl sein ?

    Vielen Dank

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Püppi,
      für ein zugelassenes, jedoch defektes Fahrzeug kann ein Bußgeld bis zu 500 Euro fällig werden. Tatsächlich wird dies in seiner vollen Höhe in der Regel jedoch nicht eingefordert. Die konkrete Höhe entnehmen Sie dem Bußgeldbescheid.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  16. roman sagt:

    Habe ein Verwarnungsgeld wegen eines Verstoßes gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 5 StVO erhalten. Darin heißt es „vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten“. Ich habe zwar innerhalb dieser gekennzeichneten Fläche geparkt (wie in den letzten 10 Jahren ohne Folgen auch), jedoch neben und keineswegs vor oder in der Zufahrt selbst. Die Feuerwehr hätte vorher den Baum, hinter welchem ich geparkt habe fällen müssen, bevor mein KFZ gehindert hätte. Die Breite der Zufahrt hatte jedenfalls über drei Meter. Habe ich tatsächlich einen Verstoß begangen?
    Mit freundlichen Grüßen
    Roman

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Roman,

      ob Sie einen Verstoß begangen haben, entscheidet in erster Instanz die Bußgeldstelle. Wenn Sie sich in ihrem Recht übergangen fühlen, können Sie sich einen Anwalt nehmen und die Sache vor Gericht verhandeln.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  17. Andreas sagt:

    Hallo,

    mein VW-Transporter (<2,8t) wurde auf Betreiben des bezirklichen Ordnungsamtes durch einen privaten Abschleppdienst umgesetzt.
    Das Fahrzeug stand (1 Tag) auf einem großen Parkplatz mit Parkplatzschild Z 314/ PKW-Symbol.

    Meine Frage: Wieso wurde das Fahrzeug sofort abgeschleppt? Wäre erst mal ein "Knöllchen" nicht im Rahmen der Verhältnismäßigkeit ausreichend gewesen?
    Ist es ratsam, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?

    Besten Dank im Voraus.

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Andreas,
      das Parken auf mit Verkehrszeichen 314 beschilderten Geländen kann zeitlich eingeschränkt bzw. nur für bestimmte Personen erlaubt werden (Berechtigte). Dass Ihr Auto abgeschleppt wurde, kann – abhängig von den Umständen – rechtmäßig sein, wenn das Auto z. B. jemand Anderen behinderte oder gefährdete. Auch, wenn eine Baustelle eingerichtet werden soll, ist das Abschleppen eine erlaubte Maßnahme. Wie erfolgreich ein Einspruch wäre, darüber gibt ein auf das Verkehrsrecht spezialisierter Anwalt Auskunft.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  18. Theodor H. sagt:

    Hallo ich parkte am flughafen auf einem 30 minuten Parkplatz Kiss and go, habe die zeit aber überschritten und worden abgeschleppt? Ist es Regelgerecht? Ich denke ein strafzettel hätte doch gereicht, da war kein Schild „absolutes Parkverbot“

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Theodor,

      die Regeln des Flughafens können wir nicht nachvollziehen. Es dürfte das Hausrecht desselben gelten. Wir empfehlen, dass Sie sich über das geltendes Hausrecht informieren, bevor Sie einen Anwalt einschalten.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  19. Markus sagt:

    Der Fahrt auf der Autobahn leuchteten meine rote Kontrollleuchte. Aus diesem Grund bin ich auf den Standstreifen gefahren habe den warmen Wind kann gemacht angehalten das Auto einmal ausgemacht und wieder angemacht. Die rote Lampe ist erloschen als ich losfahren wollte, nach circa 15-20 Sekunden stand die polizei hinter mir. Ich habe ein Bußgeld bekommen in Höhe von 30 € wegen halten auf der Bundesautobahn! Das kann doch wohl nicht richtig sein, denn dafür ist der Standstreifen doch auch da, bei einer Panne dort zu halten

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Markus,

      auf dem Standstreifen darf nur im Notfall gehalten werden. Wenn Sie sich ungerecht behandelt fühlen und Sie der Meinung sind, dass ein Notfall vorgelegen hat, können Sie Einspruch erheben. Wir empfehlen Ihnen, sich dafür an einen Anwalt zu wenden. Dieser kann die Sachlage genauer prüfen und weitere Schritte mit Ihnen planen.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  20. Birgit Lorenz sagt:

    Ich habe ein Bussgeld von 15 Euro wegen parken im Absoluten Halte Verbot!
    Der Grund dafür war Aber das ich mein Kind vom Kinder garten abgeholt habe sämtlichen parkplätze belegt waren durch Fremdfahrzeuge obwohl da nur 1/2std. Geparkt werden darf selbst die Kurven zu geparkt waren das man die strasse einsehen kann! Die Autos die in den Kurven standen haten noch nicht mal was am Auto das Ordnungsamt hat mich sogar noch weg Fahren sehen finde es traurig das man noch nicht mal in Ruhe sein Kind vom Kindergarten holen kann!!

  21. Axel S. sagt:

    Ich habe im eingeschränkten Halteverbot 6 Minuten geparkt und ein anderes Fahrzeug beim Ausparken behindert. Dies ergibt normalerweise ein Bußgeld von 25 Euro. Mir wird allerdings noch zusätzlich „Vorsatz“ vorgeworfen („Diese Handlung begingen Sie vorsätzlich“), woraufhin das Bußgeld sich verdoppelt (gleich beim ersten Ordnungswidrigkeitsschreiben). Berechtigt? Liegt nicht in der Rechtsprechung beim unzulässigen Parken bereits Vorsatz vor? Habe bereits 25 Euro überwiesen und halte die Angelegenheit eigentlich für erledigt. Nun besteht aber die Behörde auf Zahlung der restlichen 25 Euro zzgl. Gebühren bei nichtpünktlicher Zahlung. Bin rechtsschutzversichert.

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Axel,

      beim Falschparken muss nicht immer Vorsatz vorliegen. (Das Verkehrsschild kann beispielsweise verdeckt sein.) Die Behinderung hätten Sie jedoch klar erkennen können. Wenn die behörde einen bestimmten Betrag von Ihnen einfordert, wird sie sich nicht mit weniger zufrieden geben. Konsultieren Sie einen Anwalt, wenn Sie sich ungerecht behandelt fühlen. Dieser wird schon im ersten Gespräch klären können, sich ein Einspruch lohnt.

  22. Linda G. sagt:

    Hallo,

    ich habe vor einiger Zeit mein Auto an einem Sonntagabend gegen 20 Uhr abgestellt, mehrere Parkplätze vor einer Baustelle ab welcher dann ein Park und Halteverbotsschild stand.
    Sprich, ich stand nicht in der Verbotszone sondern davor. Am nächsten morgen um ca. 9 Uhr wollte ich zum Arzt fahren und mein Auto war weg und das mobile Parkverbotsschild einfach einige Meter nach hinten versetzt… Dort wo mein Auto stand, stand jetzt das private KFZ des Bauleiters oder Chef´s der Baufirma. Jetzt soll ich ein Bußgeld bezahlen + die Kosten für das Abschleppen tragen.
    Wie verhält das ganze sich jetzt.
    Meiner Meinung nach habe ich nichts falsch gemacht, da ich nicht im ursprünglichen Parkverbot geparkt habe. Allerdings kann ich auch schlecht beweisen, dass das Schild am Abend zuvor noch wo anders stand. Habe lediglich einen Personenzeugen, sonst nichts. Kann man vom Amt einen Lageplan über die mobilen Schilder verlangen um zu prüfen wo das Schild rechtens stehen müsste? Was ist wenn es am Abend davor bereits eine Person X umgestellt hat um nicht im Halteverbot zu stehen?
    Lohnt sich ein Einspruch? Wenn ja müsste ich die Gebühren für das Umsetzen meines Autos trotzdem zahlen? Und was wäre wenn ich das Bußgeldverfahren verlieren würde, weil ich nicht recht bekomme, wegen zu wenig Beweisen etc. Was kostet es mich dann?

    MFG Linda G.

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Linda,

      dies ist ein Fall für einen Fachanwalt für Verkehrsrecht. Lassen Sie sich beraten, das erste Gespräch ist oft kostenlos (vergewissern Sie sich jedoch vorher, ob dies der Fall ist.) In einem ersten Gespräch können Sie Ihre Fragen stellen und erhalten neben fundierten Antworten auch eine Einschätzung Ihrer Chancen vor Gericht.

      Da Rechtsberatungen in Deutschland nur von Anwälten gegeben werden dürfen, müssen wir an dieser Stelle schweigen.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  23. Andreas sagt:

    Wenn auf einer Straße komplett ein mobiles Halteverbot für die Kehrmaschine eingerichtet wurde, gleichzeitig vor einem Haus ein weiteres mobiles Halteverbot in dem für die Kehrmaschine eingerichtet wurde, und zwar für eine Baustelle,
    und ein Fahrzeug parkt hinter dem Ende des mobilen Baustellenhalteverbots, steht es dann im Halteverbot von der Kehrmaschine oder hebt das Ende der Baustelle jegliches Halteverbot auf? Wenn nein, könnten theoretisch beliebig viele Halteverbote parallel eingerichtet werden, was kaum jemand überschauen kann.

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Andreas,
      es ist davon auszugehen, dass die Baustelle das gesamte Halteverbot nicht beeinflusst.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  24. Günther sagt:

    Vor unserem Grunstück, in einer Wohnsiedlung wird regelmäßig von 16.30 Uhr bis morgens 5.30Uhr ein LKW abgestellt. Abgesehen von der optischen Belästigung würde dies auch im Ernstfall (genauer im Falle eines Brandes) eine Behinderung der Einsatzfahrzeuge, der Rettungs-und Löscharbeiten bedeuten. Unserer Bitte das Fahrzeug vor das eigene Grundstück zu stellen wird nicht nachgeommen. Was können wir tun? Wen informieren? Wäre hier ein Bußgeld fällig?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Günther,

      Sie könnten sich an das Ordnungsamt wenden. Ein Bußgeld könnte bei Behinderung von Einsatzfahrzeugen durchaus fällig werden. Auch der Gang zum Anwalt ist denkbar.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  25. Besra sagt:

    Hallo, ganz dringende Frage.
    Ich hatte während meiner Probezeit einen A-Verstoß wegen erhöhter Geschwindigkeit, dadurch Strafgeld, Aufbauseminar (durchgeführt und abgehakt) und Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre. Nun befinde ich mich in der verlängerten Probezeit und habe beim Parken in entgegengesetzter Fahrtrichtung einen gelben Zettel an mein Auto wegen „Verstoß gegen das Straßenverkehrsrecht“ bekommen. Mit welchen Sanktionen muss ich rechnen? Entzug der Fahrerlaubnis? Oder ’nur‘ ein Bußgeld? Wenn ja, wie hoch? Danke im Voraus

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Besra,
      Parkvergehen in der Probezeit gelten in der Regel als B-Verstöße. Bleibt es bei diesem einen in der verlängerten Probezeit, müssen Sie nur mit einem Verwarngeld von 15 Euro rechnen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  26. Dello sagt:

    Hallo,

    habe auf einer ausgewiesenen Parkfläche geparkt, leider nicht ganz die Parklücke getroffen und so die Straßenbahn für ca. 1 h am Weiterfahren gehindert. Ordnungsamt war vor Ort, abgeschleppt wurde nicht.
    Was kann ich da erwarten?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Dello,
      das Parken im Halteraum von Schienenfahrzeugen mit zusätzlicher Behinderung wird vom Bußgeldkatalog grundsätzlich mit 35 Euro geahndet. Weitere Kosten können folgen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  27. Heike S. sagt:

    Haben heute für Parken außerhalb der markierten Parkfläche oder im Rampenbereich Par.858 BGB einen Strafzettel in Höhe von 30 Euro erhalten.Standen neben einer Säule und die Beifahrerseite stand auf dem nächsten Parkplatz. Ist ein Parkdeck von einem Einkaufsmarkt.

  28. Julia sagt:

    Hallo,

    darf ich in einer Feuerwehreinfahrt, die nicht gekennzeichnet ist parken?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Julia,
      Feuerwehrzufahrten müssen amtlich gekennzeichnet sein. Erst dann gilt das Halte- und Parkverbot laut Straßenverkehrsordnung.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  29. Regi sagt:

    Hallo,
    ich wohne in München in einer Seitenstraße, wir haben einen Innenhof in dem wir Parkplätze haben. Unser Problem ist, das die Einfahrt (Feuerwehrzufahrt mit Sigel) ständig zugeparkt ist. Den Satz „Nur ganz kurz ich bin in 2 Min. zurück“ kann ich schon nicht mehr hören, sofern man überhaupt jemanden findet der zum Fahrzeug gehört.
    Kann man auch solche Fahrzeuge nachträglich bei der Polizei anzeigen (Foto, Datum, Uhrzeit notieren)? Da wir schon des öfftern die Polizei angerufen haben, diese aber erst nach 30 – 60 Min. gekommen ist – oftmals ist dann der Falschparker wieder weg – und es wird nichts gemacht.
    Es ist einfach nur nervig wenn man schon 1-2 Stunden Ärger inkl. Polizeianruf hat bis man aus dem Hof fahren kann. Sofern man von der Arbei heimkommt und reinfahren will tut die Polizei ja eh nichts, da man sich ja draussen einen Parkplatz suchen kann.

    Vielen Dank für Ihre Antwort.

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Regi,
      grundsätzlich besteht die Möglichkeit, Parkverstöße auch schriftlich bei einer Bußgeldstelle anzuzeigen (Fremdanzeige).
      Das Team von bussgeldrechner.org

  30. Walheide B. sagt:

    Habe eine Anhörung wegen Parkens an der linken Fahrbahnseite (nicht Einbahnstraße ) erhalten.
    Fragen: 1. Muss die Behörde ein Knöllchen, Hinweiszettel oder was auch immer am Fahrzeug sofort hinterlassen bei der Feststellung der Ordnungswidrigkeit oder kann drei Wochen danach einfach eine Anhörung zugesandt werden ?
    2. Beweismittel: Foto
    Dies war auf dem Anhörungsbogen nicht zu finden
    Hat man Anspruch darauf, dieses zu sehen ?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Walheide,
      es muss nicht zwangsläufig ein Hinweiszettel am Auto zu finden sein. Erhalten Sie nach dem Anhörungsbogen, innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Zustellung, den Bußgeldbescheid, ist auch dieser ordnungsgemäß und das Bußgeld muss bezahlt werden. Generell wird kein Beweisfoto benötigt. Es genügt die Zeugenaussage der Beamten sowie die Dokumentation der genauen Ordnungswidrigkeit mit Datum, Uhrzeit, Tatort und Nummernschild des Fahrzeugs. Im Anhörungsbogen können Sie sich allerdings zur Tat äußern und genauere Angaben dazu machen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  31. indiesociety sagt:

    Auf der A8 zwischen Ulm und Stuttgart bemerkte ich, dass das Fahrzeug nicht mehr beschleunigte und ich immer langsamer wurde. Ich konnte noch den Standstreifen erreichen und schaltete den Notblinker ein. Während ich nach meiner ADAC Karte und nach meinem Telefon schaute, war sofort die Autobahnpolizei zur Stelle. Der Polizist war sehr höflich und professionell, insbesondere nachdem er feststellte, dass der Wagen genügend Sprit hatte. Ich wurde aufgefordert, den Wagen zu starten und zu beschleunigen, sofort war ein starker Schmorgeruch bemerkbar. Die Polizei bestätigte, ich hätte alles vorschriftsmäßig gemacht. Allerdings wollte die Polizei, dass ich bis zum weniger als 1 km entfernten Rasthof das Fahrzeug auf dem Standstreifen weiterfahre. Die Polizei schützte diese Fahrt von hinten. Die Werkstatt erklärte mir jedoch später, dass diese Fahrt den Schaden erheblich verschlimmert habe. Bin ich selber Schuld, wenn ich den Anweisungen der Polizei folge und muss ich dafür den Schaden selber tragen?
    (es wäre wohl 1000 Euro billiger gewesen, das Auto auf dem Standstreifen stehen zu lassen und dort auf den Abschleppdienst zu warten. Hätte ich eine Strafe zahlen müssen, wenn ich das Auto nicht weitergefahren hätte (ich konnte nur 20km/h auf dem Standstreifen fahren- das Fahrzeug war offensichtlich nicht mehr verkehrstüchtig)

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo indiesociety,
      bitte wenden Sie sich mit dieser Frage an einen auf das Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt. Er überprüft die spezifischen Umständen in Ihrem Fall genau und gibt Ihnen Auskunft darüber, welche Möglichkeiten Sie nun haben.
      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  32. Ann-Marie W. sagt:

    Hallo
    Ich hatte einen Strafzettel von 15€ wegen Falschparken vergessen und erst eine Woche später am letzten Tag der Frist dran gedacht ihn zu bezahlen. Leider war das auch der Tag an dem ich in den Urlaub gefahren bin und es dann doch nicht gemacht habe. Ich habe also dem Strafzettel nun schon eine ganze Woche nicht bezahlt. Ich komme auch erst in zwei Tagen wieder nach Deutschland und habe die Chance zu bezahlen. Was kommt auf mich zu?
    Danke schon im vorraus auf die Antwort.

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Ann-Marie,
      der genannte Betrag ist innerhalb der aufgeführten Frist zu begleichen. Diese beträgt in der Regel bis zu 14 Tage. Häufig wird nach Zahlungsverzug zunächst eine Mahnung zugesandt, die keine zusätzlichen Gebühren aufführt. Ignorieren Sie auch diese, kommt es zum Bußgeldbescheid. Sie sollten also schnellstmöglich zahlen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  33. Feuersalami sagt:

    Hallo, ich weiß nicht, ob das hier her passt.
    Vor meinem Haus parken neuerdings immer Autos außerhalb der gekennzeichneten Parkflächen. Prinzipiell ist mir das egal, allerdings ist dadurch die Straße so zugeparkt, dass beispielsweise ein LKW der Feuerwehr garantiert nicht durchkäme. Was kann man denn hier machen?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Feuersalami,
      Sie haben die Möglichkeit Falschparker beim Ordnungsamt zu melden. Das geht in der Regel schriftlich oder telefonisch. Manche Ämter bieten auch eine spezielle App an.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  34. zille sagt:

    Hallo
    Alle Autos haben auf der eine Seite geparkt, nur ich habe gegenueber geparkt.Als ich zurueck kam fand ich ein Zettel eines Anwohners : Willkommen auf der Erde, wie sie parken, so fragt man sich ob sie vom anderen Stern sind.Muss ich jetzt eine Anzeige wegen falschparkens fuerchten.Es gab keine Halte oder ParkVerbotsschilder und ein Fahrzeug konnte noch durchfahren obwohl diestrassse eng war.Auch habe ich kein Strafzettel an meine Scheibenwischer bekommen.

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Zille,
      Ordnungswidrigkeiten können prinzipiell beim Ordnungsamt gemeldet werden. Wenn Sie sich einer solchen nicht schuldig gemacht haben, müssen Sie jedoch keine Ahndung fürchten. Sollten Sie dennoch Post bekommen, können Sie innerhalb einer bestimmten Zeit Einspruch einlegen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  35. Jörg W. sagt:

    Ich bin Fernlinienbusfahrer und habe in Berlin meinen Bus für 45 Minuten an einer Bushaltestelle, die sich im absoluten Halteverbot befindet geparkt.
    Die Bushaltestelle wird vom ÖPNV derzeit nicht genutzt.
    Der fließende Verkehr konnte gefahrlos auf der linken Nebenspur an meinen Bus vorbeifahren.
    Zwei Polizeibeamte schrieben eine Anzeige gegen mich

  36. Kevin P. sagt:

    Hallo

    mir wird vorgeworfen „parken verbotswidrig auf dem Gehweg und unzulässiges im eingeschränkten Halteverbot“ mit meinem Motorrad. Darf man mich überhaupt zweimal bestrafen für ein Delikt? Meines Wissens ist das rechtswidrig, wenn mein Motorrad auf dem Gehweg stand war es nicht im eingeschränkten Halteverbot, da dieses für die Straße zählt.

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Kevin,
      entscheidend ist, ob Ihnen Tateinheit oder Tatmehrheit zur Last gelegt wird. Bei Tateinheit wird in der Regel nur das schwerwiegendere Delikt geahndet.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  37. Pauli sagt:

    Hallo,
    ich habe in der Stadt aus Versehen vor einer Einfahrt geparkt und Leute beim Einfahren in Ihre Garage behindert. Die Leute haben die Polizei verständigt. Die haben mich zum Glück nicht direkt abgeschleppt, sondern angerufen, sodass ich direkt das Auto wegfahren konnte. Ich habe ein Verwarnungsgeld bekommen. Habe vergessen Nachzufragen wie hoch das Verwarnungsgeld ist. Mit was muss ich rechnen? Muss ich auch die Abschleppgebühren bezahlen, obwohl nicht mal ein Abschleppdienst anwesend war?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Pauli,
      sofern Sie nicht abgeschleppt worden sind und auch kein Abschlepper bestellt wurde, müssen Sie die Kosten nicht tragen. Beim Parken vor einer Grundstückseinfahrt bzw. vor einer Garage müssen Sie höchstens mit einem Verwarngeld von 30 Euro rechnen, sofern Sie länger als drei Stunden dort standen und eine Behinderung verursacht haben.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  38. Lika K. sagt:

    ich wohne in einer wohnung im Hinterhof auf der Hauptstraße. Da es sonst keine Parkmöglichkeiten gibt müssen wir auf den Straßen parken.
    Dabei stehe ich öfters am Nachbarshaus, lasse die ein – ausfahrt frei.
    Der Bürgersteig ist auf beiden Seiten nicht gerade breit,
    ich lasse immer genügend abstand, sodass auch ein kinderwagen durch kommt.
    habe 3 mal wohk ein gefaktes parkverbotsschreiben an meine scheibe bekommen.
    nehme mal an es ist dieser nachbar ;)
    nun habe ich ein schreiben von der stadt bekommen mit 30euro strafe da auf gehweg geparkt und andere gestört.
    vorweg es gibt kein parkverbotszeichen , markierungen oder sonstiges. vor und hinter mir sowohl auf der anderen straßenseite die eng an der hausmauer parken haben sollch ein schreiben nie bekommen.
    habe nun widerspruch eingelegt?
    können die damit trotzdem durchkommen?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Lika,
      wir dürfen leider keine Rechtsberatung gehen. In Ihrem Fall könnte es aber sinnvoll sein, einen Anwalt einzuschalten.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  39. Olaf sagt:

    Ich musste meinen PKW notgedrungen im Bereich einer Parkraumbewirtschaftungszone für 5 Tage abstellen. Angefangen an einem Sonntag bis zum Donnerstag. Der Wagen stand ununterbrochen dort.
    Notgedrungen bedeutet, der Parkplatz, auf den ich eigentlich wolte, war besetzt und ich hatte keine Chance einen anderen zu suchen, da ich meinen Zug erreichen musste.
    In meiner Not habe ich einen Parkschein für 1 EUR gelöst und auf das Armaturenbrett gelegt.
    Jetzt ist folgendes passiert.
    1 Ticket von 25 EUR kam ins Haus für: Überschreitung der Parkdauer länger als 2 Stunden (am Montag).
    Das Ticket für den Dienstag kostet 10 EUR: Parkschein war von außen nicht gut lesbar im Fahrzeug angebracht.

    Jetzt meine Frage:
    Kann ich für jeden Tag belangt werden, den der PKW dort ununterbrochen stand?
    Wenn ja, bis zu welcher Höhe?

    Vielen Dank im vorraus für Ihre Hilfe.

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Olaf,
      Für das Parken und das Überschreiten der erlaubten Höchstparkdauer kann höchstens ein Bußgeld von 30 Euro drohen, wenn Sie über drei Stunden dort standen. Dies gilt sofern Sie beweisen können, dass Sie das Auto nicht bewegt haben – auch für mehrere Tage. Die Behörden hätten auch einen Abschleppdienst rufen können, dann wären die Gebühren deutlich höher ausgefallen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  40. Pohl sagt:

    Hallo,

    meine Frau hat heute morgen unabsichtlich direkt vor einer Ausfahrt für den Rettungsdienst geparkt. Kurz darauf kam ein Krankenwagen aus dieser Ausfahrt und wurde durch das Auto behindert, obwohl sie sofort reagierte kam es zu einer Verzögerung von ein paar Minuten.

    Was hat Sie nun zu befürchten, im Fall dass der Rettungsdienst eine Anzeige erstattet.

    Gruß
    Pohl

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Pohl,
      Ihre Frau muss mit einem Bußgeld von bis zu 65 Euro und 1 Punkt in Flensburg rechnen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  41. AG sagt:

    Ich habe den Bussgeldzettel (blau zone Parkplatzt) verloren, wie kann ich das Geld trotdem überweisen?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo AG,
      wenn Sie noch einen Anhörungsbogen haben, können Sie von diesem die notwendigen Informationen ablesen. Andernfalls müssen Sie wohl warten, bis der erste Mahnbescheid eintrifft.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  42. Mirco sagt:

    Hallo
    beim ersten schreiben von der Stadt bekam ich eine Verwarnung betreffs falsch parkens. Zeuge Beschäftigter der Stadt.
    Da konnte ich Wiederspruch einlegen weil weder das Datum noch die Uhrzeit für mich in betracht kam. Danach korrigierte der Beamte das Datum. aber die Uhrzeit ist immer noch falsch.
    Darf der Beamte das Anschreiben so lange korrigieren bis es stimmt ???

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Mirco,
      bitte wenden Sie sich zur Klärung der Angelegenheit an einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht. Er erläutert Ihnen, welche Rechte Sie haben.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  43. Andreas sagt:

    Hallo,
    heute habe ich ein Bußgeldbescheid bekommen , wo ich auf einen Gehweg geparkt haben soll.
    1. War ich mit meinen Auto nie auf der angegeben Straße
    2. Ist die Automarke die im Bußgeldbescheid steht falsch.
    3. Ist auf dem Foto kein Auto zusehen, was im Bußgeldbescheid als Beweis aufgedruckt wurde.
    4. Die Uhrzeit die im Bußgeldbescheid steht , wo ich angeblich geparkt haben soll nicht richtig, da ich durch den Anmeldestempel meines PC´s dieses belegen kann.

    Daraufhin habe ich bei der Bußgeldstelle angerufen und bekam die Auskunft , das das Foto den Tatbestand , sprich mein Auto nicht zeigen muss, auf die Frage bezüglich der Automarke, kam die wirsche Antwort da habe sie der Ordnungshueter halt vertan und ich sollte zahlen !

    Meine Frage ist, habe ich Erfolg gegen diesen Bescheid Einspruch zuerheben ? Es sind „zwar“ nur 10€ , es geht mir aber darum, das ich das Vergehen nicht begangen habe.
    Schon mal vielen Dank für eine Antwort.

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Andreas,
      hier handelt es sich nicht um einen Bußgeldbescheid, sondern um ein Verwarngeld. Legen sie dagegen Einspruch ein, wird ein Bußgeldverfahren eröffnet, ist mit weiteren Kosten und Bearbeitungsgebühren zu rechnen.
      Wie hoch Ihre Erfolgschancen sind, können wir Ihnen nicht sagen, da wir keine Rechtsberatung anbieten. Fragen Sie in diesem Falle einen Anwalt.
      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  44. I.Yildiz sagt:

    Guten Morgen,

    ich hab gestern mein Auto abgestellt und bin nach Hause. Heute morgen standen an meinem Auto zwei beamte der Stadt Essen und haben mir einen Strafzettel verpasst und den Abschlepper gerufen. Anscheinend wurde am Tag davor eine mobile Halteverbot eingerichtet bzgl. eines Umzuges, leider hab ich diesen übersehen.

    Der Beamte behauptete das eine Strafe von 25 € + eine Bearbeitungsgebühr von 68€ von der Stadt zu zahlen wäre und zzgl. wegen dem nicht abgeschleppten Fahrzeug nochmal 40-50 € dazu kommen würden.

    Warum zahle ich eine Bearbeitungsgebühr wenn ich schon eine Strafe zahle und warum muss ich den Abschlepper bezahlen wenn ich nicht abgeschleppt wurde. Kann ich hier was dagegen unternehmen ?

    Vielen Dank im Voraus !

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Yildiz,
      eine Bearbeitungsgebühr ist bei einer Ordnungswidrigkeit, bei der ein Verwarngeld verhängt wird, eher unwahrscheinlich. Hierbei handelt es sich bestimmt um die Bearbeitungsgebühren des Abschleppdienstes (für die Anfahrt), obwohl der Auftrag durch Ihr Erscheinen storniert wurde.
      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  45. Etienne Klippel sagt:

    Habe mich gestern Nacht auf ein Halteverbot streifen gestellt da kein Parkplatz mehr frei war.
    Heute um 14 Uhr habe ich mich daran erinnert das ich das Auto umparken muss, jedoch war genau zu diesem Zeitpunkt Ordnungsamt und Müllabfuhr vor Ort.
    Ich hab mich entschuldigt und bin sofort weggefahren bevor das Ordnungsamt einen Strafzettel an meine Scheibe gehäftet hat. Kann ich noch eine Strafe zu geschickt bekommen oder sogr wegen Fahrerflucht angezeigt werden da ich mich nicht mit dem Ordnungsamt auseinander gesetzt habe?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Etienne,

      ein Bußgeldbescheid kann bei Ihnen eingehen, wenn das Ordnungsamt Ihr Kennzeichen notiert hat. Fahrerflucht kommt nicht in Frage. Dieser Straftatbestand ist nur möglich, wenn Sie mit Ihrem Kfz wissentlich etwas beschädigt haben und den Vorfall nicht melden.

  46. HK sagt:

    Hallo Team Bussgeldrechner,

    ich habe heute auf einem Parkplatz mit 2 Std Parkdauer, durch Nachweis mit Parkscheibe geparkt. Als ich gemerkt habe, dass ich 10 Minuten drüber war, stand auch schon ein Polizist an meinem Auto. Ich habe die Parkscheibe dann einfach weiter gedreht, da ich mitten im Kundengespräch war. Der Polizist forderte mich auf, meinen PKW wegzufahren, was ich aber nicht gleich getan habe. Als ich mit dem Kundengespräch fertig war, bin ich raus zu meinem Auto und kurz zum Briefkasten gefahren um die Büropost einzuschmeissen. Als ich wieder zurück zum Büro gefahren bin, war der Parkplatz immer noch frei und ich habe mich wieder auf den gleichen Parkplatz drauf gestellt. 15 Min später sehe ich den Polizisten wieder an meinem Auto. Mit was muß ich denn jetzt rechnen? Darf er mir nochmal einen Strafzettel ausstellen? Ich bin etwas überfordert mit der Situation und dankbar für eine kurze Rückmeldung.

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo,

      das Weiterdrehen der Parkscheibe, ohne das Auto zu bewegen, ist ein Verstoß – der anschließende Zeitraum wird als „Parken ohne Parkscheibe“ gewertet. Nach einer 15-minütigen Abwesenheit können Sie den Platz problemlos wieder belegen und die Parkscheibe neu einstellen, ohne zusätzlich Konsequenzen zu erwarten.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  47. W. Edgar sagt:

    Habe ein Bußgeld zahlen müssen ,wegen Parken über einen Schachtdeckel auf der Fahrbahn.Ist das rechtens ?
    Ein andermal habe ich ein Knöllchen wegen Parkens vor einer Bordsteinabsenkung?
    (Wo beginnt die Absenkung,am oberen oder unteren Stein ?)
    Bitte um eine Antwort !

    Edgar W.

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Edgar,

      in der Tat ist es verboten, über Schachtdeckeln zu parken. Die schrägen Absenksteine gehören bei einer Bordsteinabsenkung mit zum Bereich des Parkverbots.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  48. Alf W. sagt:

    Habe ein Knöllchen 35.- € bekommen, muss ich dass auf einmal bezahlen,
    oder kann ich das in mehreren Kleinen Beträgen bezahlen.
    Bin zur Zeit etwas klamm, gehe auch jetzt Flaschensammeln, damit ich das Geld zusammenkratze. Würde Jeden Tag einen Teil überweisen, damit die Bussgeld-stelle
    meinen guten Willen sieht.

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Alf,

      wenn Sie eine Ratenzahlung vereinbaren möchten, müssen Sie sich an die zuständige Bußgeldstelle wenden.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  49. Sandra sagt:

    Hallo,
    mein Schwester hatte heute aufgrund einer bzw mehere Privatanzeige/en wegen falsch Parkens Post bekommen. Sie soll jeweils 35 Euro Bußgeld bezahlen.
    Im Schrieben wird von BeweisFotos gesprochen. Kann sie diese anfordern?
    Bzw kann sie für ein und das selber vergehen mehrmals bestraft werden? Bzw kann die Strafe noch höher ausfallen?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Sandra,

      ist ein Beweisfoto vorhanden, so kann Ihre Schwester dieses anfordern. Für falsches Parken erhöht sich die Strafe, je länger das Kfz zu unrecht abgestellt wurde.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  50. Willy sagt:

    Hallo,

    bei uns in der Straße wurde vor einigen Wochen ein mobiles absolutes Halteverbot zwischen 7-17 Uhr aufgestellt, aufgrund einer Baustelle. Leider habe ich morgens verschlafen und versäumt das Auto rechtzeitig umzustellen. Die Polizeibeamten haben mich darauf aufmerksam gemacht und ich durfte umparken nach mündlicher Verwarnung. Der Baustellenbetreiber, wollte jedoch meine Daten, weil er Ansprüche geltend machen möchte, da in der Zeit von ca. einer Stunde zwei LKW nicht abladen konnten. Meine Frage ist, ob diese Ansprüche Rechtens wären, da ich nun enorme Kosten befürchte? Abschleppen lassen wäre doch in diesem Fall für beide Parteien günstiger gewesen. Grüße Willy

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Willy,

      der Baustellenbetreiber kann Verluste, sofern er sie beziffern kann, geltend machen.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  51. Ingrid D. sagt:

    Guten Tag,
    ich habe auf einem Parkplatz mit Parkscheibenpflicht geparkt, ohne diese auszulegen, nun bekomme ich ein Bussgeld von 10 € (13.09.-13.14 Uhr)
    und dieses §§ 105 und 107 OWiG, zusätzlich, 28,50€ !
    Ist das angesichts des „kleinen“ Vergehens zulässig?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Ingrid,

      die Gebühren des Bußgeldbescheids betragen immer mindestens 28,50 €, auch bei Tatbeständen, die nur ein geringes Verwarngeld nach sich ziehen.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  52. Thomas sagt:

    Hallo.

    Ich war bei einer Sportveranstalung und habe an einem Wendekreis für Busse geparkt.
    Da waren Parkflächen vorhanden und ich stand nicht im Halteverbot. Allerdings stand ich wohl etwas ungünstig, sodass ein Bus nicht mehr um die Kurve kam. Ich hab das Auto sofort weggefahren als man mich informierte.
    Welche Folgen hab ich zu erwarten?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Thomas,
      der Bußgeldkatalog sieht für das Parken an engen und unübersichtlichen Straßenstellen mit Behinderung ein Verwarngeld in Höhe von 15 Euro vor. Parkten Sie dort länger als eine Stunde, kann sich das Verwarngeld erhöhen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  53. Jörg sagt:

    Ich habe im absoluten Halteverbot in einer ruhigen Sackgasse für ca. eine Stunde geparkt. Das Bußgeld betrug 15 Euro.
    Das Halteverbotsschild stand ca. 8 Meter vor einer 90-Grad-Kurve und war deshalb an der besagten Stelle nicht einzusehen. Das Fahrzeug stand nicht vor einer Einfahrt und hat auch nicht den Verkehr behindert. Die Straße ist auf der gesamten Strecke ca. 4,50 – 5 Meter breit. An mehreren Stellen darf geparkt werden, nicht aber an der Stelle, wo ich geparkt habe.
    Der Wagen wurde abgeschleppt und es sind insgesamt Kosten von 265 Euro angefallen.
    Gilt auch bei uneingeschränktem (absoluten) Halteverbot das Gebot der Verhältnismäßigkeit oder darf einfach so abgeschleppt werden, unabhängig davon, ob jemand behindert wurde oder nicht?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Jörg,
      das Parken im absoluten Halteverbot kann eine Abschleppung rechtfertigen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  54. Christine sagt:

    Ich habe heute morgen auf einem Einkaufsmarktparklpatz leider so blöd geparkt, dass der (etwas fülligere) Fahrer des Wagens rechts daneben leider nicht einsteigen konnte. Ich war für max. 15Minuten im Einkaufsmarkt. Als ich zurück kam, würde ich sofort wüst beschimpft und mir wurde mit einer Anzeige gedroht. Er habe auch Bilder gemacht. Mit welcher Strafe muss ich nun rechnen?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Christine,

      in Einzelfällen kann in bei vorsätzlichem Zuparken von einer Nötigung ausgegangen werden. Inwieweit in Ihrem Fall jedoch eine entsprechende Anzeige durchginge, kann an dieser Stelle nicht beurteilt werden. Wenden Sie sich im Fall der Fälle an einen Anwalt.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  55. Matt sagt:

    Ich habe eine schriftliche Verwarnung mit Verwarnungsgeld über 10,00 Euro bekommen, wegen nicht Zahlung von Parkgebühr. Mein Kfz gefahren und auf dem Parkplatz abgestellt hat ein Freund von mir. Nun würde ich dies gerne dem Straßenverkehrsamt mitteilen, weiß aber auch, dass die Stadt gerne auch gleich mal ein Bußgeld (38,50 €) statt eines Verwarnungsgelds einfordert. Ich fürchte jetzt, dass, wegen dem entstehenden Aufwand für die Stadt, auch in diesem Fall wieder einmal gleich ein Bußgeld gegen meinen Freund festgesetzt wird, was ich vermeiden möchte. Ist dies zulässig, nachdem gegen den „vermeintlichen“ Fahrer zunächst nur ein Verwarnungsgeld festgesetzt worden ist. Auf der anderen Seite möchte ich mir auch nicht die Ordnungswidrigkeit zurechnen lassen und einfach zahlen.

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Matt,

      bei der Zahlung vom Verwarnungsgeld handelt es sich um ein Angebot der Behörde, auf welches kein Recht besteht. Daher kann auch ein Bußgeld gegen Ihren Freund verhängt werden,welches inklusive Bearbeitungsgebühren berechnet wird.

      – Die Redaktion

  56. Bernhard sagt:

    Ich besitze eine Ausnahmegenehmigung der Stadtverwaltung Koblenz (ähnlich einem Anwohnerausweis), um auch in der Kurzparkzone in meiner Wohngegend parken zu dürfen. Diese ist am 7. Juli – von mir unbemerkt – abgelaufen. Am 16. Juli fuhr ich in den Urlaub.
    Bis zu meiner Rückkehr hatte ich drei schriftliche Verwarnungen im Briefkasten (€ 10, 30, 30). Außerdem war mein Wagen abgeschleppt worden (stand aber nicht behindernd etc.).
    Die dritte Verwarnung (€ 30.-) wurde nach telefonischer Rücksprache zurückgenommen.
    Mein Tatbestand ist unstrittig – ich stand ohne Parkbrechtigung in einer Kurzparkzone.
    Ist es aber verhältnismäßig, meinen Wagen abzuschleppen, zumal meine abgelaufene Parkberechtigung noch sichtbar angebracht war, sodass erkennbar war, was das „eigentliche Vergehen“ war? Vielen Dank für Ihre Antwort!

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Bernhard,

      die Gesetzgebung macht keinen Unterschied zwischen einer abgelaufenden Parkberechtigung oder keiner vorhandenen. In beiden Fällen liegt ein Parken ohne gültige Parkberechtigung vor, das ab einer Dauer von über 3 Stunden mit einem Bußgeld in Höhe von 30 Euro geahndet wird. Je nach Dauer kann die Bußgeldhöhe angepasst und Abschleppmaßnahmen eingeleitet werden. Die Verhältnismäßigkeit liegt dabei im Ermessen der zuständigen Behörde.

      – Die Redaktion

  57. Melanie sagt:

    Ich habe am 30.6.17 mit dem Leihwagen meiner Autowerkstatt auf einem regulären Parkplatz geparkt. Nach 5 Stunden kam ich zurück und der Wagen war weg. Auf telefonische Nachfrage bei der Polizei wurde meinem Werkstatt-Mann mitgeteilt, dass der Wagen umgesetzt wurde, da spontan Baumarbeiten wegen eines durch Sturm gelösten Astest notwendig waren und der Wagen deshalb einige Meter umgesetzt wurde. Es wurde von der Polizei gesagt, dass ich in diesem Falle nichts falsch gemacht habe. Nun hat der Halter (Werkstatt) dennoch einen Gebührenbescheid über 230,- Euro (Amsthandlungsgebühr, Gemeinkostenzuschlag, Abschleppkosten) für das Umsetzen eines verkehrsbehindernd abgestellten Fahrzeuges erhalten (Begründung: Das Fahrzeug musste umgesetzt werden, da es Maßnahmen der Feuerwehr erheblich erschwerte)!! Muss ich diese Kosten tragen?? Es gab keinerlei mobile Halteverbotsschilder! Es gab leider auch keinen Anruf beim Halter, sonst hätte ich den Wagen ja auch wegfahren können (saß ja nur 20m entfernt im Büro! :-()
    Über eine baldige Antwort würde ich mich sehr freuen!
    Mit bestem Dank!

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Melanie,

      bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um sich bezüglich eines Einspruchs gegen den Gebührenbescheid beraten zu lassen. Dieser kann einschätzen, ob Erfolgsaussichten bestehen. Wir dürfen an dieser Stelle keine Rechtsberatung erteilen.

      – Die Redaktion

  58. Finchen sagt:

    Hallo,

    ich habe kürzlich im absoluten Halteverbot gestanden (Schilder wurden nachträglich aufgestellt, ich habe es aber nicht mitbekommen) und nur durch Zufall morgens die Politessen „erwischt“. Durfte dann das Auto noch wegfahren, aber meine Daten wurden aufgenommen und mir wurde gesagt, der Abschleppdienst sei bereits bestellt, da eine Halterermittlung nicht erfolgreich war (Auto ist nicht auf mich zugelassen). Mir wurde dann gesagt, ich müsse die Leerfahrt zahlen und ich sollte mit meiner Unterschrift bestätigen, dass ich selbst das Auto entfernt habe. Es standen noch andere Pkw da, aber ich weiß natürlich nicht, ob einer von denen abgeschleppt werden musste (in dem Fall müsste ich die Fahrtkosten ja nicht tragen?), oder ob sie alle noch benachrichtigt werden konnten. Heute kam zumindest schon einmal der Verwarngeld-Bescheid beim Halter an. Können dann die Kosten des Abschleppdienstes noch zusätzlich kommen oder ist das ein Zeichen dafür, dass ich von dort nichts mehr erhalte? Eine Freundin wurde vor einer Weile abgeschleppt und sagte, sie habe „nur“ den Dienst bezahlen müssen, aber nicht das Ticket. Stimmt das so? Es sind doch eigentlich zwei verschiedene Dinge?

    Danke schon einmal!

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Finchen,
      es ist davon auszugehen, dass Sie die Rechnung des Abschleppunternehmens in einem gesonderten Schreiben erhalten. Es müssen somit grundsätzlich sowohl das Ticket als auch die Abschleppkosten gezahlt werden.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  59. Carolin sagt:

    Hallo, ich habe mein Pkw am 05.09 in einem absoluten Halteverbot geparkt. Nun habe ich erst ein verwahnungsgeld in Höhe von 15,00€ bekommen ( der wurde um 19:15 Uhr ausgestellt) . Blöd gelaufen , habe ich aber gleich bezahlt. Jetzt habe ich aber nochmals Post bekommen wegen dem gleichen vergehen am 06.09 um 07:00uhr. Ich habe das schild abends leider nicht gesehen, habe mein Auto aber über Nacht auch nicht bewegt. Muss ich jetzt das verwahngeld zwei mal bezahlen??? Vielen Dank im Voraus.

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Carolin,
      grundsätzlich ist es möglich mehrere Tickets für das Parken im Halteverbot zu bekommen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  60. mahmud sagt:

    guten tag,ich hab leider m fahrzeug an einem parkplatz,der für umzug reserviert war,über nacht geparkt u heutemorgen,war ich schockiert,wie ich die schilder übersehen konnte…zum gluck haben die leute eine auge zugedruckt u nicht abschleppen lassen,,ich mache mir trotzdem ein kopf darüber,ob es etwas im nachhinein kommen kann,,,,hab ausserdem kein zettel an der scheibe vorgefunden,was in *** üblich ist,wenn die polizei kommt,..ich danke im vorraus,wenn sie mir ein rat geben können,,danke,,.

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo mahmud,

      da wir die genauen Gegebenheiten vor Ort nicht kennen, fällt uns eine Einschätzung schwer. Sie könnten höchstens ein Bußgeld für Falschparken bekommen; da es sich um einen vergleichsweise geringen Verstoß handelt, sollte dieser jedoch nicht allzu hoch ausfallen.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  61. mahmud sagt:

    guten tag
    ich hab leider m fahrzeug an einem parkplatz ,der für umzug reserviert war,über nacht geparkt u,heutemorgen,war ich schockiert über mich ,wie ich die schilder übersehen konnte,,,zum gluck haben die leute drauf verzichtet,u nicht abschleppen lassen,,ich mache mir trotzdem sorgen,ob etwas nachkommen kann,u ich die abschleppkosten trotzdem bezahlen muss,heb ausserdem kein strafzettel an der windschutzsch vorgefunden,was in hamburg üblich ist,wenn d polizei kommt.
    ich würde mich über ein rat freuen,,liebe grüsse,..danke.

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo mahmud,

      wie bereits erläutert, sollten Sie sich keine allzu großen Sorgen machen müssen. Abschleppkosten müssen nur bezahlt werden, wenn auch abgeschleppt wurde – da dies in Ihrem Fall nicht passiert ist, muss auch nicht mit solchen Zahlungen gerechnet werden.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  62. Katharina sagt:

    Hallo, ich habe auf einem Parkplatz geparkt und bin dort einen Stellplatz weiter geschleppt worden. Da dort Freitags Markt ist, durfte ich nicht dort stehen. Ich habe den Wochentag nur vergessen da meine beiden Kinder Notfall mäßig zum Arzt mussten. Habe ich mit Bestätigung des Arztes eine Möglichkeit das der Vorfall fallen gelassen wird? Es war wirklich ein Notfall.

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Katharina,

      wie hoch die Aussichten auf Erfolg sind, kann nicht pauschal eingeschätzt werden. Möchten Sie dahingehend einen Einspruch erwirken, sollten Sie sich mit einem Anwalt für Verkehrsrecht auseinander setzen.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  63. Kathrin sagt:

    Hallo,ich wohne im Wohnhaus einer Schule und habe mich vorhin mit einer Taxifahrerin angelegt,die mit ihrem Schuttlebus jeden Schultag zweimal für bis zu 25 min.direkt mitten in der Schuleinfahrt parkt,die Lehrerin habe ihr das erlaubt.Nun war direkt neben der Einfahrt ein Parkplatz frei und sie weigerte sich hartnäckig,ihr Auto 1,50m weiter zu parken….ihre Kinder hätten ADHS ,das ginge nicht.Ist das denn okay ??? Gelten denn für Taxifahrer ďie Parkverbote nicht ?

    PS.: Diese Zufahrt ist als Feuerwehrzufahtgekennzeichnet.

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Kathrin,

      Taxifahrer haben zwar bestimmte Sonderrechte, dennoch gilt es, Einfahrten grundsätzlich frei zu halten. Solche Anliegen können Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde oder dem Ordnungsamt erfragen.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  64. Henry sagt:

    Hallo,

    Ich parke 3 mal in der Woche auf einem Parkplatz bei der IHK in leipzig von ca. 6.15 bis 9.45, weil ich in edr innenstadt einer Arbeit nach gehe.
    Die Einfahrt auf diesen Parkplatz ist vorsichtig zu befahren, weil ich hinter mir noch Fahrzeuge habe und einen Radweg überfahren muss.
    Heute habe ich wieder dort geparkt, allerdings 2 Schilder direkt an der Einfahrg übersehen, da es ajch noch sehr dunkel war, das auf dem gesamten Platz an diesem Tag Halteverbot war.
    Als ich wieder kam stand mein Fahrzeug nicht mehr dort, es wurde abgeschleppt.
    Bei dem Abschleppunternehmen werden 210 € fällig, die dann mit vom Ordmumgsamt in Rechnung gestellt werden.
    Meine Frage wäre hierzu, wieviel Gebühren wird das Ordnungsamt noch ca. Verlangen undlohnt es sich in Einspruch zu veben?

    Vielen Dank für Ihre Antwort!

    Mit freundlichen Grüßen

    Henry

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Henry,
      wie hoch die Auslagen und Gebühren der Behörde sind, können wir nicht einschätzen. Grundsätzlich können Sie Einspruch einlegen. Ob es sich in Ihrem Fall lohnt, sollten Sie zusammen mit einem Rechtsanwalt abwägen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  65. Nicole sagt:

    Hallo,
    folgende Situation. In meiner Wohnstraße ist seit Monaten eine Baustelle. Durch die Baustelle gibt es kaum Parkplätze. Auch wurden in der Nebenstraße Schilder bezogen auf die Baustelle mit einem absoluten Parkverbot aufgestellt. Im Dezember erhielten alle Bewohner der Gegend eine schreiben, in dem es hieß, die Baustelle ist bis zum 15.01.18 stillgelegt (Urlaub). Vor 2 Wochen habe ich an der Strasse mit dem Parkverbotsschild geparkt und einen Strafzettel erhalten. Ist das rechtens? Die Schilder stehen aufgrund der Baustelle und diese war nicht in Betrieb?!

    Lieben Dank

    Mit freundlichen Grüßen
    Nicole

  66. Julia sagt:

    Ich habe mein Auto auf einem Samstag Abend auf einem Parkplatz für E-KFZ geparkt, am nächsten Tag war mein Auto nicht mehr da. Bei der Abholung musste ich natürlich bezahlen. Insgesamt 238€. Kommt noch ein weiteres Bußgeld auf mich zu (per Post) oder ist damit alles abgegolten?

  67. Mario sagt:

    Hi,

    ich habe im absoluten Halteverbot geparkt und bekomme jetzt zwei Strafzettel. der erste für Parken im absoluten Halteverbot (15€) und zwei Stunden später für das Parken im absoluten Halteverbot für länger als eine Stunde (25€).
    Muss ich da beide Bezahlen? Das eine schließt das andere doch mit ein, oder?
    Würde mich freuen wenn mir da jemand helfen könnte.

    Vielen Dank

    Mario

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Mario,

      Sie müssen beide Strafzettel bezahlen. Je länger Sie unerlaubt im Halteverbot parken, desto höher fällt die Strafe aus. Diese kann bei jedem Kontrollgang des Ordnungsamts erneut ausgesprochen werden.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  68. Klaus- Günter M. sagt:

    Da ich heute 05.03.2018 vormittag mal frei hatte, habe immer Teildienst, wollte ich die Zeit für eine Klageeinreichung beim Arbeitsgericht gegen einen früheren Arbeitgeber nutzen.
    Ich parkte vor dem Gericht und zog ein Ticket für 2 Stunden, in der Annahme das würde reichen, und legte es vorschriftsmässig auf das Amaturenbrett, Fahrerseite. Nun musste ich warten bist die Klageschrift erstellt wurde und da noch eine Unterschrift fehlte dauerte es etwas länger. Die genaue Parkdauer hatte ich nicht mehr im Kopf, mein Gefühl sagte mir aber es wird knapp. Als ich dann endlich am Auto war hatte ich auch ein Knöllchen.
    War natürlich sauer auf meinen EX-Arbeitgeber ohne den das ja alles nicht passiert wäre.
    Aber jetzt kommt das eigendliche und ich schwöre 1000 Eide
    es ist die Wahrheit, Ich dachte das Knöllchen wäre wegen überziehe der Parkzeit und hätte die 10 Euro anstandslos bezahlt auch wenn es unverschuldet war, denn ich war ja nicht Shoppen und habe dabei die Zeit vergessen sondern ich saß vor einer Amtsstube fest was natürlich beweisbar ist.
    Zu Hause habe ich mir die Scheine einmal genauer angesehen und ich bin sehr erstaunt gewesen. Mein Parkschein war bis 13:20 gültig, ich war erst 13:40 wieder am Auto und das Knöllchen war jedoch schon 13:08 ausgestellt worden mit der Begründung Parken ohne gültigen Parkschein.
    Es geht nicht um die 10 Euro ich bin ja in dem Sinne „Schuldig“
    aber als das Knöllchen ausgestellt wurde war ich das noch nicht.
    Ich will Gerechtigkeit und Stadtmitarbeiter die offensichtlich Lügen sollten zur Rechenschaft gezogen werden.
    Was soll ich tun.

    MfG

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Klaus-Günther,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten, dies kann nur ein Anwalt.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  69. Viola F. sagt:

    Hallo Team von Bußgeldrechner.org,
    habe mein Auto gegenüber der Einfahrt meiner Nachbarn geparkt. Die drohen mir im Wiederholungsfall mit Anzeige. Die StVO besagt in §12 man darf gegenüber Einfahrten parken außer in schmalen Straßen. Wie breit ist eine schmale Straße bzw. wie groß muß die Restbreite der Straße sein, wenn ich dort parke?
    Vielen Dank Viola F.

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Viola F.,

      leider gibt es unseres Wissens nach keine konkreten Angaben zu genauer Breite etc. Dies hängt also vom Einzelfall ab, bspw. ob eine Behinderung des Verkehrs oder der gegenüberliegenden Ausfahrt vorliegt. Wenden Sie sich daher an einen Anwalt.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  70. Honnef sagt:

    eine freundin steht im halteverbot und bekommt ein knöllchen von 35,-eur und soll nun auch noch 70,- eur zahlen weil das ordnungsamt bei ihr geklingelt hat und bescheid gesagt hat sie möchte ihr auto wegfahren-darf das ordnungsamt dafür geld verlangen?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Honnef,

      in der Regel liegt es im Ermessen der Behörde, ein Bußgeld zu verhängen.

      Die Redaktion von bussgeldrechner.org

  71. Elke sagt:

    Hallo,
    ich habe in Bremen im Halteverbot geparkt. Leider war die Markierung nicht eindeutig zu erkennen. Ich erhielt eine Verwarnung i.H.v. 25,00 €. Es wurde kein Beweisfoto mitgeschickt, lediglich wann und wo. Daraufhin hatte ich um ein Beweise gebeten und erhielt jetzt einen Bußgeldbescheid von zusätzlich 28,50 €. Die Markierung ist so gut wie nicht zu erkennen. Ich wäre bereit das Verwarnungsgeld zu bezahlen aber weshalb muß ich denn auch die Gebühren bezahlen?
    In Bayern bekommt man immer ein Beweisfoto mitgeschickt. In Bremen ist das angeblich anders.
    Habe ich Chancen im Einspruchsverfahren?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Elke,
      Einspruch gegen den Bußgeldbescheid können Sie immer innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Bescheids einlegen. Ob es sich in Ihrem Fall lohnt, sollten Sie zusammen mit einem Rechtsanwalt abwägen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  72. Martha sagt:

    Hallo,
    ich habe letzte Woche versehentlich auf einen festen, öffentlichen Parkplatz, wie gewohnt, geparkt und ein mobiles Absolutes Park-/Halteverbot übersehen. (Steht sonst nicht dort.)
    Somit habe ich Grünpflegearbeiten behindert. Ich wurde ermittelt und angerufen und habe umgehend (16 Min) das Auto umgeparkt.
    Mit welcher Höhe des Verwarngeldes ist zu rechnen?
    Vielen Dank für die Hilfe.

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Martha,
      in der Regel isst mit einem Verwarngeld in Höhe von 10 bis 20 Euro auszugehen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  73. MS sagt:

    Hallo,

    mir wird vorgeworfen auf einem Gehweg geparkt zu haben und es wurde direkt ein Bußgeldverfahren eingeleitet.

    Ich habe diesen „Gehweg“ in keiner Weise als Gehweg wahrgenommen, da er mit Hecken und Gras bewachsen und von kleinen Steinen und Ästen bedeckt war.

    Ich habe dies der zuständigen Behörde mitgeteilt und auch gefragt, warum man nicht zunächst ein Verwarngeld ausgesprochen hat, da dieser Gehweg nicht als solcher zu erkennen ist. Er befindet sich auch nicht in der Stadt, in einer Wohnstraße oder Ähnlichem, sondern direkt im Umfeld des Parkplatzes des Gelsenkirchener Zoos. Es steht dort kein Parkverbotsschild und da der Untergrund sehr uneben und wie oben beschrieben mit Steinen und Ästen bedeckt wäre, wäre er z.B. vor allem für Kinderwagen gar nicht nutzbar.

    Ich habe nun eine Antwort auf meinen Einspruch bekommen, in dem man auf keine Weise auf meine Einwände eingeht. Ich hätte mich ja vielleicht noch überzeugen lassen, wenn man mir den angeblichen Verstoß vernünftig erklärt hätte und vor allem auf die Frage eingegangen wäre, warum nicht zunächst ein Verwarngeld ausgesprochen wurde.

    Die Antwort lautete: „Ihr Einspruch wurde hier zur Kenntnis genommen, konnte jedoch den Tatvorwurf nicht entkräften“.

    Ich möchte erst dann zahlen, (die Summe ärgert mich schon gar nicht mehr, sondern eher der „faule“ Umgang mit meinem Einspruch,) wenn ich eine vernünftige Antwort bekommen habe.

    Gehe ich damit ein Risiko ein? Habe ich das Recht eine ausführliche Antwort zu erhalten? Ich würde den Einspruch so lange aufrechterhalten wollen bis ich diese Antwort habe.
    Ich habe jedoch Bedenken, dass das Bußgeld dann noch höher ausfällt.

    Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen. Vielen Dank!

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher für eine Einschätzung an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  74. dasanderemaedchen sagt:

    Liebes Team von Bußgeldrechner.org,

    da mein altes Fahrzeug nicht mehr fahrtüchtig war (Batterie leer), hat dieses über mehrere Wochen auf einem Anwohnerparkplatz gestanden. Ich bin selber Anwohner, hatte aber keinen gültigen Parkausweis mehr. Die wenigen Knöllchen habe ich in Kauf genommen (und zugegeben Glück gehabt). Ich habe jetzt eine Ordnungsverfügung mit der Anweisung zur sofortigen Entfernung des Fahrzeuges erhalten. Ich habe das Fahrzeug also endlich umgeparkt auf einen öffentlichen Parkplatz (2 Straßen weiter), der nicht für Anwohner/ohne Parkschein ist. Eigentlich sollte das Fahrzeug hier bis zum hoffentlich baldigen Weiterverkauf gut stehen. Bis scheint alles in Ordnung.

    Meine Frage an dieser Stelle ist jedoch: In der Ordnungsverfügung steht „…fordere ich Sie hiermit auf, das o.g. Fahrzeug von der bezeichneten Stelle bis zum o.a. Termin zu entfernen und nicht mehr auf öffentlichen Wegen oder Plätzen abzustellen.“
    Bedeutet das, dass ich mein Fahrzeug (ist angemeldet, TÜV allerdings abgelaufen) grundsätzlich nirgends mehr parken darf?!?

    Ich freue mich auf Ihre Einschätzung!

    Mit freundlichen Grüßen
    dasanderemaedchen

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo dasanderemaedchen,
      grundsätzlich müssen Fahrzeuge, die in Deutschland fahren oder auch nur parken über eine gültige TÜV-Plakette verfügen. ist dies nicht der Fall, drohen Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  75. Olga sagt:

    Hallo,
    Ich habe am Montag, an einem öffentlichen Parkplatz geparkt, hatte übersehn, dass dort für eine Woche (Wegen Kirmes) ein Halteverbotsschild aufgestellt wurde. Nach 45 min. Parkzeit wurde mein Auto abgeschleppt. Ohne Vorwarnung, ohne Zusatzschilder die darauf hinweisen. Mein Auto hat nichts versperrt oder behindert an dieser Stelle. Darf das Ordnungsamt einfach so in so kurzer Zeit mein Auto abgeschleppen? An diesem Tag wurden 60 Autos dort abgeschleppt.
    Jetzt jeder 200 € zahlen.
    Würde mich über eine Antwort sehr freuen.
    MfG Friedrich

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Olga,
      da wir die örtlichen Gegebenheiten nicht kennen, ist uns eine Einschätzung nicht möglich. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  76. Marina sagt:

    Guten Morgen.
    Mein Eheman hat seinen Auto im Parkverbot Straße gelassen,und hat Strafe bekommen.Er hat das sofort bezahlt aber leider die letzte Nummer bei Verwendungzweck hat er falsch geschrieben.Was weiter machen, er hat Kontoauszuge wo kann man sehen dass er diese große Fehler gemacht hat.Muss er wieder zahlen ,oder können man diese Verwendungzweck koriegiren?
    Viel Dank im Voraus

  77. Simone sagt:

    Liebes Team von Bußgeldrechner.org,
    habe einen Gebührenbescheid über 199,-€ für die Umsetzung meines Autos wegen parken weniger als 5 m hinter der Kreuzung (ca. 2 m) erhalten, angeblich wegen Behinderung (Abbiegeverkehr). Habe schon Akteneinsicht genommen. Auf dem Foto sieht man, dass noch recht viel Platz für Fußgänger besteht und da die Straße 8 m und die einmündende 10 m breit ist, sehe ich auch keine Behinderung für den Abbiegeverkehr.
    Hat es Sinn einen Widerspruch einzulegen oder darf in solchen Fällen grundsätzlich abgeschleppt werden?
    Vielen Dank für die Antwort im Voraus!

  78. Hendrik sagt:

    Guten Tag,

    Eine Frage zu einer speziellen Problematik.
    Wir hatten 10 Tage lang nicht nach dem Auto gesehen und unser Wagen wurde in dieser Zeit zweimal hintereinander umgesetzt. Einmal am 23.03. und dann noch einmal am 27.03..
    Ich fand dann, nachdem ich bei der Polizei nach unserem Auto gefragt habe am 27.03. unser Fahrzeug mit 2 Knöllchen.
    Wir haben daraufhin zwei Gebührenbescheide über jeweils 285 Euro bekommen, obwohl ich beim zweiten Vergehen mein Fahrzeug gar nicht selbst dort abgestellt habe, sondern die Polizei dieses (per Abschleppdienst) dorthin umgestellt hat.
    Ich habe für das erste Vergehen anstandslos bezahlt, für das zweite Vergehen jedoch Widerspruch eingelegt. Nun kam ein Scheiben der Polizei, dass (nach erster Prüfung) „ein Widerspruch aller Voraussicht nach erfolglos bleiben dürfte“ und zudem die Aussage, mein „Vortrag, dass die Polizei die Umsetzung veranlasste, kann nicht gehört werden“. Komische Ausdrucksweise…
    Ist es nicht so, dass ich beweisen kann, dass nicht ich (der Halter) das Auto dort abgestellt habe, sondern die Polizei bzw. der von ihr beauftragte Abschleppdienst (Fahrer) dies getan hat?
    Habe über einen solchen, ähnlichen Fall leider gar nichts finden können.

    Vielen Dank für die Antwort!

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Hendrik,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher ggf. an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  79. M. sagt:

    Hallo, ich habe mein Auto an einer Straße geparkt wo sonst kein Halteverbotsschild steht.
    Es wurde ein mobiles Halteverbotsschild angebracht und habe zum Vormittag festgestellt, das mein Auto abgeschleppt (umgeparkt) wurde (vom Ordnungsamt). Ist dieser Vorgang korrekt?

    Vielen Dank für Ihre Antwort.

  80. amira sagt:

    Hallo ich habe eine Frage und zwar arbeite ich am flughafen und habe auch eine parkkarte jedoch war ich für ca.eine halbe stunde auf der sperrfläche am parken neben mir war noch genug platz damit pkw durchfahren konnten , danach bin ich weggeparkt . Ich habe eine strafe von 50€ dafür bekommen obwohl es eigentlich nur 25€ sein sollten oder liege ich falsch ?

  81. Anke sagt:

    Hallo, ich habe mich in Hennef verfahren und wollte mein Navi einschalten. Dazu habe ich kurz mit einer Seite auf dem Gehweg gehalten. Dann kam ein Mann und hat mich fotografiert. Heute, fast 4 Wochen später kam ein Zeugenfragebogen mit einem Verwarnungsgeld von 50,00 Euro. Erst einmal wollte ich die Straße nicht blockieren, und zum zweiten kommt mir der Betrag sehr hoch vor. Wie kann ich dagegen angehen?
    Vielen Dank für eine schnelle Antwort

  82. Markus sagt:

    ich habe heute in einer Grundstückseinfahrt gehalten, weil ich 10m entfernt an der Hausecke eine Paketsendung abgegeben. Die Haltedauer betrug maximal 2 Minuten.
    Als ich zurück gekommen bin, stand dort ein Mieter aus dem Haus und hat mich aggressiv angegangen. Ich habe ihm gesagt, dass ich nur 1min weg war.
    Er zeigte kein Verständnis, schlug sogar gegen ein Fenster und meinte durch Fotos eine Anzeige zu machen.
    ich habe mir die Mühe erspart und bin ohne Kommentar wieder weggefahren, da ich zu keinem Zeitpunkt eine Behinderung für andere Person darstellte.
    Lohnt sich da die Diskussion über einen Anwalt, da die hier genannten Kosten nur mit 10€ dotiert werden ?

    Vielen Dank für die Antwort!

  83. Klaus sagt:

    Kann es n a c h eingetretener Verfolgungsverjährung zu einer Gebührenerhebung kommen, weil die Ermittlung des KFZ-Führers in den drei Monaten nach Verstoß gegen das Parkverbot
    nicht möglich war?
    Der Bescheid wurde mir als Halter des Kfz jetzt zugestellt; vorher ist nichts eingegangen.

  84. Deniz sagt:

    Hallo, ich hätte da eine Frage in die Runde.

    Ich habe gestern 5 Bußgeldschreiben aus dem Jahre 2015 bekommen.

    Sind diese noch Gültig oder schon Verjährt?

    Also Ordnungswidrigkeit im Jahre 2015, Bescheid soll auch 2015 verschickt worden sein, aber gestern bekomme ich eine Mahnung zur Zahlung von 31,50€ ( 25,- Gebühr + 3,50 Auslagen + 3,00 Mahngebühren = 31,50 € )

    Vielleicht könnt Ihr mir helfen, Lohnt es sich Einspruch einzulegen?

    mfg
    Deniz

  85. Maike sagt:

    Ich habe im Februar letzten Jahres falsch geparkt, konnte mein Auto vor dem Abschleppen wegfahren. Nun bekomme ich gestern (nach einem Jahr und zwei Monaten) Post von der Stadt mit den Infos, was man mir noch alles in Rechnung stellen möchte.
    Gibt es hier keine Verjährungsfrist?
    Vielen Dank für eine mögliche Antwort!

  86. Inge sagt:

    Heute habe ich einen Kostenbescheid nach § 25a StVG bekommen. Darin steht: das Bußgeldverfahren ist eingesellt. Mir werden aber Kosten des Verfahrens auferlegt.
    Verkehrsordnungswidrigkeit am 05.04.2018. Ich habe unter der Severinsbrücke auf einem großen Parkplatz geparkt.
    Habe ich bei einem Einspruch Erfolg ?

  87. Simon sagt:

    Ich habe während meines Urlaubs mein Fahrzeug auf dem Gehweg geparkt. In der betreffenden Straße ist dies auch erlaubt, nur nicht in einem kurzen Abschnitt wo leider auch mein Auto stand. Es wurde während dieser Zeit niemand behindert und es war auch genügend Platz zw. Auto und den angrenzenden Häusern.
    Nach Rückkehr hatte ich unter der Windschutzscheibe 3 Knöllchen á55€ wegen unerlaubten Parkens auf dem Gehweg. Diese habe ich auch bezahlt. Jetzt kamen allerdings 2 weitere per Post dazu. Nochmal a´55€. Mein Einspruch dagegen wurde abgewiesen mit der Begründung, dass mir das Vergehen aufgrund der Länge hätte auffallen müssen. Aber ich war ja wie gesagt im Urlaub. Kann ich da was machen?

    • Sylvia sagt:

      Hallo und guten Abend..
      können Sie mir sagen ob und wieviel da auf uns zukommt.. letztes Wochenende habe ich mein Auto leider durch Aquaplaning zum Totalschaden gemacht.. nun habe ich das Auto abgeschleppt und es auf die Strasse gestellt wo ich ihn sonst auch immer geparkt habe… was sonst immer OK war… er ist ja noch angemeldet… nun hatte ich eine Benachrichtigung das ich eine Straftat begangen habe.. . ist es nicht erlaubt das Auto dort abzustellen, wenn ja warum und was kommt da auf mich zu??
      liebe ängstliche Grüße Sylvia

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