Fahrzeug überladen? Bußgelder für Überladung

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 1. Dezember 2023

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Rechnen Sie hier aus, was das kostet!

Bußgeldkatalog und Bußgeldrechner bei Überladung

Fahrzeug ist überladen
Fahrzeug ist überladen

Ist ein Fahrzeug überladen – egal, ob Pkw, Transporter oder Lkw –, führt das zu einer erheblichen Gefährdung des Straßenverkehrs. Denn neben deutlich veränderten Fahreigenschaften und einem weitaus längerem Bremsweg drohen Fahrzeugschäden, die ihrerseits ein großes Unfallrisiko bilden.

Solche Schäden reichen von geplatzten Reifen bis zum Achsbruch. Das gilt ebenso für überladene Anhänger oder eine Überschreitung der Anhängelast bzw. Achslast. Speziell in der Urlaubszeit finden sich jedoch immer wieder überladene Autos, Wohnwagen und Wohnmobile. In all diesen Fällen drohen wegen Verstößen gegen das Verkehrsrecht Bußgelder in Form eines Bußgeldbescheids und 1 Punkt in Flensburg.

Weitere Informationen zur Ladung

Video: Was bedeutet Überladung?

Erfahren Sie in diesem Video, wann ein Kfz als überladen gilt.
Erfahren Sie in diesem Video, wann ein Kfz als überladen gilt.

FAQ: Überladung

Wann gilt ein Fahrzeug als überladen?

Wenn das zulässige Gesamtgewicht überschritten ist. Dieses können Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (früher Fahrzeugschein) nachlesen.

Warum ist eine Überladung so gefährlich?

Ein zu hohes Gewicht kann die Lenk- und die Bremsfähigkeit des Fahrzeugs einschränken, was die Gefahr eines Unfalls erhöht. Zudem stellen überstehende Gegenstände ein Risiko für andere Verkehrsteilnehmer dar.

Welches Bußgeld muss ich bei Überladung meines Fahrzeugs zahlen?

Die Höhe der möglichen Bußgelder können Sie mit unserem Bußgeldrechner ermitteln.

Wann ein Fahrzeug überladen ist

Eine Überladung liegt nach dem Verkehrsrecht vor, wenn dass zulässige Gesamtgewicht (Gesamtmasse) des Fahrzeugs überschritten ist. Dieses ergibt sich aus der Zulassungsbescheinigung Teil I (bzw. vor Oktober 2005 aus dem Fahrzeugschein). Damit einhergehend ist die zulässige Anhängelast diejenige, mit der ein Kraftfahrzeug einen Anhänger ziehen darf. Auch die erlaubte Anhängelast ergibt sich aus den Fahrzeugpapieren („Anhängelast ungebremst“ sowie „Anhängelast“ gebremst). Und schließlich spielt auch noch die Achslast eine Rolle, also die maximale Belastungsmöglichkeit der Fahrzeug- oder Anhängerachsen. Angaben hierzu finden sich meist in der Betriebsanleitung oder am Kraftfahrzeug selber.

Bußgelder bei Überladung – Pkw, Transporter, Wohnmobile und Anhänger

Bei der Überladung von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 7,5 Tonnen oder des Anhängers mit einem zulässigen Gewicht von bis zu zwei Tonnen müssen Fahrzeugführer und/oder Fahrzeughalter mit einem Verwarnungsgeld oder einem Bußgeld zuzüglich 1 Punkt in Flensburg rechnen. Ein Verwarnungsgeld fällt an, wenn eine Überladung zwischen 5 und 20 Prozent vorliegt. Geht das gesamte Gewicht über 20 Prozent hinaus, ist – je nach prozentualer Höhe der Überladung – ein Bußgeld zwischen 95 und 230 Euro zuzüglich 1 Punkt in Flensburg fällig.

Für eine Überladung wird aber nicht nur der Fahrzeugführer zur Verantwortung gezogen. Vielmehr wird auch der Fahrzeughalter sanktioniert, wenn er den Verstoß angeordnet oder zugelassen hat. Wenn also aufgrund einer Überladung ein Wohnmobil von der Polizei gestoppt wird und der Halter sich im Zugfahrzeug auf dem Beifahrersitz befindet, wird er genau so bestraft wie der Fahrzeugführer. Das gilt auch für alle Fälle der Überladung bei Pkw und Transporter.

Diese Sanktionen nach dem Bußgeldkatalog drohen ebenfalls für eine Überschreitung der Anhänge- oder der Achslast.

Die StVO ist also unbedingt einzuhalten, damit nach der Bußgeldtabelle kein Verwarnungsgeld oder gar ein Bußgeldbescheid anfällt. Ein Fahrverbot wird jedoch nicht verhängt.

Bußgelder bei Überladung: Lkw und deren Anhänger

Anhänger eines LKW ist überladen
Anhänger eines LKW ist überladen

Handelt es sich bei dem überladenen Kraftfahrzeug um ein solches mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen oder um Anhänger, deren zulässiges Gesamtgewicht 2 Tonnen übersteigt, erhöhen sich die Bußgelder deutlich. Hier betragen die Bußgelder bereits ab 5 Prozent Gewichtsüberschreitung 80 Euro für den Fahrzeugführer und 140 Euro für den Fahrzeughalter. Maximal sind bis zu 380 bzw. 425 Euro möglich. Dazu gibt es nach dem Bußgeldkatalog zwar kein Fahrverbot, aber 1 Punkt in Flensburg. Darüber hinaus kann speziell im gewerblichen Güterverkehr auch der Verlader für eine vorsätzliche Überladung (mit) verantwortlich gemacht werden.

Anhänger überladen? Auch hier finden nach der Bußgeldtabelle dieselben Grundsätze bei einer Überschreitung der Anhänge- oder der Achslast Anwendung.

Besonders unangenehm: Weiterfahrt kann untersagt werden

Wer sein Auto überladen und von der Polizei angehalten wird, hat nach dem Verkehrsrecht gleich doppelt Pech: Neben dem Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg darf nicht weitergefahren werden. Das ist erst dann möglich, wenn das überschüssige Gewicht abgeladen wurde.

Wer hier einen Anhänger wie etwa einen Wohnwagen hat, kann noch Glück haben und nach dem Umladen weiterfahren dürfen. In allen anderen Fällen besteht aber für den Fahrzeugführer das Problem, wie und wo er das Überschüssige zwischenlagert. Entsprechend unangenehm ist es ebenso, wenn der Anhänger bzw. Lkw überladen ist oder aber die Anhängelast bzw. Achslast überschritten wurde.

Worauf beim Beladen zu achten ist

Um böse Überraschungen nach der StVO wie Bußgelder, Punkte in Flensburg und das Abladen bis zum zulässigen Höchstgewicht zu vermeiden, müssen beim Beladen des Fahrzeugs bestimmte Dinge beachtet werden. Speziell bei Pkws hilft zuerst ein Blick in die Fahrzeugpapiere. Denn hier ist auch das Leergewicht (Leermasse) des Fahrzeugs angegeben. Dieses umfasst das Fahrzeuggewicht mit einem 75 kg schweren Fahrer, einem zu 90 Prozent gefüllten Kraftstofftank, die weiteren Betriebsflüssigkeiten zu 100 Prozent sowie Bordwerkzeug, Ersatzrad, Verbandskasten und Warndreieck. Manchmal ist auch ein zweites, höheres Leergewicht angegeben. Dieses ist zu berücksichtigen, wenn das Auto über umfangreiche Sonderausstattungen verfügt, die sein Gewicht erhöhen.

Die Differenz zum zulässigen Gesamtgewicht (Nutzlast) ist dann dasjenige, was an Gewicht geladen werden darf. In der Regel dürften dies bei Pkws um die 400 bis 500 Kilo sein. Wenn aber etwa drei Personen mitfahren, ist deren Körpergewicht bereits von der Nutzlast abzuziehen.

Wurde auf diese Weise die mögliche und dem Verkehrsrecht entsprechende Zuladung ermittelt, können die einzelnen Teile der Zuladung (etwa Gepäckstücke) gewogen und zusammen addiert werden. Wesentlich genauer wäre es zwar, das Auto zu wiegen. Allerdings sind öffentliche Fahrzeugwaagen eher selten und auch beim Fahren mit einem überladenen Kfz zur Waage droht nach dem Bußgeldkatalog Überladung bereits ein Verwarnungsgeld oder ein Bußgeldbescheid nebst einem Punkt in Flensburg.

Zu berücksichtigen sind bei der Beladung aber noch weitere wesentliche Gesichtspunkte, um Verstöße gegen das Verkehrsrecht zu vermeiden. Soll ein Dachgepäckträger montiert werden, spielt die Dachlast eine Rolle. Hier sollte beim Hersteller bzw. in der Vertragswerkstatt nachgefragt werden, wie belastbar das Dach ist. Entsprechendes gilt für Anhängerkupplungen. Darüber hinaus sollte die Ladung gegen Verrutschen gesichert werden und auf die richtige Weise gepackt werden (etwa Schweres nach unten und in Achsnähe). Auch mitgenommen Haustiere wie beispielsweise Hunde sind so zu befördern, dass sie bei plötzlichen Brems- oder Fahrmanövern keine Gefahr bilden.

Sonderfall Gespanne: Diese Regeln gelten hier

Bei einem Gespann (wie etwa einem Wohnwagen und auch einem Pferdetransporter) berechnet sich das zulässige Gesamtgewicht regelmäßig aus dem Gewicht des Pkws zuzüglich der gebremsten Anhängelast. Daneben gilt die 1:1-Regel. Danach darf die Gesamtmasse des Anhängers nicht das Leergewicht des leeren Zugwagens übersteigen. Im Übrigen ist auch hier auf die richtige Beladung zu achten, um insbesondere ein riskantes Aufschaukeln eines Wohnwagens zu vermeiden und sich konform im Sinne der StVO zu verhalten.

Was auf einen zukommt – der Bußgeldrechner hilft!

Im Bußgeldkatalog Überladung ist eine Vielzahl von möglichen Verstößen aufgrund des Überschreitens des Gesamtgewichts, der Anhängerlast und der Achslast gelistet. Dabei gilt der Grundsatz: Je höher die jeweilige Überschreitung, desto saftiger das zu zahlende Verwarnungsgeld bzw. der Bußgeldbescheid. Beim Bußgeld kommt 1 Punkt in Flensburg obendrauf. Was genau im konkreten Einzelfall auf einem zukommt, lässt sich schnell und sicher unserem Bußgeldrechner entnehmen. Beruhigend ist zumindest, dass bei diesen Verstößen gegen das Verkehrsrecht kein Fahrverbot erteilt wird.

Der Bußgeldrechner unterscheidet auch zwischen den Sanktionen für Fahrer und Halter, bei den Vergehen Pkw bzw. Lkw überladen.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (43 Bewertungen, Durchschnitt: 4,33 von 5)
Fahrzeug überladen? Bußgelder für Überladung
Loading...

Über den Autor

Autor
Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

40 Kommentare

  1. Mano

    24. Juni 2020 at 19:27

    Hallo,

    wird ein Transporter ( Mercedes Sprinter bis 3,5 to) als PKW oder LKW angesehen im Bußgeldkatalog?

  2. Barbara

    7. Januar 2020 at 7:06

    Ich habe ein Zugfahrzeug das 1800kg ziehen darf. Mein Anhänger hat ein zzl. Gesamtgewicht von 2000kg. Gefahren wird aber mit Anhänger leer ca.900kg zzg ein Pferd 600kg= 1500kg. Darf ich das mit dem Auto ziehen?

    • Tilo

      25. November 2023 at 21:34

      Hallo Barbara,
      Du darfst den Anhänger bis zum einem Gesamtgewicht von 1800 kg beladen.
      Es zählt immer das tatsächliche Gewicht des Anhängers.
      Du darfst sogar die SDtützlast des Zugfahrzeuges dazurechnen. ( 50 kg)
      MfG

    • bussgeldrechner.org

      29. Januar 2020 at 15:22

      Hallo Barbara,
      dies sollte in der Regel möglich sein.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  3. Pascal

    28. August 2019 at 21:32

    Hallo,
    Ich wollte mal fragen, ich habe die Führerschein Klasse B, zulässiges gesamtgewicht 3.5 t ( 2 t Zugfahrzeug und 1,7 t Anhänger mit Inhalt). Meine Frage ist
    Das sind ja 200kg darüber mit was muss ich da rechnen?.

    • Tilo

      25. November 2023 at 21:36

      Hallo Pascal!
      Du darfst mit der Führerscheinklasse B grundsätzlich nur Anhänger mit 750 kg ziehen.
      Für alle Anhänger die schwerer sind, benötigst Du den Führerschein BE
      Das Zulässige Gesamtgewicht des B Führerscheins bezieht sich nur auf das Zugfahrzeug!
      MFG

  4. Pascal

    28. August 2019 at 12:35

    Hallo,
    Ich habe da mal eine Frage!
    Ich habe Führerschein Klasse B. Zulässiges Gesammtgewicht 3.5 t 2 t die Zugmaschine und 1,7 t der Anhänger mit Inhalt, wenn ich jetzt 200 kg überschritten habe mit was muss ich da rechnen?

  5. Heinz-Hermann Z.

    13. August 2019 at 22:21

    Hallo. Mein Wohnwagen hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 1600 KG, Mein Auto darf aber nur 1500 KG ziehen. Wenn ich mit dem Wohnwagen im Bereich der 1500 KG bleibe, darf ich den trotzdem ziehen? Habe die alte Klasse 3.

    MfG
    Zitting

    • bussgeldrechner.org

      16. August 2019 at 16:41

      Hallo Heinz-Hermann,

      ja, sofern Sie die 1500 kg nicht überschreiten, steht dem nichts im Weg.

      Ihr Team von Bussgeldrechner.org

  6. Natascha

    9. April 2019 at 15:19

    Guten Tag, ich habe die Führerscheinerweiterung B96, das Gespann was ich bis Dato gefahren habe, passte dort rein, nun ist mein Neues Auto aber schwerer und hat 2,4 to zulässiges Gesamtgewicht und der Hänger 2 to. Das heißt ich bin 150 Kilo über der 4250kg Marke von B96. Ist das Fahren ohne Führerschein oder ist das Überbeladung und gelten die Bußgelder dementsprechend? Dankeschön!

    • bussgeldrechner.org

      30. April 2019 at 10:35

      Hallo Natascha,
      in diesem Fall können Sanktionen wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis drohen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  7. Michael

    30. Januar 2019 at 19:46

    Hallo!

    Ich möchte mir dieses Wochenende ein Auto kaufen und dieses eventuell gleich mit nach Hause nehmen! Daher fahre ich mit meinem pkw (höchst zlg anhängelast 2000kg) mit einem autotransport anhänger (ca 5-600kg Eigengewicht) und das eventuell verladene auto auf dem Anhänger (ca 1600kg Eigengewicht)

    Bin ich da legal unterwegs???

    Danke im Voraus

  8. Andre

    20. August 2018 at 17:56

    Hallo,
    Mein Wohnwagen hat ein zulässiges gesamtgewicht von 1500kg und mein Auto hat ein zulässiges gesamtgewicht 2200kg der Wohnwagen hat ein leergewicht von 1300kg. Dürfte ich mit meinem Führerschein der Klasse B den Wohnwagen ziehen, wenn er leer bleiben würde?

    • bussgeldrechner.org

      17. September 2018 at 10:44

      Hallo Andre,
      dies sollte in der Theorie möglich sein. Wenden Sie sich für eine genaue Einschätzung ggf. an den TÜV.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  9. Klandt

    10. Juli 2018 at 12:51

    Habe Womi mit 3,5 To
    um ca. 175 kg inkl. aller Passsgiere(3) überbeladen ! Wären somit 5% drüber !!?
    Da das Womi noch PKW ist bis 3,5 To müsste der Bußgeldrechner gelten?!? Richtig ?
    Der sagt 10,- + – 10,-
    Gesamtgewicht laut Achslasten 3,8 TO
    Lg
    Martin

    • bussgeldrechner.org

      23. Juli 2018 at 9:24

      Hallo Klandt,

      bei einem Gewicht von 3675 Kilogramm und einem erlaubten Gewicht von 3500 Kilogramm ist das eine Überladung von 10,5 Prozent. Ja, der Bußgeldrechner sollte auch für Sie gelten – dennoch bleiben diese Angaben ohne Gewähr.

      Die Redaktion von bussgeldrechner.org

  10. Paulaner

    28. Mai 2018 at 16:29

    Frage:
    Wohnmobil: zGG 5 Tonnen, Anhängelast 1,8 to, Gesamtzuggewicht 6 Tonnen.

    tatsächliche Gewichte: Womo 4,7 to, Anhänger 1,5 to (also beides okay) aber zGZG mit 6,2 to um weniger als 5% überschritten. Was passiert?

    • bussgeldrechner.org

      4. Juni 2018 at 9:59

      Hallo Paulaner,

      im Regelfall wird ein Verwarngeld erst ab fünf Prozent und mehr Überladung verhängt. Sofern Sie tatsächlich unter dieser Grenze bleiben, sollten Sie keine Sanktion fürchten. Diese Angaben sind ohne Gewähr.

      Die Redaktion von bussgeldrechner.org

  11. Franky

    14. Mai 2018 at 12:52

    Hi,

    wie verhält es sich wenn ich mit einem Wagen welcher bis 8% 2200kg ziehen darf mit 2300kg fahre? Der Anhänger darf bis zu 3500kg beladen werden. Liegt somit eine Überladung des PKWs vor obwohl die Ladung ja nicht im PKW ist?

    Grüße und Danke

    • bussgeldrechner.org

      22. Mai 2018 at 11:34

      Hallo Franky,

      ausschlaggebend ist, was Ihr Wagen ziehen darf, und nicht, wie viel der Anhänger ziehen darf. Insofern würde dies als eine Überladung gelten.

      Die Redaktion von bussgeldrechner.org

  12. Wolfgang P.

    18. Januar 2018 at 15:36

    hallo und einen guten Tag
    Mit was für einer Strafe hätte ich zu rechnen wenn ich mit einem 3,5 tonnen Gespann um 200 Kg überladen wäre und damit in eine Kontrolle kommen würde?
    Danke
    Wünsche noch einen schönen Tag.
    Bis bald.
    VG
    Wolfgang

    • bussgeldrechner.org

      23. Januar 2018 at 9:41

      Hallo Wolfgang P.,

      bei mehr als 5 Prozent Überladung wäre das ein Bußgeld von 10 Euro. Gegebenenfalls kann Ihnen die Polizei jedoch die Weiterfahrt versagen.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  13. harald

    17. Januar 2018 at 22:14

    Ich habe einen Caddy, Leergewicht 1530 kg. Mein Caddy wiegt z. Zt. 2340 kg (zu-
    lässiges Gesamtgewicht ist 2264 kg) – weil wir leider den Tank vollgemacht haben, der auf der Fahrt nach Wörth natürlich leerer wird und dann so auf ein leichteres Gesamtgewicht kommt von etwa 2310 kg – mit was müßte ich eventuell rechnen ??

    • bussgeldrechner.org

      23. Januar 2018 at 9:29

      Hallo harald,

      die Bußgelder richten sich nach der jeweiligen prozentualen Überladung. Erst ab fünf Prozent Überladung wird ein Bußgeld von zehn Euro fällig. Die Bußgelder können Sie sich am Artikelanfang ausgeben lassen. Beachten Sie, dass die Weiterfahrt ggf. erst nach einem Abladen möglich sein kann. Ist bei einem Unfall zudem die Überladung die Ursache, kann außerdem die Versicherung Probleme machen.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  14. Karli

    5. November 2017 at 12:49

    Hallo, ich beabsichtige demnächst als Minijobber für ein Kfz.- Unternehmen Fahrzeuge (PKW) zu transportieren. Die Klasse B lässt zu, dass ich bis max. 3500 kg Gesamtgewicht, also Transportfahrzeug+ transportiertes Fahrzeug, fahren darf. Gilt bei Überladung von bis zu 10 % auch der Busgeldkatalog oder greifen noch weitere Bestimmungen?

    • bussgeldrechner.org

      13. November 2017 at 9:13

      Hallo Karli,

      es greift der Bußgeldkatalog.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  15. Dario

    31. Juli 2017 at 23:20

    Hallo,
    ich würde gerne wissen wie es bei meinem Fall aussieht.

    Ich bin 17 und habe die Fahrerlaubnis B17 (begleitetes fahren.)

    Ich möchte bald mit meinem Vater in Urlaub fahren, er besitzt jede Fahrerlaubnis.

    Darf ich mit unserem Zugfahrzeug

    Kombi Leergewicht 1600kg
    Zulässiges Gesamtgewicht 2045kg

    Und unserem Boot (gebremst)
    zulässiges Gesamtgewicht 1500kg

    fahren ?
    Das zulässige Gesamtgewicht wäre ja dann 45kg über 3500kg.

    Wenn ich das nicht fahren darf , welche Strafen erwarten mich dann?

    Vielen Dank !

    • bussgeldrechner.org

      7. August 2017 at 8:15

      Hallo Dario,

      in diesem Fall handelt es sich um eine Überladung. Die Bußgelder sind dem pbigen Text zu entnehmen.

      – Die Redaktion

  16. Betty

    25. April 2017 at 21:08

    Hallo,
    wir würden gern mit zwei Pferden wegfahren und können diese leider vorher nicht mehr wiegen. Aufgrund ähnlich gebauter Pferde können wir das Gewicht ungefähr schätzen und es müsste innerhalb des zulässigen Gesamtgewichtes sein. Sollten wir uns sehr grob verschätzt haben wären wir aber maximal 5-10 % überladen.

    Ab wieviel Überladung müssenwir den Hänger stehen lassen müssen bzw. umladen wenn das Auto 3,5 to ziehen darf und der Hänger zulässiges Gesamtgewicht von 2.000 kg hat. Weder Hänger noch Auto gehören dem Fahrer.

    Herzlichen Dank!

    • bussgeldrechner.org

      27. April 2017 at 10:58

      Hallo Betty,

      ab wann Sie abladen müssen, hängt vom Einzelfall ab. Es ist daher möglich, dass Sie bereits bei einer 2%igen Überladung abladen müssen.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

      • Stefan

        9. Mai 2017 at 11:23

        Hallo, ich würde hier gern einhaken: Wie muss man sich das ganze Szenario vorstellen? Haben die Kontrolleure da eine mobile Präzisionswaage dabei, auf die erst das gesamte Gespann komplett und beladen und danach der Hänger mit den Pferden allein draufgestellt wird? Das könnte richtig problematisch werden wegen der Pferde. Und: Die o.g. 2% sind ja weniger als der Unterschied zwischen dem gefütterten und getränkten Pferd bei der Hinfahrt und dem noch nicht gefütterten Pferd nach einem größeren Ritt auf der Rückfahrt. Dazu kommt, dass gute Anhänger mit 150% Beladung besser zu fahren sind als Schlechte mit nur 70% (jeweils optimale Gewichtsverteilung angenommen). Und die in meinen Augen entscheidende Komponente „Erfahrung des Gespannlenkers“ ist noch nicht berücksichtigt – der ungeübte Fahrer kommt mit halb leerem Anhänger in kritischer Situation leichter in Schwierigkeiten als der Geübte mit einem voll oder ungünstig Beladenen… Wer entscheidet im Fall einer Kontrolle mit welchen Kriterien, bzw. wer legt auf Basis von was seine Spielräume fest? Gibt es irgendwo Referenzfälle zum Nachlesen? Ich wäre sehr dankbar für Ihre Hilfe – nicht jeder Pferdebesitzer hat das Budget für ein Zugfahrzeug in der Big-SUV-Klasse plus Luxusanhänger, um immer genug Reserven beim zul. GGew. einhalten zu können.
        PS: Ja, ich gehöre zu den geübten Gespannfahrern und bin wegen dem genannten Budgetmangel an der Zuladungsgrenze unterwegs…

  17. Stefan

    15. März 2017 at 18:32

    Wie sieht es bei folgendem Szenario aus?

    Zugfahrzeug (Pick-Up) Leergewicht ca. 3200kg, Zulassung bis 3,5t ZGG, reales Gewicht 3,7t Anhänger Zulassung bis 3,5t ZGG, Reales Gewicht 3,7-3,8t
    FS-Klasse B/BE/C1/C1E/CE vorhanden

    Vielen Dank
    Stefan

  18. Bernd

    8. März 2017 at 14:29

    Hallo,

    ich habe eine Frage zur Anhängelast am PKW!
    Wenn mein Hänger ein zulässiges Gesamtgewicht von 2700kg hat und ich an das Auto nur 1800kg dranhängen darf ich aber mit z.B. 2200kg erwischt werde!
    Was für ein Bußgeldkatalog gilt dann?
    Der mit Hänger über 2t oder der unter 2t da der PKW ja unter 3,5t hat!?

    Besten Gruß
    Bernd

    • bussgeldrechner.org

      9. März 2017 at 10:19

      Hallo Bernd,
      in der Regel sollte der Bußgeldkatalog für Anhänger von mehr als 2 Tonnen greifen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  19. Chris

    13. November 2016 at 12:47

    Hallo!
    mit wieviel Prozent darf ich meinen Pferdehänger überladen, ohne dass ein Bußgeld fällig wird? Mir wurde gesagt, dass man 10 % überladen darf. Hier lese ich davon aber nichts. Wie sieht es aus, wenn ich mit einem geringen Prozentsatz überladen einen Unfall baue? Bin ich dann mit schuldig / zahlt die Versicherung nicht…?
    Danke schommal und viele Grüße, Chris

    • bussgeldrechner.org

      14. November 2016 at 8:43

      Hallo Chris,
      ab einer Überladung von über 5 % droht bereits ein Verwarngeld. Sollten Sie mit einem Überladung einen Unfall bauen, kann es durchaus sein, dass Ihre Versicherung die Zahlung verweigert.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  20. Sascha

    25. Oktober 2016 at 11:13

    Hallo Eugen,

    Da dich FS Klasse B nur für Fahrzeuge/Gespanne bis 3,5t gültig ist, würde Dir vermutlich fahren ohne gültige Fahrerlaubnis vorgeworfen. Es spielt ja keine wirkliche Rolle, ob du eine oder dreißig Tonnen mehr als dir erlaubt ist bewegst. Schlussendlich hast du hierfür keinen gültigen Führerschein.

  21. Eugen

    23. August 2016 at 12:37

    Hallo,
    ich bin schon länger auf der suche wie es sich verhält wenn ich z.b mit einem B klasse Führerschein was max. 3,5t Gespann zulässt. Einen 4t oder 4,5t Gespann fahre (Zugmaschine 2t GG + Anhänger 2,5t GG)

    Gilt hier die Überladung-Regel von X Prozent, ausgehend von max. 3,5t ???

    danke im Vorraus
    und grüße Eugen

    • Kevin

      9. Januar 2020 at 4:53

      für dein angefragtes gespann bräuchtest du den fs be

    • bussgeldrechner.org

      29. August 2016 at 9:18

      Hallo Eugen,
      da 3,5 Tonnen die zulässige Gesamtmasse einer mit B-Führerschein zu transportierenden Ladung darstellt, ist dieses auch als Referenzwert heranzuziehen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

Verfasse einen neuen Kommentar