Punkte in Flensburg erhalten?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 5. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

So funktioniert das Punktesystem

Die Punkte und das damit verbundene System in Flensburg kann verwirren
Die Punkte und das damit verbundene System in Flensburg kann verwirren

Das Punktesystem aus Flensburg dient der Verkehrserziehung. Für vielerlei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr gibt es besondere Maßnahmen wie beispielsweise Bußgelder, Fahrverbote und auch Punkte in Flensburg. Das Bewertungssystem erlebte vor einiger Zeit eine Änderung.

Das System aus Flensburg sieht 8 Punkte vor. Derjenige Verkehrsteilnehmer, der diese Maximalanzahl erreicht, muss in der Regel mit dem Führerscheinentzug rechnen.

Doch bereits davor ergreift das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) Maßnahmen, um den Pkw-, Lkw-, Motorrad- oder Radfahrer zu ermahnen und auf die möglichen Folgen hinzuweisen.

Bitte klicken Sie auf Ihr favorisiertes Thema, um zum spezifischen Ratgeber zu gelangen:

FAQ: Punkte in Flensburg

Wie kann man Punkte in Flensburg abfragen?
Hier erfahren Sie mehr zu den Optionen bei der Punkteabfrage.

Wann werden Punkte in Flensburg vermerkt?

Punkte in Flensburg können für Verkehrsordnungswidrigkeiten ausgesprochen werden. Werden Sie beispielsweise mit dem Handy am Steuer erwischt, zieht dies die Eintragung von einem Punkt nach sich.

Welche Konsequenzen haben Punkte in Flensburg?

Hier erfahren Sie, welche Konsequenzen bei den jeweiligen Punkteständen in Flensburg drohen können.

Wann verfallen Punkte in Flensburg?

Das hängt davon ab, wie viele Punkte für eine Ordnungswidrigkeit vermerkt wurden. Eine Übersicht erhalten Sie hier.

Wie viele Punkte in Flensburg können Sie bekommen?
Es gibt zahlreiche Verstöße, bei denen aufgrund einer erheblichen Schwere neben einem Bußgeld auch Punkte verhängt werden können. Infos zu den häufigsten Verkehrsverstößen und den drohenden Punkten finden Sie auf den folgenden Seiten:

Das Flensburger Punktesystem im Detail

Die Punkte in Flensburg listet das KBA im Fahreignungsregister (FAER, früher: Verkehrszentralregister). Hier können auch bereits Ordnungswidrigkeiten vermerkt sein, die nicht direkt einen Punkt in Flensburg nach sich ziehen. Wer eine Auskunft über seinen Punktestand wünscht, muss sich an das KBA wenden.

Das in Flensburg beheimatete Punktesystem entstand 1974. Im Mai 2014 folgte die Punktereform, welche die größte Veränderung des Systems bedeutete. Der Führerscheinentzug findet nun schon nach 8 Punkten statt, nicht mehr wie früher erst nach 18.

Vor der Punktereform

Haben Sie vor dem 1. Mai 2014 einen Punkt in Flensburg erhalten? Dann wurde er vom KBA in das neue System konvertiert. Die folgende Liste zeigt Ihnen die Umrechnung der Punkte aus Flensburg:

  • vor Mai 2014: 1 bis 3 Punkte → 1 Punkt
  • vor Mai 2014: 4 bis 5 Punkte → 2 Punkte
  • vor Mai 2014: 6 bis 7 Punkte → 3 Punkte
  • vor Mai 2014: 8 bis 10 Punkte → 4 Punkte
  • vor Mai 2014: 11 bis 13 Punkte → 5 Punkte
  • vor Mai 2014: 14 bis 15 Punkte → 6 Punkte
  • vor Mai 2014: 16 bis 17 Punkte → 7 Punkte
  • vor Mai 2014: 18 Punkte → 8 Punkte
Das KBA hat seinen Sitz in Flensburg und verwaltet dort die Punkte
Das KBA hat seinen Sitz in Flensburg und verwaltet dort die Punkte

Jedoch kann es sein, dass ein Fahrer nun weniger Punkte auf seinem Punktekonto in Flensburg besitzt, als in der obigen Liste angezeigt wird. Das könnte daran liegen, dass das KBA all diejenigen Punkte vom Punktekonto in Flensburg löscht, die auf Tatbeständen beruhen, bei denen der Fahrer nicht unmittelbar den Straßenverkehr gefährdete. Nach der neuen Regelung bekommen Autofahrer normalerweise nur dann einen Punkt in Flensburg, wenn die Ordnungswidrigkeit nach dem deutschen Bußgeldkatalog mit einer Geldbuße über 60 Euro bestraft wird und die Gefahr birgt, den Straßenverkehr und somit andere Verkehrsteilnehmer zu verletzen.

Als Beispiel ist hier das Befahren einer Umweltzone ohne eine gültige Umweltplakette zu nennen. Da die Tat nicht andere Gegenstände oder Menschen gefährdet, wird hier ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro fällig. Punkte in Flensburg drohen keine. Das Telefonieren am Steuer kostet 100 Euro. Für dieses Delikt ist jedoch ein Punkt in Flensburg vorgesehen, da nicht beide Hände am Lenkrad sind und der Fahrer nicht garantieren kann, beispielsweise bei einer Vollbremsung die Kontrolle über den Wagen zu haben.

Wie viele Punkte haben Sie auf Ihrem FAER-Konto? Sie können Ihren Punktestand in Flensburg auf unterschiedlichen Wegen abfragen:

1. Punkte online abfragen

Der Online-Antrag für die Punkteauskunft ist nicht nur über das KBA möglich. Es gibt darüber hinaus auch unterschiedliche Anbieter, die einen entsprechenden Service bieten. Auf punkte-flensburg.de z. B. müssen Sie für die Punkteabfrage nur ein einfaches Online-Formular ausfüllen und senden. Der Service ist zwar insgesamt unkomplizierter, dafür aber kostenpflichtig. Hier gelangen Sie zur Punkteabfrage bei punkte-flensburg.de **.

2. Punkte vor Ort abfragen

Wohnen Sie in Flensburg oder Umgebung, können Sie außerdem auch direkt vor Ort im „Auskunftspavillon“ des KBA Ihren Punktestand abfragen. Der Pavillon ist Montag bis Mittwoch sowie Freitag von 9 bis 15 Uhr, Donnerstag von 9 bis 17:30 Uhr geöffnet. Sie benötigen einen gültigen Identitätsnachweis (Personalausweis bzw. Reisepass).

3. Punkte per Post abfragen

Sie können den vom KBA vorgefertigten Antrag auf der Webseite herunterladen, ausfüllen und unterschreiben. Senden Sie diesen dann gemeinsam mit einer gut lesbaren Kopie des Personalausweises oder Reisepasses an das KBA. Nach der Bearbeitung erhalten Sie die Auskunft ebenfalls per Post. Eine Abfrage per Fax ist noch nicht möglich.

4. Punkte direkt über die KBA-Webseite abfragen

Mit dem neuen Personalausweis (mit aktivierter Online-Funktion) können Sie Ihren Punktestand in Flensburg auch ganz bequem direkt online abfragen. Neben dem Ausweis sind hierfür ein Kartenlesegerät sowie die „AusweisApp2“ vonnöten. Auf der Webseite des KBA finden Sie hierfür einen speziellen Online-Antrag. Sie können Ihren Punktestand anschließend direkt online einsehen. Ist das nicht möglich, so erhalten Sie die Auskunft per Post.

Gefahren für den Führerschein: Die Punkte in Flensburg

Wie bereits erwähnt, benennt das in Flensburg erfundene Punktesystem eine Maximalanzahl von 8 Punkten. Der Führerschein und die Flensburger Punkte gehören also unmittelbar zusammen.

Bereits ab einem Alter von 14 Jahren ist es möglich, einen Punkt in Flensburg zu erhalten. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Heranwachsende mit einem Fahrrad über eine rote Ampel fährt. In diesem Fall droht ein Punkt und ein Bußgeld in Höhe von mindestens 60 Euro.

Das Punktesystem aus Flensburg sieht eine Staffelung der Punkte vor. So bekommen Fahrer einen Punkt für ein Vergehen, welches als schwerer Verstoß gilt, der den Verkehr gefährdet. 2 Punkte werden dann fällig, wenn die Tat ein sehr schwerer Verstoß ist, der zudem ein Fahrverbot nach sich zieht. Auch auf Straftaten können bereits 2 Punkte in Flensburg folgen. 3 Punkte gibt es ausschließlich für Straftaten, mit einem Fahrerlaubnisentzug enden.

Zusätzlich hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) eine Punktetabelle definiert, die Maßnahmen auflistet, welche der Fahrer bei einem steigenden Punktekonto in Flensburg erwarten kann.

Der Führerschein kann aufgrund der Punkte in Gefahr geraten
Der Führerschein kann aufgrund der Punkte in Gefahr geraten

Sollte also ein Verkehrsteilnehmer 1 bis 3 Punkte in Flensburg gesammelt haben, folgt eine Vormerkung. Hierbei hat der Fahrer noch keine Folgen zu erwarten. Jedoch sollte er besser aufpassen und die Straßenverkehrsordnung (StVO) ganz genau beachten, damit sich nicht mehr Punkte in Flensburg ansammeln.

Besitzen Sie jedoch 4 oder 5 Punkte auf Ihrem in Flensburg gemeldeten Punktestand, müssen Sie mit einer kostenpflichten Ermahnung rechnen. Diese erfolgt schriftlich und enthält Gebühren für den Versand etc. Zudem weist das KBA den Fahrer auf das freiwillige Fahreignungsseminar hin.

Dieses beschreibt die Möglichkeit, einen Punkt in Flensburg abzubauen. Das Seminar können Pkw-Fahrer jedoch nur besuchen, wenn sie in den letzten fünf Jahren noch keines absolviert haben. Zusätzlich baut die Teilnahme lediglich einen Punkt in Flensburg ab. Diese Möglichkeit besteht nur bis zum Besitz von maximal 5 Punkten auf dem Punktekonto in Flensburg.

Auf die Ermahnung folgt die Verwarnung. Auch diesen Brief erhalten Verkehrssünder schriftlich, weshalb er wiederum mit Kosten verknüpft ist. Zudem informiert das KBA über die Möglichkeit des Fahreignungsseminars, welches aber bei der Punktzahl von 6 und 7 keinen zusätzlichen Punkt mehr abbaut. Jedoch können Sie trotzdem daran teilnehmen, um den guten Willen zu zeigen, sich bessern zu wollen.

Der Führerscheinentzug infolge der Punkte folgt bei 8 Punkten. Erreichen Sie 8 Punkte in Flensburg handelt es sich nicht um ein Fahrverbot. Sie müssen die Erlaubnis, ein Fahrzeug bedienen zu dürfen, abgeben. Die Fahrerlaubnis ist erst dann wieder zu erlangen, wenn der jeweilige Fahrer einen schriftlichen Antrag stellt. Dieser kann jedoch frühestens in 6 Monaten beantragt werden. In diesem Zeitraum gibt es nämlich eine Sperrfrist, die je nach Schwere der Tat auch länger als 6 Monate andauern kann.

Meist ist die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis an Bedingungen geknüpft. Es kann also sein, dass die entsprechende Fahrerlaubnisbehörde eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) anordnet.

Wie werde ich die Punkte in Flensburg wieder los?

Die Verjährung ist Teil vom Punktesystem in Flensburg
Die Verjährung ist Teil vom Punktesystem in Flensburg

Der Führerschein kann im Rahmen vom Punktesystem schnell entzogen werden. Wenn Sie auf das Dokument angewiesen sind, ist dies besonders ungünstig. Aus diesem Grund ist es wichtig, das Punktekonto in Flensburg so wenig wie möglich zu belasten.

Bereits vor der Punktereform gab es eine Möglichkeit, Punkte in Flensburg abzubauen. Wie bereits erwähnt, ist diese Chance wieder gegeben. Am freiwilligen Fahreignungsseminar können Verkehrssünder jedoch nur teilnehmen, wenn sie maximal 5 Flensburger Punkte angesammelt haben.

Ist das in Flensburg geregelte Punktekonto dennoch zu hoch, können Sie außerdem auf die Verjährung hoffen. Die Verjährung definiert einen Zeitpunkt, ab dem die Punkte in Flensburg in Ihrer Akte gelöscht werden. Haben Sie eine Ordnungswidrigkeit begangen, die einen Punkt nach sich zieht, verjährt dieser nach zweieinhalb Jahren.

Taten mit 2 Punkten sind nach fünf Jahren vom Punktekonto gelöscht, Straftaten mit 3 Punkten nach zehn Jahren. Die Tilgungsfristen löschen also Punkte, um den Führerschein nicht langfristig zu gefährden.

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

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54 Kommentare

  1. Sergej

    23. März 2021 um 23:06

    Hallo wie kann das sein das bei mir sachen drinne stehen die bis 2004 zurückgeben, Punkte Straftaten und so weiter

  2. Claus

    27. Januar 2021 um 20:03

    Hallo,
    ich habe am 14.01.21 von der Behörde Post bekommen. Anhörung wegen beabsichtigten Entzug der Fahrerlaubnis wegen 8 Punkten. Am gleichen Tag habe ich in Flensburg eine Anfrage geschickt welche mir mit Datum vom21. 01.21 beantwortet wurde. Darin steht, Gesamtpunktestand 7
    In überlege frist befindliche Eintragung 1
    Was ist jetzt richtig?
    Kann mir trotzdem die Fahrerlaubnis entzogen werden?

  3. Tobias

    15. Mai 2020 um 17:01

    Ich habe kein Führerschein welche nachteile hätte ein punkt für mich ?

  4. Saschko45

    8. November 2019 um 17:43

    Hallo, ich habe in 2017 1 Punkt wegen Handy am Steuer bekommen und wegen einem anderen vergehen 2 Punkte mit 3 Monatigen Fahrverbot wegen überhöhte Geschwindigkeit bekommen.. Meine Frage wäre wann die vorhandenen Punkte in Flensburg gelöscht würden.

  5. Rebecca

    5. September 2019 um 14:23

    Hallo

    Ich habe einen Punkt wegen Handy am Steuer und wurde jetzt 2 mal geblitzt mit 22 km/h zu viel droht mir jetzt ein Fahrverbot?

    Liebe Grüße

    1. bussgeldrechner.org

      18. September 2019 um 14:06

      Hallo Rebecca,
      die Regelung für Wiederholungstäter greift erst bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 25 km/h.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  6. Tatjana

    21. April 2019 um 8:19

    Hallo)Eine Frage..Habe 8 Punkte.Bei 5 Punkte habe ich eine Ermahnung bekommen.Bei 7-8 Punkte habe ich keine Verwarnung bekommen.Stimmt das,das mein Punktestand auf 7 muss reduzieren?Danke)))

    1. bussgeldrechner.org

      30. April 2019 um 11:05

      Hallo Tatjana,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher für eine Einschätzung an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  7. Andreas N.

    8. März 2019 um 7:20

    Guten Morgen… habe letztens mit einem Freund diskutiert und er war der Meinung das man schon bevor man ein Führerschein besitzt Punkte anhäufen kann (Fahrrad/Fußgänger über rot usw.)die dann sobald man einen Führerschein macht gelten.. Ist das so?

    1. bussgeldrechner.org

      21. März 2019 um 15:10

      Hallo Andreas,
      auch Fußgänger und Fahrradfahrer können Punkte erhalten, ohne im Besitz eines Führerscheins zu sein.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  8. johann m.

    26. September 2018 um 10:42

    .. ganz einfache Frage : Ab wieviel punkten in flensburg droht ein fahrverbot ?
    Entziehung der FE bei 8 Punkten, Fahrverbot ( z.B. für einen Monat) bei zwei Punkten ??

    1. bussgeldrechner.org

      5. Oktober 2018 um 12:35

      Hallo Johann,

      ein Fahrverbot ist als Konsequenz bei Erreichen einer bestimmten Punktzahl in Flensburg nicht vorgesehen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  9. Enzo

    16. Juni 2018 um 7:16

    Guten Morgen, ich habe vor 9 Jahren eine Motorrad Unfall gehabt wurde mir der Führerschein entzogen für 8 Monate, jetzt bin geblitzt mit eine Geschwindigkeit von 26 km/h was kann passieren?

    1. bussgeldrechner.org

      18. Juni 2018 um 12:27

      Hallo Enzo,
      was Ihnen in diesem Fall drohen kann, können Sie dem folgenden Ratgeber entnehmen: Geschwindigkeitsüberschreitung.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  10. Alwine

    19. April 2018 um 17:54

    Sanktion für zu geringen Abstand auf der BAB:
    160 EUR / 2 Punkte / 1 Monat Fahrverbot
    (Bislang meines Wissens keine Punkte, nur ab und an in den letzten Jahren 15 EUR für geringfügig zu schnelles Fahren)

    Erfolgt das Fahrverbot zwingend oder optional?
    Falls zwingend: Kann man (berufstätig aufs Auto angewiesen) über den Zeitpunkt des Fahrverbots verhandeln?
    Falls ja: mit wem?

    Schonmal danke für etwaige Antworten!

    1. bussgeldrechner.org

      8. Mai 2018 um 14:24

      Hallo Alwine,

      nicht immer erfolgt das Fahrverbot. Wenn dieses bei Ihnen angeordnet wurde, wird Ihnen dies mitgeteilt. Die Abgabe des Führerscheins ist normalerweise innerhalb eines variablen Zeitraums möglich. Eventuell ist auch eine Umwandlung in eine höhere Buße möglich – wenden Sie sich zur Prüfung an einen Anwalt.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  11. Svenja

    28. März 2018 um 10:20

    Hallo,
    ich bin im August 2017 mit 25 km/h außerorts geblitzt worden und habe einen Punkt bekommen.
    Nun bin ich im Februar 2018 mit 28 km/h außerorts geblitzt worden und werde wieder einen Punkt bekommen. Bin ich schon ein Wiederholungstäter und muss mit einem Fahrverbot rechnen?

    Besorgte Grüße, und Danke für eine Antwort

    1. bussgeldrechner.org

      3. April 2018 um 9:26

      Hallo Svenja,
      die Regelung für Wiederholungstäter greift nur, wenn Sie innerhalb von 12 Monaten zwei Geschwindigkeitsüberschreitungen mit mehr als 25 km/h begehen. Dies ist laut Ihren Angaben nicht der Fall.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  12. Walter

    12. März 2018 um 17:08

    Hallo,
    ich habe derzeit 5 Punkte in Flensburg (3×1 und 1×2), die mit der Zeit (hoffentlich)verjähren … ab wann gilt der Stichtag? Tatzeitpunkt, Bescheid? Rechtskraft? – Ich bekomme wohl einen 6. Puntk dazu … was bedeutet das konkret?

    Danke und LG

    1. bussgeldrechner.org

      23. März 2018 um 11:58

      Hallo Walter,
      die Verjährungsfrist beginnt in der Regel mit der Rechtskraft und somit der Eintragung ins Register zu laufen. Haben Sie mindestens 6 Punkte angesammelt, erhalte Sie eine kostenpflichtige, schriftliche Verwarnung.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  13. Maik

    2. März 2018 um 19:52

    Mir wurde eine kostenpflichtige Ehrmahnung vom 20.02.2018 zugestellt mit anbei liegender Liste der Vergehen.
    01. 16.03.2015 Tattag
    04.07.2015 Beginn Tilgungsfrist
    04.01.2018 Tilgung

    02. 29.04.2016 Tattag
    07.07.2016 Beginn Tilgungsfrist
    07.01.2019 Tilgung

    03. 25.01.2017 Tattag
    25.03.2017 Beginn Tilgungsfrist
    25.09.2019 Tilgung

    04. 28.07.2017 Tattag
    29.11.2017 Beginn Tilgungsfrist
    29.05.2020 Tilgung
    Laut dieser Auflistung hatte ich zum Zeitpunkt der Erstellung des Schreibens (20.022018) nur noch 3Punkte,muss ich dann die kostenpflichtige Ehrmahnung trotzdem bezahlen?

    1. bussgeldrechner.org

      5. März 2018 um 9:57

      Hallo Maik,
      wenden Sie sich mit diesem Anliegen direkt an die zuständige Behörde.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  14. Gudi

    25. Januar 2018 um 17:18

    Mir wurde die Fahrerlaubnis wegen zu vieler Punkte entzogen .Wie bekomme ich ihn nach abgelaufener Frist jetzt wieder. Stimmt es das ich nur Einen Sehtest beim Augenarzt machen muss und einen erste Hilfe schein machen muss um meinen Führerschein dann wieder zu bekommen???

    1. bussgeldrechner.org

      12. Februar 2018 um 9:01

      Hallo Gudi,
      wurde Ihnen die Fahrerlaubnis aufgrund des Punktestands in Flensburg rechtswirksam entzogen, erhalten Sie diesen nicht automatisch nach einer bestimmten Zeit zurück. So wird zunächst die Fahreignung überprüft, was in der Regel eine MPU bedeutet.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  15. Ibo

    9. Januar 2018 um 10:18

    Hallo , habe 8 Punkte erreicht :( wie lange wird mein Führerschein entzogen was muss ich tun um ihn wieder zu bekommen 😔

    1. bussgeldrechner.org

      15. Januar 2018 um 10:20

      Hallo Ibo,

      grundsätzlich: Es gibt einen Unterschied zwischen dem Entzug des Führerscheins und den Entzug der Fahrerlaubnis. Ersteres ist temporär; wenn Ihnen jedoch die Fahrerlaubnis entzogen wird, ist der Führerschein komplett ungültig.

      Ihnen wird zunächst einmal eine Sperre auferlegt werden. Danach können Sie Ihre Fahrerlaubnis mit den entsprechenden Unterlagen erneut bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragen. Sie müssen jedoch selbst aktiv werden, dies geschieht nicht von Amts wegen. Solange Sie also keinen entsprechenden Antrag stellen, erhalten Sie Ihre Fahrerlaubnis auch nicht zurück.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  16. Friedhelm S.

    4. Januar 2018 um 13:14

    Hallo,
    ich habe 4 Punkte (2014;2015;2017 und nochmal 2017). Mir wurde eine Ermahnung zugestellt und emfpohlen, über ein freiwilliges Seminar 1 Punkt abzubauen.
    Frage: bauen sich die Punkte nach 2 Jahren nur ab, wenn keine weiteren Punkte hinzukommen?

    1. bussgeldrechner.org

      8. Januar 2018 um 8:17

      Hallo Friedhelm,

      die Tilgungsfrist ist unabhängig davon, ob neue Punkte dazugekommen sind.

      Das Team von Bussgeldrechner.org

  17. ABC

    14. Dezember 2017 um 16:33

    hallo!
    ich wurde im Juli innerorts in einer 50 Zone geblitz und bekam 1 punkt
    jetzt wurde ich im Dezember wieder mit 66 km/h innerorts in einer 50 Zone geblitzt .Allerdings mit Anhänger.
    droht mir jetzt ein Fahrverbot?

  18. Jan

    3. Dezember 2017 um 10:41

    Guten Tag was ist wenn man 5 Punkte hat und sein Führerschein Verlängern möchte bekommt die Verlängerung oder muss man mit dem Entzug des Führerscheins rechnen?

    1. bussgeldrechner.org

      11. Dezember 2017 um 9:44

      Hallo Jan,
      grundsätzlich sollten 5 Punkte in Flesburg einer Verlängerung des Führerscheins nicht im Wege stehen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  19. Astrid

    20. September 2017 um 11:17

    Vor 2 Jahren habe ich eine rote Ampel überfahren und 2 Punkte erhalten.
    Heute habe ich im stehenden Verkehr nur mein Handy in die Hand genommen, ohne zu telefonieren oder zu schreiben. Ich bin angehalten worden und soll 1 Punkt erhalten. Kann mir hieraus etwas passieren?

    1. bussgeldrechner.org

      9. Oktober 2017 um 11:17

      Hallo Astrid,
      bei drei Punkten in Flensburg drohen in der Regel keine weiteren Folgen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  20. Yasemin

    11. September 2017 um 16:53

    Hallo meine frage ist folgende vor einem jahr bekam ich einen Punkt für das fahren über rot. Vor kurzem bin ich in einer 30 er Zone mit einer Geschwindigkeit unter Abzug von drei Toleranzpunkten insgesamt mir 52 kmh geblitzt worden. Dafür gibt es hier einen Punkt. Muss ich mit einem Fahrverbot rechnen oder kommt nur eine Geldstrafe in Höhe von 75 Euro auf mich zu?

    1. bussgeldrechner.org

      18. September 2017 um 8:48

      Hallo Yasemin,

      in der Regel ist nicht mit einem Bußgeld zu rechnen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  21. Andre

    8. September 2017 um 19:30

    Hallo, ich habe 3 Punkte in Flensburg. Habe heute de Auskunft aus FAER bekommen.
    1 punkt am 08.06.2015 und dann 2 Punkte am 19.06.2015 (Rechtskraft Datum). Seitdem nichts mehr passiert.
    Nun wurde ich am 01.07.2017 wieder geblitz, ausserhalbgesch Ortschaft mit 120 km/h und war wg. Baustelle 80 kmh erlaubt ( 40 kmh zu viel).
    Ich habe schon ein Anhörungsbrief bekommen.
    Also kommt nochmal ein Punkt dazu, plus 120 Eu.
    Meine Frage ist: soll ich wiedesprechen? Lohnt es sich?
    Was passiert mit den Alten Punkte, werde die Tilgungs-Datum bei 08.12.2017 und 19.06.2020 bleiben, (je mit 1 Jahr überliegefrist?) Und der neue punkt ist in 2,5 J +1 auch weg?
    Schon jetzt besten Dank für Ihren Einsatz!

    Viele Grüße

    1. bussgeldrechner.org

      11. September 2017 um 8:36

      Hallo Andre,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten, dies kann nur ein Anwalt.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  22. Jenoe

    30. August 2017 um 8:18

    Hallo… kurze Frage habe irgendwo mal gehört, dass wenn man innerhalb eines Jahres für das selbe vergehen z.B. Zu schnelles fahren einen Pinkt kassiert, den Führerschein abgeben muss… stimmt das? LG der Jenö

    1. bussgeldrechner.org

      4. September 2017 um 11:27

      Hallo Jenö,
      im Verkehrsrecht gibt es eine sogenannte Regelung für Wiederholungstäter. Alle Informationen dazu finden Sie hier: Ratgeber Wiederholungstäter.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  23. Bernd

    29. August 2017 um 20:36

    Bin im Juni 2017 mit 24km/h zu schnell außerorts geblitzt worden.
    Im August 2017 ein weiteres Mal 37km/h außerorts zu schnell. Droht mir ein Fahrverbot wegen wiederholtem Vergehen?
    Mit freundlichen Grüßen
    Bernd

    1. bussgeldrechner.org

      4. September 2017 um 11:21

      Hallo Bernd,
      die Regelung für Wiederholungstäter greift, wenn Sie zweimal innerhalb eines Jahres mit mehr als 25 km/h zu viel unterwegs waren. Gemäß Ihrer Angaben ist dies nicht der Fall.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  24. Tom

    11. Juli 2017 um 17:45

    Hallo , ich habe 3 Punkte in Flensburg , wurde beim telefonieren erwischt also kommt nochmal ein Punkt dazu , mit welcher Strafe kann ich Rechen ?
    Und ich habe schon bei dem 3ten Punkt eine Verwarnung benommen ?

    Mit freundlichen Grüßen tom

    1. bussgeldrechner.org

      17. Juli 2017 um 9:01

      Hallo Tom,

      durch den 4. Punkt erhalten Sie eine kostenpflichtige Ermahnung.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  25. Fatih

    4. Juli 2017 um 20:57

    Beispiel: wenn ich meinen Führerschein für einen Monat abgeben muss, weil ich 8 Punkte habe, wie viele Punkte habe ich dann wenn die Strafe vorbei ist ?

    1. bussgeldrechner.org

      10. Juli 2017 um 8:46

      Hallo Faith,

      erreichen Sie 8 Punkte in Flensburg, wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

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