Beleidigung im Straßenverkehr: Wann Autofahrer besser den Mund halten sollten

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 12. Oktober 2023

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Bei welcher Beleidigung im Straßenverkehr droht welche Strafe?

BeleidigungStrafe*
„Du Schlampe!“1.900 €
„Du blödes Schwein!“475 €
„Dumme Kuh!“300 €
„Hast du blödes Weib nichts Besseres zu tun?“500 €
„Du Holzkopf!“750 €
„Was willst du, du Vogel?“500 €
„Bei dir piept’s wohl!“750 €
„Kasperleverein!“1.000 €
„Du Wichser!“1.000 €
„Am liebsten würde ich jetzt Arschloch zu dir sagen!“1.600 €
Einen Polizisten duzen600 €
„Asozialer!“550 €
„Dir hat wohl die Sonne das Gehirn verbrannt!“600 €
„Alte Sau!“2.500 €
„Verfluchtes Wegelagerergesindel!“900 €
„Fieses Miststück!“2.500 €
Gesten
Vogel zeigen750 €
Mit der Hand vor dem Gesicht wedeln („Scheibenwischer-Geste“)1.000 €
Mittelfinger zeigen4.000 €
Zunge herausstrecken150 €

* Jede dieser Strafen stammt aus einem individuellen Gerichtsurteil und wurde nach den Umständen des jeweiligen Falls festgesetzt. Auch das Einkommen des Verurteilten spielt eine Rolle, weshalb die Beträge lediglich eine Orientierung darstellen und nicht als allgemeingültig anzusehen sind.

Wenn Wut und Ärger im Verkehr die Oberhand gewinnen

Mittelfinger zeigen: Im Straßenverkehr und auch sonst gilt dies als Beleidigung.
Mittelfinger zeigen: Im Straßenverkehr und auch sonst gilt dies als Beleidigung.

Nicht selten sind es Ungerechtigkeiten, Enttäuschungen oder schlichtweg Respektlosigkeit, die dazu führen, dass Menschen wütend werden.

Schnappt Ihnen als Autofahrer jemand in letzter Sekunde eine freie Parklücke weg oder nimmt Ihnen rücksichtslos die Vorfahrt, ist es nur allzu verständlich, dass Sie im ersten Moment verärgert sind. Um ihrem Ärger Luft zu machen, schlucken manche ihre Wut einfach herunter und lassen es gut sein, andere gestikulieren wild umher und werden teilweise sogar beleidigend.

Vor allem Letzteres kann ihnen jedoch schnell zum Verhängnis werden und eine Anzeige wegen Beleidigung im Straßenverkehr nach sich ziehen. Im Ratgeber lesen Sie, welche Formen der Beleidigung es gibt und wie diese sanktioniert werden können. Zusätzlich stellen wir Ihnen eine Liste einiger Beleidigungen inklusive Strafenkatalog zur Verfügung, um Ihnen einen Überblick zu geben, welche Strafe für welche Beleidigung fällig werden kann.

Weitere Informationen zur Beleidigung im Straßenverkehr

FAQ: Beleidigung im Straßenverkehr

Was gilt als Beleidigung im Straßenverkehr?

Dazu können Äußerungen, aber auch Gesten zählen. Grundsätzlich gibt es drei Formen der Beleidigung. Welche das sind, lesen Sie hier.

Sind Beleidigungen im Straßenverkehr strafbar?

Eine Beleidigung kann die Ehre eines Menschen verletzen und daher strafbar sein. Die Strafe wird dabei stets per Einzelfallentscheidung von einem Gericht festgelegt. Diese Tabelle gibt eine Orientierung.

Gibt es auch die Beamtenbeleidigung?

Nein, die Strafe fällt nicht grundsätzlich deshalb höher aus, weil sich die Beleidigung gegen einen Beamten der Polizei richtet.

Was ist eine Beleidigung?

Wer einen anderen Menschen beleidigt, verletzt damit zunächst einmal seine Ehre. Es findet also dementsprechend eine Demütigung statt. Dies kann beispielsweise durch

  • Gesten
  • Tätlichkeiten oder
  • herabwürdigende Äußerungen
Droht ein Bußgeld bei einer Beleidigung im Straßenverkehr?
Droht ein Bußgeld bei einer Beleidigung im Straßenverkehr?

geschehen. Bei einer Beleidigung – im Straßenverkehr oder in jedem anderen Szenario – handelt es sich außerdem um einen Tatbestand aus dem deutschen Strafrecht, der zu den sogenannten „Ehrdelikten“ zählt. Es geht also um Handlungen, die sich gegen die Ehre einer anderen Person richten. Demzufolge ist eine Beleidigung eine Straftat.

Greifen Sie als Autofahrer einen anderen Verkehrsteilnehmer verbal an, indem Sie ihn beschimpfen, oder Sie machen sich mithilfe bestimmter Gesten über ihn lustig, kann er Sie entsprechend wegen einer Beleidigung im Straßenverkehr anzeigen.

Dieser Straftatbestand ist in § 185 des Strafgesetzbuchs (StGB) definiert. Übrigens: Es macht in Bezug auf die gesetzlichen Vorschriften keinen Unterschied, wen Sie beleidigen.

Umgangssprachlich ist zwar oft die Rede von der sogenannten Beamtenbeleidigung, wenn es sich z. B. um einen Polizeibeamten handelt, allerdings stellt dies keinen eigenen Tatbestand dar.

Welche Formen der Beleidigung im Straßenverkehr gibt es?

Neben der in § 185 StGB festgehaltenen klassischen Beleidigung existieren noch zwei weitere speziellere Tatbestände, die ebenfalls zu den Delikten zählen, bei denen die Ehre eines anderen Menschen verletzt wird: die üble Nachrede nach § 186 StGB und die Verleumdung nach § 187 StGB.

Insgesamt gibt es demnach drei Formen der Beleidigung, die allesamt ein etwas abgewandeltes Strafmaß aufweisen:

  1. Beleidigung (§ 185 StGB): Sobald eine Ehrverletzung gegenüber einer anderen Person vorliegt, handelt es sich um eine Beleidigung. Wer im Straßenverkehr mit abwertenden Gesten oder Schimpfwörtern um sich wirft, muss sich daher auf eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr einstellen. Liegt sogar eine tätliche Auseinandersetzung vor (z. B. wenn Sie jemanden anrempeln oder schubsen), kann die Freiheitsstrafe auf bis zu zwei Jahre steigen.
  2. Üble Nachrede (§ 186 StGB): Eine besondere Art der Beleidigung im Straßenverkehr liegt vor, wenn Sie abwertende Tatsachen über eine andere Person behaupten, die nicht nachweislich wahr sind. Möchten Sie z. B. nach einem Verstoß gegen geltendes Verkehrsrecht den Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog entgehen, indem Sie behaupten, der Polizeibeamte, welcher die Verkehrskontrolle durchführte, sei alkoholisiert gewesen, kann Ihnen eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr wegen übler Nachrede drohen.
  3. Verleumdung (§ 187 StGB): Eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren kommt auf Sie zu, wenn Sie Tatsachen behaupten, die eine andere Person herabwürdigen sollen, obwohl Sie genau wissen, dass die jeweiligen Tatsachen nicht der Wahrheit entsprechen. Ein solches Fehlverhalten kann ebenfalls als Form der Beleidigung im Straßenverkehr angesehen werden.

Wie können Beleidigungen im Straßenverkehr geahndet werden?

Beleidigung: Ein Bußgeldkatalog, der die möglichen Strafen festhält, existiert nicht.
Beleidigung: Ein Bußgeldkatalog, der die möglichen Strafen festhält, existiert nicht.

Im Gegensatz zu Verstößen gegen geltendes Verkehrsrecht existiert kein allgemein gültiger Bußgeldkatalog, in dem Beleidigungen inklusive der zu zahlenden Geldsumme zu finden sind. Vielmehr müssen alle individuellen Umstände der Tat Beachtung finden, um das Strafmaß für eine Beleidigung im Straßenverkehr festsetzen zu können.

Dabei kommt es unter anderem darauf an, in welcher Situation und in welchem Tonfall die entsprechende Beleidigung ausgesprochen wurde. Hinzu kommen die finanziellen Verhältnisse der beleidigenden Person. Je höher ihr monatliches Einkommen ausfällt, desto teurer kann sie aufgrund der begangenen Tat davonkommen.

Die obige Tabelle mit den jeweiligen Strafen, die aufgrund einer Beleidigung im Straßenverkehr gezahlt werden mussten, setzt sich aus diversen Gerichtsurteilen zusammen, die in der Vergangenheit gefällt wurden. Sie bietet daher lediglich eine grobe Orientierung und soll zumindest etwas Licht ins Dunkel bringen, da es schließlich keinen Bußgeldkatalog für eine Beleidigung im Straßenverkehr gibt.

Wenn Sie beispielsweise jemandem den „Stinkefinger“ im Straßenverkehr zeigen, könnten Sie im schlimmsten Fall zu 4.000 Euro verdonnert werden. Bezeichnen Sie eine andere Autofahrerin als Schlampe, handelt es sich ebenfalls um eine Beleidigung, die eine Anzeige sowie 1.900 Euro nach sich ziehen kann. Strecken Sie jemandem die Zunge heraus, wird dies zwar auch als Beleidigung im Straßenverkehr gewertet, Sie könnten allerdings mit einer Geldstrafe von 150 Euro davonkommen.
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Beleidigung im Straßenverkehr: Wann Autofahrer besser den Mund halten sollten
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Über den Autor

Autor
Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

2 Kommentare

  1. Susanne M.

    1. August 2019 at 10:53

    Lieber K. / liebe K,
    da braucht man nicht nach „rechts“ zu rücken!
    Da muss man die Kinder nur richtig erziehen, ihnen ein gutes Vorbild geben und als Älterer wenn möglich, die Eltern bei der schwierigen Aufgabe unterstützen…
    sagt eine muntere Großmutter

  2. K.

    28. Oktober 2018 at 10:11

    Wie ist das denn, wenn man ca. 13 Jährige Kinder belehren will die einen Fahrad verkehr recht verstoß begangen haben und man wird sofort bespuckt und mit unwürdigen schmutzigen Schimpfwörter beleidigt?

    Da braucht man sich nicht zu wundern wenn die Gesellschaft immer mehr nach rechts rückt, bei dieser Respektlosigkeit, was auch bei Erwachsenen im Straßenverkehr häufig zutrift.

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