Wer gilt als Wiederholungstäter im Straßenverkehr?

Von bussgeldrechner.org, letzte Aktualisierung am: 29. Januar 2023

Wie die Wiederholungstat zum Fahrverbot führt

Wer zum 2. Mal geblitzt wird, muss mit einem Fahrverbot rechnen
Wer zum 2. Mal geblitzt wird, muss mit einem Fahrverbot rechnen

Um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten, benennt der Bußgeldkatalog nicht nur Bußgelder und Maßnahmen wie Fahrverbote oder Punkte in Flensburg. Maßgeblich für seine Existenz sind außerdem die Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie weitere Gesetze und Verordnungen in Deutschland.

Die Bußgelder stehen in der Regel fest und sind – abgesehen von wenigen Ausnahmen – fix. Das bedeutet, dass es in der Regel unerheblich ist, ob ein Verkehrsteilnehmer bereits vor Begehung der Tat ordnungswidrig und strafrechtlich aufgefallen ist.

In diesem Ratgeber sollen die Ausnahmen genannt werden, bei denen Vorstrafen relevant sind und so zu höheren Strafen führen können. Dies betrifft einerseits die Geschwindigkeitsüberschreitung, andererseits Alkoholdelikte im Straßenverkehr.

FAQ: Wiederholungstäter

Ab wann gelte ich als Wiederholungstäter, wenn ich geblitzt werden?

Die Wiederholungstäterregelung greift, wenn Sie sich innerhalb eines Jahres zweimal eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr leisten.

Welche Konsequenzen hat die Wiederholungstäterregelung?

Die Bußgeldstelle kann dem Wiederholungstäter ein zusätzliches Fahrverbot von einem Monat aufbrummen.

Wann gelte ich beim Fahrverbot als Wiederholungstäter?

Als Wiederholungstäter gelten Verkehrssünder, welche in den letzten zwei Jahren schon einmal ein Fahrverbot antreten mussten.

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Was steht drin:

  • Beharrlichkeit am Steuer: Wann werden Sie zum Wiederholungstäter?
  • Folgen einer wiederholten Geschwindigkeitsüberschreitung
  • Wiederholungstat mit Alkohol und Drogen: Droht die MPU?

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2-mal geblitzt: Strafen für Wiederholungstäter

Eine wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitung kann dazu führen, dass entweder ein Fahrverbot verhängt oder das bestehende Fahrverbot verlängert wird. Der Führerschein ist mindestens für einen Monat weg. Mit dieser Regelung soll der Verkehrsteilnehmer aus Fehlern lernen, damit er die Wiederholungstat nicht noch einmal begeht.

Ein Fahrverbot kommt in der Regel in Betracht, wenn gegen den Führer eines Kraftfahrzeugs wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist und er innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft der Entscheidung eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begeht. (Quelle: Paragraph 4 Absatz 2 Satz 2 Bußgeldkatalog-Verordnung)

Die Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines Fahrverbotes wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr (BKatV) benennt also nicht nur Bußgelder und Strafen für Verkehrssünder. Zudem kann sie Sonderregelungen aufstellen. Einen Bußgeldkatalog für Wiederholungstäter gibt es jedoch nicht.

Der Paragraph besagt also, dass eine wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem Fahrverbot für den Wiederholungstäter geahndet wird. Der Zeitraum beträgt 12 Monate. Diese starten, sofern der Bußgeldbescheid rechtskräftig geworden ist.

Ein Bußgeldbescheid wird immer dann rechtskräftig, wenn Sie nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung Einspruch gegen ihn eingelegt haben. Haben Sie Einspruch eingelegt und es kam zum Gerichtsverfahren, ist die Rechtskraft dann gegeben, wenn das Urteil verkündet wurde.

Der Wiederholungstäter sieht seine Maßnahme auf dem Bußgeldbescheid
Der Wiederholungstäter sieht seine Maßnahme auf dem Bußgeldbescheid

Dabei gibt es einen Sonderfall. Begeht der Kfz-Fahrer einen beharrlichen Pflichtverstoß, der ein „ähnlich starkes Gewicht“ wie die wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitung darstellt, reicht es auch aus, wenn der Betroffene zum Tatzeitpunkt Kenntnis über die Entscheidung hatte.

Das bedeutet also, wenn Sie beispielsweise von der Polizei angehalten werden und die Beamten bereits sagen, dass Sie über 25 km/h zu schnell waren, hatten Sie darüber Kenntnis. Wurden Sie dann zum 2. Mal geblitzt, ohne dass der Bußgeldbescheid über das erste Vergehen im Briefkasten liegt, liegt in der Regel eine beharrliche Geschwindigkeitsüberschreitung vor.

Wiederholungstäter infolge einer Geschwindigkeitsüberschreitung: Beharrlichkeit

Um den Begriff „Wiederholungstäter“ richtig zu definieren, ist die Beharrlichkeit zunächst zu erläutern. Denn erst, wenn eine „beharrliche oder grobe Pflichtverletzung“ vorliegt, kann das hohe Bußgeld für die wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitung vom Wiederholungstäter gerechtfertigt werden.

Eine grobe Pflichtverletzung kann noch einmal in zwei unterschiedliche Verletzungen unterschieden werden:

  • objektive grobe Pflichtverletzung: Der Verstoß, den der Verkehrssünder begangen hat, ist immer wieder Ursache für schwere Unfälle.
  • subjektive grobe Pflichtverletzung: Die Person verursachte den Verstoß aus grobem Leichtsinn, Gleichgültigkeit oder grober Nachlässigkeit.

Für die zuständigen Behörden bedeutet das, dass sie bereits bei Eintreffen einer der beiden Pflichtverletzungen ein Regelfahrverbot aussprechen können. Dies kann also auch schon der Fall sein, wenn der Täter nur eine Geschwindigkeitsüberschreitung verursachte.

Das Fahrverbot kann nicht nur beim Wiederholungstäter bestraft werden
Das Fahrverbot kann nicht nur beim Wiederholungstäter bestraft werden

So hat das Kammergericht Berlin bereits im Jahr 1998 geurteilt, dass bereits bei einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 100 Prozent ein grober Verstoß vorliegt. Das bedeutet also, dass die jeweilige Behörde selbst bestimmen kann, ob ein Fahrverbot verhängt wird oder nicht.

Neben der groben Pflichtverletzung ist auch die Beharrlichkeit ein Grund für das erhöhte Bußgeld und das Fahrverbot für Wiederholungstäter bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung. Hier gibt es jedoch einen entscheidenden Unterschied zur Pflichtverletzung. Denn beharrlich handelt nur der, der mehr als einen Verstoß begangen hat.

Dies leitet sich aus der Definition ab: Beharrlich handelt, wem die erforderliche rechtstreue Gesinnung und die notwendige Einsicht in die zuvor verursachte(n) Tat(en) fehlen. Dies ist der Hauptgrund, weshalb das Fahrverbot infolge der wiederholten Geschwindigkeitsüberschreitung bestraft wird.

Zudem gibt es den Begriff des Augenblickversagens. Er bezeichnet den Umstand, dass ein pflichtbewusster und sorgfältiger Kfz-Fahrer auch manchmal im Augenblick versagen kann. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn das Verkehrszeichen, welches die Geschwindigkeitsbegrenzung anzeigt, nur einmal vorhanden war. Der Fahrer hat dieses übersehen. Liegt das Augenblickversagen zugrunde, wird keine Beharrlichkeit bzw. grobe Pflichtverletzung angenommen und das Fahrverbot ist hinfällig.

Ein höheres Fahrverbot beim Wiederholungstäter

Im Grunde können also zwei Fälle eintreten: Person A fährt zweimal innerhalb des Zeitraumes von 12 Monaten mit mindestens 26 km/h zu schnell. Der Wiederholungstäter überfährt in der Zeit zweimal einen Blitzer mit mehr als 25 km/h:

  • die Wiederholungstat wird laut Bußgeldkatalog mit einem Fahrverbot geahndet: Das Fahrverbot wird in diesem Fall um einen Monat verlängert. Besteht laut Bußgeldkatalog ein Fahrverbot von einem Monat, verlängert sich dieses auf zwei Monate etc.
  • die Wiederholungstat wird laut Bußgeldkatalog mit keinem Fahrverbot geahndet: In diesem Fall muss der Wiederholungstäter mit einem Fahrverbot von einem Monat rechnen.

Wiederholungstäter: Alkohol am Steuer

Wiederholungstäter, die mit Alkohol am Steuer erwischt werden, können eine MPU erwarten
Wiederholungstäter, die mit Alkohol am Steuer erwischt werden, können eine MPU erwarten

Werden Sie 2-mal geblitzt, droht ein Fahrverbot für Wiederholungstäter. Beim Delikt Alkohol am Steuer muss der Wiederholungstäter auch mit dieser Maßnahme rechnen.

Die Promillegrenze liegt derzeit bei 0,5 in Deutschland. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkten in Flensburg und bereits einem Monat Fahrverbot rechnen.

Kommt es wieder zum Genuss von Alkohol hinter dem Steuer, muss der Wiederholungstäter dieses Mal mit einem verdoppelten Bußgeld rechnen.

Die Staffelung existiert laut Bußgeldkatalog für Wiederholungstäter mit Alkohol oder Drogen hinter dem Steuer:

  • 1. Verstoß: 500 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • 2. Verstoß: 1.000 Euro, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
  • 3. Verstoß: 1.500 Euro, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

Besitzen Sie einen Promillewert von 1,1 im Blut, gilt dies als Alkoholfahrt, bei dem Wiederholungstäter mit der Entziehung des Führerscheins sowie einer Freiheits- bzw. Geldstrafe rechnen müssen. Der Führerscheinentzug gilt nicht nur für Wiederholungstäter. Auch Ersttäter sind davon betroffen.

Eine MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) droht dem Wiederholungstäter so gut wie immer. Dies kommt aber immer auf den individuellen Fall an. Wer mit 1,6 Promille am Steuer kontrolliert wird, muss in der Regel mit einer medizinisch-psychologischen Untersuchung rechnen.

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Wer gilt als Wiederholungstäter im Straßenverkehr?
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765 Kommentare

  1. Sherin sagt:

    Ich bin derzeit in der Verlängerung der Probezeit, da ich schon mal blitzt wurden bin und auch ein Fahrverbot erteilt bekommen habe von 1 Monat. Nun bin ich mit Alkohol am Steuer erwischt wurden, mit einem Promillewert von 1.1
    Was droht mir nun ?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Sherin,

      Alkohol am Steuer in der Probezeit fällt unter einen A-Verstoß. Das bedeutet, dass Ende der Probezeit kann noch weiter verlängert werden und es droht ein Aufbauseminar.

      Das Team von bussgeldrechner.org

      • Florian sagt:

        Hallo
        Ich musste in den letzten 2 Jahren bereits 2 x meinen Führerschein als Wiederholungstäter für jeweils 1 Monat abgeben.
        2 x hatte ich wirklich Pech, 1 x mal Unachtsamkeit.
        Jetzt (9 Monate seit dem letzten Fahrverbot) wurde ich mit ca 40km/h zu viel außerorts (70) erneut geblitzt.
        Tatsächlich reine Dummheit.
        Ich fahre seit fast 20 Jahren unfallfrei und bin kein Risiko Fahrer. Leider scheine ich seit 2 Jahren scheiße am Schuh zu haben.

        Mit was muss ich nun rechnen?

        • bussgeldrechner.org sagt:

          Hallo Florian,

          in diesem Fall werden gemäß Bußgeldkatalog ein Bußgeld von 120 Euro sowie ein Punkt in Flensburg fällig.

          Ihr Team von Bußgeldrechner.org

    • Julia sagt:

      Sehr geehrtes Team,
      vor 1 1/2 Jahren wurde ich innerhalb von 6 Wochen 2x mit 28 km (außerorts in einer 70er Zone) zu viel geblitzt und musste meinen Führerschein für 1 Monat abgeben (Oktober 2018). Nun wurde ich im Dez 2019 wieder mit 28 km (außerorts in einer 70er Zone) zu viel geblitzt.
      Droht mir wieder ein Fahrverbot?
      Vielen Dank
      Mit freundlichen Grüßen
      Julia

  2. RALF sagt:

    Hallo

    Ich bin das 3. Mal mit zuwenig Abstand auf der Autobahn geblizt worden innerhalb von 6 Monaten (fahre internationalen Fernverkehr ) Verstöße waren aber alle hier in Deutschland. Die ersten beiden bescheide habe ich schon bekommen. ….droht mir wegen dem 3. Nun ein Fahrverbot?

  3. Jannis sagt:

    Hallo
    Ich wurde innerhalb der letzten 12 Monate 2 mal mit über 26km/h geblitzt und mir steht jetzt ein Fahrverbot vor.
    Letzte Woche wurde ich bei einer gelben Ampel mit ca 62km/h schon wieder geblitzt.
    Ich denke mal das es ein rot Blitzer war, vielleicht aber auch Geschwindigkeit oder vielleicht auch beides?
    Jetzt meine Frage: Habe ich eine höhere Strafe zu erwarten weil ich innerhalb der letzten 12 Monate 2 mal mit über 26km/h geblitzt worden bin oder wird der „rotlichtverstoß“ getrennt von den vorherigen Sachen?
    Lg

  4. Stephanie sagt:

    Hallo!
    Wurde gestern geblitzt, außerorts, erlaubt 100 und ich denke ich war so knapp 130 schnell. Im letzten Jahr, wurde ich 2 mal mit jeweils 11 und 16 km/h zu schnell geblitzt. Jedes mal nur ein Verwarngeld. Droht mir jetzt ein Fahrverbot?

  5. Chris sagt:

    Hallo Bussgeldteam,

    Habe vor 4 Jahren (2012) meinen Führerschein wegen eines Unfalls mit Alkoholeinfluss abgeben müssen. Nach bestandener MPU wurde ich nun (2016) mit 0,7 Promille am Steuer aufgehalten. Mit was muss ich rechnen?

  6. Frank sagt:

    Bin im Mai 2015 wegen zu wenig Abstand auf Autobahn geblitzt worden, 1 Punkt und 120€, bin am 29.01.2016 von Polizei angehalten worden, weil angeblich bei Rot über Ampel, aber innerhalb der ersten Sekunde, laut Bussgeldkatalog auch 1 Punkt und 90€, bin ich Wiederholungstäter und muss mit einem Fahrverbot rechnen?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Frank,
      als Wiederholungstäter gelten Sie in der Regel erst, wenn Sie bestimmte Vergehen mehrmals begehen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  7. Nina sagt:

    Hallo bussgeldrechner-Team,

    ich wurde letzten Oktober auf der A2 mit 46 km/h zu schnell geblitzt und habe dafür erwartungsgemäß 2 Punkte und ein einmonatiges Fahrverbot (welches ich diesen Monat antrete) bekommen.
    Diese Woche war ein Anhörungsbogen in der Post, dass ich wieder geblitzt wurde, diesmal mit 51 km/h bvei Tempo 30.
    Was erwartet mich nun?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Nina,

      Ordnungswidrigkeiten werden nicht regelmäßig „zusammengefasst“. Es kommt also ein weiteres Bußgeld auf Sie zu, ohne das notwendigerweise das ausgesprochene Fahrverbot verlängert wird oder ähnliches. Die zuständige Behörde kann jedoch zu dem Schluss kommen, dass sie beharrlich das Tempo überschreiten, woraufhin individuelle Sanktionen festgelegt werden.

      Das Team von bussgeldrechner.org

    • Max sagt:

      Hallo Bußgeldrechnerteam,

      Ich wurde vor 3 Jahren mit 1,4 Promille mit dem Fahrrad beim Schlangenlien fahren erwischt und musste 500€ geldstrafe zahlen mit keinen Führerschein Konsequenzen. Jetzt wurde ich mit 0,8 Promille beim escooter fahren (fahrunauffallig) erwischt. Ich habe ein Bußgeld mit 1000€ und 3 Monaten Fahrverbot bekommen. Droht mir jetzt auch noch zusätzlich die MPU?

      Mit freundlichen Grüßen

  8. Anett sagt:

    Hallo liebes Bußgeldrechner- Team,
    Mein Mann musste nach zweimaliger Tempoüberschreitung im Dezember seinen Führerschein abgeben.
    Jetzt wurde er wieder mit ca. 39 kmh Zuviel auf der Autobahn geblitzt.
    Was erwartet ihn jetzt???

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Anett,

      es wird eine Punkt in Flensburg und ein Bußgeld von 120 Euro auf ihn zukommen. Die Bußgeldbehörde könnte ihm auch Beharrlichkeit vorwerfen, was die Verdopplung des Bußgeldes zur Folge hätte. Darüber hinaus kann die Behörde weitere Sanktionen aussprechen, wenn Beharrlichkeit festgestellt wird. Auch ein erneuter Einzug des Führerscheins ist denkbar.

      das Team von bussgeldrechner.org

  9. Henni sagt:

    Hallo bussgeldrechner-Team,

    habe 2010 wegen alkohol am Steuer meinen Führerschein abgeben müssen und eine MPU absolviert, bin noch in der Probezeitverlängerung und wurde heute beim überfahren einer roten Ampel (unter 1 Sekunde) geblitzt.

    Womit habe ich zurechnen ?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Henni,

      Ihre Probezeit wird wahrscheinlich verlängert, außerdem werden Sie an einem Aufbauseminar teilnehmen müssen.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  10. max Mustermann sagt:

    Hallo,

    ich bin 2 mal innerhalb eines Jahres mit mehr als 26 zu schnell geblitzt worden. Jetzt kam der Bußgeldbescheid mit der Strafe . Darin wird von einem Fahrverbot nicht gesprochen. Wann und vom wem kommt das Fahrverbot?

    Viele Grüße,

    Max Mustermann

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Max,

      Ein Fahrverbot würde Ihnen per Bußgeldbescheid mitgeteilt werden. Sie haben keine weitere Post zu erwarten.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  11. Quinny sagt:

    Hallo,
    Wenn man den Führerschein schon 2015 abgeben musste für 1 Monat wegen zu schnelles fahren und jetzt wegen Alkohol mit 1,08 erwischt wurde, werden die Taten zusammen gefasst oder gilt bei beiden Ersttäter?
    Was für eine Strafe oder Bußgeldbescheid kommt da?
    Vielleicht könnt ihr mir da helfen.
    Vielen Dank

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Quinny,
      Vergehen im Verkehrsrecht werden nie „zusammengefasst“, jedes Delikt wird einzeln geahndet. Die Wiederholungstäter-Regel gilt für gleichartige Verstöße. Wenn Sie beispielsweise zwei mal innerhalb von 12 Monaten mindestens 26 km/h zu schnell fahren, dann drohen strengere Sanktionen. Wie hoch der Bußgeldbescheid ausfällt, ist u. a. abhängig davon, ob Sie bereits schon einmal mit Alkohol am Steuer auffielen. Mit jedem Mal erhöht sich die Strafe drastisch. 1,08 Promille fallen noch in den Bereich Ordnungswidrigkeit. Sie müssen mit mindestens 500 Euro Bußgeld, einem bis zu dreimonatigen Fahrverbot und 2 Punkten in Flensburg rechnen. Unter Umständen kann auch eine medizinisch-psychologische Untersuchung abgeordnet werden.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  12. Peter K. sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Ich wurde innerhalb eines Jahres 1x wegen abstand geblitzt 120€ Und 1 Punkt und jetzt 1x auf der Autobahn mit 29km/h Zuviel geblitzt.
    Jetzt kommt ein Bußgeld Bescheid von 148,50€ nach Hause. Der Mann von der Bußgeld stelle sagte ich sei ein Wiederholungstäter und deshalb ist das Bußgeld auf 120€ ausgesetzt. Der Rest sind Gebühren.
    Kann das sein bei 2 Verschiedenen vergehen?
    Normaler weise wären es 80 € Bußgeld .

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Peter,
      die Wiederholungstäterregel besagt, dass zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit Personen, die beharrlich mit demselben Verstoß auffallen, strenger gemaßregelt werden können. Schließlich hat die erste Ahndung nicht den gewünschten Erfolg erzielt. Es ist daher rechtens, dass das Bußgeld erhöht wurde. Wollen Sie Einspruch einlegen, wenden Sie sich an einen spezialisierten Rechtsanwalt auf diesem Gebiet. Er steht mit Rat und Tat zur Seite.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  13. Timmi sagt:

    Hallo,
    ich wurde am 04.03.2016 mit 51km/h in einer 30 iger Zone innerorts geblitzt, wohl schon abzüglich der Toleranz, wie drin stand.
    Heute am 23.03.2016 wurde ich an der gleichen Stelle wieder geblitzt mit 42 km/h in der 30 iger Zone innerorts.
    Was hat mich zu erwarten?
    Vielen lieben Dank
    MfG
    D.Timm

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Timmi,

      Ihnen wird neben den zu erwartenden Strafen, die Sie mit Hilfe unseres Bußgeldrechners abschätzen können, wahrscheinlich für einen Monat die Fahrerlaubnis entzogen. Die Bußgeldstelle wird im Einzelfall prüfen, wie beharrlich Sie die Geschwindigkeitsbegrenzung überschreiten und danach ihre Maßnahmen festlegen.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  14. Cartag sagt:

    Ich wurde letztes Jahr am 26.3.2015 geblitzt mit 28 km/h drüber der bescheid kamm am 7.5.2015 nun am 24.3.2016 wieder geblitzt mit ca.30 km/h (auserorts) bin ich jetzt ihn diesem Jahr drin oder könnte ich Glück haben das dieser bescheid erst nach dem 7.5.2016 kommt.

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Cartag,

      wir können nicht ermessen, wann der Bußgeldbescheid bei Ihnen eingehen wird,

      Das Team von bussgeldrechner.org

  15. rudi sagt:

    Ich wurde im Februar 2015 mit 51 Km/h zu schnell geblitz worden und habe daraufhin ein 1-monatiges Fahrverbot im August 2015 auferlegt bekommen. Jetzt bin ich im Januar 2016 mit weniger als 4/10 des notwendigen Abstands gemessen worden.
    Besteht die Gefahr eines weiteren Fahrverbotes ? Mit welcher Geldstrafe muss ich rechnen ?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Rudi,

      die beiden Verstöße werden einzeln betrachtet und bewertet. Außer einem Punkt in Flensburg und dem Bußgeld von 75 Euro haben Sie also wahrscheinlich nichts zu erwarten.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  16. Angelina sagt:

    Hallo zusammen,

    ich wurde innerhalb eines Jahres jetzt 3 mal geblitzt mit ca. 10 km zu viel
    jeweils 15 euro Bussgeld(wobei das letze Bussgeld noch aussteht-noch keine Meldung)
    Ist es möglich, da es jetzt 3 mal an der selben stelle geblitzt hat, dass hier mehr als nur eine Geldstrafe auf mich zukommt?
    grüße Angelina

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Angelina,
      begehen Sie einen Verstoß mehrmals innerhalb kurzer Zeit, können Ihnen die Behörden Beharrlichkeit vorwerfen und eine höhere Geldstrafe oder sogar ein Fahrverbot aufbrummen. Dabei handelt es sich immer um eine Einzelfallentscheidung. Warten Sie deshalb den Bußgeldbescheid ab.
      Das Team von bußgeldrechner.com

  17. Markus B. sagt:

    Hallo ich habe da mal eine Frage,vor 18 Jahre habe ich die Fahrerlaubnis für 6 Monate weg gehabt.
    Jetzt bin ich in einer Kontrolle rein gekommen und habe ein wert gehabt von 1,3 Bromillewert gehabt,mit was muss ich rechnen.

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Markus,

      der Vorfall vor 18 Jahren wird voraussichtlich keine Rolle spielen. Allerdings werden Sie mit 3 Punkten in Flensburg rechnen müssen. Dazu kommt ein Bußgeld und Fahrverbot, wobei die Höhe beider Sanktionen individuell festgelegt werden.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  18. Sabine sagt:

    Hallo, ihr netten Helfer,

    ich bin zweimal zu schnell gefahren und geblitzt worden, (erst 28, dann über 30 zu schnell), allerdings beim zweiten Mal, bevor ich den Bußgeldbescheid vom ersten Mal hatte. In beiden Bescheiden ist kein Fahrverbot verhängt worden. Habe Einspruch in beiden Fällen eingelegt. Kann mir da nachträglich noch ein Fahrverbot auferlegt werden?

    Vielen Dank schonmal, Sabine

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Sabine,
      grundsätzlich kann nach § 25 Straßenverkehrsgesetz in einer gerichtlichen Verhandlung die nachträgliche Verordnung eines Fahrverbotes erfolgen (Nebenfolge). Hierzu kommt es, wenn Sie bereits häufig auffällig geworden sind.
      Das Team von bussgeldrechner.org

    • Robert sagt:

      Ich würde am dieses jahr 3 mall geblitz. 30 zone um 25 km zu schnell und dan letze woche 60 zone außerorts (30km.) Zu schnell
      und heute 20 zone denke so 10km schneller Was erwartet mich?

  19. Ulrich T. sagt:

    Was ist wenn ich innerhalb eines Jahres 3 mal 28kmh innerstädtisch zu schnell gefshren bin

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Ulrich,
      ab zwei Verstößen von mindestens 26 km/h gelten Sie als Wiederholungstäter. Die Ahndungen können wegen behaarlicher Verletzungen deshalb höher als regulär ausfallen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  20. Domek sagt:

    Hallo, letztes Jahr im Dezember habe ich meinen Führerschein wegen einem Abstandsverstoss für vier Wochen abgegeben. Jetzt würde ich mit 32 km/h außerorts Zuviel geblitzt. Bin ich nun mein Führerschein wieder los?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Domek,

      wahrscheinlich werden Sie Ihren Führerschein nicht verlieren. Es wird ein üblicher Bußgeldbescheid verschickt. Jedoch ist es Ermessenssache der Behörde, ob jemand als Wiederholungstäter einzustufen ist.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  21. Alexander sagt:

    Hallo,

    ich wurde in diesem jahr einmal mit 26kmh zu schnell und einmal mit 24kmh geblitzt. Damit habe ich jetzt Flensburg insgesamt 2 Punkte. Da ich im Aussendienst tätig bin, wollte ich fragen, ob ich sicher ein Fahrverbot erhalte, wenn ich in diesem Jahr noch einmal mit 26kmh zu schnell geblitzt werde, oder gibt es hier einen Ermessensspielraum und das Fahrverbot ist nicht zwangsläufig?

    Danke und Grüße
    Alexander

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Alexander,
      in der Regel liegen solche Entscheidungen im Ermessensbereich der Behörde. Nichtsdestotrotz gilt es die Vorschriften im Straßenverkehr einzuhalten, schließlich dienen Sie der Sicherheit aller Beteiligten.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  22. Hakim sagt:

    Ich wurde im Dezember 2015 mit 25 Km/h zu schnell geblitz worden. Jetzt bin ich im April mit 27 kmh zu schnell geblizt worden. Beide Fälle in Autobahn
    Besteht die Gefahr eines Fahrverbotes ?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Hakim,

      die Vorfälle werden unabhängig voneinander sanktioniert. Mit einem Fahrverbot ist vorerst nicht zu rechnen. Sollte sich Ihr Verhalten in dieser Weise fortsetzen, kann die Behörde Ihnen Beharrlichkeit unterstellen und mit schärferen Maßnahmen vorgehen.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  23. Stan S. sagt:

    Ich wurde in der letzten 6 Monate 3 mal mit 34 Km/h zu schnell geblitz worden-2 x außerhalb GO, 1 x Autobahn.Das erste Mal hab ich das Auto mit meinen bulgarischen Führerschein gelenk,den ich später umtauschen sollte wegen Festwohnsitz. Die Polizei will 1 Monat Fahrverbot gewähren-haben die Recht?(Wiederspruch eingelegt).Der letzte Vorfall ist noch nicht von der Polizei bearbeitet(ganz frisch).Kommt jetzt ein zweites Fahrverbot auf mich zu?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Stan,
      Sie haben immer das Recht, Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einzulegen. Als Wiederholungstäter kann Ihnen die Behörde Beharrlichkeit vorwerfen und damit härtere Strafen wegen Unbelehrbarkeit ansetzen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  24. peter sagt:

    Hallo,

    ich bin wegen Überfahren einer gerade roten Ampel mit dem Auto angehalten worden, warte noch auf den Bescheid, der Polizist sprach aber von 90€ Bußgeld, d.h. 1 Punkt.

    Meine Frage:
    Wenn ich noch einmal über Rot fahre und erwischt werden, gilt das auch als Wiederholungstat die Fahrverbot nach sich zieht?
    Und zusätzlich: Wenn ich mit dem Fahrrad über Rot fahre und erwischt werde, gilt dann etwas anderes?

    VG Peter

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Peter,

      dies ist eine Ermessensentscheidung der zuständigen Behörde. In der Regel werden Rotlichtverstöße unabhängig voneinander sanktioniert. Liegt jedoch besondere Schwere vor (Gefährdung anderer, länger als eine Sekunde), können auch härtere Sanktionen verhängt werden. Dann wird beispielsweise das Fahrverbot verlängert und das Bußgeld verdoppelt.

      Das Team von bussgedlrechner.org

  25. Paddy sagt:

    Hallo musste im Dezember 2014 meinen Führerschein wegen überfahren einer Roten Ampel abgeben ( 2 Punkte). Gestern wurde ich innerorts mit 77 km/h geblitzt worden. Was kommt auf mich zu? Muss ich meinen Führerschein erneut abgeben oder bekomme ich nur einen Bußgeldbescheid und einen erneuten Punkt?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Paddy,
      als Wiederholungstäter gelten Sie in der Regel erst, wenn Sie ein und denselben Verstoß häufiger begehen. Mit welchen Konsequenzen Sie wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung zu rechnen haben, ist abhängig davon, wie hoch die erlaubte Geschwindigkeit war. Bei einer Übertretung von 27 km/h innerorts kommem auf Sie 100 Euro und 1 Punkt in Flensburg zu. Ein Fahrverbot droht, wenn Sie innerhalb der letzten 12 Monate bereits schon einmal mit 26 km/h oder noch schneller unterwegs waren.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  26. Colette sagt:

    habe zur Zeit für einen Monat ( wegen 2mal über 26 Km/H zu schnell innerhalb eines Jahres ) meinen Führerschein abgegeben. Zwei Tage vor Abgabe bin ich innerhalb geschlossener Ortschaft mit 35 Km / h zu schnell geblitzt worden und habe jetzt auch die Zeugenanhörung bekommen. Was wird jetzt passieren ?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Colette,

      es ist damit zu rechnen, dass der Führerscheinentzug für mindestens einen Monat verlängert wird. Außerdem dürften 2 Punkte in Flensburg und ein Bußgeld von 160 Euro auf Sie zukommen. Für weitere Maßnahmen hat die Behörde einen Ermessensspielraum.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  27. Manuela sagt:

    Hallo!
    Ich wurde in der letzten Woche mit ca. 45 km/h in einer 30er Zone (innerorts) und heute mit ca. 65 km/h in einer 50er Zone (außerorts) geblitzt… Droht mir „nur“ die Geldstrafe oder womöglich noch ein Fahrverbot?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Manuela,
      bei 15 km/h zu viel innerorts kommen 25 Euro Verwarngeld auf Sie zu. Für die 15 km/h außerorts sind es 20 Euro. Sie erhalten wahrscheinlich kein Fahrverbot.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  28. Ridicules sagt:

    Ich wurde in einem 2-Minuten-Abstand (Auto gewendet und gleiche Strecke zurück gefahren) zwei mal geblitzt. Die beiden Anhörungsbögen sagen erst 27 km/h (1 Punkt) und dann 55 km/h (2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot) zu viel außerhalb geschlossener Ortschaften.

    Muss ich davon ausgehen, dass dies als Wiederholungstat gewertet wird und ich dann in Summe mit 2 Monaten Fahrverbot rechnen muss?

    Darf ich das Datum des Antritts für das Fahrverbot im Falle der Wiederholungstat trotzdem im 4-Monats-Zeitraum nach Eintreffen des Bußgeldbescheids selbst wählen?

    Vielen Dank schon mal!

    MfG
    R

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Ridicules,

      als Wiederholungstäter gilt, wer ein Verkehrsvergehen begeht, nachdem er bereits für dasselbe Vergehen sanktioniert wurde. Dies trifft auf den beschriebenen Fall nicht zu.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  29. Veilert sagt:

    Hallo
    Ich wurde 2 Tage hintereinander geblitzt
    Ein mal mit 22 kmh außerorts zu schnell
    Und einmal mit 31 Kmh außerorts zu schnell.
    bekomme ich auch Fahrverbot ?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Veilert,
      für das erste Vergehen drohen Ihnen 70 Euro und 1 Punkte. Für das zweite 120 Euro und ebenfalls 1 Punkt. Mit einem Fahrverbot müssen Sie rechnen, wenn Sie innerhalb eines Zeitraumes von 12 Monaten zweimal 26 km/h oder mehr über der erlaubten Geschwindigkeit unterwegs waren. Laut den geschilderten Umständen ist das eher unwahrscheinlich.
      Das Team von bussgeldrechner.org

    • Andrè sagt:

      Hi, ich bin sehr verunsichert und brauch nun mal eine genaue Info was auf mich zukommt. Ich wurde am 16.11. Mit exakt 21 kmh drüber, außerorts geblitzt! Der Anhörungsbogen kam in der ersten Dezemberwoche. Leider wurde ich 14 Tage später,am 30.11. In einer fragwürdigen zonenmessung direkt nach einem 120’er Schild,mit 35 kmh drüber geblitzt. Beide strafen sind mir bekannt, für den 1. Blitzer 70€ und 1 Punkt und der 2.Blitzer 160€ 2 Punkte und 1.Monat Fahrverbot. Beide sind mit dem Firmenfahrzeug passiert.
      Nun mache ich mir sorgen das da mehr auf mich zukommt, weil beide innerhalb von 14 tagen passiert sind.
      Mein Flensburgkonto hat noch nie einen punkt gesehen geschweige denn solche bußgeldhöhen,da ich nie so fahre. Beide sind in einer schwierigen Zeit passiert in der ich mit dem kopf teilweise woanders war (leukämieerkrankung) und medikamentenumstellung. Ohne von beiden blitzern zu wissen,habe ich dann Anfang dezember das fahren eingestellt bis die Medikamentenumstellung sich eingefahren hat im körper.
      Was muss ich nun aufgrund des kurzen Zeitraumes genau erwarten?
      Mfg

  30. Sinan J. sagt:

    Hallo!
    Ich wurde dieses Jahr außerorts mit 38 km/h zu schnell geblitzt. Ich habe vor ein paar Tagen eine Ortstafel übersehen und beim bremsen hat es aber dann geblitzt. Leider mit 93 km/h. Ein Fahrverbot ist mir sicher aber wie hoch wird die Strafe wirklich ausfallen?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Sinan,
      bei 43 km/h zu viel innerorts drohen Ihnen 200 Euro Bußgeld, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Achtung: Waren Sie doppelt so schnell unterwegs, wie erlaubt, kann Ihnen Vorsatz vorgeworfen werden und damit eine doppelt so hohes Bußgeld anfallen. Ebenfalls möglich ist, dass die Behörde Ihnen Beharrlichkeit vorwirft. Unter diesen Umständen kann das Fahrverbot auf drei Monate ausgeweitet werden.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  31. Daniel sagt:

    Hallo,

    ich fuhr lange ohne Punkte, nun hat es mich innerhalb kurzer Zeit zweimal erwischt! Im März wurde ich mit dem Motorrad außerorts mit 38 km/h zuviel angehalten und haben nun 1 Punkt.

    Nun habe ich einen Anhörungsbogen wegen „Benutzung des Seitenstreifens um schneller voranzukommen“ erhalten. Dies wird ja auch mit einem Punkt geahndet.

    Muss ich nun mit einem Fahrverbot rechnen oder wird dies nicht als Wiederholungstat gesehen, da es kein Geschwindigkeits- oder Abstandsverstoß ist?

    Vielen Dank!

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Daniel,
      es ist in Ihrem Fall nicht davon auszugehen, dass Sie als Wiederholungstäter beurteilt werden, da es sich nicht um gleichwertige Verstöße handelt.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  32. Claus sagt:

    Hallo,
    Ich bin innerhalb von 3 Wochen 3x im 50er Bereich mit jeweils ca. 60 km/h geblitzt worden. Welche Straße kann auf mich zukommen?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Claus,
      eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 10 km/h kostet jeweils 10 Euro Verwarngeld außerorts und 15 Euro Verwarngeld innerorts. Sie müssen also mit einem Verwarngeld von insgesamt 30 bzw. 45 Euro rechnen. Allerdings kann Ihnen, durch wiederholten Geschwindigkeitsverstoß, auch Beharrlichkeit vorgeworfen werden. Dies kann ein Fahrverbot von ein bis drei Monaten nach sich ziehen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  33. Alfred sagt:

    Hallo
    Ich wurde vor 6 Wochen mit über 41 km/h geblitzt. Habe noch keine post bekommen. Und vor einer Woche wurde ich mit 31 km/h gelasert. Habe ich jetzt mit nur einem monat Fahrverbot zu rechen, oder mit zwei ?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Alfred,
      Es kann durchaus vorkommen, dass der Bussgeldbescheid zwei bis drei Monate auf sich warten lässt. Kommt dieser oder wenigstens der Anhörungsbogen, nach drei Monaten noch immer nicht an, könnte die Frist der Ordnungswidrigkeit verjährt sein und Sie müssen nichts mehr zahlen. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung von über 41 km/h hat ein Bußgeld von 160 Euro sowie zwei Punkte zur Folge. Außerdem können Sie mit einem Monat Fahrverbot rechnen. Eine Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit von 31 km/h hat ein Bußgeld von 120 Euro, einen Punkt in Flensburg und zusätzlich noch einen Monat Fahrverbot zu Folge. Dieser Monat kommt hinzu, da Sie zwei Mal innerhalb von 12 Monaten mit mehr als 26 km/h geblitzt worden sind. Innerorts gelten noch höhere Strafen, allerdings bleibt es bei einem Fahrverbot von zwei Monaten.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  34. thomas sagt:

    Hallo,
    ich habe ein einmontiges Fahrverbot und 2 Punkte wegen Abstandsvergehen sowie einmal ein Bußgeld und 1 Punkt wegen demselben Verstoßes erhalten. Jetzt wurde ich mit Geschwindigkeitsüberschreitung von 26km/h außerhalb der Ortschaft von einer Zivilstreife angehalten, alles innerhalb eines Jahres. Mit was muss ich rechnen?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Thomas,
      Eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h außerhalb einer Ortschaft hat ein Bußgeld von 80 Euro sowie einen Punkt in Flensburg zur Folge. Da Sie als Wiederholungstäter angesehen werden können, könnte zudem ein Fahrverbot drohen. Dies ist allerdings individuell zu entscheiden.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  35. Stephan K sagt:

    Hallo,
    meine Verkehrsünderkartei beläuft sich bis jetzt auf 0 Punkte. Nun machten wir in Norddeutschland Urlaub und ich war in einem Mietauto unerwegs. Dabei wurde ich, jeweils außerorts und an verschiedenen Stellen, am 18.5. mit 33km/h zu schnell und am 21.5. um 40 km/h zu schnell geblitzt. Droht mir ein Fahrverbot?
    Vielen Dank für eure Hilfe!!
    Stephan

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Stephan,
      Bei 33 km/h zu schnell droht Ihnen ein Bußgeld von 120 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Bei 40 km/h über der Höchstgeschwindigkeit können Sie mit der gleichen Strafe rechnen. Allerdings hat ein zweimaliger Verstoß innerhalb von 12 Monaten generell ein Fahrverbot von einem Monat zur Folge. Der Punktestand in Flensburg hat da leider keinen Einfluss drauf.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  36. Bamer sagt:

    Hallo.
    Ich hätte da mal eine Frage…

    Ich wurde mit 0,5 Promille erwischt (u 21.) Und musste deswegen mein Führerschein für einen Monat abgeben. Am Montag letzte Woche bekam ich diesen wieder zurück.

    4 Tage später wurde ich außerorts mit 143 gelasert. Mit Abzügen war ich bei 139 (39 zu schnell) .. der Polizist meinte ich müsse vilt wieder mein Führerschein abgeben.. stimmt das? Ich meine, normalerweise gibt man diesen bei 41 zu schnell ab.

    Lg

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Bamer,
      Bei 39 km/h über der Höchstgeschwindigkeit können Sie mit 120 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen. Erst wenn Sie zwei Mal innerhalb eines Jahres mit mehr als 26 km/h geblitzt worden sind, bekommen Sie ein Fahrverbot.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  37. Hichäm sagt:

    Hallo,
    Ich wurde am 02.06.15 innerorts mit 32 kmh zu schnell von der polizei angehalten worden. 160€ 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.

    Und am 29.05.16 diesen Jahres wurde ich auusserorts mit 18 kmh zu viel und Handy am Steuer geblitzt. Im Anhörungsbogen steht 75€ und 1 Punkt.

    Meine Frage : Wird mir nun ein Fahrverbot aufgehängt? gelte ich damit als Wiederholungstäter?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Hichäm,

      als Wiederholungstäter gelten in der Regel Fahrer, die zwei Mal innerhalb eines Jahres mit 26km/h oder mehr geblitzt wurden. Für den zweiten Verstoß sollten Sie also kein Fahrverbot bekommen.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  38. Rimbi sagt:

    Hallo,
    ich wurde 2009 angehalten wegen illegal verbautem Xenonlicht, habe 3 Punkte bekommen.(Altes Bußgeldsystem).Wurde 2014 geblitzt außerhalb geschl. Ortschaften.habe 3 Punkte,Bußgeld und ein 1-monatiges Fahrverbot erhalten(ebenfalls noch altes System) .Nun wurde ich vor 2 Wochen mit einem Anhänger auf der Autobahn angehalten.37km/h zu schnell.Was erwartet mich? Und wie müsste mein Punktekonto aussehen ?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Rimbi,
      für die Geschwindigkeitsüberschreitung drohen Ihnen bis zu 120 Euro Bußgeld, 1 Punkt und ggf. ein einmonatiges Fahrverbot, wenn Sie in den letzten 12 Monaten bereits schon einmal 26 km/h oder mehr zu schnell unterwegs waren. Die alten Punkte wurden mit der Reform umgewandelt. Wie viele es noch sind, können Sie in einer kostenlosen Punkteabfrage beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) in Erfahrung bringen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  39. Soltani sagt:

    Guten Tag,
    Ich hab innerhalb eines Jahres die Geschwindigkeit innerorts um 26km/h überschritten, diesbezüglich auch ein Fahrverbot von 1 Monat aufgebrummt bekommen. Die muss ich aber innerhalb von 4 Monaten antreten. So nun wurde ich aber in der Zeit nochmal mit 24 km/h zu viel innerorts geblitzt. Was kommt da auf mich zu ?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Soltani,
      Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 24 km/h innerorts droht Ihnen ein Bußgeld von 80 Euro sowie ein Punkt in Flensburg.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  40. Bianca B. sagt:

    Hallo,

    ich wurde im Dezember mit 21 km/h zu viel geblitzt. Strafe bezahlt. Anfang Mai wurde ich erneut mit 21 km/h zu viel geblitzt. Hier ist bislang der Anhörungsbogen gekommen, der Bescheid steht noch aus. Anfang Juni wurde ich nun erneut geblitzt, dieses Mal 27 km/h zu schnell, der Anhörungsbogen kam heute.

    Wie wahrscheinlich ist es, ein Fahrverbot wegen Beharrlichkeit zu bekommen?

    lg

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Bianca,
      das hängt ganz von den Behörden ab und kann nicht pauschal gesagt werden. Da Sie allerdings innerhalb eines halben Jahres drei Mal zu schnell unterwegs waren, kann es durchaus sein, dass Ihnen Beharrlichkeit vorgeworfen wird. Die Behörden müssen dabei individuell entscheiden, ob eine beharrliche oder grobe Pflichtverletzung vorliegt. Dementsprechend kann ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten drohen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  41. Constantin sagt:

    Hallo,

    ich habe folgende Frage:

    Ich wurde zweimal innerhalb eines jahres geblitzt. Einmal mit 23 km/h zu schnell und nun mit 33 km/h zu schnell.

    Mit welchen Folgen muss ich rechnen? Droht mir ein Fahrverbot, Bußgeld?

    Vielen Dank!

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Constantin,
      Das kommt ganz darauf an, ob Sie innerorts oder außerorts geblitzt worden sind. Außerorts sowie innerorts können Sie mit einem Fahrverbot rechnen, wenn Sie innerhalb von 12 Monaten zweimal mit über 26 km/h geblitzt worden sind. Bei 33 km/h innerhalb einer geschlossenen Ortschaft zu viel müssen Sie generell mit einem einmonatigen Fahrverbot sowie 160 Euro Bußgeld und zwei Punkten in Flensburg rechnen. Außerorts droht Ihnen kein Fahrverbot, allerdings müssen Sie auch hier mit einem Bußgeld von 120 Euro sowie einem Punkt in Flensburg rechnen. 23 km/h über der Höchstgeschwindigkeit kosten außerorts 70 Euro und einen Punkt und innerorts 80 Euro und einen Punkt in Flensburg.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  42. Kristina sagt:

    Hallo, mein Freund ist noch in der Probezeit. Vor 4 Wochen wurde er mit 31km/h zuviel in einer 60km/h Zone geblitzt. Unglücklicherweise ist er heute bei einem Ausweichmanöver(da das Fahrzeug vor ihm eine Vollbremsung gemacht hat) über eine rote Ampel gefahren undgeblitzt worden. Muss er seinen Führerschein abgeben?Oder wird ihm die Fahrerlaubnis komplett entzogen?Danke

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Kristina,
      Ihr Freund hat einen Rotlichtverstoß begangen. Wenn dies sein erster A-Verstoß in der verlängerten Probezeit ist, wird eine Verwarnung und eine Empfehlung zu einer verkehrspsychologischen Beratung ausgesprochen. Falls dies schon sein zweiter A-Verstoß in der verlängerten Probezeit ist, droht der Fahrerlaubnisentzug. Je nachdem, ob die Ampel bereits länger als eine Sekunde Rot angezeigt hat oder kürzer und ob ein Unfall verursacht wurde, drohen Bußgelder von 90 bis 360 Euro sowie ein bis zwei Punkte in Flensburg. Bei besonders schweren Vergehen drohen deutlich höhere Strafen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  43. Corsa-Fahrer sagt:

    Hallo,

    wie ist die 26km/h regel zu verstehen.
    außerorts nun mit 106km/h statt 80km/h geblitzt worden.
    rutsche ich nun in die „wiederholungstat“ rein, oder hätten hierfür 107km/h auf dem tache stehen müssen.
    frage also: inkl 26km/h oder >26km/h

    Danke

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Corsa-Fahrer,
      Wenn Sie zweimal innerhalb von 12 Monaten mit über 26 km/h geblitzt worden sind, dann droht Ihnen ein Fahrverbot von einem Monat. Bei einer einmaligen Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h müssen Sie mit 80 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen unter 26 km/h droht generell kein Fahrverbot. Als Wiederholungstäter gelten Sie erst erst, wenn Sie mehrmals Geschwindigkeitsverstöße begehen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

      • Corsa-Fahrer sagt:

        zwecks Verständnis:
        größer/gleich 26km/h Überschreitung
        oder
        größer 26km/h Überschreitung

        Danke und Grüße

        • bussgeldrechner.org sagt:

          Hallo Corsa-Fahrer,
          es geht bei 26 km/h los. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen wird meist noch eine Toleranz abgezogen.
          Das Team von bussgeldrechner.org

  44. Burak sagt:

    Ich hätte da mal eine Frage:

    Ich musste meinen Führerschein im Dez 15 für 1 Monat abgeben zwecks Abstandsmessung, hab dafür 2 Punkte kassiert und ein sattes Bußgeld.

    Letzte Woche wurde ich auf der Bundesstraße zweck überhöhter durch eine mobile Blitzeranlage geblitzt. Ich schätze ich war bei knapp 25-28 km/h über der erlaubten Geschwindigkeit.

    Was geschieht jetzt?

    Es heißt ja … Ein Fahrverbot kommt in der Regel in Betracht, wenn gegen den Führer eines Kraftfahrzeugs wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist und er innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft der Entscheidung eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begeht.

    Bei mir war es ja 1x die Abstandsmessung und jetzt die Geschwindigkeitsüberschreitung!

    Vielen Dank für eure Bemühungen und Hilfe.

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Burak,
      das Fahrverbot wird in Ihrem Fall nur ausgesprochen, wenn mindestens zwei Geschwindigkeitsüberschreitungen von über 26 km/h innerhalb von 12 Monaten vorliegen. Da es sich bei dem anderen Verstoß im vergangenen Jahr um ein Abstandsvergehen handelte, müssen Sie nur mit einem Bußgeld von 80 Euro sowie einem Punkt in Flensburg rechnen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  45. jay sagt:

    Hallo,

    ich musste vor 6 Monaten für einen Monat meinen Führerschein abgeben, weil ich zu schnell (Außerhalb gesch. Ortschaft) gefahren bin. Ich bin jetzt wieder geblitzt worden und war 32km/h zu schnell (Außerhalb gesch. Ortschaft) und musste es gestern wieder abgeben. Bevor ich abgegeben habe , bin ich aber noch mal geblitzt worden und war 30km/h zu schnell (Außerhalb gesch. Ortschaft) ? Was erwartet mich hier? Muss ich mit MPU rechnen?

    Danke für die Antwort.

    Grüße
    Jay.

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Jay,
      eine MPU erwartet Sie erst bei zu vielen Punkten in Flensburg. Haben Sie 8 Punkte auf Ihrem Konto, ist der Führerschein weg und Sie bekommen ihn in der Regel erst wieder, wenn Sie die MPU bestanden haben. Bei 30 km/H zu viel außerhalb geschlossener Ortschaften müssen Sie mit 80 Euro Bußgeld, 1 Punkt in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot rechnen. Die Länge des Fahrverbots kann wegen Beharrlichkeit und Unbelehrbarkeit auf bis zu 3 Monate ausgedehnt werden.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  46. eugen sagt:

    liebes bussgeldrechner-Team,
    wurde vor 2,5 jahren das erste mal mit Handy am steuer erwischt, in den jetztigen 2 jahren wieder 2x. somit 3x Handy am steuer.
    was erwartet mich? muss ich mit Fahrverbot rechnen?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Eugen,
      werden Sie mehrmals mit dem gleichen Delikt erwischt, kann Ihnen die Behörde Unbelehrbarkeit unterstellen und „Beharrlichkeit“ vorwerfen. Es ist daher durchaus möglich, dass Ihnen ein Fahrverbot von bis zu 3 Monaten erteilt wird. Das Bußgeld beträgt 60 Euro und Sie bekommen noch 1 Punkt in Flensburg. Sie haben die Möglichkeit, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  47. Jessica sagt:

    Hallo,

    Ich wurde innerhalb von 3-4 Wochen, 4 mal geblitzt. Allerdings nur jeweils 10 – 12 km/h zu viel. Erwartet mich jetzt ein Fahrverbot auf Grund der Klausel „Wiederholungstäter“? Davor würde ich letzte mal vor 2 Jahren geblitzt.

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Jessica,
      als unbelehrbar gelten solche Verkehrsteilnehmer, die mit einem Delikt häufiger auffallen. Das könnte die Behörde in Ihrem Fall so sehen. Auch bei geringen Vergehen kann sie daher ein bis zu 3-monatiges Fahrverbot erteilen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  48. Dennis sagt:

    Moin,

    ich habe eine aufgrund von cannabis angeordnete mpu, im Jahre 2014 bestanden! Nun wurde ich in meiner verlängerten probezeit mit ~30kmh zu viel geblitzt. Dies fand innerorts statt wo 50kmh erlaubt waren.
    ich habe schon ein wenig selber recherchiert und die meinungen sind gespalten.im busgeldkatalog steht jedoch geschrieben, dass jeder weitere A verstoss, nach entzug einer FE, zu einer weiteren MPU führt. ist dies richtig?

    vielen dank !

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Dennis,
      Bei einem A-Verstoß in der verlängerten Probezeit bekommen Sie eine Verwarnung und die Empfehlung an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Diese ist von der MPU (Medizinisch-Psychologische-Untersuchung) abzugrenzen. Die MPU kann allerdings angeordnet werden, wenn Sie wiederholt innerhalb der Probezeit auffällig oder erneut mit Alkohol oder Drogen am Steuer erwischt werden.
      Das Team von bussgeldrechner.org

      • dennis sagt:

        Es handelt sich hierbei aber um einen a-Verstoß nach einem Entzug der FE. Wird hierbei nicht mit sofortiger mpu gehandelt ?

        • bussgeldrechner.org sagt:

          Hallo Dennis,
          hierbei kommt es auf die Behörde und ihre Einschätzung an. Eine MPU kann grundsätzlich nicht nur wegen Alkohol und Drogen am Steuer erteilt werden, sondern auch wegen einem zu vollen Punktekonto (bei 8 Punkten).
          Das Team von bussgeldrechner.org

      • dennis sagt:

        Ein bekannter von mir ist zb nach der mpu in seiner verlängerten probezeit über eine rote Ampel gefahren. Daraufhin sofort mpu.

  49. Sabrina sagt:

    Hallo, ich habe im Januar mit 182 kmh auf der Autobahn in der 120iger Zone meinen Füherschein abgeben müssen für einen Monat. Nun wurde ich laut Polizeizeugenausage mit einer Übertretung von 25 km/h innerorts angeschrieben. Bedeutet das wieder ein Fahrverbot für mich?

    Vielen Dank für eure Unterstützung!

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Sabrina,
      eine Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts von 25 km/h zieht kein Fahrverbot nach sich. Sie müssen allerdings mit einem Bußgeld von 80 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  50. Alina B. sagt:

    Hallo , ich bin vor ein paar Wochen über rot gefahren und habe einen Brief erhalten , dass ich für einen Monat meinen Führerschein abgeben muss . Paar Wochen später wurde ich von den Polizeibeamten erneut angehalten , da ich die Geschwindigkeitsbegrenzung überschritten habe. Der Beamte meinte , dass ich 200 Euro Strafe zahlen muss und meinen Führerschein für einen Monat abgeben muss.
    Meine Frage an Sie wäre mit welchen Folgen muss ich rechnen ? Da die beiden Vorfälle hintereinander passiert sind ? Im Internet habe ich etwas von einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr gelesen , stimmt das ? Würde mich über eine Antwort sehr freuen.
    Vielen Dank für Ihre Bemühungen im Voraus.

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Alina,
      Für die Geschwindigkeitsüberschreitung müssen Sie innerorts bei 41 bis 50 km/h über der Höchstgeschwindigkeit tatsächlich mit einem Bußgeld von 200 Euro rechnen. Hinzu kommen zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Für den Rotlichtverstoß sind Sie bereits bestraft worden. Freiheitsstrafen werden nur in besonders schweren Fällen eines Rotlichtverstoßes verhängt. Zum Wiederholungstäter zählen Sie erst, wenn Sie einen Verstoß mehrmals begangen haben. In der Regel trifft dies allerdings nicht zu, wenn es zwei unterschiedliche Verkehrsverstöße, wie in Ihrem Fall, sind.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  51. Daniela sagt:

    Hallo,
    Ich wurde am 14.03.2016 mit ca 23 km/h in einer 60 Zone zu schnell geblitzt. Bis jetzt (10.07.16) habe ich noch keinen Bußgeldbescheid erhalten.
    Am 30.06.2016 wurde ich mit ca 15km/h in einer 50 Zone zu schnell geblitzt und heute (10.07.2016) mit ca 9km/h auf der Autobahn in einer 80 Zone zu schnell geblitzt.
    Was kommt auf mich zu, da ich in den letzten 4 Monaten bereits 3 Mal geblitzt wurde und kann ich von dem 1.Mal überhaupt noch etwas erwarten?
    Vielen Dank für die Antworten

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Daniela,
      Wer innerhalb von 12 Monaten zwei Mal mit über 26 km/h geblitzt worden ist, gilt laut Bußgeldkatalog als Wiederholungstäter und muss mit einem Fahrverbot von einem Monat rechnen. Da dies bei Ihnen nicht der Fall ist, haben Sie vorerst nur mit Bußgeldern und Punkten in Flensburg zu rechnen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  52. Marcus sagt:

    Hallo,
    Habe bereits 2 mal den Führerschein abgeben müssen für jeweils 1 monat, beide wegen blitzer Geschwindigkeit, das letzte Fahrverbot ist über ein jahr her. Jetzt hab ich einen Bescheid bekommen, das ich wegen Abstand geblitz wurde und bekomme 2 Monate Fahrverbot. Zähle ich als Wiederholungstäter wenn ich schon mal ein Fahrverbot hatte oder wenn man die gleiche tat 2 mal begangen hat?
    Was wird jetzt auf mich zu kommen…

    Grüße Marcus

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Marcus,
      als Wiederholungstäter gelten Sie laut Bußgeldkatalog, wenn Sie innerhalb von zwölf Monaten zwei Mal schneller als 26 km/h unterwegs waren. Da die Verstöße über ein Jahr her sind und es sich in diesem Fall um einen Abstandsverstoß handelt, ist es sehr unwahrscheinlich, dass Sie als Wiederholungstäter angeklagt werden.
      Die Strafen für einen nicht eingehaltenen Sicherheitsabstand können Sie hier: https://www.bussgeldrechner.org/abstand.html nachlesen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  53. j.frey sagt:

    Hallo,
    am 01.07.2016 wurde ich mit 58km/ innerorts in einer 30km/h-Zone geblitzt.
    Am 07.07.2016 wurde ich außerorts mit 129km/h in einer 100km/h-Zone geblitzt.
    Am 10.07.2016 wurde ich mit 45km/h wieder innerorts in einer 30km/h-Zone geblitzt.
    Über keines der Vergehen habe ich bisher Post erhalten. Was wird mich wohl erwarten? Wie werden die Vergehen gewährtet wenn man noch keinen Bescheid bekommen hat indem drin steht, dass man den Führerschein entzogen bekommt wenn man innerhalb der nächsten 12 Monate mit schneller als 25km/h geblitzt wird? Man wurde dann ja nicht zwischen den einzelnen Vergehen darauf aufmerksam gemacht.
    Habe keine Punkte und wurde in meiner Führerscheinzeit (14 Jahre) zweimal mit weniger als 10km/h zuviel geblitzt.

    Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus!

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo J.Frey,
      für eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 28 km/h innerorts erhalten Sie in der Regel 100 Euro und 1 Punkt. Für die Missachtung der Höchstgeschwindigkeit in Höhe von 15 km/h innerorts, erwarten Sie laut Bußgeldkatalog 35 Euro. Für 29 km/h zu viel außerorts kommen 80 Euro, 1 Punkt und 1 Monat Fahrverbot auf Sie zu, da Sie innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten zweimal mindestens 26 km/h zu viel gefahren sind. Wenn die Bußgeldbescheide eintreffen, können Sie innerhalb von 14 Tagen zu Zustellung Einspruch erheben.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  54. Axel sagt:

    Hallo ich wurde dieses Jahr schon zweimal geblitzt. Einmal mit 23 km/h und einmal mit 26 km/h zu schnell, beides außerhalb geschlossener Ortschaften mit geweils einem Punkt (sind bis jetzt meine ersten und einzigen Punkte). Im zweiten Bußgeldbescheid steht nun auch, dass wenn ich innerhalb eine Jahres erneut mit einer Überschreitung von mind. 26 Km/h geblitzt werde droht mir ein Fahrverbot.

    Ist es denn nun nicht so, dass mir auch schon ein Fahrverbot bei einer erneuten Geschwindigkeitsüberschreitung im Punktebereich also von mehr als 20 Km/h innerhalb des Jahres droht? Beharrliche grobe Pflichtverletzung o.s.ä?

    Aber hätte dies dann nicht auch so im Bußgeldbescheid stehen müssen?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Axel,
      Generell gilt: bei zwei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 26 km/h müssen Sie mit Fahrverbot rechnen. Generell kann auch eine grobe Pflichtverletzung oder Beharrlichkeit bei mehrmaligen Verstoß vorliegen, allerdings ist dies ganz vom Ermessen der Behörde abhängig. Meistens ist dies von der Schwere der Ordnungswidrigkeit abhängig.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  55. B. Lena sagt:

    Hallo
    meinem Partner wurde vor gut einem Monat der Führerschein entzogen aufgrung eines geringen THC Wertes an den Händen (zu wenig um weiter zu prüfen zu viel um es unbeachtet zu lassen). Nun meine Frage:
    Ihm wurde schon insgesamt sieben mal der Führerschein entzogen (Temposünde), aber nicht in diesem Jahr sondern verteilt auf die letzten 18 Jahre.
    Nun wissen wir nicht genau, wie lange wir mit der Enziehung des Führerscheines rechnen müssen. Können Sie uns weiter helfen?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Lena,
      generell gilt beim ersten Verstoß gegen das Drogengesetz eine Geldbuße von 500 Euro sowie zwei Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot als Strafe. Sollte Ihr Partner zudem eine Gefährdung verursacht haben, drohen drei Punkte und eine Entziehung der Fahrerlaubnis sowie Geldstrafe oder Freiheitsstrafe. Anhängig ist der Führerscheinentzug von der nachgewiesenen Menge an THC und wie lange der Konsum zurückliegt. Mit einem ärztlichen Gutachten oder einer MPU kann Ihr Partner aber rechnen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

      • Thomas Holz sagt:

        Wenn ich die Fragen hier so lese, bleibt mir nur der Rückschluß, daß die Strafen noch viel zu gering sind. Bei allen Fragestellern scheinen die verhängten Strafen zu keiner Verhaltensänderung geführt zu haben!
        Ich bin LKW gefahren (130.000 -150.000 KM im Jahr) und außerdem noch Pkw. Über ein Jahr hatte ich einen täglichen Arbeitsweg von 194 Kilometern und nicht ein Bußgeldbescheid oder eine Ordnungswidrigkeit!
        Ich habe meine Touren immer innerhalb des vorgegebenen Rahmens geschafft!
        Mir fehlt jegliches Verständnis!

  56. Enno sagt:

    Hallo,
    ich wurde im November 2015 mit 15 km/h über der erlaubten Geschwindigkeit außerorts geblitzt und jetzt im Juli 2016 mit 27 km/h drüber außerorts erfasst.

    Frage: Ist das jetzt eine Wiederholungstat wo ich mit einem Fahrverbot rechnen muss????

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Enno,
      als Wiederholungstäter gelten Sie in der Regel erst, wenn Sie innerhalb von 12 Monaten mindestens zweimal mit 26 km/h oder mehr über der erlaubten Höchstgeschwindigkeit unterwegs waren. Wegen Beharrlichkeit kann jedoch ein Fahrverbot ausgesprochen werden.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  57. Heike sagt:

    Ich bin mit 40 km/h geblitzt worden und habe dafür ein Fahrverbot und zwei Punkte bekommen, (bisher nie Punkte). Zwei Wochen später wurde ich mit 26 km/h geblitzt, ich wusste zu dem Zeitpunkt aber noch nichts von meinem ersten Vergehen.
    Droht mir jetzt noch ein Fahrverbot?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Heike,
      wenn Sie zweimal innerhalb von 12 Monaten mit 26 km/h oder mehr über der erlaubten Höchstgeschwindigkeit unterwegs sind, gelten Sie in der Regel als Wiederholungstäter und müssen daher mit einem Fahrverbot von einem Monat rechnen. Hinzu kommt ein Punkt und noch ein Bußgeld von 80 bis 100 Euro.
      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  58. Viktor sagt:

    Hallo,
    ich wurde im Juni 2016 mit 21 km/h über der erlaubten Geschwindigkeit außerorts geblitzt und jetzt im August 2016 Rotlicht (Rotlichtzeit 00,70 )und mit 22 km/h zu schnell innerrorts erfasst.

    Frage: Ist das jetzt eine Wiederholungstat wo ich mit einem Fahrverbot rechnen muss????

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Viktor,
      als Wiederholungstäter gelten Sie in der Regel erst, wenn Sie innerhalb von 12 Monaten zweimal mindestens 26 km/h zu schnell fuhren. Mit einem Fahrverbot müssen Sie jedoch unter Umständen trotzdem rechnen, da Ihnen Beharrlichkeit vorgeworfen werden kann. Das Fahrverbot wird wahrscheinlich maximal 3 Monate andauern.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  59. Martina sagt:

    Hallo,
    Ich habe im September 2014 für einen Rotlichtverstoß ein Bußgeld von 90 € und einen Punkt in Flensburg erhalten. Leider ist mir das gleiche jetzt im August 2016 passiert. Da es sich hier um die gleichen Verstöße handelt, bin ich ja nun sicherlich ein Wiederholungstäter oder gilt es hier nicht, da die Verstöße fast zwei Jahre auseinander liegen?

    Was wird jetzt auf mich zukommen?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Martina,
      es liegt im Ermessensspielraum der Behörde, ob Ihnen wegen des erneuten Verstoßes der gleichen Art, Beharrlichkeit vorgeworfen wird, oder nicht. In diesem Fall könnte Ihnen ein maximal dreimonatiges Fahrverbot bevorstehen. Welche Sanktionen Sie noch erwarten, ist abhängig davon, ob es sich um einen einfachen oder qualifizierten Rotlichtverstoß handelte. Sie müssen mit mindestens 90 Euro Bußgeld und 1 Punkt rechnen. Warten Sie deshalb den Bußgeldbescheid ab.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  60. Richard sagt:

    Hallo,
    ich wurde mit meinem LKW (40t LKW mit Anhänger) von einem Verkehrsleitsystem geblitzt. Meine Geschwindkeit lag bei ca. 78 bis 82 km/h bei erlaubten 60 km/h. Ich bin die Strecke bereits diese Woche einmal gefahren und hatte eine ähnlich hohe Geschwindkeit drauf, ich weiß allerdings nicht, ob ich dort auch geblitzt wurde. Was würde mir drohen? Ich wurde dieses Jahr bereits 2x an anderen Orten geblitzt mit geweils ca. 10km/h zuviel.

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Richard,
      der Bußgeldkatalog sieht vor, dass Ihnen auch bei geringeren Vergehen Beharrlichkeit vorgeworfen werden kann, sie also nicht belehrbar sind. In diesem Fall kann Ihnen eine Behörde ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten aussprechen. Hiergegen könnten Sie Einspruch einlegen bei Bedarf.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  61. Melanie sagt:

    Hallo liebes Team
    Besitze meinen Führerschein seit 2012
    Vor meiner B klasse wurde ich mit 16 erwischt der Roller lief zu schnell etc.. von der tat 6 Punkte (neues System 3) und mpu wurde mehrmals geblitzt jedoch nur verwarnt immer zwischen 25-30€ … 2014 wurde ich gelasert Geldstrafe und 1 punkt
    Gestern kam ein schreiben
    „Anhörung des betroffenen wegen einer verkersordnungswidrigkeit“
    Mir wird vorgeworfen bei 151kmh nur 31m statt 75.5m gehabt zu haben zum vordermann weniger als 5/10
    Muss etwas ausfüllen und zurückschicken
    Derzeit steht dran 100€ und 1 punkT
    Kann mir mehr drohen wegen meinen Straftaten von damals ?
    Verkehrssystem VKS3

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Melanie,
      die Straftaten von damals haben mit den Sanktionen der „neuen“ Ordnungswidrigkeiten nichts zu tun. Bei der gleichen Ordnungswidrigkeit, die innerhalb von einem kurzen Zeitraum mehrmals begangen wird, könnten Sie allerdings als Wiederholungstätet härter bestraft werden. Dies wird allerdings von den Behörden individuell entschieden. Da Sie mit der neuen Ordnungswidrigkeit fünf Punkte in Flensburg haben, droht Ihnen allerdings zudem eine schriftliche Ermahnung, die kostenpflichtig für Sie ist.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  62. tom sagt:

    hallo ich würde 2 mal mit 18 kmh zu schnell geblitzt innerhalb von 1 monat muss ich mit einem fahrverbot rechnen oder wäre das in dem busgeldbescheid gestanden ??

    Grüße

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Tom,
      Sofern Sie innerhalb von zwölf Monaten nicht zweimal mit mehr als 26 km/h geblitzt worden sind, droht kein Fahrverbot. Wenn Sie den Bußgeldbescheid schon haben und dieser auch nicht aufgeführt ist, müssen Sie auch mit keinem weiteren Schreiben dazu rechnen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  63. Niko sagt:

    Hallo Bußgeldrechner,

    wurde diese Jahr zwei mal geblitzt. Im März mit über 30 km/h innerorts, geahndet mit 2 Punkten und 1 Monat, und jetzt im August noch einmal mit 23 km/h außerorts. Welche Strafe hat mich nun zu erwarten? Gelte ich nun als Wiederholungstäter, ergo muss ich deswegen nun Angst um meinen Führerschein haben? Wurde mit 123 km/h in einer 100 km/h Zone geblitzt

    Mit freundlichen Grüßen

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Niko,
      Als Wiederholungstäter werden Sie erst auffällig, wenn Sie mehrmals den gleichen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) begangen haben. Bei einem zweimaligen Geschwindigkeitsverstoß werden die Behörden Sie höchstwahrscheinlich noch nicht als Wiederholungstäter bestrafen. Bei einem Geschwindigkeitsverstoß außerorts von 23 km/h müssen Sie daher mit einem Bußgeld von 70 Euro sowie einem Punkt in Flensburg rechnen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  64. elke sagt:

    Hallo, ich wurde vor einem Jahr mit 27 km/h innerorts zuviel geblitzt. Jetzt bin ich an 2 folgenden Tagen erneut geblitzt worden: einmal 24km/ h innerorts zuviel und dann Abstandsmessung weniger als 4/10 Abstand. Muss ich mit einem Fahrverbot rechnen? Danke für die Antwort

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Elke,
      Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 24 km/h innerorts müssen Sie mit einem Bußgeld von 80 Euro sowie einem Punkt in Flensburg rechnen. Ein nicht eingehaltener Abstand von weniger als 4/10 des halben Tachowertes bedeutet ein Bußgeld von 100 Euro und einen Punkt in Flensburg. Mit einem Fahrverbot müssen Sie in Ihrem Fall noch nicht rechnen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  65. bussgeldrechner.org sagt:

    Hallo Elke,
    zwei unterschiedliche Vergehen lassen Sie in der Regel nicht zur Wiederholungstäterin werden. Für den ersten Verstoß müssen Sie mit 80 Euro und 1 Punkt rechnen. Zweiterer schlägt vermutlich mit mindestens 100 Euro und 1 Punkt, sofern Sie die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit eingehalten haben.
    Das Team von bussgeldrechner.org

  66. Dirk sagt:

    Hallo liebes Team,
    ich bin im September 2015 außerorts 26 km/h zu schnell gefahren (1 Punkt) und im Februar 2016 außerorts 36km/h zu schnell gefahren (1 Punkt). Wegen 2mal 26 km/h zu schnell innerhalb eines Kalenderjahrs dann 1 Monat Fahrverbot (innerhalb 4-Monatsfrist abgeleistet). Jetzt am 29. August 2016 innerorts schätzungsweise mit 23 km/h nach Toleranzabzug geblitzt. Erste beide Vergehen in HH, letztes in Niedersachsen. Droht neben dem 1 Punkt ein erneutes Fahrverbot? Wenn ja, ist dieses sofort anzutreten?
    Mit freundlichen Grüßen

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Dirk,
      ein erneutes Fahrverbot kann Ihnen drohen, da Sie beharrlich die Regeln im Strafenverkehr verletzt haben. Dieses kann sich auf bis zu drei Monate belaufen. Dabei handelt es sich in der Regel um eine Ermessensentscheidung der Behörde. Verschieben können Sie es vermutlich nicht, da es nicht um Ihr erstes handelt bzw. das vorherige zu kurz zurückliegt. Sie haben die Möglichkeit hiergegen rechtzeitig Einspruch einzulegen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  67. Grössle sagt:

    Hallo ich wurde dieses Jahr am 03.04 mit 25 km/h (nach Abzug der Toleranz) zu schnell geblitzt, nun wurde ich am 21.08 mit 37 km/h (nach Abzug der Toleranz) geblitzt. Ich habe aktuell 4 Punkte in Flensburg.

    Was muss ich erwarten bzw. was kommt auf mich zu, nach normalem Bußgeldkatalog ist dies schon 1 Monat Fahrverbot, greift hier jetzt schon die Regel des Wiederholungstäters oder nicht?

    Danke für eine Antwort.

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Grössle,
      Es gibt keine genaue Regelung, wann Verkehrssünder als Wiederholungstäter eingestuft werden. Allerdings müssen Sie bei zwei Verstößen in einem Jahr noch nichts befürchten. Sollten weitere Geschwindigkeitsverstöße hinzu kommen, ist dies aber denkbar.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  68. Dirk M. sagt:

    Hallo,
    Ich wurde am 2.6.15 auf der Autobahn mit mehr als 26 km/h geblitzt. Die Rechtskraft trat am 2.7.15 ein. Am 13.6.16 würde ich wieder mit 30 km/h geblitzt. Der Bescheid kam am 1.9.16.
    Nun wurde mir ein einmonatiges Fahrverbot wegen Wiederholungsfall auferlegt. Ist es richtig, dass man bei der Berechnung im ersten Fall vom Eintreten der Rechtskraft und im zweiten Fall von der Tatzeit ausgeht? Das ist doch Äpfel mit Birnen vergleichen.

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Dirk,
      im Gesetzt ist verankert, dass in diesem Fall die Rechtskraft des ersten Verstoßes und der Tattag des zweiten Verstoßes gilt. Das Fahrverbot ist also rechtmäßig. Generell haben Sie allerdings die Möglichkeit innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Schreibens Einspruch einzulegen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  69. Eddy sagt:

    Hallo,

    Ich wurde dieses Jahr einmal innenorts mit 24 Km/h (nach Tolleranzabzug) geblitzt. Habe vor einem Monat mein Aufbauseminar erfolgreich beendet und wurde daraufhin paar Wochen später wieder geblitzt Innenorts mit 32 Km/h (nach Tolleranzabzug.. Ich befinde mich in der Probezeit! Welche Konsequenzen erwarten mich? Wie lange wird mein Fahrverbot sein?

    Mit freundlichen Grüßen

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Eddy,
      Sie haben erneut einen A-Verstoß begangen. Da Sie sich bereits in der verlängerten Probezeit befinden, wird Ihnen eine Verwarnung ausgesprochen. Zudem wird empfohlen an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Sollte ein weiterer A-Verstoß folgen, wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen.
      Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts von 32 km/h müssen Sie mit einem Bußgeld von 160 Euro sowie zwei Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot von einem Monat rechnen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  70. Romy sagt:

    Hallo,
    Spielt es eine Rolle wenn die Geschwindigkeitüberschreitungrn einmal innerorts und einmal außerorts beim Wiederholungstätet waren? Oder ist das egal? Zählt da nur die Überschreitung von 26kmh egal wo?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Romy,
      nein, das macht keinen Unterschied. Sie hätten beides Mal die Höchstgeschwindigkeit übertreten und müssten daher mit entsprechenden Sanktionen rechnen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  71. Alexander sagt:

    Was betrifft sich widerholungstäter bei Alkohol am Steuer? Ist der Widerholungstat zeitlich begrenzt, oder fortlaufend. Z.B zweite Verstoß innerhalb einem Jahr, oder innerhalb 5 Jahren, oder 10 jahren

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Alexander,
      die Frist beträgt in der Regel 10 Jahre. Leisten Sie sich innerhalb dieses Zeitraumes ein zweites Vergehen dieser Art, gelten Sie als Wiederholungstäter.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  72. Carsten sagt:

    Ich habe am 10.09.2015 eine Geschwindigkeitsüberschreitung auf der BAB iHv. 30kmh begangen, zugehöriger Bescheid am 10.11.2015 erhalten. Ein weiteres Mal ebenfalls auf der BAB am 03.12.2015 mit 29kmh. Hier konnte ich das drohende Fahrverbot durch Zahlung einer deutlich erhöhten Geldbuße vermeiden, zugehöriger Bußgeldbescheid mit Datum vom 03.02.2016. Nun bin ich am 17.08.2016 wieder auf der BAB mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung in Höhe von 25kmh geblitzt worden. Ich besitze seit mehr als 35Jahren meinen Führerschein ohne sonstige Auffälligkeiten wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, Unfälle oder ähnliches. Da ich meinen Führerschein beruflich zwingend benötige, ich sonst Gefahr laufe meinen Arbeitsplatz zu verlieren, bin ich hochgradig nervös. Was habe ich jetzt zu erwarten?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Carsten,
      unter diesen Umständen kann Ihnen die Behörde Beharrlichkeit vorwerfen und Ihnen auch bei geringen Vergehen ein Fahrverbot in Höhe von bis zu 3 Monaten aussprechen – neben dem natürlich ebenfalls zu tragenden Bußgeld sowie dem zusätzlichen Punkt. Ob Sie dieses gegebenenfalls erneut umwandeln können in eine Geldbuße bringen Sie bei einem Rechtsanwalt in Erfahrung.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  73. Torsten sagt:

    Hallo, ich bin im September 15 und Januar 16 jeweils zwischen 26-28 km/h zu schnell auf der Autobahn gewesen, habe daher als Wiederholungstäter einen 1monatigen Entzug der FE im März verbüßt. Jetzt bin ich im August erneut mit 22km/h zu schnell außerhalb GO geblitzt worden, damit also mindestens ein Punkt.
    Droht erneut ein Entzug der FE?

  74. Mike sagt:

    Ich habe 2x hintereinander ein 120er Schild ignoriert und bin mit Spitze 207 km/h durch hinterher fahren gefilmt worden. Beim nächsten 120 Schild hatte ich dann auf 125km/h gebremst. Dann wurde ich herausgezogen. Ich hatte die Begrenzungschilder vorher echt übersehen.
    Noch was aus meiner Vergangenheit. Ich hatte bisher einen Punkt vor 17 Monaten wegen Geschwindigkeit erworben.
    Mfg Mike

  75. Samantha sagt:

    Hallo,

    ich wurde im April 2016 mit 23kmh zu schnell geblitzt und einen Punkt bekommen.
    Im August 2016 bin ich mit dem Fahrrad über eine rote Ampel gefahren und ein Polizist hat mich gesehen und mich kurz darauf angehalten und meine Personalien aufgenommen.
    Nun kam ein Bußgeldbescheid über 140€ plus einen weiteren Punkt in Flensburg.
    Droht mir ein Fahrverbot?
    Danke

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Samantha,
      Mit einem Fahrverbot müssen Sie in diesem Fall nicht rechnen. Dies ist auf dem Bußgeldbescheid ansonsten vermerkt.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  76. Julia sagt:

    Hallo,
    Im August 2015 wurde ich mit 21 kmh zu viel innerorts geblitzt. Strafe im Oktober 2015 beglichen. Heute bekam ich einen Anhörungsbogen mit 22kmh zu viel in der 30er zone. Muss ich mit einem Fahrverbot rechnen?
    MfG

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Julia,
      Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts müssen Sie mit einem Bußgeld von 80 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Bei zwei Verstößen werden Sie in der Regel noch nicht als Wiederholungstäter eingestuft.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  77. Gianni sagt:

    Hallo wurde heute zum 4ten mal erwischt mit Handy am Steuer innerhalb 6 Monate muss ich mit einem Fahrverbot rechnen ?

    ????

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Gianni,
      Es ist möglich, dass die Bußgeldstelle Sie als Wiederholungstäter einstuft. Sie müssen mit einem Fahrverbot oder gar mit einem Entzug des Führerscheins rechnen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  78. Ulm1991 sagt:

    Hallo,
    eine Frage.
    Bin am 20.10.15 Abstandsmessung bei 110 km/h 5/10 Tacho geblitzt worden, gab Bußgeld + 1Punkt. Jetzt am 15.09.16 genau dasselbe, mit was muss ich rechnen. Vielen Dank im Voraus

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Ulm1991,
      Wenn Sie den gleichen Verstoß erneut begangen haben, müssen Sie auch mit derselben Strafe rechnen. Sollte die Ordnungswidrigkeit häufiger vorkommen, kann die Bußgeldstelle Sie als Wiederholungstäter einstufen und weitere Sanktionen kommen auf Sie zu. Bei zwei Verstößen ist dies in der Regel aber nicht der Fall.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  79. Valerius sagt:

    Guten Abend,
    Ich hätte ein anliegen,
    ich wurde heute leider wieder geblitzt mit ca 150 bei erlaubten 120. Meine frage wäre ob mir da ein Fahrverbot droht .Und was anderes Ich wurde diese Jahr bei einer Abstandsmessung bzw Blitzer erwisch , bin ich da automatisch Wiederholungstäter? der Abstand Betrag <3/10 des Tachos mit 2 Punkten und 1 Monat Fahrverbot , ist erst ab nächsten Monat rückkräftig

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Valerius,
      30 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften wird mit 80 Euro Bußgeld und 1 Punkt geahndet. Als Wiederholungstat wird in der Regel das mehrmalige Auftreten ein und desselben Vergehens betrachtet – in Ihrem Fall also eine wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitung. Abstandsdelikte gehören einer anderen Kategorie an.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  80. Hansi sagt:

    Hallo ,
    Ich bin im August mit 22 Km/h Toleranz abgezogen außerhalb geblitzt worden.

    Gestern bin ich wieder geblitzt worden laut Tacho 95-100 Km/h wo 70 Km/h erlaubt waren,
    Was habe ich zu erwarten
    Danke

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Hansi,
      mit welchen Ahndungen Sie zu rechnen haben, hängt davon ab, ob Sie innerorts oder außerorts erwischt wurden. Die jeweiligen Sanktionen entnehmen Sie diesen Tabellen: https://www.bussgeldrechner.org/geschwindigkeitsueberschreitung.html Als Wiederholungstäter gelten Sie in der Regel bei mindestens zwei innerhalb von 12 Monaten begangenen Geschwndigkeitsüberschreitungen von mindestens 26 km/h. Die Behörde kann Ihnen jedoch auch bei geringeren Werten beharrliches Verhalten vorwerfen und ein 3-monatiges Fahrverbot gegen Sie verhängen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  81. Helga J. sagt:

    Habe im Apri 2016 ein 4 wöchiges Fahrverbot bekommen weil ich außerorts zwei mal geblitzt worden bin. Nun bin ich heute außerorts geblitzt worden mit einer Überschreitung von ca. 13 km/h. Droht mir ein Fahrverbot?

  82. Jan sagt:

    Guten Tag
    Würde gestern diese Jahr das 3. Mal geblitzt…
    1.&2. Mal mit 25Km/h und jeweils ein Punkt.
    Gestern Abend würde ich auf einer Landstraße geblitzt die vor 1-2 Jahren von 100 auf 80 reduziert würde…(Probeprojekt) und ich hatte auf dem Tacho ca 120 stehen(Tachoungenauigkeit und Toleranz müssen ja noch runter…). Muss ich mit einem Fahrverbot rechnen? Beim 2. Vergehen habe ich 10€ mehr zahlen müssen!

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Jan,
      Nein, Sie müssen nicht mit einem Fahrverbot rechnen. Dieses droht außerorts erst ab einer Überschreitung von 41 km/h.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  83. Beate sagt:

    Ich hatte vor drei Wochen einen Unfall rechts vor links missachtet 140 Euro Strafe und ein punkt. Eine woche später wurde ich innerorts mit 24km(ohne toleranz) geblitz worden. Muss ich meinen Führerschein abgeben?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Beate,
      Bei beiden Verstößen droht kein Fahrverbot und auch kein Entzug der Fahrerlaubnis.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  84. Can sagt:

    Hallo,

    bei mir ist das ganze etwas komplexer, würde mich sehr über eine Antwort freuen.
    Um es so genau wie möglich darzustellen muss ich etwas weiter ausholen…
    In meiner Jugend (unter 18) wurde ich einige male von der Polizei auf der Straße kontrolliert bzw. eine Alkoholkontrolle,
    diese war zwar meist sehr gering doch das eine mal war ich bei 2,2 Promille, darauf hin habe ich einen Brief bekommen und musste ein ganzes Jahr lang Blut abgeben ehe ich für tauglich eingestuft wurde und meinen Schein machen durfte bzw. zugelassen wurde.
    Nachdem ich ein Jahr lang wöchentlich Blut abgegeben habe und meine Tauglichkeit bewiesen habe, habe ich meinen Führerschein gemacht und ca. 5 Jahrelang keine Probleme gehabt kein Punkt in Flensburg kein einziges mal Geblitzt oder sonst irgendetwas zu schulden kommen lassen. Dann kam es aber dazu das ich mit 1,46 Promille angehalten wurde und mir der Lappen für 6 Monaten (+2000euro Geldstrafe) entzogen wurde, nun sind es noch ca. 2 Monate bis ich ihn wieder bekomme müsste.
    Zu meiner Frage, da ich nun den Führerschein neu Beantragen muss bei der zuständigen Führerscheinstelle und diese ja auch noch Prüfen ob das soweit in Ordnung geht, habe ich nun sorgen das ich den Lappen so einfach nicht wieder zurück bekomme, was könnte hier im schlimmsten fall auf mich zukommen ?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Can,
      bevor Sie den Führerschein neu antragen, prüfen Sie, ob die Sperrfrist bereits verstrichen ist. Unter Umständen kann Ihnen die Behörde das Absolvieren einer medizinisch-psychologischen Untersuchung aufbrummen, die Sie erst bestehen müssen, bevor Sie wieder eine Fahrerlaubnis erhalten.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  85. Markus sagt:

    Hallo
    Was passiert wenn man am 13.09.2016 mit 22km/h zu schnell außerorts bei erlaubten Tempo 70 geblitzt wurde und am 04.11.2016 mit ca. 28-30km/h zu schnell bei Tempo 60 an einer Baustelle außerorts Autobahn geblitzt wurde?
    Klar, wäre jeweils ein Punkt und 80€
    Aber wie sieht das nun in dieser Kombination aus?
    Muss man mit einem Fahrverbot rechnen?
    Überall lese ich man müsse schon >26km/h jeweils zu schnell gewesen sein, sodass ein Fahrverbot von einem Monat erteilt werden kann
    Aber beim ersten Verstoß ist es ja unter 26km/h überschreitung

    Mit welcher Strafe muss man rechnen?
    2 Punkte und 160€ oder fällt die Strafe anders aus?
    Und gibt es sogar ein Fahrverbot?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Markus,
      es liegt in der Regel im Ermessen der Behörde, ob Sie als Wiederholungstäter angesehen werden oder nicht. Es kann daher durchaus sein, dass Sie ein Fahrverbot erteilt bekommen. Sie haben die Option, binnen 14 Tagen nach Zustellung Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Fragen Sie bei Bedarf auch bei einem Rechtsanwalt nach.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  86. Iko sagt:

    Wurde auf der Autobahn mit 110 in einer 80-er Zone geblitzt, mit was muss ich rechnen?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Iko,
      30 km/h zu viel außerhalb geschlossener Ortschaften werden mit 80 Euro Bußgeld und 1 Punkt geahndet. 1 Monat Fahrverbot kommt hinzu, wenn Sie innerhalb der letzten 12 Monate bereits einmal mit mindestens 26 km/h zu viel auffällig wurden.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  87. Martin sagt:

    Hallo
    Ich wurde am 25.5. mit 41 km/h zu schnell auf der Autobahn geblitzt.Der Zeugenfragebogen wurde am 13.6. zugestellt.Bis heute 11.11 habe ich keine weiteren Briefe oder sonstiges erhalten. Ist diese OWI verjährt?
    Viele Grüße Martin

  88. Danny sagt:

    Hallo Liebes Team,

    Ich habe seit 10 Jahren mein Führerschein. Nun hat es mich leider erwischt.
    Das erste mal im August mit dem Firmen Auto des Pflegedienstes wo ich arbeite. In einer 30iger Zone. Abzüglich der toleranzgrenze bin ich 22 km/h zuschnell gefahren.

    Heute bin ich mit meinem Auto geblitz worden. Voraussichtlich wieder mit 20 km/h zuschnell.

    Da ich auf meinem früherschein angewiesen bin. Muss ich unbedingt wissen-
    Womit muss ich rechnen?

    Vielen dank an euch!!!
    Gruß Danny

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Danny,
      Bei beiden Verstößen droht kein Fahrverbot, sondern lediglich ein Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Wiederholungstäter sind Sie erst, wenn Sie innerhalb eines Jahres zweimal mit mehr als 26 km/h geblitzt werden.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  89. Impfbuch sagt:

    Hallo ich bin leider ein großer Idiot.
    Bin 2008 verurteilt worden nach Jugendstrafrecht zu Sozialstunden und 10 Monaten Sperre nach einer Trunkenheitsfahrt mit über 1,6 promille.

    Jetzt ist mir leider gerade wieder soetwas passiert. Selber promillewert.
    Was für eine Strafe wird mich etwa erwarten? Die erste Fahrt ist getilgt im BZR… Aber bei dem Verfahren darf auf das VZR zurück gegriffen werden. Somit wird der Richter wahrscheinlich von der ersten Fahrt erfahren…
    PS: Es ist nichts passiert. keine Personenschäden oder Sachschaden. In beiden Fällen.

    Polizeiliches Führungszeugnis müsste sauber bleiben, solange die Strafe unter 90 Tagessätzen bleiben wird oder?

    Danke für eine Antwort.

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo,
      Da es sich hierbei um eine Straftat handelt, sind die Sanktionen schwer abzuschätzen. Es könnte sowohl eine Geld- als auch eine Freiheitsstrafe und der Entzug der Fahrerlaubnis drohen. Kontaktieren Sie dazu am besten einen Anwalt für Verkehrsrecht.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  90. Aslan sagt:

    Hallo, ich wurde im Jahre 2013 mit 0.52 promille erwischt und im Jahr 11.2016
    Wieder mit 0.51 zu viel Alkohol am Steuer.
    Bin ich wiederholungstäter ? Muss ich mit Mpu rechnen ?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Aslan,
      das Sie bereits zum zweiten Mal mit Alkohol am Steuer erwischt worden sind, drohen höhere Sanktionen als beim ersten Mal. Sie müssen mit einem Bußgeld von 1000 Euro, zwei Punkten in Flensburg und drei Monaten Fahrverbot rechnen. Eine MPU wird in der Regel immer angeordnet, wenn es sich um einen Alkoholverstoß handelt.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  91. Alex sagt:

    Hallo
    ich fahre seit 30 Jahren ehrlich gesagt, Unfall,- und Knöllchenfrei. Ärgere mich selber darüber. Es ist der Umstand das ich neu in der Firma bin und wir alle unter ziemlichen Zeitdruck fahren müssen.

    Ich wurde am 30.08.2016 tagsüber mit dem LKW in einer 60 km/h Baustelle auf BAB mit 11 km/h zu schnell geblitzt. Hierüber erhielt und bezahlte ich ein Bußgeld von 25 .- €.

    Des weiteren wurde ich am 31.10.2016 nachts mit dem LKW abermals in einer
    60 km/h Baustelle auf der BAB mit 29 km/h zu schnell geblitzt.

    Was hat mich hier zu erwarten?

    Mit freundlichen Gruß
    Alex

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Alex,
      der Bußgeldkatalog sieht ein Bußgeld in Höhe von 95 Euro und 1 Punkt in Flensburg vor.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  92. Celina sagt:

    Hallo,
    habe diesen November 2016 ein 4 wöchiges Fahrverbot bekommen, weil ich außerorts zwei mal geblitzt worden bin ( April & August mit über 26 km/h zu viel). Nun bin ich zum dritten mal dieses Jahr außerorts geblitzt worden mit 42 km/h. Womit muss ich jetzt rechnen & kann ich gegen ein weiteres Fahrverbot Einspruch erheben ?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Celina,
      Sie müssen mit mindestens 160 Euro Bußgeld, 2 Punkten und 1 Monat Fahrverbot rechnen. Einspruch können Sie prinzipiell gegen jeden Bußgeldbescheid einlegen, allerdings nur innerhalb von 14 Tagen nach der Zustellung.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  93. Roman S. sagt:

    Hallo!

    Ich bin leider innerhalb eines Jahres zweimal mit über 26km/h zu schnell geblitzt worden. Nun will die Stadt Köln für einen Monat meinen Führerschein einziehen.
    Beruflich bin ich zu 100% auf meinen Führerschein angewiesen. Gibt es eine Ausnahmeregelung? Kann ich z.B. eine höhere Strafe zahlen und die Fahrerlaubnis behalten?
    Viele Grüße!
    Roman

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Roman,
      Sie haben die Möglichkeit, Einspruch gegen den Bescheid einzulegen. Hierfür haben Sie 14 Tage nach Zustellung Zeit. Ein Anwalt hilft Ihnen gern, diesen zu formulieren.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  94. Julia sagt:

    Ich habe derzeit 6 Punkte einmal wegen alkohol am steuer wegen zu schnell fahren und zwei mal wegen telefonieren nun wurde ich wieder mit Alkohol am Steuer kontrolliert nun drohen mir nochmal zwei Punkte. Wie muss ich weiter vorgehen? Es sind dann insgesamt 8 punkte. Muss ich eine mpu machen bzw. Innerhalb von einem Jahr waren die Punkte wegen alkohol am steuer spielt das auch eben Rolle?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Julia,
      bei 8 Punkten in Flensburg wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen. Nach der Sperrzeit, die zwischen sechs Monaten und fünf Jahren betragen kann, müssen Sie wahrscheinlich eine MPU ablegen, um Ihre Fahrerlaubnis zurückzubekommen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  95. Markus sagt:

    Hallo,
    Ende 2014 wurde mir mein Führerschein aufgrund von Betäubungsmitteln entzogen. Ich müsste eine MPU ablegen und habe diese auch bestanden. Seit August 2016 war ich wieder im Besitz meiner Fahrerlaubnis.
    Gestern habe ich unter einem Alkoholgehalt von 1,29 Promille (war der Pusttest vor Ort, ich warte im Moment auf das Ergebnis der Blutprobe Bzw. auf eine Nachricht des Straßenverkehrsamtes) einen Unfall ohne Personenschaden verursacht. Können Sie mir sagen, womit ich zu rechnen habe?

    • Markus sagt:

      Nachtrag: Als mir der Führerschein Ende 2014 entzogen wurde, befand ich mich nicht mehr in der Probezeit (falls das eine Rolle spielt). Außerdem bin ich vorher nie mit Alkohol auffällig geworden

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Markus,
      es handelt sich dabei um eine Straftat. Über die Konsequenzen wird individuell entschieden. Sie müssen allerdings mit einer Entziehung der Fahrerlaubnis sowie einer Geld- oder Freiheitsstrafe rechnen, wenn der Promillegehalt im Blut über 1,09 liegt. Eine MPU wird höchstwahrscheinlich erneut angeordnet werden.
      Das Team von bussgeldrechner.org

      • Markus sagt:

        Danke für die Antwort.
        Wissen Sie, ob mein Arbeitgeber über den Unfall informiert wird? Ich arbeite im öffentlichen Dienst und der Führerschein steht in meinem Arbeitsvertrag.
        Bislang weiß mein Chef nur, dass ich meinen Führerschein aufgrund eines Alkoholauffälligkeit abgeben musste

        • bussgeldrechner.org sagt:

          Hallo Markus,
          in der Regel nein. Wer sollte Ihren Arbeitgeber darüber informieren? Es sei denn Sie haben den Unfall mit einem Firmenwagen verursacht.
          Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  96. Robby sagt:

    Hallo.

    Wenn jemand an einem Tag, innerhalb einer Stunde, mehrmals an der gleichen Stelle geblitzt wird mit mehr als 26 km/h innerorts, droht dann ein Führerscheinentzug? Die Person hat keine Punkte in Flensburg, befindet sich nicht in der Probezeit und war vorher noch nieauffällig im Strassenverkehr.

    Wieviele Punkte sind das? Muss der ganze Führerschein sogar neu gemacht werden oder erstmal eine MPU?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Robby,
      die Rechtskraft des ersten Verstoßes ist entscheidend, um als Wiederholungstäter zu gelten. Diese tritt in der Regel mit Versenden des Bescheids oder der tatsächlichen Rechtskraft des Schreibens selbst ein.
      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  97. Oliver sagt:

    Hallo,
    Leider würde ich innerhalb der letzten 4 Monate zum zweiten Mal geblitzt (vorher in 20 Jahren kein einziges Mal).
    Erster Blitzer mit 160 statt 130 km/h auf der Autobahn. Hab leider das Schild nicht gesehen. War wohl beim Überholen hinter den LKWs.
    Folge: 80€ und 1 Punkt.
    Zweiter Blitzer letzte Woche. Ich hab nirgends ein 10 km/h Schild gesehen (Regen und unbekannte Straße), bin weiter mit knapp 30 gefahren. Blöd gelaufen. Nach Abzug von Toleranz angeblich 22 zu viel.
    Muss ich jetzt tatsächlich mit einem Fahrverbot als „Wiederholungstäter“ rechnen? Im Anhörungsbogen schreiben die ja immer erstmal nichts rein und man soll aber schon mal alles zugeben.

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Oliver,
      ja, es ist aller Wahrscheinlichkeit nach mit einem Fahrverbot zu rechnen, da der erste Verstoß bereits rechtskräftig geworden ist.
      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  98. Anne sagt:

    Hallo
    Ich wurde heute morgen innerorts mit 73 kmh geblitzt und abend beim heimfahren wieder maximal 57kmh was kommt auf mich zu?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Anne,
      mit einer Überschreitung von 23 km/h ist ein Bußgeld von 80 Euro sowie ein Punkt in Flensburg fällig. Für die 7 km/h zu viel am Abend müssen Sie lediglich mit einem Verwarnungsgeld rechnen. Der Vorwurf „Wiederholungstäter“ ist eher unwahrscheinlich, das die erste Tat noch keine Rechtskraft erlangt hat, bevor Sie zum zweiten Mal gegen die Verkehrsregeln verstoßen haben.
      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  99. Sebastian sagt:

    Liebes Bussgeldrechner-Team,

    ich habe vor einem Vierteljahr einen Bescheid bekommen, dass ich in den letzten 5 Jahren 4 Punkte angesammelt hätte und welche Möglichkeiten es gibt, diese abzubauen.
    Am 2.11. bin ich auf der BAB mit <4/10 des hlb. Tachowertes gemessen worden und am 20.11. mit 23 km/h zu viel innerorts geblitzt worden.

    Muss ich mit einem Fahrverbot rechnen? Zum Zeitpunkt des Blitzens hatte ich noch keine Info über die Abstandsmessung.

    Danke!

  100. Uwe M. sagt:

    Liebes Bussgeldrechner-Team,
    Ich habe am 25.8.2016 einen Bußgeldbescheid über 108,50 € und einen Punkt erhalten. Nun wurde ich am 15.10.2016 innerorts mit 81km/h geblitzt. Dies waren die einzigen Verstöße in den letzten 20 Jahren. Ist das vielleicht auf mich zukommende Fahrverbot zwangsläufig ? Da ich auswärts arbeite , bin ich ja nun auf meine Fahrerlaubniss angewiesen. Was habe ich in etwa zuerwarten ??

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Uwe,
      da der erste Verstoß rechtskräftig ist, gelten Sie als Wiederholungstäter. Das gilt jedoch nur für Geschwindigkeitsüberschreitungen von 26 km/h und mehr.
      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  101. Emine sagt:

    Guten Abend
    Ich war vor 8 Monate gebilitz im Autobahn mit 80 km zu viel.
    Mir wurde 3 monate das Führerschein weggenommen und 680 Euro Geld strafe gegen und 3 punkte weg. Jetzt wurde ich nochmal bei Autobahn geblitzt mit 27 km zu viel was für eine Strafe werde ich kriegen….

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Emine,
      dabei liegt eine Wiederholungstat vor. Es ist mit einem zusätzlichen Fahrverbot zu rechnen.
      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  102. Siegfried sagt:

    Hallo Bussgeldrechner-Team,

    bezieht sich die Wiederholungstätereigenschaft nur auf Geschwindigkeitsverstöße oder auch auf andere Verkehrsordnungswidrigkeiten?

    Wie verhält es sich z.B., wenn man einen Abstandsverstoß, Bußgeld mit Fahrverbot (noch keine Rechtskraft des Bußgeldbescheids) begangen hat und vor Rechtskraft des Erstverstoßes später einen erneuten Abstandsverstoß im Bußgeldbereich begangen hat?

    Wenn die Wiederholungstätereigenschaft gelten sollte, hat dies noch Auswirkungen auf den Erstverstoß (da noch keine Rechtskraft vorliegt) und wie sind die Konsequenzen beim Zweitverstoß?

    Mit freundlichen Grüßen
    Siegfried

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Siegfried,
      Ihnen könnte in so einem Fall der Vorwurf der Beharrlichkeit gemacht werden. Dann ist mit einer höheren Strafe oder einem zusätzlichen Fahrverbot zu rechnen. Der erste Verstoß sollte in der Regel jedoch bereits rechtskräftig sein.
      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  103. sina sagt:

    hallo,
    ich wurde mitte august mit handy am steuer gesehen, 60 euro und 1 punkt.
    jetzt mitte dezember wieder, weiß aber noch nicht ob es wirklich so war, schätze aber mal schon….
    welche strafe wird mich dann erwarten? ist ja jetzt das zweite mal…..
    danke

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Sina,

      auch beim zweiten Verstoß ist mit einem Bußgeld von 60 Euro und einem Punkt in Flensburg zu rechnen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  104. Romanci sagt:

    HI :)
    ich wurde 2 mal auserorts mit jeweils 27 und 28 km/h geblitzt.
    Strafe bezahlt Führerschein abgegeben…..

    Verjähren die 2 einzelnen Punkte trotzdem nach 2,5 Jahren? oder gibt es da eine Sonderreglung?

    würde mich über eine Antwort freunen :)

  105. Mario sagt:

    Hallo,
    Ich hätte eine Frage für Sie. Ich hatte meinen ausländischen Führerschein 9J lang gehabt (Europa Drittland), letztes Jahr habe ich hier die Prüfung bestanden, ohne Fahrtausbildung besuchen zu müssen. Befinde ich mich in der Probezeit oder aufgrund meiner Fahrterfahrung doch keine Probezeit?
    Nach einem Jahr, seitdem ich den deutschen Führerschein besitze, wurde ich in einem Tag 3mal geblitzt worden (Autobahn 14km/h bei 100er Zone und 25km/h bei 80er Zone zu schnell und einmal innerorts 7km/h bei 60er Zone zu schnell).
    Mit welchen Konsequenzen muss ich rechnen?
    Vielen Dank.

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Mario,
      Sie können die Fahrzeiten auf die Probezeit anrechnen lassen. Fragen Sie bei der zuständigen Behörde nach, wie viel Probezeit in Ihrem Falle noch übrig bleibt.
      Als Wiederholungstäter gelten Sie nicht. Denn zum einen ist der Abstand zwischen den Verstößen zu gering und zum anderen gilt dies nur für Geschwindigkeitsüberschreitungen von mindestens 26 km/h.
      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  106. Tobias sagt:

    Hallo auch,

    Leider sehr dringend. Habe jetzt ein Bußgeldbescheid mit Fahrverbot bekommen da man mich Anfang Oktober mit 27km/h Zuviel auf der Autobahn geblitzt hat. Das Fahrverbot kam mir sehr komisch vor da mein letzter Blitzer überhaupt 14 Monate her ist ich da aber auch mit 26km/h zu viel geblitzt wurde. Am Telefon meinte man zu mir das ich Wiederholungstäter bin. Es zählt das Amtsschreiben meinte man zu mir. Im Internet habe ich gelesen das auch die reine Information schon zählen könnte. Der erste bescheid ging zuerst in meine Firma die informierten mich sofort und haben mich als Fahrer angegeben, daher hat das erste schreiben etwas länger gedauert. Der zweite Blitzer war mit meinem Privat PKW. Kann man da was machen oder bringt das nichts!?

    Wäre super wenn ich eine schnelle Antwort bekomme.

  107. Michael sagt:

    Hallo,
    Juli 2017 Abstandsveregehen weniger 4/10 bei 131kmh, 1 Punkt, 180€
    November 2017 wiedder weniger 4/10 bei 103kmh
    Droht mir ein Fahrverbot?
    Danke vorab.

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Michael,
      als Wiederholungstäter gelten Sie nur bei Geschwindigkeitsverstößen mit 26 km/h und mehr, wenn Sie mindestens zweimal innerhalb von 12 Monaten zu schnell unterwegs waren.
      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  108. Lucy sagt:

    Hallo, Team bussgelrechner.org,
    nach über 25 Jahren habe ich jetzt eine schwarze Serie – im Oktober 2016 wurde ich geblitzt (außerorts auf der Autobahn, 31 km/h zu schnell) – 1 Punkt und Geldbuße.
    Im Dezember 2016 bin ich wieder geblitzt worden – jetzt aber mit dem Hinweis auf nicht eingehaltenen Sicherheitsabstand: bei 131 km/h mit weniger als 4/10 des halben Tachowerts.
    Droht mir nun ein Fahrverbot? Danke für die Antwort.

  109. Yves sagt:

    Hallo,
    ich bin in den letzten 4 Wochen 1x mit Handy am Ohr auf der AB geblitzt wurden (mit 118 km/h an Stelle von 100 km/h – Schreiben wurde mir schon zugestellt) und dann bin ich in der Stadt wegen Handy am Ohr von der Polizei raus gewunken wurden. Das war ca. 4 Wochen später.
    Ich weiß, dass das einzelne Vergehen mit 60,-€ plus 1 Punkt geahndet wird, doch was ist bei „Wiederholungstat“?
    Ich freue mich auf Ihre Antwort. Vielen Dank!

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Yves,
      in der Regel gilt eine Wiederholungstat nur, wenn Sie zweimal in einem Jahr geblitzt wurden mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h und mehr.
      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  110. Franzi sagt:

    Hallo!
    Wurde im Juli 2016 mit 27 km zuschnell geblitz! Fahrverbot habe ich nun seit dem 01.01.2017!
    Jetzt im Dezember wurde ich erneut geblitzt, leider kann ich nicht genau sagen wieviel zuschnell! Der Blitzer ist ein Fester Blitzer an einer Ampel, nun weiß ich nicht, ob ich geblitzt wurde, weil es knapp rot war oder ich zuschnell war! :(
    Was droht mir nun?
    Ich bin sehr auf den Führerschein angewiesen und verzweifle etwas!

    Wäre toll um ne schnelle Antwort :(

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Franzi,

      um dies beurteilen zu können, müssen wir wissen, in welchem Rahmen sich Ihre Geschwindigkeitsüberschreitung bewegt hat und ob es sich um einen Rotlichtverstoß handelt.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  111. Janette sagt:

    Hallo!
    Ich bin im April 2016 wegen eines Abstandsverstoßes zu 1 Monat Fahrverbot, 160€ und 2 Punkten in Flensburg „verurteilt“ worden.
    Den Monat Fahrverbot habe ich vom 09.12.2016 bis 08.01.2017 hinter mich gebracht.
    Nun bin ich heute geblitzt worden, außerorts, müsste unter 20 km/h gewesen sein, zudem hatte ich das Handy in der Hand, wobei ich aber nicht weiß, ob dies sichtbar sein wird.
    Meine Frage nun: was kann mir drohen? Ein weiteres Fahrverbot, weil ich ein Wiederholungstäter bin, bzw. bin ich überhaupt ein Wiederholungstäter, da es sich um verschiedene Ordnungswidrigkeiten handelt?
    Vielen Dank im Voraus!

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Janette,

      die Wiederholungstäterregelung greift nur, wenn Sie innerhalb eines Jahres die zulässige Geschwindigkeit um 26 km/h oder mehr überschreiten.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  112. Kim sagt:

    Hallo
    Ich wurde nun das 3mal innerhalb eines Jahres geblitzt.Die ersten beiden male war es außerorts mit 18kmh und mit 20kmh zu schnell.Jetzt wurde ich wieder außerorts geblitzt mit ca.20-30kmh zu schnell(noch keinen Bescheid erhalten).Muss ich jetzt mit einem Fahrverbot rechnen da ich als Wiederholungstäter gesehen werde???

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Kim,

      nein, die Wiederholungstäterregelung greift nur, wenn Sie innerhalb eines Jahres die zulässige Geschwindigkeit um 26 km/h oder mehr überschreiten.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  113. Andre sagt:

    Hallo,

    Ich bin im November 2016 mit 24 km/h zu schnell außerorts gelasert und rausgezogen worden, im januar bin ich dann mit ca 25-30 km/h zu schnell geblitzt worden…könnte mich ein fahrverbot erwarten???

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Andre,

      die Wiederholungstäterregelung greift nur, wenn Sie innerhalb eines Jahres die zulässige Geschwindigkeit zweimal um 26 km/h oder mehr überschreiten. Dies scheint bei Ihnen nicht der Fall zu sein.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  114. Peter sagt:

    Hallo,

    Ich bin innerhalb eines Jahres mit 11 km/h (im Januar), mit 24 km/h (November) und mit 38 km/h (auch im November, doch bevor der erste Bescheid im November kam) geblitzt worden.

    Habe ich mit einem Fahrverbot zu rechnen?

    Danke und Gruß
    Peter

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Peter,
      in der Regel nicht, erst ab einer Überschreitung von jeweils mindestens 26 km/h.
      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  115. gauranga sagt:

    ich wurde innerhalb eines jahres zweimal beim rotlichtverstoss erwischt. beim ersten mal bezahlt – führerschein ein monat abgegeben –

    dann beim fahren von der zivilpolizei angehalten und wg. rotlichtverstoss beschuldigt ( ampel für geradeaus war grün und abbieger rot – ich habe das übersehen und bin als abbieger gefahren )

    kann ich erfolgsversprechend gegen fahrverbot ( im brief steht „fahrlässig“) einspruch erheben ?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo gauranga,
      wenden Sie sich bitte an einen Anwalt, da wir an dieser stelle keine Rechtsberatung anbieten.
      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  116. L.A sagt:

    Hallo,
    undzwar wurde mein Freund in Dezember 2016 mit ca. 30-40 kmh zu schnell geblitzt. Er bekam eine Strafe und ein Punkt. Jetzt (Januar 2017) wurde er von der Polizei angehalten, da er am Handy war. Er bekam wieder ein Punkt und eine Strafe. Droht ihm ein Fahrvebot, weil er innerhalb von einem Monat zwei Punkte erhalten hat?
    Danke für die Anwort?

  117. Jakob K. sagt:

    Hallo,

    Ich habe im April 2015 einen Bußgeldbescheid bekommen unter 4/10 Abstandsmessung 1 Punkt 80€.

    2016 wurde ich einmal im Mai und einmal im September mit über 26 Kmh geblitzt. Fazit davon waren erhöhte Strafen und einen Monat Fahrverbot. Am 13 Dezember 2016 habe ich dann meinen Führerschein abgegeben und bin nun seid dem 14 Januar wieder unterwegs.

    Heute kam wieder Post: 9.12.2016 Abstandsmessung 119 KmH unter 4/10!

    Mit was darf ich nun rechnen? Bekomme ich wieder ein Fahrverbot wegen Wiederholungstäter? Oder gibt es nur eine Strafe mit einem Punkt?

    Vielen dank im Voraus.

    PS: ich bin kein rennfahrer. Lege aber im Jahr 70000km zurück in unterschiedlichen Regionen.

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Jakob,

      für den Verstoß erwartet Sie ein Bußgeld von 80 Euro und ein Punkt in Flensburg. Die Wiederholungstäterregelung ist nur auf überhöhte Geschwindigkeiten bezogen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  118. Markus K. sagt:

    Hallo…
    Ich bin im Juli 2016 mit 58 km/h zuviel auf der Autobahn geblitzt worden. (Ich gebe zu…dass war wirklich viel zu schnell) Ich habe ein Fahrverbot von 1 Monat und Geldstrafe bekommen. Da ich mich in Elternzeit befand und das Auto nicht unbedingt benötigte habe ich sofort meinen Führerschein abgegeben und die Strafe bezahlt. Alles war erledigt…
    Jetzt bin ich im Dezember leider wieder mit 28 km/h (außerorts, Autobahn) zu viel geblitzt worden. Welche Strafe droht mir? Muss ich den Führerschein ein zweites mal abgeben? Wenn ja…könnte man eventuell um ein höheres Bussgeld bitten, um um ein weiteres Fahrverbot drum herum zu kommen? Fahre jetzt wirklich 20 Jahre Auto und bin echt kein Raser…und dann gleich in einem Jahr zweimal… (als Wiederholungstäter gilt man ja ab 26 zuviel… da bin wäre ich mit meinen 28 zuviel 2 km/h drüber…ärgerlich)
    Was kann ich tun? Ich habe keine Rechtschutzvers. Würde aber auch einen Anwalt aufsuchen, wenn ich um ein zweites Fahrverbot drum rum käme. Was würde ein Anwalt kosten?
    So viele Fragen… hoffe hier kann mir jemand helfen…Danke im voraus…
    Ps. Ab heute krieche ich nur noch über unsere Straßen…LG

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Markus,

      da es sich um die zweite Überschreitung über 26 km/h innerhalb eines Jahres handelt, gelten Sie als Wiederholungstäter. In diesem Fall droht also ein Fahrverbot. Grundsätzlich ist es möglich dieses in begründeten Einzelfällen in eine höhere Geldstrafe umzuwandeln. Diesbezüglich kann Sie allerdings nur ein Anwalt beraten.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  119. T. Freesemann sagt:

    Hallo,
    ich bin in 2015 2 mal mit 26 km/h geblitzt worden. Am 15.9.2015 und am 01.12.2015.
    Mir wurde 1 Monat Fahrverbot aufgebrummt. Weil ich beruflich auf meinen Führerschein angewiesen bin, habe ich Einspruch eingelegt, der ganze Prozess hat sich gezogen und ist schließlich zum 11.08.2016 rechtskräftig geworden. Ich habe den Führerschein dann im Dezember 2016 abgegeben.
    Und bin jetzt (12.01.2017) mit 22 km/h außerorts (BAB) wieder geblitzt worden.
    Droht mir ein erneuter Führerescheinentzug?
    „Es“ ist wieder in Brandenburg passiert, wo ich auch schon den Prozess verloren habe. Spielt das zusätzlich eine Rolle?

    Ich hoffe, Sie können mir weiter helfen, vielen Dank im voraus.
    T Freesemann

  120. Simon sagt:

    Hallo ich wurde in den letzten 5 Monaten 2 mal geblitzt Außerorts meinen Führerschein wird 4 Wochen eingezogen diesen Bescheid hab ich schon, jetzt wurde ich heute Außerorts nochmal geblitzt mit 80 bei erlaubten 60 mit was für einer weiteren Strafe muss ich rechnen ?

    Danke und Gruß

  121. Tom sagt:

    Hallo,
    Ich bin Aug. 2016 innerorts mit 39 km zuviel geblickt worden.
    1 Monat Fahrverbot habe ich nun hinter mir.
    Nun bin ich gestern in einer 50-Zone mit ca 80 kmh ausserorts geblickt worden.
    Bekomme ich nun als Wiederholungstäter wieder 1 Monat Fahrverbot.
    Vielen Dank für eine kurze Info.
    Danke

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Tom,

      übertreten Sie innerhalb eines Jahres zweimal die zulässige Geschwindigkeit um 26 km/h oder mehr, gelten Sie als Wiederholungstäter. Als Strafe wird Ihnen ein einmonatiges Fahrverbot auferlegt.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  122. Nini sagt:

    Hallo beim ersten mal hab ich mich mit dem Jahr vertan. Jetzt passt es.

    Ich wurde am 16.12.2016 außerorts geblitzt mit 22 Zuviel schon mit Toleranz Abzug.

    Und am 22.01.2017 auch außerorts geblitzt wieder mit 22 Zuviel schon Toleranz Anzug.

    Was droht mir jetzt ?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Nini,

      Sie erhalten für beide Geschwindigkeitsüberschreitungen jeweils ein Bußgeld von 70 Euro und einen Punkt in Flensburg.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  123. Easy sagt:

    Hallo,

    Ich wurde im November 2015 wegen zu wenig Abstand auf der Autobahn geblitz. Da ich im selben Jahr auch wegen Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt wurde, wurde die Geldstrade verdoppelt und ich musste meinen Führerschein abgeben. Habe erst Einspruch eingelegt, aber vergebens – im April 2016 habe ich meinen Führerschein abgegeben.
    Nun wurde ich wegen 36kmh zu viel außerorts geblitzt und habe einen Anhörungsbogen bekommen. Laut Internet kommt 1 Punkt sowie 120€ Strafe auf mich zu.
    Meine Frage an Sie: bin ich jetzt wieder ein Wiederholungstäter?? Und muss meinen Führerschein abgeben ? Ich weiß nicht mehr genau wann die Doppelte Strafe wegen des Abstandes rechtskräftig wurde- ich meine Ende Februar/März das heißt ich wäre innerhalb der 12 Monate :(

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Easy,
      in der Regel sollte durch die Geschwindigkeitsüberschreitung die Regelung für Wiederholungstäter nicht erneut in Kraft treten.
      Genaueres erfahren Sie allerdings durch den Bußgeldbescheid.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  124. Andi sagt:

    Hallo liebes Bussgeldrechnerteam,

    Ich hab letztes Jahr im Juni 1 Monat
    Meinen Schein abgegeben weil ich als Wiederholungstäter 3 geschwindigkeitsvergehen hatte. Das letzte im März 2016.
    Heute hat mich eine Streife rausgewunken wegen handy am steuer. 60€ und 1 Punkt. Für meine geschwindigkeitsvergehen bekam ich 4 Punkte überwiesen. Steht mir dank des handynutzens ein erneutes fahrverbot ins Haus ?
    Für schnelle Antwort bedanke ich mich bereits jetzt.

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Andi,
      das Handy am Steuer hat in der Regel keine Auswirkungen auf die Regelung für Wiederholungstäter, denn diese gilt hauptsächlich bei Geschwindigkeitsverstößen..

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  125. SABINE sagt:

    Hallo liebe Bußgeldbehörde,
    Ich würde innerhalb der letzten 12Monate 2x schon mit über 24kmh zu schnell geblitzt vom Fahrverbot wurde aus Beruflichen Gründen angesehen, jetzt wurde ich leider wieder mit 24kmh zu schnell geblitzt.was passiert jetzt? Muss ich mit 2Monaten Fahrverbot rechnen?
    Grüße Sabine

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Sabine,
      wir sind nicht die Bußgeldbehörde. Über die Einschätzung der Behörde können wir deshalb keine Einschätzung geben.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  126. Matz sagt:

    Hallo, ich wurde am 13.01.2016 ausserorts bei 100 km/h mit 27 km/h zu schnell geblitzt. Bussgeldbescheid über 108,50 € habe ich am 26.02.2016 bezahlt. Somit ist zu diesem Termin die Rechtskraft eingetreten. Gestern am 05.02.2017 nun ausserorts in fremden Landkreis wieder mit leider auf jeden Fall über 26 km/h zu schnell geblitzt. Habe ich neben dem Punkt in FL jetzt direkt ein Fahrverbot zu erwarten oder sollte ich Widerspruch einlegen, um die Rechtskräftigkeit über den 26.02.2017 hinaus zu verlängern. Vielen Dank für Ihren Rat von Matz

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Matz,
      Einspruch gegen den Bußgeldbescheid können Sie immer innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Bescheids einlegen. Ob es sich in Ihrem Fall lohnt, sollten Sie zusammen mit einem Rechtsanwalt abwägen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  127. Julia sagt:

    Hallo,

    Ich wurde im August 16 innerorts mit 21km/h zu schnell geblitz und bekam 1 Punkt. Jetzt wurde ich (im februar 17) wieder innerorts geblitz und ich hatte gefühlt 74-77 km/h auf dem tacho also ca. 21-24 km/h zu schnell.

    (Im januar glaub ich wurde ich auch geblitzt mit 11km/h zu schnell.)

    Droht mir jetzt ein fahrverbot.

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Julia,

      Nein, in diesem Fall müssen Sie nicht mit einem Fahrverbot rechnen. Dieses droht nur, wenn Sie zweimal innerhalb eines Jahres schneller als 26 km/h unterwegs waren.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  128. Lucky sagt:

    Hallo,

    vor ca. 2 Wochen wurde ich innerhalb einer Ortschaft gelasert. Keine Annung wie hoch die Geschwindigkeitsüberschreitung war. Habe auch noch keinen Bescheid bekommen (vemutlich so um die 20 km/h zu viel).
    Heute wurde ich erneut gelasert (außerhalb einer Ortschaft – aber 50 km/h Strecke).
    Habe ein PKW überholt und weiss daher nicht, wie hoch meine Geschwindigkeit war. Kann aber schon 30 km/h zu viel sein.

    Was kann ich erwarten?
    Danke

  129. Christiane sagt:

    Hallo,

    meine beste Freundin fährt sehr viel und wird leider ziemlich häufig geblitzt. Im November hat sie sich wegen überhöhter Geschwindigkit 1 Punkt eingefangen.
    Zudem hat sie im letzten Jahr mindestens 10 mal ohne Parkscheind oder generell falsch geparkt und wurde mindestens 7 mal geblitzt.

    Bekommt man dann irgendwann ein Fahrverbot und wenn ja unter welchen Bedingungen?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Christiane,

      in der Tat können die Behörden des Tatbestand der „Beharrlichkeit“ als erfüllt ansehen. In diesem Fall können höhere Strafen folgen.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  130. Flamingo 45 sagt:

    Hallo liebes Bußgeldteam,

    wird ein weiteres Vergehen innerhalb eines Jahres mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 26 Km/h immer mit einem einmonatigen Fahrverbot, ohne weitere Vergehen, geahndet ?

    Bestünde die Möglichkeit dieses Fahrverbot in eine Geldstrafe abzuändern?

    LG

    Karl

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo,

      lediglich eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung mit mehr als 26 km/h führt zu einem zusätzlichen Monat Fahrverbot. In einigen begründeten Fällen können Sie dieses gegen ein höheres Bußgeld austauschen. Hierfür ist allerdings die Zuhilfenahme eines Anwalts notwendig.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  131. Stefan sagt:

    Hallo,
    wurde vor 2 Wochen innerorts mit 27kmh zu schnell geblitzt und gestern mit 38kmh zu schnell außerorts. In beiden Fällen 120€ und ein Punkt. Davor 10 jahre ohne einen einzigen Blitzer. Droht mir als Wiederholungstäter ein Fahrverbot? Worauf kommt es an?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Stefan,

      sofern der erste Bußgeldbescheid zum Zeitpunkt des zweiten Verstoßes schon rechtskräftig war, gelten Sie in der Tat als Wiederholungstäter und Sie müssen mit einem zusätzlichen Monat Fahrverbot rechnen.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  132. Elena sagt:

    Hallo,

    ich wurde im Dezember 2016 mit Handy am Ohr (6kmh) zu schnell geblitzt.
    Am 24.01.17 wurde ich außerhalb geschlossener Ortschaften mit 37 km/h zu schnell geblitzt. Wie ich nachgeschaut habe muss ich 120 € Bußgeld + 1 Punkt + (1 Monat) Fahrverbot, wenn man Wiederholungstäter ist. Am 31.01.17 wurde ich mit 15 km/h zu schnell gelasert. Was kommt jetzt genau auf mich zu?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Elena,

      als Wiederholungstäter gelten Sie erst, wenn Sie innerhalb eines Jahres mindestens zweimal mit mehr als 26 km/h zu viel fahren. Dies trifft auf Ihren Fall nicht zu. Sie müssen daher für den Verstoß vom 31.01 mit einem Bußgeld von 20 bis 25 Euro rechnen.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  133. Heiko R. sagt:

    Hallo ich wurde zweimal in12 Monaten geblitzt, Einmal 25kmh ausserorter Ort und Einmal innerorter Ort mit 25kmh was droht mir für eine Strafe. Wenn man auch schon 4 Punkte hat. LG. Heiko

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Heiko,

      da Sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht zweimal um mehr als 26 km/h überzogen haben, gelten Sie nicht als Wiederholungstäter. Dennoch kann sich das Bußgeld erhöhen, wenn die Behörden in Ihrem Fall von einer beharrlichen Pflichtverletzung ausgehen – etwa aufgrund wiederholter Verstöße.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  134. Anja sagt:

    Hallo,
    Ich hatte in kurzem Abstand zwei Geschwindigkeitsübertretungen über 26 km/h; der erste Bescheid ist rechtskräftig und ging mit einem Fahrverbot und einem Punkt einher (innerhalb geschlossener Ortschaft zu schnell). Zum zweiten Vergehen (zu schnell in einer Baustelle außerhalb geschlossener Ortscaft) wurde nun der Bescheid zugestellt, der eine Geldstrafe vorsieht sowie einen weiteren Punkt. Von Rechtswegen gelte ich doch als Wiederholungstäter? Von Fahrverbot steht in dem Bescheid nichts.
    Die Einspruchsfrist läuft noch. Muss ich danach mit der Erteilung des Fahrverbotes von anderer Stelle rechnen?
    Lieben Dank für eine Antwort!

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Anja,

      die Wiederholungstäterregl greift erst, wenn der erste Bescheid zum Zeitpunkt des zweiten Verstoßes bereits rechtskräftig war. Ist dies bei Ihnen nicht der Fall, müssen Sie nicht mit zusätzlichem Fahrverbot rechnen.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  135. Hannes sagt:

    Hallo!
    Ich hatte Anfang 2017 für einen Monat den Lappen weg wegen Geschwindigleit.
    Nun hatte ich 2 Abstandsverstösse mit je einem Punkt innerhalb von 2 Wochen.

    Bin ich Wiederholungstäter trotz unterschiedlicher „Taten“?
    Verliere ich den Schein u.U. für 2 Monate anstatt 1 Monat oder gibt es wohl keinen FS-Entzug?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Hannes,
      bei einer Wiederholungstat kann die Behörde ein Fahrverbot aussprechen, wegen Beharrlichkeit. Ob dies aufgrund der zwei Abstandsverstöße der Fall ist, liegt im Ermessen der Beamten.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  136. Detzler sagt:

    Hi, ich würde vor ca einem jahr und einem Monat zwei mal wegen überhöhter Geschwindigkeit geblitzt. Dafür hab ich je einen Punkt bekommen und viel Geld bezahlt. Nun haben sie mich ein jahr und ca 1 Monat später leider wieder geblitzt weil ich davon ausgegangen bin dass man 100 fahren darf dabei waren dort 80…..nun War ich 24 km außerhalb geschlossen Ortschaft zu schnell.gilt ich nun als Wiederholungstäter und bekomme vll ein Fahrverbot? Ich brauch meinen Führerschein wegen meinem Job!
    LG

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Detzler,

      überschreiten Sie zweimal innerhalb eines Jahres die zulässige Geschwindigkeit um 26 km/h oder mehr, so erhalten Sie ein Fahrverbot, weil Sie als Wiederholungstäter gelten.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  137. Paul sagt:

    Hallo Ich wurde zweimal innerhalb von 9 Monaten mit 4/10 Abstand gemessen . Und einmal mit 21 zu schnell! Erwartet mich nun ein Fahrverbot ?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Paul,

      ein Fahrverbot ist in der Regel für diese Verstöße nicht im Bußgeldkatalog vorgesehen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  138. Elina sagt:

    Hallo bussgeldrechner-Team,

    ich wurde letzten Oktober mit 36 km/h zu schnell geblitzt und habe dafür erwartungsgemäß 2 Punkte und ein einmonatiges Fahrverbot (welches ich Anfang April antrete) bekommen (in dem Schreiben galt ich bereits als Wiederholungstäter – Anfang 2015 erstes Mal geblitzt worden mit 16 km/h bei Tempo 30). Heute wurde ich mit knapp 22 km/h zu schnell bei Tempo 50 geblitzt.
    Was erwartet mich nun?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Eline,
      in der Regel greift die Regelung für Wiederholungstäter erst wenn Sie zweimal innerhalb von 12 Monaten mit 26 km/h zu viel auffällig werden.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  139. Susi sagt:

    Hallo liebes Team
    Ich bin am Dezember 16 im einer 30 er Zone mit 21km/h zuviel geblitzt wurde 80€ u 1 Punkt.
    Heute wurde ich wieder in einer 30 Zone geblitzt wobei wir nicht wissen ob ich geblitzt wurde oder der jenige vor mir.
    Ich gehe davon aus das ich bei ca 45 oder 50 km war also ca 15 bis 20 km/h zuviel.
    Droht mir ein Fahrverbot falls ich es war oder nur das Bussgeld?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Susi,
      die Regelung für Wiederholungstäter greift, wenn Sie innerhalb von 12 Monaten zweimal mit mehr als 26 km/h geblitzt werden. Laut Ihren Angaben ist dies nicht der Fall, sodass es bei den regulären Sanktionen gemäß dem Bußgeldkatalog bleibt.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  140. Christian sagt:

    Hallo
    Ich wurde im Dezember 2015 außerorts geblitzt und bekam 1 Monat Fahrverbot. Dieses habe ich mitte 2016 abgeleistet. Im Januar 2017 wurde ich innerorts mit 41km/h zuviel geblitzt. Fällt das unter Wiederholungstäter? Womit muss ich rechnen?
    Danke für die Hilfe.

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Christian,
      die Regelung für Wiederholungstäter bezieht sich immer auf einen Zeitraum von 12 Monaten.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  141. Basti sagt:

    Hallo,
    ich wurde im letzten Jahr 2x mit 26 / 28 km/h zu viel auf der Autobahn geblitzt und bekam 1 Monat Fahrverbot. Nun wurde ich innerorts mit 30 Km/h zu viel geblitzt? Erwartet mich nun wieder ein Fahrverbot?
    Vielen Dank im Voraus.

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Basti,
      es ist wahrscheinlich, dass Sie immer noch als Wiederholungstäter gelten und erneut ein Fahrverbot droht.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  142. Mirco sagt:

    Guten Tag ,
    Ich würde im Februar 2016 auf der Autobahn geblitzt 120 Zone mit 55 Zuviel musste 1 Monat den Führerschein abgeben.
    Jetzt wurde ich auf einer Autobahn geblitzt die eig immer ohne Tempo Limit ist und die ich auch schon mehrer Jahre zur Arbeit fahre und kenne , standen Schilder 100. 80. 60. es war eine Bag Kontrolle auf der Raststätte und ich bin mit 160 durchgefahren und in der 60 Zone geblitzt worden. Ich bin aber sehr auf meinen Führerschein angewiesen wegen der Arbeit sonst droht eine Kündigung
    Was kann man dagegen machen ???

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Mirco,
      wenden Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht. Möglicherweise kann dieser etwas bewirken.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  143. Anton sagt:

    Hallo!
    Musste letztes Jahr wegen zu geringem Abstand den Führerschein für einen Monat abgeben und wurde erneut wegen zu geringem Abstand geblitzt.
    Leider kann ich mich nicht mehr an die Geschwindigkeit und den Abstand erinnern.
    Habe noch nichts von der Behörde bekommen.
    Was können die folgen sein?
    Zählt das schon als Wiederholungstat?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Anton,
      unter Umständen kann ein weiterer Abstandsverstoß als Wiederholungstat zählen und somit ein Fahrverbot drohen. Ohne weitere Angaben ist eine Einschätzung allerdings nicht möglich.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  144. Patty sagt:

    Guten Tag,
    ich wurde letztes Jahr in meine Probezeit auf den Autobahn mit 21 km/h zuviel geblitzt. Meine Probezeit wurde um 2 Jahre verlängert und ich muss AFS machen. Gestern würde ich wieder geblitzt mit ca. 7-10 km/h zuviel… mit was muss ich rechnen?

    Vielen Dank im Voraus

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Patty,
      in diesem Fall fällt nur ein Bußgeld an. Auswirkungen auf die Probezeit sind in der Regel nicht zu erwarten.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  145. Thorsten sagt:

    Guten Abend,

    ich habe folgende Situation: August 2013 bin ich mit mehr als 26 kmh zu schnell geblitzt worden, habe dafür Punkte und die Auflage bekommen, wenn ich innerhalb eines Jahres nochmal geblitzt werde. Bin dann 2014 Im August nochmal geblitzt worden. Das ein monatige Fahrverbot und Punkte( ?) war im Oktober 2014 rechtskräftig , so dass ich bis Irgendwann im Februar Zeit hatte ( 4 Monate) den Führerschein abzugeben.( ich habe beide Bescheide nicht mehr). Das was ich weiß und nachweisen kann, ist das ich am 13 Februar 2015 meinen Führerschein abgeschickt habe und halt einen Monat später wiederbekommen habe.
    Jetzt könnte es sein, dass ich heute 26.03.17 innerhalb geschlossener Ortschaft mit über 80 geblitzt wurde( ich weiß nicht, ob mit abzüglicher Toleranz mehr wie 31 zu schnell , könnte halt aber sein) Es heisst ja, dass man als Ersttäter gilt, wenn man innerhalb der letzten 2 Jahre kein Fahrverbot hatte, das heisst doch in meinem Fall , egal ob sich diese 2 JAhre auf die Rechtkräftigkeit des Bescheides ( Oktober 14 oder auf die eigentliche Abgabe des Führerscheins 14.2.2015 bis 14 .3 15 bezieht, heute ist ja der 26.03.17 und beides über 2 Jahre her, oder sehe ich das falsch? Meine 2.Frage wäre, die Punkte, die ich 2013 nach dem alten System bekommen habe müssten doch seit 2015 erledigt sein und nur die Punkte des Bescheides von Oktober 14 müssten noch da sein und 2, 5 Jahren also im April/mai 17 gelöscht werden? Auch, wenn ich für die heutige Tat Punkte bekommen würde?
    Vielen Dank für Eure Antwort

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Thorsten,
      wie viele Punkte Ihr Konto in Flensburg derzeit aufweist, können Sie in einer kostenlose Abfrage beim Kraftfahrt-Bundesamt in Erfahrung bringen.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  146. WiJ sagt:

    Hallo,
    ich wurde im letzten Februar außerorts mit 26 km/h zuviel geblitzt. Bescheid vom 24.3.16, rechtskräftig somit 7.4.16.
    Anfang März 2017 wurde ebenfalls mit + 26 km/h außerorts geblitzt. 1 Punkt und 1 Monat fahrverbot, Bescheid noch nicht rechtskräftig. Und gestern hat es mit wieder in einer 70er Zone mit + 26 km/h erwischt. Jahrelang kein einziges Mal geblitzt, und jetzt 3 mal. Was droht mir jetzt noch?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo WiJ,
      zusätzlich zu den Sanktionen zum jeweiligen Geschwindigkeitsverstoß müssen Sie auch damit rechnen, dass die Regelung für Wiederholungstäter greift. Somit droht ein weiterer Monat Fahrverbot.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  147. Olli sagt:

    Hallo, ich wurde letzte Woche in einer 70 er Zone mit Tempo 90 auserorts geblitzt. Einen Tag später wurde ich innerorts mit Tempo 65 geblitzt. Bisher keine Strafen bekomme. Was habe ich zu erwarten?

  148. Anna sagt:

    Hallo,

    eine Bekannte von mir ist Ratlos. Sie wurde innerhalb eines Tages 2 mal geblitzt. Einmal mit 40 km/h zu viel und einmal mit 30km/h.
    Sie hat keine Punkte in Flensburg.

    Nun zur Frage: bekommt sie 2 Geldbußen mit Punkten oder 1 zusammengefasste mit Fahrverbot?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Anna,
      in der Regel muss Ihre Bekannte mit Sanktionen für beide Geschwindigkeitsverstöße rechnen. Darüber hinaus kann auch die Regelung für Wiederholungstäter greifen, sodass auch ein weiterer Monat Fahrverbot zu erwarten sind.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  149. Summer sagt:

    Hallo,

    Ich bin vor einer Woche auf der Autobahn mit 150 km/h geblitzt worden (erlaubt waren 100). Mit einem 1-monatigen Fahrverbot hab ich mich jetzt schon „angefreundet“, Bescheid ist natürlich noch keiner da. Vor 3 Tagen bin ich wieder erwischt worden, allerdings diesmal nur mit ca. 115 kmh (erlaubt waren 100kmh). Droht mir jetzt eine Verlängerung des Fahrverbots?
    Danke schon mal für die Hilfe.

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Summer,
      die Regelung für Wiederholungstäter greift, wenn Sie innerhalb eines Jahres zweimal mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 26 km/h auffällig werden. Gemäß Ihren Angaben ist dies bei Ihnen aktuell nicht der Fall.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  150. Karola sagt:

    Hallo,
    bei meinem Enkel 22Jahre wurde bei einer Polizeikontrolle (gefahren mit PKW) BTM festegestellt. Laut Laborbericht: Amphetamin in einer Konzentration von 126ng/ml,Methamphetamin in einer Konzent..von 996ng/ml, MDMA in einer Konzent.. von 40ng/ml THC in einer Konzent.. von6,8ng/ml, 11-Hydroxy-THC in einer Konzentr.. von 1,2ng/ml, sowie THC-Cabonsäure in einer Konzent.. von 78ng/ml festgestellt.
    eine Woche später wurde er erneut von der Polizei aufgehalten und kontrolliert wieder mit BTM. Hiervon ist noch kein Bericht vor……..
    Nun wurde im vor einem Monat von der Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis entzogen.
    Leider haben wir festgestellt das er das Fahrverbot ignoriert und trotz allem weiter Auto fährt.
    Um einfach zu verhindern das etwas schlimmeres passiert und noch unschuldige darunter leiden müssen,hat seine Mutter die Polizei angerufen,die ihn dann auch beim Fahren stoppten, leider wieder mit BTM, eine Blutkontrolle wurde wieder veranlasst.
    Seine Freundin war jedesmal mit dabei als Beifahrerin, sie ist 32 Jahre und seit 9 Jahren Drogen abhängig.
    Ist sie als Beifahrerin mit Verantwortlich, sie wusste das er keinen Führerschein hat?

    Was hat mein Enkel nun an Strafe zu erwarten???

    mit freundlichen Gruss
    Karola

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Karola,
      Ihr Enkel hat mehrere Straftaten begangen. Das Strafmaß wird in diesen Fällen daher von einem Gericht bestimmt. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, sich an einen Anwalt zu wenden.
      Auch Beifahrer, die unter dem Einfluss von Drogen stehen, können unter Umständen ihren Führerschein verlieren. Allerdings muss dafür ein entsprechender Bluttest angeordnet werden.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  151. Sandra sagt:

    Hallo,
    Mein Mann wurde vor zwei Monaten innerorts mit 41 km geblitzt worden. Er konnte sich freikaufen und bekam somit kein Fahrverbot . Jetzt ist er gestern wieder geblitzt worden mit 65 km Zuviel. Was droht ihm jetzt für eine Strafe?
    Vielen Dank schonmal für Ihre Hilfe.

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Sandra,
      welche Sanktionen der Bußgeldkatalog vorsieht, hängt davon ab, ob sich der Geschwindigkeitsverstoß innerorts oder außerorts ereignet hat. Diese Angaben fehlen allerdings bei Ihrer Frage. Allerdings ist wird grundsätzlich ein mehrmonatiges Fahrverbot verhängt. Zudem greift die Regelung für Wiederholungstäter wodurch sich das Fahrverbot um einen weiteren Monat verlängert. Ein Umgehung durch die Zahlung einer Geldauflage ist in diesem Fall nicht möglich.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  152. Anke sagt:

    heute wurde ich mit 28kmh zu schnell Außerorts gemessen. Abzüglich Toleranz 25kmh zu schnell.
    Ich habe bereits einen Punkt seit Februar 2017 wegen 22kmh Außerorts zu schnell.
    Was erwartet mich jetzt? Muss ich laufen? Und wie lange bleiben die Punkte bestehen?

    Vielen Dank im Voraus für Eure Antwort.

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Anke,
      der Bußgeldkatalog sieht für eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 25 km/h ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro sowie einen Punkt in Flensburg vor. Die Regelung für Wiederholungstäter greift in diesem Fall nicht. Der Punkt verfällt nach 2,5 Jahren.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  153. H.M. sagt:

    Guten Tag,

    Ich wurde innerhalb eines Jahres einmal mit 21 km/h innerorts und einmal mit 27 km/h auf der Autobahn zuviel geblitzt.

    Das Busgeld wurde beim zweiten mal nun auf 140€ zzgl. Bearbeitungsgebühr festgelegt.
    Anscheinend wurde aufgrund Beharrlichkeit das Busgeld erhöht.

    Ist dies erlaubt, da die erste Überschreitung lediglich 21 km/h zuviel war? Lohnt es sich gegen den Bescheid mit dem Argument „Augenblickversagen“ Widerspruch einzulegen.

    Ich bin zuvor 20 Jahre punktefrei gefahren.

    Viele Grüsse

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo H.M.,
      ob von Beharrlichkeit ausgegangen wird, liegt im Ermessen der Beamten, dabei handelt es sich in der Regel um einen Einzelfallentscheid. Ob sich ein Einspruch in Ihrem Fall lohnt, können wir nicht einschätzen, da es uns nicht erlaubt ist eine kostenlose Rechtsberatung zu geben. Wenden Sie sich daher ggf. an einen Anwalt.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  154. traurig sagt:

    Hallo,
    gestern fuhr mein Freund Auto. Nachdem er zu Hause war klingelte die Polizei und fragte ob er gefahren sei. Er hatte 1, 9 Promille bei der Kontrolle zu hause, gab es zu gefahren zu sein. Sie nahmen ihn zur Blutabnahme mit. Der Führerschein ist natürlich weg. Er hatte ihn schon vor Jahren wegen Alkohol am Steuer weg. Dann nach Jahren mit MPU und 1 Jahr lang Urinprobe wiederbekommen.
    Was passiert jetzt? Wiederholungsfall?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo traurig,
      beim 2.Verstoß mit mehr als 0,5 Promille am Steuer drohen drei Punkte in Flensburg, die Entziehung der Fahrerlaubnis sowie eine Freiheits- oder Geldstrafe.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  155. Peter sagt:

    Hallo, ich hatte letzten Mai einen Abstandsunterschreitung auf der AB, (160€/ 2Punkte&1Monat Fahrverbot).
    Nun wurden bei einer Rutinekotrolle 0,5% Alkohol festgestellt.
    Womit muss ich rechnen?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Peter,
      die Regelung für Wiederholungstäter findet bei Geschwindigkeitsüberschreitungen Anwendung. Die Sanktionen für Alkohol am Steuer können Sie dem entsprechenden Bußgeldkatalog entnehmen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  156. Tina sagt:

    Hallo,

    Bei mir wurde im Dezember letzten Jahres der Abstand zum voran fahrenden Auto gemessen. Ich hatte bei 120km/h – 13m Abstand (3/10 des Tachos). Ich habe erstmal Einspruch eingelegt und werde 1Monat Fahrverbot ca.180€ und 2 Punkte bekommen. Nun habe ich gestern wieder Post bekommen. 138km/h – 21m Abstand (4/10 des Tachos). Womit muss ich rechnen? Gelte ich als Wiederholungstäterin?

    Vielen Dank im Voraus.

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Tina,
      gemäß Bußgeldkatalog müssen Sie mit einem Bußgeld in Höhe von 180 € sowie einem Punkt rechnen. Die Regelung für Wiederholungstäter findet bei Abstandsverstößen keine Anwendung, allerdings kann Ihnen unter Umständen Beharrlichkeit vorgeworfen werden.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  157. Liv sagt:

    Hallo,
    Ich wurde während meiner probezeit jetzt 2 mal geblitzt. Das erste mal mit 11km/h zu viel außerorts und das zweite mal mit 12 km/h zu viel innerorts. Bußgeldbescheid hab ich schon erhalten… meine frage ist jetzt mit was ich noch rechnen muss?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Liv,

      wenn Sie das Bußgeld fristgerecht bezahlen, haben Sie keine weiteren Konsequenzen zu befürchten.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  158. Florin sagt:

    Hallo!!

    Ich habe in 07.04.2017 ein Mal geblitzt mit 61 km in zona 30 und 21.04.2017 mit 70 auch in zona 30 geblitzt!! Ich müsste gehen zum Arbeit und war zu später !!Sorry meine deutsche Sprache ist nicht so gut!!

    Was passiert jetzt???

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Florin,

      sie werden für beide Verstöße einen Bußgeldbescheid bekommen. Eine Tempoüberschreitung von 31 km/h und von 40 km/h haben jeweils ein Bußgeld von 160 Euro, 2 Punkte und einen Monat Fahrverbot zur Folge.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  159. Rainer sagt:

    Hallo, hätte Frage zur Beharrlichkeit. Über welchen zeitraum wird die beurteilung gesehen. Wiederholungstäter können ja nach 12 monaten durchatmen.
    hatte 2014 für 1 monat fahrverbot 26km zuviel, 2015 für 1Monat fahrverbot als wiederholungstäter (ursache tatzeit / rechtskräftigkeit) jetzt april 2017 wieder erwischt. was habe ich zu erwarten. Einsicht der begangenen dummheit vorhanden.

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Rainer,
      damit die Behörde den Vorwurf „Beharrlichkeit“ anwenden kann, muss eine gleichartige Tat innerhalb einer kurzen Zeitspanne mehrmals begangen werden. Eine exakte zeitliche Grenzen gibt es aber nicht.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  160. A.J. sagt:

    Hallo Team,

    Ich bin vor gut einem Jahr per Abstandsmessung zu einem Punkt gekommen, 180€ Bußgeld.
    Nach Einspruch wurde dieser im Februar/März diesen Jahres rechtskräftig.

    Jetzt habe ich einen Zeugenanhörungsbogen für Geschwindigkeit außerorts mit 39 km/h zu schnell.

    Droht mir nun ein 1-monatiges Fahrverbot als Wiederholungstäter?

    Ich benötige den Führerschein beruflich.

    VG

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo A.J.,
      die Regelung für Wiederholgungstäter bezieht sich auf zwei Geschwindigkeitsverstöße innerhalb eines Jahres von mehr als 25 km/h. Dies scheint bei Ihnen nicht der Fall zu sein.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  161. Eli sagt:

    Hallo ihr lieben,
    bin innerhalb von 1monat 2x geblitzt worden!
    einmal Karlsruhe und einmal Freiburg!
    jetzt das schreiben von Freiburg Erinnerung:

    der gegen Sie am 15.12.16 erlassenen Bußgeldbescheid mit einem Fahrverbot von 1 Monat ist seit dem 06.01.17 rechtskräftig.Wir erinnern daran,dass mit Rechtskraft des Bußgeldbescheides die viermonatige Schonfrist für die Abgabe Ihres Führerscheins begann, die mit Ablauf des 05.05.17 enden wird.
    Spätestens am 06.05.17 wird das Fahrverbot wirksam.

    und Karlsruhe will ebenso mein Führerschein nur 1 Monat später also Spätestens 01.06.17 wird das Fahrverbot wirksam.
    habe mein Führerschein schon vor 5tagen bei Freiburg abgegen aber jetzt will Karlsruhe auch! Wird das nicht gegolten mit diesen monat?oder muss ich nochmal 1 monat abgeben?!
    des wäre richtig ätzend, denn ich bin darauf angewiesen, bin Selbständig als Handwerker!
    ich weiss nicht ob es eine Ausnahme gibt!!

    Danke für eure Hilfe!
    Gruß
    Eli

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Eli,
      haben Sie für verschiedene Vergehen Fahrverbote erhalten, müssen diese auch separat abgeleistet werden. In Ausnahmefällen kann ein Fahrverbot einmalig auch in eine höhere Geldstrafe umgewandelt werden. Ob dies in Ihrem Fall möglich ist, können Sie gemeinsam mit einem Anwalt abwägen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  162. Daniel sagt:

    Hallo,

    ich bin im März geblitzt worden mit 21km/h außerorts zu viel. Dies war das 3. mal (Mai 2015, Juni 2016, März 2017) mit 21 zu viel innerhalb von 2 Jahren. Leider war ich auch beim Abstand im Nov 2016 mit einem Punkt bestraft worden…

    Droht mir nun ein Fahrverbot? Ich hab gelesen dass man bei 2x innerhalb von 12 Monaten mit >25km/h als Wiederholungstäter gilt, also sollte für mich doch keine Gefahr des Führerscheinentzugs bestehen? Die Abstandsmessung zählt nicht zum Wiederholungstäter oder?

    Ich bin im Außendienst tätig und daher auf meinen Schein angewiesen…

    Danke
    Gruß Daniel

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Daniel,
      die Regelung für Wiederholungstäter greift in der Regel nur bei Tempoverstößen von mehr als 25 km/h. Allerdings kann die zuständige Behörde bei wiederholten Verstößen unterhalb dieser Grenze auch von Beharrlichkeit ausgehen und ggf. die Sanktionen ausweiten. Verstöße gegen den Mindestabstand zählen bei der Wiederholungstat nicht.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  163. Martin sagt:

    Hallo,
    ich wude im Januar diesen Jahres mit 30 km/h zu schnell geblitzt (innerorts) und heute hats mich außerorts mit 60 km/h zu schnell erwischt.
    Damals warens „nur“ 80 Euro + 1 Punkt, nun muss ich mit 1 Monat Fahrverbot rechnen. Außerdem wäre ich ja Wiederholungstäter innerhalb des Jahres, also nochmal 1 Monat Fahrverbot zusätzlich?
    Wird das zusammengezählt oder bleibts bei dem 1 Monat, das ich mir beim zweiten mal Blitzen sowieso geholt hab?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Martin,
      in diesem Fall wird das reguläre Fahrverbot um einen Monat verlängert.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  164. Samuel sagt:

    Hallo,

    ich hatte im Juni 2016 eine Abstandsmessung mit 3/10 Abstand mit 2 Punkten und 1 Monat Fahrverbot. Nun wurde ich Mai 2017 geblitzt innerorts zwischen 30 und 40 km/h Zuviel. Bescheid ist noch nicht da. Bin ich nun ein Wiederholungstäter und muss meinen Führerschein sofort abgeben oder kann ich es aussuchen innerhalb von den nächsten 4 Monaten.

    Wenn ich einen Anwalt nehme da ich beruflich viel fahre und ich somit meinen Beruf gefährde. Wieviel teurer kann dann die Strafe sein ohne Fahrverbot?
    Danke für die Antwort.

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Samuel,
      die Regelung für Wiederholungstäter findet nur bei Geschwindigkeitsverstößen Anwendung. Droht Ihnen aufgrund des Tempoverstoßes ein Fahrverbot, müssen Sie in der Regel sofort antreten.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  165. Katharina sagt:

    Hallo.
    Wurde Ende März einmal mit 23 zu schnell geblitzt und 3 Wochen später mit 28. Bis jetzt liegt nur der 1. Bescheid vor, mit dem zweiten rechne ich diese Woche. Leider glaube ich heute wieder geblitzt worden zu sein weiß es aber nicht genau. Wären um die 15 innerorts. Was droht mir jetzt?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Katharina,
      die Regelung für Wiederholungstäter greift, wenn Sie innerhalb eines Jahres zweimal mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h auffällig werden. Laut Ihrem Angaben trifft dies auf Sie aktuell nicht zu. Allerdings kann bei wiederholten Verstößen auch der Tatbestand der Beharrlichkeit vorgeworfen werden.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  166. Leni sagt:

    Hallo!
    Ich habe im oktober letzten jahres ein aufbauseminar machen müssen, da ich im juni mit 50kmh zu viel auf der Autobahn geblitzt wurde (Das gab 1 Punkt ). innerhalb der gleichen woche wurde ich mit alkohol am steuer erwischt (1 monat fahrverbot und 2 punkte).
    Nun habe ich 3 Punkte und noch 3 jahre probezeit. Wurde heute jedoch in einer 50 zone mit ca 70-75 geblitzt. Was droht mir?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Leni,
      die Regelung für Wiederholungstäter greift, wenn Sie zweimal innerhalb eines Jahres mit mehr als 25 km/h zu schnell erwischt werden. Gemäß Ihrer Angaben scheint dies nicht der Fall zu sein. Handelt es sich bei dem Tempoverstoß allerdings um Ihren dritten A-Verstoß, droht der Entzug der Fahrerlaubnis.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  167. Markus sagt:

    Hallo,

    Was passiert wenn man innerhalb eines halben Jahres 3 mal mit je 21 km/h zu schnell geblitzt wurde. 2 mal außerorts einmal innerorts?
    Viele Grüße Markus

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Markus,
      die Regelung für Wiederholungstäter greift in diesem Fall nicht. Allerdings kann Ihnen Beharrlichkeit vorgeworfen werden.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  168. Mary sagt:

    Hallo,

    ich wurde im Dezember 2016 Außerorts mit 39km/h zu schnell geblitzt. (hier kam es aber nicht zu einer Zahlung, da der Blitzer in Köln falsch gemessen hat).
    Dann im Januar außerorts mit 28km/h zu schnell.
    In diesem Monat wurde ich innerorts mit 23kh/h zu schnell geblitzt.
    Wird ein Verstoß innerorts jetzt strenger bestraft bzw. anders gefragt -droht mir ein Fahrverbot?

    D&G
    Mary

  169. Flow sagt:

    Moin,

    ich wurde mit 29 km/h zu schnell Innerorts geblitzt und habe den Bußgelbescheid im Januar bekommen und bezahlt, nun wurde ich auf einer Autobahn mit 50 km/h zu schnell geblitzt und habe 2 Punkte (statt 160 euro 320 euro wegen Vorsatz bekommen) und ein Fahrverbot von einem Monat.
    Kann es sein, dass das der Monat wegen der Wiederholungstat noch folgt oder wurde das vergessen?

    LG
    Flo

  170. Sarah sagt:

    Guten Tag,

    ich wurde gestern das erste mal von der Polizei gehalten, ich war 38km/h zu schnell und eventuell habe ich den Abstand nicht gehalten, dass konnten sie mir vor Ort aber nicht sagen. Muss ich mit einem Fahrverbot rechnen?
    Vielen Dank im Voraus!

  171. Sebastian Becker sagt:

    Hallo

    wurde Anfang des Monats geblitzt 8 km/h zu viel jetzt grade eben wieder schätze da mit 11km/h zu viel drohen mir Sanktionen oder i.was oder kommt nur mein Verwarngeld?

    Gruß Basti

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Sebastian,

      neben dem Verwarngeld sind gemäß Bußgeldkatalog keine weiteren Sanktionen zu befürchten.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  172. Dirk sagt:

    Hallo liebes Team ,
    ich bin 2 mal mit über 26km/h geblitzt worden insgesamt 2 Punkte und gebe jetzt den Schein ab.
    Jetzt bin ich mit genau 25km/h geblitzt worden.bekomme ich noch einen Monat dazu?

    Danke für die Antwort

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Dirk,

      für diese Geschwindigkeitsüberschreitung sieht der Bußgeldkatalog kein Fahrverbot vor.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  173. Tobias sagt:

    Hallo,

    wurde vor 1,75 Jahren auf Abstand (Geschw. >100, Abstand <3/10, 1 Monat Fahrverbot) geblitzt. Leider hat es mich jetzt mit dem gleichen Vergehen nochmals erwischt, ABER habe einen Zeugen im Auto, welcher bestätigen kann, dass der Vordermann abrupt gebremst hat, als er die Messeinrichtung gesichtet hat. (Messung war von einer Brücke) Daraufhin hat sich der Abstand zum Vordermann logischerweise verringert. Zudem bin ich nicht der Halter des Wagens, sprich im Moment ist nur ein Zeugenbefragungsbogen an den Fahrzeughalter gesendet worden. Hieraus ergeben sich mehrere Fragen:

    1. Kann ich als Wiederholungstäter eingestuft werden, wenn ich mich "stelle"? Wird hierdurch die Strafe höher oder droht eine MPU?
    2. Macht es Sinn, dass der Fahrzeughalter von seinem Aussageverweigerungsrecht gebraucht macht? Was kann hier passieren?
    3. Kann der Fahrzeughalter das Video anfordern, auch wenn er von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch macht und den Namen des Fahrers nicht preisgibt?
    4. Läuft die Verjährungsfrist (3 Monate ab dem Tag des Verstoßes) oder ist diese unterbrochen durch das Schreiben an den Fahrzeughalter, obwohl dieser ja nicht gefahren ist und somit der eigentliche "Täter" offiziell kein Wissen des Vergehens hat?

    Vielen Dank vorab für die Hilfe.

    Grüße

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Tobias,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten, dies kann nur ein Anwalt.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  174. Vanessa sagt:

    Hallo,

    Ich wurde letztes Jahr im Oktober 2016 mit 31 km/h zu viel geblitzt, habe im Dezember 2016 meinen Führerschein für einen Monat abgeben müssen. Jetzt wurde ich mit 28 km/h zu viel geblitzt , was kommt nun auf mich zu?

    Mit freundlichen Grüßen

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Vanessa,

      da Sie als Wiederholungstäter gelten droht neben Bußgeld und Punkt in Flensburg ein Fahrverbot von einem Monat.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  175. Carsten P sagt:

    Guten Tag Bussgeldrechner.org,

    ich bin im Januar 2015 auf einer Kreuzung bei rot in jemanden reingefahren und habe daraufhin Ende 2015 (Mitte Dez. bis Mitte Januar) meinen Führerschein für einen Monat abgegeben.
    Nun bin ich vor zwei Wochen geblitzt worden, als ich bei rot mit dem Auto meiner Eltern ein Ampel überfahren habe. Lt. Zeugenfragebogen wird mit ein Rotlichtverstoß §37 Abs.2, §StVO; §24 StVG; 132 BKat vorgeworfen.

    Das ist nach meiner Recherche ein einfacher Rotlichtverstoß mit 90EUR Und 1 Punkt in Flensburg. Also kein Drama.

    Aber bin ich jetzt ein Wiederholungstäter und muss wieder mit einem Fahrverbot rechnen oder ist das längst passé?

    Carsten

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Carsten,

      die Wiederholungstäterregelung greift nur, wenn Sie innerhalb eines Jahres die zulässige Höchstgeschwindigkeit zweimal um 26 km/h oder mehr überschreiten.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  176. Thomas sagt:

    Hallo Team,

    ich wurde im Jahr 2014 zweimal wegen Alkoholdelikten im Ordnungswidrigkeitenbereich mit jeweils 2 Punkten bestraft. Daraufhin bekam ich eine schriftliche Ermahnung wegen wiederholter Verkehrszuwiderhandlungen. Mein aktueller Punktestand beläuft sich auf diese 4 Punkte. Nun wurde ich mit Tempo 84 und weniger als 5/10 des halben Tachowertes Abstand geblitzt, was 1 Punkt und ein Bußgeld nach sich zieht. Muss ich mit einer höheren Strafe oder gar einer Entziehung der Fahrerlaubnis oder MPU rechnen?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Thomas,

      wenn Ihnen Beharrlichkeit vorgeworfen wird, kann die Behörde das Bußgeld entsprechend erhöhen. Von weiteren Sanktionen ist allerdings nicht auszugehen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  177. Hodroj sagt:

    Hallo,

    Ich wurde letztes Jahr im Februar auf der Autobahn mitt 44 kmh zu viel geblitzt (Bußgeld rechtskräftig 15.06.16) 1 Monat Fahrverbot

    Dieses Jahr wurde ich am 05 April geblitzt mit 33 kmh Außerorts. Bußgeld vom 09.05.17 sieht 1 Monat Fahrverbot vor. Habe den Führerschein abgeben und bekomme den am 19.06.17 wieder

    Am 17.04.17 wurde ich leider ebenfalls ausserorts mit 24 kmh zu viel geblitzt habe davon noch nichts gehört aber den Anhörungsbogen habe ich schon versandt. Womit muss ich da rechnen.

    Durch die o.a. Überschreitungen komme ich auf 4 Punkte. 1 Punkt habe ich auch mal bekommen durch Handy am Steuer.

    Ein Anwalt hat mir heute sogar von einer MPU erzählt womit ich rechnen soll.

    Freundliche Grüße

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Hodroj,

      für eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 24 km/h außerorts sieht der Bußgeldkatalog ein Bußgeld von 70 Euro sowie einen Punkt in Flensburg vor. Für die 5 Punkte erfolgt in aller Regel eine schriftliche Ermahnung.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  178. Peter sagt:

    Hallo liebes Team,
    ich habe letzten Dezember meinen Führerschein wegen überhöhter Geschwindigkeit abgeben müssen.
    Nun wurde ich erneut mit (wahrscheinlich) mehr als 26Km/h zuviel geblitzt. Kommt jetzt ein erneuter Führerscheinentzug af mich zu?
    Besten Dank für die Antwort.

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Peter,

      überschreiten Sie innerhalb eines Jahres die zulässige Geschwindigkeit zweimal um 26 km/h oder mehr, gelten Sie als Wiederholungstäter und es droht ein Fahrverbot von einem Monat.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  179. Jörg sagt:

    Hallo,
    ich bin letztes Jahr im September bei 100 25 Km/h zu schnell gefahren, letzte Woche bin ich bei 120 27 Km/h zu schnell gefahren. Erwartet mich ein Fahrverbot oder habe ich noch Glück? Weil eigentlich besagt ja das Gesetz wenn zweimal Jahr ab 26 km/h geblitzt wird gibt es ein einmonatiges Fahrverbot. Bisher hatte ich noch kein Fahrverbot.

    Herzlichen Dank für eine kurze Hilfe.

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Jörg,
      gemäß Ihrer Angaben sollte in der Regel kein Fahrverbot aufgrund der Regelung für Wiederholungstäter drohen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  180. Patrick sagt:

    Guten Tag Bussgeldrechner Team,

    ich wurde am 06.12.2016 außerhalb einer Geschlossener Ortschaft mit 27 km/h zu Schnell geblitzt. Und habe darauf hin eine Geldbuße und einen Punkt bekommen.
    Am 22.05.2017 wurde ich außerhalb einer Geschlossener Ortschaft mit 21 km/h zu Schnell geblitzt.

    Was habe ich nun zu erwarten? Erneut eine Geldbuße und Punkte oder etwa ein Fahrverbot?
    Hoffe Sie können weiterhelfen, da ich im Außendienst tätig bin, bin ich von meinem Führerschein abhägig.

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Patrick,
      die Regelung für Wiederholungstäter greift erst ab zwei Geschwindigkeitsverstößen von 26 km/h. Dies ist laut Ihren Angaben nicht der Fall, sodass nur die regulären Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog drohen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  181. Wilhelm sagt:

    Hallo,

    ich wurde am 06.12.2016 außerhalb einer Geschlossener Ortschaft mit 27 km/h zu Schnell geblitzt. Und habe darauf hin eine Geldbuße und einen Punkt bekommen.
    Am 22.05.2017 wurde ich außerhalb einer Geschlossener Ortschaft mit 21 km/h zu Schnell geblitzt.

    Was habe ich nun zu erwarten? Erneut eine Geldbuße und Punkte oder etwa ein Fahrverbot?
    Hoffe Sie können weiterhelfen, da ich im Außendienst tätig bin, bin ich von meinem Führerschein abhägig.

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Wilhelm,
      die Regelung für Wiederholungstäter greift erst ab zwei Geschwindigkeitsverstößen von 26 km/h. Dies ist laut Ihren Angaben nicht der Fall, sodass nur die regulären Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog drohen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  182. Julia sagt:

    Hallo,

    Ich bin Ende April mit 34 kmh außerorts zu viel geblitzt worden. Habe Mitte Mai die Anhörung erhalten.

    Nun bin ich mit maximal 5 kmh zu viel geblitzt worden (außerorts).

    Gilt dies bereits als Beharrlichkeit?

    Vielen Dank für die Antwort

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Julia,
      bei zwei Verstößen ist in der Regel noch nicht von Beharrlichkeit auszugehen. Allerdings liegt diese Entscheidung in Ermessen der zuständigen Behörde.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  183. Leo sagt:

    Hallo,

    ich bin ein zweites Mal innerhalb der letzten 24 Monate geblitzt worden und habe nun ein Bußgeldbescheid mit Fahrverbot vor mir liegen. Ich habe mit der Geldstrafe und dem Punkt gerechnet. Allerdings nicht mit Fahrverbot von einem Monat was zusammen mit diesem Bußgeldbescheides sofort wirksam ist. Da mir bei der Zeugenangabe, dem Brief vor dem Bußgeldbescheid, nichts davon hingewiesen worden ist, habe ich die Frage ob ich das um eine Woche verschieben kann, bevor ich das antrete., da das sehr plötzlich kam. Von mir aus kann ich den Führerschein auch zwei Monate abgeben, das würde mich nicht stören aber ich benötige den Führerschein aufgrund eines wichtigen Termins am Mittwoch. Nur an diesem einen Tag. Mit Bus und Bahn sieht die Verbindung hier ziemlich schlecht aus. Kann ich den Fahrverbot um drei Werktage verschieben?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Leo,
      ob eine solche Möglichkeit besteht, sollten Sie mit der zuständigen Behörde erörtern.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  184. Anna sagt:

    Hallo
    Mir wurde im letzten Jahr mein Führerschein für 6 Monate eingezogen da ich eine Person versehentlich angefahren habe und dann Fahrerflucht begangen habe. Mittlerweile habe ich meinen Führerschein seit einem halben Jahr wieder musste keine MPU machen habe aber glaube ich ein paar Punkte bekommen wie viele weiß ich nicht.
    nun bin ich aber mit 10kmh zu schnell außerorts geblitz worden.

    Womit habe ich zu rechnen ?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Anna,
      ein Geschwindigkeitsverstoß außerhalb von 10 km/h wird gemäß Bußgeldkatalog mit einem Verwarngeld in Höhe von 10 Euro geahndet.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  185. Thorsten sagt:

    Hallo!!
    Bin mit einem 40-Tonnen-Lkw im letzten November auf einer Bundesstraße mit 21 km/h zu viel geblitzt worden. Vor zwei Wochen mit selbem Fahrzeug mit 18 km/h zu viel. Droht ein Fahrverbot?

    Gruß!
    Thorsten

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Thorsten,
      die Regelung für Wiederholungstäter gilt bei zwei Verstößen von mindestens 26 km/h. Dies ist gemäß Ihrer Angaben nicht der Fall.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  186. Richard sagt:

    Hallo,
    wurde letztes jähr im Dez. wegen überhöhter Geschwindigkeit geblitzt worden, verlor dieses jähr dann für 1 Monat den Führerschein.

    Ich wurde letztens angehalten worden, weil ich angeblich über eine Rote Ampel gefahren bin. Droht mir etwas ein weiterer Fahrverbot?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Richard,

      ob Sie ein Fahrverbot erhalten, richtet sich nach dem tatsächlichen Tatbestand (qualifizierter oder einfacher Rotlichtverstoß, mit oder ohne Gefährdung). Ab wann hierbei ein Fahrverbot droht, können Sie auf der folgenden Seite in einsehen: https://www.bussgeldrechner.org/rote-ampel.html

      Bei der Wiederholungstäterregel werden nur Verstöße gleicher Art berücksichtigt. Bei einem Geschwindigkeitsverstoß mit anschließendem Rotlichtverstoß greift diese mithin nicht.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  187. Stefan sagt:

    Hallo,

    ich wurde am 28.4.2017 innerorts in einer 30er-Zone mit 41km/h geblitzt und musste 25 EUR Verwarnungsgeld zahlen.
    Am 20.05.2017 habe ich innerorts eine rote Ampel überfahren mit Rotlichtzeit 0,64. Der Bußgeldbescheid steht noch aus. Wird wohl 90€ Bußgeld und 1 Punkt.
    Am 22.06.2017 bin ich nachts auf der Autobahn bei 100 km/h mit ca. 130 km/h (ohne Toleranzabzug) geblitzt worden. Wird wohl 80€ Bußgeld und 1 Punkt.

    Im Herbst 2015 hatte ich bereits ein einmonatiges Fahrverbot da 45 km/h zu schnell und zwei Punkte bekommen.
    Droht mir aufgrund der zweimaligen Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb eines Jahres ein Fahrverbot bzw. verlängern sich die Verjährungsfristen. Aufgrund der Vorvergehen, insbes. aus 2015?

    Vielen Dank!

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Stefan,

      die Wiederholungstäterregelung greift nur, wenn Sie innerhalb eines Jahres zweimal die Geschwindigkeit um 26 km/h oder mehr überschreiten.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  188. Katja sagt:

    Hallo,

    ich wurde am 26.03.2017 außerorts mit +26kmh (nach Toleranzabzug) geblitzt. Nun habe ich einen Bußgeldbescheid von 100€ bekommen. Plus die Gebühren natürlich von 3,50€ und 25€, was ich für vollkommen …… halte. Aber egal wo ich nachgeschaut habe, müsste ich doch eigentlich NUR 80€ dafür zahlen und keine 100€? Oder liege ich da falsch?
    Da kann ich doch Einspruch einlegen, oder?
    Ich wurde auch innerhalb des letzten Jahres nicht gbeblitzt…
    Vielen Dank!
    Katja

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Katja,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten, dies kann nur ein Anwalt.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  189. Robert sagt:

    Hallo ihr Lieben.

    Ich habe ein Riesen Problem.
    Und zwar war ich 2011 13Monate mein Führerschein los. Wegen über 1,46 Promille. Gestern wurde ich blödi wieder mit Alkohol angehalten. Den genauen wert weiß ich noch nicht. Vermute aber unter 1,1Promille. Den Führerschein habe ich sofort da lassen müssen.

    Was blüht mir jetzt schlimmsten falls?
    Gruß Robert

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Robert,

      gemäß Bußgeldkatalog erhalten Sie ein Bußgeld von 1.000 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von drei Monaten.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

      • Robert sagt:

        Und falls die Blutwerte doch über 1,1 Promille sind? MPU ja definitiv oder? Wie sieht es mit dem Fahrverbot über 1,1 aus und muss ich dann mit höheren Strafen rechnen als Wiederholungstäter?

        Danke Gruß Robert

        • bussgeldrechner.org sagt:

          Hallo Robert,

          wen Sie wiederholt mit einem erhöhten Alkoholwert angehalten worden sind, kann die Wiederholungstäterregel ggf. greifen.

          Bei einem Blutalkoholwert von 1,1 Promille ist die Anordnung einer MPU für die Wiedererteilung wahrscheinlich. Dies richtet sich danach, ob durch den hohen Alkoholwert der Führerscheinentzug für mindestens sechs Monate bestimmt wurde und nicht mehr nur ein Fahrverbot. Wird der Sachverhalt zudem als Straftat gewertet, kann entweder eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe drohen.

          Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt, wenn Sie gegen einen möglichen Bescheid vorgehen wollen.

          Ihr Team von bussgeldrechner.org

  190. Marcus A. sagt:

    Ich bin im vergangenen Monat einmal wegen zu schnellen Fahrens geblitzt worden (ausserorts 23km/h zu schnell, wenn ich richtig informiert bin, gibt das einen Punkt) und habe soeben für den gleichen Zeitraum einen Zeugenbefragungsbogen erhalten wegen zu geringem Abstand (<5/10 bei 120km/h, was meines Wissens ebenfalls einen Punkt bedeutet). Kann ich davon ausgehen, dass dies nicht als Wiederholungstat zählt ?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Marcus,

      die Wiederholungstäterregelung bezieht sich nur auf Geschwindigkeitsüberschreitungen.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  191. Mario M. sagt:

    Wurde in 21 nur 4 mal geblitzt die ersten zweimal vor 10 Jahren die letzten beide male innerhalb eines Jahres einmal 28 kmh zu schnell und einmal 25-26 kmh zu schnell was erwartet mich.

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Mario,

      neben den Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog, kann ein zusätzliches Fahrverbot von einem Monat ausgesprochen werden, wenn Sie innerhalb eines Jahres die zulässige Geschwindigkeit zweimal um 26 km/h oder mehr überschreiten.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  192. Nico sagt:

    Hallo bussgeldrechner-Team,

    ich musste vor wenigen Monaten meinen Führerschein abgeben, weil ich innerhalb von 12 Monaten 2x mit >26 Km/h geblitzt wurde. Nun habe ich einen Anhörungsbogen wegen zu wenig Abstand (weniger als 5/10 des halben Tachowerts) zugeschickt bekommen.

    Gelte ich damit als Wiederholungstäter, der besonders gemaßregelt werden soll?

    Vielen Dank für eine kurze Rückmeldung!

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Nico,

      die Wiederholungstäterregelung greift nur, wenn Sie innerhalb eines Jahres die zulässige Geschwindigkeit zweimal um 26 km/h oder mehr überschreiten.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  193. Gökhan D. sagt:

    Hallo,

    Ich wurde am gleichen Tag zwei Mal geblitzt,
    innerhalb geschlossener Ortschaften 33 Km/h Zuviel nach Toleranz Abzug
    außerhalb geschlossener Ortschaften (Autobahn) 37 Km/h Zuviel nach Toleranz Abzug
    Was kommt nun auf mich zu?

  194. Helge R. sagt:

    Hallo,
    Ich bin dieses Jahr 2x über 21 Kmh geblitzt worden, also eine Wiederholungstat und 1 Monte Fahrverbot, welches ich nächsten Monat antrete. Jetzt wurde ich einmal zusätzlich mit Handy am Steuer erwischt.
    Kommt auf mich nun ein weiteres Fahrverbot zu oder bleibt es bei 60€ und einem weiteren Punkt ?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Helge,

      ein Fahrverbot ist bei Handy am Steuer gemäß Bußgeldkatalog nicht vorgesehen.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  195. Bine sagt:

    Schönen guten Abend,

    Ich habe eine Anhörung im Bußgeldverfahren heute erhalten:
    – 16kmh zu schnell innerorts gefahren und
    – mobil Telefon am Steuer.
    Sie verweisen auf ein Foto, es war aber kein Foto beigelegt.
    Im Januar wurde ich schon mal mit 10kmh außerorts geblitzt.

    Womit soll ich rechnen? Gehe ich in dem Fall als eine Wiederholungstäterin?

    Danke schön!
    Gruß,
    Bine

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Bine,

      Sie gelten nicht als Wiederholungstäter. Gemäß Bußgeldkatalog erhalten Sie für die Geschwindigkeitsüberschreitung ein Bußgeld von 35 Euro. Handy am Steuer wird mit einem Bußgeld von 60 Euro sowie einem Punkt in Flensburg geahndet.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  196. Max sagt:

    Guten Tag liebes Team,

    Ich wurde außerorts bei erlaubten 100 kmh auf der Autobahn mit 165 kmh ( nach Abzug ) geblitzt. Laut Rechner müssten es 440€, 2 Pkt und 2 Monate Fahrverbot sein. Laut Bußgeldbescheid soll ich statt den 440€, nun 880€ zahlen und frage mich warum?
    – ich wurde außerdem in den letzten 12 Monaten nicht mit über 26kmh geblitzt.

    Vielen Dank im vorraus!
    Mit freundlichen Grüßen
    Max

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Max,

      bei beharrlichen Pflichtverletzungen oder besonders groben Verstößen kann die Behörde von den Vorgaben des Bußgeldkatalogs abweichen.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  197. G. Jan sagt:

    Bin im Juni ausser Orts geblitzt worden müsste 80 Euro zahlen und habe ein Punkt bekommen.
    Nun bin ich wieder geblitzt worden innerorts mit ca 65
    Daher möchte ich gerne wissen was auf mich zu kommt.
    Danke schön mal im voraus

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Jan,

      das kommt darauf an, wie schnell sie unterwegs waren und welches Tempolimit galt.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  198. Krinni M. sagt:

    Bin letzten Monat auf der Autobahn bei einem Abstandsverstoß von <4/10 erwischt worden, habe aber erst den Zeugefragebogen erhalten, ist also noch nichts rechtskräftig. Mich erwarten allerdings eventuell noch weitere Briefe über dieselben Verstöße von den darauffolgenden Wochen.. Bin noch in der Probezeit, was habe ich zu erwarten, falls weitere Briefe kommen?

  199. Caro sagt:

    Hallo liebes Team,

    ich bin am 12.07.2015 innerhalb einer geschlossenen Ortschaft mit 34 km/h zu schnell geblitzt worden (zulässige Geschwindigkeit 50 km/h). Hatte einen Monat Fahrverbot sowie 2 Punkte zur Folge. Das Fahrverbot habe ich vom 08.10.15 – 07.11.15 abgeleistet.

    Nun droht mir ein erneutes 1-monatiges Fahrverbot + 2 Punkte aufgrund zu geringem Abstand auf der Autobahn. Hierbei wurde bei einer Geschwindigkeit von 127 km/h ein Abstand von 19m gemessen. Tathergang war der 11.06.17.

    Zwischen dem ersten Fahrverbot und der neuen Androhung des Fahrverbotes habe ich mir nichts zu Schulden kommen lassen.

    Für mich ist es wichtig zu wissen, ob ein erneutes Fahrverbot noch zusätzliche Folgen haben könnte (Verlängerung des Fahrverbotes, Führerscheinnachschulung, Idioten-Test usw.) die für mich auf den ersten Blick nicht ersichtlich sind?
    Gibt es Fristen nach einem Fahrverbot, die man einhalten muss in denen man sich nichts zu Schulden kommen lassen darf?

    Danke im Voraus!
    VG Caro

  200. Sven sagt:

    Hallo Bussgeldrechner-Team,

    Im Oktober 2013 hatte ich letztmals ein einmonatiges Fahrverbot wegen Geschwindigkeitsüberschreitung. Im Mai 2016 war ich 21kmh auf der Autobahn zu schnell.
    Anfang März 2017 innerorts 19kmh und gestern innerorts unter 20kmh, Toleranz muss noch abgezogen werden. Als es blitzte hab ich auf den Tachometer geschaut.
    Beide Richtungen hatten zwei Spuren und die Strecke wechselte dauernd zwischen 100kmh, 70kmh und 50kmh.
    Eine Strecke wo ich viele Blitzer bereits passiert hatte. Dann war ich wohl kurz nicht konzentriert und hab das Ortseingangsschild übersehen, die Bebauung erweckte das Gefühl das ich außerorts war.

    Gelte ich jetzt als Wiederholungstäter und muss mit einem Fahrverbot rechnen?

    Vielen Dank im voraus
    Mit freundlichen Grüßen

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Sven,

      die Wiederholungstäterregelung greift, wenn Sie zweimal innerhalb eines Jahres die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 26 km/h oder mehr überschreiten.

      – Die Redaktion

  201. Sabine R. sagt:

    Guten Morgen
    Mein Mann hat ein 1 Monatiges Fahrverbot wegen überhöhter Geschwindigkeit bekommen und den Führerschein nun abgegeben. Nun wurde er mit dem Rad beim Überfahren einer roten Ampel erwischt. Dafür gibt es 1 Punkt und, ich glaube 60,- Euro Strafe. Hat das auch eine Auswirkung auf das jetztige Fahrverbot? Kann es deswegen evtl. verlängert werden?
    Beste Grüße
    Sabine

  202. Yvonne sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich bin im letzten halben Jahr viermal geblitzt worden. Ein Blitzer davon mit 1 Punkt in Flensburg. Gestern wurde ich von der Polizei angehalten wegen Handy am Steuer.
    Erwartet mich aufgrund der vielen Verstöße in dieser kurzen Zeit ein Fahrverbot?
    Die vielen Jahre davor bin ich nicht auffällig gewesen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Yvonne

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Yvonne,

      die Behörde kann bei beharrlichen Pflichtverletzungen ein Fahrverbot aussprechen. Es handelt sich um eine Ermessensentscheidung.

      – Die Redaktion

  203. Hakan Y. sagt:

    Hallo habe vor 11 Jahren meinen Führerschein wegen Alkohol mit Unfall angeben müssen Eine Mpu habe ich schon hinter mir! Jetzt wurde ich bei einer Polizei Kontrolle angehalten worden und musste Alkohol test durchführen kam 1.3 Promille raus! Muss ich wieder zur Mpu? Weil nach dem neuen Gesetz ab April 2017 erst ab 1.6 Promille! Und die 10 Jahre sind ja eigentlich auch verjährt oder?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Hakan,

      die Grenzwerte für eine MPU variieren je Bundesland. Allerdings scheint eine Anordnung in Ihrem Fall sehr wahrscheinlich.

      – Die Redaktion

  204. dominika sagt:

    Hallo,

    mein Freund wurde im Mai 2017 mit 33km zu schnell in einer 30er Zone geblitzt.

    Er konnte einem Fahrverbot entgehen, da er den FS nachweislich aus beruflichen Gründen braucht.
    Er musste dafür aber deutlich höheres Bußgeld zahlen.

    Jetzt hat er leider wieder ein schreiben erhalten in dem kein Bußgeld sondern nur ein Anhörungsbogen.
    Ihm wird vorgeworfen 23km zu schnell gefahren zu sein.(Außer Orts)

    Würde Ihm mit diesen Umständen ein Fahrverbot drohen ?

    Gruß
    Domi

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Dominika,

      in der Regel wird als Wiederholungstäter mit einem Fahrverbot sanktioniert, wer zweimal innerhalb eines Jahres mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h und mehr geblitzt wurde.

      – Die Redaktion

  205. dominika sagt:

    ah sorry.

    Insgesamt hat er 3 Punkte in Flensburg.

    1 Handy
    2 zu schnell

  206. Giorgi sagt:

    Gestern am 14.08.2017 bin ich in Stuttgart in gleiche Ort in 1 Stunde zwei mal geblitzt.
    Tempolimit war 30km/H.
    1.mal bin ich mit 50km/H gefahren (auf Tachometer Standort so)
    2.mal mit 40km/h.

    Was soll ich erwarten?

    MfG
    Giorgi

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Georgi,

      die Wiederholungstäterregelung greift bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung erst, wenn innerhalb eines Jahres ab Rechtskraft eines Bescheids wegen einer Überschreitung von 26 km/h und mehr erneut ein entsprechender Verstoß begangen wurde. Welche Sanktionen für die von Ihnen begangenen Verstöße zu erwarten sind, können Sie der Tabelle auf der folgenden Seite entnehmen: https://www.bussgeldrechner.org/geschwindigkeitsueberschreitung.html

      – Die Redaktion

  207. JB sagt:

    Hallo,
    ich wurde Ende Mai mit 20km/h zu schnell in der 100-Zone geblitzt (30€).
    Anfang Juli hab ich nun den Abstand nicht ganz eingehalten (5/10 bei 124km/h = 100€ + 1 Punkt)
    Darf ich nun noch einmal geblitzt werden ohne den Führerschein zu verlieren oder muss ich mich eine Anzahl von Monaten (wie viel?) unbeschadet halten?
    DANKE im Voraus!

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo JB,

      die Wiederholungstäterregelung, die ein Fahrverbot bei wiederholter Geschwindigkeitsüberschreitung bestimmt, beschreibt, dass eine erneute Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h innerhalb eines Jahres ab der Rechtskraft eines entsprechenden Verstoßes greift. Liegen die Geschwindigkeitsüberschreitungen darunter, ist dies mithin eher nicht der Fall. Ggf. kann bei häufigen Verstößen jedoch die Beharrlichkeit ein Fahrverbot begründen.

      – Die Redaktion

  208. Marcel sagt:

    Hallo, ich bin vor ca. 1 monat über Rot gefahren bei mehr als 1 Sekunde, jetzt hab ich ein fahrverbot von 1 monat, den führerschein habe ich aber noch nicht abgegeben (ich habe 4 monate zeit um dies zu tun) gestern bin ich über rot gefahren bei weniger als eine Sekunde, wird mein Fsheverbot jetzt verlängert?
    Danke im voraus

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Marcel,

      lag eine Gefährdung vor, kann auch für den neuerlichen Rotlichtverstoß ein Fahrverbot auferlegt werden. Allerdings wird dies nicht sofort auf das bereits bestehende aufgeschlagen, da die Entscheidung zunächst erst einmal getroffen und rechtskräftig werden muss. Dies kann je nach Auslastung der Behörde einige Zeit in Anspruch nehmen. Zudem gibt es bezüglich Rotlichtverstößen keine gesonderte Wiederholungstäterregel.

      – Die Redaktion

  209. Arndt sagt:

    Hallo liebes Team von Bussgeldrechner.org,

    ich habe voriges Jahr einen Führerscheinentzug wegen fahrens unter Drogeneinfluss bekommen. Nach erfolgreicher MPU habe ich den Führerschein im März wiederbekommen. Das ganze passierte in der Probezeit, die dann verlängert wurde.
    Nun wurde ich letzten Monat mit 47km/h zu schnell in einer Baustelle auf der Autobahn geblitz.
    Muss ich mit einer härteren Strafe rechnen?

    Vielen Dank im Voraus für die Antwort

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Arndt,
      die Regelung für Wiederholungstäter gilt nur bei zwei Geschwindigkeitsverstößen innerhalb eines Jahres.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  210. Marianna sagt:

    Hallo,

    ich bin letztes Jahr mit über 26 km/h geblitzt worden, konnte den Monat Fahrverbot jedoch aufgrund von weitem Arbeitsweg Umwandeln (doppeltes Bußgeld). Jetzt bin Ich erneut mit über 26km/h geblitzt worden. Wie stehen meine Chancen (als Wiederholungstäter), dass ich das Fahrverbot erneut umwandeln kann? Mein Arbeitsweg hat sich nämlich nicht verkürzt…
    Vielen Dank im Voraus!

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Marianna,
      für Wiederholungstäter besteht die Möglichkeit zur Umwandlung des Fahrverbots in der Regel nicht.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  211. Munschidler sagt:

    Hallo , 2016 innerhalb von2 Wochen auf der AB 26kmh und dann 32 km/h zu schnell. Kein Fahrverbot da noch nicht rechtskräftig während der Überschreitung. Nun 22kmh außerorts zu schnell . Kommt nun das Fahrverbot oder nur der 3 Punkt . Danke für die Mühe

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Mundschidler,

      bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 22 km/h ist in der Regel nicht von einem Fahrverbot auszugehen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  212. Georg sagt:

    Hallo
    Ich wurde letzte woche ein mal mit 10km/h drüber bei einer 60er Zone und einmal mit 40kmh drüber bei einer 60er Zone erwischt und 1 Woche vor diesen Vorfällen mit 60 drüber anstatt 120kmh erwischt. Bisher ist kein Brief eingetroffen.
    Was hat mich zu erwarten?

  213. Tolga sagt:

    Hallo,
    Ich bin Mitte dieses Jahres geblitzt worden und muss mein Führerschein für 1 Monat abgeben. Dazu kommen noch 2punkte. 1monat später hatte ich ein Verkehrsunfall, wobei ich aus einer Parklücke beim Ausparken ein vorbei fahrendes Auto übersehen habe und zu einem Verkehrsunfall gekommen ist. Jetzt habe ich ein Schreiben bekommen wo ich 120€ Strafe zahlen soll und zusätzlich noch 1punkt. Es ist niemanden was passiert ausserdem Fahrzeug. Bin ich dadurch Wiederholungstäter? Bin 37 und das war mein 1. Unfall seit 19jahren.

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Tolga,

      als Wiederholungstäter gelten Sie, wenn Sie innerhalb eines Jahres zweimal die zulässige Geschwindigkeit um 26 km/h oder mehr überschreiten.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  214. Valentina sagt:

    Hallo,

    ich wurde im Juli mit 47 kmh zu schnell geblitzt. Und wurde jetzt heute nochmal mit 20 kmh zu schnell geblitzt. Droht jetzt eine höhere Strafe als 1 Monat Fahrverbot?

    Liebe Grüße

  215. Siegmar sagt:

    Hallo,

    ich wurde zum wiederholten mal außerorts bei einer Geschwindigkeitsübertretung „geblitzt“, jeweils mit maximal 16 km/h zu viel, beim letzten mal allerdings in einer Baustelle außerorts. Dieses mal hat man mir per Busßgeldbescheid jedoch nicht nur die lt. Bußgeldtabelle fälligen 30 Euro berechnet, sondern wg. Wiederholungstat 100 Euro und zudem einen weiteren Punkt in Flensburg erteilt.

    Ist der weitere Punkt in Flensburg rechtens, wenn ich zwar wiederholt, jedoch nur bis zur Grenze von 16km die Geschwindigkeit überschritten habe?

    Die Widerspruchsfrist ist bereits abgelaufen. Lohnt es sich trotzdem, zumindest gegen den Punkt in Flensburg rechtliuch vorzugehen?

    Besten Dank vorab für den freundlichen Rat.

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Siegmar,
      das erhöhte Bußgeld und der Punkt in Flensburg erfolgten wahrscheinlich aufgrund von Beharrlichkeit. Nach Ablauf der Einspruchfrist haben Sie in der Regel kaum Möglichkeit gegen den Bescheid vorzugehen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  216. Jonas sagt:

    Hallo,

    ich wurde vor drei Monaten innerorts mit 28 km/h geblitzt. Es kam zu einer Bußgeldstrafe aber keinem Fahrverbot.

    Heute wurde ich in einer 70er Zone gelasert. Ich war 35km/h zu schnell.

    Ich fahre seit drei Jahren und wurde nur diese zweimal auffällig. Was sehr ärgerlich ist, weil das 70er Schild nur einmal stand.
    Muss ich zwangsläufig nun mit einem Fahrverbot rechnen oder kann es unter Umständen auch nur zu einen höheren Bußgeld kommen ? Oder welche Situation könnte auf mich zu kommen?

    Liebe Grüße

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Jonas,
      bei zwei Geschwindigkeitsverstößen von mehr als 25 km/h innerhalb von 12 Monaten droht, zusätzlich zu den regulären Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog, ein einmonatiges Fahrverbot.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  217. Ralf sagt:

    Hallo,

    leider hat es mich innerhalb eines Jahres zweimal erwischt, so dass ich im Dezember meinen Führerschein abgeben muss. Heute wurde ich auf der Autobahn wieder geblitzt mit knapp über 20 km/h zu schnell. Wie wird das geahndet ?

    Danke, schon mal im voraus

    Gruß

    Ralf

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Ralf,
      die Sanktionen ergeben sich aus dem Bußgeldkatalog. In der Regel droht Ihnen ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro sowie ein Punkt.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  218. Jacqueline sagt:

    Hallo

    Mein Mann ist vor ca 18 Monaten zu schnell gefahren und musste seinen Führerschein abgeben für einen Monat.
    Jetzt erneute geschwindigkeitsüberschreitung von 33 kmh außerorts ….. erlaubt waren 30 kmh.

    Was müssen wir erwarten ?
    Fahrverbot wegen wiederholungstat oder ist das andere Fahrverbot schon zu lange her ?

    Liebe Grüsse

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Jacqueline,
      bei der Regelung für Wiederholungstäter gilt ein Zeitraum von 12 Monaten. Laut Ihren Angaben ist diese bei Ihnen nicht der Fall.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  219. Danny sagt:

    Hallo,
    habe mein Führerschein 2014 nach bestandener wieder bekommen. Jetzt wurde ich mit dem Auto was auf meiner Freundin angemeldet ist innerhalb von zwei wochen geblitzt.
    Einmal 21 Km/h zuviel (außerhalb ortschaft) und über das andere mal weiß ich noch nicht wie schnell denke mal an die 20 Km/h (innerhalb ortschaft).
    Was kann mir jetzt drohen? Wieder eine Mpu?
    Viele Grüße danny

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Danny,
      eine erneute MPU ist aufgrund der aufgeführten Geschwindigkeitsverstöße recht unwahrscheinlich. Darüber hinaus findet auch die Regelung für Wiederholungstäter vermutlich keine Anwendung. Die Sanktionen können Sie demnach aus dem Bußgeldkatalog entnehmen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  220. Nicole sagt:

    Hallo!
    Ich bin im Oktober2015 außerhalb der Ortschaft geblitzt worden und musste im Mai 2016 meinen Führerschein abgeben. Heute wurde ich in der Ortschaft mit 67 kmh geblitz wOrden! Was habe ich zu erwarten!

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Nicole,
      die Regelung für Wiederholungstäter sollte gemäß Ihrer Angaben nicht greifen. Die Sanktionen können Sie der Bußgeldtabelle zur Geschwindigkeitsüberschreitung entnehmen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  221. Barbara M. sagt:

    Habe einen Anhörungsbogen wegen Geschwindichkeits Überschreitung abgeschickt. Im März 27.3 2017. Es würde 1 Punkt und 80 Euro als Strafe erwartet. Bis heute 10.10.2017 habe keine Antwort bekommen. Meine Frage ist an Sie. Ist Verjährung aufgetreten.? DANKE im voraus.

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Barbara M.,

      ja, davon kann ausgegangen werden. In der Regel verjähren solche Angelegenheiten drei Monate nach Eingang des Anhörungsbogens. Wenn Sie ganz sicher gehen möchten, können Sie beim KBA erfragen, ob für Sie Punkte verbucht wurden.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  222. Michael S. sagt:

    Guten Tag,

    ich hätte auch eine Frage und hoffe Sie können mir weiterhelfen:

    Ich hatte Anfang des Jahres eine Abstandsmessung und habe 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot bekommen und dies auch abgesessen.
    Leider habe ich heute einen Anhörungsbogen bekommen mit einem Abstandsverstoß der im „Normalfall“ 1 Punkt und kein Fahrverbot nach sich zieht.

    Meine Frage ist nun: Gibt es beim Abstand auch einen „Wiederholungtäter“ bzw. „Beharrlichkeit“ wie bei Geschwindkigkeits und Alkoholverstößen und wenn ja, ist eher mit einer erhöhten Geldbuße oder sogar mit Fahrverbot zu rechnen?

    Vielen Dank

    Viele Grüße

    Michael S.

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Michael S.,

      so etwas ist uns nicht bekannt. Grundsätzlich ist es jedoch schwer, Aussagen bzgl. Sanktionen zu treffen, da dies stets Sache der ausstellenden Behörde ist.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  223. Patrick sagt:

    Hallo Liebes Team,

    Ich habe 6 Punkte in Flensburg. Vor innerhalb eines Jahres wurde ich auch mit 26km/h zu viel geblitzt. Jetzt wurde ich wieder mit 33 km/h, auf der Autobahn, zu schnell unterwegs. Drohen mir jetzt 2 Punkte Strafe, da ich Wiederholungstäter bin?

    Gruß Patrick

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Patrick,

      ja, das ist in der Tat nicht ausgeschlossen. Mit Sicherheit kann dies jedoch nicht gesagt werden, Sie müssen wohl den entsprechenden Bescheid abwarten.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  224. Julia sagt:

    Hallo,
    Ich wurde heute gleich 2mal innerorts geblitzt.
    In einer 30iger Zone mit 55km/h und einmal in der 50 Zone mit 65km/h, gilt das schon als wiederholungstäter?
    Mit welchen Folgen muss ich rechnen?
    Danke für ihre Hilfe.

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Julia,

      von einem Wiederholungstäter wird in der Regel ab zweimaligen min. 26 km/h zu viel innerhalb eines Jahres gesprochen. Nichtsdestotrotz könnte Ihnen „Beharrlichkeit“ vorgeworfen werden; die konkrete Sanktion ist jedoch stets Sache der ausstellenden Behörde.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  225. Micha sagt:

    Hallo,

    wurde innerhalb der letzten 4 Jahre zwei mal mit dem LKW und ein mal mit dem PKW geblitzt. Bisheriger Punktestand 3 Punkte. Nun bekam ich letzten Monat wegen Abstandsmessung mit dem LKW einen Brief, In diesem steht es wurden bei einer Geschwindigkeit von 88 KM/h nur 18 Meter Abstand eingehalten (mind. 44 Meter) also weniger als 5/10. Laut allen Bußgeldrechnern wäre dies 1 Punkt und ca. 120€ + Bearbeitung. Bei mir nun aber laut Brief 220€ + Bearbeitung. „Die Geldbuße wurde wegen 03 Eintragung/en im Fahreignungsregister erhöt.“ Ist dies nicht getrennt voneinander zu handeln?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Micha,

      grundsätzlich sind die Sanktionen Sache der ausstellenden Behörde. Jedoch ist die Verfahrensweise in Ihrem Fall nicht unüblich. Ist eine Person wiederholt auffällig geworden, dann kann dieser mangelnde Eignung unterstellt werden, was eine Verschärfung der üblichen Strafen rechtfertigt. Erwägen Sie einen Einspruch oder haben Sie weitere Fragen, sollten Sie sich mit einem Anwalt für Verkehrsrecht auseinander setzen.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  226. Jasmin sagt:

    Hallo,

    Ich habe seit 2009 meinen Führerschein und musste meinen Führerschein 2016 wegen Alkohol am Steuer abgeben und eine MPU absolvieren. Seit Anfang 2017 habe ich meinen Führerschein wieder und wurde jetzt außerorts mit ~45 km/h zu schnell geblitzt.
    Laut Bußgeldrechner heißt das 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot und 160 Euro Strafe. Oder gilt für mich wegen der vorausgeganenen MPU eine andere Regelung? Geblitzt wurde ich vorher allerdings noch nie.
    Kann ich mir den Zeitpunkt der Führerschein abgabe aussuchen oder ist dies nicht möglich, Da ich ihn schonmal innerhalb der letzten 24 Monate abgeben musste? Leider bin ich im Dezember beruflich sehr auf ihn angewiesen, gibt es Möglichkeiten es zu umgehen ihn in diesen Zeitraum abgeben zu müssen?

    Danke

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Jasmin,

      wenn Sie beruflich auf Ihren Führerschein angewiesen sind, sollten Sie sich in jedem Fall an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden, der Sie über Ihre Möglichkeiten beraten kann.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  227. Allegra sagt:

    Hallo!
    Ich habe bin jahrelang ohne geblitzt zu werden gefahren, Bußgelder und auch unfallfrei – kurz keine Auffälligkeiten.

    Nun bin ich innerhalb von 2 Wochen gleich dreimal geblitzt worden – wahrscheinlich führt man derzeit bei uns einen Blitzmarathon vorwiegend an Ortsausgängen durch. Einmal mit 8 km/h zuviel am Ortsausgang mit Null Toleranz, weil ich 58 km/h gefahren bin – wie kann das eigentlich sein (kein Toleranzbereich oder liegt der so niedrig und ist daher redundant)? Der Bußgeldbescheid mit 15 EUR kam heute.

    Und 2x an derselben Stelle auch wieder am Ortsausgang in einem unbekannten Kaff im Rahmen einer Umleitung wegen monatelanger Sanierungsmaßnahmen. Hier weiß ich noch nicht bescheid, was kommen wird, aber ich bin geblitzt worden. Ich dachte, ich sei bereits außerhalb der Ortschaft und habe dann erst das 50 km/h Schild gesehen – da war es auch schon zu spät. Ich schätze daher, ich war um die 20 km/h zu schnell. Beim zweiten Mal war ich an derselben Stelle natürlich bedeutend langsamer, bin einem LKW hinterher gefahren im Fluss und wurde trotzdem geblitzt – können aber auch hier max. nur 10 km/h zu schnell gewesen sein.

    Droht mir jetzt ein Fahrverbot und wenn ja, für wie lange? Geben die einem vor, wann man den Führerschein abzugeben hat bzw. nicht mehr fahren darf – oder kann man das innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens selbst entscheiden, da ich beruflich auf das Auto angewiesen bin?

    Ich halte diese geringen Übertretungen (bis auf das deutliche 1x zu Schnellfahren durch Unkenntnis) eigentlich nicht für wahnsinnig verkehrsgefährdend – aber ich schätze mal, die Behörden werden das wohl wieder anders sehen.

  228. Dominik sagt:

    Aufgrund eines Unfalls habe ich einen Punkt und musste ein aufbauseminar machen. Zudem wurde meine Probezeit um 2 Jahre verlängert. Nun hab ich den Abstand nicht eingehalten bei unter 130kmh und soll 160 eur Zahlen und bekomme 2 Punkte sowie ein Monat fahrverbot. Kann sich das aufgrund meines früheren Unfalls verschlimmern?

  229. Kerstin sagt:

    Mein sohn wurde mit 0,55 promille angehalten er bekam ein Bußgeldbescheid von 500 euro, 2 punkte u ein monat fahrverbot, kann man das fahrverbot in eine geldstrafe umwandeln?

  230. Thomas sagt:

    Hallo

    Ich muss nächsten Monat meinen Führerschein abgeben da ich zweimal innerhalb von 12 Monaten mit 26 km/h zu viel geblitzt. Ich wurde jetzt wieder mit 15 km/h zu viel geblitzt. Was erwartet mich hierfür? Verwarnungsgeld? Oder werde ich wieder als Wiederholungstäter eingestuft und nochmal Fahrverbot?

  231. Vince sagt:

    Hallo!

    Ich wurde auf der A1 2mal geblitzt innerhalb 20km. Das erste mal 59 km/h zu schnell und das zweite mal 28 km/h zu schnell.
    Bin ich dadurch trotzdem ein Wiederholungstäter (innerhalb 12 Monate 2 mal über 26km/h zu schnell gefahren) und muss somit mit einem verlängertem Fahrverbot von 2 Monaten anstatt 1 Monat rechnen ?

    Vielen Dank für die Antwort

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Vince,

      die Wiederholungstäterregelung greift nur, wenn der erste Bußgeldbescheid bereits rechtskräftig ist.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  232. Julian sagt:

    Hallo. Ich wurde mit 51 km/h zu schnell gelasert. Die strafe wurde schon verhängt. Jetzt wurde ich 5 monate später innerhalb von 2 Tagen mit jeweils 12 km/h zu schnell geblitzt. Wird meine strafe nun ausgedehnt oder normal abgerechnet?
    Danke schon im vorraus.

  233. Christian sagt:

    Hallo

    Bin geblitzt worden vor einem Monat auf der Autobahn mit 23 in einer Baustelle mit großem Pech noch einen Unfall heute gehabt wo ich schuld bin.

    Mit was habe ich jetzt zu erwarten

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Christian,

      für eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 23 km/h außerorts kommen normalerweise ein Punkt und 70€ Bußgeld in Frage. Eventuell wird die Baustellensituation mit 100€ Bußgeld berücksichtigt.
      Den Unfall kann am besten ein Anwalt beurteilen.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  234. Christian sagt:

    23km zu viel nach Abzug

  235. Helmuth sagt:

    Hallo,

    ich wurde 2016 Ausserorts mit 21 km/h zu schnell geblitzt,
    danach im Mai 2016 mit 24 km/h mit dem Motorrad Innerorts (dabei wurde das Bußgeld schon wegen den Verstoß 2016 verdoppelt)
    heute Ausserorts wohl mit 30-35km/h zu viel.

    Das wird dann wohl ein Fahrverbot werden?
    Und wenn ja kostet das dann extra?
    Also zum doppelten Bußgeld noch mal was für das Fahrverbot?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Helmuth,

      Die Wiederholungstäterregel greift nur, wenn die Höchstgeschwindigkeit um mindestens 26 km/h überstiegen wurde. Ein Fahrverbot wird zudem außerorts oft erst ab 41 km/h zu schnell verhängt. Die Anordnung liegt jedoch auch im Ermessen der Behörden und kann in Ihrem Fall durchaus erfolgen. Das Bußgeld kommt außerdem hinzu: 120€ und ein Punkt bei mindestens 31 km/h außerorts zu schnell.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  236. Katharina S. sagt:

    Hallo ich hatte leider Anfang des Jahres ein Unfall weil ich eine rote Ampel übersehen nun bin ich heut morgen über eine Ampel gefahren die beim überfahren rot wurde und ich würde dabei geblitz was droht mir im schlimmsten Fall? Kann es passieren das ich zur MPU muss?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Katharina,

      ob eine MPU angeordnet wird, obliegt der zuständigen Behörde. Gemäß Bußgeldkatalog erhalten Sie für den Rotlichtverstoß ein Bußgeld von 200 Euro, zwei Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  237. Manuel sagt:

    Moin,

    Ich würde vor ca. 14 Tagen in Niedersachsen mit ca. 26 km/h zu schnell geblitzt(Bußgeldbescheid noch nicht da). Jetzt wurde ich in Hamburg mit ca. 30 km/h zu schnell geblitzt. Beide mal war es innerorts. Habe ich jetzt mit einem Fahrverbot zu rechnen?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Manuel,

      da der Bußgeldbescheid für den ersten Verstoß noch nicht rechtskräftig war, als Sie den zweiten Verstoß begingen, ist nicht von einem Fahrverbot auszugehen.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  238. Batul sagt:

    Hallo,

    ich wurde fast vor einem Jahr während meiner Probezeit geblitzt, mit über 21 km\h zu schnell.(Innerorts)Musste eine Nachschulung machen, Probezeitverlängerung,ne Geldstrafe zahlen und habe 2 Punkte bekommen. Ein halbes Jahr später wurde ich nochmal von einem Rotblitzer und Geschwindigkeitsblitzer geblitzt. War über eine Minute, musste ne Geldstrafe und meinen Führerschein für einen Monat abgeben, dazu nochmal 2 Punkte. Kurz nachdem ich meinen Führerschein wiederbekommen habe, wurde ich mit 29km\h außerorts geblitzt.

    Was passiert im Schlimmsten Fall?

  239. Neo sagt:

    Ich habe mir nie was zu schulden kommen lassen. Jetzt wurde ich am 28.07.2017 ausserhalb geschlossener Ortschaften mit einer Überschreitung von 30 km/h geblitzt (80 erlaubt, 110 nach Abzug gefahren). Rechtskräftig wurde mein Busgeld-Bescheid am 28.09.2017.

    So, jetzt wurde ich nochmal am 06.10.2017 mit 41 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung ausserhalb geschlossener Ortschaften geblitzt (50 zulässig, 91 nach Abzug gefahren). Habe hierzu den Anhörungsbogen schon zurückgeschickt. Einen Busgeldbescheid habe ich noch nicht erhalten. Stattdesen eine Vorladung zur örtlichen Polizei für morgen.

    Am 31.10.2017 wurde ich wieder geblitzt :( Ausserhalb geschlossener Ortschaften 55 km/h zu schnell. (80 erlaubt, 135 gefahren) Den Anhörungsbogen habe ich heute erhalten.

    Mit wievielen Monaten Fahrverbot muss ich rechnen. Und kann ich morgen bei dem Gespräch evtl. etwas „gerade rücken“. Vorgeladen wurde ich wegen meiner zweiten Verkehrsordnungswidrigkeit.

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Neo,
      für eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 41 km/h sieht der Bußgeldkatalog ein einmonatiges Fahrverbot vor. Da zudem die Regelung für Wiederholungstäter greift, droht ein weiterer Monat. Für die dritte Geschwindigkeitsüberschreitung droht ein weiterer Monat.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  240. Cem sagt:

    Hallo ich wurde am 18.10 außerhalb geschlossener Ortschaft um 60 km/h zu viel geblitzt busgeldbescheid liegt bereits am 29.11 vor 240 Euro und 1 Monat Fahrverbot. Führerschein wollte ich jetzt am 18.12 aus beruflichen gründen abgeben Bußgeld wurde noch nicht von mir bezahlt. Am 25.10 wurde ich erneut mit 23 km/h zu viel außerhalb geschlossener Ortschaft geblitzt. Am 30.11 liegt jetzt ein Zeugenfragebogen vor heute am 06.12 wurde von meiner Firma gemeldet da ich das war. Gelte ich als Wiederholungstäter und was hat mich beim 2 mal zu erwarten.

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Cem,
      die Reglung für Wiederholungstäter greift bei zwei Tempoverstößen von mehr als 25 km/h. Dies ist laut Ihren Angaben nicht der Fall. Für eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 23 km/h sieht der Bußgeldkatalog ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro und einen Punkt vor.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  241. Fatma sagt:

    Hallo,

    ich wurde im August 2017 nach Abzug der Toleranz mit 25km/h zu schnell geblitzt. Habe einen Monat drauf meinen Bußgeldbescheid mit 70€ und einen Punkt bekommen.
    Am 15. November wurde ich mit dem Firmenwagen in der 70er Zone mit 100 geblitzt. Bis jetzt kein Bescheid, keine Post.
    Bei meinem Pech wurde ich gestern am 07.12. in der 100er Zone mit 150 geblitzt, nachdem ich überholt hatte. Da dies erst gestern passiert ist, keine Post/kein Bescheid.
    Kann ich mit einem Fahrverbot rechnen? Bzw. mit was sollte ich rechnen?
    Wenn ich demnächst meinen Bescheid vom 15.11. bekomme, zähle ich dann als Wiederholungstäter? Da ich am 07.12. „eigentlich“ noch keine Kenntnis zu meiner Tat am 15.11. hatte?

    Danke vorab

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Fatma,

      nein, als Wiederholungstäter gilt man nur, wenn man bereits einen rechtskräftigen Bußgeldbescheid in der Hand hat. Allerdings hat die Behörde auch die Möglichkeit, Beharrlichkeit anzunehmen aufgrund vorangegangener Delikte.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  242. Lara sagt:

    Hallo,
    Ich wurde vor mehr als 12 Monaten am Eingang einer Ortschaft mit 30 km/h zu schnell geblitzt. Dagegen wurde einspruch erhoben und das Urteil ist bereits raus (Strafgeld etc, aber kein Fahrverbot). Nun wurde ich auf einer Anbindungstselle der A19 VERMUTLICH mit 23 km/h zu viel geblitzt.

    Was droht mir nun? Werden beide Vergehen getrennt voneinander gewertet?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Lara,

      die Widerholungstäterregel gilt nur ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h.
      Das Bußgeld und die Strafe kann jedoch trotzdem höher ausfallen, da die Behörde Beharrlichkeit annehmen kann.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  243. Thomas sagt:

    Hallo,
    ich wurde 2x innerhalb eines Jahres mit über 26km/h geblitzt. Dem Fahrverbot als Wiederholungstäter konnte ich durch eine Verdopplung der Geldstrafe entgehen. 3 Monate später, erwischte es mich auf der Autobahn mit 38km/h zu viel. Droht hier erneut ein Fahrverbot aufgrund von Wiederholung? Der erste Verstoß liegt über 1Jahr zurück – der zweite wurde vor 3 Monaten rechtskräftig(Verdopplung der Strafe).

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Thomas,

      bei zwei Geschwindigkeitsverstößen über 26 km/h innerhalb eines Jahres ist es möglich, als Wiederholungstäter zu gelten.

      Ihr Team von Bussgeldrechner.org

  244. Andi sagt:

    Hallo ihr lieben,
    Ich wurde im Zeitraum märz2015 – februar 16 3 x mal über 21 kmh zu schnell geblitzt und habe wie zu erwarten ein 1 monatiges Fahrverbot im Juni 2016 Abgebüßt. Nun bekam ich erneut post dass ich ende November 3/10 Abstand gehalten habe bei 140 kmh. 240 Euro Bussgeld 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.
    Allerdings nur eine Zeugenermittlung da Firmenfahrzeug.
    Ist es möglich dass der Entzug verlängert wird, da das letzte Fahrverbot erst 17 Monate her ist?
    Über Antwort würde ich mich freuen.

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Andi,

      in der Regel sollte bei einem einmal ausgestellten Bußgeldbescheid keine Verlängerung des Fahrverbotes mehr eintreten.

      Ihr Team von Bussgeldrechner.org

  245. Felix sagt:

    Hallo,

    Ich wurde im Dezember 2016 mit 50 km/h zu schnell außerorts geblitzt, damals 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot und Bußgeld.
    Im November 2017 wurde ich mit 52 km/h zu schnell innerorts geblitzt.
    Was habe ich zu erwarten? Auch in Hinsicht auf mein Punktekonto? (Ansonsten liegen keine Verstöße vor)

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Felix,

      als Wiederholungstäter wird das ursprüngliche, laut Bußgeldkatalog für einen Verstoß fällige Fahrverbot um einen Monat verlängert. Für einen Geschwindigkeitsverstoß innerorts von 52 km/h kommen laut Bußgeldkatalog 2 Punkte, 280 Euro und zwei Monate Fahrverbot zusammen. Als Wiederholungstäter würde ein Monat Fahrverbot hinzukommen.

      Ihr Team von Bussgeldrechner.org

  246. vomba sagt:

    Hallo,
    ich habe jetzt einen Bußgeldbescheid wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 25 km/h außerorts (Autobahn) aus September erhalten. Wegen zweier Voreintragungen, die jetzt aber anderthalb bzw. knapp über zwei Jahre her sind, wurde die Regelbuße anscheinend „doppelt“ erhöht (von 70 auf 110 €). Ist das trotz des relativ großen Abstands so in Ordnung? Zwischendurch war ich auch mal 19 zu schnell; aber das darf die Behörde doch wohl nicht berücksichtigen, wenn und weil es nicht eingetragen ist? Ich fahre ca. 40.000 km im Jahr und lebe in Rheinland-Pfalz.

  247. Andreas sagt:

    Hallo, eine kurze Frage zum konkreten Zeitraum von Wiederholungstaten:

    1. Ordnungswiedrigkeit: Geschwindigkeitsübertretung um 26km/h außerhalb geschlossener Ortschaften (1 Punkt).
    Datum der Tat: 05.08.2016
    Rechtskraft der Entscheidung: 13.12.2016

    2. Ordnungswiedrigkeit: Geschwindigkeitsübertretung um 43km/h außerhalb geschlossener Ortschaften (2 Punkte).
    Datum der Tat: 24.10.2017
    Rechtskraft der Entscheidung: noch offen

    Zwischen Begehen von Tat 1. und Begehen von Tat 2. liegen mehr als 12 Monate.
    Allerdings zwischen Rechtskraft von Tat 1. und Begehen von Tat 2. weniger als 12 Monate.

    Kommt in diesem Fall die Regelung für Wiederholungstaten in Anwendung oder nicht?

    Beste Grüße
    Andreas

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Andreas,

      die Wiederholungstäterregel bezieht sich auf die Rechtskraft des Bußgeldbescheids und den Tattag des erneuten Verstoßes.

      Das Team von Bussgeldrechner.org

  248. Michael G. sagt:

    Ich bin innerhalb von 8 Minuten 2 x mit 32 bzw. 34 km/h zu schnell innerorts geblitzt worden. Bin davon ausgegangen, daß ich außerorts unterwegs bin (Gewerbegebiet).

    Was kommt im schlimmsten Fall auf mich zu ?

  249. Frank B. sagt:

    Hallo
    Am 12.11 bin ich Innerorts mit 23 kmh gemessen worden( Innerorts ) und habe gestern einen Anhörungsbogen in der Post gehabt .
    Gestern am 23.13 bin ich auf der Autobahn ( mutmaßlichen ) in eine Baustelle noch einmal aufgefallen ( ca 80 statt 60 ).
    Ich bin auf den Führerschein angewiesen und hatte in über 25 Jahren noch nie einen Punkt .
    Was erwartet mich ?

    LG Frank B.

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Frank B.,

      bei geringen Geschwindigkeitsverstößen ist meist nur jeweils ein Bußgeld fällig.

      Das Team von Bussgeldrechner.org

  250. Simone sagt:

    Hallo, mein Sohn wurde Heiligabend mit 1,7 Promille (pusten) bei einer normalen Verkehrskontrolle erwischt. Problem: Seinen Führerschein hat er seit Dezember 2016 erst wieder bekommen. Sommer 2012 wurde er bereits schon mal während einer Verkehrskontrolle mit 2,4 Promille (Bluttest) erwischt. Er weiß, dass er ein Alkoholproblem hat und hat sich mir anvertraut. Mit welcher Strafe muss er rechnen und kann seine Einsicht, die Strafe mildern.
    Danke im voraus.

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Simone,

      bei wiederholtem Fahren unter Alkoholeinfluss kommt es in aller Regel zu einer weiteren MPU.

      Das Team von Bussgeldrechner.org

  251. Luna S. sagt:

    Hallo.

    Ich wurde innerhalb von einem Monat
    5 mal mit über 25 km/h geblitzt.

    Von zwei Ortsstellen habe ich schon den Überweisungsbescheid erhalten sowie 3 Punkte.
    Von den zwei anderen Ortschaften fehlt nach dem Anhörungsverfahren noch die 2 restlichen Bußgeldbescheide.
    Was kommt auf mich zu?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Luna S.,

      das lässt sich nur schwer vorhersagen. Warten Sie am besten die Bescheide ab. Ab 8 Punkten in Flensburg erfolgt allerdings der Entzug der Fahrerlaubnis.

      Das Team von Bussgeldrechner.org

  252. Volker sagt:

    Hallo

    Am 28,01,2016 bin ich mit 37 km/h zuviel innerhab der Ortschaft geblitzt worden und musste mein Führerschein für einen Monat abgeben.

    Am 7,12,2017 Wurde ich wieder geblitzt in der ortschaft mit 27km/h

    Kommt in diesem Fall die Regelung für Wiederholungstaten in Anwendung oder nicht?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Volker,

      die Wiederholungstäterregelung gilt nur, wenn Sie innerhalb eines Jahres die Geschwindigkeit zweimal um 26 km/h oder mehr überschreiten.

      Das Team von Bussgeldrechner.org

  253. Kristina sagt:

    Hallo
    Ich musste schon 2 mal meinen Führerschein für jeweils einen Monat abgeben. 1. Mal würde ich bei rot geblitzt und das 2. Mal abgehalten wegen zu geringem Abstand. Ein aufbauseminar musste ich nach dem ersten A Verstoß schon machen.
    Nun bin ich 3 mal innerhalb von 2monaten geblitzt worden 2 mal innerorts 1 mal außerorts nie über 20kmh. Womit muss ich nun Rechnen. 5 Punkte habe ich schon und die Probezeit würde verlängert.

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Kristina,

      für die einzelnen Geschwindigkeitsverstöße wird jeweils ein Bußgeld fällig.

      Das Team von Bussgeldrechner.org

  254. Phip sagt:

    Hallo liebes Team,

    ich wurde im Februar 2017 mit 61 km/h zu schnell auf der Autobahn geblitzt. Habe 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot und eine Geldstrafe von knapp 900€ zahlen müssen. gestern wurde ich geblitzt. denke, dass ich keine 26 km/h zu viel drauf hatte. Hatte maximal 95 drauf, + den Abzug der Toleranz..

    Was erwartet mich? wieder einen Monat abgeben? oder sogar 3 Monate weil ich „Wiederholungstäter“ bin?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Phip,

      lag die Überschreitung bei 26 km/h oder mehr, greift die Wiederholungstäterregelung und Sie erhalten ein Fahrverbot von einem Monat. Lag die Überschreitung unter diesem Wert ist in aller Regel nicht von einem Fahrverbot auszugehen.

      Das Team von Bussgeldrechner.org

  255. Phillip. S sagt:

    Hallo, ich wurde im Sommer 2017 mit 21 km/h zu viel angehalten hab das Bußgeld schon bekommen und wurde jetzt im Dezember 2017 mit ca. 40 km/h zu viel geblitzt. Was erwartet mich jetzt ? Beim ersten vergehen war es innerorts beim zweiten außerorts*

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Phillip,

      handelt es sich um eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 40 km/h, sind gemäß Bußgeldkatalog ein Bußgeld von 120 Euro und ein Punkt in Flensburg vorgesehen.

      Das Team von Bussgeldrechner.org

  256. Uli sagt:

    Ich würde letztes Jahr im März zweimal geblitzt Für eine Geschwindigkeitsüberschreitung am 28.03. habe ich einen Punkt erhalten. Für die zweite Geschwindikeitaüberschreitung vom 27.03. (164 in 100-Bereich auf der Autobahn) habe ich zwei Punkte und ein Fahrverbot von einem Monat erhalten. Das Fahrverbot habe ich im Juni/Juli „abgesessen“. Nun habe ich eine Anhörung bekommen, dass ich auf der Autobahn mit 127 km/h den Mindestabstand nicht eingehalten habe und mit 27 m unter 5/10 der Hälfte des Tachostandes gelegen bin. Das bedeutet neben einem Bußgeld wieder einen Punkt in Flensburg.
    Muss ich darüber hinaus mit einem erneuten Fahrverbot rechnen?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Uli,

      grundsätzlich können über genaue Sanktionen keine Vorhersagen getroffen werden – diese sind von der Person, den genauem Umständen und nicht zuletzt der bearbeitenden Behörde abhängig. Ein erneutes Fahrverbot ist wahrscheinlich, da Sie auch als „beharrlich“ eingestuft werden könnten – mit Sicherheit können wir dies jedoch nicht sagen. Sie müssen wohl Ihren Bußgeldbescheid abwarten.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  257. Michael sagt:

    Hallo, ich hatte letztes Jahr im Februar ein Fahrverbot wegen zu schellen Fahrens innerorts 32 km/h. Jetzt wurde im Januar rechtskräftig ein Fahrverbot für einen Monat ausgesprochen wegen zu schnellen Fahrens ausserorts (29km/h). Dieses Fahrverbot wollte ich jetzt im Januar antreten. Jetzt habe ich erneut post bekommen und wurde mit genau 26 km/h ausserorts nach Abzug der Toleranz geblitzt. Womit habe ich zu rechnen? Sollte ich Einspruch einlegen? Vielen Dank.

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Michael,

      eins vorweg: Es ist uns nicht erlaubt, eine Rechtsberatung zu erteilen. Ob Sie einen Einspruch erheben wollen oder nicht, müssen Sie selbst abwägen.

      Sie werden mit großer Wahrscheinlichkeit als „Wiederholungstäter“ bzw. als „beharrlich“ eingestuft, was bedeutet, dass Ihre Sanktion strenger als üblich ausfällt. Auch ein erneutes Fahrverbot ist nicht ausgeschlossen. Wie genau eine Sanktion letzten Endes ausfällt, kann jedoch nicht vorhergesagt werden.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  258. Ande B. sagt:

    Ich habe das 1-monatige Wiederholungstäter Fahrverbot mit einem Bußgeldbescheid mit Rechtkraft im Dezember 2015 abgesessen. Gilt nach Rechtskraft des 2ten Bescheides, dass einem zum Wiederholungstäter werden ließ, wieder eine 12-monatige Frist oder eine Verlängerte? Droht mir also der Wiederholungstat-Vorwurf wenn ich im Januar 2018 erneut „erheblich“ zu schnell gewesen wäre?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Ande B.,

      grundsätzlich ist es schwer, eine konkrete Sanktion einzuschätzen – dies hängt von der Person, den genauen Umständen und nicht zu letzt der bearbeitenden Behörde ab.

      Von Wiederholungstäter wird gesprochen, wenn ein Fahrer innerhalb eines Jahres zwei Mal mit min. 26 km/h zu viel unterwegs war. Dies disqualifiziert sie zwar – nichtsdestotrotz könnten Sie als „beharrlich“ eingestuft werden, was ebenfalls strenger geahndet wird. Wie Sie nun letzten Endes sanktioniert werden, können wir leider nicht vorhersagen, Sie müssen Ihren Bußgeldbescheid abwarten.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  259. Ingo sagt:

    Hallo,

    ich bin Mitte November 2016 mit 26 km/h zu schnell außerorts geblitzt worden. Ich habe daraufhin einen Zeugenfragebogen erhalten und diesen mit meinen Angaben ausgefüllt. Erst am 30. Januar 2017 habe ich dann den Bußgeldbescheid erhalten und am selben Tag gezahlt.

    Nun bin ich unglücklicher Weise heute (17. Januar 2018) mit 34km/h zu schnell von einem mobilen Messfahrzeug angehalten worden.

    Wie sieht das hinsichtlich Wiederholungstat aus? Ab wann begann die 12 Monatsfrist zu laufen und liege ich mit meinem heutigen Vergehen innerhalb dieser 12 Monatsfrist?

    Danke!

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Ingo,

      die Frist beginnt mit Rechtskraft des Bescheids, der in der Regel bei Zahlung der Buße eintritt, spätestens aber nach zwei Wochen ab Erhalt. Bei Zahlung vor mehr als 12 Monaten sollte die Frist also bereits verstrichen sein.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  260. Horst sagt:

    Hallo, ich bin am 14.11.16 außerorts mit 31km/h zu schnell geblitzt worden. Der Bußgeldbescheid stammt vom 28.12.2016.
    Am 08.01.2018 bin ich in einer 30er Zone mit 60 km/h geblitzt worden, also 30 zu schnell. Im heute zugestellten Anhörbogen wird mir Vorsatz vorgeworfen, woraufhin sich der Regelsatz des Bußgeldkataloges verdoppeln soll. Ist das richtig so? Drohen mir damit Punkte in Flensburg oder gar ein Fahrverbot? Vielen Dank im Voraus!

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Horst,

      Sie gelten zwar nicht als Wiederholungstäter, wenn die Bußgeldstelle jedoch Vorsatz annimmt, kann sie die Summe erhöhen.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  261. Tobias G. sagt:

    Hallo liebes Bussgeldrechner-Team,

    ich wurde Mitte Dezember mit 31 zu schnell außerorts geblitzt, und dann nochmal Anfang Januar mit 32 zu schnell (dort mit pistole und direkter Kontrolle). Das zweite Blitzen war noch VOR der Ankunft des Anhörungsbogens für den ersten Vorfall. Bekomme ich nun das einmonatige Fahrverbot für die 2mal >25 km/h außerorts? Ich wusste von dem ersten Blitzen nicht einmal bis eine Woche nach dem zweiten Blitzen, da es im Rahmen einer Abstandsmessung war, und somit von mir gar nicht sofort zur Kenntnis genommen wurde und ich folglich auch mein Fahrverhalten gar nicht anpassen konnte.

    Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.

    Liebe Grüße
    Tobias

  262. Benjamin sagt:

    Hallo kurze Info ich bin im September 2017 geblitz worden wohlgemerkt mit dem Lkw außerhalb es waren 50 km/h und sie haben mich mit 74km/h erwischt 80 Euro und 1 Punkt .Und heUte im Januar 18 dürch ein verdecktes Verkehrsschild was ich auf dem Rückweg bemerkt hatte es stand ein lkw vor dem schild frage können die das auch fallen lassen und wenn nicht es waren heute 50 außerhalb und ich meine ich hatte ca 70-73 drauf lg

  263. Jürgen sagt:

    Hallo BGR-Team,
    ich habe hier nichts genaues zur Verjährung alter Alkoholfahrten gefunden.
    Ich habe foldenden Fall:
    Alkoholfahrt ohne Vorfall mit 0,78 November 2015, 500€+ 1 Monat(Mai) Fahrverbot.
    Alkoholfahrt ohne Vorfall mit 0,75 Dezember 2017, 1000€ + 3 Monate.
    Ich habe so einiges zu Verjärungsfristen gefunden, 3, 6 Monate 1, 2 oder 3 Jahre bei diversen Straftaten, aber nichts darüber, wie lange eine alte Alkoholfahrt rechtskräftig bleibt. Wie sind da die Gesetze? Wo steht das?
    Im Voraus vielen Dank!
    VG
    Jürgen

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Jürgen,

      die Alkoholfahrt bleibt immer rechtskräftig, die Rechtskraft erlischt nicht, wenn Sie die Sanktionen antreten.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  264. Sebastian sagt:

    Hallo, ich bin vorletztes und letztes Jahr mit jeweils mindestens 26 km/h außerorts zu viel geblitzt worden. Das Fahrverbot als Wiederholungstäter in Höhe von einem Monat habe ich abgeleistet. Jetzt bin ich wieder mit 27 km/h – allerdings innerorts – geblitzt worden. Gelte ich jetzt wieder als Wiederholungstäter oder giltet das wieder als neuer „Erstverstoß“?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Sebastian,

      die Wiederholungstäterregelung greift in diesem Fall nicht. Allerdings kann die Behörde bei beharrlichen Pflichtverletzungen die Sanktionen anheben.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  265. Carsten sagt:

    Wer verhängt das Fahrverbot für Wiederholungstäter. Der zuständige Kreis/Stadt oder Flensburg?

  266. Kevin sagt:

    Hallo,
    wurde letzten Freitag aufder BAB mit 150 (laut Tacho) geblitzt (zulässige Höchstgeschwindigkeit ist dort 120)

    Heute wurde ich ungefähr 20 Kilometer weiter wieder geblitzt, tacho zeigte 140, zulässige höchstgeschwindigkeit 120.

    mit was muss ich rechnen?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Kevin,
      Sanktionen für Wiederholungstäter drohen erst dann, wenn der erste Verstoß von mindestens 26 km/h rechtskräftig ist. Dies ist laut Ihrer Schilderung nicht der Fall. Die Sanktionen der Geschwindigkeitsüberschreitung können Sie unserem Bußgeldkatalog entnehmen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  267. Helmut sagt:

    Hallo, vor etwa 20 Monaten wurde ich auf der Autobahn mit etwa 23 Km/h zu schnell geblitzt, vor 5 Wochen mit einem zu kleinen Abstand (4/10) und nun am 8.3.2018 innerorts mit etwa 58 km/h. was habe ich zu erwarten? Danke im voraus.

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Helmut,

      es kommt darauf an, ob die Verkehrsverstöße als gleichartig gewertet werden. Dann könnte das Bußgeld für die Geschwindigkeitsüberschreitung höher als normal ausfallen.
      Die Geschwindigkeitsüberschreitung von vor 20 Monaten dürfte hier eigentlich zu lange her sein, um ins Gewicht zu fallen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  268. Jan sagt:

    Guten Tag,
    Ich bin innerhalb eines Jahres nun 3x geblitzt worden. 2x mit etwa 40kmh zu schnell und 1x mit 30kmh. Zwei Bußgeldbescheide erwarte ich noch. Wie lange wird mein Führerschein weg sein und werden die Wiederholungstaten teurer?
    Vielen Dank im Voraus

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Jan,
      aufgrund der Einstufung als Wiederholungstäter müssen Sie zusätzlich zu den generellen Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog mit einem weiteren Monat Fahrverbot rechnen. Wie hoch die Bußgelder ausfallen und welche weiteren Sanktionen drohen, können Sie in unserem Ratgeber zur Geschwindigkeitsüberschreitung entnehmen: Ratgeber Geschwindigkeitsüberschreitung. Darüber hinaus kann die Möglichkeit bestehen, dass die zuständige Behörde aufgrund von Beharrlichkeit ein höhes Bußgeld erhebt. Dies ist allerdings eine Einzelfallentscheidung.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  269. Sina sagt:

    Hallo,
    Ich wurde letzten Monat auf der Autobahn mit 125km/h (erlaubt: 80) geblitzt. Kurz darauf wurde ich mit 90km/h innerorts geblitzt, was leider reine Dummheit und Fahrlässigkeit war. Den Bescheid über den 1. Blitzer habe ich bereits erhalten (1 Monat Fahrverbot, 2 Punkte). Was droht mir nun bei dem 2. Bescheid? Ich habe seit 8 Jahren meinen Führerschein und bis dato weder einen Unfall noch einen Punkt. Ich bin durch diesen kurzen Abstand Wiederholungstäter, jedoch war der 1. Blitzer ein “Augenblickversagen“ da ich das Schild auf der Autobahn nicht gesehen habe. Ich weiß jedoch, dass dies unglaubwürdig klingt weil ich kurz darauf erneut geblitzt wurde, aber es entspricht nichtsdestotrotz der Wahrheit. Ich bin leider aus Beruflichen Gründen auf meinen Führerschein angewiesen und länger als 1 Fahrverbot ist für mich fast unmöglich umzusetzen. Könnte ich evtl. ein längeres Fahrverbot z.B. auf 2×1 Monat aufteilen? Und mit welcher Geldstrafe hätte ich ca zu rechnen?

    Vielen Dank im Voraus!

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Sina,
      bei einem Geschwindigkeitsverstoß von bis zu 40 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften sieht der Bußgeldkatalog ein Bußgeld in Höhe von 160 Euro, 2 Punkte sowie einen Monat Fahrverbot vor. Darüber hinaus müssen Sie als Wiederholungstäter mit einem weiteren Monat Fahrverbot rechnen. In der Regel ist es nicht möglich ein Fahrverbot aufzuteilen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  270. Thorsten sagt:

    Hallo,

    ich wurde im November 2016 und Oktober 2017 mit 30 km/h außerorts zu schnell geblitzt. Folge war, dass ich am 20.02.2018 den Führerschein für 4 Wochen abgegeben habe. Ich darf also ab nächste Woche Dienstag (20.03.2018) wieder fahren.

    Ich wurde am 12.02.2018 erneut geblitzt. Dieses mal auf der Autobahn mit 24 km/h zu schnell.

    Muss ich mit einem erneuten Fahrverbot wegen erneuter Wiederholung rechnen? Eigentlich doch erst ab 26 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung, oder?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Thorsten,
      die Regelung für Wiederholungstäter greift nur, wenn Sie innerhalb von 12 Monaten zwei Geschwindigkeitsüberschreitungen mit mehr als 25 km/h begehen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  271. Timo sagt:

    Guten Tag, letztes Jahr im September habe ich für 1 Monat meinen Führerschein abgeben müssen da ich zweimal mehr als 25 Kmh unterwegs war. Nun wurde ich vor 2 Wochen erneut mit 36kmh zu schnell geblitzt. Meine Lebensgefährtin ist Schwanger (4.Monat) und musste dringend auf die Toilette. Nächste Ausfahrt war nicht weit. Daher war ich zu schnell unterwegs und genau da war die Baustelle auf der BAB in der es mich erwischt hat. Mit was muss ich rechnen?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Timo,
      es kann sein, dass Sie für das „Fahren mit hoher, nicht angepasster Geschwindigkeit trotz angekündigter Gefahrenstelle, z.B. einer Baustelle“ mit einem Bußgeld von 100 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen müssen. Es besteht allerdings auch die Möglichkeit, dass Ihnen die Geschwindigkeitsüberschreitung gemäß Bußgeldkatalog (120 € und ein Punkt) zu Lasten gelegt wird. Die Entscheidung liegt dabei im Ermessen der Beamten.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  272. Marcel sagt:

    Hallo, ich hab eine Frage ich wurde vor 1 Woche mit ca. 30 km/h zu schnell in der 70er Zone geblitzt, nun hatte ich vor knapp 2 Jahren ein Alkoholvergehen mit Führerscheinentzug von 1 Monat. Gilt dies nunals Wiederholungstat, da Alkohol am Steuer ja langjähriger an einem haftet? Wird ein Vergehen mit Alkohol und ein Vergehen mit Geschwindigkeitsüberschreitung getrennt oder fließt das für die Regel Wiederholungstäter zusammen?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Marcel,
      in dem von Ihnen geschilderten Beispiel müssen Sie zwischen den Tatbeständen differenzieren. Bei wiederholten Alkoholvergehen folgt eine Erhöhung der Sanktionen. Wohingegen die Regelung für Wiederholungstäter nur greift, wenn Sie innerhalb von 12 Monaten zwei Geschwindigkeitsüberschreitungen mit mehr als 25 km/h begehen. Dies ist laut Ihren Angaben bei Ihnen aber nicht der Fall.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  273. Udo sagt:

    Hallo,
    ich bin innerhalb geschl. Ortschaften mit 22km/h (schon abzgl. der 3 km/h) zu schnell geblitzt worden (=>hat mich 80€ und einen Punkt gekostet).
    Jetzt haben sie mich nach 2 Monaten außerhalb geschl. Ortschaften auch mit 22km/h (schon abzgl. der 3 km/h) zu schnell geblitzt (70€ und 1 Punkt).
    Bin ich Wiederholungstäter und muß mit einem Fahrverbot rechnen?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Udo,

      die Wiederholungstäterregel gilt – wie im Text zu lesen – erst ab 26 km/h Überschreitung.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  274. Sebastian sagt:

    Hallo,
    so ganz kann ich aus euren Antworten noch nicht erkennen wann man als Wiederholungstäter angesehen wird. In einigen Antworten schreibt ihr dass es sich um den selben Verstoss innerhalb eines Jahres handeln muss, in anderen Antworten schreibt ihr dass dies aber nur zutrifft wenn der erste Verstoss bereits sanktioniert wurde, man also Kenntnis von dem Verstoss haben muss.
    Dann wiederum schreibt ihr als Antwort auf eine Frage wie es sich verhält bei zwei Verstössen innerhalb von 3 Tagen, das hier die Wiederholungstäter-Regelung greift.
    Bei 2 Verstössen innerhalb von 3 Tagen ist sicher der erste Verstoss noch nicht sanktioniert, somit kann nach eurer Definition die Wiederholungstäterregel nicht greifen.

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Sebastian,

      in der Regel laufen die 12 Monate ab Rechtskraft des Bußgeldbescheids des ersten Verstoßes. Je nach Einzelfall kann es jedoch Abweichungen geben. Zudem kann die Behörde auch Beharrlichkeit annehmen. Zur Beurteilung eines konkreten Falls wenden Sie sich bitte an einen Anwalt.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  275. Hakan sagt:

    Hallo,

    wurde innerhalb von einem monat 2 mal geblitzt ein mal mit 24 km/h ausserhalb und nach 3 wochen bevor der Bescheid gekommen ist wieder mit 34km/ h ausserhalb geschlossener ortschaft. Bekomme ich in dem Fall ein Fahrverbot?

    Gruß
    Hakan

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Hakan,

      die Wiederholungstäterregel bezieht sich nur auf Fahrten, die mindestens 26 km/h über dem Limit lagen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  276. Hakan sagt:

    beides waren nach abzug toleraz

  277. Alex sagt:

    Hallo, ich habe ebenfalls eine Frage.
    Ich wurde vor zwei Wochen wegen zu wenig Abstand erwischt (18m bei 129km/h). Auf dem Bescheid steht nun 160€ Geldstrafe, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Soweit ich mich informiert habe, kann man dann innerhalb von 4 Monaten auswählen, wann man den Führerschein abgibt.
    Nun wurde ich aber auch vor genau 11 Monaten ebenfalls wegen zu geringen Abstands schon einmal bestraft (19m bei 107km/h). Damals habe ich 80€ und 1 Punkt bekommen.

    Habe ich nun eine erhöhte Strafe als „Wiederholungstäter“ zu rechnen oder bleibt es bei dem einem Monat Fahrverbot?

    Danke und Grüße
    Alex

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Alex,

      in der Regel sollte es bei den im Bußgeldbescheid verhängten Strafen bleiben.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  278. Matthias sagt:

    Ich wurde vor gut 7Wochen im Stau mit dem Handy in der Hand erwischt, als ich mein Navigationssystem ändern wollte.

    Vor gut 1er Woche mit dem Fahrzeug an einer Brücke (innerorts), fast außerhalb der Ortschaft (200m vor Ortsschild) geblitzt.
    74km/h nach Abzug der Toleranz.

    Handy gibt 1 Punkt und Bußgeld
    74 km/h gibt auch 1 Punkt.

    Muss ich jetzt aber mit einem Fahrverbot rechnen?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Matthias,

      die Wiederholungstäterregel bezieht sich nur auf gleichartige Verstöße.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  279. Lauren sagt:

    Hallo,
    Ich bin im letzten Jahr zweimal mit mehr als 26km/h auf der Autobahn geblitzt worden und habe einen weiteren Punkt kassiert, allerdings unter 26 km/h. Ich habe im Feburar diesen Jahres das Fahrverbot von einem Monat abgegolten, das als Strafe für die Wiederholungstat im letzten Jahr verhängt wurde.
    Heute wurde ich erneut auf der Autobahn geblitzt, bin aber nicht sicher ob über oder unter 26 km/h nach Toleranzabzug.
    Frage jetzt: Wird der Zeitraum „innerhalb eines Jahres“ nach Kalenderjahr oder nach dem Tag des ersten Vergehens berechnet? Und falls es nach dem Stichtag geht, was würde mich in beiden Fällen (über/unter 26kmh) erwarten?

    Lg Lauren

  280. Karo sagt:

    Hallo.. Im letzten Jahr wurde ich auf der Autobahn geblitzt (80 zone Baustelle) ca 80 € Strafe und 1 Punkt. Jetzt innerhalb der 12 Monate innerorts 30 zone ich ungefähr 60 km.. Er sagte 80 € und 1 Punkt wenn nix weiter vorliegt in Flensburg… Wegen dem auf der Autobahn vermute ich ein Fahrverbot… Womit kann ich genau rechnen..?😬

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Karo,

      als Wiederholungstäter gilt, wer innerhalb eines Jahres zwei Mal mit mindestens 26 km/h zu viel unterwegs ist. Dann fällt die übliche Ahndung häufig etwas strenger aus, unter anderem durch ein temporäres Fahrverbot. Genaue Sanktionen können wir grundsätzlich nicht vorhersagen, da dies vom Einzelfall und der bearbeitenden Behörde abhängig ist.

      Die Redaktion von bussgeldrechner.org

  281. Mike sagt:

    Guten Tag,
    dreimal Geblitzt innerhalb von 12 Monaten.
    Heute habe ich zwei Zeugenfragebogen aus zwei verschiedenen Kreisen bekommen. Einmal fuhr ich leider 21km/h innerhalb und einmal 9km/h außerhalb zu schnell. Vor einem Monat hatte ich bereits eine Überschreitung von 15km/h außerhalb. Muss ich jetzt mit einem Fahrverbot rechnen, da ich dreimal geblitzt worden bin?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Mike,

      genaue Sanktionen können wir nicht mit Sicherheit vorherbestimmen, da dies vom individuellen Fall und auch der bearbeitenden Stelle abhängt. Ausgeschlossen ist es jedoch nicht. Sie müssen wohl leider Ihren Bußgeldbescheid abwarten.

      Die Redaktion von bussgeldrechner.org

  282. Marvin sagt:

    Guten Tag,
    Ich befinde mich bereits in der verlängerten Probezeit (genau 1 Jahr vor Ablauf)
    Ich wurde damals mit 1,4 ng THC im Blut von der Polizei angehalten. 6 Monate Fahrerlaubnisentzug und MPU (beim ersten Mal bestanden)

    Jetzt wurde ich am Donnerstag Abend erneut angehalten und habe 2 Tage zuvor und auch davor ab und zu geringe Mengen Cannabis konsumiert wobei ich allerdings niemals auf Rausch gefahren bin.

    Jetzt meine Frage: Was erwartet mich als Wiederholungstäter? Wie lange muss ich den Führerschein abgeben wenn wieder über 1,0 ng THC nachgewiesen werden?
    Bundesland Niedersachsen, Landkreis Harburg

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Marvin,

      das können wir leider nicht vorhersagen, da dies vom Einzelfall und den bearbeitenden Behörden abhängig ist. Mitunter kann eine erneute MPU die Folge sein.

      Die Redaktion von bussgeldrechner.org

  283. Peter sagt:

    Ich habe 6 Punkte in Flensburg.
    – 1 am 15.12.2015 wegen 31km/h zu schnell
    – 1 am 09.03.2016 wegen 27km/h zu schnell
    – 1 am 07.06.2016 wegen 23km/h zu schnell
    – 1 am 12.07.2016 wegen 29km/h zu schnell (+ 1 Monat Fahrverbot)
    – 1 am 09.09.2017 wegen 23km/h zu schnell
    – 1 am 20.09.2017 wegen 25km/h zu schnell

    Jetzt wurde ich wieder Geblitzt, mit 29km/h zu schnell… Natürlich bekomme ich wieder einen Punkt. Aber das Bußgeld wurde auch von 80€ direkt auf 160€ erhöht. Als ich Widerspruch einlegte und eine Begründung verlangt habe, kann nur folgendes zurück:
    „auf Ihren Einspruch habe ich die getroffene Entscheidung noch einmal im Rahmen des Zwischenverfahrens gemäß § 69 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) überprüft.
    Die Geldbuße wurde gemäß § 17 OWiG in Verbindung mit § 3 BKatV wegen mehrerer Voreintragungen im Fahreignungsregister auf 160€ erhöht.“

    Ist eine Verdopplung des Bußgeldes gerechtfertigt ohne eine genaue Begründung zu nennen?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Peter,

      Ihr Zitat beinhaltet eine Begründung: § 3 Abs. 4a der Bußgeldkatalog-Verordnung sieht vor, dass im Falle von Vorsatz die Geldstrafe zu verdoppeln ist. Aufgrund Ihrer vorherigen Delikte wurde offensichtlich von einem Vorsatz ausgegangen. Insofern ist die Verdoppelung des Bußgeldes rechtens.

      Die Redaktion von bussgeldrechner.org

  284. Mario sagt:

    Hallo,
    habe da mal eine Frage.

    Habe meinen Führerschein Grad 2 Monate nach bestandener MPU wegen THC zurück bekommen.

    Jetzt wurde mir der Führerschein erneut entzogen, ich wurde mit 1,6 pro Mille (Atem) angehalten. Hoffe mein Blutwerte liegt unter 1,59.

    Bin ich nun ein Wiederholungstäter? Oder wird zwischen THC und Alkohol differenziert?

    Fall A mein Wert liegt über 1,6, womit ist zu rechnen?
    Fall B der Wert wird über 1,6 liegen.

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Mario,

      grundsätzlich können wir genaue Sanktionen nicht vorhersagen, da diese vom Einzelfall und der bearbeitenden Stelle abhängig sind. Die Wahrscheinlichkeit, dass Sie als Wiederholungstäter eingestuft werden, ist jedoch sehr hoch. Ab Werten rund um 1,6 Promille muss – neben den anderen Sanktionen – von einer Entziehung der Fahrerlaubnis ausgegangen werden.

      Die Redaktion von bussgeldrechner.org

  285. Detlef sagt:

    Hallo,

    ich wurde im Juni 2017 mit 31 km/h zu viel geblitzt.
    Am 20.4.2018 wurde ich 2 mal geblitzt:

    1x mit 11 km zu viel
    1x mit 21 km zu viel

    Für beide Fälle habe ich am selben Tag Post erhalten, für das 1. Vergehen ein Bussgeldbescheid für den 2. Fall einen Anhörungsbogen.

    Mit was muss ich rechnen ?

    Vor allem im Hinblick auf: Wiederholungstäter, Beharrlichkeit?

    Vielen Dank

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Detlef,

      genaue Sanktionen können wir grundsätzlich nicht vorhersagen. Im Regelfall zählt als Wiederholungstäter, wer min. zwei Mal in einem Jahr mit mind. 26 km/h zu viel unterwegs war – dies trifft zwar nicht auf Sie zu, dennoch könnte Ihnen Beharrlichkeit unterstellt werden. Ist dem so, verschärft sich die Sanktion – das ist jedoch Sache der bearbeitenden Behörde.

      Die Redaktion von bussgeldrechner.org

  286. Jürgen sagt:

    Hallo, ich wurde im Oktober 2017 mit 21km/h innerhalb geschlossener Ortschaft zu schnell geblitzt (Bußgeld 80€ und 1 Punkt). Im Mai 2018 wurde ich mit 23km/h außerhalb geschlossener Ortschaft geblitzt (Bußgeld 70€ und 1 Punkt). Wieder im Mai 2018 geblitzt wegen Abstandsunterschreitung (Bußgeld 100€ und 1 Punkt).
    Droht mir jetzt ein Fahrverbot?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Jürgen,

      wenn es nicht schon angeordnet wurde, droht Ihnen kein Fahrverbot. Als Wiederholungstäter gelten Sie auch erst, wenn Sie innerhalb von 12 Monaten zweimal mit mehr als 26 km/h unterwegs waren.

      Die Redaktion von bussgeldrechner.org

  287. Veronika sagt:

    Hallo Bussgeldrechner Team,
    ich benötige eine Einschätzung von Ihnen für folgenden Sachverhalt:
    Tatbestand 1, Rechtskraft 16.07.2016 1 Punkt für Geschwindigkeitsüberschreitung um 24 km/h
    Tatbestand 2, Rechtskraft 21.10.2016 1 Punkt für Geschwindigkeitsüberschreitung um 26 km/h
    Tatbestand 3, Rechtskraft 0.5.04.2017 1 Punkt mit 1 Monat Fahrverbot (abgeleistet) für Geschwindigkeitsüberschreitung um 32 km/h
    Tatbestand 4, Rechtskraft 29.03.2018 1 Punkt mit 1 Monat Fahrverbot (abgeleistet) für Geschwindigkeitsüberschreitung um 25 km/h
    –> Gesamtpunktestand in Flensburg 4 Punkte

    Heute 13.6.2018 erhalte ich einen Brief mit Abstand weniger als 5/10 bei einer Geschwindigkeit von 120 km/h

    Ist mit einem erneuten Fahrverbot und Punkten zu rechnen und wenn ja, in welcher Höhe und welche Zeitdauer? Sollte ich einen Anwalt konsultieren?

    Ich würde gerne zusätzlich das einmalige Punkteabbauseminar besuchen, da ich beruflich aufgrund meiner Außendiensttätigkeit auf die Fahrerlaubnis angewiesen bin.

    Vielen Dank und viele Grüße,

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Veronika,
      gemäß Ihren Angaben sieht der Bußgeldkatalog für den Abstandsverstoß ein Bußgeld in Höhe von 75 Euro sowie einen Punkt vor.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  288. Daniel sagt:

    Hallo,

    Bin vor kurzem mit 23 km/h zu schnell außerorts in einer 50 Zone gelasert worden. 1 Punkt, erhöhte Geldbuße..
    Jetzt bin ich auf der Autobahn mit 36 km/h geblitzt worden. Daneben gab es kleinere Verstöße mit Geldbußen um die 20€.
    Muss ich mit einem Fahrverbot rechnen?

    Vielen Dank und herzliche Grüße

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Daniel,
      die Regelung für Wiederholungstäter greift nur, wenn Sie innerhalb von 12 Monaten zwei Geschwindigkeitsüberschreitungen mit mehr als 25 km/h begehen. Dies ist laut Ihren Angaben nicht der Fall.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  289. Nico sagt:

    Hallo,
    nach 17 Jahren ohne Punkte bin ich im April 2017 von einem Provida Fahrzeug auf meinem Arbeitsweg gefilmt worden. Nach Abzug der Toleranz war ich 26 Km/H zu schnell und habe meinen ersten Punkt kassiert.
    Im Februar 2018 habe ich mein neues Auto aus Berlin abgeholt und eine Tempobeschränkung auf 100 Kmh übersehen. Exakt wieder 26 Km/H zu schnell. Demnach habe ich einen weiteren Punkt bekommen und gelte als Wiederholungstäter. Der Führerschein ist demnach nun für einen Monat weg.
    Meine Problem ist nun: Ich war vor einer Woche am Gardasee mit 100er Anhänger und meine Mitfahrerin ist krank geworden. Ich habe also den ganzen Fahrzeugtross alleine über 950 KM nach Hause fahren müssen. In Bayern auf der A93 habe ich eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80Km/H übersehen.
    Ich schätze mal dass ich mit 100Km/H durch gefahren bin – so wie die meiste Zeit des Weges. Ab 16km/H drüber gibt es beim Fahren mit Anhängern einen Punkt. Würde auch hier die Wiederholungstäter Regel gelten und der Punkt auf ein einmonatiges Fahrverbot ausgeweitet? Oder gilt auch hier die Regel mit 26Km/H?

    VG,
    Nico

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Nico,
      die Regelung für Wiederholungstäter greift in der Regel erst aber Verstößen von 26 km/h.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  290. Nico sagt:

    Guten Tag,

    ich habe nicht richtig aufgepasst und bin innerhalb eines

    Jahres zweimal mit 26 Km/H über dem Tempolimit auf einer

    Autobahn geblitzt worden. Konsequenterweise habe ich

    jeweils einen Punkt und aufgrund der Wiederholungstat ein

    einmontiges Fahrverbot bekommen.
    Mir ist nun leider folgendes passiert innerhalb dieses

    Jahres passiert: Ich bin mit einem PKW mit Motorrad-

    Anhänger (100er Zulassung) in Bayern unter einem 80er

    Schild mit 100 Km/H durchgefahren.
    Bei Anhängerfahrten gibt es laut Katalog ab + 16KmH einen

    Punkt. Würde dies auch als Wiederholungstat zu den anderen

    Vergehen gelten, oder müsste ich dafür auch mit +26 mit Anhänger geblitzt werden?

    VG,
    Nico

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Nico,
      die Regelung für Wiederholungstäter schreibt der Gesetzgeber eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h vor.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  291. Insa sagt:

    Hallo,
    Ich wurde 2012/2013/2014 (12/2014) wegen Handy am Steuer erwischt. 2017 1 Punkt wegen Abstandsmessung. Laut Kraftfahrt-Bundesamt Bundesamt habe ich zur Zeit 2 Punkte. Bzw wann erlöscht der erste Punkt vom Verstoß 12/2014? Heute (Juni/2018) wiederholt Handy am Steuer. Gelte ich bei 4x Handy innerhalb von 6 Jahren als Wiederholungstäter? Vielen Dank :-)

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Insa,
      die Regelung für Wiederholungstäter gilt nur für Geschwindigkeitsverstöße. Allerdings können wiederholte Verstöße zu einem höheren Bußgeld aufgrund von Beharrlichkeit führen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  292. Mari sagt:

    Hallo…ich habe eine Frage…ich bin am 30.05.18 ausserorts mit 25 km/h zu schnell geblitzt wurde und habe heute (30.06.18) den bussgeld bescheid 70 Euro plus 1 Punkt erhalten und sofort bezahlt. Blöderweise bin ich wahrscheinlich am 28.06.18 ausserorts mit 70 km/h statt erlaubten 50 km/h geblitzt wird. Womit habe ich zu rechnen?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Mari,
      welche Sanktionen der Bußgeldkatalog bei einem Tempoverstoß vorsieht, können Sie mithilfe unseres Bußgeldrechners ermitteln. Diesen finden Sie unter anderem hier: Ratgeber Geschwindigkeit.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  293. Amin sagt:

    Hallo,
    Vor mehr als 2 Jahren habe ich meinen ersten A-Verstoß begangen.
    Meine Probezeit wurde daher auf 2 Jahre verlängert und ich bekam 1 Punkt.
    Heute bekam ich ein Brief. Ich wurde am 09.06.2018 mit 34 km/h zu schnell in einer 80er Zone geblitzt. (Außerorts)

    Mitte Juni wurde ich von einem mobilen Blitzer erwischt, laut Tacho müssten es ca. 22-23 km/h gewesen sein. Noch kam kein Brief an. (Innerorts)

    Was erwartet mich, wenn beide Verfahren rechtskräftig sind?
    Wird mein Führerschein entzogen?
    Kann ich dagegen angehen bzw. eine freiwillige MPU absolvieren, um den Entzug meines Führerscheins zu entgehen?

    Immerhin habe ich nicht gewusst, dass ich so schnell unterwegs war bzw. dass ich mit 34 km/h geblitzt worden bin. Hätte ich es gewusst, dann wäre ich wohl im Laufe meiner Probezeit vorsichtiger gefahren.

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Amin,

      waren es min. oder mehr als 21 km/h, dann ist dies Ihr dritte A-Verstoß – auf diesen folgt im Regelfall, nebst anderen Sanktionen, die Entziehung der Fahrerlaubnis. Dies wird sich leider nicht abwenden lassen.

      Die Redaktion von bussgeldrecher.org

  294. Mike Z. sagt:

    Heute flatterte der Bußgeldbescheid wegen:

    Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage
    § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 132 BKat
    Geldbuße 180 Euro

    Die „Tat“ passierte vor ca. 2 Wochen. Der Polizist hatte keine Sicht auf „meine“ Ampel. Er stand auf der anderen Seite der Ampel und begründete es damit, dass die Ampel auf der gegenüberliegenden Straßenseite gleichgeschaltet sei. Obwohl ich ihn darauf hinwies, dass meine Ampel gelb war, beharrte er darauf, dass ich über rot gefahren bin, obwohl er keine Sicht auf meine überfahrene Ampel hatte.

    2 Fragen:

    1. Da ich wirklich über gelb gefahren bin und der Polizist es nicht beweisen kann – lohnt sich ein Einspruch?

    2. Warum wird ein Betrag von 180 Euro verlangt? Laut Bußgeldkatalog sind es bei einem einfachen Rotlichtverstoß 90 Euro? Ich habe derzeit paar Punkte in Flensburg wegen Geschwindigkeitsüberschreitung angesammelt.. Könnte es daran liegen?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Mike Z.,

      zu Ihren Fragen:

      1. Es ist uns nicht gestattet, Ihnen eine kostenlose Rechtsberatung zu erteilen. Dass bedeutet, wir dürfen Ihnen nicht zu Schritten raten oder davon abraten. Abgesehen davon ist es allgemein kaum abzuschätzen, ob ein Einspruch Erfolg haben wird oder nicht.

      2. Das Bußgeld für einen Rotlichtverstoß richtet sich auch danach, wie lang die Ampel bereits rot war und ob es zu einer Gefährdung kam. Zudem müssen Sie stets mit etwa 30 Euro Bearbeitungsgebühren rechnen.

      Die Redaktion von bussgeldrechner.org

  295. Tim sagt:

    Hallo,

    ich habe letztes Jahr im November meinen Führerschein für einen Monat wegen überhöhter Geschwindigkeit abgeben müssen. Nun bin ich wieder innerhalb einer geschlossener Ortschaft mit 21km/H zuviel geblitzt worden. Mit was muss ich rechnen, kann da wieder Fahrverbot auf mich zukommen?

    Gruß

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Tim,

      in Regelfall ist diese Geschwindigkeitsüberschreitung laut Bußgeldkatalog mit einem Punkt und 80 Euro Bußgeld belegt. Dennoch ist ein Fahrverbot nicht ausgeschlossen. Genaue Vorhersagen können wir grundsätzlich nicht treffen.

      Die Redaktion von bussgeldrechner.org

  296. Roland .E sagt:

    Hallo
    Am 8. Juli 2018 wurde ich um ca.12 Uhraußerhalb der Ortschaft geblitzt bin mir
    Aber nicht sicher ob es nicht der PKW vor mir war (ich war noch ca.100m
    Vom Blitzer entfernt) das wahr auf der Hinfahrt. Auf der Rückfahrt um ca.19 Uhr an einem anderen Ort wurde ich auf einer Kreuzung geblitzt. Bin auf jeden Fall zu schnell gewesen, im ersten fall bin ich mir nicht sicher da ich nicht auf den Tacho gesehen habe. Habe bis jetzt noch keine Post erhalten es würde
    mich aber interessieren mit was ich rechnen müsste (Fahrverbot?)
    Vielen Dank im Voraus
    Mit Freundlichen Grüßen Roland.E

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Roland E.,

      das können wir Ihnen nicht sagen, da wir nicht wissen, mit wie viel km/h zu viel Sie unterwegs waren. Das können Sie jedoch mit unserem Bußgeldrechner selbst überprüfen: https://www.bussgeldrechner.org/ – die Angaben sind ohne Gewähr. Ob Sie ein Fahrverbot erhalten oder nicht, hängt auch von der Entscheidung der Behörde ab.

      Die Redaktion von bussgeldrechner.org

  297. Marcus sagt:

    Hallo, ich würde 3 mal im einem Monat mit 69 geblickt. Zulässig waren 50. Was droht mir?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Marcus,

      neben Geldbußen und evt. auch einem Punkt können Sie als „beharrlich“ eingestuft werden – ist dies der Fall, verschärfen sich Ihre Sanktionen. Sie werden in einem Bußgeldbescheid hierüber informiert.

      Die Redaktion von bussgeldrechner.org

  298. Jens H. sagt:

    Hallo, ich wurde vor über 10 Jahren angehalten und es wurde Restalkohol festgestellt. Ich musste einen Monat meinen Führerschein abgeben.
    Letzten Monat bin ich am späten Nachmittag/frühen Abend zu einer Baustelle im Rahmen meiner Bereitschaft gefahren. Auf den Weg dorthin sind Rehe über die Leitplanke gesprungen, ich hatte mich erschrocken und das Auto in die Leitplanke gelenkt. Unter Schock und weil ich zur Arbeit musste, bin ich weiter gefahren… Nach meinem Arbeitseinsatz (ca. 1,5 Stunden später) habe ich den Unfall gemeldet. Es wurde vor Ort eine Blutprobe entnommen… 1,66mg/g. Meinen Führerschein hat die Polizei gleich einkassiert… Was erwartet mich jetzt? Gilt es als Fahrerflucht? Wird die Fahrt unter Alkohol Einfluss vor über 10 Jahren angerechnet oder ist das verjährt?
    Es ist in Brandenburg passiert. Ich brauche berufsbedingt meinen Führerschein, da ich auf Montage arbeite.
    Kann mir die Versicherung der Firma ( Firmenwagen) den Schaden an Auto und Leitplanke in Rechnung stellen?
    Vielen Dank im Voraus

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Jens H.,

      die erste Tat sollte inzwischen verjährt sein. In Ihrem Fall könnte es möglich sein, dass dies nicht als Fahrerflucht gewertet wird – das Gericht mildert die Strafe oder kann davon absehen, wenn der Unfallverursacher sich innerhalb von 24 Stunden nach einem Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs, der nur geringen Sachschaden verursachte, freiwillig meldet und eine Feststellung möglich macht. So steht es in § 142 StGB Abs. 4. Wie das Ergebnis Ihrer Blutprobe gewertet wird, können wir nicht mit Sicherheit sagen. Sie müssen sich evt. auf eine MPU und einen Fahrerlaubnisentzug einstellen – dass Sie beruflich auf Ihren Führerschein angewiesen sind, mildert dies leider nicht ab.

      Die Redaktion von bussgeldrechner.org

  299. Jenna sagt:

    Hallo,
    Ich wurde heute 2xgeblitzt. auf dem weg zur Arbeit 70er Zone mit 90 kmh und auf dem Heimweg, selbe Strecke, nur stand der blitzer auf der anderen Seite. Wieder 70er Zone mit 90kmh! Mit was muss ich rechnen?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Jenna,
      gemäß Bußgeldkatalog müssen Sie in diesem Fall jeweils mit einem Bußgeld in Höhe von 30 Euro rechnen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  300. Ronaldo sagt:

    Hallo,

    Ich wurde innerhalb von 1 Jahr 2 mal geblitzt einmal auf der Autobahn erlaubt 100 Km/h bin mit 140 Km/h schnell gefahren
    darauf hin musste ich ein Bußgeld in höhe von 150€ zahlen und vom Herrn der Bußgeld erstellt hat gewarnt dass wenn ich noch einmal innerhalb dieses Jahren noch einmal mit mindestens über 20 Km/h zu schnell fahre härtere Maßnahmen erwarten muss welche Maßnahmen wurden mir nicht gesagt. nach 3 Monaten wurde ich ohne Absicht auf einer Hauptstraße erlaubt 30 Km/h mit cirka 20 Km/h zu schnell gefahren geblitzt ( leider habe ich nicht drauf geachtet ob ich 50 Km/h oder 51 Km/h fuhr )

    Was wird auf mich zu kommen?

    Ich bedanke mich im voraus für die Antwort.

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Ronaldo,
      die Regelung für Wiederholungstäter greift nur, wenn Sie innerhalb von 12 Monaten zwei Geschwindigkeitsüberschreitungen mit mehr als 25 km/h begehen. In diesem Fall droht ein einmonatiges Fahrverbot.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  301. Lina sagt:

    Hallo liebes Team vom Bußgeldrechner.org,

    wir haben hier den Fall, dass ein einmonatiges Fahrverbot wg Nicht-Einhaltung des Abstands kurz bevorsteht, jetzt kam allerdings ein neuer Strafbescheid rein mit einer Überschreitung der Geschwindigkeit von über 30km/h. Wird das Fahrverbot jetzt verlängert oder welche Sanktionen stehen bevor?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe!

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Lisa,

      es ist durchaus damit zu rechnen, dass das Fahrverbot verlängert wird. Zusätzlich wird ein Bußgeld verhängt und es wird zu weiteren Punkten in Flensburg kommen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  302. flx sagt:

    Servus.

    Wurde zweimal innerhalb eines Jahres geblitzt.

    -September 17 außerhalb 27 km/h zu schnell mit Abzug 24 kmh.. 1 Punkt 70 €
    -August 18 innerorts 26 kmh zu schnell mit Abzug 23 km/h… 1 Punkt 80 €

    Muss ich jetzt mit Führerscheinentzug rechnen?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo,

      ein Fahrverbot droht in der Regel bei zweimaliger Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 25 km/h. Da dies hier nicht der Fall ist, ist vermutlich nicht mit einem Führerscheinentzug zu rechnen. Jedoch muss auch dies im Einzelfall geklärt werden.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  303. thomas sagt:

    hallo…
    habe heute einen anhörungsbogen wegen überholen im überholverbot mit dem lkw bekommen. hatte im april diesen jahres schon einen punkt wegen zu schnell mit dem lkw bekommen. droht mir nun ein fahrverbot oder zählt es nicht als wiederholungstat?

  304. Jaina sagt:

    Hallo,
    ich habe folgendes Problem.
    Und zwar bin ich in April bereits mal von der Polizei angehalten worden mit 39km/h (ohne Toleranz mit 42 km/h) zu viel auf dem Tacho. Da gab es einen Punkt in Flensburg, aber kein Fahrverbot von einem Monat. Die Frau von der Zulassungsstelle meinte dann, dass es beim nächsten Punkt 3 Monate Sperrung gibt (wohlgemerkt, hatte da dann 2 Punkte) und leider bekam ich am Freitag den 3. Punkt mit 24km/h (ohne Toleranz 27km/h) zu schnell. Was hab ich nun zu befürchten und vor allem, was stimmt nun? Darf ich nur einen Monat nicht fahren oder gar 3 Monate nicht mehr, oder bin ich mit einem blauen Auge davon gekommen? Ich bin aktuell komplett verwirrt….

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Jaina,
      die Regelung für Wiederholungstäter greift nur, wenn Sie innerhalb von 12 Monaten zwei Geschwindigkeitsüberschreitungen mit mehr als 25 km/h begehen. Dies ist laut Ihren Angaben nicht der Fall.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  305. Larissa sagt:

    Hallo liebes Team von Bussgeldrechner.org,

    meine Frage lautet wie folgt.
    Mein Bruder wurde letzten Jahr mit überhöhter Geschwindigkeit geblitzt und musste im Dezember für einen Monat seinen Führerschein abgeben.

    Im April hatte er einen erhöhten Alkohol Spiegel im Blut musste eine Strafe von 500 € zahlen und 1 Monat Fahrverbot was am Freitag den 07.09 endet.

    Gestern komme ich nach Hause und er drückt mir einen Zettel in die Hand wo er die Geschwindigkeit um 37 km/h überschritten hat Innerorts bei der Stadt Köln.

    Hier wird denke ich nun wieder ein Fahrverbot auf ihn zukommen aber für wie lange ?

    Vielen Dank für eure Hilfe

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Larissa,
      für eine Geschwindigkeitsübertretung von bis zu 40 km/h innerorts sieht der Bußgeldkatalog ein Bußgeld in Höhe von 160 Euro, 2 Punkte sowie einen Monat Fahrverbot vor. Zudem scheint laut Ihren Angaben die Regelung für Wiederholungstäter zu greifen, sodass sich das Fahrverbot auf insgesamt zwei Monate verlängert.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  306. fmax sagt:

    Hallo, ich wurde am Wochenende mit 41kmh zu schnell geblizt. Das Wochenende darauf dann noch einmal mit ca. 35kmh zu schnell. Was droht mir nun? Danke für Ihre Hilfe.

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo fmax,

      wenn Sie zweimal innerhalb von 12 Monaten mit mehr als 26 km/h geblitzt wurden, gelten Sie als Wiederholungstäter. In diesem Fall wird ein Fahrverbot von einem Monat verhängt.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  307. Hans sagt:

    Hallo,

    ich habe recht viele Punkte in Flensburg (immer durch 1-Punkte-Vergehen, Geschwindigkeit) und jetzt frage ich mich, wann genau sie verfallen. Wann beginnt also exakt die 2,5-Jahresfrist, bis ein Punkt verfällt? Ab dem Tatzeitpunkt oder ab der jeweiligen Rechtswirksamkeit des Bescheids? In meinem Fall ist das entscheidend und das konnte ich nirgendwo finden bisher.

    Danke und viele Grüße
    Hans

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Hans,
      in der Regel ist das Eintragungsdatum ausschlaggebend. Die Eintragung erfolgt mit dem Eintritt der Rechtskraft.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  308. Ette sagt:

    Hallo,
    Ich bin anfangs des Jahres mit einem Handy am Ohr geblitzt würden und 11km/h zu viel, das gab dann 1punkt und 128€. Jetzt bin ich innerhalb 2 Monate außerorts mit einmal 23 km/h und 24 km/h zu viel geblitzt würden.
    Droht mir jetzt ein Fahrverbot?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Ette,

      als Wiederholungstäter gelten Sie erst, wenn Sie innerhalb von zwölf Monaten zweimal mit mehr als 26 km/h geblitzt wurden. Ein Fahrverbot droht in Ihrem Fall also nicht.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  309. Florian L. sagt:

    Hallo liebe Gemeinde 🤦‍♂️
    Ich wurde vor 2 Monaten mit 27 km/h zu schnell geblitzt Strafe habe ich bereits bezahlt vor 1 Monat wurde ich mit 23 km/h zu schnell geblitzt und vor 2 Tagen wieder aber diesmal mit 22 km/h zu schnell 🤦‍♂️
    Kann ich jetzt mit einem Fahrverbot rechnen 🤦‍♂️?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Florian,

      als Wiederholungstäter gelten Sie erst, wenn Sie innerhalb von zwölf Monaten zweimal mit mehr als 26 km/h geblitzt wurden. Ein Fahrverbot droht in Ihrem Fall also nicht.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  310. MAD sagt:

    Hallo zusammen.

    ich wurde im Juni 2018 bei einer Geschwindigkeit von ca. 120 Km/h und einem Abstand kleiner 4/10 geblitzt. Habe dafür 100,–€ Bußgeld gezahlt und einen Punkt erhalten. Nun wurde ich im August 2018 erneut bei einer Geschwindigkeit von ca. 150km/h mit einem Abstand < 4/40 geblitzt. Muss ich nun mit Führerscheinentzug rechnen oder besteht die Hoffnung, dass ich "nur" die 180,–€ Bußgeld zu zahlen habe und einen weiteren Punkt in Flensburg erhalte.
    Ich hatte bis Juni 2018 keine Punkte in Flensburg und in den vergangenen 15 Jahren lediglich einmal 3 Punkte nach dem alten Punktesystem wegen Geschwindigkeitsüberschreitung.

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo MAD,

      unseres Wissens nach fällt hierfür kein Fahrverbot an. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass das Bußgeld aufgrund des Vorwurfes von „Vorsatz“ oder „Beharrlichkeit“ höher ausfallen wird.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  311. Anne-Marie sagt:

    Hallo,
    Ich wurde im November 2016 ausserorts mit 23km/h zu schnell geblitzt und jetzt wieder im September 2018 mit 21km/h ausserorts zu schnell geblitzt. Bekam ein Bußgeld von 98,50 euro zu zahlen und jetzt bekam ich nochmal ein Bußgeldbescheid dass ich 15 Euro nach zahlen muss da eine Voreintragung von 3.1.2017 vorliege. Wurde da aber an dem Datum nirgends geblitzt. Muss ich die 15 Euro zahlen, da ja eigentlich zwischen November 2016 und September 2018 mehr als 12 Monate liegen?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Halle Anne-Marie,
      Einspruch gegen den Bußgeldbescheid können Sie immer innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Bescheids einlegen. Ob es sich in Ihrem Fall lohnt, sollten Sie zusammen mit einem Rechtsanwalt abwägen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  312. Christine sagt:

    Hallo, ich wurde vor 4 Wochen mit einer Geschwindigkeit von 101 km/h und einem Anstand von weniger als 4/10 des halben Tachowerts geblitzt. Laut Bussgeldkatalog gibt es hierfür 100€ und einen Punkt. Etwa zur gleichen Zeit bin ich wahrscheinlich an einer roten Ampel geblitzt worden, hier ist aber noch keine Anhörung eingegangen, evtl. galt der Blitzer auch dem linken Fahrzeug neben mir.
    Gilt dann hierfür nur das Fahrverbot von 4 Wochen oder gibt es mehr, da ich innerhalb so kurzer Zeit zwei Delikte habe? Ich habe den Führeschein seit 28 Jahren und es sind meine ersten Vorfälle. Vielen Dank im Voraus.

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Christine,
      die Regelung für Wiederholungstäter greift nur bei Geschwindigkeitsverstößen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  313. Linda sagt:

    Ich wurde im Januar 2018 mit 24 km/h zu viel in einer 50er Zone geblitzt und habe einen Bußgeldbescheid von 98€ und 1 Punkt bekommen, im Juli 2018 mit 7 km/h zu viel innerorts in einer 50er Zone Bußgeldbescheid von 15€.

    Und jetzt Anfang Oktober auf einer Autobahn außerhalb geschlossener Ortschaften mit 29 km/h zu viel bei max 100 km/h einen Anhörungsbogen.
    Wobei ich dazu sagen muss, dass ich die Anzeigetafel nicht gesehen hatte.
    Muss ich mit einem Fahrverbot rechnen?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Linda,
      die Regelung für Wiederholungstäter greift nur, wenn Sie innerhalb von 12 Monaten zwei Geschwindigkeitsüberschreitungen mit mehr als 25 km/h begehen. Dies ist laut Ihren Angaben nicht der Fall.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  314. Rainer sagt:

    Hallo,
    ich wurde im Januar 2018 außerorts jeweils mit 23 km/h, im Mai mit 21 km/h außerorts und im August mit 24 km/h außerorts geblitzt. Nun muss ich im Dezember „wegen beharrlichkeit“ 1 Monat den Führschein abgeben…
    Dann bin ich aber im Oktober nochmals mit 34 km/h auf der BAB geblitzt worden und hab jetzt den Anhörungsbogen bekommen.
    was erwartet mich nun? Nochmal 1 Monat? Beharrlicher Wiederholungstäter?

  315. Tobi sagt:

    Hallo,
    Bußgeldbescheid für Geschwindigkeitsüberschreitung von 28 km/h – Rechtskraft im Januar 2018 – Bußgeld und 1 Punkt. Nun im Oktober 2018 – Abstandsverstoß kleiner 4/10 des Tachowerts. Bußgeldbescheid mit Bußgeld, 1 Punkt und 4 Wochen Fahrverbot wegen Wiederholungstat !

    Ist das rechtens ? Ein Vergehen war Geschwindigkeit, eines Abstand – beides im Grenzbereich zu einem Punkt. Ich denke man ist nur Wiederholungstäter bei gleichartigem Vergehen, z.B. zweimal mehr als 26 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung ?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Tobi,
      Einspruch gegen den Bußgeldbescheid können Sie immer innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Bescheids einlegen. Ob es sich in Ihrem Fall lohnt, sollten Sie zusammen mit einem Rechtsanwalt abwägen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  316. Anna M. sagt:

    ich hab auf der Autobahn zu wenig Abstand gehalten (5/10) und ein paar Wochen später bin ich in einer geschlossenen Ortschaft mit ca. 30km/h (ohne Toleranzabzug) geblitzt worden (Bis jetzt kam noch kein Brief). Muss ich mein Führerschein abgeben?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Anna,
      die Regelung für Wiederholungstäter gilt in der Regel nur für Geschwindigkeitsverstöße.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  317. Lukas sagt:

    Guten Tag. Ich wurde dieses Jahr im Sommer mit 97 km/h innerorts geblitzt und hatte ein Fahrverbot von einem Monat , welches ich bereits abgesessen habe. Vor 2 Wochen würde ich nun erneut mit 33 km/h zu schnell innerorts geblitzt.

    Meine Frage wäre , ob ich nun 1 Monat Fahrverbot erhalte oder aufgrund der Wiederholten Tat 2 Monate Fahrverbot habe .

    Liebe Grüße

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Lukas,
      gemäß Ihren Angaben sollte in Ihrem Fall die Regelung für Wiederholungstäter Anwendung finden.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  318. Valentina sagt:

    Hallo liebes Team,

    ich wurde letztes Jahr im Juli 2017 geblitzt. rechtskräftig wurde mein Bescheid am 16.12.2017. Nun wurde ich am 16.10.2018 nochmal mit über 26kmh geblitzt. Eingetroffen ist mein Bußgeldbescheid gestern den 29.11.2018. Das heißt, wenn ich nicht ein Einspruch einlegen würde, wäre der Bußgeldbescheid am 14.12.2018 rechtskräftig. Wenn ich jetzt einen Einspruch einlegen würde, könnte ich die Rechtskräftigkeit um mind. zwei Tage verschieben und würde dann kein Fahrverbot mehr bekommen oder?

    Liebe Grüße und vielen Dank für Ihre Antwort

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Valentina,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher für eine Einschätzung an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  319. Wolf-Peter sagt:

    Guten Tag,

    könnte jemand, der 3 x innerhalb eines Jahres wegen geringfügiger Geschwindigkeitsüberschreitungen (jeweils innerorts, 2x 8, 1x 11 km/h) ggf. als „Wiederholungstäter“ eingestuft werden oder mit irgendwelchen Sanktionen rechnen müssen? M. E. nein?! Und: Wie lange darf die Behörde nicht(!) im Register einzutragende Verwarnungen gem. DSGVO überhaupt aufbewahren bzw. zum Zwecke des Vorhalts überhaupt noch nutzen?

    Vielen Dank für eine Antwort,

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Wolf-Peter,
      für die Wiederholgungstäter-Regelung sind nur Tempoverstöße von mehr als 25 km/h relevant. Allerdings kann die Behörde bei wiederholten, geringfügigen Überschreitungen von Beharrlichkeit ausgehen und die Sanktionen erhöhen. Wann dies erfolgt, liegt im Ermessen der Behörde.

      Uns liegen keine Informationen zur Dauer der Datenspeicherung vor. Wenden Sie sich mit diesem Anliegen am besten direkt an die zuständige Behörde.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  320. Ines sagt:

    Hallo,

    ich wurde zum 3. Mal geblitzt. Das 1. Mal mit 35 km/h zu schnell auf der Autobahn (Oktober 2017), das 2. Mal mit mehr als 26 km/h außerhalb geschlossener Ortschaft (April 2018) mit dem Fahrverbot für Wiederholungstäter. Jetzt bin ich wieder mit genau 26 km/h zu schnell innerhalb geschlossener Ortschaft geblitzt worden (November). Muss ich wieder mit dem Fahrverbot rechnen?

    Vielen lieben Dank für die Einschätzung.

  321. Toni sagt:

    Hallo, ich wurde 2x am gleichen Tag geblitzt, innerhalb recht kurzer Zeit (etwa 1/2 stunde), im gleichen Bundesland aber auf zwei unterschiedlichen AB-Abschnitten.

    1 x 34 km/h zu schnell, 1 x 67 km/h zu schnell => ohne Widerspruch wären das 3 Punkte zusammen und da 2 x innerhalb eines Jahres, auch 3 Monate FS weg?
    (zzgl. Bussgeld, ist klar)

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Toni,
      die Regelung für Wiederholungstäter greift in der Regel erst, wenn der erste Verstoß rechtskräftig ist.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  322. Ralf sagt:

    Guten Tag,

    wenn ich mit 18 kmh zu viel geblitzt wurde auf der Autobahn erlaubt 100 und ich das verwarnungsgeld bezahlt habe,was passiert wenn es in einem Monat nochmal passiert nicht unbedingt am selben Blitzer? Wie lange dauert die verjährungsfrist (3 Monate?)

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Ralf,
      die Regelung für Wiederholungstäter greift erst bei Tempoverstößen von mehr als 25 km/h.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  323. KLM sagt:

    Frage: ich würde am 16.11.2017 mit 22KM zu schnell geblitzt (außerorts), jetzt am 21.11.2018 (nach 1 Jahr und eine Woche) mit 27KM zu schnell. Wieso das 2. mal ein erhöhtes Bußgeld (aufgrund Eintragung im Fahreignungsregister angemessen erhöht). Ansonsten hab ich keine Punkte gesammelt.

    Vielen Dank für Ihr Antwort

  324. Kevin sagt:

    Hallo,
    Ich habe folgendes Problem. Ich befinde mich noch in der Peobezeit, würde vor 3 Wochen mit Ca 12 KM/H zuschnalle geblitzt von einer mobilen Blitze und heute von einer feststehenden mit ca 18 KM/h. Ich habe noch nichts von den Behörden gehört, demnach sind das Schätzungen, die ich anhand des Tachos abgelesen habe. Beides innerhalb geschlossener Ortschaften.

    Was erwartet mich? Könnte ich schon als Wiederholungstäter gelten?
    Mit freundlichen Grüßen

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Kevin,
      die Regelung für Wiederholungstäter greift erst bei Tempoverstößen von mehr als 25 km/h. Auswirkungen auf die Probezeit drohen erst ab mehr als 20 km/h. Demnach müssten laut Ihren Angaben nur die Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog drohen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  325. Lena sagt:

    Hallo liebes Team,

    vor 7 Monaten habe ich einen Monat meinen Führerschein abgeben, da ich innerhalb eines Jahres zweimal auf der Autobahn mit 26 km/h zu viel geblitzt wurde.

    Nun bin ich innerorts in einer 30er Zone mit 21 km/h zu viel (also 51 km/h -nach Abzug der Toleranz) geblitzt worden.

    Habe ich ein erneutes Fahrverbot zu erwarten?
    Ändern sich die Strafen, weil ich bereits einmal als Wiederholungstäter bestraft wurde?
    Viele Grüße und vielen Dank für die Antwort.

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Lena,
      die Regelung für Wiederholungstäter greift weiterhin erst ab einem Tempoverstoß von mehr als 25 km/h.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  326. Andreas sagt:

    Hallo,

    ich habe einen Anhörungsbogen mit 37kmh zu schnell ausserorts bekommen. 107 statt 70.
    120 € und ein Punkt und im Anhörungsbogen 0 Monate Fahrverbot. Jetzt bin ich aber der Meinung dass ich innerhalb der letzten 12 Monate mit 27km zu schnell geblitzt wurde. Das weiss ich aber nicht so genau. Denn wenn das so wäre würde ja ein Fahrverbot drohen. Würde ich das schon im Anhörungsbogen erkennen müssen? Und wenn nein wie bekomme ich raus wie dieses letzte Bussgeld genau aussah?
    VG
    Andreas~

  327. Michael sagt:

    Hallo, ich bin im Februar 2018 mit Abstandsverstoss gefilmt worden und habe im Dezember 2018 hierzu meinen Führerschen für vier Wochen abgegeben. Nun bin ich am 26.01.2019 mit 38 km/h Zuviel bei 100 außerorts geblitzt worden. Meine Frage: Bin ich Wiederholungtäter, kann man mir Beharrlichkeit vorwerfen.

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Michael,
      bei Beharrlichkeit muss in der Regel der gleiche Tatbestand verletzt werden. Die Regelung für Wiederholungstäter greift bei zwe iTempoverstößen von mehr als 25 km/h innerhalb von 12 Monaten.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  328. Dominique sagt:

    Hallo ich bin anfang des Jahres mit 8 kmh zuviel in einer 30er zone geblitz worden, heute bin ich in einer 10er zone ,mit 30 khm schätzungsweiße zuviel geblitzt worden was droht mir.lg

  329. Jochen sagt:

    Hallo,

    ich bin seit 20 Jahren im Außendienst unterwegs und hatte noch nie ein Fahrverbot.

    Jetzt steht bei mir aktuell in Flensburg je eine Überschreitung aus 2017 und eine in 2018.

    Und jetzt der Hammer, ich habe es tatsächlich irgendwie geschafft, seit Jahresbeginn 3x mit je 28 , 30 und 39 km/h geblitzt zu werden!!!

    Den Bescheid für die 28 km/h hab ich jetzt bekommen, Bußgeld plus leider bereits ein Fahrverbot über 4 Wochen.

    Meine Frage ist jetzt, was habe ich denn jetzt noch für die beiden Übertretungen von 30 und 39 km/h zu erwarten?

    Jeweils noch mal 4 Wochen Fahrverbot also 12 Wochen insgesamt?

    Bin durch meine Außendiensttätigkeit natürlich auf den Führerschein angewiesen und trotz der offensichtlichen Blödheit von mir wird der Arbeitgeber sicher ein Fahrverbot von 4 Wochen irgendwie aktzeptieren können, allerdings bei 12 Wochen hat er sicher keine andere Wahl als mich zu kündigen.

    Hat in solch einem EXTREMFALL ein Einspruch überhaupt Sinn oder soll ich mir lieber gleich einen neuen Job suchen?

    Danke für die Auskunft und Grüße

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Jochen,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher für eine Einschätzung an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  330. Tobias sagt:

    Hallo zusammen,

    Ich wurde vor ca. 2 Jahren mit Alkohol erwischt, (unter 1,1 Promille)–> 500 Euro Geldstrafe + ein Monat Fahrverbot.
    Nun wurde ich letzte Woche erneut angehalten, erneut unter 1,1 Promille.

    Ich habe verstanden, dass es nun 1000 Euro Geldstrafe + 3 Monate Fahrverbot gibt.

    Jedoch ist es mir unschlüssig, ob nun eine MPU von nöten ist oder nicht? Finde dazu im Netz nichts, welches ich als zufriedenstellende Antwort gebrauchen kann.

    Ich freue mich, wenn ihr mich hier aufklären könnt.

    Viele Grüße

    Tobias

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Tobias,
      eine MPU kann immer dann drohen, wenn die Behörden Zweifel an der Fahreignung haben. Bei wiederholten Fahrten unter Alkoholeinfluss kann dies zum Beispiel der Fall sein.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  331. KathrinB sagt:

    Hallo,

    ich wurde vor ca. 7 Monaten außerhalb geschl. Ortschaften geblitzt und musste ein Bußgeld von (ich meine) 80 Euro zahlen.
    Nun wurde ich heute angehalten mit dem Handy am Steuer (kein telefonieren) und einer der Beamten meinte, ich sei leichte Schlangenlinien gefahren und dies sei ziemlich gefährlich.
    Womit muss ich rechnen? 150 Euro, 2 Punkte und 1 Monat FV? Oder könnte es auch milder ausfallen?
    Auf meinen PKW bin ich angewiesen, aufgrund meiner Wohnlage, meiner Tätigkeit (schlechte öffentl. Verkehrsanbindung) und meinem Kind, was in den KiGa geht (ich bin alleinerziehend).

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo KathrinB,
      welche Sanktionen drohen, hängt vom genauen Tatvorwurf ab. Diesen können Sie dem Bußgeldbescheid entnehmen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  332. Oliver sagt:

    Hallo
    ich habe letztes Jahr einen Punkt für zu dichtes auffahren auf der Autobahn bekommen und heute habe ich ein Bild bekommen bei dem ich 37km/h ausserorts drüber war. Dafür werde ich auch einen Punkt bekommen. Bin ich Wiederholungstäter und muss mit einem Fahrverbot rechnen?

    LG

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Oliver,
      als Wiederholungstäter gelten Autofahrer, die innerhalb von 12 Monaten zweimal mit mehr als 25 km/h unterwegs waren.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  333. Peter sagt:

    Hallo,

    ich wurde innerhalb der letzten 12 Monate zwei mal mit über 26km/h zu schnell geblitzt, weswegen ich aktuell ein 1-monatiges Fahrverbot aussitze.

    Jetzt erhielt ich erneut einen Brief. Circa eine Woche bevor ich meinen Führerschein abgegeben habe geriet ich in eine Abstandabmessung auf der Autobahn. Weniger als 4/10 Abstand bei 129km/h. 100€ Strafe und 1 Punkt, 0 Monate Fahrverbot.

    Meine Frage nun, kann durch die Abstandsmessung mein aktuelles Fahrverbot (wegen zu schnellem Fahrens) verlängert werden, bzw. droht hier nun ein weiteres Fahrverbot?

    Viele Grüße
    P.

  334. Frank sagt:

    Ich wurde vor einem Monat mit Handy am Steuer erwischt und hab nun einen Punkt.
    Nun würde ich außerorts mit 31 zu schnell geblitzt.
    Gilt dies als Wiederholungstäter? Muss ich meinen Führerschein nun evtl einen Monat abgegeben?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Frank,
      die Regelungs für Wiederholungstäter greift nur, wenn Sie innerhalb von 12 Monaten bei zwei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 25 km/h erwischt weren.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  335. Fabian sagt:

    Am 07.01 hatte ich einen Autounfall mit A Verstoß nun wurde ich heute den 16.05 geblitzt mit 21 km/h zu schnell was droht mir jetzt ? Ich bin in der Probezeit .

  336. Andre sagt:

    Hallo, würde jetzt zum 2mal geblitzt
    1mal mit 14km zu schnell 50erlaubt
    Und das 2mal 17km 50erlaubt bin noch in der Probezeit droht mir ein aufbauseminar?

  337. Alex sagt:

    Guten Tag,

    ich wurde im August 2018 ausserorts mit >30km/h zu schnell geblitzt. -> 1 Punkt.
    Im März 2019 erneuts ausserorts mit >30 km/h. Bußgeldbescheid ist jetzt eingetroffen, wiederum 1 Punkt.
    Allerdings ist keine Rede von einem Fahrverbot? Kann man jetzt schon aufatmen oder kommt das Fahrverbot separat von der Führerscheinstelle?
    Kann es etwas damit zu tun haben, dass ich kein Deutscher, sondern EU-Ausländer mit Wohnsitz in Deutschland bin? Beim ersten Eintrag hat die Polizei telefonisch meine Führerschein-Nr. erfragt, da diese in Deutschland nicht registriert ist..

  338. hans sagt:

    Guten Tag
    ich wurde im Januar mit Handy am steuer erwischt .1 punkt und 100€
    Letzte Woche wurde ich mit 28 km/h zu schnell geblitzt muss ich jetzt mit einer höheren strafe rechnen .
    Gruß
    Hans

  339. Annika sagt:

    Liebes Bußgeldrechner.org-Team,

    es ist nun mindestens 1 1/2 Jahre her, dass ich das erste Mal mit Smartphone am Steuer erwischt wurde – dies wirkte sich mit 1 Punkt und 100 Euro Strafe aus.
    Heute, am 12.06.19, wurde ich ein wiederholtes Mal mit Smartphone während der Fahrt beobachtet. Gibt es Tendenzen, wie die Strafe ausfallen könnte? Droht „nur“ eine Erhöhung des Bußgeldes und der Punkte in Flensburg, oder ist auch bereits mit einem Fahrverbot zu rechnen?

    Lieben Dank im Voraus für die Hilfe und liebe Grüße
    Annika

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Annika,
      bei Uneinsichtigkeit kann die Bußgeldstelle eine höhere Geldsanktion festlegen. Feste Regelungen sind uns dazu allerdings nicht bekannt.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  340. Markus sagt:

    Hallo, ich habe meinen Führerschein bereits im März für 1 Monat abgegeben.
    Jetzt würde ich letzte Woche mit 23 km/h Zuviel innerorts geblitzt. Was kommt auf mich zu? Fahrverbot?
    Gruß Markus

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Markus,
      die Regelung für Wiederholungstäter greift erst bei Tempoverstößen von mehr als 25 km/h.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  341. Markus sagt:

    Hallo, ich würde am27.05 mit 25 km/h zu schnell in einer 50 er Zone außerhalb geschlossener Ortschaften geblitzt. Am 31.05 erneut innerhalb geschlossener Ortschaften mit 23 km/h zu schnell in einer 30er Zone.

    Ich bekomme nun zwei Punkte nach dem Katalog. Droht mir ein Fahrverbot?

    Danke schon mal im Voraus

  342. Ramiz sagt:

    Guten Tag,

    ich befinde mich in der verlängerten probezeit, das letzte mal geblitz wurde ich vor 1 halb Jahren. Nun wurde ich an einem Tag 2x geblitz um genau zu sein innerhalb von 10min am gleichen blitzer. Nur bin ich mir nicht sicher ob das erste mal viel zu schnell war oder nur 10 kmh. Meine Frage: sagen wir mal es wären 2x Verstöße bekomme ich dann dirkt mein fürherschein entzogen? Eig. Ja nicht da mir noch nicht die Verwarnung der Stufe 2 ausgesprochen wurde.

    Danke im voraus:)

  343. Ramiz sagt:

    * sagen wir mal es waren 2 A Verstöße

    Das wollte ich schreiben:)

  344. Marc sagt:

    Hallo,

    ich muss meinen Führerschein aufgrund des überfahren einer roten Ampel für einen Monat abgeben. Das ist soweit auch alles okay. Wenn ich den Schein nun zurück erhalte, gelte ich dann auch als „Vorbestraft“ für Tempoverstöße? Führen bereits kleine Verstöße zu einem erneuten Fahrverbot? Ich finde leider nicht wirklich etwas im Netz zu solch einer Situation. Vielen Dank im Voraus.

  345. Marcel sagt:

    Hallo,

    ich wurde in den letzten 14 Tagen zwei mal beim überfahren einer roten Ampel geblitzt. Hierbei war ich jeweils unter 1 Sekunde Rotzeit. Jetzt stellt sich für mich als Vielfahrer die Frage, ob ich meinen für den Beruf notwendigen Führerschein aufgrund der Wiederholungstat abgeben muss. Die Einzeltaten wären jeweils ohne Führerscheinentzug bestraft worden.

    Vielen Dank für Ihre Mühe im Voraus!

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Marcel,
      bei Rotlichtverstößen greift in der Regel keine Regelung für Wiederholungstäter.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  346. Pia sagt:

    Ich wurde mit außerorts in 50er Zone mit 85 geblitzt und leider kurz darauf in 30er Zone mit 57. heute habe ich den zweiten Bussgeldbescheid erhalten. Darin stand nichts von einem Fahrverbot. Muss ich damit noch rechnen? Ganz lieben Dank im Voraus für eine Antwort!

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Pia,
      damit die Regelung für Wiederholungstäter greift, muss der erste Verstoß bereits rechtskräftig sein.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  347. alex sagt:

    Ähnliche Situation…. allerdings dummer weiße in ca. vier Wochen vier (!) mal geblitzt worden. Habe noch keinen Bußgeldbescheid bekommen. Das bedeutet wirklich, dass jeder Verstoß einzeln zu behandeln ist!? Und ich somit nicht als Wiederholungstäter in Frage komme?

  348. Ousmane sagt:

    Guten Tag,

    ich wurde am 02.07.18 mit 28 KM/h zuviel und ein weiteres mal am 13.09.18 mit 31 KM/h zuviel geblitzt. Es wurde ein 1 monatiges Fahrverbot verhängt gegen welches ich allerdings Einspruch erhoben hatte. Vor Gericht wurde dann wegen drohendem Arbeitsplatzverlust auf das Fahrverbot verzichtet, jedoch musste ich die 3-fache Strafe zahlen. Nun wurde ich am 18.06.19 erneut mit 23 KM/h innerorts zuviel geblitzt. In wiefern hat meine „Vorgeschichte“ Einfluss auch ein drohendes Fahrverbot. Normalerweise wird dieses ja erst ab einer Überschreitung von mindestens 26 KM/h verhängt. Vorab herzlichen Dank für eine klärende Antwort. LG

  349. Jacques sagt:

    Ich bin wohnhaft in Luxemburg mit luxemburgischem Führerschein. Im März 2019 wurde ich ausserorts geblitzt: 38 km/h zuviel. Bussgeldbescheid rechtskräftig mit 120€ plus Auslagen.

    Im Juli 2019 wurde ich bei der Urlaubsrückreise wiederum 2 mal am einzigen Tag geblitzt, ich gehe von mehr als 25 km/h ausserorts.

    So wie ich gelesen habe, bin ich möglicher Wiederholungstäter. Was droht bei einem Doppelverstoss an einem einzigen Tag? Was geschieht mit meinem Führerschein?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Jacques,

      es gilt § 4 Abs. 2 S. 2 BKatV: „Ein Fahrverbot kommt in der Regel in Betracht, wenn gegen den Führer eines Kraftfahrzeugs wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist und er innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft der Entscheidung eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begeht.“

      Ihr Team von Bussgeldrechner.org

  350. AK sagt:

    Hallo Bußgeldrechner-Team,

    ich hatte im Frühjahr diesen Jahres eine Geschwindigkeitsübertretung mit mehr als 26 km/h außerorts begangen, also ein Bußgeld mit einem Punkt bekommen. Nun wurde ich wegen rechts überholen auf der Autobahn von der Polizei angehalten, was neben dem Bußgeld einen weiteren Punkt bedeuten wird.
    Bin ich damit Wiederholungstäter, weil die beiden Vergehen innerhlab eines Jahres liegen, oder gilt das wirklich nur bei dem gleichen Vergehen?
    Falls ja, würde mir ja ein Fahrvebot drohen. Oder droht mir mit 2 Punkten sowieso ein Fahrverbot?

    Viele Grüße

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo AK,
      die Regelungfür Wiederholungstäter gilt in der Regel nur für Geschwindigkeitsüberschreitungen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  351. Cristina sagt:

    Hallo liebes Team,
    ich wurde im März 2018 außerorts mit 22 km/h zuviel geblitzt und bekam neben 70 € Bußgeld wohl auch meinen ersten Punkt. Nun wurde ich im Juni 2019 innerorts mit 21 km/h geblitzt (kurz bevor 70km/h erlaubt sind). Auf das Bußgeld von 80 € wurden mir wegen „einer Voreintragung im Fahreignungsregister“ nochmals um 40 € erhöht. Dazu kommen die Verwaltungskosten von 32,00. Ist diese Erhöhung zulässig? Ich hatte bis 2018 noch nie einen Punkt und fahre seit über 40 Jahren Auto. Danke für eine kurze Rückmeldung!
    C.

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Cristina,
      eine Einschätzung dazu ist uns nicht möglich. Einspruch gegen den Bußgeldbescheid können Sie immer innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Bescheids einlegen. Ob es sich in Ihrem Fall lohnt, sollten Sie zusammen mit einem Rechtsanwalt abwägen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  352. M.V. sagt:

    Mir wurde wegen 2 Geschwindigkeitsübertretungen über 26km/h innerhalb von 12 Monaten ein Fahrverbot ausgesprochen, welches ich spätestens bis zum 2.11. angetreten haben muss. Im August wurde ich dann noch einmal mit 24 km/h über der Geschwindigkeitsbegrenzung geblitzt und habe nun einen Anhörungsbogen vorliegen. Das Fahrverbot habe ich bereits am 20.09. angetreten und würde in 1,5 Wochen meinen Führerschein wiederbekommen. Muss ich nun mit einer Verlängerung des Fahrverbots rechnen ?

  353. Erich sagt:

    Hallo bußgeldrechner.org,

    ich wurde innerhalb eines Jahres 2x mit 26km/h außerorts geblitzt. Meinen Führerschein habe ich vor knapp 3 Monaten für einen Monat abgegeben. Jetzt wurde ich wieder außerorts mit 40km/h zu schnell geblitzt. Droht mir wieder ein Fahrverbot und wenn ja wie lange?

    Viele Grüße
    Erich

  354. Ismail E. sagt:

    Ich bin in der Probezeit und hab 5 Punkte, nicht wegen Alkohol oder Drogenkonsum sondern wegen zu schnell fahren. Ist es möglich dass ich die mpu absolvieren muss?

  355. Kati sagt:

    Hallo, ich bin bis letzte Woche 10 Jahre Blitzerfrei gefahren und hab jetzt echt mega Pech gehabt. Bei einem bin ich mir nicht sicher, ob es überhaupt ein Blitzer war. Aber jetzt haben sie mich innerhalb von einer Woche tatsächlich 2 oder 3 mal geblitzt. Es waren jeweils ca. 10 km/h zu viel und der letzte war wirklich einfach blöd, weil ich statt auf den Tacho auf den Fahrradfahrer neben mir geachtet habe. Meine Frage ist nun, ob ich mit nem Fahrverbot rechnen muss!? Habe natürlich noch keinerlei Bescheid.

  356. Christian K. sagt:

    Hallo
    Ich wurde innerhalb von kurzer Zeit 2 mal geblitzt mi ca 10-15 kmh zu schnell! Innerorts und außerorts.
    Was für höhe Bußgeld droht mir?
    Auch Fahrverbot weil kurz hintereinander war.! Oder nicht?
    Gruß Christian

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Christian,

      in der Regel droht ein Fahrverbot erst, wenn Sie innerhalb eines Jahren zwei Mal mit 26 km/h zu schnell geblitzt wurden.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  357. Braun sagt:

    Hallo zusammen,
    ich wurde innerhalb eines Monats leider viermal geblitzt. Es war zweimal innerhalb und zweimal außerhalb geschlossener Ortschaften.
    Ich habe bis jetzt nur einen innerorts mit 25€ für unter 15km/h erhalten. Die anderen drei liegen alle auch im Bereich von 5-15km/h.
    Bei Wiederholungstätern ist immer die Rede von zweimal über. 25km/h zu schnell.
    Wie sieht es in meinem Fall aus?
    Ich habe keine Punkte in Flensburg.

    Mit freundlichen Grüßen
    Braun

  358. N.H. sagt:

    Ich wurde innerhalb eines Jahres 2x mit über 26 km/h zuviel geblitzt. Laut Bescheid steht mir ein Fahrverbot von einem Monat bevor. Ist das zusätzliche Bussgeld von 2500 Euro angemessen?

  359. D.L. sagt:

    Hallo Bußgeldrechner-Team

    Ich bin im November Außerorts mit 33 km/h zu schnell geblitzt worden. Mein Fahrverbot hab ich schon hinter mir. Nun bin ich im Oktober mit 31 km/h zu schnell geblitzt worden. Früher waren da 70 km/h erlaubt und dann haben Sie das Geschwindigkeitsschild weg genommen und nun zählt die Innerorts zulässige Geschwindigkeit. Muss ich nun mit einem längeren Fahrverbot von 1 Monat rechnen?

    Mit freundlichen Grüßen

  360. D.L. sagt:

    Nachtrag:
    Der 1 Blitzer war November 2018 und der neue Oktober 2019.

  361. R.S. sagt:

    Hallo,

    Vor über 3 Jahren habe ich wegen 31 km/h zu viel innerorts 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot bekommen. Jetzt wurde ich mit 21 km/h zu viel außerorts geblitzt. Mit welcher Strafe muss ich rechnen?

  362. Ali sagt:

    Hallo mir wurde vor 9 Jahren wegen Trunkenheit am Steuer der Führerschein entzogen hatte einen Promillewert von 1,3 .
    Jetzt wurde ich nach 9 Jahren betrunken beim escooter fahren erwischt … laut Polizei habe ich ein Wert von 1,4 Promille. Was kommt auf mich zu mit was muss ich rechnen

  363. Olaf sagt:

    Hallo, ich habe auf einer Fahrt zweimal hintereinander im Überholverbot überholt und wurde anschließend von der Polizei angehalten. Was droht mir?

  364. Timboo sagt:

    Hallo, Ich wurde Anfang letztem Monats mit 33km/h innerorts geblitzt weil ich kurz vor Ortsausgang schon beschleunigt hatte(eigene Dummheit). Gestern wurde ich und ein Kollege auch aus kompletter Dummheit mit ü.50km/h außerorts geblitzt. Was erwartet mich nun?

  365. Reinhard sagt:

    Hallo,

    ich wurde jetzt innerhalb eines Jahres das dritte Mal geblitzt.
    Zweimal mit 21 km/h zu schnell, nun 29 km/h.
    Bin beruflich viel unterwegs.
    Mit was hab ich zu rechnen?

    MfG

  366. Marlon sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    leider wurde ich Anfang des Jahres mit ca. 120 in einer 70er Zone außerorts geblitzt, darauf folgte 1 Punkt sowie 1 Monat Fahrverbot, im Juni wurde ich dann mit 128km/h in einer 100er Zone geblitzt und bekam erneut 1 Punkt sowie 1 Monat Fahrverbot …

    Jetzt wurde ich leider mit 76km/h in einer 50er Zone geblitzt (alles abzgl. Toleranz), dies wäre das dritte mal innerhalb 12 Monaten und ich bin exakt 26 km/h zu schnell, können Sie mir sagen was mich erwartet? Soeben habe ich die Anhörung zur Ordnungswidrigkeitenanzeige mit Aufforderung zur Stellungnahme erhalten.

    Ist der Führerschein bei über 26km/h beim 2. Mal innerhalb von 12 Monaten weg, oder bereits ab genau 26km/h? Greift die Regelung dann beim 3. Mal erneut?

    Vielen Dank vorab und einen schönen Tag.

  367. Andy sagt:

    Moin,

    ich wurde vor 4 Monaten innerorts mit 31 km/h zu schnell geblitzt. Folglich musste ich meinen Führerschein für einen Monat abgeben, was ich getan habe.
    Nun habe ich ihn vor 2 Monaten wieder bekommen und wurde jetzt in der 60 Zone mit 82 km/h geblitzt.
    Was kommt jetzt auf mich zu?

  368. Don sagt:

    Guten Tag,

    Ich habe dieses Jahr meinen Führerschein für einen Monat niederlegen müssen, da ich zwei mal außerorts mit über 26 km/h geblitzt wurde. Nun ist mir das wieder passiert, dass ich außerorts mit exakt 26 km/h zu schnell geblitzt wurde. Was erwartet mich nun?

    Beste Grüße und guten Rutsch ins neue Jahrzehnt 😊

  369. Waldi sagt:

    Guten Abend,
    ich wurde jetzt in einem Jahr zum 4 mal geblitzt
    1. mal in 30 Zone 43km
    2. mal in 30 Zone 8km
    3. mal in 70 Zone 92km
    und das letzte mal jetzt in 30 Zone glaube ich 51 oder 50km
    nach Toleranz Abzug, muss ich jetzt jetzt 1 Monat meinen Führerschein abgeben
    bzw. was droht mir?
    Mit freundlichen Grüßen

  370. Oliver sagt:

    Hallo
    30 Zone
    07.05. 21 km/h zu viel
    11.10. 22 km/h zu viel -Einspruch eingelegt, Verfahren läuft-
    14.11. 31 km/h zu viel 1 Monat Fahrverbot
    Sollte der Einspruch beim 2 Vergehen abgelehnt werden, droht nachträglich ein längeres Fahrverbot?

  371. Enjaa sagt:

    Kennt jemand was passier wenn mann innerhalb eines Jahres sechsmal eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 26 km/h vorliegt?

  372. Sanado sagt:

    Februar 2018 geblitzt mit 26km Zuviel und Handy am Ohr 1punkt 150€

    Juli 2018Handy im Hand nicht am Ohr 1 Punkt 150€

    05.februar 2020 wieder Handy am Steuer 🤦‍♂️

    Was kommt auf mich zu ???

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Sanado,
      bei wiederholten Verstößen können die Behörden das Bußgeld erhöhen. Ob dies bei Ihnen der Fall ist, können wir allerdings nicht voraussagen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  373. Denise sagt:

    Moin,

    Wurde bereits 2 Mal mit jeweils 7 kmh zuviel (einmal innerorts und einmal Ausserorts)innerhalb von einem Monat in der Probezeit geblitzt.
    Jetzt wurde ich erneute geblitzt dieses Mal jedoch mit ca 15 kmh zuviel (ausserorts).
    Womit muss ich rechnen ?

  374. Gök sagt:

    Hallo,

    ich wurde am 1.1.2019 mit alkohl am Steuer erwischt und eine Ermahnung bekommen sowie 2 Punkte.

    Am 9.1.2020 wurde ich missachten eines rotlichtes länger als 1 sek angehalten von der Behörde wurde mir geschrieben das ich auf den Führerschein verzichten muss und nach 6 Wochen eine wiedererteilung beantragen kann. Bin noch in der probezeit.

    Muss ich mit einer MPU rechnen?

  375. Fabi sagt:

    hi ich hatte jetzt wegen kanabis 1 monat varverbot also nechsten monat und jetzt wurde ich mit 0,8 promille erwischt heist das 3 monate ?

    • Waldi sagt:

      Moin Moin. Ich wurde dieses Jahr im März mit 40km/h zu schnell außerhalb geschlossener Ortschaften geblitzt. Es gab kein Fahrverbot.
      Ich wurde neulich mit 18km/h zu schnell bei Tempo 100 geblitzt, das ganze mit Handy am Ohr!!! Das wurde auch auf dem Foto erkannt und ist im Anhörungsbogen auch aufgeführt. Das Handy am Ohr ist die deutlich höhere Strafe aber droht mir jetzt drüber hinaus, jetzt auch noch ein Fahrverbot? Oder hat das eine jetzt mit dem anderen wenig zu tun? Danke euch! :)

  376. Hans sagt:

    Hallo,

    Ich musste innerhalb der letzten 12 Monate zweimal meinen Führerschein für je 1 Monat abgeben.

    1. Verstoß 31km/h innerorts
    2. Verstoß 31 km/h außerorts (1 Monat, weil Wiederholungstäter)

    Nun wurde ich erneut geblitzt (29km/h außerorts)
    Dieser 3. Verstoß war ebenfalls innerhalb der 12 Monate (Anfang April), aber noch vor der kürzlichen Gesetzesänderung.

    mit welcher Strafe habe ich zu rechnen?

    Grüße

  377. Kris sagt:

    Hallo,
    ich wurde beim Überfahren einer roten Ampel geblitzt, das erste mal.
    Ich bin mir nicht sicher ob die Ampel länger als 1 Sekunde rot war.
    Es wurde meiner Meinung nach niemand gefährdet und es wurde auch nichts beschädigt bzw niemand ist zu schaden gekommen.

    Vorher Ich bin vor ca 2 Monaten 2 mal mit überhöter geschwindikeit geblitzt worden und habe auch brav gezahlt.

    Womit muss ich jetzt rechnen mit meinem Ampelverstoss und gelte ich als Ersttäter ?
    Wird immer beim bei einem qualifizierten Ampelverstoss die Fahrerlaubnis eingezogen ?

    Gruss

  378. Musiclover sagt:

    Hallo Freunde, mir klebt gerade das Pech an meinen Fingern. Ich wurde letztes Jahr mit 31 zu schnell auf einer vierspurigen Hauptstrasse (30er Zone) geblitzt und musste meinen Führerschein abgeben. Nun bin ich diese Woche mit 27 km/h zu schnell erwischt worden. Ist es jetzt so das ich aufgrund der Regelung 2x zu schnell über 25 km/h in einem Jahr den Führerschein wieder abgeben muss, oder war das das erste Mal und ist beim ersten Mal bereits mit dem Fahrverbot abgegolten?

  379. Frank sagt:

    Hallo liebes Busgeldrechner.org – Team

    Heute wurde ich von einer Zivilstreife beim „angeblichen“ Rotvergehen unter 1 Sek aus dem Verkehr gezogen.

    Zu meinem Hintergrund:
    Ich habe seit Anfang 2020 meinen Führerschein nach erfolgreicher MPU wegen 8 Punkten wiedererlangt. Da dies in meiner Probezeit geschah, wurde diese Verlängert und ich bin zum heutigen Zeitpunkt noch 9 Monate in Probezeit.

    Ich bange nun wirklich sehr darum nochmal in die MPU geschickt zu werden, weil ich ja streng genommen „Wiederholungstäter“ bin. Seit dem Wiedererlangen meines Führerscheines habe ich mir allerdings nichts zu schulden kommen lassen.

    Nun meine Fragen:
    Mit welchen Strafen kann ich nun tatsächlich rechnen ? Und
    Sollte ich mir einen Rechtsanwalt besorgen ? Welche Optionen habe ich ?

    Vielen herzlichen Dank im Vorraus ! Ihr seid super 👍🏼

  380. Anonym sagt:

    Guten Abend,

    ich habe 2019 2 Punkte erhalten…einmal wegen Handy am Steuer und einmal deutlich zu schnell gefahren….und diese Woche (Januar 2021) wurde ich wegen einem Rotlichtverstoss geblitzt….ich denke,dass es nicht über einer Sekunde war…kann ich hier trotzdem ein Fahrverbot erwarten oder sozusagen lediglich ein Bussgeld in Höhe von 90 € plus einen Punkt?! Mit freundlichen Grüßen

  381. Rudi sagt:

    Sehr geehrten Damen und Herren,

    ich wurde 2017 mit Cannabis aufgehalten.
    1 Monat Fahrverbot – 500 euro strafe und einmalige MPU

    nun wurde ich Dez. 2020 mit 0,6 Promille erwischt…
    Habe nun ein Fahrverbot von 3 Monaten und 1000 Euro strafe.

    Gibt es eine Möglichkeit das Fahrverbot auf 1 Monat zu verringern?
    Droht mir wieder eine MPU ?

    Ich würde tatsächlich meinen Arbeitsplatz verlieren…
    Dazwischen liegen 3 Jahre – bin ich dennoch ein Wiederholungstäter?

    Danke im Voraus

  382. Florian sagt:

    Hallo,

    Kleines Verständnissproblem.
    Ich wurde letztes Jahr am 20.1.20 mit 27 kmh innerorts geblitzt. Das heißt ich bin 1 Jahr auf „Bewährung“ darf innerhalb eines Jahres nicht über 25 kmh geblitzt werden.
    Jetzt am 24.1.21 wurde ich mit 28 kmHzu schnell innerorts geblitzt.
    Ab wann zähen die 12 Monate?!
    Mit was muss ich rechnen?!

    Gruß
    Florian

  383. Hanna sagt:

    Hallo ich wurde am 08.03.21 in einer 50iger zone mit ca 62 geblitzt und 2 Tage später noch mal bei erlaubten 50km/h mit 60. Bin nicht mehr in der Probezeit. Was erwartet mich?

  384. Tim sagt:

    Hallo ich bin in der probezeit Verlängerung und wurde 2 mal an einem Tag geblitzt einmal in einer Baustelle 60iger zone mit 100kmh
    Und einmal in der 100erterzone mit 150kmh beide außerorts auf der Autobahn ich bitte um Hilfe was blüht mir ?

  385. Johann sagt:

    Hallo, wurde in Mai 2020 mit 26kmh innerorts zu schnell geblitzt. Da die Novelle nichtig wurde, bekam ich im Juli einen Bussgeldbescheid von 1 Punkt und 100 Euro ohne Fahrverbot. Vor wenigen Tagen (also innerhalb von 12 Monaten) wurde ich wieder innerorts geblitzt, ich nehme an die Geschwindigkeitsübertretung liegt wieder bei ca. 26-27 kmh. Muss ich jetzt mit einem Monat Fahrverbot rechnen und darf ich mir den Zeitpunkt des Fahrverbots aussuchen? Habe bis jetzt nur diesen einen Punkt in Flensburg. Danke!

  386. Johannes sagt:

    Hallo
    Ich habe mein Führerschein jetzt 3 1/2 Jahre und ich wurde in den letzten 8 Monaten 3 mal geblitzt. Die ersten zweimal mit jeweils 6 km/h zu schnell (beides mal innerorts erlaubt wahren 60 km/h) und beim dritten mal 41 km/h zu schnell (außerorts – erlaubt waren 80 km/h) . Die ersten beidenmale hab ich brav bezahlt und beim drittenmal warten ich grad noch auf den Brief.

    Auf was muss ich mich jetzt gefasst machen?

    Gruß

  387. Eugen sagt:

    Hallo Freunde,

    ich musste im Februar 2021 bereits meinen Führerschein abgeben, danach wurde ich von der Polizei gelasert mit 29 zuviel und vor kurzem wurde ich nochmal geblitzt mit 27 zuviel beide male innerorts. Mir wurde jetzt 2x ein Fahrverbot von 1nem Monat verhängt. Womit muss ich nun genau rechnen?

  388. Sommmer3 sagt:

    Liebes Team, ich wurde am 20. Juli letzten Jahres geblitzt. Ich fuhr 34 km auf der Autobahn zu schnell. Gegen den Bußgeldbescheid habe ich Widerspruch eingelegt. Er erlangte zum 28. Mai diesen Jahres Rechtskraft. Am 3. Mai dieses Jahres wurde ich erneut geblitzt. Ich fuhr 44 km auf der Autobahn zu schnell. Nach Bußgeldkatalog droht mir nun ein einmonatiges Fahrverbot. Meine Frage: gelte ich jetzt als Wiederholungstäter, da beide Verstöße innerhalb eines Jahres passierten und muss ich deshalb mit einer Verdopplung des Fahrverbots und des Bußgeldes rechnen? Oder wird es bei dem einen Monat Verbot bleiben, weil erst nach Rechtskraft des Erstverstoßes, also ab dem 28. Mai, die Zwölfmonatsfrist gerechnet werden? Danke für eine Einschätzung!

  389. Cupra sagt:

    Hallo, ich wurde vor ca. 2 Wochen auf der Autobahn geblitzt. Vermutlich mit 35kmh zu viel. Heute wurde ich wieder auf der Autobahn geblitzt allerdings mit 18 kmh zu viel, was erwartet mich in diesem Fall.

  390. RJ sagt:

    Hallo!

    Ich wurde im Juni innerorts mit 58 km/h (nach Toleranzabzug) geblitzt, Verwarnung 15€.

    Im Juli wurde ich außerorts (Autobahn) vermutlich geblitzt, 80 km/h erlaubt, ich bin etwas über 90 km/h gefahren.

    Vermutlich handelt es sich beim 2. Delikt auch nur um eine Verwarnung oder kommt schlimmeres auf mich zu?

  391. Dominik sagt:

    Hallo,
    Ich wurde letztes Jahr mit über 24kmh geblitzt. Vor 4monaten wurde ich in einem kurzen Zeitraum 1mal von der Polizei gelasert, über 24kmh. Mir wurde ein 1monatiges Fahrverbot verhängt. Was ich zu diesem Zeitpunkt leider nicht wusste ist das ich auf der Autobahn ebenfalls mit 27kmh zu schnell geblitzt wurde. Droht mir jetzt ein 2monatiges Fahrverbot oder wird der 2blitzer aufgrund von „Unwissenheit“ nur eine höhere Geldbuße?

  392. Raser85 sagt:

    Hallo, ich bin auf der Autobahn innerhalb von 9 Minuten auf derselben Strecke zweimal geblitzt worden. Ich bin jeweils ca. 50 km/h zu schnell gefahren. Ist es eine Tateinheit, wieviel muss ich zahlen und wieviele Punkte werden eingetragen? Danke und VG

  393. Hartmut sagt:

    Hallo Bussgeldrechner Team
    Erst einmal ein frohes und gesundes neue Jahr 2022.
    Folgendes möchte ich Ihnen mitteilen, und bitte Sie um einen Rat, oder Ihre Einschätzung.

    Es betrifft meinen Bruder.
    Im Sommer des Jahres 2019 fuhr er in Wuppertal bei Rot über eine Kreuzung.
    Beweisaufnahme durch eine Streife, die das unmittelbar verfolgte.
    Im Herbst das Strafmaß :
    1 Punkt in Flensburg, 280 Euro Geldstrafe, und 1 Monat Fahrverbot, angetreten Dezember 2019.
    Bemerkung : Mein Bruder verlor zum 2.ten Mal den Führerschein innerhalb mehrerer Jahre.

    Nun die dritte Dummheit.
    Einige Tage vor dem 09. November 2021, dem entscheidenden Tag der Verkehrsgesetz – Verschärfung, fuhr er im Raum Gummersbach in einer geschlossenen Ortschaft mit 78 Kmh.
    Minus 3 Kmh Abzug gleich 25 Kmh zu schnell.
    Was könnte meinem Bruder, etwas über 50 Jahre alt, berufstätig, nun als Wiederholungstäter
    drohen ?
    Für Ihre Antwort bedanke ich mich sehr.
    Alles Gute und freundliche Grüße
    Hartmut

  394. Andre sagt:

    Hallo liebes Bußgeld-Team,
    folgende Situation:
    Ich wurde 04/2019 mit 62km/H innerorts geblitzt. 2 Punkte und 1 Monat.
    Dies habe ich nun abgesessen und habe gelesen, dass diese 2 Punkte 5Jahre stehen bleiben.

    Nun bin ich vor 3 Wochen außerorts in einer 70km/H-Zone mit 91 (Tacho) wieder geblitzt worden (die Post kam noch nicht).
    Wie sieht es mit meinen Punkten aus, werden die dann wieder als neuer Tatbestand angesehen oder bekomme ich da irgendwelche einschränkungen dazu? – wie z.B. Verlängerung der zwei Punkte?

  395. Slevin sagt:

    Hallo. Ich bin dämlicherweise an 2 Tagen hintereinander am gleichen mobilen Blitzer geplitzt worden. In Zone 30 das erste mal laut Tacho ca. 43 und das 2te mal laut Tacho ca. 41. Da man mindesten 3-4 abziehen kann wegen ungenauogkeit des Tachos, wird es tatsächlich mit Toleranzabzug nicht sonderlich viel gewesen sein. Hab ich das recht verstanden, dass ich „nur“ 2 Bußgeld zu erwarten habe? Was meint ihr dazu? Danke im Voraus.

  396. Oliver sagt:

    Hallo, liebes Bußgeld-Team,

    Ich weiß, dass es bei den Wiederholungtätern wegen Fahren unter Alkoholeinfluss in aller Regel zu einer weiteren MPU kommt. Gilt dies auch, wenn die Wiederhomungstat mit einem Elektro-Scooter begangen wurde.
    Danke und mit freundlichen Grüßen
    Oliver

  397. Eric sagt:

    vor 1,5 Jahren konnte ich ein Fahrverbot in eine erhöhte Geldstrafe umwandeln. Vor zwei Wochen bin ich mit 31 km/h zu viel außerorts geblitzt worden. Bekomme ich jetzt ein Fahrverbot?
    Lieben Dank für die Unterstützung

  398. Tabea sagt:

    Hallo,

    Ich wurde innerhalb der letzten drei Wochen dreimal geblitzt. Ich bin jedes Mal 6-10 km/h zu schnell gefahren. Droht mir jetzt ein Fahrverbot oder gar Punkte ?

  399. Denusan sagt:

    Hallo guten Tag
    Ich wurde zum ersten Mal am Handy erwischt obwohl ich als Pizza Fahrer nur die Adresse bestätigt habe und das Handy direkt auf die Handy Halterung drauf getan habe und die Ampel war noch rot zuvor wurde ich vor 5 Monaten zum ersten Mal geblitzt und hab 1 Punkt bekommen und davor 2 Punkte wegen Unbewusste Fahrerflucht Sache was kommt jetzt auf mich zu ?

  400. Otto sagt:

    Ich wurde im April auf einer BAB in Rheinland Pfalz innerhalb einer Baustelle mit 18km/h zu schnell geblitzt. Strafe wurde gezahlt. Jetzt droht man mir nachträglich noch den Entzug der Fahrerlaubnis an, weil ich in der Vergangenheit auch schon geblitzt wurde. Das letzte Mal vor rd 4 Jahren. Wie kann das sein?

  401. AJ sagt:

    hallo,
    würde im Mai und Juni geblitzt. im Mai 30Zone mir 16 km zu schnell und in Juni 50Zone auch mit 16 km zuviel. ;(
    Weiß das es 70 Euro und jeweils 1 Punkt geben wird.
    Oder droht mit jetzt auch Fahrverbot?

    LG

  402. Sven sagt:

    Guten Tag,

    ich befinde mich gerade im Fahrverbot (Eingang des Führerscheins bei der Behörde am 18.07.2022) und wurde am 17.07.2022 noch einmal mit 23 km/h (Weg zum Urlaub und ab nächstem Tag dann nicht mehr gefahren) geblitzt.

    Alles Autobahn.

    Muss ich trotz unter 26 km/h mit einem Fahrverbot rechnen? Einen Punkt gibt es ja.

  403. Fabian sagt:

    Hallo, ich wurde innerhalb einer Woche zweimal geblitzt (unter 25 km/h). Die Bescheide liegen mir noch nicht vor. Muss ich mich jetzt auf ein Fahrverbot einstellen?

  404. Corinna sagt:

    Hallo, ich wurde (innerorts, nach Toleranzabzug) vor halbem Jahr mit 23 km/h zu schnell geblitzt, nun mit 30 km/h. Als Wiederholungstäter wird man eingestuft, wenn man 2 mal im Jahr mit 26 oder mehr km/h geblitzt wird: ist das mit oder ohne Toleranzabzug? Was erwartet mich? Danke.

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