Blitzerfoto nicht erkennbar oder Bußgeldbescheid ohne Foto?

Von bussgeldrechner.org, letzte Aktualisierung am: 24. Januar 2023

Alles, was Sie dazu wissen müssen

Ist das Blitzerfoto nicht erkennbar, liegt die Überlegung nahe, einen Anwalt zu konsultieren
Ist das Blitzerfoto nicht erkennbar, liegt die Überlegung nahe, einen Anwalt zu konsultieren

Im Jahr 2013 veröffentlichten die hiesigen Medien gleich zwei erstaunliche Gerichtsurteile: Wer auf dem Blitzerfoto nicht klar erkennbar ist, muss auch kein Bußgeld zahlen.

Das erfreute natürlich so manchen Fahrzeugfahrer. Dennoch sind diese Urteile nicht so eindeutig, wie es auf den ersten Blick scheint.

Denn auch diese Urteile sind Ausnahmen. Jeder Fall muss individuell betrachtet werden. Aus diesem Grund empfiehlt sich ein versierter Anwalt, der die Chancen und Risiken vor Gericht im Vorfeld erklären kann.

FAQ: Blitzerfoto

Was ist, wenn die Person auf dem Blitzerfoto nicht (ganz) erkennbar ist?

In so einem Fall entscheidet ein Richter über die Beweiskraft des Bildes. Dazu kann er bspw. auch ein Gutachten in Auftrag geben.

Lohnt sich der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid, wenn das Bild unscharf ist?

Das ist ganz individuell. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Ihnen mehr zu einem konkreten Fall sagen. Die erste Beratung bieten viele Kanzleien kostenlos an.

Muss dem Bußgeldbescheid immer ein Blitzerfoto beiliegen?

Nein, das Foto dient zwar als Beweismittel, jedoch sind auch Beweise wie etwa ein Lasermessprotokoll zulässig. Per se ungültig wird ein Bußgeldbescheid ohne Blitzerfoto also nicht.

Die verschiedenen Fälle rund um das Blitzerfoto

In den nachfolgenden Abschnitten wollen wir kurz und übersichtlich erklären, was in jedem individuellen Fall zu tun ist. Dies ersetzt jedoch keine Beratung durch einen Fachmann, sodass dies nur als reine Information anzusehen ist.

Nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung: Foto ist nicht erkennbar

Ist das Blitzerfoto nicht zu erkennen, kann der Fahrer gute Chancen auf eine Minderung des Bußgeldes und weiterer Folgen haben. Dabei ist es unerheblich, ob eine riesige Sonnenbrille das Gesicht verdeckt oder das Geblitzt-Foto unscharf ist.

Manche Blitzer fotografieren aus einem langen Abstand zum Fahrzeug, weshalb das Blitzerfoto oftmals nicht zu erkennen ist. Fahren Sie an einem Blitzer vorbei und das Bild ist nicht erkennbar, weil es über- oder unterbelichtet ist, gilt das gleiche: Ein Einspruch lohnt sich!

Wurden Sie also geblitzt und das Foto ist unkenntlich, kommt es auf die freie Beweiswürdigung des Richters im Bußgeldverfahren an. Er entscheidet, ob er den Fahrer im Auto darauf erkennt oder nicht. Dabei darf er aber nicht nach Willkür entscheiden.

Ist das Blitzerfoto nicht erkennbar, muss der Richter eine ausführliche Beschreibung des Bildes verfassen, in dem er erklärt, dass er den Fahrer erkennt. Dabei muss er auf die Bildqualität und viele charakteristische Identifizierungsmerkmale eingehen. Zusätzlich hat er die Möglichkeit, ein anthropologisch-morphologisches Gutachten in Auftrag zu geben, welches jedoch auch aufwendig und kostspielig ist.

Ein Bußgeldbescheid ohne Foto ist nicht gleich ungültig
Ein Bußgeldbescheid ohne Foto ist nicht gleich ungültig

Vorsicht! Sie sollten nicht auf die schlechte Qualität des Blitzerfotos vertrauen. Ist zwar im Bußgeldbescheid das Foto nicht erkennbar, kann es sein, dass es ein schärferes Bild in der Ermittlungsakte gibt. Die Behörde hat oftmals ein Blitzerfoto mit einer besseren Qualität.

Um dies aber herauszufinden, kann ein Anwalt nützlich sein. Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen, ist ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eine geeignete Methode, um das Blitzerfoto für ungültig zu erklären und so einen Freispruch zu erwirken.

Der Bußgeldbescheid kam ohne Foto

Sie wurden geblitzt, aber der Bußgeldbescheid ist ohne Foto? Dies passiert den deutschen Behörden sehr oft. Ein Bußgeld ohne Foto ist aber nach wie vor gültig und deshalb strengstens ernst zu nehmen.

Dieser Fall tritt häufig dann ein, wenn das Blitzerfoto nur sehr schlecht erkennbar ist. In diesem Fall hält die Bußgeldbehörde das Foto erst einmal zurück, verschickt aber den Bußgeldbescheid ohne Foto. So spart sich die Behörde Arbeitsaufwand, da der normale deutsche Bürger den Bußgeldbescheid ohne Foto hinnimmt.

Sind Sie geblitzt worden und haben kein Foto erhalten, kann der Bußgeldbescheid dennoch gültig sein. Die Bußgeldbehörde ist nicht in der Pflicht, ein Blitzerfoto mitzuschicken.

Hingegen kann der Betroffene, der den Bußgeldbescheid erhalten hat, das Foto anfordern. Dies kann er auch ohne Anwalt tun. Jedoch ist ein anwaltlicher Rat zu empfehlen, da sich ein Verkehrsrechtsanwalt darauf spezialisiert hat.

Wurden Sie also geblitzt, sollten Sie das Foto anfordern, wenn das Blitzerfoto im Bescheid fehlt. Erst dann haben Sie die Gewissheit und können überlegen, ob sich ein Einspruch lohnt.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (119 Bewertungen, Durchschnitt: 4,20 von 5)
Blitzerfoto nicht erkennbar oder Bußgeldbescheid ohne Foto?
Loading...

59 Kommentare

  1. Constanze W. sagt:

    Sehr geerhte Damen und Herren, ich bin am 25.8. in Braunschweig geblitzt wurden und bekam von den Behörden ein Brief. Das Blitzerfoto weisst nur einen hellen Fleck in der Mitte auf und alles andere ist schwarz. Ich hätte 22 km/h zu viel laut angaben. Ich kann mich jedoch nicht an einen Blitz erinnern, dies hätte ich gemerkt. Soll ich lieber die 80 Euro bezahlen oder in Widerspruch gehen?
    Vielen Dank für Ihre Antwort.
    Mit freundlichen Grüssen
    Constanze W.

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Constanze,
      ob sich in Ihrem Fall ein Einspruch lohnt, klären Sie am besten mit einem Anwalt. In einem Gespräch erörtern Sie Ihre Erfolgschancen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  2. Gerd K. sagt:

    Meine Frau ist mit dem auf meinen Namen zugelassenen Fahrzeug geblitzt worden. Ich bekam einen Zeugenfragebogen und machte von meinem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch. Die Polizei verdächtigte nun meine Frau und wollte sie sprechen. Ich sagte wahrheitsgemäß, dass sie sich in den Ferien mit unserem Sohn in Spanien bei ihrer Familie aufhält und in zwei Wochen wieder in Deutschland wäre. Der Polizist gab mir seine Visitenkarte und sagte meine Frau solle ihn doch anrufen wenn sie wieder zurück ist. Eine Woche später steht eine andere Polizistin vor meiner Tür und verlangt von mir Angaben zum Fahrer. Ich erklärte ihr das ich von meinem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch mache. Dies ergibt sich auch aus ihren Unterlagen. Wenn ich keine Angaben mache werde sie mit dem Bild durch das Haus gehen und bei den Hausbewohnern Befragungen anstellen. Ich sagte ihr dann das meine Frau in einer Woche aus Spanien zurück sei und dann noch immer 28 Tage also 4 Wochen bis zur Verjährung Zeit sind. Dies hielt sie jedoch nicht davon ab. Hätte man meiner Frau die Gelegenheit geben müssen Stellung zum Vorwurf zu nehmen? Liegt hier ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz vor? Oder ist das Argument der Verjährung (28 Tage) wirklich dazu geeignet Schutzwürdige Belange meiner Frau einfach beiseite zu schieben?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Gerd,
      ob diese Ermittlungstechnik der Polizei rechtmäßig ist, klären Sie am besten mit einem auf das Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt. Er berät Sie ausführlich.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  3. Jens sagt:

    Hallo, wir sind auf der Autobahn mit einer Überschreitung der Geschwindigkeit von 23 km/h beblitzt worden. Unterwegs waren wir mit einem Firmenwagen, an den Blitz selber kann ich mich nicht erinnern. Auf dem Bild läßt sich nicht erkennen, ob ich oder der Kollege gefahren ist. Ich weiß auch nicht, wer auf diesem Streckenabschnitt am Steuer des Wagens saß. Kann da gegen Einspruch mit Erfolg erhoben werden?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Jens,
      ob sich in Ihrem Fall der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt, kann ein Fachanwalt für Verkehrsrecht am besten beurteilen. In einem – unter Umständen kostenlosen – Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, auch die Erfolgsaussichten eines solchen Unterfangens zu erörtern.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  4. Jens sagt:

    Eine Rechtsschutz ist leider nicht vorhanden…

  5. nova sagt:

    hallo ich wurde geblitz
    und das anhörbogen mit foto zugeschickt worden
    auf dem foto ist die untere hälfte meines gesichtes durch meine hand verdeckt
    was soll ich tun brief zurück schicken -bin es nicht??? danke

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Nova,
      ein Anhörungsbogen dient dazu, dass Sie sich zum Tatablauf äußern können. Hierzu sind Sie nicht verpflichtet, da Sie sich nicht selbst bezichtigen müssen. Was Sie hingegen angeben müssen, sind Ihre persönlichen Daten (§ 111 Ordnungswidrigkeitengesetz). Hierzu bleibt Ihnen in der Regel 1 Woche Zeit.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  6. Bernhard sagt:

    Hallo Bußgeldrechner-Team,

    auf der Suche nach meinem sehr speziellen Fall habe ich schon eine Google-Suche angestrengt, finde jedoch keine Informationen dazu:

    Mich erreichte ein Anhörungsbogen mit einem Blitzerphoto. Auf diesem Photo ist der Fahrer nicht zu erkennen.
    Jedoch war das Fahrzeug, mit dem der Verkehrsverstoß begangen wurde ein LKW mit digitalem Tachograf.

    Wenn das Photo nun keinerlei Hinweis auf den Fahrer liefert und nur das Kennzeichen erkennbar ist – darf die ermittelnde Behörde dann die Daten aus dem digitalen Fahrtenschreiber verwenden, wenn der Fahrer sonst nicht ermittelbar ist?
    Oder muss das Photo ausreichend sein um den Fahrer zu ermitteln, da unabhängig vom Verstoß der digitale Fahrtenschreiber keine zureichende Information wiedergeben könnten (wenn er zum Beispiel nicht benutzt worden ist)?

    Vielleicht ist Ihnen oder dem Plenum ein solcher Fall bekannt und Sie können mir hier einen hilfreichen Tipp geben.

    Danke!
    Gruß Bernhard

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Bernhard,
      ein Anhörungsbogen muss nicht zwingend ein Blitzerfoto enthalten. Die Behörde kann es auch lediglich in ihren Verwaltungsunterlagen vorhalten, muss es aber ihnen bei Bedarf vorlegen. In der Regel ist die Qualität dieses Beweismittels besser als die des verschickten. Es sei gesagt, das die Ermittlungsbehörden nicht nur dieses Foto zu Beweissicherung nutzen. Auch Anwohnerbefragungen sind möglich, um den Tatbestand aufzuklären.
      Der digitale Fahrtenschreiber ist von der Behörde ausgelesbar. Ob dies rechtmäßig ist und Sie im Bedarfsfall dagegen vorgehen können, darüber kann ein Verkehrsrechtsanwalt detailliert Auskunft geben.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  7. Michael A. sagt:

    Guten Tag

    Meine Frau ist vor kurzem Geblitzt worden mit 18kmh zu viel
    Die Beweisfotos zeigen ihr PKW nur von hinten ohne das sie als Fahrerin erkennbar ist
    Lohnt sich eine Zurückweisung

    Gr Althoff

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Michael,
      ob sich ein Einspruch lohnt, erörtern Sie am besten mit einem Verkehrsrechtsanwalt. Er informiert Sie darüber, ob sich Ihr Vorhaben lohnt.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  8. Bea sagt:

    Hallo!

    Mein Freund wurde geblitzt, allerdings ist er mit dem Auto meines Vaters gefahren. Er hat eine große Sonnenbrille auf, man erkennt nur halb das Gesicht und dunkle Haare.
    Mein Vater ist der Fahrzeughalter und er bekam den Brief natürlich. Kann er den Brief nicht zurückschicken ohne Angabe des Fahrers? Auf dem Brief steht, er solle Angaben über den Fahrer machen, allerdings muss er dies nicht oder?
    Er muss ja niemanden beschuldigen?

    Liebe Grüße
    Bea

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Bea,

      ein Anhörungsbogen oder eine Zeugenbefragung ist wahrheitsgemäß zu beantworten. Ihr Vater kann sich an einen Fachanwalt oder eine Beratungsstelle wenden.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  9. Jan-Philipp sagt:

    Hi!

    ich habe letztens meinen Bescheid bekommen und soll nun 25€ zahlen. An sich habe ich damit kein Problem, aber auf dem Foto ist mein Gesicht definitiv nicht zu erkennen, da mein Rückspiegel praktisch alles bis auf die Mundpartie verdeckt. Lohnt es sich eurer Meinung dagegen vorzugehen, gerade bei diesem geringen Betrag? Ich muss dazu sagen, dass ich Student bin und das Geld natürlich nicht so locker sitzt.

    MfG Jan-Philipp

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Jan-Philipp,

      Ob sich ein Einspruch lohnt, können nur Sie selber entscheiden. Bei der Entscheidung kann ein Anwalt behilflich sein. Rechtsberatungen dürfen wir nicht vornehmen.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  10. Mathias sagt:

    Hallo ich bin mit dem lkw geblitzt worden allerdings bin ich laut Anwalt auf dem bild nicht zu erkennen sondern ist dort nur ein dunkler Schatten drauf.

    Lohnt es sich Einspruch einzulegen?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Mathias,

      ob sich ein Einspruch lohnt, können Sie nur mit Ihrem Anwalt besprechen. Rechtsberatungen dürfen wir laut Gesetz nicht geben.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  11. Stefan G. sagt:

    Hallo,
    wenn Sie jede Frage hier damit beantworten, dass man sich an einen Anwalt wenden soll und sie keine Auskünfte geben dürfen, worin besteht dann der Sinn hier Fragen zu stellen? Ich habe nicht eine einzige hilfreiche Antwort gefunden.

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Stefan,

      es ist in Deutschland verboten, kostenlose Rechtsberatungen zu erteilen. In unserer Kommentar-Sektion können wir Betroffene darüber informieren, mit welchen Folgen sie zu rechnen haben.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  12. Sebahaddin A. sagt:

    Hallo,
    Ich wurde letztes jahr im august geblitzt, mit dem auto meines vaters. Innerorts 49kmh zu viel
    Ein monat später kam ein anhörungsbogen an mein vater und auf dem bild war ich nicht zuerkennen. Nur etwas von mener wange und nase.
    Darauf hin gab mein vater an, nicht zu wissen wer gefahren sei. Wochen später bekam ich einen bußgeldbescheid. Darauf hin ging ich zu einem anwalt und er forderte für mich die akte an. In der akte gab es keine anderen bilder.
    Nun sind monate her, dass wir den einspruch gelegt haben und ich habe neulich eine einladung zum Gericht bekommen. Das Gericht ist erst in 3 monaten und deshalb wollte ich fragen, wie wohl der richter entscheiden wird. Darf der richter mich für schuldig erklären, obwohl man mich nicht eindeutig erkennen? Und kann es sein, dass sie noch andere bilder haben, als die in der akte?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Sebahaddin,

      wir können nicht sagen, wie der Richter entscheiden wird. Er könnte aufgrund der Sachlage zu einem für Sie negativen Ergebnis kommen. Auch wissen wir nicht, welche Beweismittel der Behörde außerdem vorliegen.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  13. Siggi sagt:

    Ich bin auch wieder mal geblitzt worden, mit dem Lkw!
    Ausserhalb geschlossener Ortschaft . Zuläßig waren 30km/h
    Gefahren bin ich 44 km/h und nach Abzug der Toleranz blieben noch die 14 über. Bedeutet 25 €. Das ist das kleinste Problem und fast schon Gewohnheit ! :))
    Was mich jetzt aber gewaltig nervt ist das Foto am Bescheid. Darauf sind doch tatsächlich nur drei Buchstaben zu erkennen. DAF !!! Der Blitzer war wohl auf Pkw Höhe eingestellt und hat deswegen auch nur den Herstellernamen meines Trucks erfasst der unterhalb der Windschutzscheibe steht.
    Wäre eigentlich was für eine gewisse TV Sendung ! :))))
    Aber nun zu meiner Frage : Ich bin ja überhaupt gar nicht zu sehen auf dem Bild, allerdings kann anhand vom manuellen als auch vom digitalen Tacho nachgewiesen werden wer zu dem Zeitpunkt gefahren sein müßte. !!
    Darf die Behörde die so schlampig blitzt weitergehende Informationen von meinem Arbeitgeber wegen 25 € anfordern ?

    Ich frage mich ob sich die Behörden die Mühe machen würden bei so einem Fehler (ich halte das für einen) weiter auf das Busgeld zu pochen.

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Siggi,

      für den Fall, dass Sie Einspruch einlegen, ist die Behörde berechtigt, Nachforschungen anzustellen. Sie wird dies in der Regel auch tun.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  14. Torsten sagt:

    Ich habe mit meinem Motorrad die Geschwindigkeit um 11 km/h überschritten. Das Kennzeichen wurde handschriftlich notiert. Hat das Bestand oder ist das rechtens?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Torsten,
      Sie haben immer die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung des Bußgeldbescheids, Einspruch einzulegen. Ein auf das Verkehrsrecht spezialisierter Rechtsanwalt steht Ihnen mit Rat und Tat dabei zur Seite.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  15. Enise sagt:

    Hallo. Wurde geblitzt und familie weis nicht dass ich an dem tag nicht da war. Kann man diesen bußgeldbescheid an eine andere adresse zuschicken lassen oder so? So dass von daheim niemand luft bekommt?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Enise,
      der Bußgeldbescheid wird an die Adresse versandt, unter der Sie gemeldet sind.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  16. Thorsten sagt:

    Hallo. Ich wurde geblitzt, aber auf dem Foto ist mein Gesicht nur zur Hälfte sichtbar. Lohnt sich ein Einspruch ?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Thorsten,
      leider dürfen wir keine Rechtsberatung geben. Kontaktieren Sie in diesem Fall einen Anwalt.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  17. Dan sagt:

    Hallo,

    ich hab da mal ne Frage. Wie siehts aus,wenn ein Ausländer in Deutschland geblitzt wurde? Ich wohne in Schweden und meinem Arbeitskollegen ist das passiert. Kein Foto ist dabei. In dem Schreiben steht,dass er 22km/h zu viel auf der Autobahn gefahren ist. Das kostet ihm wohl 70 € . Die Sache ist,da steht was von,sollte er es nicht akzeptieren und das Foto anfordern,,dass er dann mehr Kosten tragen würde. Kann das wirklich sein? Also ich akzeptiere doch nichts,ohne den Beweis gesehn zu haben. Also ich sagte ihm,dass ich es nicht bezahlen würde,ohne Beweisfoto. Aber bevor er nachher mehr Kosten hat,wollte ich mich mal richtig informieren. Weiss da jemand was genaues?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Dan,
      die Länder der EU haben Vollstreckungsabkommen abgeschlossen, das besagt, dass Bußgelder mitunter auch im Ausland eintreibbar sind. Ein Bußgeldbescheid kann prinzipiell auch ohne Foto gültig sein. Dieses wird häufig nicht beigefügt, weil es von minderer Qualität ist. Sie können das Bild jedoch in der zentralen Bußgeldstelle ansehen. Beim Zuschicken können ggf. Gebühren für erhöhten Verwaltungsaufwand bestehen. Sie haben jedoch die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung, Einspruch gegen den Bescheid einzulegen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  18. Albert sagt:

    Hallo ich wurde auf dem Motorrad mit mehr als 21km/h zu schnell geblitzt da ich einen Helm auf hatte erkennt man mich wirklich gar nicht, lohnt es sich einen Anwalt einzuschalten ?Desweiteren kann ich mich nicht dadran erinnern ob ich da überhaupt selbst gefahren bin.
    Wenn es durch geht das ich ohne strafe davon komme wie groß ist die Wahrscheinlichkeit das man ein Fahrtenbuch schreiben muss ?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Albert,
      leider dürfen wir Ihnen keine Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher besser an einen Rechtsanwalt.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  19. Ecmo sagt:

    FragE. Es wurde am Wochemmende eine 30 Zone errichtet wo vorher eine 50 Tiger war.
    Das wusste mein cousin /der vei mir zubesuch war ubd schbell was einkaufen wollte nicht und hat das schild auch nicht gesehen.
    Dementsprechend fuhr leider 30 kmh zuschnell
    Meine Frau iSt der Halter uNd wurde angeschrieben. Anhörungsbogen.
    Sie gab die Daten des Fahrers vollständig an. Nachdem dieser aber im Ausland wohnhaft ist. Jetzt bekam ich auch einen?
    Ich war am besagten Tag 480 km weg.
    Das Foto zeigt eben ein Südländer ich bin ebenfalls Südländer und wir sind verwandte was nun?
    Ausgefüllt hab ich den Bogen mit meinen Personalien. Hab auf einem extraBlatt die Erklärung noch dazu geschrieben. Personalien hab ich jetzt nicht nochmal erläutert da sie bereits vorliegen.
    Ist das ok so?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Ecmo,
      Sie sind nicht dazu verpflichtet, den Anhörungsbogen vollständig auszufüllen. Welcher Angaben es jedoch dringend bedarf, sind Ihre persönliche Daten. Diese müssen Sie angeben. Die Behörde kann Ihnen bei mangelnder Kooperation die Anordnung eines Fahrtenbuches oder andere Sanktionen auferlegen. Gegebenenfalls sprechen Sie am besten noch einmal mit einem Anwalt über die Sache.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  20. Luke Isabella sagt:

    Hallo,
    ich bin mit dem Auto meiner Frau geblitzt worden, allerdings verdeckt der Innenspiegel meine beiden Augen und die Stirn voll. Es geht zwar nur um 20 € aber vielleicht gerade deswegen ist die frage was wir tun sollen?
    Soll meine Frau das Aussageverweigerungsrecht nutzen? Oder gibt es eine bessere Möglichkeit?
    Viele Grüße

  21. Conni49 sagt:

    Bin innerorts 6 km/h zu schnell geblitzt worden, das ergibt nach dem Bußgeldkatalog 15 €.
    Da auf dem Foto das Gesicht nicht zu erkennen war, der Richter aber behauptete, mich aufgrund der Kopfform zu erkennen, hat er mich verurteilt.
    Dabei hat er sich aber bei der Strafhöhe nicht an die im Bußgeldkatalog vorgesehenen 15 € gehalten, sondern mich zu mehr als 3 mal soviel, nämlich zu 50 € verurteilt.
    Meine Frage: Darf er willkürlich so weit von den Beträgen des Bußgeldkatalogs nach oben hin abweichen ?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo,

      Bearbeitungsgebühren von maximal 28,50 Euro können einem Bußgeldbescheid addiert werden. Zudem stellt der Bußgeldkatalog lediglich Richtwerte da, an denen sich die Behörden richten können – je nach Umständen sich Abweichungen zulässig.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  22. S. Deveci sagt:

    Hallo

    Ich wurde geblitzt 100 Zone bin ich 121 km/h gefahren und an meinem rechten Hand halte ich anscheinend ein Handy genau am Lenkrad Höhe und Nase, Mund aber auf dem Bild sieht es nicht wie ein Handy aus.

    Hab ich Chancen ein Wiederspruch einzuführen und ein konkretes Bild anfordern??

    Weil an Hand dieses Bildes erkennt man das nicht!!

    Freue mich auf schnellst mögliche Antworten.

    Danke

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo S. Deveci,
      Einspruch gegen den Bußgeldbescheid können Sie immer innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Bescheids einlegen. Ob es sich in Ihrem Fall lohnt, sollten Sie zusammen mit einem Rechtsanwalt abwägen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  23. Özkan sagt:

    Hallo,
    Mein Bußgeldbescheid kam an 23.06.2017 an und ich wurde geblitzt am 19.04.2017
    nun meine frage ich war bis zum 27.5.2017 in der Probezeit und im Bußgeldbescheid steht nur drinnen dass ich eine strafe von 188 Euro zahlen soll 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte. werde ich noch was von Aufbauseminar und Probezeit Verlängerung zu hören bekommen oder Wars dass?

    Es waren 60 erlaubt und ich bin 104 km/h zu schnell gefahren außerorts.

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Ökzan,

      Probezeitmaßnahmen werden nicht von der Bußgeldstelle verhängt, sondern die zuständige Führerscheinstelle. Es ist daher davon auszugehen, dass Sie hierüber in einem gesonderten Schreiben in Kenntnis gesetzt werden. Da der Verstoß noch während der Probezeit begangen wurde, ist die Verhängung von Probezeitmaßnahmen anzunehmen.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  24. Markus schmkt sagt:

    Hallo,

    Wurde vor 1 Woche geblitzt bin nach 5 min zurück gefahren und wollte wissen wie schnell ich war . Da wollte der Beamter und sein Assistent meinen Führerschein und Fahrzeugpapiere dafür haben. Da habe ich dieses auch gegeben. Und jetzt nach 3 Wochen habe ich einen Bußgeld schreiben erhalten aber dies ohne Foto. Lohnt sich es die Fotos zu verlangen. Bzw ein wiederspruch?

    Danke

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Markus,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten, dies kann nur ein Anwalt.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  25. Scenic sagt:

    Hallo bussgeldrechner.org,

    ein Kollege wurde mit einem Firmenwagen geblitzt, wahrscheinlich wird
    es Punkte geben.
    Ist es aus Eurer Sicht möglich ( & sinnvoll ? ) , dass ich mich auf dem dann folgenden Fragebogen als Fahrer angebe, damit er keine Punkte bekommt?
    Wird ein eventuelles Foto ( von ihm ) mit meiner Person abgeglichen?
    Eine kurzfristige Antwort wäre klasse.
    Danke

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Scenic,

      wir sind leider nicht befugt Rechtsberatung zu leisten. Allerdings ist die Bußgeldstelle in der Lage, von der Meldebehörde die Herausgabe eines beim Passregister hinterlegten Lichtbilds der auf dem Fragebogen angegebenen Person einzufordern und mit dem Blitzer-Foto zu vergleichen.

      – Die Redaktion

  26. SiniS sagt:

    Liebes Team,

    auf meinem Blitzerfoto ist die komplette Augenpartie vom Rückspiegel verdeckt.
    Gemäß vieler Ratschläge würde ich da gern Einspruch oder Beschwerde, … einreichen.
    Derzeit habe ich nur den Brief zur Fahrerermittlung erhalten.
    Sollte ich jetzt schon angeben, dass ich der Fahrer war? Falls ja, lege ich den Einspruch erst nach dem zweiten Schreiben ein?
    Oder bietet es sich eher an, nicht anzugeben, dass man zum Zeitpunkt der Fahrer des Fahrzeugs war, um Konsistenz mit dem späteren Einspruch zu haben.

    Vielen Dank im Voraus

  27. Engels N. sagt:

    Bin geblitzt worden,aber man erkennt nur das kennzeichen sonst nix lohnt sich da ein Einspruch oder soll ich das Foto an fordern

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Engels N.,

      wenn Sie auf dem Foto nicht zu erkennen sind, können Sie ggf. Einspruch einlegen. Für eine Einschätzung lassen Sie den Bescheid anwaltlich prüfen.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  28. Carolin sagt:

    Hallo,
    ich wurde scheinbar letztens geblitzt und heute kam das Ticket an. In einer 30er Zone mit 46kmh geblitzt und 35€ muss ich zahlen. Das Bild ist jedoch sehr schwarz und man erkennt nur eine Frontscheibe aber keine Person.
    Ich selbst hatte auch eher das Gefühl das die Person vor mir geblitzt wurde.
    Lohnt es sich Einspruch zu erheben?
    Liebe Grüße,
    Caro

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Carolin,

      eins vorweg: Es ist uns nicht erlaubt, Ihnen eine Rechtsberatung anzubieten. Das bedeutet, wir dürfen Ihnen nicht zu Schritten raten oder davon abraten.

      Wir vermuten, dass Sie tatsächlich eine Geschwindigkeitsüberschreitung begangen haben und Ihr Kennzeichen erfasst wurde – sonst hätte die Behörde Sie ja nicht kontaktieren können. Mit Sicherheit können wir dies jedoch nicht sagen. Es ist auch möglich, dass Sie und der Vordermann geblitzt wurden.

      Die Redaktion von bussgeldrechner.org

  29. Franziska sagt:

    Hallo,
    Wir bekamen heute einen Anhörungsbogen und ein Beweisfoto das wir Außerorts 34 KM zuschnell waren. Auf dem Beweisfoto stimmt der Typ des PKW’s aber das KFZ Kennzeichen ist nur in Fragmenten zu erkennen und kann nicht eindeutig unserem Auto zu geweisen werden.
    Gruß
    Franziska

  30. Nadine sagt:

    Hallo, auf meinem Blotzerfoto (50 erlaubt, 61 gefahren) sitzt kein Mensch am Lenkrad. Auf dem Foto sieht man alles nur keine Person die es fährt.

  31. Beate sagt:

    Hallo, ich habe ein Blitzerfoto bekommen, wo ein Teil eines Verkehrszeichens mit geblitzt wurde. Der Blitzer muss direkt daneben gestanden haben. Das Foto ist sehr dunkel und die Fahrerin ist nur schwach erkennbar. Beeinflusst das Verkehrsschild die Messung des Blitzers? Lohnt es sich Einspruch einzulegen? Vielen Dank!

  32. Schalker1904 sagt:

    Sehr geehrte Damen u Herren,

    ich wurde leider im Auto meines Bruders geblitzt.

    Auf dem Foto ist das Scheibenwischerblatt zur Hälfte im meinem Gesicht und deckt es somit ab.
    Zu sehen ist die Hälfte des Mundes und ein Auge.
    Meine Nase wird auch bedeckt.

    Was soll ich tun.
    Das Gesicht des Fahrers ist nicht zu 100% identifizierbar.

    Lg u danke im voraus

Verfasse einen neuen Kommentar

[x] Schließen
Bußgeldkatalog als PDF
Der aktualisierte Newsletter 2023 vom VFR Verlag zum Download und Ausdrucken.
Jetzt kostenlos per E-Mail anfordern:
Mit dem Absenden akzeptieren Sie unsere Datenschutzerklärung.