In der Fußgängerzone unterwegs?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 10. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Bußgeldtabelle für die Fußgängerzone

VerstoßBußgeldPunkte
Aus einer Fußgängerzone auf die Straße gefahren mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer30 €
Aus einer Fußgängerzone auf die Straße gefahren mit Unfall35 €
Aus einer Fußgängerzone auf die Straße gefahren, ohne zu blinken10 €
In einer Fußgängerzone mit zulässigem Fahrzeugverkehr nicht Schrittgeschwindigkeit gefahren15 €
In einer Fußgängerzone mit zugelassenem Fahrzeugverkehr einen Fußgänger gefährdet60 €1
In einer Fußgängerzone ohne zugelassenen Fahrzeugverkehr einen Fußgänger gefährdet70 €1
In einer Fußgängerzone geparkt55 €
... mit Behinderung70 €
... länger als 3 Stunden70 €
In der Fußgängerzone ein Fahrzeug über 3,5 t genutzt (Lkw)100 €
In der Fußgängerzone ein Fahrzeug bis 3,5 t mit Anhänger oder einen Bus genutzt55 €
In der Fußgängerzone ein Motorrad genutzt50 €
In der Fußgängerzone mit dem Rad gefahren25 €
... mit Behinderung30 €
... mit Gefährdung35 €
... mit Unfall40 €

Geschwindigkeitsüberschreitung in der Fußgängerzone

Tat­be­standBuß­geldPunk­teFahrverbotFVerbotLohnt ein Einspruch?
... bis 10 km/h30 €eher nicht
... 11 - 15 km/h50 €Hier prüfen **
... 16 - 20 km/h70 €Hier prüfen **
... 21 - 25 km/h115 €1Hier prüfen **
... 26 - 30 km/h180 €1(1 Monat)*Hier prüfen **
... 31 - 40 km/h260 €21 MonatHier prüfen **
... 41 - 50 km/h400 €21 MonatHier prüfen **
... 51 - 60 km/h560 €22 MonateHier prüfen **
... 61 - 70 km/h700 €23 MonateHier prüfen **
... über 70 km/h800 €23 MonateHier prüfen **
* Normalerweise droht nur ein Fahrverbot, wenn innerhalb von 12 Monaten zweimal eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr begangen wurde.

Was ist in der Fußgängerzone erlaubt und was nicht?

Fußgängerzone: Viele deutsche Innenstädte sind nur für Fußgänger freigegeben.
Fußgängerzone: Viele deutsche Innenstädte sind nur für Fußgänger freigegeben.

Viele Innenstädte in Deutschland sind geprägt von einer zentralen Fußgängerzone, die zum Flanieren und Einkaufen einlädt. Dass die Fußgängerzone durch ein Verkehrsschild eingeleitet wird, ist den meisten bekannt. Doch welche Verkehrsregeln in diesem Bereich genau gelten, ist bisweilen Gegenstand diffuser Meinungen.

Wer darf in diesen Bereich einfahren? Was gilt in der Fußgängerzone für eine Geschwindigkeit? Und mit welchen Bußgeldern ist bei Verstößen gegen die Vorschriften zu rechnen? Im Folgenden sollen diese Fragen näher betrachtet werden.

FAQ: Fußgängerzone

Ist in der StVO definiert, was eine Fußgängerzone ist?

Nein, explizit bestimmt ist eine Fußgängerzone in der StVO nicht. Allerdings werden in der Anlage 2 zur StVO die Verkehrszeichen festgelegt, welche eine solche Zone ausweisen.

Durch welche Zeichen wird eine Fußgängerzone ausgeschildert?

Die Zeichen 242.1 (Beginn) und 242.2 (Ende) weisen eine Fußgängerzone aus. Das Befahren durch Kraftfahrzeuge, Fahrräder oder andere Verkehrsteilnehmer außer Fußgänger muss durch Zusatzzeichen erlaubt sein.

Mit welchen Sanktionen ist in einer Fußgängerzone zu rechnen?

Halten sich Verkehrsteilnehmer in einer Fußgängerzone nicht an die Vorschriften, ist mit Bußgeldern, Punkten und Fahrverboten zu rechnen. Wie hoch diese ausfallen können, zeigt die Bußgeldtabelle hier.

Video: Fußgängerzone

In diesem Video erfahren Sie mehr über das richtige Verhalten in einer Fußgängerzone.
In diesem Video erfahren Sie mehr über das richtige Verhalten in einer Fußgängerzone.

Was ist eine Fußgängerzone?

Eine Fußgängerzone ist, wie der Name schon sagt, ein Bereich, in dem Fußgänger Priorität haben. Dies kann entweder dergestalt aussehen, dass nur Fußgänger dort zugelassen sind oder dass der übrige Verkehr dort starken Beschränkungen unterliegt.

Fußgängerzone: Dieses Schild zeigt den Beginn dieses Bereiches an.
Fußgängerzone: Dieses Schild zeigt den Beginn dieses Bereiches an.

Zu erkennen ist eine solche Fußgängerzone am speziellen Schild, dessen Bedeutung darin liegt, dass es den Beginn des geschützten Bereichs markiert. Das Verkehrszeichen für die Fußgängerzone hat die Nummer 242.1. Das korrespondierende Schild, das die Fußgängerzone abschließt, trägt die Nummer 242.2.

Was gilt im Fußgängerbereich?

Fahren in der Fußgängerzone ist nicht gestattet. Diese ist nämlich dem Fußgängerverkehr vorbehalten, sodass nur Menschen, die zu Fuß gehen, diese benutzen dürfen.

Allerdings kann durch ein zusätzliches Zeichen die Fußgängerzone auch für andere Arten des Verkehrs freigegeben werden. In diesem Fall gilt aber, dass der übrige Verkehr auf den Fußgängerverkehr Rücksicht nehmen muss. Die Fußgänger dürfen in diesem Bereich nämlich weder behindert noch gefährdet werden.

Daher darf in der Fußgängerzone nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Falls es nötig sein sollte, müssen Autos und Radfahrer warten, um den Fußgängerverkehr nicht zu behindern oder zu gefährden.

Nicht zu verwechseln ist das viereckige Verkehrsschild für die Fußgängerzone mit dem Verkehrszeichen für den Gehweg, welches rund ist.

Ausfahrt aus der Fußgängerzone

Dort, wo ein Bereich für Fußgänger durch entsprechende Zeichen gekennzeichnet ist, müssen nicht nur intern gewisse Besonderheiten beachtet werden. Geregelt ist auch der Übergang auf die Straße aus einer Fußgängerzone heraus. Die StVO spricht hierüber in § 10.

Demnach muss beim Einfahren aus der Fußgängerzone heraus auf die Straße darauf geachtet werden, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Um die Einfahrabsicht deutlich und rechtzeitig auszudrücken, muss der Fahrer blinken.

Parken in der Fußgängerzone

Parken in der Fußgängerzone: Welches Bußgeld kann auf Autofahrer zukommen?
Parken in der Fußgängerzone: Welches Bußgeld kann auf Autofahrer zukommen?

So wie das Befahren nicht erlaubt ist, sofern in diesem Bereich für Fußgänger kein zusätzliches Verkehrszeichen Gegenteiliges anzeigt, ist es auch nicht zulässig, in der Fußgängerzone zu parken, da diese – wie ihr Name schon sagt – vornehmlich für Fußgänger gedacht und für diese freizuhalten ist. Es gilt also ein Parkverbot.

Wenn Autofahrer dennoch diesen für sie nicht vorgesehenen Bereich als Parkplatz benutzen, müssen sie mit Sanktionen rechnen. In der Regel ist gemäß dem Bußgeldkatalog für Parken in der Fußgängerzone ein Bußgeld von 55 Euro vorgesehen.

Dieses Bußgeld erhöht sich auf 70 Euro, wenn es durch das Parken zu einer Behinderung kam. Eine Erhöhung auf 70 Euro findet ebenfalls statt, wenn das Fahrzeug länger als drei Stunden in der Fußgängerzone parkt.

Fahrradfahren in der Fußgängerzone

Laut StVO ist die Fußgängerzone tatsächlich den Fußgängern vorbehalten. Dies ist ernst zu nehmen. Einschränkungen gelten demnach nicht nur für Autos und andere motorisierte Fahrzeuge, sondern auch für Fahrräder.

Mit dem Fahrrad darf die Fußgängerzone nur befahren werden, wenn dies ausdrücklich freigegeben ist. Das geschieht zu Beginn der Fußgängerzone durch ein Zeichen, das zusätzlich angebracht ist. Ist die Fußgängerzone für das Fahrrad nicht freigegeben, darf es dort nur geschoben, nicht aber gefahren werden. Wird die Fußgängerzone dennoch befahren, droht ein Bußgeld.

Dieses beträgt mindestens 25 Euro. Wenn es durch das Radfahren zu einer Behinderung kam, werden 30 Euro fällig. Bei einer Gefährdung erhöht sich die Geldbuße auf 35 Euro. Sollte es sogar zum Unfall kommen, müssen 40 Euro gezahlt werden.

Umzug in der Fußgängerzone

Umzug in der Fußgängerzone: Darf der Umzugswagen dort parken?
Umzug in der Fußgängerzone: Darf der Umzugswagen dort parken?

Wer in einer Fußgängerzone wohnt, muss sich in der Regel nicht darum sorgen, vor seiner Haustür von Autos gefährdet zu werden. Einen Nachteil gibt es jedoch: Wenn ein Umzug ansteht, wäre es unpraktisch, alle Habseligkeit bis zu einem außerhalb des Bereichs liegenden Parkplatz transportieren zu müssen.

Doch wer in eine oder aus einer Fußgängerzone umzieht, hat die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung für den Umzugswagen zu erwirken. Hierzu muss ein entsprechender Antrag rechtzeitig bei der Stadt gestellt werden – eventuell direkt auch für ein Halteverbot. Auf diese Weise ist es dann ausnahmsweise möglich, mit dem Fahrzeug bis vor die Wohnung zu fahren und so einen bequemen Umzug durchzuführen.

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Über den Autor

Autor
Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

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1 Kommentar

  1. Regina

    12. September 2023 at 16:10

    Man findet alles mögliche aber nicht das was man braucht.
    Bin gehbehindert und muss zum Optiker wo darf das Taxi auf der Fußgängerzone in Kempten
    halten ?

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