Probezeit: Wissenswertes zum Führerschein auf Probe

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 30. November 2023

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

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Bußgeldrechner und Bußgeldkatalog zur Probezeit

Auf den Erhalt vom Führerschein folgt zunächst eine Probezeit
Auf den Erhalt vom Führerschein folgt zunächst eine Probezeit

Fahranfänger mit neu erworbener Fahrerlaubnis bekommen zunächst eine Probezeit für den Führerschein. In dieser Zeit müssen sie beweisen, dass sie sicher am Steuer sind und keine Gefahr für die anderen Verkehrsteilnehmer darstellen. Sie müssen sich an verschärfte Verkehrsregeln halten.

Die Probezeit hat eine Dauer von normalerweise zwei Jahren und beginnt an dem Tag, an dem der Fahranfänger die praktische Prüfung erfolgreich absolviert.

Diese Frist kann sich jedoch verdoppeln, wenn sich der Fahranfänger ordnungswidrig im Verkehr verhält. Die Fahrerlaubnisklassen L und T führen übrigens beim Erwerb zu keiner Probezeit. Während der Probezeit unterteilen sich Vergehen bezüglich der StVO in A- und B-Verstöße.

Bitte klicken Sie auf Ihr favorisiertes Thema, um zum spezifischen Ratgeber zu gelangen

FAQ: Probezeit

Welchen Zweck erfüllt die Probezeit?

In den ersten zwei Jahren nach Erwerb der Fahrerlaubnis stehen Fahranfänger unter besonderer Beobachtung und können bei Regelmissachtungen zusätzlich durch Probezeitmaßnahmen sanktioniert werden.

Was ist ein B-Verstoß in der Probezeit?

Ein B-Verstoß stellt eine geringfügige Ordnungswidrigkeit während der Probezeit dar.

Was ist ein A-Verstoß in der Probezeit?

Es handelt sich dabei um eine schwerwiegende Ordnungswidrigkeit, wie eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h oder mehr in der Probezeit.

A- und B-Verstöße in der Probezeit – Wichtigste Infos im Video

Video: Wie wirken sich A- und B-Verstöße auf Ihre Probezeit aus?
Video: Wie wirken sich A- und B-Verstöße auf Ihre Probezeit aus?

A-Verstöße

Schwerwiegende Verstöße gegen das Verkehrsrecht heißen während der Probezeit A-Verstöße. Darunter fallen Straftaten, die den Verkehr gefährden. Zudem sind in dieser Kategorie die meisten Ordnungswidrigkeiten, die Punkte in Flensburg nach sich ziehen. Das sind in der Regel alle Vergehen, die mit einem Bußgeld von 60 Euro oder mehr geahndet werden. Normalerweise bedeuten Punkte in der Probezeit also, dass ein A-Verstoß vorliegt.

Diese Straftaten zählen grundsätzlich als A-Verstoß:

  • Unterlassene Hilfeleistung
  • Fahrerflucht, also unerlaubtes Wegfahren vom Unfallort
  • Fahrlässige Körperverletzung und Tötung
  • Nötigung
  • Allgemeine Gefährdung des Verkehrs
  • Fahren ohne Führerschein
  • Alkohol am Steuer
  • Drogen am Steuer
  • Unversichertes Fahrzeug fahren

Folgende schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten stellen auch A-Verstöße dar:

  • Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h
  • Rechtsfahrgebot missachtet
  • Fahrgast ordnungswidrig befördert
  • Ordnungswidriges Wenden, Rückwärtsfahren, Abbiegen und Überholen
  • Mindestabstand missachtet
  • Vorfahrt nicht gewährt
  • Fehlerhafte Beleuchtung am Auto
  • Rote Ampel überfahren
  • Stopp-Schild missachtet
  • Haltzeichen eines Polizeibeamten nicht befolgt
  • Ordnungswidriges Verhalten nahe öffentlichen Verkehrsmitteln wie beispielsweise Schulbussen
  • Falsches Verhalten an Bahnübergängen
  • Zebrastreifen ohne Vorsicht überfahren

B-Verstöße

B-Verstöße sind minder schwerwiegende Verkehrsordnungswidrigkeiten. Sie werden geahndet, gefährden den Straßenverkehr aber im Vergleich zu A-Verstößen weniger.

Weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen sind zum Beispiel:

  • Keine Ladungssicherung
  • Kinder ohne Kindersitz mitfahren lassen
  • Abgefahrene Reifen
  • Liegengebliebenes Fahrzeug nicht ordnungsgemäß gesichert, wodurch es zu einer Gefahr geworden ist
  • Auf der Autobahn oder Kraftfahrstraße geparkt
  • Feuerwehr, Notarzt oder Polizisten durch Parkverstoß behindert
  • HU um mehr als acht Monate überschritten

Auch wenn B-Verstöße minder schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten sind, ziehen sie natürlich Konsequenzen nach sich. Es handelt sich hierbei keineswegs um Kavaliersdelikte, weswegen Fahranfänger bei den genannten Aspekten vorsichtig sein sollten.

Wie werden Ordnungswidrigkeiten in der Probezeit bestraft?

Bußgeld für ein Vergehen in der Probezeit
Bußgeld für ein Vergehen in der Probezeit

Neben dem Bußgeld, Punkten in Flensburg oder dem Fahrverbot, das laut der Bußgeldtabelle auf den Verkehrssünder mit dem neuen Führerschein zukommt, drohen noch weitere spezifische Sanktionen.

Fahranfänger in der Probezeit müssen also besonders penibel auf das Verkehrsrecht achten, denn mit einem Bußgeldbescheid, weil zum Beispiel eine rote Ampel überfahren wurde, ist es bei einem Fehltritt noch lange nicht getan. Welche Konsequenzen ein Vergehen in der Probezeit nach sich zieht, hängt von der Schwere des Verstoßes ab und der Häufigkeit der Verfehlungen.

Ein A-Verstoß (d. h. eine schwerwiegende Ordnungswidrigkeit bzw. Straftat) führt zu folgenden Sanktionen:

  • Die Probezeit wird zwei Jahre verlängert
  • Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar

Dies gilt auch, wenn ein Fahranfänger zwei B-Verstöße begeht.

Vergehen nach Teilnahme am Aufbauseminar

Fahranfänger, die nach einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen und der Teilnahme an einem Aufbauseminar erneut einen A- oder zwei B-Verstöße begehen, müssen mit folgenden Sanktionen rechnen:

  • Verwarnung
  • Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung

Der dritte A-Verstoß bzw. der sechste B-Verstoß führt letztendlich dazu, dass der Führerschein in der Probezeit wieder entzogen wird.

Geblitzt in der Probezeit

Wurde der Fahranfänger in der Probezeit geblitzt, kann es also zu unterschiedlichen Konsequenzen kommen. Grundsätzlich wird eine Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit streng geahndet, damit der Fahranfänger eine vorsichtige Fahrweise erlernt.

Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von höchstens 20 km/h hat er oder sie noch Glück gehabt. Hier kommen noch keine probezeitrelevanten Maßnahmen zum Tragen. Das Bußgeld, das daraufhin folgt, muss natürlich trotzdem gezahlt werden.

Wurde der Fahranfänger von vornerein mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 21 km/h geblitzt in der Probezeit, verlängert dies die Probezeit der Fahrerlaubnis direkt um zwei Jahre.

Alkohol am Steuer in der Probezeit

Alkohol am Steuer in der Probezeit
Alkohol am Steuer in der Probezeit

Alkohol in der Probezeit ist eine gefährliche Angelegenheit. Fahranfänger, die sich mit ihrem Führerschein in der Probezeit befinden, sollten vor einer anstehenden Fahrt daher keinen Tropfen Alkohol zu sich nehmen.

Andernfalls riskieren sie eine Probezeitverlängerung und die Anordnung zur Teilnahme am Aufbauseminar für Fahranfänger, denn es handelt sich hierbei um einen A-Verstoß.

Die Promillegrenze liegt in der Probezeit bei 0,0!

Beim Führerschein auf Probe ist Alkohol also nur mit Vorsicht zu genießen. Nach einer Party sollte die Fahrt nach Hause in einem Taxi oder mit den öffentlichen Verkehrsmitteln wahrgenommen werden.

Aufbauseminar für Fahranfänger

Begeht ein Autofahrer in der Probezeit der Fahrerlaubnis einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße, wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF), auch als Nachschulung bekannt, angeordnet.

Das Aufbauseminar soll dem Verkehrssünder dabei helfen, seine Fehler einzusehen und diese in Zukunft zu vermeiden. Dazu lizensierte Fahrschulen führen das Aufbauseminar für Fahranfänger durch. Kosten variieren je nach Fahrschule, liegen aber bei rund 200 bis 400 Euro.
Aufbau der Nachschulung

  • sechs bis zwölf Verkehrssünder nehmen an einer der vier Theorie-Sitzungen teil
  • jeweils bis zu drei Fahranfänger absolvieren gemeinsam eine Beobachtungsfahrt zwischen der ersten und zweiten Theorie-Sitzung

Muss ich zur Nachschulung?

Ordnet die zuständige Behörde ein Aufbauseminar für Fahranfänger an, sollte dies auf jeden Fall wahrgenommen werden. Ignoriert der Verkehrssünder diese Anordnung und schließt die Nachschulung in der vorgeschriebenen Frist nicht ab, wird ihm die Fahrerlaubnis entzogen.

Die bestandene Probezeit feiern viele Fahranfänger mit dem Kauf des ersten eigenen Autos. Ob Gebraucht- oder Neuwagen: Informationen und Tipps zum Autokauf finden Sie auf autokauf.org.

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Probezeit: Wissenswertes zum Führerschein auf Probe
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Über den Autor

Autor
Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

440 Kommentare

  1. Thorsten

    9. Dezember 2021 at 9:57

    Moin,

    mein Sohn hat heute in der Probezeit beim Rückwärtsfahren von unserer Auffahrt den Zaun vom Nachbarn demoliert. Der Nachbar wurde umgehend informiert. Handelt es sich dabei um einen A- oder B-Verstoß und welche Konsequenzen sind zu erwarten?

    Besten Dank und freundliche Grüße

  2. Afsoon

    8. Januar 2020 at 22:34

    Ich habe vor 2 Monate Rote Ampel mit 0.1s gefahren und in Probezeit 😕 paar mal hatte ich geblitzt und es war mit den Bußgeld ungefähr 20€
    Welche strafen kommen auf mich zu?

    • bussgeldrechner.org

      29. Januar 2020 at 15:25

      Hallo Afsoon,
      Informationen zum Rotlichtverstoß finden Sie hier: Ratgeber Rote Ampel.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  3. Claudia

    3. Januar 2020 at 16:42

    Wie wird Sachbeschädigung mit Fahrerflucht während der Probezeit geahndet?
    Claudia

    • bussgeldrechner.org

      29. Januar 2020 at 14:15

      Hallo Claudia,
      hierbei handelt es sich um eine Straftat. Das Gericht bestimmt somit, mit welchen Sanktionen Sie rechnen müssen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  4. Amir

    26. Juni 2019 at 20:12

    Hallo ,
    Ich wollte fragen, ob ein Fahrer mit 26 Jahren in der Probezeit sein musste ?
    Oder es gilt bis 25 Jahren?
    LG Amir

    • bussgeldrechner.org

      28. Juni 2019 at 13:14

      Hallo Amir,
      wer zum ersten Mal eine Fahrerlaubnis erwirbt, muss eine Probezeit von zwei Jahren durchlaufen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  5. Max

    25. November 2018 at 19:59

    Hallo,
    Ich bin noch in der Probezeit und wurde letzte Woche innerorts mit etwa 51 km/h in einer 30er Zone geblitzt. Nach Toleranzabzug müsste das meines Wissens nur ein Bußgeld nach sich ziehen.
    Gestern habe ich (ebenfalls innerorts) gewendet und dabei eine durchgezogene Linie überfahren, jedoch ohne irgendjemanden gefährdet zu haben. Mein Beifahrer sagte mir, ein Polizist hätte daraufhin mein Kennzeichen notiert. Welche Strafe(n) kommen jetzt auf mich zu?
    Danke im voraus!

    • bussgeldrechner.org

      3. Dezember 2018 at 9:38

      Hallo Max,
      der Bußgeldkatalog sieht für die Geschwindigkeitsübertretung ein Verwarngeld in Höhe von 35 Euro und für das verbots­widrig überfahren der Fahr­streifen­begren­zung beim Wenden ein Verwarngeld in Höhe von mindestens 30 Euro vor.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  6. Phil

    31. Oktober 2018 at 13:07

    Hallo,
    wurde außerhalb der Ortschaft geblitzt- 30 km h zu schnell nach Abzug der Toleranz.
    Bin mir nicht sicher ob ich zu diesem Zeitpunkt in der Probezeit war. Meine Probezeit wurde bereits um 2 Jahre verlängert in dieser Zeit ist aber nichts gravierendes passiert.
    Auf was muss ich mich gefasst machen? Erneute Verlängerung der PZ/ Idiotentest?!
    Vorab den besten Dank für die Antwort. Grüße Phil

    • bussgeldrechner.org

      5. November 2018 at 11:24

      Hallo Phil,
      die Verlängerung der Probezeit ist nur einmal möglich. Ein zweiter A-Verstoß in der Probezeit zieht eine Verwarnung nach sich.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  7. Letizia_234

    24. September 2018 at 18:29

    Guten Tag,

    ich habe seit einem halben Jahr meinen Führerschein und bin logischerweise in der Probezeit. Wurde letzte Nacht Außerorts geblitzt, weis aber ehrlich gesagt nicht wieviel schneller ich gefahren bin, da mir das Geschwindigkeitsbegrenzungsschild (was wahrscheinlich vorhanden war) nicht aufgefallen ist. (ich meine es waren 15-20kmh) Ich bin mir nicht sicher, aber ich denke ich wurde am selben Tag sogar 2 mal geblitzt, obwohl ich bei dem einem Mal nicht schnell gefahren bin. Ich glaube ich habe mich der roten Ampel etwas schneller angenähert, aber war immer noch unter der erlaubten Höchstgeschwindigkeit Geschwindigkeit! Welche Gefahren können mir drohen?

    Danke im vorraus!

    • bussgeldrechner.org

      5. Oktober 2018 at 11:36

      Hallo Letizia_234,

      bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 15 bis 20 km/h außerorts müssen Sie mit einem Verwarngeld von 30 Euro rechnen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  8. Christian

    2. August 2018 at 0:21

    Hallo mache gerade meinen AM Roller Führerschein, und gestern hatte ich meine Prüfung bestanden beim TÜV nur Theorie, Praktisch kommt also noch, und habe mich mit 2 Kumpels heute getroffen, und habe ihnen gesagt das ich das geschafft habe, u.s.w und dann am ende sind die beiden mit den Rollers sie haben beide schon ihren klasse B Führerschein losgefahren und ich mit meinem Fahrrad denen hinter her , und war auf dem Gehweg und die beiden an der roten Ampel und haben dort gewartet das die Ampel auf Grün schaltet, habe den zugerufen ( Habe euch überholt ) in den Moment macht der eine Kollege von meinem Kumpel so einen scheiß Spaß, und ruft da ( standen 2 Polizisten) in der ecke rechts hinter der Ampel, Kollege von meinem Kumpel der ist über Rot gefahren!!! Ganz Laut und dann hat mich die Polizistin angehalten, meine Personalien genommen und meinte das kostet mich jetzt 100 Euro und 1 Punkt in Flensburg obwohl ich gar nicht auf der Straße war? Sondern auf dem Gehweg was wird mir jetzt passieren? Die haben das ja nicht mal gesehen die Polizisten sondern wegen dem Kollegen weil er so ein scheiß Joke macht drauf aufmerksam gemacht? Bekomme ich trotzdem mein Führerschein AM? Danke für die antworten und Hilfe im voraus… 

    • bussgeldrechner.org

      6. August 2018 at 10:51

      Hallo Christian,
      Einspruch gegen den Bußgeldbescheid können Sie immer innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Bescheids einlegen. Ob es sich in Ihrem Fall lohnt, sollten Sie zusammen mit einem Rechtsanwalt abwägen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  9. Selim

    5. Juni 2018 at 9:50

    Ich würde auf der Autobahn bei erlaubten 100 km/h mit 150 km/h geblitzt abzüglich der Toleranz sind es 45 km/h zu schnell. Laut Bußgeld Verordnung 1 Monat Fahrverbot. Würde bis dato noch nie geblitzt, habe mein Führerschein schon fast 23 Jahre lang und mir noch nie was verschuldet. Kann man den Fahrverbot umgehen? Brauche beruflich mein Führerschein?

    • bussgeldrechner.org

      8. Juni 2018 at 16:54

      Hallo Selim,

      in Ihrem Fall sollten Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden. Dieser kann Sie umfassend beraten und weiß, wie in Ihrer Situation am besten vorzugehen ist.

      Die Redaktion von bussgeldrechner.org

  10. Emreo

    6. Mai 2018 at 14:25

    Hallo,

    ich wurde nach dem aufbauseminar einmal geblitzt und habe ein Brief bekommen wo drinn stand das nach 2 B-verstößen oder 1 A-verstoß der Führerschein komplett entzogen wird. Ich wurde jetzt mit 24kmh, ohne Toleranz, außerorts geblitzt. Was nun?

    • bussgeldrechner.org

      11. Mai 2018 at 15:16

      Hallo Emreo,

      der Entzug erfolgt i.d.R. erst beim dritten A-Verstoß (zwei B-Verstöße gelten als ein A-Verstoß). Sollte Ihnen trotzdem die Fahrerlaubnis entzogen werden, wenden Sie sich an einen Anwalt.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  11. Nastja

    27. April 2018 at 8:30

    Hallo zusammen,

    mein Freund wurde ein Tag vor dem Probezeit ablauf mit dem Handy am Steuer erwischt. Muss er jetzt an einem Aufbauseminar Teilnehmen wegen dem einen Tag?

    • bussgeldrechner.org

      8. Mai 2018 at 15:06

      Hallo Nastja,

      auch der letzte Tag der Probezeit gilt als Probezeot. Wird dann noch ein A-Verstoß begangen, wird auch entsprechend das Aufbauseminar und die Probezeitverlängerung angeordnet. Allerdings gilt ein Handy am Steuer in der Regel als B-Verstoß.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  12. Kevin

    20. November 2017 at 16:09

    Hallo meine Freunde,

    ich habe ein Problem,

    ich habe meinen Führerschein seit Juli.

    Jetzt wurde ich letztens mit 70 in der 50er geblitzt,
    und ein paar Wochen danach bin ich nach knapp einer Sekunde über Rot und wurde geblitzt. Ich habe jetzt halt Schiss, dass ich eine Führerscheinperre oder so bekomme. Klärt mich mal bitte auf was mich erwartet.

    Danke im Voraus,

    Kevin Asholt

    • bussgeldrechner.org

      1. Dezember 2017 at 13:37

      Hallo Kevin,
      bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20 km/h handelt es sich in der Probezeit um einen A-Verstoß. Dieser zieht eine Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre sowie die Teilnahme an einem Aufbauseminar nach sich. Bei einem Rotlichtverstoß handelt es sich ebenfalls um einen A-Verstoß. Auf den zweiten A-Verstoß in der Probezeit folgt eine Verwarnung. Leisten Sie sich einen dritten A-Verstoß, ist der Führerschein weg.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  13. Ok

    17. Oktober 2017 at 10:59

    Was für Konsequenzen kommen auf jemanden zu bei 2 Promille und 60 kmh zuviel? Unter 21

    • bussgeldrechner.org

      6. November 2017 at 11:38

      Hallo Ok,

      wir nehmen an, Ihr Führerschein ist noch auf Probe. Sie werden sowohl für die Trunkenheitsfahrt als auch für die Geschwindigkeitsüberschreitung sanktioniert. Sie müssen sich auf eine hohe Geldbuße, Punkte, die Entziehung der Fahrerlaubnis und auf eine MPU einstellen.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  14. Sebastian S

    1. Oktober 2017 at 11:07

    Hallo , ich bin in der Probezeit wurde mit 27 km/h mehr in der80 zone aussserorts geblitzt, mit welche strafe muss ich rechnen?

    • bussgeldrechner.org

      16. Oktober 2017 at 11:34

      Hallo Sebastian,
      der Bußgeldkatalog sieht bei einem Tempoverstoß von 27 km/h ein Bußgeld von 80 Euro sowie einen Punkt vor. Darüber hinaus handelt es sich dabei in der Probezeit um einen A-Verstoß, welcher die Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre und die Teilnahme an einem Aufbauseminar zur Folge hat.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  15. Patrick

    23. September 2017 at 13:24

    Hallo,

    ich wurde in der Probezeit rot geblitzt. Die Ampel war bereits länger als 1 Sek rot und es ist mein erster Verstoß überhaupt. Was kommt auf mich zu?

    • bussgeldrechner.org

      16. Oktober 2017 at 9:10

      Hallo Patrick,
      in diesem Fall sieht der Bußgeldkatalog ein Bußgeld in Höhe von 200 Euro, 2 Punkte und einen Monat Fahrverbot vor. Darüber hinaus handelt es sich dabei um einen A-Verstoß in der Probezeit, welcher eine Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre und die Teilnahme an einem Aufbauseminar zur Folge hat.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  16. Jannis L.

    6. September 2017 at 19:34

    Hallo meine Frage ist ob ein Verwarngeld von 10€ oder 25€ ein B Delikt ?

    • bussgeldrechner.org

      11. September 2017 at 8:20

      Hallo Jannis,

      in aller Regel ist nicht von einem B-Verstoß auszugehen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  17. G.Haj

    29. August 2017 at 21:26

    Hallo,
    Hallo ich bin in der Probezeit wurde mit 30-35km/h mehr in der 70 zone aussserorts geblitzt, mit welche strafe muss ich rechnen??

    Mfg

    • bussgeldrechner.org

      4. September 2017 at 11:24

      Hallo,
      ein Geschwindigkeitsverstoß von mehr als 21 km/h wird in der Probezeit als A-Verstoß gewertet. Dieser zieht die Verlängerung der Probezeit auf insgesamt 4 Jahre und die Teilnahme an einem Aufbauseminar nach sich. Darüber hinaus drohen die Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  18. Lisa

    21. August 2017 at 19:17

    Hallo ich bin in der Probezeit wurde 1 mal in der 30 Zone mit ca 10 kmh zu viel geblitzt und das 2 mal in der 30 Zone mit ca 60 kmh zu viel was passiert? Ich hatte auch keine Brille auf

    • bussgeldrechner.org

      28. August 2017 at 11:26

      Hallo Lisa,

      Geschwindigkeitsüberschreitungen werden regelmäßig erst ab einer Übertretung von 21 km/h und mehr auf die Probezeit als A-Verstoß angerechnet. Bei einem ersten A-Verstoß in der Probezeit kommt es regelmäßig zur Verlängerung der Probezeit auf insgesamt vier Jahre sowie der Anordnung, ein Aufbauseminar zu absolvieren. Inwieweit die fehlende Brille bei dem Verstoß zusätzlich zum Tragen kommt, richtet sich auch danach, ob Sie gemäß Schlüsselnummer verpflichtet sind, bei Autofahren eine Brille zu tragen.

      – Die Redaktion

  19. Jens

    21. August 2017 at 5:49

    Habe in der ersten Probe Zeit ein Alkohol Fahrt begannen und 11 Monate Fahrverbot bekommen bei meiner 2Alkohol fahrt habe ich 11 Monate Fahrverbot bekommen und Verlängerung der Probe Zeit. Jetzt wurde ich geblitzt mit 160kmh bei 100 erlaubten auserorts wird mir die fahrerlaubnis entzogen

    • bussgeldrechner.org

      28. August 2017 at 11:24

      Hallo Jens,

      ein erster A-Verstoß in der verlängerten Probezeit führt in der Regel zur kostenpflichtigen Verwarnung und der Empfehlung, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Beim dritten A-Verstoß in der Probezeit hingegen erfolgt regelmäßig der Fahrerlaubnisentzug für mindestens sechs Monate und einer Sperrfrist. Erst nach Ablauf dieser kann der Führerschein wiedererteilt werden – ggf. gegen Auflage einer MPU.

      – Die Redaktion

  20. ADRIAN

    9. August 2017 at 13:01

    Hallo,

    ich wurde heute bei einer 50er Zone innerorts mit ca 75km/h gebltzt, es ist mein erster Verstoß und bin noch in der Probezeit. Mit was muss ich rechnen?
    Danke im Vorraus für die Antwort.

    LG Adrain

    • bussgeldrechner.org

      14. August 2017 at 9:00

      Hallo Adrian,

      neben dem Bußgeld von 80 Euro und einem Punkt in Flensburg verlängert sich Ihre Probezeit um zwei Jahre und Sie müssen an einem Aufbauseminar teilnehmen.

      – Die Redaktion

  21. Marko

    6. August 2017 at 3:24

    Hallo,

    ich wurde heute in der 30er Zone mit 63 km/h geblitzt, also 33 km/h zu viel. Es ist mein erster Verstoß in der Probezeit. Mit was muss ich rechnen?

    Danke

    • bussgeldrechner.org

      7. August 2017 at 8:57

      Hallo Marko,

      gemäß Bußgeldkatalog erhalten Sie zwei Punkte in Flensburg, ein Bußgeld von 160 Euro und ein Fahrverbot von einem Monat. Zudem verlängert sich Ihre Probezeit um zwei Jahre und Sie müssen an einem Aufbauseminar teilnehmen.

      – Die Redaktion

  22. Franzi

    22. Juli 2017 at 9:35

    Hallo,
    ich habe meinen Führerschein April 2014 gemacht. Im selben Jahr hatte ich einen Unfall wobei ich auch die Schuld bekommen habe. Ich musste ein Aufbausiminar machen und bekam 1 Punkt, sowie zwei Jahre Verlängerung. Num ist dies ja als A-Verstoß gespeichert.

    Jetzt wurde ich gestern mit 25 km zu viel innerorts geblitzt.
    Kann ich da nochmal mit einer Verwarnung weg kommen?

    Lg

    • bussgeldrechner.org

      24. Juli 2017 at 9:23

      Hallo Franzi,

      es handelt sich um einen erneuten A-Verstoß. Sie erhalten die Empfehlung an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Bei einem erneuten A-Verstoß wird die Fahrerlaubnis entzogen.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  23. Jaqueline

    12. Juli 2017 at 13:54

    Hallo liebes Team
    Ich bin gestern innerorts mit ca. 75-90 km/h zu schnell in einer 50 ger Zone geblitzt wurden.
    Was kann mir in der Probezeit passieren?
    Ich war zwar ein wenig schneller unterwegs habe doch niemanden gefährdet oder so. War ja eine 4 spurige Hauptstrasse.
    Mein BMW M6 beschleunigt halt schneller als andere PKW.
    Danke, Eure Jaqueline

    • bussgeldrechner.org

      17. Juli 2017 at 9:21

      Hallo Jaqueline,

      neben den Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog wird Ihre Probezeit verlängert und Sie müssen an einem Aufbauseminar teilnehmen.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  24. Thorsten

    5. Juli 2017 at 21:29

    Guten Abend,
    ich bin momentan noch in meiner Probezeit und wurde jetzt mit 10km/h zu schnell geblitzt. A-Verstöße gelten ja erst ab 21km/h. Hab ich jetzt einen B-Verstoß? Oder hat das zu schnelle Fahren außer dem Bußgeld keine Konsequenzen für mich? Und was wenn ich in Zukunft nocheinmal zu schnell fahre? (angenommen ebenfalls unter 21km/h)

    • bussgeldrechner.org

      10. Juli 2017 at 8:23

      Hallo Thorsten,

      dabei handelt es sich nicht um einen B-Verstoß- Daher ist außer dem Bußgeld von keiner weiteren Sanktionierung auszugehen.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  25. Lorenzo

    26. Juni 2017 at 21:11

    Hallo!
    Ich wurde in Österreich innerorts mit ca. 65-70 geblitzt. Ich bin in der Probezeit und habe bisher keinen Verstoß gehabt. Mit welcher Strafe muss ich rechnen? Kann ich in Deutschland zum Aufbauseminar geschickt werden?

    • bussgeldrechner.org

      29. Juni 2017 at 10:28

      Hallo Lorenzo,

      in der Regel werden Verstöße, die im Ausland begangen wurden, nicht auf die Probezeit in Deutschland angerechnet.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

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