Wann verfallen Punkte in Flensburg?

Von bussgeldrechner.org, letzte Aktualisierung am: 22. März 2023

Wie lange dauert es, bis Punkte gelöscht werden?

Punkte in Flensburg können verfallen oder teilweise gelöscht werden.
Punkte in Flensburg können verfallen oder teilweise gelöscht werden.

Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO), egal ob mit Auto, Lkw oder Fahrrad begangen, werden mit Bußgeldern, mitunter auch Punkten in Flensburg oder im äußersten Fall Führerscheinentzug bzw. Fahrverbot geahndet.

Hat ein Verkehrsteilnehmer 8 Punkte in Flensburg gesammelt, ist der Führerschein auf jeden Fall weg.

Vor diesem Hintergrund ist es wichtig zu wissen, wie hoch das Punktekonto ist, wann Punkte in Flensburg verfallen und welche Möglichkeiten es zum Abbau von Punkten gibt.

FAQ: Punkteverfall

Wann verfällt ein Punkt in Flensburg?

Ein Punkt, der für Ordnungswidrigkeiten vergeben wird, verfällt nach 2,5 Jahren.

Wann verfallen zwei Punkte in Flensburg?

Zwei Punkte in Flensburg verfallen nach Ablauf von fünf Jahren.

Wann verfallen drei Punkte in Flensburg?

10 Jahre dauert es, bis bei drei Punkten in Flensburg der Verfall in Kraft tritt.

Verjährungsfrist von Punkten – Erklärung im Video

Wann verfallen Punkte in Flensburg? Im Video erfahren Sie es!
Wann verfallen Punkte in Flensburg? Im Video erfahren Sie es!

Tilgungsfrist von Punkten

Mit der Reform von Bußgeldkatalog und Punktesystem im Mai 2014 ist der Abbau von Punkten vereinfacht worden. Während vor der Umgestaltung, Punkte durch neue Verkehrsverstöße den Verfall von Punkten in Flensburg stoppten und den Zyklus wieder neu beginnen ließen, verjähren Punkte heute sowohl automatisch als auch für jeden Verstoß separat.

Es ist dabei unerheblich, ob neue Punkte dazukommen. Hinzugewonnene Punkte verlangsamen nicht mehr den Punkteabbau. Hierin liegt eine der großen Reform-Neuerungen. Die Frist, in der Punkte verfallen oder verjähren, ist von der Schwere des jeweiligen Verkehrsverstoßes abhängig.

Verjährung der Flensburg-Punkte nach dem alten Katalog:Verjährung der Flensburg-Punkte nach dem neuen Katalog:
Ordnungs­widrigkeiten: verfallen nach 2 JahrenOrdnungs­widrigkeiten (1 Punkt): verfallen nach 2,5 Jahren
Ordnungs­widrigkeiten oder Straftaten: verfallen nach 5 JahrenOrdnungs­widrigkeiten oder Straftaten (2 Punkte): verfallen nach 5 Jahren
Straftaten mit Führerschein­entzug: verfallen nach 10 JahrenStraftaten mit Führerschein­entzug: verfallen nach 10 Jahren

Für vor dem 1. Mai 2014 gesammelte Flensburg-Punkte gelten noch heute die alten Verjährungsfristen. Nach der Reform verbuchte Punkte hemmen dabei jedoch nicht den Punkteabbau. Hier gelten bereits die Regelungen vom Bußgeldkatalog 2015.

Was ist die Überliegefrist?

Ist die Tilgungsfrist verstrichen, werden die gesammelten Punkte in Flensburg gelöscht – jedoch nicht unmittelbar. Die Tilgungsfrist verlängert sich automatisch um noch ein weiteres Jahr, in dem die Flensburg-Punkte weiterhin gespeichert sind. Bezeichnet wird dieses Prozedere als Überliegefrist.

Sie wollen wissen, wie hoch Ihr Punktekonto in Flensburg ist, wann die gesammelten Punkte verfallen und wie viele Punkte sich in der Überliegefrist befinden? Dann beantragen Sie beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) unentgeltlich Auskunft aus dem Fahreignungsregister.

Wann werden Punkte gelöscht?

Punkte in Flensburg werden teilweise durch die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar gelöscht.
Punkte in Flensburg werden teilweise durch die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar gelöscht.

Jedem Kraftfahrer steht es frei, sein Punktekonto durch die fakultative Teilnahme an einem Fahreignungsseminar (FES) zu reduzieren.

Eine vollumfängliche Löschung der Punkte in Flensburg kann dabei nicht erreicht werden. Verkehrssünder haben jedoch die Möglichkeit 1 Punkt abzubauen. Voraussetzung hierfür ist: Das Punktekonto darf maximal mit 5 Punkten belastet sein. Ist es schon voller, kann der Besuch eines FES den Punktestand nicht schmälern.

Beachten Sie, dass die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar mit Kosten verbunden ist. Jede Fahrschule, Anbieter dieser Dienstleistung, definiert die Seminar-Preise selbst. In der Regel zahlen Sie zwischen 300 bis 400 Euro.

Sie glauben, durch die wiederholte Teilnahme an mehreren Kursen binnen kurzer Zeit Ihre Punktelast abbauen zu können? Falsch gedacht. Das Seminar kann nicht beliebig häufig besucht werden. Die Löschung der Punkte in Flensburg ist nur einmal in 5 Jahren möglich.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (74 Bewertungen, Durchschnitt: 3,80 von 5)
Wann verfallen Punkte in Flensburg?
Loading...

138 Kommentare

  1. W. S. sagt:

    Nur weil die Leute heutzutage weniger strafftahten begehen muss man alles noch schärfer stellen so das man Um sein seinen Führerschein noch mehr zittern muss falls etwas passiert.
    8 Punkte ist ja lächerlich mit denn punkten manche haben sie inerhalb 6 Monaten zusammen.

    • PT sagt:

      Wenn man sich an alle Verkehrsregeln hält.. bekommt man keine Punkte ;)

      • M.E. sagt:

        Klar sollte man sich immer an alle Regeln halten aber wer sein Auto nicht nur zum Spazierenfahren benutzt wird immer mal wieder, bewust oder unbewust, Regeln brechen.
        Grundsätzlich sollte das Punktesystem auch die gefahrenen Kilometer berüksichtigen, wer wie ich rund 45000km/Jahr fährt sollte anders behandelt werden wie Opi der nur 1000km/Jahr fährt bzw. wer nur 1000km fährt sollte z.B. seine Punkte länger behalten.
        Und was bei uns eh zu wenig beachtet wird, ist wo und wann man gegen Regeln verstößt. Nachts auf der Autobahn oder Innerorts wird ja wenigstens noch teilweise berücksichtigt aber ich würde z.B. an Schulen und Kindergärten a) viel öfter kontrolieren und b) die Strafen vervielfachen. Dann würden mit Sicherheit auch die Wutgesänge auf die Autobahnraser ganz schnell verstummen weil dan die, die am lautesten schreien nämlich die meisten Punkte hätten.

  2. piet p. sagt:

    wann verfallen punkte die man wegen fahrerflucht kassiert hat ?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Piet,
      Bei Fahrerflucht handelt es sich um eine schwere Straftat, die mit drei Punkten und Führerscheinentzug geahndet wird. Diese Punkte verfallen in Flensburg erst nach 10 Jahren.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  3. Rüdiger H. sagt:

    Ich würde es gut finden wen nan beruflich und privat trennen wüde ich bin bkf berufskraftfahrer

  4. Inga U. sagt:

    Ab wann rechnert die Verfallszeit – Ab Tattag, Entscheidung, Eintragung oder Rechtskraft?

  5. Robert sagt:

    Hallo habe mal für 3 Monate 2010 den Führerschein abgeben müssen, danach habe ich 2 x 3 Punkte gesammelt auf meinen Auszug steht Beginn Tilgung 15.02.13 und Tilgung 24.08.2020 warum so lange verstehe ich nicht war 25kmh zu schnell

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Robert,
      sind Ihnen die Tilgungsfristen unklar, wenden Sie sich an das KBA.
      Das Team von bussgeldrechner.org

      • Micha sagt:

        10 Jahre sind es nur, wenn der Führerschein ENTZOGEN wurde, also vernichtet wird,
        Bei einem ganz normal Fahrverbot stehen die Punkte mit Sicherheit keine 10 Jahre im Register

        • bussgeldrechner.org sagt:

          Hallo Micha,
          vor der Punktereform betrug die Tilgungsfrist grundsätzlich zehn Jahre bei drei Punkten. Für die Punkte vor der Reform gelten weiterhin diese alten Regelungen.

          Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  6. Petra sagt:

    Ich versuche mal zusammenzufassen was ich verstanden zu haben glaube, denn es ist trotz allem recht kompliziert.
    Tattag 09.07.10 – 1 Pkt. ; Beginn Tilgung 07.09.10 = (Tilgung – 07.09.12 + 5 Monate)
    Tattag 03.08.11 – 3 Pkt. ; Beginn Tilgung 31.12.11 ; (Tilgung – 31.12.13 + 5 Monate)
    Tattag 22.09.13 – 3 Pkt.; Beginn Tilgungsfrist 31.12.13 (Tilgung – 31.12.15 + 5 Monate)
    Dann wäre hier – nach dem alten System der Verfall, der nicht mehr gehemmt wird am 31.12.15 + 5 Monate Überliegefrist, also wäre am am 31.06.2016 das Konto auf 0.
    Soweit komme ich, glaube ich, noch mit… (Dann die Umrechnung auf im neuen System 3 Punkte, auch das scheint noch klar.)
    Nun aber kämen hinzu
    Tattag 23.06.2014 – 1 Pkt.; Beginn Tilgungsfrist 01.10.14 (Tilgung 2,5 Jahre + 5 Monate, Tilgung 01.09.17)
    [Verlängert die vor dem 01.05.14 erhaltenen Punkte nicht???]
    Tattag 08.08.2014 – 1 Pkt.; Beginn Tilgungsfrist 21.11.14 (Tilgung 2,5 Jahre + 5 Monate, Tilgung 21.10.17)
    Tattag 04.05.15 – 1 Pkt.; Beginn Tilgungfrist 20.09.15 (Tilgung 2,5 Jahre + 5 Monate, Tilgung 20.08.19)
    Tattag 06.06.2016 – 1 Pkt.; Beginn Tilgungsfrist 5.09.2016 (Tilgung 2,5 Jahre + 5 Monate, Tilgung 05.08.19)
    Nun wäre nach altem Recht der Führerschein weg. Nach neuem Recht hat das Punktekonto aber“nur noch“ einen Stand von 4 Pkt. die sich ab 21.10.17 auf 3 reduzieren???
    Ich bin verwirrt…
    Petra

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Petra,
      wie viele Punkte Ihr Konto in Flensburg vorweist, bringen Sie beim Kraftfahrt-Bundesamt in Erfahrung. Das können Sie schriftlich, persönlich oder auch online in Angriff nehmen. Die Auskunft erfolgt kostenlos.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  7. kirsten sagt:

    Wie sieht es aus mit Ordnungswidrigkeiten von Fahrern aus dem Ausland? Bekommen sie Punkte und kann von ausländischen Fahrern den Führerschein eingezogen werden? Analoge Frage bez. Fahrer der standing im Ausland lebt/arbeitet aber noch den dt. Führerschein besitzt? Vielen Dank!

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Kirsten,
      ausländische Fahrer können in Deutschland Bußgelder, Punkte und auch Fahrverbote verhängt bekommen. Auch die Einziehung eines ausländischen Führerscheins ist grundsätzlich möglich. Das Kraftfahrt-Bundesamt schickt ihn dann an die ausstellende Behörde des jeweiligen Landes zurück.
      Das Team von bussgeldrechner.org

      • Eckhard sagt:

        Hallo
        diese Informationen sind falsch.
        Ausländische Führerscheine können vom deutschen Behörden nicht
        eingezogen werden,weil Führerscheine und auch Personenausweise
        sowie Pässe Eigentum des jeweiligen Staates sind.
        Auch werden bei Verstößen im Straßenverkehr im Außland hier in Deutsachland
        nicht mit Punkten geahndet, weil viele Länder auch europäische Länder dieses
        idiotische Punktesystem überhaupt nicht haben.
        Deutschland sollte dieses Punktesystem abschaffen, wenn ein einheitliches Europa angestrebt wird, denn es ist ungerecht, weil hauptsächlich die beruflich viel
        fahren müssen betrofffen sind, und mit diesem System die berufliche Existens von diesem Staat vernichtet wird.
        Gruß Eckhard

        • bussgeldrechner.org sagt:

          Hallo Eckhardt,

          Wird die Fahrerlaubnis im Ausland entzogen, hat das keine Auswirkungen auf die deutsche Fahrerlaubnis. Ein anderes Land kann zwar die Berechtigung zu Führen eine Kfz bei sich untersagen (vom FÜhrerschein darf dann dort kein Gebrauch gemacht werden), aber ein kompletter Entzug kommt nicht in Frage. Entsprechend darf man in Deutschland dann auch weiterhin fahren. Problematisch kann es lediglich sein, wenn der Führerschein in Gewahrsam von den ausländischen Behörden genommen wurde. Dann darf man zwar hier immer noch fahren, aber muss mit einem Verwarnungsgeld wegen fahren ohne Führerschein rechnen.

          Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  8. Alex sagt:

    Hey liebes Team,
    Ich bin 23 Jahre alt.. Ich habe als ich 16-17 Jahre alt war 4 mal Fahren ohne Fahrerlaubnis (Roller) gehabt, 1 mal davon mit Körper verletzung..ist jetzt 5 jahre her…will jetzt meinen Führerschein machen. Ist 5 jahre her. Seit dem ist nichts mehr vorgefallen. Denkt ihr die Punktr die ich damals hatte sind mitlerweile verfallen ? Es waren 18 glaube ich.
    Lg

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Alex,
      wie viele Punkte im Fahreignungsregister noch vermerkt sind, können Sie durch eine kostenlose Anfrage beim Kraftfahrt-Bundesamt in Erfahrung bringen. Das Schreiben führt konkret auf, ob die Punkte bereits verfallen sind, oder nicht.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  9. Auswanderer sagt:

    obwohl rechts alles frei ist, fährt eine Person (Polizei) auf der linken Spur einer Autobahn mit 125 (keine Geschwindigkeitsbegrezung). Ich fahre wohl kurz zu nah auf, werde gefilmt, muss 188,50€ zahlen, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot.

    Ein vermutlich totsicherer Trick um die Leute in die Falle zu locken. 30 Jahre unfallfrei, 0 Punkte. Danke!

  10. Heinrich007 sagt:

    Liebes bußgeldrechner.org Team,

    gemäß der weiter oben von euch aufgeführten Statistik verfallen Straftaten ohne Führerscheinentzug nach 5 Jahren. Bezieht sich das auf das konkrete Strafmaß des Gerichtes oder die potenzielle Strafe?
    Hintergrund: Ich habe 2010 eine Geldstrafe ohne Führerscheinentzug für Trunkenheit im Verkehr (mit dem Fahrrad) gekommen. Gemäß der Auskunft aus Flensburg verfallen die Punkte aber erst nach 10 Jahren?
    Kann das sein oder wurde hier ein Fehler seitens der Behörde gemacht?

    Besten Dank für eine Antwort!

    Heinrich

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Heinrich007,
      für Alkoholfahrten verordnete Punkte verjähren in der Regel tatsächlich erst nach 10 Jahren. Übrigens: Wie viele Punkte Ihr Konto in Flensburg derzeit aufweist, können Sie in einer kostenlose Abfrage beim Kraftfahrt-Bundesamt in Erfahrung bringen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  11. Ina S. sagt:

    Liebes Team,

    am 01.04.2010 erhielt ich mein Strafbefehl wegen Trunkenheit am Steuer. 1,49 Prom. Geldstrafe, sowie 9 Monate Führerscheinentzug. Wie viele Punkte waren es damals und wann sind sie abgebaut. Ich meine, damals hieß es nach 7 Jahren.
    Vielen Dank, lg Ina

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Ina,
      2010 müssten Sie sieben Punkte in Flensburg für die Straftat bekommen haben. Nach der Umrechnung sind dies nun drei Punkte. Die Tilgungsfrist erfolgt allerdings noch nach dem alten System. Dementsprechend sind Ihre Punkte nach fünf Jahren verjährt.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  12. Barbara sagt:

    Liebes Team,

    Ich habe vor einer Woche mein Führerschein abgegeben weil ich ein Fahrverbot von ein Monat bekommen habe und 2 Punkte in Flensburg.
    War leider 34km/h zu schnell außenort mit LKW gewesen

    Wielange so ich warten bis die 2 Punkte verfallen

    Mit freundlichen Grüßen
    Barbara

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Barbara,
      Verstöße und Vergehen für die Sie 2 Punkte bekommen, verjähren nach 5 Jahren.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  13. kuli sagt:

    Hallo.
    Wann verfallen Punkte, die man wegen Überladung bekommen hat?
    Danke für eine Antwort.
    MfG
    kuli

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Kuli,
      Ordnungswidrigkeiten, die mit 1 Punkt geahndet werden, verschwinden in der Regel nach 2,5 Jahren von Ihrem Konto.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  14. Christian b. sagt:

    Moin
    Ich habe jetzt 6 punkte wobei ich das mit dem punkte Verfall nicht ganz verstehe
    Ich habe zwei eintrage nach dem alten punktesystem
    12.11.2011 3 punkte
    06.11.2012 3 punkte

    Der nächste Eintrag ist dann vom 23.11.2016.

    Meine Frage ist müssten dann die ersten beiden eintrage nicht schon lange gelöscht sein?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Christian,
      im alten System war es so, dass neue Verstöße die Verjährungsfrist alter Punkte gehemmt haben. Dieses System wurde mit der Punktereform 2014 abgeschafft. Wie viele Punkte derzeit auf Ihrem Punktekonto in Flensburg vermerkt sind, können Sie durch eine kostenlose Auskunft beim Kraftfahrt-Bundesamt herausfinden.
      Das Team von bussgeldrechner.org

      • Christian b. sagt:

        Das hab ich ja getan. Aber nach den tilgungsfristen müssen ja die punkte vom
        12.11.2011 3 punkte
        und vom
        06.11.2012 3 punkte
        Schon lange gelöscht sein denoch habe ich 3 punkte in das neue punktesystem
        Übertragen bekommen obwohl ich erst am 23.11.2016. Die nächsten punkte bekommen habe . Da liegen nach meiner Rechnung über vier Jahre ohne Eintragung dazwischen und da die beiden Eintragungen Ordnungswidrigkeiten wegen Geschwindigkeits Übertretungen waren müssen die punkte doch schon lange gelöscht sein. Das ist kann doch nicht sein das die da immer noch drin stehen. Also nach meiner Rechnung hätten die punkte nach 2 Jahren gelöscht werden müssen das heißt zum 06.11.2014 mit der überliegensfrist spätestens zum 06.11.2015. Oder kann ich irgendwie nicht rechnen??

        • bussgeldrechner.org sagt:

          Hallo Christian,
          das alte System sah vor, dass Punkte für Ordnungswidrigkeiten prinzipiell nach einer Frist von 2 Jahren verjähren – wenn in dieser Zeit nicht neue Verstöße hinzukamen. Dies war bei Ihnen der Fall. Deshalb verlängerte sich die Verjährungsfrist und begann wieder von vorne. Da alte Punkte nach dem alten System verjähren, kann Ihr Kontostand durchaus korrekt sein. Für neue Punkte gilt die Hemmung der Verjährung übrigens nicht. Haben Sie dennoch Zweifel, kann es sich lohnen, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen.
          Das Team von bussgeldrechner.org

  15. Thomas sagt:

    Wozu dient die „Überliegefrist“?

    D.h. ich kann die getilgten Punkte noch ein Jahr nach der Tilgung sehen. Andere abragende Stellen erhalten diese Information nicht. Wozu das Ganze? Getilgt ist doch getilgt ….

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Thomas,
      die Überliegefrist ist bei Intensivtätern relevant, die durch Pokern versuchen, die Rechtskraft eines Bußgeldbescheides herauszuzögern. Bei 8 Punkten erfolgt der Entzug der Fahrerlaubnis. Wer also bereits sieben Punkte gesammelt hat und einen neuen Punkt in Aussicht hat, versuchte früher auf Zeit zu spielen, bis ein Punkt getilgt wurde und damit wieder nun nur 7 Punkte auf dem Flensburger Punktekonto vermerkt waren. Das geht mit der Reform jetzt nicht mehr. Im beschriebenen Beispiel wäre der Führerschein weg.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  16. Charlie sagt:

    Hallo Bussgeldrechner-Team,

    nun bin ich verwirrt. Habe für das Überfahren einer roten Ampel, 2 Punkte und einen Monat Fahrverbot bekommen. Bleiben meine Punkte nun 5 Jahre oder wegen des Führerscheinentzuges 10 Jahre bestehen?

    Viele Grüße

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Charlie,

      da es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt, verfallen die Punkte nach fünf Jahren.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  17. Klaus sagt:

    Da ich das gewirr von neuen und alten Punkten nicht so richtig verstehe Frage Sie
    Ich habe insgesamt 4 Punkte.
    Nach dem alten Bewertungssystem:
    16.10.2010 wegen Geschwindigkeit 1 Punkt
    11.11.2010 wegen Geschwindigkeit 1 Punkt
    24.04.2012 wegen Geschwindigkeit 1 Punkt
    18.01.2013 wegen Geschwindigkeit 1 Punkt

    Umrechnung nach dem neuen Sytem 2 Punkte
    also insgesamt 4 Punkte

    20.1014 wegen Geschwindigkeit 2 Punkte 1 Monat Führerscheineinzug

    Habe ich nach heutigen Stand schon Punke abgebaut?
    Danke vorab
    Gruß Klaus

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Klaus,
      ein Punkt verjährt nach 2,5 Jahren.
      Im Übrigen können Sie Ihren aktuellen Punktestand auch bei der zuständigen Behörde erfragen.
      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  18. olaf schütt sagt:

    Wenn durch Seminar ein Punkt abgebaut wird, welcher Punkt wird konkret gestrichen?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Olaf,

      es wird ein Punkt von Ihrem vorhandenen Punktestand abgezogen. Welcher dies genau ist, kann nicht pauschal beantwortet werden und hängt vom Einzelfall ab.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  19. Wilfried sagt:

    Hallo Bussgeldrechner-Team,
    Habe für das Überfahren einer roten Ampel, 2 Punkte und einen Monat Fahrverbot bekommen. Zuzüglich ein Bußgeld in höhe von 228,50 €
    Verfallen die Punkte nun in 5 oder 10 Jahren
    Im vorraus besten Dank
    Wilfried

  20. Martina Queckenberg sagt:

    Hallo, Bußgeldrechner-Team,
    ich bin zum 2.Mal wegen Alkohol am Steuer aufgefallen. Das erste Mal in Deutschland mit 9 Monaten Führerscheinentzug. Allerdings war das 2.Vergehen in der Schweiz passiert und laut ADAC hätte dies keinerlei Einfluß auf meinen Führerscheinstatus in Deutschland haben dürfen. Nun ist es so gekommen, daß die Schweizer Behörden meine (Straftat in der Schweiz) in Flensburg gemeldet haben. 3 Monate später habe ich von meinem zuständigen Landratsamt die Aufforderung zur MPU erhalten,da ich zum 2.Mal wegen Alkohol am Steuer aufgefallen sei mit entsprechenden Promillegrenzwerten.Meine Frage-ist es rechtens,daß deutsche Behörden mir den FS und die Fahrerlaubnis entziehen, wenn das Delikt im Nicht-EU-Raum passiert ist?Ich bitte um kompetente Antwort,herzlichen Dank!

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Martina,

      wenn die schweizer Beamten die deutschen Behörden über die Straftat informiert haben, kann dies zu begründeten Zweifeln an Ihrer Fahreifnung führen. Daher ist die Anordnung einer MPU auch wegen eines Verstoßes im Ausland denkbar.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  21. Günter G. sagt:

    Ich wurde vor 5 Jahren (am 12.01.2012) beim Autofahren mit 0,26 Promille erwischt.
    Habe eine Geldstrafe, 1 Monat Führerscheinentzug (trat ich dann im März 2012 an) und 4 Punkte in Flensburg (nach dem neuen Punktesystem 2 Punkte) erhalten.
    Sind diese Punkte in Flensburg jetzt verjährt, da es sich zwar um Fahren unter Alkoholeinfluss gehandelt hat aber es „nur“ eine Ordnungswidrigkeit war ?
    Danke für Info.
    Günter

  22. Günter Großmann sagt:

    Vielen Dank, ist das Verfallsdatum der Punkte an den Tag an dem die Ordnungswidrigkeit begangen wurde (12.01.2012) oder erst nach Antritt der Strafe (Führerscheinentzug im März).

  23. Michael sagt:

    Ein Punkt von 27.06.2014 wegen zu schnell außerhalb g.O wann ist er verfallen?!!!???

  24. Manuel sagt:

    Hallo,

    habe 6.3.2012 2 Punkte erhalten
    17.11.2013 3 weitere Punkte
    – also 5
    Umstellung der Punkte von 18 auf 8
    wurden aus 5 Punkte „alt“ -> 2 Punkte „neu“
    jetzt am 14.10.2016 erneut 2 Punkte
    also Stand heute 4 Punkte und angeschrieben bzgl. Punkteabbau…

    Frage: Wann greift der automatische „Zeitabbau“ der Punkte
    – müssten 5 Jahre sein
    nur basierend auf den 6.3.2012 oder nen späteren Termin wegen der Folgepunkte

    Danke und Gruß

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Manuel,

      Punkte für Ordnungswidrigkeiten verfallen nach zwei Jahren. Ihre alten Punkte müssten dementsprechend spätestens am 17.11.2015 getilgt sein. Sie werden allerdings erst nach der Überliegefrist gelöscht. Diese beträgt zusätzlich ein Jahr. Die alten Punkte müssten also seit dem 17.11.2016 gelöscht sein. Dadurch, dass die neue Ordnungswidrigkeit einen Monat vor Ende dieser Frist begangen wurde, kann es durchaus sein, dass dies von den Behörden nicht registriert worden ist.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  25. Peter sagt:

    1,7% am 28.08.2006 Tattag.
    Neue Fahrerl. seit 12.06.2007, ab wann sind die Punkte geloescht ???

    ab 08. 2017 einschl. 1 J. Uebrliegefrist
    06. 2018 “ “ “ oder ab wann?

    Vielen Dank im voraus
    Peter M , Saarland

  26. Nils sagt:

    Hallo, folgende sachlage:
    13.05.2015 außerorts 26 zu schnell 1 punkt
    25.09.2014 außerorts 37 zu schnell 1 punkt
    30.12.2016 außerorts 44 zu schnell 2 punkte

    Bekomme jetzt ein Schreiben in dem steht ich habe 4 Punkte erreicht. Müsste der erste Punkt nicht schon verfallen sein?

    Danke für die Antwort.

  27. Daniele sagt:

    Hallo, meine sachlage.

    08.05.2016 23 zuschnell außerorts 1 punkt
    15.10.2016 51 zuschnell außerorts 2 punkte

    Habe ein Bußgeld von 600€ Bekommen,warum?
    Im Bußgeldkatalog steht 250€ + 1 Monat Fahrverbot

    Danke für die Antwort

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Daniele,
      bei Beharrlichkeit kann die Bußgeldstelle unter Umständen das Bußgeld erhöhen. Wenden Sie sich für genauere Informationen an die zuständige Behörde.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  28. Maria sagt:

    Hallo. Ich habe eine Frage und zwar habe ich September 2008 zwei Monate nach meinem Fuehrerschein, also noch in der Probezeit 7 Punkte fuer Fahrerflucht erhalten; plus ein Monat Fahrverbot und Bussgeld. Natuerlich hat sich meine Probezeit auch verlaengert. Dann Dezember 2009 3 Punkte wegen Geschwindigkeit plus Bussgeld.
    Sind diese 3 Punkte jetzt nach drei Jahren zerfallen und die 7 werden erst 2018 zerfallen? Hab ich das richtig verstanden oder werden alle 10 punkte erst 2018 zerfallen oder noch laenger dastehen?
    Da das alles in meiner Probezeit passiert ist, bin ich etwas verwirrt.
    Seit dem bin ich unauffaellig bzw. Vorsichtiger gefahren. ….

    Vielen Dank im Voraus.

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Maria,
      wie viele Punkte Ihr Konto in Flensburg derzeit aufweist, können Sie in einer kostenlose Abfrage beim Kraftfahrt-Bundesamt in Erfahrung bringen.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  29. Nadine M. sagt:

    Bin im Juni 2011 mit Handy erwischt worden. 1 Punkt.
    Ca.November mit 38km/h zu viel. 1 Punkt.
    Jetzt standstreifen befahren 1 Punkt und erhöhtes Bußgeld da Eintragungen im Fahrtengeriszer sind. Hätten die Punkte nicht längst gelöscht werden müssen?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Nadine,
      wie viele Punkte Ihr Konto in Flensburg derzeit aufweist, können Sie in einer kostenlose Abfrage beim Kraftfahrt-Bundesamt in Erfahrung bringen.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  30. Severin sagt:

    Hallo Zusammen!

    Am 27.06.16 erhielt ich Post vom Landkreis. Habe zu dem Zeitpunkt 4 Punkte gehabt, davon einmal 3(nach altem VZR). Beginn Tilgungsfrist 17.12.11 und einmal 1 Punkt, Beginn Tilgungsfrist 04.08.12.

    Am 04.09.15 kam mein erster neuer Punkt nach Faer hinzu. Beginn Tilgungsfrist 10.11.15 – also am 10.05.18 getilgt.

    Und am 08.12.15 kam ein weiter Punkt hinzu. Beginn Tilgunsfrist: 23.02.16, getilgt also am 23.08.18.

    Meine große Frage: Warum erscheint beim Schreiben am 27.06.16 noch der Punkt vom 04.08.12. Ich blieb doch über 3 Jahre „sauber“. Ist es nicht nach altem Recht so gewesen, dass einzelne Punkte nach 2 Jahren verfallen, wenn in dieser Zeit kein weiterer hinzu kam?

    Gruß
    Severin

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Severin,
      wenden Sie sich in diesem Fall an das Kraftfahrtbundesamt. Dort können Sie Ihren Punktestand kostenlos abfragen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  31. Spinne sagt:

    Hallo.
    Habe ca 1998 meinen Freund ohne Führerschein fahren lassen. Des zweimal.
    Bekam Strahfbefehl und 2 mal 6 punkte.
    Sind die jetzt weg? .
    Danke

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Spinne,
      wie viele Punkte Ihr Konto in Flensburg derzeit aufweist, können Sie in einer kostenlose Abfrage beim Kraftfahrt-Bundesamt in Erfahrung bringen.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  32. Dieter sagt:

    Hallo Zusammen

    Ich hatte bei Umrechnung der alten Punkte 2 x 3 Punkte die in 3 neue Punkte umgerechnet wurden jetzt sind 1 x 3 alt verjährt und man hat mir gesagt das jetzt 1 Punkt neu gelöscht wird . Bleiben dann für die anderen 3 Punkte alt 2 oder 1 Punkt stehen

  33. Volker B. sagt:

    Hallo,
    ich habe dieses Jahr 2 Punkte bekommen und 1 Monat Fahrverbot (42 Km/h zu schnell gewesen) . Wie lange bleiben diese Punkte in Flensburg stehen ?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Volker B.,

      das kommt drauf an. Punkte verfallen wie folgt: Ordnungswidrigkeiten, die einen Punkt in Flensburg nach sich ziehen, verfallen nach 2,5 Jahren. Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten, die zwei Punkte in Flensburg nach sich ziehen, verfallen nach fünf Jahren Straftaten, die drei Punkte in Flensburg nach sich ziehen, verfallen nach zehn Jahren.

      Ihr Team von Bussgeldrechner.org

  34. Hedwig sagt:

    Hallo,

    Ich musste aktuell meinen 6 punkte, durch 3 mal zu nahen auffahrens, also jeweils 2 punkte, Geldstrafe und je 1 Monat ohne Führerschein.
    Versteh ich es richtig das diese Punkte 10 jahre in meinen Akten bleiben?
    Danke

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Hedwig,

      Punkte verfallen wie folgt: Ordnungswidrigkeiten, die einen Punkt in Flensburg nach sich ziehen, verfallen nach 2,5 Jahren. Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten, die zwei Punkte in Flensburg nach sich ziehen, verfallen nach fünf Jahren Straftaten, die drei Punkte in Flensburg nach sich ziehen, verfallen nach zehn Jahren.

      Ihr Team von Bussgeldrechner.org

  35. Melanie sagt:

    Hallo, ein Bekannter von mir hat 3 Punkte ( Straftat ) in Flensburg bekommen.

    Kann er mit einem Seminar ( alle 5 Jahre nur einmal ) 1 Punkt von den 3 Punkten Abbauen die er bekommen hat?

    Meine nächste Frage:

    3 Punkte verfallen ja nach 10 Jahren!
    Wenn er aber 1 Punkt reduziert zwecks Seminar sind es dann ja nur noch 2 Punkte.

    Diese 2 Punkte verfallen dann ja nach 5 Jahren.

    Oder ist das mit dem 3 Punkten abbauen bzw zu reduzieren auf 2 Punkten nicht möglich weil es eine Straftat war?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Melanie,

      grundsätzlich können Sie einen der drei Punkte abbauen. Dies berührt allerdings die Frist für den Punkteverfall nicht.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  36. Aykut sagt:

    Hallo alte punkte
    21.12.13tat
    30.4.13 rech. 3 punktr rote ampel

    3.5.13 tat
    2.8.13 rech. 3 punkte 26auserort

    9.2.17 tat
    21.3.17 rech. 1 punkt überholverbot

    Meine frage wann sind die punkte gelöscht von alten system also der von 3.5.13
    Verhindert der von 17 den alten punkt zu löschen ?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Aykut,

      der Tabelle im Text können Sie entnehmen, wann die Punkte verfallen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  37. Horst sagt:

    Meine frage ab wann bekomme ich die Fahrerlaubnis wieder ohne das ich zur Mpu Schulung machen muss und macht jedes Bundesland seine Gesetze Vielen Dank

  38. Özdemir sagt:

    Hallo hätte ne frage war 2013 auf 17 punkte hab jetzt ca. 3,5 jahre kein punkt bekommen nur wegen schnelles fahren abgefahrene reifen und telefonieren wir ist das mit dem verfallen

  39. Ronny sagt:

    Hallo,
    hier meine Situation:
    Habe am 23.11.2010 rechtskräftig ein Urteil zum Führen oder Anordnen oder Zulassen des Führens eines Kraftfahrzeuges ohne Fahrerlaubnis bekommen… damals waren es 6 Punkte.
    Tilgung laut Register am 05.11.2017.

    Sind diese nun (für den Fall das weitere Punkte dazu kommen) relevant oder nicht?

  40. Sebastian sagt:

    Wie sieht es denn in folgendem Fall mit dem Tattagprinzip aus: Ich habe im Sommer 2016 ein Geschwindigkeits- und Abstandsvergehen begangen, für das ich nach einem Gerichtsverfahren im Sommer 2017 zwei mal 2 Punkte (=4 Punkte) bekommen habe. Diese verjähren 5 Jahre nach Rechtskraft, also im Sommer 2022. Was ist, wenn mir jetzt im Frühling 2022 dasselbe erneut passiert und im Frühling 2023 vier weitere Punkte Rechtskraft erlangen?

    Würde mir dann trotzdem die Fahrerlaubnis entzogen, weil die alten Punkte am Tattag des zweiten Vergehens noch nicht getilgt waren?

    Das ist doch eigentlich unfair, denn beide Tattage liegen 5 Jahre und 9 Monate auseinander. Wird wirklich bei der ersten Tat der Zeitpunkt der Rechtskraft und bei der zweiten Tat der Tattag zu Grunde gelegt? Damit hat man die alten Punkte bedingt durch das lange erste Verfahren praktisch 6 Jahre auf dem Konto, und das hat nichts mit der Überliegefrist zu tun.

    Sehe ich das richtig?

    Vielen Dank für ihre Auskunft.

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Sebastian,

      es gilt in beiden Fällen das Tattagprinzip.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

      • Sebastian v. K. sagt:

        D.h. obwohl die 4 alten Punkte zum Zeitpunkt der neuen Tat noch nicht verfallen wären, würde ich nicht die Fahrerlaubnis wg. 8 Punkten entzogen bekommen, weil beide Taten mehr als 5 Jahre auseinander liegen? Seid ihr euch absolut sicher?

        • bussgeldrechner.org sagt:

          Hallo Sebastian v. K.,

          wenn am Tattag noch gültige Punkte im Fahreignungsregister eingetragen sind und mit der neuen Tat welche dazukommen, wodurch insgesamt 8 Punkte erreicht werden, wird die Fahrerlaubnis in der Regel entzogen. Denn sowohl für die Tilgungsfristen als auch für das erneute Vergehen zählt der Tattag.

          Für eine Beurteilung eines bestimmten Falles kontaktieren Sie jedoch bestensfalls einen Anwalt.

          Das Team von Bussgeldrechner.org

  41. Frank M. sagt:

    Guten Abend,

    Muss die vollstreckende Behörde in ihrem Schreiben mit der festgesetzten Bußgeldhöhe auch mitteilen, wieviel Punkte in Flensburg eingetragen werden ?
    Und falls sie es nicht getan hat, und ein Punkt wurde eingetragen, kann ich die Löschung beantragen ?

    Danke für Ihre Antwort,

    F. M.

  42. Emil sagt:

    Vor 2 Jahren habe ich ein Unfall verursacht unter 0,6 Promille habe 1 Monat Fahrverbot bekomme 2 Punkte und 600€ Geldstrafe und jetzt werden die Punkte nach 5 Jahren verjähren so habe ich das verstanden

  43. Tilo Z. sagt:

    Hallo

    Hatte zum 1.5.2014 6 Punkte nach der umstellung nur noch drei alles wegen zu schnellen fahren immer einen punkt bekommen muss ich ab dem 1.5. 2014 wieder 2,5 Jahre warten
    Danke

  44. hanjoo sagt:

    Hallo
    Bin in einer 30iger Zone mit 21.kmh zuviel innerorts geblitzt worden ,jetzt gab s eigenen Punkt und eine Geldstrafe. Wie lange bleibt der punkt in Flensburg?
    Danke

  45. David S sagt:

    Hallo,

    Überliegefrist??
    Wen ich das so lese und mit der Ermahnung vom 17.07.2017 die mir vorliegt, werden Punkte (einzelne) praktisch erst nach 2,5 Jahren + 1 Jahr Überliegefrist gelöscht.
    Ich habe hier eine Ermahnung für 4 einzelne Punkte.
    Wo bei Rechtskräftig einer am 29.05.2014 und einer 10.09.2014 gewesen ist somit schon lange über 2,5 Jahre.
    Ich jetzt aber trotzdem Ermahnt wurde und 21,12€ Gebühr bezahlen muss!??
    Ist das Geldmacherei??
    Grüße

  46. Regina sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot bekommen für zu schnelles Fahren auf der Autobahn (80. Zone – 125 km/h). Rechtskräftig 16.03.2017

    Mein zweites Vergehen war außerhalb der Ortschaft in einer 80. Zone – 106 km/h. Rechtskräftig 19.09.2017

    Meine Frage ist, wenn ich über die Fahrschule einen Punkt abbaue, kann ich dann ab 12.02.2020 begleitetes Fahren machen?
    Wenn ich diesen Punkt erst nach Verfall des letzten Punktes am 19.03.2019 in einer Fahrschule abbaue?

    Ansonsten spar ich mir die 700 Euro.

    Mit freundlichen Grüßen

    Regina

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Regina,

      Sie dürfen nur maximal einen Punkt zum Zeitpunkt der Antragstellung verzeichnet haben. Vergehen, welche mit 2 Punkten sanktioniert werden, verjähren nach fünf Jahren. Insofern sind bis 2020 Ihre Punkte nach wie vor aktuell; möchten Sie also die Begleitperson sein, sollten Sie an einem Fahreignungsseminar teilnehmen.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  47. Sabina sagt:

    Hallo, kann mir bitte jemand helfen? Wann verfallen meine Punkte:
    Tattag 06.11.2012 – Rechtskr. 06.05.2015 2 Pkte
    Tattag 21.12.2015 – Rechtskr. 23.02.2016 1 Pkt
    Tattag 17.04.2016 – Rechtskr. 28.10.2016 1 Pkt.
    Vielen Dank im voraus für die Hilfe.

  48. Ilia sagt:

    Guten morgen.ich hab drei mal einen Punkt bekommen.den 1. 25.3.2015, die anderen 7.2015.jetzt bekomme ich noch einen.wollte fragen ob wegen dem neuen Punk die alten bleiben oder nach zwei einhalb jahren gelöscht und nur der neue bleibt.LG

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Ilia,
      die Punkte verfallen abhängig von den gesetzlichen Fristen und unabhängig von möglichen neuen Punkten.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  49. Matthias sagt:

    Guten Abend,
    in den Erläuterungen oben steht, dass die Auskunft aus dem Fahreignungsregister unentgeltlich ist; ich bin über Ihren link zur „Punkte-Auskunft“ dann aber bei einer Rechnung über knapp 30 € gelandet. Was mache ich falsch?
    Freundliche Grüße – Ihr Matthias

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Matthias,
      holen Sie die Punkteabfrage direkt beim KBA ein, entstehen dafür keine Kosten. Beauftragen Sie allerdings ein Unternehmen mit der Abfrage, ist dies mit Gebühren verbunden.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  50. Schöner Tag sagt:

    Hallo Team bussgeldrechner!
    Ab wann zählt ein Punkt im FAER? Bitte mit Angabe des Paragraphen, in dem das geregelt ist. Vielen Dank für eine Antwort.

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo,
      die Vorschriften zum Fahreignungsregister und der Eintragung von Punkten können Sie in den Paragraphen 28 bis 30c des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) nachlesen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  51. Neugierig sagt:

    Meine Freundin hat jetzt vier Punkte und einen Verweis oder sowas bekommen. Jetzt stellt sich die Frage, wann die Verjährungsfrist beginnt. Mit dem Tattag, der Entscheidung, oder der Rechtskraft des Bußgeldbescheids, denn dazwischen liegt fast ein halbes Jahr. Tattag war bspw. 11/2015, rechtskräftig war der Bescheid aber erst 04/2016.

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo,
      für den Punkteverfall ist grundsätzlich das Datum der Eintragung ausschlaggebend. Diese erfolgt mit Rechtskraft.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  52. Armin Z. sagt:

    Ich bin mit einer Ordnungswidrigkeit aufgrund eines Geschwindigkeitsverstoßes um +23km/h belegt worden. Eigentlich 70€ und ein Punkt. Da ich aber bereits vor 2 !!! Jahren bereits einen Geschwindigkeitsverstoß hatte mit +48km/h wurde das Bußgeld verdoppelt. Mit Anordnungsgebühr und Beschluss etc. wurden aus 70€ mal eben 176€.
    Das ist modernes Raubrittertum, für was gibt es einen Katalog wenn im Bedarfsfall geändert werden kann? Auch die „Verfallszeit finde ich übertrieben, ich fahre aus beruflichen Gründen ca. 50.000km/Jahr…

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Armin Z.,

      der Bußgeldkatalog gilt im Regelfall. Es liegt allerdings kein Regelfall mehr vor, wenn zum wiederholten Male die Geschwindigkeit überschritten wurde. In diesem Fall wird der Behörde ein Ermessensspielraum zugestanden.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  53. Matthias sagt:

    Hallo,
    Bin vor geraumer zeit über rot gefahren und wurde mit alkohol angehalten und bin noch fahranfänger. Meine frage ist ob sich meine punkte (4) in 5 oder 10 jahren abbauen?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Matthias,

      Punkte in Flensburg verfallen gestaffelt nach Höhe der Eintragung für eine bestimmte Tat:

      Eintragungen über einen Punkt: nach 2,5 Jahren
      Eintragungen von 2 Punkten: nach 5 Jahren
      Eintragungen von 3 Punkten: nach 10 Jahren

      Das Team von Bussgeldrechner.org

  54. Mario sagt:

    Hallo,

    leider wurde ich 2 Mal in 2 Monaten geblitzt, einmal 35 kmh zu schnell und einmal 21 kmh. beides aussrehalb geschlossener Ortschaft. jeweils 1 Punkt :(.

    Muss ich den Führerschein abgeben?

  55. Mahmoud sagt:

    Hallo
    Ich bin über roteampel gefahren habe ich gemerkt und schnell gebremst aber leider war bischen spät . ich habe bereit schon 2 punkten auf meinem führerschein jnd muss ich jetzt aufbauseminar machen (nicht wegen die roteampel )
    Bin im probezeit
    Was kann passieren jetzt ?

    Vielen dank

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Mahmoud,

      ein zweiter A-Verstoß zieht ein Bußgeld sowie Punkte nach sich. Kommt es noch ein weiteres mal zu einem schwerwiegenden Verkehrsdelikt, wird der Führerschein entzogen.

      Das Team von Bussgeldrechner.org

  56. Michael sagt:

    Hallo ich habe am

    15.9. 15Eintragung einen Punkt erhalten
    09.2. 16Eintragung einen Punkt erhalten
    16.2. 16Eintragung einen Punkt erhalten
    30.1.17Eintragung einen Punkt erhalten
    22.2.17Eintragung einen Punkt erhalten
    20.1.18Eintragung einen Punkt erhalten
    Wann verfallen diese Punkte????

    Vielen Dank vorab!!!

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Michael,
      Ordnungswidrigkkeiten, welche einen Punkt nach sich ziehen, werden 2,5 Jahren nach der Eintragung aus dem Register gelöscht.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  57. Sergej T. sagt:

    Hallo.
    Ich wurde 2013 erwischt wegen fahren ohne Fahrerlaubnis. Hab nachdem ich meinen FS abgeben musste eine Prüfbescheinigung (25 km/h Moped) gemacht und einen Roller gekauft der abee 80 km/h schnell war und wurde natürlich erwischt. Hier gab es 6 Punkte nach dem alten System.
    Dann machte ich eine MPU und bekam meinen Auroführerschein wieder. Wieso sind die Punkte vor der MPU noch auf meinem Konto?
    Ich hatte mal gelesen dass alle Punkte nach wiedererteilung gelöscht werden.
    Können Sie mir helfen?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Sergej,

      nach bestandener MPU, sollten in der Regel alle Punkte gelöscht sein. Eine Rechtsberatung können wir aber leider nicht geben. Bitte wenden Sie sich dafür an einen Anwalt.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  58. Klaus P. sagt:

    Hallo Team von Bußgeldrechner,

    habe im Jahr 2010 bei rot eine Ampel überfahren.
    Bei einfahrt in die Kreuzung, meint meine Frau, halt wir sind falsch gefahren, ich zögerte für einen Moment in der Kreuzung.
    Das heißt 200,00 €, 4 Punkte, ein Monat Führerschein weg.
    Frage wann werden meine Punkte gelöscht.
    Gruß Klaus

  59. Stella sagt:

    Hallo bußgeldrechner-team,

    ich hatte zwischen März und Mai 2016 wegen zu schnellen Fahrens außerhalb der Ortschaft einen 3-monatigen Führerscheinentzug, 3 Punkte in der Kartei und eine Geldstrafe von 500 oder 1000 € ausgesprochen bekommen.
    Nun sind mir wegen zu dichten Auffahrens 1 Punkt und 100 € mitgeteilt worden.

    Habe ich etwas zu befürchten außer der Geldstrafe?

    Vielen Dank im Voraus.

    Mit freundlichen Grüßen
    Stella

  60. Michel sagt:

    Hallo,

    ich hatte im April 2014 3 Punkte stehen nach der neuen Reform ab dem 01.05.2014 gleich einen Punkt.

    Im Januar 2015 kam 1 Punkt mit dazu ; im August 2015 2 Punkte und im Oktober 2015 noch 1 Punkt.

    Demnach also nun 5 Punkte.

    Nun wurde ich heute erneut geblitzt und gehe davon aus da ich eben über 70 km/h in einer 50 er Zone gefahren bin das noch einer dazu kommt.

    Meine Frage : die Punkte vor dem 01.05.2014 sind die verfallen oder bestehen diese noch?

    VG Michel

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Michel,
      für den Punkteverfall gelten die im Ratgeber angegebenen Fristen. Alternativ dazu können Sie beim KBA kostenlos einen Auszug aus dem Punkteregister anfordern.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  61. bussgeldrechner.org sagt:

    Hallo Rudi,
    laut KBA beginnt die Tilgungsfrist bei allen Eintragungen mit dem Datum der Rechtskraft. Für die weitere Einschätzung sollten Sie die Auskunft abwarten oder sich an einen Anwalt wenden.

    Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  62. RTFM sagt:

    Hallo Team,

    ich bin gerade etwas verwirrt, ich habe soeben von der Stad ein Statusupdate zu meinem Punktekonto erhalten:
    Hier sind verzeichnet 6 Punkte
    Man räumt mir eine Reduzierung auf 5 ein – Finde ich gut !

    Gelistet werden

    Januar 2012: Mein Alkoholvergehen auf dem Fahrrad 7 Punkte alt –> 3 Punkte nue + MPU damit ich den Führerschein wiederbekomme
    Dazwischen: 1 Punk- in der Umweltzone gepark –> Gestrichen nach neuem System
    August 2017: 40kmh zu schnell –> 1 Punkt
    Sep. 2018: 41kmh zu schnell –> 2 Punkte + 1 Monat laufen

    Frage:

    1) Ich habe die MPU bereits vor Jahren bestanden und bin überrascht, dass die Punke noch verzeichnet sind, wird nach einer bestanden MPU nicht bei 0 Angefangen

    2) Wenn mir jetzt 1 Punkt reduziert wird muss ich dann meinen Führerschein noch abgeben weil das vergehen ist ja nur noch mit 1 Punkt im System

    3) Wenn mir jetzt 1 Punkt reduziert wird verfällt der übrige dann nach 4 oder 2 Jahren

  63. Ivy sagt:

    Hallo,

    Sachlage wie folgt

    Führerschein gemacht 15.05.2015

    31 kmh zu schnell (1punkt) im November 2015

    Probezeitverlängerung und Aufbauseminar

    Vorfahrt missachtet mit Unfall 1 Punkt im Oktober 2017

    Im April 2019 25 kmh zu schnell 1 Punkt

    Alles in der Probezeit, denn die war erst am 15.05.2019 zu Ende,

    ist der erste Punkt getilgt oder muss ich meinen Führerschein (3 a delikte in der Probezeit) abgeben ?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Ivy,
      bei drei A-Verstößen droht in der Probezeit der Verlust des Führerschein. Die Anzahl der Punkte ist dafür in der Regel nicht relevant.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  64. Dennis sagt:

    Hallo guten Tag,
    habe mir Auskunft aus dem Fahreignungsregister zuschicken lassen.

    3 Punkte wegen Fahrlässige Trunkenheit im Verkehr.

    Aus der Auskunft ist zu entnehmen:
    Speicherdatum : 14.12.2018,
    Tilgungsdatum : 24.11.2033,
    Löschungsdatum: 24.11.2034

    Beutetet dies das die Punkte bei mir erst nach 15 Jahren Gelöscht werden??

    Danke für die Antwort.

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Dennis,

      gelöscht werden die Punkte erst ein Jahr nach dem Tilgungsdatum. Innerhalb dieser Zeit befinden sie sich in der Überliegefrist.

      Ihr Team von Bussgeldrechner.org

  65. E. sagt:

    Hallo,

    ich habe mal eine Frage zu meiner Situation.

    Unzwar habe ich 8 Punkte in Flensburg und muss deshalb eine MPU machen. Meinen Führerschein habe ich nicht mehr seit November 2018. Meine Sperrfrist ist vorbei und ich müsste die Untersuchung also ablegen. Im Juli 2019 ist ein Punkt getilgt worden laut dem Fahreignungsregister, da ich die Ordnungswidrigkeit im Januar 2017 begangen habe und nun die 2,5 Jahre vorbei sind.

    Heisst das jetzt, dass ich nur noch 7 Punkte in Flensburg habe und die MPU nicht mehr machen muss oder müsste ich noch auf die komplette Löschung die nach einem Jahr stattfindet warten oder ist das kompletter Irrtum und ich müsse die MPU trotzdem machen selbst wenn alle Punkte gelöscht werden würden ?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo,
      wenn Ihnen die Fahrerlaubnis aufgrund zu vieler Punkte in Flensburg entzogen wurde und die zuständige Behörde eine MPU von Ihnen verlangt, bevor sie einer Neuerteilung zustimmt, müssen Sie die Untersuchung wohl oder übel absolvieren. In einer solchen Situation ist es in der Regel unerheblich, welcher Punkt wann verfällt.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  66. Bojan sagt:

    Hallo, vor ca. 12 Jahren wurde mir der Führerschein für 1 Monat abgenommen. Ich stand an einem Zebra Streifen und habe ein Frau rüber gehen lassen, in dem Moment wo ich noch stand fuhr mir einer drauf, das er schuld war, war außer frage, nur war ich die Nacht vorher auf einer großen Feier und hatte dadurch ein Restalkohol von 0,6 Promille als ich pusten musste vor Ort, das hat zu der Geldbuße und 1 Monat Führerschein Entzug geführt. Weis nicht wie viel Punkte es überhaupt da wenn überhaupt!
    Da ich mir sonst bis heute nichts zu schulden kommen gelassen habe was Punkte betrifft, müssten die Punkte doch weg sein, oder?
    Frage nach weil unsere Tochter jetzt Führerschein machen möchte mit 17 und ich als Begleitender Fahrer eingetragen werden soll und da darf man kein Punkt haben.

    Bedanke mich schon mal im Voraus für die Antwort! :-)

  67. Mahid sagt:

    Hallo Wie kann es wissen wann Punkte gelöscht werden? 1 Punkt im Juli 2019 und andere im November 2019, beide werden in 2,5 oder 5 Jahren gelöscht? Danke im voraus

  68. mhei sagt:

    hallo ich benötige euer Scharmwisssen..
    ich würde 8/2020 mit 27km/h (97 statt 70 auf der Autobahn bzw außerorts) geblitzt und habe meinen 1 Punkt bekommen
    8/21 mit 38km/h (118 statt 80 auf der Autobahn bzw außerorts) geblitzt und habe einen 1 Punkt und weil ich innerhalb von 12 Monaten geblitzt würde ein Fahrverbot. von 1 Monat – welches ich 2/22 angetreten bin.

    nun habe ich innerhalb innerhalb von 3 Wochen 4 weitere erhalten, alle sehr fragwürdig da ich eigentlich nicht zu schnell war lt Verkehrszeichen zu dem Zeitpunkt…

    29.05. mit 21km/h (121 statt 100 auf der Autobahn bzw außerorts) geblitzt und habe einen 1 Punkt
    10.6 mit 22km/h (102 statt 80 auf der Autobahn bzw außerorts) geblitzt und habe einen 1 Punkt
    10.6 mit 30km/h (110 statt 80 auf der Autobahn bzw außerorts) geblitzt und habe einen 1 Punkt und 1 Monat Fahrverbot
    beides am gleichen Tag innerhalb von 12 min.
    20.6 mit 40km/h (120 statt 80 auf der Autobahn bzw außerorts) geblitzt und habe einen 1 Punkt und 1 Monat Fahrverbot
    die letzten 3 sind alle auf der gleichen Straße passiert.

    So nun meine Fragen:
    -wie kann ich die Punkte abbauen.
    -wie lange muss ich ohne Führerschein sein? – nur 2 Monate ? oder länger
    -ich benötige meinen Führerschein beruflich – ohne wäre ich sofort arbeitslos. was kann ich tun?
    -wenn ich 8 Punkte habe wird mir der Führerschein entzogen – wie kann ich diesen wieder erlangen?
    -auf einem Bild bin ich eigentlich kaum zu erkennen, dort habe ich einen schwarzen Balken im Gesicht, über Augen und Nase
    auf dem anderen bin ich genauso verschwommen und von der Seite drauf.
    hätte ich da einen Chance zu sagen das ich das nicht war?

    Vielen Dank im Vorraus

  69. Markus sagt:

    Ich habe 2018 2 Punkte kassiert (rechtskräftig November 2018). Nach der Regelung würden die Punkte ja nach 5 Jahren verfallen? Also November 2023. Ich habe vor paar Tagen eine Abfrage gemacht. Die Antwort kam das keine Einträge vorhanden sind! Wie kann das sein?

Verfasse einen neuen Kommentar