Bußgeldbescheid: Frist berücksichtigen und Einspruch einlegen
Von bussgeldrechner.org, letzte Aktualisierung am: 14. April 2023
Wie lange dauert ein Bußgeldbescheid, bzw. das ihm zugrunde liegende Verfahren? Welche Frist gilt bezüglich der Verjährung und des Einspruchs? Diese Fragen gehen vielen Autofahrern durch den Kopf, die sich nach einer Verkehrsordnungswidrigkeit wünschen, dass diese unannehmliche Episode schnell der Vergangenheit angehört. Wir informieren Sie im folgenden über die verschiedenen Fristen zum Bußgeldbescheid.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Fristen beim Bußgeldbescheid
Besonders wichtig sind die Verjährungs- und die Einspruchsfrist. Sie haben z. B. immer nur 14 Tage (ab Erhalt) Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen.
Die Behörde hat drei Monate Zeit, den Bußgeldbescheid zu verschicken.
Eine Frist, innerhalb derer Sie den Anhörungsbogen verschicken müssen, ist gesetzlich nicht festgelegt.
Fristen für Bußgeldbescheid beachten

Nach einem Verstoß gegen die Regeln aus StVO und aus dem Bußgeldkatalog läuft die Frist zur Verjährung, welche drei Monate beträgt. Die Frist für die Zustellung vom Bußgeldbescheid beträgt also drei Monate nach dem Tag der Tat.
Wird der Bußgeldbescheid jedoch erst nach der Frist von drei Monaten zugestellt, so ist die zugrunde liegende Tat bereits verjährt – aber nur, sofern die Verjährungsfrist nicht entsprechend verlängert wurde.
Dies geschieht beispielsweise, wenn die zuständige Behörde bereits innerhalb der zunächst geltenden Bußgeldbescheid-Frist von drei Monaten einen Anhörungsbogen zugestellt hat. Die Frist zur Bußgeldbescheid-Zustellung kann aber auch von Ihnen unbemerkt verlängert werden, wenn die Verfolgungsverjährung unterbrochen wird!
Somit ist ein Bescheid, der erst nach der vermeintlichen Verjährungsfrist zugestellt wird, laut Verkehrsrecht und OwiG (Ordnungswidrigkeitengesetz) nicht zwingend bereits verjährt.
Unterbrechung der Verfolgungsverjährung kann unbemerkt erfolgen

Als Betroffener kann man somit nie sicher sein, dass die Tat bereits verjährt ist.
Erst durch eine Akteneinsicht in die Ermittlungsunterlagen des Bußgeldverfahrens lassen sich Zweifel diesbezüglich aus dem Weg räumen. Ein Anwalt kann die Akteneinsicht beantragen und die Rechtmäßigkeit des Verfahrens prüfen.
Im OwiG finden sich im Paragraph 33, „Unterbrechung der Verfolgungsverjährung“, die gesetzlichen Bestimmungen zu diesem Thema. Hier ist festgelegt, in welchen Situationen die Verjährungsfrist unterbrochen werden darf.
Einspruchsfrist zum Bußgeldbescheid
Wenn Sie schließlich den Bußgeldbescheid erhalten haben, haben Sie nur zwei Wochen Zeit, um Einspruch einzulegen. Diese Frist ist eher knapp bemessen, weswegen Sie bereits vor dem Erhalt des Bußgeldbescheids darüber nachdenken sollten, ob Sie entsprechende Maßnahmen ergreifen wollen. Hilfe bei der Entscheidung bietet unser Bußgeldrechner, mit dem Sie bereits vor der Zustellung des Bußgeldbescheids ermitteln können, mit welchen Sanktionen Sie rechnen müssen.
Die Bußgeldbescheid-Einspruchs-Frist kann verlängert werden, wenn Sie beispielsweise den Bescheid nicht rechtzeitig erhalten haben, weil Sie im Urlaub waren. In diesem Fall wird das Verfahren auf Antrag des Betroffenen oder von seinem Anwalt wieder auf einen früheren Status zurückgesetzt. Die Frist zum Bußgeldbescheid-Einspruch beginnt von vorne.
Geblitzt – Fristen und Termine

Die Frist nach einem Blitzer beträgt laut OwiG (Ordnungswidrigkeitengesetz) drei Monate. Für die Behörde ist es jedoch manchmal schwierig, den Fahrer des geblitzten Autos zu ermitteln – und anders als in anderen Ländern (z.B. Österreich) muss in Deutschland bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung der Fahrer und eben nicht der Halter bei einem Verstoß gegen den Bußgeldkatalog bestraft werden.
Aus diesem Grund wird an den Halter eines geblitzten Fahrzeugs, den die Behörden mit Hilfe des Kennzeichen des Autos ermitteln können, ein Anhörungsbogen geschickt. Trifft dieser beim Beschuldigten ein, so ist die Verjährungsfrist laut OwiG unterbrochen und erneut hat die Behörde drei Monate Zeit, den Verkehrssünder aufzuspüren und ihm den Bußgeldbescheid zukommen zu lassen. Das Verfahren kann beliebig oft unterbrochen werden.
Bei Missachtung der Bußgeld-Fristen droht ein Vollstreckungsverfahren
Die Bußgeldbescheid-Fristen sehen vor, dass Sie – sofern Sie nicht während der 14-tägigen Frist Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erheben – innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf der Einspruchsfrist das Bußgeld bezahlen müssen. Das Geld sollte also spätestens vier Wochen nach Erhalt des Bescheids auf dem Konto der Bußgeldstelle eingegangen sein.
Ansonsten kann ein Vollstreckungsverfahren gegen Sie eingeleitet werden. Die Bußgelder steigen dann nochmals: Es gilt nicht mehr das reguläre Bußgeld gemäß Bußgeldtabelle, sondern die Betroffenen müssen noch zusätzliche Verfahrenskosten entrichten, die der Behörde bei der Eintreibung ihrer Forderungen entstehen.
Guten Tag,
bei mir kam der Anhörungsbogen wg. Geschwindigkeitsverstoss am 11.09. Bussgeldbescheid lag im Briefkasten mit Stempel am 12.12., allerdings ausgestellt am 7.12. Gibt es Chance auf Verjährung?
Mit freundlichen Grüssen,
Andreas Mischkin
Hallo Mischkin,
Sie können die angekündigten Sanktionen nicht umgehen, da in Ihrem Fall das Ausstellungsdatum des Bußgeldbescheides entscheidend ist und das liegt noch Ablauf der Frist.
Das Team von bussgeldrechner.org
Hallo, wir haben nach unserem Urlaub die Post durchgeschaut und einen Anhörungsbogen in der Post gehabt. Halter mein Freund Fahrer ich. Wir sind Montags 21.12. zurückgekommen, er hat Dienstags seine Post durchgesehen und als ich die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ausdrucken wollte, war die Patrone leer. Jetzt habe ich am 23.12. eine E-Mail an die Bußgeldstelle geschickt. Mit der Bitte um Wiedereinsetzung und sämtliche Unterlagen in PDF Form mitgeschickt. Werde dieses am Montag auch noch in Papierform dort hin schicken.
Nun aber meine Frage…wird das in soweit anerkannt, wegen der Feiertage oder muss ich damit rechnen, das die 1 Wochen Frist wiederum verstrichen ist, wenn ich am Montag die Papiere zur Post bringe?
Danke
MfG Anke
Hallo Anke,
der Anhörungsbogen ist noch nicht der Bußgeldbescheid. Den können Sie auch jetzt noch ohne Konsequenzen an die Behörden schicken. Die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand zu beantragen ist nur dann nötig, wenn Ihre Frist beim Bußgeldbescheid abgelaufen ist.
Das Team von bussgeldrechner.org
Ich wurde in einer 50 zone mit 90 geblitzt.Gesehen habe ich die Geschwindigkeit nicht
aber es ist gesagt worden.Ich bin anfänger und mir ist wichtig kein seminar oder probezeit verlängerung.
ich habe auch einspruch eingelegt aber mein Anwalt hat immer noch nicht die komplette akte.Wie schätzen sie die Chancen ein oder gibt es da ne möglichkeit.
Mein anwalt meint müssen warten aber bin nervös
Hallo Andy,
welche Strafe auf Sie zukommt, entnehmen Sie dem Bußgeldbescheid. Für alles weitere, steht Ihnen Ihr Rechtsanwalt vertrauensvoll zur Seite.
Das Team von bussgeldrechner.org
Der Halter des geblitzten Fahrzeugs ist inzwischen verstorben. Der Fahrer war nicht der Halter. Wir senden nun den Bussgeldbescheid ungeöffnet zurück, mit dem Vermerk „Empfänger verstorben“ auf dem Briefumschlag.
Wieviel Zeit haben wir, um den Bescheid zurückzuschicken?
Was ist danach zu erwarten?
Strafverfügung
Sie haben am 25.06.2015 um 16:19 Uhr in Wien 22., A23 Rampe 43 als handelsrechtl.
Geschäftsführer und somit als zur Vertretung des Zulassungsbesitzers des KFZ mit dem
Kennzeichen xx-xxxxx der Fa. Ing. xxx GmbH, nach außen Berufener,
nicht dafür Sorge getragen, dass der Zustand des genannten KFZ den Vorschriften des
Kraftfahrgesetzes entspricht, da beim LKW ·
1. Radabdeckungen angebracht waren, obwohl das angeführte Fahrzeug mit
ausreichenden Radabdeckungen wie Kotflügeln und dergleichen versehen sein müssen
(Position des Rades: 2. Achse links Radabdeckung komplett weggebrochen bzw. fehlte)
2. und dieser keine zwei Bremsanlagen verfügte, die vom Lenkerplatz aus betätigt werden
können und mit ihnen bei betriebsüblicher Beanspruchung und ordnungsgemäßer Wartung
die vorgeschriebene Wirksamkeit erreicht wird, da die Betriebsbremse/ Bremsleitung unter
dem Querrahmen vor der 2. Achse folgenden Mangel aufwies: sichtbar stark korrodiert
1
Sie haben dadurch folgende Rechtsvorschrift(en) verletzt:
1. § 103 Abs. 1 Z. 1 KFG i.V.m. § 7 Abs. 1 KFG
2. § 1 O~ Abs. 1 Z. 1 KFG i.V.m. § 6 Abs. 1 KFG
EINSPRUCH WEGEN VERJÄHRUNGSFRIST OK
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Anhörungsbogen ist auf den 27.10.2015 datiert.
Der Bußgeldbescheid kam heute, den 1.2.2016. (lt Schreiben wurde er am 26.1.2016 ausgestellt). Ist nun die Geschwindigkeitsüberschreitung verjährt?
Hallo Melanie,
der Anhörungsbogen unterbricht die Verjährungsfrist. Die drei Monate beginnen erneut zu laufen. Entscheidend ist das Ausstellungsdatum des Anhörungsbogens, außer es liegen mehr als zwei Wochen zwischen Aus- und Zustellung.
Das Team von bussgeldrechner.org
Hallo Frage hierzu..
„…der Anhörungsbogen unterbricht die Verjährungsfrist. Die drei Monate beginnen erneut zu laufen. Entscheidend ist das Ausstellungsdatum des Anhörungsbogens, außer es liegen mehr als zwei Wochen zwischen Aus- und Zustellung…“
Tatvorwurf überhöte Geschwindigkeit / 1 Monat war am 29.8.2016
Anhörungsbogen lt Akten ausdruck am 28.11.2016
Zusendung des Bescheids (Busgeldverfahren 30.12.2016)
gibt es eine Aktenlage zu dieser 14 Tage frist OLG oder sonstige Rechtssprechung.
Danke
Hallo liebes Bussgeldrechner Team,
was passiert wenn mehr als zwei Wochen zwischen Aus- und Zustellung liegen?
Hallo,
ich wurde am 26.08.15 geblitzt, das Bescheid mit dem Bußgeld kamm erst am 03.02.16, und nicht zu mir sondern wurde an eine andere Adresse geschickt, ich wohne seit über 4Jahren nicht mehr da, meine ex Frau woht noch da, hat mir Bescheid gesagt.
ich war mit einem Mietwagen unterwegs, ist die Verjährungsfrist 3 Monate schon vorbei?
Danke im Voraus
Hallo Adrian,
die Verjährungsfrist von drei Monaten kann unterbrochen werden. Zum Beispiel kann zwischenzeitlich ein Anhörungsbogen oder eine Zeugenbefragung versandt werden. Endgültig verjährt ist ein Ordnungswidrigkeit erst nach drei Jahren. Wenn nach drei Monaten allerdings noch keine Ermittlungen stattgefunden haben, verjährt diese auch. Um zu erfahren, welche Ermittlungsschritte in Ihrem Fall wann eingeleitet wurden, können Sie Akteneinsicht beantragen. Ein Fachanwalt kann Ihnen außerdem weiterhelfen.
Die falsche Adresse verwirkt den Bescheid nicht zwangsläufig.
Das Team von bussgeldrechner.org
Hallo,
Ich wurde am 21.10.15 geblitzt. Der Anhörungsbogen war datiert mit 20.01.16 und ist mir am 26.01.16 zugegangen. Nun kam am 10.02.16 der Bußgeldbescheid.
Raten sie mir zu einem Einspruch wegen Verjährung da mir der Anhörungsbogen nicht innerhalb der verjährungsfrist von 3 Monaten zugegangen ist?
Danke!
MfG
Michael
Hallo Michael,
die Verjährung kann durch interne Ermittlungen unterbrochen werden. Sie können Akteneinsicht verlangen, um diese Ermittlungen nachzuvollziehen. Ob Sie Einspruch erheben sollten, kann Ihnen nur ein Anwalt sagen.
Das Team von bussgeldrechner.org
Hallo,
am 02.09.2015 habe ich einen Bußgeldbescheid erhalten, den ich am 11.09.2015 wiedersprach. Heute kam eine Ladung vom Amtsgericht mit Datum 02.02.2016; gefertigt am 11.02.2016 (ss), laut Förmlicher Zustellung 13.02.2016 im Briefkasten.
Meinen Recherchen zufolge, habe ich dass letzte mal von der Behörde am 02.09.2015 gehört, wodurch die verjährungsfrist von 6 Monaten am 01.02.2016 abgelaufen ist, oder ?!
Hallo Marcel,
die Verjährungsfrist kann durch interne Ermittlungen der Behörde unterbrochen werden, wodurch sie wieder von vorne beginnt. Für weitere Schritte empfehlen wir Ihnen die Konsultation eines Fachanwaltes.
Das Team von bussgeldrechner.org
Liebes Team,
Verstoß war am 15.10.2015 in Österreich
Aufforderung zur Information des Fahrer ist erst am 25.01.2016 an Sixt ausgestellt worden
–> Ist damit der Verstoß verjährt?
Ich habe die Strafverfügung am 12.02.2016 erhalten
Danke für eure Hilfe
Arne
Hallo Arne,
die Verjährung des Bußgeldbescheides kann durch verschiedene Faktoren unterbrochen werden. Dies geschieht etwa, wenn die Behörden intern Ermittlungen anstellen. Die Regelungen in Österreich können außerdem davon abweichen. Für eine Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen Anwalt.
Das Team von bussgeldrechner.org
Hallo liebes Team,
Ihnen ist eine kleine Ungenauigkeit, die irreführend sein kann, untergekommen:
„Aus diesem Grund wird an den Halter eines geblitzten Fahrzeugs, den die Behörden mit Hilfe des Kennzeichen des Autos ermitteln können, ein Anhörungsbogen geschickt. Trifft dieser beim Beschuldigten ein, so ist die Verjährungsfrist laut OwiG unterbrochen und erneut hat die Behörde drei Monate Zeit, den Verkehrssünder aufzuspüren und ihm den Bußgeldbescheid zukommen zu lassen.“
Wichtig ist hier hervorzuheben, dass die Zusendung eines Anhörungsbogens an den Fahrzeughalter nicht zur Unterbrechung der Frist führt, wenn der Halter nicht der Fahrer ist. Der Halter ist nicht der Betroffene i.S.d. §§ 33 Abs. 1 Nr. 1 OwiG und der Anhörungsbogen dient in diesem Fall erst der Ermittlung des Fahrers und somit des „Betroffenen“. Aus diesem Grund unterbricht die Zusendung des Anhörungsbogens an eine Firma, die Halterin des Fahrzeuges ist, nicht die Frist, wobei es hier auf Einzelheiten in der Formulierung ankommt. Den Begriff des „Beschuldigten“ kennt § 33 OwiG nicht.
Viele Grüße
Hallo Kiso,
vielen Dank für den Hinweis. Wir haben die Informationen im Text präzisiert.
Das Team von bussgeldrechner.net
Bin am 6.12.2015 geblitzt worden. Ich war der Fahrer aber nicht der Halter. Der Halter bekam einen Anhörungsbogen zur Fahrerermittlung, den sie auch wahrheitsgemäß beantwortete. Heute ist der 6.03.2016 und ich habe noch keinen Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen bekommen. Wann tritt die Verjährung ein?
Danke für eure Hilfe, George
Hallo Georg,
eine Ordnungswidrigkeit verjährt in der Regel nach 3 Monaten. Der Anhörungsbogen unterbricht die Frist nur für den im Dokument namentlich Benannten. Die Verjährung dürfte für Sie damit schon eingetreten sein.
Das Team von bussgeldrechner.org
Liebes Team
Ich wurde geblitzt und angeschrieben, obwohl ich nicht der Halter bin, sondern mein Sohn.
Die Behörde hat anscheinend das Bild aus der Einwohnermeldekartei mit dem Blitzerfoto verglichen.
Ist das rechtens?
LG Roland T.
Hallo Roland,
auf welche Weise die Bußgeldstelle ermitteln konnte, wer der Fahrer des Wagens war, können Sie nachvollziehen, wenn Sie die Ermittlungsakte anfordern. Dies kann auch ein Anwalt für Sie übernehmen. Dieser kann Ihnen auch die Rechtmäßigkeit des Vorgehens der Bußgeldstelle genauer auseinandersetzen.
Das Team von bussgeldrechner.org
Hallo.
Ich bin am 20.9.15 geblickt worden
Habe am 10.10.15 den Bußgeldbescheid bekommen. Dann fristgerecht Einspruch eingelegt. Am 6.11.15 habe ich vom Ordnungsamt den Bescheid bekommen das mein Einspruch zur Staatsanwaltschaft gegeben wurde und die sich wieder melden.
Jetzt am 14.3.16 bekomme ich Post vom Amtsgericht das ich heute am 22.3.16 zur Anhörung kommen soll.
Frage ist hier nicht schön längst die Frist von 3 Monate überschritten?
Kann ich gegen diese Anhörung vorgehen?
LG Marcus b.
Hallo Marcus,
die Anhörung ist ein Bestandteil Ihres Einspruches. Hier haben Sie die Möglichkeit, den Fall aus Ihrer Sicht darzulegen. Die Verjährungsfrist ist nicht abgelaufen, da Sie mit jedem Schritt des Verfahrens unterbrochen wird. Wir empfehlen Ihnen einen Anwalt.
Das Team von bussgeldrechner.org
Hi,
ich musste im Februar 2015 meinen Führerschein einen Monat wegen einer Brückenabstandsmessung abgeben.
Im Dezember 2015 wurde ich auf dem Heimweg geblitzt (ca. 25 km/h) geblitzt. Ich habe bis heute keinen Anhörungsbogen o.ä. erhalten.
Ist der zweite Blitzer im Dezember 2015 somit verjährt???
Danke vorab.
Grüße
Simon
Hallo Simon,
prinzipiell ist davon auszugehen, dass das Delikt verjährt ist. Allerdings können verschiedene Interne Schritte zu einer Unterbrechung der Verjährung führen. Sollten Sie noch einen Bescheid erhalten, so können Sie Einsicht in Ihre Akten anfordern. Dies kann ein Anwalt für Sie übernehmen.
Das Team von bussgeldrechner.org
Hallo,
wurde am 25,3.16 also Karfreitag auf dem Weg zum Urlaubsort per laser geblitzt.
WIch wollte den Betrag in Höhe von 35 € sofort bezahlen, dass wurde seites der Polizei abgeleht. Vielmehr erhielt ich einen ausgefüllten Zahlschein mit dem Hinweis, dass ich 1 Woche Zeit für die Bezahlung habe, ansonsten droht Bußgeldverfahren.
Bereits am 29.3.16 -also bereits 4 Tage später -(Osterdienstag) wurde ein Bußgeldbescheid ausgestellt, den DHL am 31.03.16 zustellte. Es entstanden weitere
28,5 € Kosten. Istcdas rechtens und was kann ich dagegen, spez. wegen den anfallenden Kosten tun?
Danke für Eure Hilfe
Michael
Hallo Michael,
dies ist ein Fall für den Anwalt, weshalb wir ihnen keine Beratung geben können.
Das Team von bussgeldrechner.org
Ich wurde mit dem Auto geblitzt, das auf meinen Mann zugelassen ist. Mein Mann hat zunächst eine andere Person als Fahrer angegeben, die Polizei hat diese jedoch persönlich aufgesucht und festgestellt, dass sie nicht der Fahrer (Fotoabgleich) war. Nun habe ich einen Anhörungsbogen persönlich zugestellt bekommen (ohne das vorher mein Mann als Halter nochmal befragt wurde). Wird damit die Verjährungsfrist unterbrochen und beginnt ab Zustellung nochmal mit 3 Monaten? Und wie gut sind die Erfolgsaussichten bei Anfechtung wegen Messfehler? Der Blitzer war ein PoliScanSpeed.
Herzlichen Dank,
Saskia
Hallo Saskia,
die Verjährungsfrist wird ab Zustellung des Anhörungsbogens unterbrochen. Sie sollten diesen jedoch innerhalb von zwei Wochen beantworten. Wie hoch die Aussichten bei einem Einspruch sind, dürfen wir nicht ermessen. Rechtsberatungen sind in Deutschland nur Anwälten erlaubt.
Das Team von bussgeldrechner.org
Wegen einer im März 2016 in Deutschland begangenen Geschwindigkeitsüberschreitung erhielt ich soeben an meinem Wohnsitz in Brasilien per Post einen Anhörungsbogen. Muss ich damit rechnen, dass mir ein Bussgeldbescheid hier -vor Ablauf der Verjährung- zugestellt wird, etwa durch Einschreiben mit Rückschein? Oder ist sogar eine öffentliche Zustellung möglich?
Hallo Roland,
auf welchem Wege die Behörden Ihnen den Bußgeldbescheid zukommen lassen, können wir nicht voraussehen. Die zuständigen Beamten werden in der Regel den schnellsten Weg wählen.
Das Team von bussgeldrechner.org
Servus,
ich habe am 25.09.2015 in Italien mit abgelaufener Parkscheibe geparkt. Am 11.04.2016 wurde die Zahlungsaufforderung gedruckt und am 22.04.2016 mir zugestellt.
Gilt diese 3 Monatsfrist auch bei Strafzetteln die aus dem Ausland kommen? Denn hier handelt es sich nicht um 10€ wie in Deutschland sondern um 69€.
Vielen Dank
Grüße Kay
Hallo Kay,
wir beschäftigen uns nur bedingt mir den Gesetzeslagen unserer europäischen Nachbarn. Es scheint jedoch so zu sein, dass Verjährung in Italien prinzipiell erst nach zwei Jahren eintritt.
Das Team von bussgeldrechner.org
Guten Tag.
Vor zwei Jahren habe ich mein Auto in einem Feuerwehrzufaht für 5 Min. geparkt. Dannwaren da 2 Ordnungstypen… Die haben gesagt, dass die schon Abschleppdienst angerufen haben… Dann in 2 Wochen kamm eine Rechnung über 35 Euro für falsches Parken… Und erst jetzt- in 2 Jahren, habe ich die Rechnung von der Bußstelle bekommen, dass ich 100 Euro für die Abschleppmaßnahme bezahlen muss. Solche Verzögerung, haben die mit Fehlern im Komputersystem begründet. Ich habe mittlerweile heute das Geld überwiesen. Sollte ich überhaupt noch nach 2 Jahren zahlen? Danke!
Hallo Juriy,
da Sie das Geld bereits überwiesen haben, können Sie das Vorgehen der Behörde keinen Einspruch mehr einlegen. Sie haben es bereits anerkannt. Für weitere Nachfragen suchen Sie sich bitte anwaltliche Hilfe.
Das Team von bussgeldrechner.org
Hallo,
ich wurde vor 2 Tagen mit dem Auto meiner Freundin geblitzt ( 30iger Zone und bin 41/42 kmh gefahren um 23:00 Uhr)?.
Besteht eine Möglichkeit, dass der Bußgeldbescheid direkt zu mir geschickt wird, anstatt zu meiner Freundin ? Sie war zwar mit im Auto, jedoch soll ihre Mutter möglichst nichts davon erfahren ?
Hallo Maurice,
zunächst wird der Halter des Fahrzeuges einen Anhörungsbogen, bzw. einen Zeugenbefragungsbogen erhalten. Je nach den darin gemachten Angaben, wird der Bußgeldbescheid dem Fahrer direkt zugestellt. Wenden Sie sich an die zuständige Bußgeldstelle, um Näheres zu diesem Prozess zu erfahren.
Das Team von bussgeldrechner.org
Hallo!
Ich bringe beruflich Fahrzeuge, oft im Auftrag von Autovermietungen, auf eigener Achse von A nach B. Am 26.01.16 bin ich dabei auf der Autobahn mit 13 km/h zu schnell gemessen worden.
Nun habe ich heute, am 29.04.16, einen Anhörungsbogen in der Post gehabt. Dieser wiederum ist am 26.04.16 ausgedruckt, aber die Freimachung auf dem Umschlag ist erst vom 28.04.16.
Meiner Meinung nach müsste doch das Ganze schon verjährt sein, da jetzt ja die 3 Monatsfrist gerade abgelaufen ist. Sehe ich das richtig, auch wenn die Polizei meine Anschrift erst über die Autovermietung und dann über meinen Arbeitgeber herausgefunden werden musste?
Wäre sehr dankbar für eine Antwort.
Viele Grüße
Martin
Hallo Martin,
in der Regel wird durch interne Ermittlungen die Verjährung unterbrochen. Dazu können auch die Ermittlung Ihrer Adresse o.ä. zählen. Sie können, um Sicherheit darüber zu erlangen, auch Einsicht in Ihre Akte beantragen. Besprechen Sie Genaueres mit einem Anwalt.
Das Team von bussgeldrechner.org
Liebes Team, am17.01.16 habe ich wohl im Halteverbot geparkt. Kein Hinweis an der Scheibe, keine Zahlkarte per Post. Jetzt am 28.04.16 per Zustellungsurkunde die Forderung über 15€ + 28,50 Kosten – Da nun 3 Monate + 11 Tage vergangen sind dürfte es doch verjährt sein.
Danke für Ihre Antwort !!!
Hallo Wolfgang,
um zweifelsfrei klären zu können, dass nicht interne Maßnahmen zu einer Unterbrechung der Verjährung geführt haben, können Sie Antrag auf Einsicht in die Akte stellen.
Das Team von bussgeldrechner.org
Hallo. Ich wurde am 08. Oktober 2015 mit handy in der Hand angehalten. Angeblich eine Tippbewegung. Der Bußgeldbescheid kam am 06. Mai 2016. (knapp 7 Monate Später). Ausgestellt aber am 20.12.2015. Kann ist einen Einspruch legen? Sie sagten, wenn mehr als zwei Wochen zwischen dem Ausstelungsdatum und dem Zustellungsdatum liegen, gilt das Ausstellungsdatum nicht mehr. Kann man das irgendwo nachlesen?
Vielen Dank.
Hallo Alex,
entscheidend ist in der Regel das Ausstellungsdatum. Wenden Sie sich bitte an einen Anwalt, da wir in diesem Rahmen nicht beratend auftreten dürfen.
Das Team von bussgeldrechner.org
Hallo!
Ich wurde am 31.08.15 geblitzt und am 03.10.15 kam ein Zeugenfragebogen an meine Eltern. Ist das das Gleiche wie ein Anhörungsbogen, also wurde die Verjährungsfrist ab dem Zeitpunkt unterbrochen? Ich habe dann sehr viel später einen Anhörungsbogen zu meinem Hauptwohnsitz geschickt bekommen (auf jeden Fall 3 Monate nach dem Blitzer).
Achja und jetzt werden Briefe zum Aufbauseminar etc. an meinen Zweitwohnsitz geschickt. Dürfen die das überhaupt, weil wenn meine Eltern mir nicht Fotos davon schicken würden, würde ich davon ja gar nichts mitbekommen.
LG
Hallo Franziska,
die Verjährungsfrist wird von einem Zeugefragebogen nicht unterbrochen, von einem Anhörungsbogen hingegen schon. Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an einen Verkehrsrechtsanwalt. Er berät Sie unter Einbezug aller Falldetails umfassend und nach bestem Wissen und Gewissen.
Das Team von bussgeldrechner.org
Ich habe eine Frage. Wenn eine Ampel nicht auf grün schaltet und man eine weil dort steht und nicht passiert und dann drüber fährt was passiert dann wenn man geblitzt wird .
Hallo Michael,
in der Regel können Sie davon ausgehen, dass wenn die Ampel wesentlich länger als drei Minuten ununterbrochen rotes Licht zeigt und sie eine angemessene Wartezeit eingehalten haben, Sie trotzdem weiterfahren dürfen. Dabei sind Sie dazu verpflichtet, besonders vorsichtig in den Kreuzungsbereich einzufahren. Sollte Sie hierzu ein Bußgeldbescheid erreichen, haben Sie immer die Möglichkeit, Einspruch einzulegen.
Das Team von bussgeldrechner.org
Hallo , ich bin LKW Fahrer und wurde am 17.2.16 auf der A3 geblitzt mit 17 kmh zu schnell . Am Freitag den 3.6.16 kam das Foto zu meiner Firma . Könnte ich da Widerspruch einlegen oder ist es sowieso schon verjährt ? Übrigens wurde ich auch Anfang Februar schon geblitzt worden , bis jetzt kam da noch garnichts.
Gruß Dennis
Hallo Dennis,
um Einspruch einzulegen, haben Sie zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheides Zeit. Ist bei Ihnen weder ein Anhörungsbogen noch ein Bußgeldbescheid für das erste von Ihnen geschilderte Vergehen eingetroffen, dürfte es jetzt bereits verjährt sein.
Das Team von bussgeldrechner.org
Hallo!
Wurde kontrolliert und musste mich einem Alkoholtest unterziehen – Ergebnis lautet 0,6 Promille, sprich eine Ordnungswidrigkeit mit Bussgeld, Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Wie kann ich die 4-Monats-Frist verlängern. Möchte meinen Führerschein erst im Dezember abgeben.
Besten Dank ! Randy
Hallo Randy,
Das Fahrverbot wird spätestens nach 4 Monaten wirksam. Verlängern lässt sich diese gesetzliche Frist nicht. Bitte wenden Sie sich im Zweifelsfall an einen Rechtsanwalt.
Das Team von bussgeldrechner.org
Hallo!
ich wurde am 10.03.16 geblitzt. Konsequenz wäre der Entzug des Führerscheins für 4 Wochen.
Das Fahrzeug ist ein Dienstwagen auf die Firma zugelassen.
Die Firma hat am 12.04.2016 einen Zeugenfragebogen (Ausstellung 29.03.2016) erhalten. Ende April wurde ich seitens der Firma als Fahrer angegeben.
Bisher habe ich noch nichts gehört!
Hat sich die Frist von 3 Monaten aufgrund der Zusendung des Zeugenfragebogens wieder verlängert oder ist die Frist abgelaufen?
Vielen Dank! Mike
Hallo Mike,
sobald der Zeugenfragebogen eintrifft, beginnt die Frist von drei Monaten nicht neu. Die Verjährungsfrist von drei Monaten verlängert sich allerdings bei Erhalt des Anhörungsbogens. Haben Sie diesen also nicht erhalten, ist die Ordnungswidrigkeit bereits seit dem 10.06.2016 verjährt.
Das Team von bussgeldrechner.org
Hallo,
ich wurde mit dem Fahrzeug meiner Mutter am 02.04.2016 geblitzt (133 km/h bei Tempo 80). Das wären 160 € und 1 Monat Fahrverbot.
Den Anhörungsborgen hatte meine Mutter, die Halterin dann am 12.04.2016 erhalten.
Am 15.04.2016 habe ich den Anhörungsbogen inkl. der Angabe, dass ich der Fahrer zum Tatzeitpunkt war, online abgeschickt/hochgeladen. Heißt das nun für mich, dass die 3 Monate Verjährungsfrist für mich als Verursacher der Straftat ab 15.04.2016 gelten, ich also quasi ab 16.07.2016 aus dem Schneider bin?
Vielen Dank und beste Grüße!
Max
Hallo Max,
Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag neu, an dem Sie oder Ihre Mutter den Anhörungsbogen erhalten haben, also mit dem 12.04.2016. Diese dauert dann drei Monate und endet somit am 11.07.2016. Haben Sie also bis zu diesem Datum noch keinen Bußgeldbescheid erhalten, ist die Ordnungswidrigkeit verjährt.
Das Team von bussgeldrechner.org
Hallo Bussgeldrechner-org-Team,
ich habe eine leicht verzwickte Angelegenheit…
Mein Fahrzeug ist am 31.01.2016 geblitzt worden, innerhalb geschlossener Ortschaft 73 Km/h (festgestellte Geschwindigkeit nach Toleranzabzug), 50 Km/h sind erlaubt. Stationärer Blitzer GATSO GTC-GS11, ab12/2015 in Hannover-Bornum aufgestellt, misst Roltlichtverstoß und Geschwindigkeit gleichzeitig.
Den Anhörungsbogen habe ich datiert auf den 15.03.2016 ein paar Tage später bekommen.
Am 30.03.2016 habe ich den Anhörungsbogen zurückgesendet, ohne Angaben zur Sache, mit der Bitte um Akteneinsicht (ich als Privatperson).
Mit Datum vom 31.03.2016 bekam ich ein Antwortschreiben, dass die Akte san Privatpersonen nicht versendet wird. Ich kann die Akte gerne vor Ort einsehen.
Am 24.04.2016 habe ich auf dieses Schreiben geantwortet und mitgeteilt, das ich in den nächsten 2 Wochen vorbeikomme (ich wohne fast 200 Km entfernt).
Ich habe dann erst einmal nichts weiter unternommen, auch nicht die Akte eingesehen.
Dann kam per Postzustellungsurkunde am 19.05.2016 (datiert auf 12.05.2016) ein Bußgeldbescheid.
Ich habe daraufhin als Antwort am 24.05.2016 einen Einspruch per Einwurf-Einschreiben versendet, mit dem Text, das die Begründung nachgereicht wird.
Am 07.06.2016 habe ich ein Telefax hinterhergesendet, mit folgendem Inhalt:
„Welche Voreintragung ist im inneren Zusammenhang mit der mir jetzt aktuellen Ordnungswidrigkeit, die sich bußgelderhöhend auswirkt, berücksichtigt?
Zur Aufklärung: Ich habe im März 2015 ein Bußgeld anerkannt, da ich während der Motor lief und ich auf einer Autobahnraststätte parkte, telefonierte. 2 Zivilpolizisten hatten mich damals kontrolliert.
Ich sehe hier keinen zeitlichen Zusammenhang, ob in der Sache…?
Das weiß ich nicht, inwieweit dieses mit einer Erhöhung der Geldbuße von 15€ gerechtfertigt ist.
Mit schreiben vom 09.06.2016 wurde mir die Antwort mitgeteilt, das ich am 01.03.2015 verbotswidrig ein Mobiltelefon benutzte, Rechtskraft am 27.03.2015 erlangt.
Mit Datum vom 22.06.2016 wurde mir bestätigt, das mein Einspruch fristgerecht eingegangen ist. Man gibt mir 14 Tage Zeit, mich zu äußern bzw. nicht zu äußern.
Meine Frage: Wann tritt den eigentliche die Verjährung ein?
31.01.2016 Tat + 3 Monate = 30.04.2016
15.03.2016 Anhörungsbogen + 3 Monate = 14.06.2016
12.05.2016 (erhalten 19.05.2016) Bußgeldbescheid + 3 Monate/6 Monate????
Wie verhalte ich mich?
Vielen Dank im Voraus….
Hallo Michael,
Die Verjährung betrifft den Zeitraum bis der Anhörungsbogen oder der Bußgeldbescheid eintrifft und beträgt jeweils drei Monate. Diese Zeit ist bereits abgelaufen, da der Anhörungbogen sowie der Bußgeldbeschreid fristgerecht bei Ihnen eingetroffen sind. Nach Ihrem Einspruch sollten Sie sich nun zum Sachverhalt äußern. Anschließend folgt ein Gerichtsverfahren, bei welchem Sie persönlich erscheinen müssen, um Stellung zu nehmen. Das Gericht entscheidet dann über Ihren Fall.
Das Team von bussgeldrechner.org
Meine überhöte Geschwindigkeit wurde am 9.1 .2016 durch ein Lasergerät erfasst.Datum des Bescheid 16.3.2016,Eingang 10.7.2016. Ich habe zuvor dz keine Post erhalten. Ist die Verjährung nun berechtigt.
Hallo Martina,
Eine Ordnungswidrigkeit gilt als verjährt, wenn er Bußgeldbescheid nicht innerhalb von drei Monaten bei Ihnen eintrifft. Das Datum, auf welches der Bescheid datiert ist, spielt dabei keine Rolle. Sollten Sie im Vorhinein einen Anhörungsbogen erhalten haben, gilt ab diesem Zeitpunkt eine erneute Verjährungsfrist von drei Monaten. War dies nicht der Fall, ist Ihre Ordnungswidrigkeit verjährt und Sie müssen für die Strafen nicht mehr aufkommen.
Das Team von bussgeldrechner.org
Ich nehme Bezug auf nachstehenden Beitrag bzw. Ihre Antwort dazu:
Mike sagt:
23. Juni 2016 um 14:55……..
Sie antworten:
„..sobald der Zeugenfragebogen eintrifft, beginnt die Frist von drei Monaten neu.“
Das ist etwas schwammig, da diese Aussage in diesem Fall nur deshalb stimmt, weil der Halter den Fahrer benannte. Natürlich gilt dann die Frist wieder erneut.
Dies ist aber ein Widerspruch zu Ihrem obigen Hinweis:
Wird Ihnen als Halter ein Anhörungsbogen zugeschickt, obwohl Sie zum entsprechenden Zeitpunkt das Fahrzeug nicht gefahren sind, unterbricht der Anhörungsbogen die Verjährungsfrist nicht. In diesem Fall versucht die Behörde lediglich den Fahrer zu ermitteln.
Besser wäre es zudem gewesen, in diesem letzten Passus, den Ausdruck „Anhörungsbogen“ durch „Zeugefragebogen“ zu ersetzen.
Wie mir bekannt ist, muss der Fahrer innerhalb der 3-monatigen Frist ermittelt werden und ihm dann zumindest ein Anhörungsbogen zugeschickt werden, der dann seinerseits die Verjährungsfrist wieder auf 3 Monate hochschraubt.
Der Beitrag von
Kiso vom 1. März 2016 um 12:58 weist Sie schon einmal auf diese Ungenauigkeit hin.
Über eine Klarstellung würde ich mich freuen.
Danke und viele Grüße
Hallo Anna Maria,
wir haben unsere Antwort bereits angepasst. Vielen Dank für den Hinweis!
Das Team von bussgeldrechner.org
Hallo ich wurde am 9.03. geblickt und habe heute den Bescheid gekommen ! Das ist doch schon verjährt ?
Hallo Martina,
eine Ordnungswidrigkeit verjährt in der Regel nach 3 Monaten. Haben Sie in dieser Zeit jedoch einen Anhörungsbogen erhalten, beginnt die Frist von vorne. Es kann deshalb sein, dass die Verjährungsfrist noch nicht abgelaufen ist.
Das Team von bussgeldrechner.org
Hallo ,
wurde am 15.4.2016 geblitzt . Das erste schreiben kam am 29.04.2016
Ist somit das ganze verjährt wenn bis zum 29.07.2016 nichts mehr kommt ?
Hallo Paco,
in der Regel sind Geschwindigkeitsverstöße verjährt, wenn Sie nicht innerhalb von 3 Monaten den Bußgeldbescheid erhalten.
Ihr Team von bussgeldrechner.org
Hallo,
Ich wurde am 31.03.2016 von einer Zivilstreife gefilmt und rausgezogen mit 40 km/h zu viel. Habe vor Ort unterschrieben keine Aussage gemacht zu haben und die Info bekommen in den nächsten 4-6 Wochen Post zu bekommen.
Bis heute, 31.07. habe ich noch keinerlei Informationen oder Bescheide erhalten. Gilt in solchen Fällen auch die 3-Monatsfrist oder muss ich noch abwarten?
VG
Hallo Thom,
wenn Sie bis dato noch keinen Bußgeldbescheid erhalten haben, ist die Ordnungswidrigkeit, die Sie begangen haben, verjährt.
Das Team von bussgeldrechner.org
Hallo.
ich wurde am 21.06.16 an einer rot ampel geblitz und war nur der fahrer und nicht der halter … knapp nach 1 1/2 wochen kam dann zu dem halter der bescheid und er hat dann zurück geschickt das ich der fahrer bin und bis jetzt ist nocht nichts eingetroffen… bis wann muss ich auf die strafe warten bzw ab wann ist es verjährt?
Hallo Dominik,
das kommt ganz darauf an, ob der Halter des Fahrzeugs einen Zeugenfragebogen oder einen Anhörungsbogen erhalten hat. Bei ersterem wird die dreimonatige Verjährungsfrist nicht unterbrochen. Bei zweiterem startet die Verjährungsfrist mit Erhalt des Anhörungsbogens von Neuem. Das heißt für Sie: Wenn der Halter einen Zeugenfragebogen verschickt hat, muss der Bußgeldbescheid bis zum 20.09.2016 bei Ihnen eintreffen. Hat er einen Anhörungsbogen erhalten, startet die Frist ab dem Erhalt neu und dauert ebenfalls drei Monate an. Ist bis dahin kein Bußgeldbescheid bei Ihnen eingetroffen, ist die Ordnungswidrigkeit verjährt.
Das Team von bussgeldrechner.org
Hallo,
ich wurde am 21.07.16 geblitzt, als ich über eine rote Ampel gefahren bin. Bis jetzt kam noch kein Bußgeldbescheid o.ä.! Kann es sein, das hier nichts mehr kommt, oder können sich die Behörden beliebig Zeit lassen?
Vielen Dank schon mal und viele Grüße :-)
Hallo Tina,
die Behörden haben insgesamt drei Monate Zeit einen Bußgeldbescheid oder den Anhörungsbogen zu verschicken. Erreicht Sie der Anhörungsbogen innerhalb einer Frist von drei Monaten, haben die Behörden erneute drei Monate Zeit, um den Bußgeldbescheid zu verschicken. Das bedeutet für Sie: Erreicht Sie bis zum 20. 10.2016 keines der beiden Schreiben, ist die Ordnungswidrigkeit verjährt und Sie haben keine Strafe mehr zu befürchten.
Das Team von bussgeldrechner.org
Hallo …
Ich wurde vor gut 4 Wochen geblitzt. Jeden Tag hab ich auf den Bescheid vergebens gewartet .Nach gut 4 Wochen wurde mir ein Besuch von 2 Beamten vom Ordnungsamt abgestattet …Da angeblich der Bescheid nicht zugestellt werden konnte.Wohne schon 6 Jahre unter dieser Adresse. Die Beamten nahmen alles zur Kenntnis und machten mir auch keinerlei Vorwurf .Jedoch warte ich schon wieder vergebens auf die Neuzusteölubg. Das ganze liegt schon wieder 14 Tage zurück .Kann dieses ein Problem für mich werden? Alles andre an Post kommt doch bei mir an ? Hatte nie dieses Problem
Hallo Ingo,
der Bußgeldbescheid muss nach einer Ordnungswidrigkeit innerhalb von drei Monaten zugestellt werden. Geschieht dies nicht, tritt die Verjährung ein und Sie müssen nichts mehr zahlen. Da Sie auf Ihre Adresse gemeldet sind und die Beamten schließlich auch diese Adresse vorliegen haben – sonst hätten Sie nicht vor der Tür stehen können – dürfte das Problem bei den Behörden liegen. Sollte der Bescheid also nicht innerhalb von drei Monaten eintreffen und Sie sollen laut Bußgeldstelle dennoch zahlen, schalten Sie am besten einen Anwalt ein.
Das Team von bussgeldrechner.org
Hallo.
Am 31.5. wurde mein Sohn geblitzt. Ich bekam Anfang August als Halter den Anhörungsbogen. Ich hab an es selbst gewesen zu sein. Danach kam ein Zeugnisbogen *man glaubte nicht das ich das auf dem Foto bin. Ich verweigerte nun die Aussage. Das ist jetzt 3Wochen her. Es kam nichts mehr. Hab mal gehört das sie nur 2Wochen Zeit haben den eigentlichen Fahrer zu finden. Ist das Richtig? Wie sieht’s jetzt mit Verjährung aus? LG
Hallo Carmen,
die Verjährungsfrist für Geschwindigkeitsdelikte beträgt 3 Monate. Entscheidend ist der Tattag. Ein Anhörungsbogen unterbricht diese Frist und lässt sie wieder von vorne beginnen.
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Hallo,
folgende zeitliche Abfolge :
Geblitzt am 28.05.2016 mit 8 km/h zu viel
Anhörungsbogen (datiert vom 25.08.2016) am 01.Sept.2016 zugestellt.
Da es ein Firmenfahrzeug ist, wurde der erste Anhörungsbogen in die Firma geschickt, die dann meinen Namen weiter gegeben hat.
3 Monate sind rum. Bußgeldbescheid wurde nicht 3 Monate nach der Tat zugestellt !
Also Fuße hoch ?
Hallo Robert,
Ein Anhörungsbogen unterbricht die Verjährungsfrist des Bußgeldbescheids von drei Monaten. Da der Anhörungsbogen innerhalb der dreimonatigen Frist bei der Firma eingetroffen ist, haben die Behörden nun noch weitere drei Monate Zeit den Bußgeldbescheid auszustellen und an Sie zu verschicken. Sie müssen also noch abwarten, denn Ihre Ordnungswidrigkeit ist noch nicht verjährt.
Das Team von bussgeldrechner.org
Hallo,
zum Zeitpunkt meiner Ordnungswidrigkeit hatte ich eine andere Meldeadresse als jetzt. Der Bussgeldbescheid ging gerade an die alte Adresse. Es gab keine Anhörung, wohl weil ich den Verstoss vor Ort zugab. Nächste Woche sind 3 Monate rum.
Kann ich für den Zeitverzug verantwortlich gemacht werden, weil ich die neue Adresse nicht mitgeteilt habe, obwohl ich wissen mußte, dass die mich noch anschreiben werden?
Die werden ja ein Vollstreckungsverfahren einleiten, wenn ich nicht auf den Bussgeldbescheid reagiere. Ist das dann hinfällig, wenn die erfahren, dass mich der Bussgeldbescheid nicht an meiner Meldeadresse erreicht hatte?
Wenn mich ein neuer Bussgeldbescheid an meiner aktuellen Adresse erreicht, habe ich dann genug Zeit für die Beantragung und Durchführung einer Akteneinsicht, bevor die gesetzte Frist rum ist? Ich will es jedenfalls selbst machen, weil ich befürchte, dass ein Anwalt teurer wäre als das Bussgeld (148 Euro).
Hallo Björn,
wenn die Bußgeldstelle Ihre neue Adresse nicht vorliegen hat und der Brief von der alten Adresse zurück kam, ist es sehr wahrscheinlich, dass die Beamten eine Abfrage beim Einwohnermeldeamt stellen. Diese ist kostenpflichtig und muss von Ihnen getragen werden, da Sie Ihre Adresse nicht bekannt gegeben haben. Sobald der Bescheid bei Ihnen eintrifft, können Sie eine ebenfalls kostenpflichtige Akteneinsicht beantragen. Ein Einspruch könnte allerdings schwierig werden, da Sie die Ordnungswidrigkeit bereits gestanden haben. Sie sollten aber, um sicher zu gehen, dennoch einen Anwalt kontaktieren. Dieser kann Ihnen im weiteren Verlauf mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Das Team von bussgeldrechner.org
Guten Tag,
mir wird ein Geschwindigkeitsverstoß vom 30.05.2016 vorgewurfen. Der Anhörungsbogen ist vom 01.09.2016 und dieser wurde am 05.09.2016 zugestellt. Ist die Angelegenheit damit verjährt?
Viel Grüße
Rüdiger
Hallo Rüdiger,
die Verjährungsfrist beträgt drei Monate und ist in der Regel am Tag, der Ihrem Verstoß vorangeht, abgelaufen. Sollten Sie detailliertere Informationen benötigen, gibt auch ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht Auskunft.
Das Team von bussgeldrechner.org
Hallo,
Ich würde am22.04.2016 auf der Autobahn auf einer 80 Strecke mit 42 kmh geblitzt. Ich bin auch Halter des PKW. Der anhörungsbogen kam am 15.05.2016. Diesen habe ich aber missachtet und nicht zurück geschickt. Seid dem kam kein Brief mehr. Ist diese Sache jetzt verjährt???
Lg
Hallo Kai,
Sie haben eine Woche Zeit den Anhörungsbogen auszufüllen und sind dazu verpflichtet! Sie müssen darin nur Angaben zu Ihrer Person machen, nicht aber zur Ordnungswidrigkeit an sich. Dennoch muss der Bogen zurückgeschickt werden. Es ist nun wahrscheinlich, dass Ihnen weitere Sanktionen (neben denen der Geschwindigkeitsüberschreitung) drohen. Dies kann eine Auflage zum Führen eines Fahrtenbuches sein oder eine Vorladung zu einer Vernehmung bei der Polizei oder in der Bußgeldstelle. Bezüglich der Verjährung sollten Sie sich an die Bußgeldstelle selbst wenden. Die Verjährungsfrist kann nämlich unterbrochen werden, wenn bereits Ermittlungen gegen Sie eingeleitet worden sind.
Das Team von bussgeldrechner.org
Mein Sohn hat ein Anzeige bekommen. Ich bin aber der Halter und bekomme erst mal den Anhörungsbogen. Bei meinem Sohn ist die 2 jährige Probezeit schon fast vorbei. Macht es Sinn das ganze noch 4 Wochen raus zu ziehen. Wenn er dann die Anzeige nach Ablauf der Probezeit bekommt oder ein Einspruch eingelegt wird, ab wann gilt dann die Anzeige. Ab den Tag der Tat oder ist die Probezeit bei Zustellung abgelaufen.
Vielen Dank im voraus.
Jürgen
Hallo Jürgen,
bei Ordnungswidrigkeiten gilt meist der Tattag. Sollten Sie Hilfe benötigen, kontaktieren Sie bestenfalls einen Anwalt.
Das Team von bussgeldrechner.org
Ich bin am 13.05.2016 geblitzt worden. Ich war der Fahrer aber nicht der Halter. Der Halter bekam einen Anhörungsbogen vom 25.05.16 zur Fahrerermittlung, den wir auch wahrheitsgemäß beantwortet haben. Der Bußgeldbescheid wurde am 29.08.16. versendet bzw. ausgestellt. Wann tritt die Verjährung ein? Danke
Hallo Tobias,
entscheidend ist, an wen der Anhörungsbogen gerichtet war. Nur für den Adressaten wird die Verjährungsfrist durch den Anhörungsbogen unterbrochen und beginnt wieder von vorn. Da dies offensichtlich nicht Sie waren, beträgt für Sie die Verjährungsfrist weiter drei Monate und dürfte am 12.8.2016 abgelaufen sein. Bei Fragen können Sie sich auch gern direkt an einen Rechtsanwalt wenden.
Das Team von bussgeldrechner.org
Am 05.07. Ist mein PKW geblitzt worden. Ich als Halter habe den Anhörungsbogen nicht bekommen. Später kam der Busgeldbescheid und ich teilte der Behörde mit das ich nicht gefahren bin. Die Einstellungsmitteilung kam.
Der Fahrer bekam am 20.09. den Anhörungsbogen.
Da jetzt weniger als 2 Wochen bis erlangen der 3 Monatsfrist bestehen stellt sich die Frage, den Anhörungsbogen nicht bekommen zu haben und wieder bis zum Eintreffen des Busgeldbescheid zu warten.
Wäre dies dann Verjährt oder ein Formfehler der Behörde ???
Gruß
Michael
Hallo Michael,
nach Erhalt des Anhörungsbogens hat die Bußgeldstelle drei Monate Zeit den Bußgeldbescheid zuzustellen.
Das Team von bussgeldrechner.org
Hallo, ich wurde etwa Mitte August in Österreich geblitzt. Ein Freund von mir wohnt in der Nähe von Österreich und meinte, dass, wenn die österreichische Behörde mir innerhalb der nächsten 2 Wochen kein Bussgeldbescheid schickt, ich keine Verwarnung mehr bekomme. Ich finde dazu leider nichts im Internet.
Vielen Dank im voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Jan
Hallo Czermin,
in Österreich beginnt die Vollstreckungsverjährung nach sechs Monaten. Sie müssen zunächst also noch einige Zeit abwarten, bis die Ordnungswidrigkeit verjährt ist und Sie nicht mehr zur Kasse gebeten werden können.
Das Team von bussgeldrechner.org
Hallo,
ich wurde vor ca 4 Wochen gelasert von der Polizei. Außerorts im Kreuzungsbereich (60 begrenzt) mit ein bisschen mehr als 90 km/h. Der Polizist sagte mir 80 Euro und 1 Punkt. Ich gab den Verstoß zu und gab meine Daten(Namen,Adresse,Sachverhalt) auf einem Formular vor Ort an.
1)
War dies nun schon der Anhörungsbogen??
Ich bin nicht der Halter des Fahtzeugs.
2)
Bekommt der Halter auch eine Benachrichtigung oder kriege ich doch noch direkt Post, denn seit 4 Wochen habe ich nichts mehr gehört?
LG
Hallo Carmen,
Ja, das könnte ein Anhörungsbogen gewesen sein. Da Sie sich selbst als Fahrer bereits angegeben haben, dürfe der Halter kein Schreiben mehr bekommen. Der Bußgeldbescheid kommt direkt zu Ihnen nach Hause. Die Bußgeldstelle hat dazu allerdings bis zu drei Monate Zeit.
Das Team von bussgeldrechner.org
Hallo
Ich wurde am 4.5. mit meinem Hund ohne Leine obwohl Leinenzwang herrscht von der Schlösser Stiftung ermahnt. Nun habe ich am 22.9. eine Buße von 83€ zugeschickt bekommen. Ist das rechtens?
55€ sind Strafe plus Verfahrenskosten und Bearbeitungsgebühren. Sonst habe ich nichts schriftliches .
Vielen Dank für Hilfe
Hallo Mareike,
in Deutschland regeln die Bundesländer die Anleinpflicht für Hunde separat. Welches Bußgeld Ihnen für das Übertreten dieser Vorgabe droht, ist daher ebenfalls individuell geregelt. Wollen Sie das verordnete Bußgeld nicht zahlen, wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt. Dieser berät Sie über Ihre Möglichkeiten.
Das Team von bussgeldrechner.org
Ich hätte eine Frage zu meinem Fall um es kurz zu beschreiben ich wurde im November 2015 geblitzt 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte dann im Januar 2016 da 3 Monate Fahrverbot und 2. Punkte beides hanebüchnem Februar bezahlt und aktzeptiert nur habe ich 3 Monate Fahrverbot schon abgeleistet und 1 Monat muss ich noch bzw bin dabei . Hätte aber vorher schon 4 Punkte mit den 2 vergehen wären es 8 also 6 Monate Sperre und MPU da beide Strafen seit Februar rechtskräftig sind und ich bis jetzt aus Flensburg und der Führerscheinstelle nichts bekommen habe meine Frage wie lange kann ich den auf Verjährung hoffen oder lannnes sein das ich nichts mehr bekomme? Sind immerhin 7 Monate vergangen seit dem !!??
Hallo Artur,
bei Kraftfahrt-Bundesamt können Sie kostenlos eine Anfrage stellen, wie viele Punkte sich auf Ihrem Konto befinden. Sie haben die Wahl, ob Sie dies per Post oder online tun wollen. Grundsätzlich verfallen Punkte aus Verstößen, die mit 1 Punkt belegt wurden nach 2,5 Jahren. Verstöße, die mit 2 Punkten geahndet wurden, verjähren nach 5 Jahren und 3 Punkte verfallen nach 10 Jahren.
Das Team von bussgeldrechner.org
Hallo Team,
im Juni (das exakte Datum weiß ich nicht mehr) wurde mein Mann, der seit Januar 2016 den Führerschein hat, mit einem der auf mich zugelassenen Autos geblitzt.
Mitte Juli haben wir uns aufgrund unseres Umzuges umgemeldet und bisher ist absolut nichts angekommen. Es läuft ein Nachsendeauftrag, meine Schwester bewohnt nun die alte Wohnung aber auch dort war nichts im Briefkasten. Nun ist Mitte Oktober und mein Mann geht davon aus, dass nichts mehr passiert (waren immerhin knapp 45 bei 30).
Kann er sich wirklich in Sicherheit wiegen und hätte diese Übertretung Folgen für seine Fahrerlaubnis?
Vielen Dank!
Hallo,
Drei Monate hat die Bußgeldbehörde Zeit, den Bußgeldbescheid auszustellen. Sollte er verspätet ankommen, können Sie Einspruch gegen diesen einlegen und die Sanktionen fallen weg, da die Verjährung greift. Allerdings muss Ihr Mann allerhöchstens mit einem Bußgeld von 25 Euro rechnen (bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts von 15 km/h).
Das Team von bussgeldrechner.org
Hallo,
ein Verwandter wurde mit meinem Auto geblitz. Als ich den ersten Anhörungsbogen bekam habe ich gleich den Fahrer der zu den Zeitpunkt gefahren ist in den Bogen eingetragen. Auf dem Anhörungsbogen ist lediglich das Ohr von dem Fahrer erkennbar (MEHR NICHT). Nach einiger Zeit wurde mir mitgeteilt das die Behörde den angegebenen Fahrer auschließt „Der von ihnen Angegebene Fahrer kommt nicht in frage“.
Das war die einzigste Aussage vom Amt, kein warum… oder deswegen….
Das Verfahren wurde eingestellt weil der Fahrer nicht ermittelt werden konnte.(März 2016)
Heute neue Post: „Weil der Fahrer nicht ermittelt werden konnte …. wird ein Fahrtenbuch aufgelegt…..“
Ist das rechtens?
Aus unserer Sicht haben wir alles getan dem Amt mitzuteilen wer gefahren ist. Die haben uns das nicht geglaubt, aus welchen Gründen auch immer. Jetzt wollen die nen Fahrtenbuch verhängen.
Das kommt mir alles sehr spanisch vor, vorallem da das verfahren vor über sechs Monaten eingestellt wurde
Hallo Mike,
bitte wenden Sie sich zur Klärung dieses Falls an einen Rechtsanwalt. Dieser berät Sie dazu, ob die Auferlegung eines Fahrtenbuches unter diesen Umständen rechtens ist.
Das Team von bussgeldrechner.org
Hallo,
Im Februar 2016 wurde ich in einer 80 Zone mit extrem erhöhter Geschwindigkeit geblitzt. Ich habe aber nie ein Anhörungsbogen oder sonst was erhalten. Im weiteren Verlauf, habe ich öfter mal Knölchen bekommen und wurde von Mobilen wie festen Blitzern geblitzt. Aber auch von den Angelegenheiten habe ich nie Bußgeldbescheide bzw Anhörungsbögen erhalten.
Muss ich befürchten, dass da nochmal was kommt oder sind die Fristen dafür abgelaufen?
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Andy,
Ordnungswidrigkeiten verjähren nach 3 Monaten, Alkoholvergehen erst nach 6 Monaten. Ist diese Frist verstrichen, müssen Sie in der Regel nicht mehr damit rechnen, dass diese noch verfolgt werden.
Das Team von bussgeldrechner.org
Hallo,
ich wurde am 01.08.2016 geblitzt, den Bußgeldbescheid habe ich heute erhalten (10.11.2016) und das Datum von dem Schreiben ist der 04.11.2016. Ist das dann schon verjährt? Und meine 2. Frage ist woher nehmen die 25 € zusätzl. Gebühr zu dem Bescheid.
Vielen Dank schonmal.
Hallo Vanessa,
Ordnungswidrigkeiten verjähren für gewöhnlich nach 3 Monaten. Sollte vorher kein Anhörungsbogen bei Ihnen eingetroffen sein, ist davon auszugehen, dass die Verjährungsfrist bereits verstrichen ist. Die Gebühr wird erhoben für die Auslagen. Festgehalten ist dies im Ordnungswidrigkeitengesetz.
Das Team von bussgeldrechner.org
Hallo,
mir wird vorgeworfen, dass ich am 18.07.2016 folgende Ordnungswidrigkeit nach § 24 StVG begangen habe:
Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 26 km/h (nach Toleranzabzug). Der Anhörungsbogen ist auf den 29.07.2016 datiert, allerdings kann ich mich nicht daran erinnern, jemals einen in Briefkasten gehabt zu haben.
Aus rechtlicher Sicht ist die Verjährungsfrist durch das Versenden des Anhörungsbogens unterbrochen und fängt somit am 29.07.2016 neu an zu zählen, sodass der Bußgeldbescheid nach meinem Verständnis bis zum 29.10.2016 hätte zugestellt werden müssen.
Nun habe ich am 05.11.2016 den Bußgeldbescheid erhalten. Datiert ist dieser auf den 16.09.2016. Ist es richtig, dass die Verjährungsfrist durch die verspätete Zustellung greift?
Ich bedanke mich im Voraus.
Zur Ergänzung: Aufgrund der Nichtzustellung des Anhörungsbogens konnte ich keine Angaben zu meiner Person machen. Laut Schreiben wurde ich anhand eines Passbildabgleichs als verantwortliche Fahrzeugführerin ermittelt. Spielt diese interne „Ermittlung“ auf irgendeine Art und Weise eine Rolle?
Hallo Jennifer,
Sofern die Bußgeldstelle beweisen kann, dass sie den Anhörungsbogen verschickt haben, fängt die Frist von vorn an. Somit muss der Bußgeldbescheid bis zum 28.10.2016 bei Ihnen eintreffen. Dies ist nicht der Fall gewesen. Mit dem Zustellungsdatum auf dem Umschlag können Sie dies auch beweisen. Sie können innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Bescheides Einspruch gegen diesen einlegen und die Verjährung als Grund angeben.
Das Team von bussgeldrechner.org
Hallo,
meine Tochter ist über eine rote Ampel gefahren und wurde geblitzt. Halter bin jedoch ich.
Nun habe ich gelesen, dass sich die Probezeit um 2 Jahre verlängert und meine Tochter an einem aufbauseminar teilnehmen muss.
Ist die Teilnahme an diesem Seminar Pflicht oder hat die Behörde Ermessen?
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Alisa,
die Teilnahme an dem Aufbauseminar ist verpflichtend.
Das Team von bussgeldrechner.org
Hallo,
man wirft mir vor am 19.08.2016 geblitzt worden zu sein.
Heute, am 25.11.2016 wurde mir ein Bußgeldbescheid mit Datum 21.11.2016 förmlich zugestellt. Einen Anhörungsbogen habe ich definitiv nicht erhalten.
Muss ich mich trotzdem rechtfertigen, obwohl drei Monate überschritten sind?
Viele Grüße
Hallo Lamar,
reagieren Sie nicht auf einen Bußgeldbescheid und verpassen die Einspruchsfrist, so ist der Bescheid nach Ablauf dieser rechtskräftig und somit bindend für sie.
Das Team von bussgeldrechner.org
Hallo,
ich wird am 15.08.2016 wegen geringe Abstand geblitzt. Ich bin noch auf Probezeit bis Januar und es droht Bußgeld und Fahrverbot.
Das Fahrzeug ist auf mein Tante Zugelassen, sie bekam der Anhörung und hat aber gesagt dass mein Bruder der Fahrer ist.
Mein Bruder bekam eine Anhörung aber machte keine Aussage und hat das Bußgeld -bescheid erhalten. Er legte Einspruch dass ich der Fahrer bin. (am 25.11)
Gegen mich ist aber am 15.11. schon Verjährt…kann mir noch was Passieren?
Grüße,
Niklas
Hallo LP,
wenn Ihre Tat bereits verjährt ist, müssen auch Sie einen Einspruch einlegen und auf diese Verjährung hinweisen. Wird ein Bußgeldbescheid zugestellt, so ist dieser nach Ablauf der Einspruchsfrist automatisch rechtskräftig.
Das Team von bussgeldrechner.org
Hallo,
ich habe vor 4 Tagen ein Bußgeldbescheid bekommen, wegen „Parken links“. Der Vorfall soll vor 5 Monaten ( also im Juni) gewesen sein. Es liegt kein Foto, oder Zeugenname bei. Einen Anhörungsbogen habe ich auch nie erhalten. Ein Knöllchen war auch nie am Auto. Ist es ratsam, Einspch einzulegen? Verjährungsfrist ist doch überschritten, oder?
Hallo ClausH,
Die Verjährungsfrist kann auch unterbrochen worden sein, ohne dass ein Anhörungsbogen verschickt wurde. Demnach liegt die Frist bei sechs Monaten.
Haben Sie jedoch begründete Zweifel an dem Verstoß und den Formalien, haben Sie die Möglichkeit einen Einspruch einzulegen, innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Bußgeldbescheids.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Liebes Team von bussgeldrechner.org,
erstmal vielen Dank für die ganzen Antworten!
Bei meiner Bekannten geht es darum, dass sie am 1.11 geblitzt wurde (Ausserorts mit 48 km/ zu viel) und am 1.12 eine Zeugenbefragung per Post erhalten habe. Allerdings ist ihr Verlobter der Halter und sie war auf dem Foto verkleidet wegen Halloween und nicht zu erkennen. Der Verlobte möchte die Aussage evtl. verweigern, da sie noch in der Probezeit bin. Was passiert als nächstes und ab wann verjährt die Sache?
Hallo Mila,
in Deutschland gilt Fahrerhaftung, kann dieser absolut nicht ermittelt werden, muss der Halter die Strafe zahlen. Eine Fahrtenbuch-Auflage ist möglich.
Eine Verjährung tritt erst nach sechs Monaten ein.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Hallo! Wir wurden am 17.10.2016 geblitzt. Es handelt sich um einen Firmenwagen, ich bin gefahren (Ehefrau Geschäftsführer und Mitarbeiterin der Firma) und mein Mann war Beifahrer. Uns wurde am 07.12.2016 ein Zeugenfragebogen (Eilsache zur Ordnungswidrigkeitenanzeige) zugesandt, verfasst am 03.12.2016. Die Höchstgeschwindigkeit wurde um 22 km/h überschritten. So wie ich es verstanden habe, wird durch die Zusendung des Zeugenfragenbogen die Verjährungsfrist von 3 Monaten nicht unterbrochen. Im kleingedruckten steht, dass mein Mann den Fragebogen innerhalb einer Woche ausgefüllt zurücksenden soll, selbst wenn er von seinem Zeugenverweigerungsrecht gebrauch machen sollte. Gibt es eine Chance auf Verjährung? Der Zeugenfragenbogen könnte ja auch nicht angekommen sein…?
Hallo Stephanie,
die Ermittlung des eigentlichen Fahrers kann die Verjährung unterbrechen. Diese tritt dann erst nach sechs Monaten ein. Ein Bußgeldverfahren kann nicht ausgesessen werden. Schreiben sollten zudem nicht ignoriert.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Hallo,
ich wurde gelasert und gestoppt. Vor Ort erhielt ich die Möglichkeit mich zum Sachverhalt zu äußern, was ich als sinnfrei ablehnte, da die Sache offensichtlich war.
Die Fahrerermittlung wurde vor Ort mit der Aufnahme meiner Daten abgeschlossen. Wie sieht es in diesem Fall mit der Verjährung aus? „Interne Ermittlungen“ dürften bei der Behörde ja kaum stattfinden, da diese am Tattag abgeschlossen wurden und somit kann aus meiner Sicht eine Unterbrechung der Verfolgungsverjährung nicht eintreten. Sehe ich das richtig?
Mit freundlichen Grüßen
Markus
Hallo Markus,
der Bußgeldbescheid sollte nach drei Monaten bei Ihnen eintreffen.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Ich habe am 9.9 16 in einer Halteverbotszone geparkt u ein Knöllchen bekommen.
Am 21.12.16 habe ich einen Anhörungsbogen mit Datum vom 13.12.16 erhalten.
Damit ist doch das OWIG abgelaufen oder ? LG Ute
Hallo Ute,
ein solcher Verstoß zieht in der Regel ein Verwarnungsgeld nach sich. Beglichen Sie dies nicht innerhalb der angegebenen Frist, avanciert dies zu einem Bußgeldverfahren. Somit ist die Ordnungswidrigkeit noch nicht verjährt.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Guten Tag,
ich wurde am 18.09.2016 mit 31km/h zu schnell in einer geschl. Ortschaft geblitzt.
Der Anhörungsbogen traf bei mir am 23.12.2016 ein. Er ist datiert mit dem 22.12.2016.
Nach meinen Verständnis müsste der Vorfall verjährt sein, richtig?
LG
Andreas
Hallo Andreas,
wenn die Verjährungsfrist nicht unterbrochen wurde, dann ist der von Ihnen geschilderte Fall bereits verjährt, da die drei Monate vergangen sind.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Am 28.09.2016 wurde ich geblitzt, evtl. 30kmh innerorts zu schnell. Halter des Fahrzeuges bin jedoch nicht ich, sondern meine Frau
Auch bis zum heutigen Datum, den 30.12.2016, kam bislang kein Anhörungsbogen an meine Frau. Dazu muß man sagen, das wir umgezogen sind. Ausweis wurde bereits umgeändert, jedoch nicht der Fahrzeugschein, dieser läuft immer noch über die alte Adresse (zu der jedoch ein Nachsendeauftrag besteht).
Ist jetzt noch was zu befürchten oder kann mir als Fahrer da nichts mehr passieren?
Hallo Pepper,
haben Sie innerhalb einer Frist von drei Monaten keinen Anhörungsbogen oder einen Bußgeldbescheid erhalten, so ist von einer Verjährung des Verstoßes auszugehen.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Hallo
Ich habe am 29.9. einen Verstoß begangen (zu dicht aufgefahren) und der anhörungsbogen kam am 31.12. (frankiert zum 30.12.) bei mir zu Hause an, Datum auf dem schreiben lautet aber 28.12.
sieht für mich jetzt eher danach aus, als habe man den 28. drauf geschrieben, weil es sonst verjährt WÄRE.. kann ich dagegen angehen? Bzw wie sieht es aus?
Hallo Franzi,
bei der Behörde müssen die Schreiben eventuell erst durch andere Abteilungen und deshalb kann es zu Verzögerungen kommen. Das Datum des Anhörungsbogen ist entscheidend. Haben Sie begründete Zweifel, setzen Sie sich mit einem Anwalt in Kontakt, der Ihnen weiterhelfen kann, wenn Sie dennoch dagegen vorgehen möchten.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Moin Moin.
Ich würde 10.08.2016 von der Polizei angehalten und positive auf BTM getestet. Bis heute 03.01.2017habe ich kein schreiben von der Führerscheinstelle bekommen. Gibt es da eine Verjährungsfrist bis wann sie mir was zu schicken müssen wegen Fahrverbot und Bußgeld? MFG Ulf
Hallo Ulf,
die Verjährungsfrist für einen Bußgeldbescheid beträgt drei Monate, wenn diese nicht, beispielsweise durch einen Anhörungsbogen, unterbrochen wurde.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Hallo,
ich wurde a 05.11.2016 auf der A93 mit 23km/h zu schnell geblitzt, das Fahrzeug war auf Bruder 1 zuglassen, der Beifahrer war. Den Anhörungsbogen, der am 30.11.2016 zugestellt wurde, hat er unter Gebrauch des Zeugnisverweigerungsrechtes zurückgesendet und wurde daraufhin zum Passbildabgleich zur Polizeidienststelle vorgeladen. Dort wurde eine gewisse Ähnlichkeit bestätigt und ihm mit einem teuren Gutachten gedroht, was sicherlich Blödsinn ist, da er Beifahrer war und auf dem hochauflösenden Bild sicher zu erkennen ist (haben wir noch nicht gesehen).
Nun hat Bruder 2 nach uns unbekannten einen Anhörungsbogen, ausgestellt am 27.12.2016, bekommen, da er mir noch ähnlicher sieht, ist aber geistig behindert und hat keinen Führerschein.
Wann ist die Ordnungswidrigkeit für wen verjährt? Gibt es Tipps zur weiteren Vorgehensweise? An mich ist noch niemand herangetreten.
Vielen Dank und viele Grüße
Daniel
Hallo Daniel,
die Ordnungswidrigkeit verjährt nach drei Monaten, wenn der Fahrer keinen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten hat. Eine Rechtsberatung dürfen wir nicht anbieten, dazu müssen Sie sich an einen Anwalt wenden.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Am 29.07. wurde geblitzt, Fahrer war nicht der Halter. Dem Fahrer ist am 7.11. (7 Tage nach Ablauf der 3 monatigen Verjährungsfrist) ein Anhörungsbogen zugestellt worden. Über den Poststempel ist ersichtlich, dass dieses am 4.11. in die Post gegeben wurde. Jetzt ist allerdings der Anhörungsbogen selbst auf den 28.10. datiert. Welches Datum ist relevant bei der Berechnung der Verjährung? MfG.
Hallo Alex,
in der Regel ist das Datum, auf welches der Anhörungsbogen datiert ist relevant. Sollte es diesbezüglich zu Unstimmigkeiten kommen, empfiehlt es sich, einen Anwalt zu konsultieren.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Guten Tag,
ich wurde am 11.11.2016 mit einem Firmenwagen geblitzt, war leider in Gedanken und fuhr außerorts 60 km/h zu schnell…
Der Zeugenfragebogen traf am 28.11.2016 in der Firma ein und meine Daten wurden am gleichen Tag an die Bußgeldbehörde weitergeleitet.
Bis heute (10.01.2017) wurde mir noch keinen Bescheid zugestellt.
Habe ich richtig verstanden, dass die 3-monatige Verjährungsfrist nun ab den 28.11.2016 läuft?
Vielen Dank vorab!
Hallo Mark,
das Ausstellungsdatum des Zeugefragebogens ist entscheidend.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Hallo,
ich bin in einer 30er zone anfang dezember 16 geblitzt worden. mit einem mietwagen. ich habe davon nur erfahren weil der mietwagenverleiher mir 20€ bearbeitungsgebühr über meine kreditkarte abgebucht hatte und er dies vermutet dass es evtl. so war. ich weiß es nicht genau. wie dem auch sei. mietwagen habe ich schon seit ende dez 16 nicht mehr und nun die frage – habe keinen wohnsitze mehr in D und auch kein nachsendeauftrag- alte letzte adresse vom personalausweis war bei mietwagenverleiher vermerkt und somit konnte mir das nicht zugestellt werden (meine Vermutung). was passiert nun? danke für ne aussagekräftige info und grüße
gustav
Hallo Gustav,
wenn die Behörde die Geschwindigkeitsüberschreitung Ihnen zuordnen kann, so wird sie entsprechende Ermittlungen tätigen, um Ihren Wohnsitz ausfindig zu machen.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Hallo , mir wird vorgeworfen am 05.05.2016 die zulässige Geschwindigkeit um 66 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften (Autobahn ) nach Abzug der Toleranz überschritten zu haben . Ertrinken tief stehende Sonne , deswegen Schild übersehen.
Das Fahrzeug ist ein Firmenauto ,ich bin im Außendienst , die Fahrt war aber außerhalb der Arbeitszeit ( Feiertag )
Die Firma hat 14 Tage später ein Schreiben bekommen ,das sie sofort zurückgeschickt hat , mit der Angabe das ich der Fahrer bin .
Am 03.08. ( Datum auf dem Schreiben ) bekam ich den Anhörungsbogen per Post . Es war kein Foto dabei , stand nur dabei das ich dieses im Internet aufrufen könnte . Auf diesen habe ich nicht reagiert ,da dieser ja auch auf dem Postweg verlorengegangen sein kann . Bis heute habe ich nichts mehr gehört , wann tritt die Verjährung in Kraft ? Ich muss auch nicht Zwingen der Fahrer gewesen sein ,da das Auto auch Verwandte 1 Grades fahren dürfen . Bis heute ist noch nicht festgestellt worden wer der Fahrer war .
Mit freundlichen Grüßen Ralf
Hallo Ralf,
zunächst sollte ein Anhörungsbogen nicht ignoriert werden. Weitere Sanktionen können drohen. Ob dieser nämlich ankommt oder nicht, ist irrelevant. Mit dem schreiben beginnt die Verjährungsfrist von drei Monaten nochmals. Die absolute Verjährung tritt spätestens nach zwei Jahren ein.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Ich bin Deutscher, mit Deutschem Fuehrerschein aber lebe in Irland ( kein gemeldeter Wohnsitz in Deutschland mehr). Bin mit einem Mietwagen in Deutschland mit +40kmh ausserorts geblitzt worden. Habe den Anhoerungsbogen auf Deutsch nun in Irland erhalten. Kann ich auf ein Bussgeldschreiben in English oder sogar Gaelisch ( Landessprachen) bestehen? Wuerde sich das Bussgeld somit erledigen? Danke und Gruss Peter
Hallo Peter,
Irland ist Teil der EU und damit des Vollstreckungsabkommens. Sie können die Übersetzung beantragen, damit umgehen Sie jedoch nicht das Bußgeld.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Hallo,
Ich wurde am 10.8. Geblitzt. Der Anhörungsbogen ging Ende August an der Halter. Nun habe ich erst am 3.1 (fahrer) einen Anhörungsbogen erhalten. Tritt die Verjährungsfrist Inkraft?
Hallo Jessica,
für Sie hat die Verjährungsfrist am Tattag begonnen. Sie beträgt in der Regel drei Monate, wenn sie nicht unterbrochen wurde.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Hallo,
meine Freundin hat einen Fragebogen zur Fahrerermittlung bekommen, welcher am 16.09.2016 ausgestellt wurde. Ich war der Fahrer und sie ist Halterin, ich wurde geblitzt. Diesen habe ich elektronisch beantwortet. Bis heute kam kein erneutes Schreiben. Ich kann also davon ausgehen, dass die Verjährungsfrist abgelaufen ist?
Mit freundlichen Grüßen Robert
Hallo Robert,
die Verjährungsfrist beträgt drei Monate ab Begehung der Tat, wenn diese nicht unterbrochen wird. Mit Zustellung vom Anhörungsbogen an den Täter beginnt sie erneut.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
hallo habe eine frage. bin lkw fahrer wurde von der polizei angehalten.
hatte ein paar mengel auf meiner meiner fahrerkarte.
wurde am 25.05.2016 angehalten nun nach 8 monate später bekamm ich ein buß-
geldbescheinigung von 425 euro muss ich zahlen oder ist es verjährt
Hallo k.h.,
in der Regel erfolgt die Verjährung nach drei Monaten.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Hallo,
iCh wurde mit dem Pkw mein Freundes am 05.10.2016 außerhalb geschlossen Ortschaft erlaubt 80 kmh wurde jedoch mit 102 kmh geblitzt, nun hab ich die Frage iCh habe heute 02.02.2017 Brief bekommen für Anhörung im Bußgeldverfahren , mein Freund hatte schon einmal den Brief bekommen nur da er nicht geantwortet hat hat er ein Polizei Termin bekommen und er hat mein Namen weiter gegeben , nun was soll ich tun kann es zu Verjährung beigebracht werden oder habe ich keine Chancen ivh brauche Bitte antworten was ich jetzt machen soll ?
MIT FREUNDLICHEN GRÜßEN CAN
Hallo Can,
in der Regel sollte Ihr Bescheid bereits verjährt sein. Allerdings können Vorgänge innerhalb der Behörde die Verjährung unterbrechen. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Hallo an das Team, ich wurde mit dem Auto von meiner Freundin am 25.10.2016 geblitzt. Nach ca. 2 Wochen kam der Bescheid mit Anhörungsbogen, allerdings hat meine Freundin, der das Auto gehört, meinen Namen angegeben. Dann stand nach ca. vier Wochen die Polizei vor der Tür, und wollte mich mit dem Bild abgleichen. Allerdings habe ich die Türe nicht aufgemacht, und die Polizei ist wieder weggefahren. Dann hatte die Polizei bei meiner Freundin angerufen und noch ein Schreiben in den Briefkasten geworfen. Mit der Aufforderung, ich sollte zur Polizei kommen und mich melden. Dies habe ich aber nicht getan. Heute am 09.12.2017 kam ein Bußgeldbescheid, an mich gerichtet, mit auch mit zusätzlichen Gebühren. Allerding kein Bild und kein Anhörungsbogen beigefügt. Meine Frage ist: Muss ich dem Bußgeldbescheid nachkommen und bezahlen, oder ist die ganze Sache verjährt?
Viele herzlichen Dank für eure Antwort!
Hallo S.T.,
verschiedene Gründe können dazu führen, dass die Verjährung unterbrochen wird. Dies ist zum Beispiel durch die Vernehmung Ihrer Freundin der Fall, weshalb die Frist erneut beginnt. Der Bußgeldbescheid sollte deshalb eigentlich noch nicht verjährt sein. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Hallo liebes Team,
Wurde am 14.11.2016 geblitzt auf der Autobahn und sollte ein dickes Bußgeld nach sich ziehen. Stand heute 12.02.2017 kam weder Anhörungsbogen noch etwas anderes. Wenn also am 13.02 nichts im Briefkasten ist, ist es verjährt, richtig?
Liebe Grüße
Simon
Hallo Simon,
dann sollte das Bußgeld in der Tat verjährt sein.
Das Team von bussgeldrechner.org
Hallo ,
Ich habe ein Brief erhalten von einer Ordnundswiedrigkeit Parken im Halteverbot von 17.10.2016 ?
MFG Sandy K.
Hallo, mein Fahrzeug wurde am 30.10.2016 mit 25 km/h außerorts zuviel geblitzt, ich erhielt einen Zeugenfragebogen, datiert auf den 15.11.2016, welchen ich am 22.11.2016 online beantwortete, ich gab auch an, dass ich das Fahrzeug zur fraglichen Zeit selbst führte. Seit dem kam nichts mehr, weder ein Anhörungsbogen, noch ein Bußgeldbescheid. Tritt nun die Verjährung ein, oder kann im Nachhinein noch behauptet werden, ich hätte einen fristhemmenden Anhörungsbogen erhalten? Zumal in der Sendebestätitgung meiner Online-Übermittlung vom 22.11.2016 steht: „Ihr Anhörungsbogen wurde erfolgreich an die Zentrale Bußgeldstelle … übermittelt …“ – war das nun ein Zeugenfragebogen oder ein Anhörungsbogen?
Danke im Voraus für eine Antwort.
LG buhazi
Hallo,
leider können wir nicht genau nachvollziehen, um welche Art Bogen es sich handelte. Doch auch, wenn es sich um einen Anhörungsbogen handelte, sollte ein sich darauf beziehender Bußgeldbescheid zum 14.02.2017 verjährt sein.
Ihr Team von bussgeldrechner.org
Hallo,
Ab wann gilt die erneute Verjährungsfrist nach Erhalt des Anhörungsbogens?
Ab dem Tag an dem es im Briefkasten lag oder ab dem Datum, welches auf dem Zettel steht, wann es ausgestellt wurde?
LG
Hallo Linda,
die Unterbrechung der Verjährung beginnt an dem Tag der Ausstellung des Bescheides.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Hallo,
am 22.10.2016 bin ich mit überhöhter Geschwindigkeit auf der A9 geblitzt worden.
Dazu habe ich den Zeugenfragebogen mit Ausstellungsdatum 09.11.2016 erhalten
und am 17.11.1016 zurück gesandt. Bis heute, 28.02.2017, habe ich keinen Bescheid.
Ist es jetzt verjährt?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Hallo Wolfgang,
in der Regel erfolgt die Verjährung nach 3 Monaten. Allerdings können verschiedene Vorgänge innerhalb der Behörde die Verjährung unterbrechen, weshalb für eine definitive Aussage meist eine Akteneinsicht notwendig ist.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Hallo,
Ich wurde am 12.12.16 innerorts 50er zone mit ca 93 kmh geblitzt, bis heute ist zum glück ( noch ) nix gekommen ..
1) wenn ich bis zum 12.03 keine post erhalte ist dann die tat verjährt ?
2) was ist wenn ich z.B. erst am 15.03 post bekomme mit einem austellungsdatum vom 10.3 ?
Danke.
Hallo Jimmy,
in der Regel tritt beim Bußgeldbescheid die Verjährung nach 3 Monaten ein. Allerdings kann diese auch durch verschiedene Umstände unterbrochen werden. Aus diesem Grund ist ggf. eine Akteneinsicht notwendig, um die tatsächliche Frist zu ermitteln. Ausschlaggebend ist für die Frist außerdem das Ausstellungsdatum.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Hallo
mir wird ein Geschwindigkeitsverstoss zur Last gelegt, den ich am 11.11.16 in Deutschland begangen haben soll. Ich lebe in der Schweiz. Am 22.2. wurde ich von der Schweizer Polizei vorgeladen. Dort wurde mir eröffnet, dass ich in Deutschland zum o.g. Datum „geblizt“ wurde . Meine Personalien wurden geprüft und ich erteilte Vollmacht zur Übermittlung des Bussgeldbescheides. Dieser wurde am 28.02.17 übergeben. Zwischen dem 11.11. und dem 28.02. habe ich keine Einschreiben bekommen, nicht eingeschriebene Briefe deren Absender ich nicht kenne wurden/werden von mir ungelesen entsorgt, da nach m.E. Werbung.
Ist der Verstoss verjährt? Oder bin ich verplichtet alle Briefe aus Deutschland zu prüfen, ob ein behördliches Begehren dahinter steckt?
Danke
Hallo Holger,
in der Regel werden Bußgeldbescheide durch die Post mit einer Zustellungsurkunde versendet, Einschreiben sind eher unüblich. Wurde der Brief in Ihren Briefkasten eingeworfen, gilt er deshalb als zugestellt und die Frist für einen Einspruch ist unter Umständen bereits verstrichen. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Mein Freund wurde mit meinem Auto geblitzt.
Kann ich am anhörungsbogen angeben das ich nicht weiß wer mein Auto gefahren ist ? Was passiert dann? Und ich hab etwas gelesen von erinnerubgspflicht 2 Wochen in welchem Paragraphen steht das.? Dies ist jetzt schon 6 Wochen her wo er geblitzt wurde und der Bogen kam jetzt erst . Abgesehen davon ist das Bild sehr schlecht zu erkennen.
Hallo Ann-kathrin,
Sie sind zu verpflichtet den Bogen mitsamt den Angaben zur eigenen Person zurückzusenden, allerdings müssen Sie keine Angaben zur Sache zu machen. Können Sie den Fahrer Ihres Fahrzeugs aber nicht benennen, kann ggf. eine Fahrtenbuchauflage drohen. Eine solche Erinnerungspflicht ist im Gesetz nicht festgeschrieben, dabei handelt es sich eher um die Einschätzung eines einzelnen Gerichts.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Hallo,
was ist, a) wenn die Behörde keinen Anhörungsbogen verschickt hat? b) ihn verschickt hat, dieser jedoch nicht angekommen ist?
Besten Dank & freundliche Grüße,
GC
Hallo GC,
die Behörde ist grundsätzlich nicht dazu verpflichtet einen Anhörungsbogen zu versenden. Eine Unterbrechung der Verjährung erfolgt bereits dann, wenn die zuständige Behörde den Postausgang Ihres Anhörungsbogens nachweisen kann.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Schönen guten Tag ,
Ich hatte im Jahre 2013 & 14 Bußgelder offen ,vereinbarte eine Ratenzahlung (wurde genehmigt ) , im Juni 2015 wurde ich bestraft wegen fehlenden Versichrungsschutz. Ich telefonierte mit der zuständigen Behörde ( immer die gleiche Sachbearbeiterin ) , sie sagte mir, “ ich gebe ihnen ein Aktenzeichen für alle offenen Bußgelder und sie schreiben „ua.“bei jeder Überweisung „!Ich zahle regelmäßig 10€ monatlich. Im Oktober bin ich fertig (dachte ich) , heute bekam ich ein Schreiben, wo sie mich auffordert , Bußgelder zu bezahlen, aus dem Jahre 2015 , unter anderem enthält das Schreiben die gleiche Aktennummer + Gebühren, will sie jetzt an die 900€ haben. Nicht aufgelistet, was ich monatlich bezahle.
Was für ein Chaos, ich bin völlig fertig. 2015 waren 290€ . Hilfe!
Vielen Dank im voraus ~ Mit freundlichen Grüßen, Sabine ~
Hallo Sabine,
in Ihrem Fall scheint es sinnvoll zu sein, sich erneut an die zuständige Sachbearbeiterin zu wenden und sich die Auflistung der Kosten erläutern zu lassen. Ist eine Klärung trotzdem nicht möglich, kann der Rat eines Anwalts sinnvoll sein.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Ich habe einen Bußgeldbescheid erhalten, vom 09.03. zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung vom 03.12. des Vorjahres. Dieser beinhaltet aber nicht nur das Bußgeld sondern auch Kosten des Verfahrens, womit der Betrag noch einmal erheblich steigt. Ich habe den Bescheid gestern zum ersten mal erhalten, ganz sicher. Was kann ich machen?
Hallo bjoern,
leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten, dies kann nur ein Anwalt.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Wir sind am 03.11.16 mit unserem 7,49t LKW auf der A20 vom BAG angehalten worden. Wir hatten uns vor der Fahrt im Internet schlau gemacht, ob unser LKW mautpflichtig ist und waren uns danach sicher, dass er es nicht ist, bis uns die BAG Leute erzählten, warum sie uns angehalten hatten, waren wir uns keiner Schuld bewusst. Denn was wir nicht wussten war, dass wir durch den Trailer, den wir angekoppelt mautpflichtig wurden, da dieser, obwohl leer, mit seinen 2t zulässigen Gesamtgewichtes zu dem zulässigen Gesamtgewicht von 7,49t des LKWs, der leer war, dazu addiert wird. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, uns war klar, dass eine saftige Rechnung kommen würde. Der Bußgeldbescheid ist am heutigen Tag, den 23.03.2017 angekommen. Das sind 3 Monate und 20 Tage.
Meine Fragen:
Ist der Bußgeldbescheid verjährt ?
Reicht es Einspruch einzulegen?
Vielen lieben Dank im Voraus für Eure Bemühungen.
Hallo Maren,
in der Regel verjährt ein Bußgeldbescheid nach drei Monaten, allerdings können verschiedene – auch behördeninterne – Vorgänge die Verjährung unterbrechen. Ob dies auf Ihren Fall zutrifft, ist meist nur durch eine Akteneinsicht erkennbar. Wenden Sie sich daher ggf. an einen Anwalt für Verkehrsrecht.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Hallo ,
Ich bin Syrer und ich habe meinen Syrischen Führerschein umschreiben lassen und ich habe schon meinen deutschen Führerschein bekommen .
Vor einer Woche wurde ich während fahren an einer Ampel geblitzt
Meine Fragen sind :
_ wie viel muss man als Busgeld bezahlen ?
_ wie viel punkte kriegt mann in diesem Fall
_ wann wird den Führerschein entzogen ?
Vielen Dank im Voraus
Hallo Haitham,
welche Sanktionen der Bußgeldkatalog für das Überfahren einer roten Ampel vorsieht, können Sie auf folgender Seite entnehmen: Bußgeldkatalog Rote Ampel. Wichtig ist dabei, wie lange die Ampel bereits rot zeigte.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Guten Morgen,
Ich habe eine Frage bitte .
Ich bin Syrer und habe meinen Syrischen Führerschein umschreiben lassen und meine Frage ist:
habe ich Probezeit wie Anfänger oder nicht ?
Vielen Dank im voraus
Hallo Haitham,
sind seit der Erteilung der ausländischen Fahrerlaubnis noch keine zwei Jahre vergangen, kann in Deutschland eine Probezeit bestehen.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Hallo mein Mann hat heute eine Anhörung betreff einer OwiG welche am 14.12.2016 bereits stattgefunden hat bekommen. Es handelt sich um einen angebl. Verstoß Art.3Abs.1 Verordnung (EU) Nr. 165/2014 und es hat sich bis zum heuteigen Tag keiner wegen dieser Sache bei uns gemeldet. Ist da auch von einer Verjährung auszugehen da ja die 3 Monate nach Tag der Tat am 15.03.2017 vorbei wären?
Vielen Dank
Hallo Netti2606,
in der Regel erfolgt die Verjährung nach drei Monaten. Allerdings kann diese auch durch verschiedene Vorgänge – von denen Sie unter Umständen nichts mitbekommen – unterbrochen werden. In solchen Fällen ist meist eine Akteneinsicht notwendig, um für Gewissheit zu sorgen.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Hallo,
ich bin am 28.12.17 mit einem Mietfahrzeug, was über unsere Firma angemietet war, geblitzt worden, im Januar kam ein Zeugefragebogen in die Firma in dem wir nur benannt haben, dass das gemietete Fahrzeug an mich überlassen wurde.
Am 14.02.17 habe ich einen Anhörungsbogen bekommen, diesen habe ich aber nicht zurück geschickt um Zeit zu gewinnen, außerdem ist das mit übermittelte Bild von ganz schlechter Qualität und bin darauf nur halb mit dem Gesicht sichtbar.
Am 15.04.17 mit Einwurf Einschreiben erreichte mich der Bußgeldbescheid der Behörde.
Meine Frage nun, ist da nun die Verjährungsfrist eingesetzt, weil die Behörde kann mir ja nicht nachweisen, dass ich der wirkliche Fahrer gewesen bin?
Man hat ja nur geschildert, dass das KFZ an mich überlassen wurde. Sie haben mich also nicht identifiziert als Fahrer. Man kann mir ja auch nicht nachweisen, dass ich einen Anhörungsbogen bekommen habe, weil dieser ja nur normal mit der Post kam und kein Einschreiben gewesen ist!
Sollte ich in diesem Fall in den 14 Tagen Einspruch bei der Behörde einlegen?
Bitte Sie um schnelle Antwort, weil ja die Zeit ab 15.04.17 läuft.
Vielen dank im Voraus.
Hallo Dirk,
leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten, dies kann nur ein Anwalt.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Hallo Bußgeldrechner.org Team,
vielen Dank für die Hilfe, die Ihr hier bietet, tolle Sache.
Nun zu meiner Frage, ich wurde am 24.10.2016 mit einem Mietwagen geblitzt, der
Zeugenfragebogen ist datiert auf den 10.11.2016 und wurde an den Vermieter gesendet (der hat ihn mir zur Kenntnisnahme und Berechnung weitergeschickt). Ich habe die Bearbeitungsgebühr an den Vermieter gezahlt und seit dem nichts mehr „gehört“. Wie ist in meinem Fall die Verjährungsfrist?
Danke für Eure Hilfe und viele Grüße.
Hallo Muelli,
in der Regel verjähren Bußgeldbescheide nach 3 Monaten. Sollten Sie also keinen Bußgeldbescheid erhalten haben, ist es möglich, das Ihre Geschwindigkeitsüberschreitung verjährt ist.
Ihr Team von bussgeldrechner.org
Hallo und danke für die Antwort. Kann es sein das der Blitzer nicht verjährt ist? Ihr schreibt nur vage, das er das sein könnte. Woe bekomme ich das raus?
Viele Grüße und ein schönes langes Wochenende, Muelli
Hallo Muelli,
um herauszufinden, ob es bei der Verjährung zu einer behördeninternen Unterbrechung kam, ist in der Regel eine Akteneinsicht notwendig.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Hallo!
Ich wurde innerhalb eines halben Jahres 2mal mit 22 bis 25 km/h zu schnell geblitzt. 1mal 30-Zone und 1mal 70er Bereich.
Mir wurde bisher nichts zugeschickt.Geschwindigkeitsüberschreitungen liegen bereits länger als 3 Monate zurück, allerdings bin ich auch in einen anderen Landkreis (Ummeldung erfolgt) gezogen und habe das Auto nicht umgemeldet.
Habe ich noch was zu befürchten?
Vielen Dank im voraus für eure Antwort
Hallo freddy,
in der Regel erfolgt die Verjährung nach drei Monaten, allerdings können verschiedene Vorgänge auch zu einer Unterbrechung führen.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Ich habe heute – 04.05.17 – einen Bußgeldbescheid erhalten. Geblitzt wurde ich am 11.01.17. Allerdings fahre ich einen Firmenwagen, so dass wohl erst in der Konzernzentrale meine Adresse abgefragt wurde. Zählt das als Unterbrechung der Verjährungsfrist oder habe ich eine Chance auf Verjährung zu plädieren ?
Für Antworten schon jetzt besten Dank im Voraus !
Hallo OLLi,
grundsätzlich beträgt die Verjährungsfrist drei Monate, allerdings können verschiedene (teilweise behördeninterne) Vorgänge zu einer Unterbrechung der Verjährung führen. Gewissheit erhalten Sie in der Regel nur nach einer Akteneinsicht.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Hallo, habe ein Bußgeldbescheid für das überschreiten der Parkzeit von 47 Euro bekommen. War in Berlin. Das alles war am 01.12.2016 und am 11.05.2017 kommt der Bescheid. Auf dem Bescheid ist der 03.04.2017 angegeben. Ist dieser Bescheid bereits verjährt?
Hallo Peter,
grundsätzlich kann eine Verjährung durch verschiedene Vorgänge unterbrochen werden. Ob dies bei Ihnen der Fall ist, ist meist nur durch eine Akteneinsicht herauszufinden. Einspruch gegen den Bußgeldbescheid können Sie immer innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Bescheids einlegen. Ob es sich in Ihrem Fall lohnt, sollten Sie zusammen mit einem Rechtsanwalt abwägen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Hallo
ich komme aus Wien,
bin 2015 bin ich in der BRD ( Deutsche Eck ) auf der Autobahn geblitzt worden, die Strafe habe ich bezahlt. Den Führerschein sollte ich nach Flenzburg senden, das ich nicht gemacht habe. Wie lange darf ich in der BRD nicht mit meinen PKW – Kennzeichen Fahren ?
Ohne das mir der Führerschein abgenommen wird bzw. Arrest “ wie Angedroht “ geahndet wird ?
Danke Woody
Hallo Wooody,
wenden Sie sich dahingehend an die zuständige Behörde.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Hallo,
mein Freund hat als Halter eine Verwarnung für einen Parkverstoß bekommen, ich bin jedoch gefahren.
Der Verstoß ist am 25.02.17 begangen wurden, das Schreiben wurde am 19.05.17 erstellt und wurde ihm am 24.05.17 zugestellt. Er hat die Anhörung beantwortet und mich als Fahrer angeben.
Bekomme ich nun ein Bussgeldverfahren oder ist das für mich verjährt?
Hallo Juli,
die Verjährungsfrist beträgt in aller Regel drei Monate ab dem Tattag. In diesem Zeitraum muss ein Anhörungsbogen an den Fahrer zugestellt werden.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Hallo,
kurze Schilderung:
-geblitzt am 03.11.2016, –
-Bußgeldbescheid am 08.12.16, ich hab Einspruch eingelegt, da Foto sehr schlecht, mit der Begründung ich bin nicht gefahren, da das Fahrzeug vielen Personen zur Verfügung steht,
-Abgabemitteilung an Staatsanwaltschaft am 21.02.17
-Ladung Gericht am 30.05.2017
Können Sie mir sagen ob zw. Abgabemitteilung und Ladung nach 3 Monaten ebenfalls Verjährung eintritt?
Vielen dank.
Hallo Tom,
in diesem Fall ruht die Verjährungsfrist.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
nabend.
auch nur eine frage,
wurde am 27.06.2016 geblitzt,
habe eine strafe von 108,50 € und ei. punkt bekommen.
habe es dann bezahlt, am 02.02.2017
heute habe ich ein brief bekommen,
Anhörung vor Erlass einer Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar.
frage, ist das rechtens, nach so einer langen zeit, oder gibt es da auch eine Verjährungsfrist ?
danke in vorraus. Thommy
Hallo Thommy,
es ist durchaus üblich, dass die Anordnung zum Aufbauseminar später als der Bescheid eingeht. Eine Verjährung erfolgt dabei in der Regel nicht.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Hallo,
wie verhält es sich, wenn man kurz vor einem längeren Urlaub (8 Wochen) geblitzt wird. Dadurch ist man nicht in der Lage seine Post zu lesen und kann auch erst nach dem Urlaub reagieren.
Fängt in dieser Zeit das Amt dann bereits an weitere Maßnahmen zu ergreifen die wiederum Kosten verursachen? Wie soll man sich in so einem Fall verhalten?
Danke.
Hallo Andi,
sollte der Bußgeldbescheid während des Urlaubes eintreffen, sodass Sie die Einspruchsfrist versäumen, können Sie mittels Nachweisen die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen. In diesem Fall gilt der Bußgeldbescheid erst zum Zeitpunkt Ihrer Heimkehr als zugegangen.
Ihr Team von bussgeldrechner.org
Habe eine Anhörung bekommen mit falsch geschriebenen Familiennamen, zählt das als zugestellt oder kann ich das ignorieren.
Beste Grüße
Markus
Hallo Markus,
sofern trotz eines Rechtschreibfehlers eine eindeutige Identifizierung möglich ist, gilt der Anhörungsbogen als korrekt und zugestellt..
Ihr Team von bussgeldrechner.org
Hallo liebes Team von bussgeldrechner.org,
ich wurde am 21.03.2017 geblitzt. Da das KFZ auf den Namen meines Vaters läuft und dieser nach Eingang des an ihn adrressierten Bußgeldbescheides die Begehung der Tat bezichtigte, schauten zwei Polizeistreifen bei uns daheim vorbei. Aufgrund des ziemlich verschwommenen Blitzerfotos, welches mir ausgehändigt wurde, stritt ich ein weiteres Mal ab, die Tat begangen zu haben. Nun am 29.06.2017 lag ein an mich adressierter Bußgeldbescheid( wahrscheinlich wegen der von den Polizisten vermerkten Ähnlichhkeit des Blitzerfotos und meiner Wenigkeit ;) ) im Briefkasten mit der Aufforderung das Bußgeld zu zahlen. Nun meine Frage an euch: Greift hier bereits die 3 – monatige Verjährungsfrist oder wurde diese aus welchen Gründen auch immer unterbrochen oder verlängert?
Vielen Dank im Voraus.
Grüße,
Janouli
Hallo Janouli,
in Ihrem Fall wurde die Verjährungsfrist durch den Besuch der Polizeibeamten bei Ihnen unterbrochen.
Ihr Team von bussgeldrechner.org
Hallo liebes Team von bussgeldrechner.org,
auf einigen Seiten steht, dass die Verjährungsfrist nur einmal unterbrochen werden kann. Hier: das es so oft wie möglich geht. Wieso darf dass denn immer erneut unterbrochen werden? Es wirkt fast so „immer wenn die Polizei nicht mehr weiter weiß, dann unterbrechen sie’s einfach“.
Unsere Situation ist folgende:
Mein Bruder wurde am 5.4. geblitzt bei einer Abstandsmessung auf der Autobahn. Meine Mom hat entsprechend einen (ich glaube) Anhörungsbogen erhalten, da ja klar war, dass sie nicht gefahren sein konnte. Sie hat angegeben, dass sie nicht gefahren ist und von ihrem Aussagenverweigerungsrecht Gebrauch macht.
Danach kam ein Polizist vorbei, der mit ihr sprechen sollte, mit zwei Fotos meiner Brüder im Schlepptau. Wieder verweigerte meine Mom die Aussage.
Anschließend bekam der jüngere Bruder den Anhörungsbogen (12.6. oder so), der nicht gefahren ist. Füllte ihn wahrheitsgemäß aus und benannte ebenfalls keinen Fahrer, Begründung: Aussageverweigerungsrecht.
Nun bekam er heute (3.7.) wieder Post, indem ihm mitgeteilt wurde, dass die betroffene Polizeistelle seinen Einspruch nicht annimmt und ihn für schuldig befindet und ihm demnächst ein Bußgeldbescheid zugesendet wird. Dabei erkennt man auf dem Foto eindeutig meinen älteren Bruder. Auch der Polizist hatte eine derartige Bemerkung bei seinem Besuch hinterlassen („er wisse wer gefahren sein müsste, wenn er sich die fotos anschaut“).
Nun ist unsere große Frage: Wie verhalten wir uns am besten und kann eine Verjährung noch eintreffen?
Hallo Lu,
leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten, dies kann nur ein Anwalt.
Ihr Team von bussgeldrechner.org
Hallo,
unterbricht eine Vorladung zur Vernehmung als Zeuge die Verjährungsfrist einer Verkehrsordnungswidrigkeit?
Viele Grüße
DP
Hallo DP,
ja, dadurch kann die Verjährungsfrist unterbrochen werden.
Ihr Team von bussgeldrechner.org
Hallo ,
ich wurde Anfang Mai letzten Jahres gebltzt mit 27 km/h zuviel auf der Autobahn .
Am 18. Mai wurde der Bußgeldbescheid mit einem Punkt geschrieben , der mir am Samstag , den 28 . Mai 2016 zugestellt wurde und in der folgenden Woche bezahlt wurde.
Die Rechtskraft hätte demnach am Samstag den 11. Juni 2016 eintreten müssen ( 14 Tage nach Zustellung , es waren auch keine Feiertage dazwischen ). Laut Auskunft wurde jedoch der 14. Juni eingetragen , was an sich kein Problem gewesen wären , wenn man mich nicht am 12. Juni 2017 mit 30 Km/h zuviel geblitzt hätte . Was nun.? Können die Behörden nach Gutdünken die Rechtskraft eintreten lassen oder sollte die 14 Tagesfirst verläßlich sein?
Vielen Dank , Torsten
Hallo Torsten,
die Rechtskraft tritt in aller Regel ein, wenn Sie die Geldbuße bezahlt haben oder die 14 Tage vergangen sind. Eine individuelle Anpassung der Rechtskraft durch die Behörde ist nicht vorgesehen.
Ihr Team von bussgeldrechner.org
Hallo liebes Team,
ich habe zwischen Prospekten einen Bußgeldbescheid gefunden. Einen Anhörungsbogen hatte ich zuvor erhalten. Der Bußgeldbescheid befand sich in einem gelben Umschlag, jedoch ist keinerlei Eintragung auf dem Umschlag vorgenommen worden. Ist wohl mit den Prospekten in den Briefkasten gelangt und übersehen worden. Gilt er nun als nicht zugestellt? Wenn ich jetzt keinen Einspruch einlege und behaupte ihn nicht erhalten zu haben, was wird wohl passieren? Könnte ich vielleicht durch das Versäumnis der förmlichen Zustellung, auf die Verjährung hoffen?
Danke im Voraus
VG Gabriele
Hallo Gabriele,
wenn der Bußgeldbescheid bei Ihnen angekommen ist, gilt dieser als zugestellt.
Ihr Team von bussgeldrechner.org
Hallo ich wurde am 26.4.2017 mit einem Lkw geblitzt bis jetzt hat meine Firma und ich noch nichts bekommen mein Chef meint das es vielleicht sein kann das der Blitzer nicht richtig eingestellt gewesen ist.kann das sein??? Und die Strafe ist auch schon verfallen Oder???
Hallo Martin,
es kann durchaus vorkommen, dass ein Blitzer falsch eingestellt ist. Haben Sie drei Monate nach der Tat noch keinen Anhörungsbogen erhalten, ist von einer Verjährung auszugehen.
Ihr Team von bussgeldrechner.org
Hallo,
Ich wurde am 05.05.2017 mit dem LKW geblitzt und habe jetzt den Anhörungsbogen mit Poststempel vom 07.08.2017 bekommen, der Anhörungsbogen hat jedoch den 04.08.2017 als Datum, ich gehe davon aus das der Anhörungsbogen absichtlich zurück datiert wurde um die Frist zu waren, da am 04.08.2017 gegen 16:30 Uhr erst die Fahrerermittlung durch die Polizei stattgefunden hat.
Gruß Pierre
Hallo,
Ich wurde am 30.5 mit überhöhter Geschwindigkeit außerorts geblitzt und bin aber nicht der Halter des Fahrzeugs sondern nur eingetragen als Fahrer. Der Halter hat am 29.6 einen anhörungsbogen geschickt bekommen und ich habe heute am 22.9 den Bescheid erhalten. Ich bin abzüglich Toleranz 41km/h zu schnell gewesen :(
Gilt in dem Fall die Verjährungsfrist von drei Monaten? Oder wurde durch den anhörungsbogen die Frist verlängert?
Grüße,
Michl
Hallo Michl,
eine Unterbrechung der Verjährung durch den Anhörungsbogen erfolgt in der Regel nur dann, wenn der vermeintliche Täter den Anhörungsbogen erhält. Allerdings können auch andere behördeninterne Maßnahmen zu einer Unterbrechung der Verjährung führen.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Hallo,
mein Sohn hat mit meinem Fahrzeug am 07.06.17 auf einem Parkplatz geparkt, der zu einem Einkaufszentrum gehört. Auf mehreren Schildern wird darauf hingewiesen, dass man dprt als Kunde mit Parkscheibe dort zwei Stunden parken darf. Mein Sohn hatte die Parkzeit überschritten und bekam ein „Knöllchen“ in dem er aufgefordert wurde, 30 € an den Verwalter des Parkplatzes und der Gebäude zu bezahlen. Der Parkplatz ist frei zugänglich und nicht durch Schranken gesichert. Mein Sohn ignorierte fie Zahlungsaufforderung. Am 27.09.17 erhielt ich von der Betreiberfirma ein Schreiben, in dem ich aufgefordert wurde 35,10€ an sie zu bezahlen, ansonsten würde nach Ablauf einer Frist von 14 Tagen die Angelegenheit an eine Anwaltskanzlei weitergegeben, um die Forderung einzutreiben. 5,10 € Kosten seien entstanden, um den Halter des Wagens zu ermitteln.
Ist hier die 3 monatige Frist zur Verjährung schon überzogen? Ich bezweifle, ob dieses „Knöllchen“ überhaupt rechtsgültig ist.
Vielen Dank vorab.
Hallo Dirk,
die Knöllchen auf Supermarktparkplätzen werden meist von Firmen ausgestellt, die von den Pächtern beauftragt wurden. Allerdings haften in diesem Fall nur die Fahrer. Wenden Sie sich daher ggf. an einen Anwalt für Verkehrsrecht.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Hallo,
mein Sohn würde geblitzt. Halter des Fahrzeugs ist mein Mann. Er hat auch den Bogen ausgefüllt und mitgeteilt, dass er nicht der Fahrer war. Später kam ein Anhörungsbogen, wo mein Mann von seinem Zeugenverweigerungsrecht Gebrauch machte. Am nächsten Tag schon hatten wir einen Einstellungsbescheid im Briefkasten. Jetzt hat mein Sohn ein Anhörungsbogen bekommen. Ist das Verfahren nicht eingestellt?
Hallo Tanja,
wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an die zuständige Behörde.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
ich habe einen bußgeldbescheid bekommen, wegen nicht angenommener Verwarnung. ich habe aber nie die verwarnung bekommen, so, daß ich sie weder bezahlen noch einspruch einlegen konnte. wo liegt denn die verjährung bei einer verwarnung, bzw wie komme ich dagegen an, da die verwarnung hier nie einging !
gruß franc
Hallo franc,
Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, einen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einzulegen. In der Regel verjähren solche Angelegenheit drei Monate nach Tattag. Eventuell handelt es sich lediglich um einen Fehler der ausstellenden Behörde.
Das Team von bussgeldrechner.org
Guten Tag,
Ich soll Mitte April einen Parkverstoss begangen haben.
Der Anhörungsbogen bzw. Bußgeldbescheid ist Anfang August zugestellt worden (8.8.)
Kann ich nun schreiben dass die Verjährungsrist abgelaufen ist?
Hallo Toni,
Sie können grundsätzlich immer einen Einspruch einlegen. In Ihrem Fall scheint die Verjährungsfrist eingetreten.
Ihr Team von bussgeldrechner.org
Hallo,
Ich bin am 15.04.2017 in der Schweiz bei rot über eine Ampel gefahren. Heute am 20.11.2017 würde mir der Bescheid für ein Diziplinarverfahren zugestellt. Der Bescheid wurde am 16.11.2017 ausgestellt. Muss ich das Bußgeld bezahlen oder ist es aufgrund der langen Frist verjährt? Immerhin liegt schon über ein halbes Jahr zwischen Tat und der Bescheid Zustellung.
Hallo Tim,
Geldbußen aus der Schweiz können bis zu drei Jahre lang vollstreckt werden.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Hallo,
am 12.06.2017 wurde ich mit einem Firmenwagen geblitzt. Ende August habe ich den Anhörungsbogen erhalten. Da das Foto jedoch sehr schlecht war, war die Vermutung, dass evtl. ein Kollege an meiner Stelle gefahren ist. Dies habe ich auch so mitgeteilt.
Ende September war dann erstmalig die Polizei vor der Tür bzgl. der Fahrerermittlung. Aber erst am 30.11.2017 hatten sie mich persönlich angetroffen.
Nachdem ich weitere Fotos gesehen hatte, teilte ich dem Polizisten mit, dass ich wahrscheinlich doch der Fahrer bin und die Sache auf mich nehme. Dies interessierte den Beamten jedoch nicht. Er wollte 3 Namen potentieller Fahrer, die in der fraglichen Zeit bei mir waren.
Diese habe ich ihm am 03.12.2017 gegeben. Auch wollte ich die Verantwortung erneut übernehmen.
Nun meine Frage. Wenn die Kollegen nun einen Anhörungsbogen hierfür erhalten, wäre dieses Delikt dann nicht schon verjährt? Hätten die Kollegen etwas zu befürchten.
Vielen Dank für Ihre Antwort
Hallo Gim,
in der Regel sollte sollte der Tatbestand für Ihre Kollegen verjährt sein.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Hallo,
Ich habe jetzt seid einem Jahr meinen Führerschein das heißt ich bin noch in der Probezeit
Jetzt zu meiner Fragen ich bin im Juni geblitzt worden mit toleranzabzug waren das genau 21 km/h. Das Bußgled wurde bezahlt. Am 08.01.18 kommt ein Brief auf dem Stand das ich jetzt an einem Aufbauseminar Teilnehemen muss. Ist das rechtlich gesehen „ok“?
Hallo Jennifer,
ja, das ist es. In der Probezeit wird zwischen A- und B-Verstößen unterschieden. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h zählt als ein solcher A-Verstoß. In der Regel erfolgen neben den üblichen Sanktionen
– bei erstem A-Verstoß: verpflichtende Teilnahme an einem Aufbauseminar
– bei zweitem A-Verstoß: offizielle Verwarnung und die Empfehlung der Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung, diese ist jedoch freiwillig
– bei einem dritten A-Verstoß: Entzug der Fahrerlaubnis
Das Team von bussgeldrechner.org
Hallo,
bin am 16.09.17 in Österreich geblitzt worden. Zahlungsaufforderung kam am 03.01.2018.
Ab wann ist dies verjährt?
Danke und Grüße
Dietmar.
Hallo Dietmar,
für Verkehrsdelikte in Österreich gilt in der Regel eine einjährige Frist.
Das Team von bussgeldrechner.org
Guten Tag,
aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit bekam ich nun
den Bußgeldbescheid. Die Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre ist hier nicht ver-
merkt. Ist der Strafumfang des Bescheides bindend oder kann da noch eine Verlänge-
rung nachträglich stattfinden?
Herzlichen Dank für eine schnelle Info.
Peter
Hallo Peter,
die Verlängerung der Probezeit erfolgt nach einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen. Eventuell ist eine Verlängerung bei Ihnen gar nicht vorgesehen.
Das Team von bussgeldrechner.org
Sehr geehrte Damen und Herren,
Im Februar 2017 wurde ich durch die Polizei mit meinem lkw (also der meiner firma)kontrolliert und in diesem Zuge zwei Fahrzeit Überschreitungen festgestellt .bis gestern habe ich nie wieder was von der sache gehört .einen anhörungsbogen oder dergleichen habe ich nie bekommen .heute kam zu dieser Sache ein Bußgeld Bescheid .
Ist der nicht viel zu spät.?
Mfg Steffen
Hallo Steffen G.,
wenn in der Zwischenzeit keine weiteren Maßnahmen seitens der Behörde eingeleitet wurden (bspw. Anhörungsbogen an die Firma) ist das Vergehen eigentlich verjährt. Die Verjährung kann jedoch z.B. durch Verwaltungsakte unterbrochen werden. Wenden Sie sich an einen Anwalt, dieser kann Akteneinsicht beantragen.
Das Team von bussgeldrechner.org
Ich wurde am 16.10.2017 mit einem Firmenfahrzeug wegen roter Ampel >1 sek geblitzt worden.
Ich habe aber kein Anhörungsbogen erhalten, sondern ein Bußgeld, datiert zum 17.01.2018; Zugestellt am 20.01.2018 (also heute). Also, nach meiner Berechnung sind hier 3 Monate vorbei (16.11. / 16.12./16.01.).
Hier heißt es 1 Monat Fahrverbot (trotz Probe?) + 2 Punkte.
Kann ich hier Widerspruch auf Verjährung schreiben?
Grüße Stefan
Hallo Stefan,
möglicherweise hat Ihr Arbeitgeber den Anhörungsbogen erhalten?
Lassen Sie die Chance des Einspruchs ggf. anwaltlich prüfen.
Das Team von bussgeldrechner.org
Mein Sohn wurde am 14.10.17 in meinem Auto geblitzt. Ich bekam am 27.10.17 den Anhörungsbogen und am 15.01.18 den Bußgeldbescheid. Ist das Vergehen meines Sohnes für ihn verjährt?
Hallo Dirk,
wenn nicht irgendein Umstand die Verjährung des Bußgeldbescheides für Ihren Sohn unterbrochen hat, sollte dieser verjährt sein.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Ich habe ein Bußgeldbescheid erhalten obwohl ich zu 100% nicht der Fahrer bin. Leider habe ich es versäumt innerhalb der Frist ein Einspruch einzulegen. heute habe ich eine Mahnung erhalten wonach ich das Geld bezahlen soll. Obwohl ich nicht der Fahrer bin, soll man mich auf einem Passbild identifiziert haben. Ist es jetzt trotzdem möglich gegen diese Mahnung vorzugehen , da ich definitiv nicht der Fahrer bin?
Hallo Emre,
ob es noch Möglichkeiten gibt, sich gegen den Bußgeldbescheid zu wehren, sollten Sie ggf. mit einem Anwalt besprechen.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Ich wurde am 24.11.2017 mit 21km/h zu schnell geblitzt. Am 16.02.2018 also in 2 Wochen wäre ich aus der Probezeit raus.. Meine Frage ist ob das Datum an dem ich geblitzt wurde entscheidend ist oder an denn Tag an dem ich den Bußgeldbescheid erhalte? Falls der Bußgeldbescheid dann nach dem 16.02.2018 ein geht, würden dann nicht die Strafen gelten, die man in der Probezeit bekommen würde (Probezeitverlängerung, Aufbauseminar)?
Hallo Sarah,
für die Auswirkungen des Verstoßes ist der Tattag entscheidend.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Am 15.10.2017 wurde ich im Auto meines Vaters mit 21Km/h außerorts geblitzt. Mein Vater hat im 11.2017 die Anhörung des Bußgeldverfahren bekommen und nur die persönlichen Daten bestätigt aber keine Angabe zur Tat abgegeben. Im Januar 2018 wurde mein Vater von der Polizei mit dem Blitzer Foto besucht, er hat das Foto gegenüber der Polizei bestätigt das ich dies sei. Am 13.02.2018 habe ich die förmliche Zustellung des Bußgeldbescheid per Post bekommen. Meine Frage, ist diese Tat verjährt oder wurde die Verjährung durch die geschilderten Handlungen der Ermittlungsbehörden unterbrochen?
Hallo Michael,
es ist davon auszugehen, dass die Verjährungsfrist durch den Hausbesuch unterbrochen wurde.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Hallo Team von Bußgeldrechner.org
wie ich richtig verstanden habe fangen die 3 Monate der Verjährung erst an zu laufen an wenn der Zeugenfragebogen eingetroffen ist sofern der Zeitraum von 3 Monaten ab dem Blitzen noch nicht überschritten ist. Ist das richtig?
Die zweite Frage: Wenn die 3 Monate mit dem ersten Schreiben des Zeugefragebogens erneut beginnen und ich angaben zum Halter mache, fangen die 3 Monate dann erneut an, da ab dann direkt gegen den Täter ermittelt wird oder zählt hier immer noch das Datum des ersten Poststempels des Zeugenfragebogens?
Es geht für mich in erster Linie darum das Verfahren so lange hinaus zu zögern bis die 3 Monate um sind. Da es sich um ein Poolfahrzeug handelt und hier jeder wie eineiige Zwillinge aussieht meine letzte Frage:
Wenn ich den Zeugenfragebogen ausfülle und aus versehen den Fahrer mit einem anderen verwechsel wird ja gegen diesen Ermittelt. Wenn nun, sagen wir 11,5 Wochen um sind und mir dann aber im nachhinein auffällt dass doch ein anderer Kollege gefahren ist und ich das bei der Polizei schriftlich melde wird ja das laufende Verfahren eingestellt und gegen den wirklichen Fahrer ermittelt. Wenn aber dieses Zweite Ermittlungsschreiben ausserhalb der 3 Monaten eintrifft (bzw. einen Poststempel nach diesem letzten Datum hat) ist doch das Verfahren bereits verjährt oder täusche ich mich da?
Nicht dass ich dies anwenden würde, es geht nur um ein fiktives Beispiel das so oder ähnlich von einem Winkeladvokaten bei Tisch diskutiert wurde.
Danke für eure Meinung und Hilfe
Hallo Heiko,
Einfluss auf die Verjährung hat grundsätzlich nur der Anhörungsbogen. Weitere Eventualitäten sollten Sie ggf. mit einem Anwalt für Verkehrsrecht besprechen.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Hallo liebes Team,
ich bin am 04.12.17 möglicherweise geblitzt worden. Außerorts, begrenzt auf 70, Tachoanzeige ca. bei 110 – 120. Möglicherweise heißt, ich habe das Gerät gesehen, es hat aber nicht rot geblitzt und einen Bescheid habe ich bis heute auch nicht erhalten.
Wie sieht das jetzt in etwa aus?
Hallo Denise,
wenn Sie bis heute noch nichts von der Behörde gehört haben, spricht dies dafür, dass Sie wohl nicht geblitzt wurden.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Hallo zusammen.
Ich bin am 3.11.2017 auf einer Autobahn mit ca 30kmh zu schnell geblitzt worden.
Muss ich noch mit einem Bußgeldbescheid rechenen?? (09.03.2018)
Denke doch eher nicht, oder ??!!
Vielen Dank im Voraus für die Antwort/Hilfe !!
LG Dominik
Hallo Dominik,
darüber können wir Ihnen keine Auskunft geben. Dies hängt mit der Bearbeitungszeit bei der zuständigen Behörde zusammen.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Hallo,
Ich bin am 14.12.2017 geblitzt worden.
Ich war der Fahrer aber nicht der Halter.
Der Halter bekam einen Anhörungsbogen zur Fahrerermittlung, hier wurde vom Recht der Aussageverweigerung Gebrauch gemacht.
Am 17.03.2018 habe ich nun einen Anhörungsbogen bekommen,der mit dem Datum 13.03.2018 versehen wurde.
Welches Datum zählt nun?
Zustellung oder Datum im Anhörungsbogen?
Ist meine Ordnungswidrigkeit eventuell verjährt?
Danke für eure Hilfe, Thomas
Hallo Thomas,
in der Regel ist in einem Bußgeldverfahren das Ausstellungsdatum ausschlaggebend.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Hallo, wenn im Dezember eines Jahres eine Geschwindigkeitsüberschreitung begangen wird und im darauffolgenden Jahr der Bußgeldbescheid ausgestellt wird, welcher Bußgeldkatalog kommt dann zur Anwendung, von dem Jahr, in dem die Tat liegt oder vonn dem Jahr, in dem der Bußgeldbescheid ausgestellt wird? Besten Dank im Voraus für die Info.
Hallo Otto,
in der Regel ist für die Sanktionen der Tattag ausschlaggebend.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Liebes Bußgeldrechner-Team,
gestern hatten wir ein Anhörungsbogen mit einem Verwarngeld von 20,-€ im Briefkasten.
Tatvorwurf: „Verbotswidriges parken auf dem Gehweg“.
ich bin der KFZ-Halter,aber unsere Tochter die Fahrzeugführerin.
Sie parkte nicht auf dem Gehweg in unserer Nebenstrasse.
Denn wir kennen dort die Parksituation und ärgern uns selbst über solch rücksichtsloses Verhalten.
Grund hierfür ist,dass Vater /Opa dort wohnt und im Rollstuhl sitzt.
Man kommt dann nicht an den Fahrzeugen vorbei.
Als Zeuge steht Polizei und ein Mitarbeiter vom Ordnungsamt im Bogen.
Ich war gleich beim Ordnungsamt und habe mündlich und dann auch schriftlich protestiert.
Ein Beweisfoto konnte mir nicht vorgelegt werden.
Zudem parkte unsere Tochter in der Strasse vor unserem Haus,n
Sorrry …falscher Button und Mail ging ab.
Weiter beim letzten Satz von #134.
Sie parkte also vor unserem Haus auf der Strasse,(Zeugen vorhanden) nicht in der angegebenen Strasse auf dem Anhörungsbogen.
Habe keine Verkehrsrechtschutz.
Was kann ich machen?
Danke im Voraus und Gruß Thomas
Hallo Thomas,
wenn Sie bereits bei der Bußgeldstelle Einspruch eingelegt haben, sollten Sie in der Regel die Möglichkeit zur Stellungnahme erhalten und in diesem Zuge Ihre Zeugen benennen. Ggf. wird das Verfahren an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Wenn Sie Hilfe benötigen, wenden Sie sich an einen Anwalt.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Hi liebes Team,
Ich hoffe ihr könnt auch mir helfen!
Ich bin mit einem Firmenwagen Anfang Dezember geblitzt worden. Mein Arbeitgeber (GmbH) hat einen Zeugenfragebogen erhalten datiert mit 29.12.2017. Anfang/Mitte Januar habe ich den Bogen gemeinsam mit meinem Arbeitgeber wahrheitsgemäß ausgefüllt und mich als Fahrer angegeben.
Danach habe ich nichts mehr von den Behörden gehört bis jetzt ein Bußgeldbescheid kam datier mit dem 30.04.2018.
Sehe ich das richtig, dass der Zeitraum bis zu der Verjährung überschritten wurde?
Besten Dank euch & liebe Grüße!
Hallo Sophie S.,
in der Regel wird die Verjährung mit Versendung des Fragebogens gehemmt und beginnt erneut zu laufen.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Hallo,
ich wurde am 07.05.18 angehalten, der Bußgeldbescheid wurde am 25.07.18 ausgestellt, aber ich bekam ihn per förmlicher Zustellung (gelber Umschlag) am 09.08.18.
Das wären doch genau zwei Tage länger als ein viertel Jahr, kann ich da ein Einspruch erheben!?
Mit besten Grüßen
Alex
Hallo Alexander,
entscheidend ist hierbei das Ausstellungsdatum. Der Bußgeldbescheid ist somit nicht verjährt.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Hallo Bußgeldrechner Team,
wie verhält es sich wenn man im Ausland geblitzt wird (Portugal), mit einem Leihfahrzeug.
Habe die Rechnung 2 Jahre später bekommen, auf portugiesisch. Muss ich diese Zahlen oder wie ist die Sachlage hier mit der Verjährungsfrist?
Danke im Voraus Christian
Hallo Christian,
die maximale Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. Wie sich dies in Ihrem Fall gestaltet, sollten Sie ggf. mit einem Anwalt für Verkehrsrecht besprechen.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Hallo,
am 26.4. bin ich außerorts mit über 30km/h zu schnell geblitzt wurden.
Bis heute 29.8. Kam keinerlei Post.
Ist die Sache verjährt?
Ist ja über 3 Monate
Hallo Markus,
wurde nach drei Monaten kein Bußgeldbescheid versendet, ist die Ordnungswidrigkeit in der Tat verjährt.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Moin,
ich wurde am 21.07.2018 gelasert, angehalten und habe den Verstoß zugegeben. Blieb mir ja nichts anderes übrig. War ne Tatsache.
Mein 1. Verstoß, 90,00 € und 1 Punkt.
Bis jetzt habe ich keinen Bußgeldbescheid bekommen.
Wie siehts aus, ist die Ordnungswidrigkeit verjährt, oder bekomme ich noch ein ungeliebtes Weihnachtsgeschenk von der Polizei, da ich ja den Verstoß mit meiner unterschrift vor Ort zugegeben habe?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort!
Hallo Melanie,
in der Regel gilt beim Bußgeldbescheid eine Verjährungsfrist von 3 Monaten.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Guten Tag,
ich wurde am 25.10.18 geblitzt. Mitte Dezember kam ein Anhörungsbogen an meine Frau die Halterin ist. Diese machte von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch (da verheiratet). Seitdem keinerlei Korrespondenz – ist die Sache nun 3 Monate später vom Tisch (heute ist der 25.01.2019?
So würde ich Ihren Absatz: Wird Ihnen als Halter ein Anhörungsbogen zugeschickt, obwohl Sie zum entsprechenden Zeitpunkt das Fahrzeug nicht gefahren sind, unterbricht der Anhörungsbogen die Verjährungsfrist nicht. interpretieren, oder?
Beste Grüße
Hallo Maki,
grundsätzlich tritt die Verjährung nach 3 Monaten ein. Allerdings ist zum einen in der Regel das Ausstellungsdatum des Bescheides ausschlaggebend, zum anderen können andere behördeninterne Vorgänge zu einer Unterbrechung der Verjährung führen.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Hallo,
ich habe eine Frage. Ich bin auf der Autobahn mit 45 m/h zu schnell geblitzt worden. Das war bbereeits im Oktober. Anfang Dezember habe ich einen Anhörungsbogen erhalten. Dieser ging an die Falsche Adresse und wurde deshalb nicht von mir ausgefüllt und dort hin geschickt. Hat das eine Konsequenz? Eigentlich warte ich auf den Bescheid um die Strafe zu Überweisen. Aber der lässt auf sich warten.
Liebe Grüße
Hallo Sabrina,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher für eine Einschätzung an einen Anwalt für Verkehrsrecht.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Am 19.07.218 Mit dem Fahrrad außerorts bei Rot die Strasse übequert.
Frage:
mit welchem Bußgeld muss ich rechnen ??
Danke für die Info .
Hallo Karl-Heinz,
das Überfahren einer roten Ampel mit dem Fahrrad zieht ein Bußgeld von 60 € sowie einen Punkt in Flensburg nach sich.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
nach Eingang des Bußgeldbescheides ( 1 Monat Fahrverbot ) wurde dieser am 04.12.2018 bezahlt, seitdem nichts mehr gehört. Verjährt das Fahrverbot und der Eintrag der Punkte, nach Bezahlung, ebenfalls nach 3 Monaten ?
Hallo Udo,
in der Regel ist von einer Verjährungsfrist von drei Jahren auszugehen. Informationen zum Antritt des Fahrverbots finden Sie hier: Ratgeber Fahrverbot antreten.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Guten Tag,
würde mich sehr freuen, wenn in Bezug auf die Verjährung in meinem Fall, die Experten von Bußgeldkatalog antworten könnten.
Am 09. November 2018 habe ich einen Anhörbogen erhalten, diesen habe ich an selben Tag noch online auf der im Anschreiben angegeben Internetseite der Polizei beantwortet. Ich habe mein Vergehen sofort zugegeben und endsprechend mich zeitnah auf einen Bußgeldbescheid eingestellt.
Ich habe auch am 9. November 2018 sofort eine Sendebestätigung bekommen, welche ich sofort aufgedruckt habe.
Das Problem ist (oder auch nicht), dass ich bis Heute (13. Februar 2019) keinen Bußgeldbescheid erhalten habe!? Es sind jetzt 3 Monate und 6 Tage vergangen seit dem ich mein Vergehen zugegeben habe, ohne das mir ein Bußgeldbescheid zugestellt worden ist!
Ist die Sache jetzt verjährt? War der Stichtag für die Zustellung der 8. Februar 2019?
Danke für die Beantwortung im Voraus!
Hallo Mario,
in der Regel ist von einer Verjährung auszugehen.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Hallo ,
ich habe einen Bußgeldbescheid mit Ausstellungsdatum 13.02.2019 erhalten , der sich auf einen Geschwindigkeitsverstoß vom 27.09.2018 bezieht .
Dazu habe ich zwischendurch keinen Anhörungsbogen bekommen , konnte mich also dazu gar nicht äußern .
Greift hier die Verjährungsfrist von 3 Monaten ?
Vielen Dank für Eure Antwort !
Hallo Uwe,
eine Einschätzung dazu ist uns nicht möglich, da es Umstände gibt, die zu einer Unterbrechung der Verjährung führen können.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Hallo. Ich habe eine Frage zur Verjährung eines Blitzerfotos.
Es ist wie folgt:
Mutter Halter
Tochter Fahrerin
Beide andere Adressen
Tat: 16.12 40 km/h zu schnell
11.01. Mutter/Halter bekommt Post. Halter antwortet das sie es nicht war
18.02. Polizei bei Halterin und bestätigt das sie es nicht sein kann.
14.03. Die Tochter/Fahrerin at bis heute noch nichts bekommen an Post. Alles lief über die Halterin.
Wäre es dann übermorgen verjährt?
Oder unterbricht ein Anhörungsbogen bei der Halterin auch die Verjährung. Obwohl die Fahrerin offiziell noch nichts weiß und nie etwas von der Behörde bekommen hat?
Oder würde erst ein Anhörungsbogen bei der Fahrerin die Verjährung unterbrechen.
Vielen Dank
Hallo Nadine,
ein Anhörungsborgen unterbricht die Verjährung in der Regel nur dann, wenn dieser an den Täter gerichtet ist. Allerdings können grundsätzlich auch andere Vorgänge in der Behörde zu einer Unterbrechung der Verjährung führen.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Am 22.08.2018 ein Unfall gehabt bei mir wurde cannabis gefunden daraufhin musste ich ein bluttest machen. Verfahren §315c wurde am 22.01.2019 nach §170 abs2 fallen gelassen im schreiben stand das zur weiteren überprüfung meine Unterlagen an die Führerscheinstelle übersendet wird und an die Behörden falls eine Ordnungswidrigkeit vorliegt. Habe bis heute 04.04 nichts erhalten ist das ein gutes Zeichen das dort keine Verbindung in Betracht kommt und wann ist das ganze den nun verjährt (erste mal auffällig mit btm)
MfG anderson
Hallo Anderson,
bei einem Alkohol- und Drogendelikt tritt die Verjährung in der Regel erst nach sechs Monaten ein.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Hallo! Ich habe anscheinend am 14.12.2018 in Leipzig eine rote Ampel überfahren. Der Anhörungsbogen wurde mir am 15.3.2019 nach Österreich zugestellt. und vom Postboten übergeben. Auf diesen habe ich noch am selben Tag per Fax mit Hinweis auf die Verjährung geantwortet. Nun habe ich mit 08.04.2019 einen Bußgeldbescheid Gesamt 118,50€ und Eintragung im Fahreignungsregister erhalten. Meiner Meinung nach ist der Tatbestand genaue am 15.03.2019 bereits verjährt. Wie beurteilen Sie die Rechtslage? DANKE! Jakob
Hallo Jakob,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Hallo liebes Bußgeldrechner-Team,
wie verhält es sich mit der Verjährung, wenn jemand am 19.12. eine Höchstgeschwindigkeit überschritten hat( 95 km/h außerhalb geschlossener Ortschaft , zulässig 60kmh)
Am 14.1. des Folgejahres geht der Anhörungsbogen beim Beschuldigten ein und wird ignoriert. Am 24.4. geht dann der Bußgeldbescheid ein. Mit dem Hinweis, dass die Verjährung unterbrochen wurde( § 33 Absatz 1 nr 5 OWiG) da die Anschrift ermittelt werden musste, weil eine Zweitzustellung erfolgen musste. Die erste Zustellung blieb angeblich wegen einer falschen Anschrift aus.
Dabei wurde ja der Anhörungsbogen an die selbe Adresse verschickt, wo auch die zweitzustellung des Bescheids versandt wurde.
Wäre es ausreichend den Widerspruch damit zu begründen, dass der Anhörungsbigen schon an die korrekte Adresse geschickt wurde und somit keine Ermittlung der Anschrift nötig gewesen wäre, die die Verjährungsfrist unterbricht?
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
P
Hallo Patrick,
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Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Hallo zusammen ich wurde im September 2018 in Österreich geblitzt 20km/h zu schnell nicht tragisch, aber heute 13.05.2019 habe ich den Bußgeldbescheid von 30€ bekommen aber zuvor nicht Mal einen Anhörungsbogen was nun laut Deutschen Recht wäre es ja verjährt was aber mit Österreich?
Bitte um Hilfe danke 😁
Hallo André,
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Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Hallo,
ich habe am Samstag, 18.05.2019 Post (Aufforderung zur Lenkangabe) aus Österreich bekommen. Ich soll sagen ob ich am 12.10.2018 um 21.04 Uhr auf der A21 in Richtung Kufstein unterwegs war.
Das ist jetzt 7 Monate und eine Woche her.
Wie sieht es in dem Fall mit der Verjährungsfrist aus?
Der Brief wurde ursprünglich am 06.02.2019 ausgestellt, kam aber jetzt erst an weil er an meine alte Adresse, wo ich aber schon seit 5 Jahren nicht mehr wohne geschickt wurde. Das ist ja in dem Fall jetzt nicht mein Problem oder?
Danke für eure Antwort.
Hallo ich habe mal eine Frage.
Ich habe heute einen Gebührenbescheid bekommen, ausgestellt 04.0719
Der Vorfall war bereits am 12.11.18, als ich mit einem Firmenwagen falsch geparkt haben soll.
Es war eine Tiefgaragenausfahrt, welche wegen Sanierungsmaßnahmen Gesperrt war.
Ich hatte mal gehört, das die Frisst gegen dritte max 6Monate betragen.
Könnt ihr mir dort einen Tip geben?
Danke und Gruß
Patrick
Guten Tag,
ich bin mir mit der Verjährung ebenfalls nicht sicher. Am 22.04. bin ich gelasert worden, am 28.05. wurde das Schreiben erstellt und am 30.07. zugestellt.
Wenn ich es richtig verstanden haben zählt die Verjährungsfrist ab dem Tag der Ordnungswidrigkeit, d. h. ab dem 22.04., mit den 3 Monaten Frist wäre es dann der 21.07. an dem ich spätestens den Bescheid hätte bekommen müssen.
Dieser ist mir, wie oben erwähnt, erst am 30.07. zugestellt worden, ist die Frist nun verjährt oder gilt das Austellungsdatum des Bußgeldbescheids?
Vielen Dank & beste Grüß
Carsten
Hallo Carsten,
in der Regel tritt die Verjährung nach drei Monaten ein. Dabei ist in vielen Fällen das Ausstellungs- und nicht das Zustellungsdatum entscheidend. Des Weiteren können gewisse innerbehördliche Vorgänge zur Verlängerung der Frist führen.
Ihr Team von Bussgeldkatalog.org
moin,
jemand aus der firma wurde geblitzt. die firma als halter bekam den anhörungsbogen fristgerecht. der fahrer wurde gemeldet und wartet seit nunmehr 3 monaten (nach meldung) auf den anhörungsbogen. habe ich es richtig verstanden, das nach eingang der meldung bei der zuständigen behörde die frist nach 3 monaten abgelaufen und somit verjährt ist?
lg chris
Hallo!
Ich habe eine Strafe als Postbote in der Arbeitszeit bekommen. Soll ich die Strafe bezahlen ,oder dafür ist mein Schef verantwortlich. Es geht um angeblich falsch geparktes Auto, obwohl ich im Fenster ein Schild mit dem Info habe, dass ich als Lieferant arbeite. Das Auto ist alerdings nur ein weisses Transporter ohne Beschriftung. Darf die Postbote bestraft werden, wenn man ein Paket liefert?
LG, Juris
Hallo Juris,
für Postboten können Sonderregelungen gelten. Ob dies in Ihrem Fall so ist, können wir allerdings nicht einschätzen. Besprechen Sie dieses Anliege daher mit Ihrem Arbeitgeber oder wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Hallo,
mein Freund wurde angezeigt und hat daraufhin eine Gegenanzeige aufgegeben. Der Polizist sagte, es wird ein Bußgeldbescheid kommen. Allerdings ist dieser bis jetzt nicht erfolgt. Gilt hier auch die 3 monatige Verjährung?
Viele Grüße, Tina
Ich habe am heutigen Tag (30.09.2019) 3 Briefe erhalten, einen busgeldbescheid über 500 Euro erhalten der mit dem zustellunggsdatum vom 12.05.2018 versehen war. Daz noch einen zweiten Brief mit einer Mahnung auf dem kein zustellunggsdatum angegeben war und als dritten Brief einen Brief womit ich Angaben zum Sachverhalt machen soll, wobei dieser Brief bereits geöffnet ankam. Da alle 3 Briefe bereits über 1 Jahr alt sind und das darauf angegebene Datum falsch ist, hoffe ich das mir jemand einen Rat geben kann wie ich nun mit dieser Post umgehen soll.
MfG Andre
Hallo Andre,
wenden Sie sich für eine individuelle Einschätzung an einen Anwalt.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Hallo,
ich habe am 04.07 eine Geschwindigkeitsüberschreitung begangen (49 km/h zu schnell) Der Fahrzeug Halter ist die Firma für die ich arbeite. Dieser hat nur bestätigt das sie mir das Fahrzeug zur Nutzung überlassen haben.
Ich habe am 10.09 einen Anhörungsbogen zugestellt bekommen. Diesen habe ich beantwortet die Tat allerdings nicht zugegeben.
Besteht eine Chance das der Vorfall jetzt verjährt ist? 07.10 wären ja 3 Monate vergangen und es wurde noch kein Fahrer ermittelt.
Vielen Dank für ihre Hilfe
Hallo Felix,
in der Regel unterbricht der Anhörungsbogen die Verjährung.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Hallo,
Ich bin vermutlich am 12.10 geblitzt worden, habe jedoch bis zum 21.11 noch Probezeit. Wenn die Post nach dem 21. ankommt, muss ich dann noch ein Aufbauseminar machen ?
Habe vermutlich das 80er Schild auf der Autobahn übersehen und bin mit 110 durch die Blitze….
Vielen Dank
Hallo Pia,
bei Verkehrsverstößen ist grundsätzlich der Tattag relevant.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Hallo an das Team vom Bußgeldrechner,
ich wurde am 5.5.19 geblitz und habe dann einen Anhörungsbogen bekommen der zum 28.05.19 ausgestellt war. Diesen habe ich innerhalb der frist beantwortet, mich zum Tatvorwurf aber nicht geäußert. Heute bekam ich den Bußgeldbescheid mit dem Ausstellungsdatum 15.10.19.
Wenn ich hier alles richtig verstanden habe, so ist dieser aber doch verjährt.
– 5.5.19 geblitz worden, 3 Monate bis zur Verjährung (5.08.19)
– 28.05.19 Anhörungsbogen bekommen, Verjährungsfrist wird ausgesetzt und beginnt erneut zu laufen ab dem Ausstellungsdatum vom Anhörungsbogen.
– Bußgeldbescheid muss also bis zum 27.08.19 zugestellt worden sein.
– Bußgeldbescheid mit dem Datum 15.10.19 erhalten.
Ist die Verjährung eingetreten? Und ist es ratsam einen Einspruch ohne Anwalt zu tätigen?
Hallo Maik,
leider dürfen wir keine Rechtsberatung geben. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Ihnen weiterhelfen.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Hallo,
bin am 03.10.19 innerhalb der Ortschaft geblitzt worden, war ein Feiertag. Mus ich trotzdem Bußgeld bezahlen? War 8 km/h zu schnell. Feiertag ist für mich wie Sonntags zu behandeln, oder nicht?
Vielen Dank, Ilona.
Hallo,
meine Frage bezieht sich auf ein Privatunternehmen, das im Auftrag der Bahn direkt vor dem Hauptbahnhof die Kurzzeitparklplätze verwaltet. Im Juli hatte ich dort ein Parkticket für eine halbe Stunde gelöst, um meinen Mann zur Bahn zu bringen; dies hätte unter normalen Umständen gereicht. Der Zug hatte aber 20 Minuten Verspätung. Insgesamt kam ich daher mit zehn Minuten Verspätung zum Auto, an dem bereits eine Zahlungsaufforderung (in Höhe von 37,50) hing. So weit ist der Sachverhalt unstrittig. Allerdings hatte ich das Unternehmen (am 20. Juli 2019) gebeten, zu überprüfen, ob mir die Gebühr erlassen werden könne, da ich ja nicht ,zweckwidrig‘ geparkt hatte und auch bereit war, zu zahlen; die Verspätung war ja der Bahn zuzuschreiben, die wiederum das Unternehmen beauftragt hat, die Kurzparkplätze zu diesem Zweck (jemanden zur Bahn zu bringen) zu betreiben. Dies entspricht eigentlich nach wie vor meinem Rechtsempfinden, aber darum geht es jetzt heute nur zum Teil.
Denn in jedem Fall hat man mir direkt am 20. Juli 2019 zurückgeschrieben, dass mein Anliegen geprüft wird und dass die Zahlngsverpflichtung so lange ruht. Am 26. November 2019 kam dann der Bescheid, dass ich doch zahlen müsse – also über vier Monate nach dem letzten Mailkontakt.
Wie sieht hier die Rechtslage aus? Greift hier Verjährung? Was würden Sie mir raten?
Vielen Dank
hi, ich habe einen Bussgeldbescheid datiert 28.11.2019 bekommen mit einer Geschwindigkeitsübertretung vom 3.8.2019.
interessanterweise kam der Bescheid eingeschrieben (nach Österreich übrigens), aber ohne dass ich den Erhalt quittieren musste… er lag einfach im Postkasten?!
Anhörungsbogen habe ich meines Wissens nach keinen erhalten bisher, zumindest sicher nicht eingeschrieben, vielleicht wurde er nie zugestellt oder ging verloren?!
ist das Vergehen verjährt oder kann sich die Behörde trotzdem auf eventuell versendete Anhörungsbögen beziehen?
lg
Mein Vater hat ein anhöungsbogen erhalten zu einer Straftat ich begangen habe und er habe den schreibe mit mich als den Fahrer angegeben zurückgeschickt nun habe ich einen brief erhalten mit einem Bussgeldbescheid
Ob wohl es über 3 Monate nach der Aktion sind
Sehr geehrte Damen und Herren,
bei mir geht es um eine Verwarnung über 55 Euro für Falsch parken.
Tatzeit – 5. August 2019 – 3 monatige Verjährungsfrist wäre am 6. November 2019 abgelaufen.
Habe ich da was falsch verstanden?
1. für diesen Fall unerheblich aber wissenswert:
Verwarnung: Austellung: 21.01.2020 Frankiert: 28.01.2020 Zugestellt: 30.01.2020
welches Datum zählt für Verjährungsfrist (Behörde könnte Bescheid zurückdatieren!?)
2. 3 monatige Verjährungsfrist gilt nur für Ordnungswidrigkeiten, aber nicht für Verwarnungen?
3. nach Nichtbezahlung des Verwarnungsgeldes kann ein Bußgeldbescheid eingeleitet werden.
Dieser würde ohne Verwarnung nach 3 Monaten nach TATZEIT verjähren.
4. das würde eine Aushebelung der 3 monatigen Verjährungsfrist bedeuten.
Bußgeldstelle findet nach Ablauf der Verjährungsfrist Unterlagen
über Vergehen (nach 2 Jahren?)
So wird einfach ein Verwarnungsgeld verhängt. So hat die Behörde wenigstens die 55 Euro
und die Chance bei Nichtbezahlung oder Einspruch das Ordnungswidrigkeitsverfahren
einzuleiten.
5. Passend dazu der fast höhnische Text der Behörde – Zitat:
„Um einen Bußgeldbescheid zu vermeiden (Anmerkung: der am 6. November 2019 verjährt wäre), werden Sie hiermit verwarnt. Es wird ein Verwarnungsgeld von 55,00 € festgesetzt.
Wurde letzte Woche geblitzt.Nun kommt aber nächste Woche ein neuer Bussgeldkatalog raus.Nach welchem Katalog wird gegangen.Habe den Bescheid noch nicht
Am 28.08.2020 soll ich falsch geparkt haben, diesbezüglich habe ich keine Post bekommen da bin ich mir sicher. Jetzt am 05.12.2020 bekomme ich Post die am 02.12.2020 ausgestellt worden ist. Dort heisst es da in der verjährungsfrist kein Ermittler ermittelt werden konte trägt der Halter die Kosten???! Seit wann wird bei einem Parkverstoß der fahrer ermittelt, und die drei Monate sind auch um. Könnte ich einen Wiederspruch einlegen wegen Verjährung?
Hallo,
ich wurde von der Polizei am 03.06.2019 angehalten und beschuldigt, dass ich das Handy mit der rechten Hand benutzt habe.
Am 20.07. habe ich einen Bussgeldbescheid bekommen und habe schriftlich Einspruch erhoben.
Am 24.11. habe ich ein Schreiben bekommen vom Verwaltungsverband, dass das Ordnungswidrigkeitsverfahren an die Staatsanwaltschaft übergeben wurde.
Habe ausser dem Bussgeldbescheid keine weiteren Schreiben bekommen.
Wie ist nun der weitere Ablauf?
Hallo in die Runde
ich wurde am 30.11.20 geblitzt, 11km/h zu schnell
Bußgeldbescheid kam am 11.03.21 an.
In diesem zeitraum bin ich umgezogen und habe mich beim Bürgeramt ordnungsgemäß umgemeldet. Ich habe auch bei der Post ein Nachsendeauftrag aktiviert. Allerdings habe ich das KFZ nicht umgemeldet. Greift dann trotzdem die Verjährungsfrist von 3 Monaten? Ich weiß leider nicht ob der Brief zur alten Adresse gesendet wurde und ob die 3 Monate dann von vorne beginnen.
Vielen Dank
Folgender Sachverhalt:
Bussgeldbescheid habe ich erst nach 3 Monaten erhalten (25 Euro). Das Ordnungsamt argumentiert, dass die Verwarnung damals nicht als unzustellbar zurückgekommen ist. Des Weiteren würde kein Anrecht auf Verjährung bestehen, diese stellt lediglich ein entgegenkommendes Angebot der Verwaltungsbehörde dar. Eine Verjährung fand lt. Ordnungsamt zweifelsfrei nicht statt. Das Schreiben wurde allerdings nicht per Einschreiben verschickt. Nun soll es an die Staatsanwaltschaft und Amtsgericht weitergeleitet werden.
M.E. ist die Verjährungsfrist keine Ermessensentscheidung und das Amt muss den Zugang nachweisen (in der Regel durch Einschreiben). Vielen Dank vorab.
Hallo,
die Bußgeldstelle hat mir einen Frist bis 02.04.2021 für Aktenansicht und ggf. „Entscheidung“ zu treffen, eingeräumt. Am 18.03.2021 hat sie mir mittgeteilt, dass das Verfahren weiter an die Staatsanwaltschaft weiter geleitet. Obwohl ich nicht alle angeforderte Akten zugeschickt bekommen. Die Einladung zum Gericht ist vom 29.03.2021 notiert, also auch vor Fristablauf.
Kann ich auf Fristversäumnis o. Ä. zurückgreifen.
Vielen Dank im Voraus!
Meine Tochter hat den Führerschein auf Probe, wurde letztes Jahr mit dem Poliscan Speed auf der Autobahn geblitzt, 31 Km/h zu schnell soll Sie gewesen sein (100 erlaubt), das Auto was Sie fuhr lief über Ihre Oma. Sie hat am 07.10.2020 ein Bußgeldbescheid über 148,50 Euro inkl. Auslagen/Gebühren bekommen, den Sie auch sofort bezahlt hat, und 1 Punkt dafür bekommen.
Und nun nach 7 Monaten nach erhalt und zahlung des Bußgeldes bekommt Sie eine Anordnung zum Aufbauseminar ?? Nach 7 Monaten ?? Ist das nicht schon verjährt dann nach so langer Zeit ?
Hallo,
habe einen Bußgeldbescheid wg. Geschwindigkeitsüberschreitung erst nach 3 Monaten und 1 Woche erhalten und Einspruch wg. Verjährung eingelegt.
Nun folgte eine Vorladung vor Gericht!
Wieso wird der berechtigte Einspruch nicht akzeptiert, welchen Grund soll die Gerichtsvorladung haben und was kann ich dagegen tun (Amtsgericht liegt ca. 400 km entfernt!)?
Hallo Team,
Vergehen (zu geringer Abstand auf der Autobahn) am 31.3.2021.
Zeugenfragebogen mit Datum 27.4.2021 wurde von mir (Halter) beantwortet online am 19.5.2021 mit dem Hinweis auf meine Frau.
Anhörung an meine Frau mit Datum 20.5.2021 (Poststempel 25.5.2021, erhalten 27.5.2021). Beantwortet online am 31.5.2021 (nur Personendaten sonst keine Angaben)
Seit Mitte Juni zwei Besuche der lokalen Polizei, um mit meiner Frau zu sprechen. Beide Male war meine Frau nicht da. Letzter Besuch der Polizei am 1.8.2021, bei dem unsere Tochter massiv bedrängt wurde, die Handynummer meiner Frau bekannt zu geben, was unsere Tochter ablehnte.
Frage: Wann tritt die Verjährung ein? Und welche konkreten Aktionen (Anhörungsbogen, Polizeibesuch) unterbricht die Verjährungsfrist von drei Monaten, bzw. lässt sie von neuem beginnen?
Danke für eine Info und Gruß, Jürgen
Hallo eine Frage ich habe am 11.08. einen Bescheid von der BAG bekommen das ich am 18.02. Falsche Maut mit dem LKW entrichtet habe da die Achszahl bei einem neuen an diesem Tag abgeholten LKW falsch eingestellt war. Noch am selben Tag als wir es bemerkt haben machten wir eine Selbstanzeige fertig die dem BAG am 19.02. Bereits vorlag. Jetzt verlangen sie fast 6 Monate nach der Tat 55€ Verwarngeld mit der Begründung das die Tat bereits aufgeflogen war durch zwei Mautbrücken. Besteht nach solange Zeit noch ein Anspruch da fast 6Monate her oder lohnt ein Einspruch?? Mfg Marcel
Hallo,
ich wurde am 20.06.2021 in einer 70er Zone mit etwas mehr als 90 geblitzt.
Bis heute, 07.09.2021 habe ich jedoch keinerlei Post dazu erhalten. Kein Bußgeldbescheid, kein Anhörungsbogen.
Greift hier die Frist von drei Monaten, also der 20./21.09.2021?
Liebes Team,
mein Wagen wurde am 14.05.2021 umgesetzt und ich habe mit Datum 18.10.2021 einen Gebührenbescheid erhalten. Gilt bei solch einem Gebührenbescheid auch die 3-monatige Verjährungsfrist?
Was ist dann von meiner Seite zu unternehmen? Reicht es aus, wenn ich gegen den Gebührenbescheid Einspruch einlegen, da die Verjährung bereits eingesetzt hat?
Danke, beste Grüße
Frank
Hallo,
İch habe eine Gebührenbescheid 225EUR. am 12.07.2021. Brief Datum steht recht oben 10.11.2022 und Der Brief ist am 13.11.2021 angekommen. über 3 Monat ist schon vorbei.
Ich habe auf dieser Seite gelesen; Nach einem Verstoß gegen die Regeln aus StVO und aus dem Bußgeldkatalog läuft die Frist zur Verjährung, welche drei Monate beträgt. Die Frist für die Zustellung vom Bußgeldbescheid beträgt also drei Monate nach dem Tag der Tat.
Wie wird das sein?
Hallo zusammen.
Habe ein Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsüberschreitung 22km/h am 07.12. erhalten und datiert vom 02.12. Die Geschwindigkeitsüberschreitung fand am 18.08. statt. Ein Anhörungsbogen wurde mir nie postalisch zugestellt. Kann ich den Bußgeldbescheid widersprechen und mich auf die Verjährung beziehen?
Am 02.09.2021 habe ich auf der Autobahn die Geschwindigkeit um 24 km/h überscheitten, am 14.10.2021 kam dann die Anhörung die ich dann bestätigt habe das ich der Fahrer bin, bis heute 15.01.2022 habe ich noch kein Bescheid was ich zahlen muss und wieviel Punkte ich bekomme, jetzt meine frage, wann verjährt die Zahlung oder muss ich zahlen wann immer die Rechnung Kommt?
Sehr geehrtes Team
Am 25/02/22 wurde ich geblitzt (Geschwindigkeitsüberschreitung 21km/h).
AM 27/05/22 wurde mir der Bußgeldbescheid zugestellt, mit einem Ausstellungsdatum vom 19/05/22.
Kann ich dem Bußgeldbescheid widersprechen und mich auf eine Verjährung beziehen?
Herzlichen Dank für Ihre Antwort.
Hallo,
Am 24.05.2022 wurde ich auf der Autobahn geblitzt und der Anhörungsbogen wurde mir am 04.07.2022 zugesandt und ist bei mir wegen meines Umzuges am 13.07.2022 per Postweiterleitung angekommen.
Anhörungsbogen habe ich über die durch die Stadt Bielefeld angebotene Bzw. vorgeschlagene online Funktion am 16.07.2022 beantwortet und die Tat zugestanden.
Bis heute ist bei mir nichts angekommen und ich habe auch bei der Stadt Bielefeld nicht nachgefragt (Die Postweiterleitung von der alten Adresse nach der neuen Adresse läuft Einwandfrei und ist bis zum Ende 2022 vorgesehen).
Welches Datum ist für die Berechnung der Verjährungsfirst heranzuziehen?
Ist es der 24.05.2022 (Tag an dem der Verstoß begangen wurde) oder der 04.07.2022 (Tag an dem der Anhörungsbogen verfasst wurde)?
Herzlichen Dank für Ihre Antwort.
Taha
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin am 28. September 2022 mit einem Leihtransporter in der Nähe von Kassel geblitzt worden. Der Zeugenfragebogen der Behörde hat den Autovermieter am 15.11.22 erreicht, der Autovermieter hat mir aber erst heute (07.01.23) per Mail den Anhörungsbogen weitergeschickt (und gesagt, dass ich noch Post von der Behörde bekäme). Meine Fragen: 1) Tritt die Verjährung ein, weil es länger als drei Monate gedauert hat, bis mich die Post bzw. der Anhörungsbogen erreicht hat nach dem Blitzen – oder zählt die Frist nicht, weil der Autovermieter geschlampt hat und es nicht die Schuld der Behörde ist, dass es so lange dauert. Und 2) Das Foto ist nicht das Beste, wenn man mich nicht kennt, kann man mich kaum darauf erkennen. Die Zeit stimmt allerdings und dass ich gefahren bin auch. Bringt es was, es abzustreiten? Danke, M.
Autofahrt – Bei einer Kontrolle wurde ein Bluttest angeordnet ohne richterlichen Beschluss (MeckPom). Es lag keine Auffälligkeit vor, es wurde kein Fahrfehler begangen.
Das Ergebnis ergab genau den Grenzwert 25ug/ml (MDMA). Nach 6 Monaten wurde noch keine Ordnungswidrigkeit erlassen. Es gab die Aufforderung zur schriftlichen Anhörung zur Ordnungswidrigkeit.
Verjährt diese Owi nach 6 Monaten? Inwiefern kann diese Frist von der Behörde verlängert werden? Kann diese beliebig oft verlängert werden?
Danke