TÜV bzw. Hauptuntersuchung überzogen?

Von bussgeldrechner.org, letzte Aktualisierung am: 22. März 2023

Rechnen Sie hier aus, was das kostet!

Lesen Sie hier, welche Bußgelder drohen können:

VerstoßSanktion
HU ü­ber­zo­gen (um zwei bis vier Mo­na­te)15 Eu­ro
HU ü­ber­zo­gen (um vier bis acht Mo­na­te)25 Eu­ro
HU ü­ber­zo­gen (um mehr als acht Mo­na­te)60 Eu­ro, ein Punkt in Flens­burg

Bußgeldkatalog und Bußgeldrechner bei TÜV, HU & AU

HU- und AU-Plakette
HU- und AU-Plakette

Die meisten Kraftfahrzeuge müssen regelmäßig zum „TÜV“ – die umgangssprachliche Formulierung für die nach dem Verkehrsrecht meist alle zwei Jahr erforderliche Hauptuntersuchung (HU).

Dabei zeigen die TÜV-Plakette und der Stempel in der Zulassungsbe­scheinigung Teil I den nächsten Termin zur Hauptuntersuchung an. Die Abgasuntersuchung (AU) ist für Pkws seit Januar 2010 Bestandteil der HU. Damit ist die sechseckige Prüfplakette auf dem vorderen Kennzeichen entfallen.

Werden die Fristen für die TÜV-Prüfung überschritten, sieht die Straßenverkehrsordnung (StVO) je nach Dauer der Überschreitung Bußgelder und bis zu 1 Punkt in Flensburg vor.

Lkw müssen zur Sicherheitsprüfung. Werden dafür die Fristen überzogen, fallen die Sanktionen höher aus. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Ratgeber zur Sicherheitsprüfung.

Weiterführende Informationen zum TÜV

FAQ: TÜV

Wie oft muss ich mit meinem Fahrzeug zur Hauptuntersuchung?

Üblicherweise müssen sämtliche Kfz sowie Anhänger alle 24 Monate zur HU. Für Pkw, Wohnmobile bis 3,5 t und Anhänger bis 750 kg gilt allerdings, dass deren erste HU erst nach 36 Monaten erfolgen muss. Erst für die folgenden Untersuchungen gilt dann die Frist von 24 Monaten.

Woher weiß ich, wann mein Fahrzeug das nächste Mal zum TÜV muss?

Dies können Sie anhand der TÜV-Plakette ablesen. Die Zahl in der Mitte verrät Ihnen das Jahr des nächsten Termins, die Zahl, die ganz oben steht, den Monat. Taucht hier z. B. eine „4“ auf und in der Mitte der Plakette eine „20“, heißt das, Sie müssen mit Ihrem Fahrzeug spätestens bis April 2020 zur HU.

Was droht mir, wenn ich die HU überzogen habe?

In diesem Fall müssen Sie mit einem Bußgeld und unter Umständen auch einem Punkt in Flensburg rechnen. Die Höhe der Sanktion hängt davon ab, um wie viele Monate Sie den HU-Termin überschritten haben.

Wer alles TÜV, HU & AU prüft

Seit dem das ehemals bestehende Monopol des TÜVs aufgehoben wurde, erfolgen HU und AU durch staatlich anerkannte und kontrollierte Prüforganisationen. Dazu gehören etwa DEKRA, FSP, GTÜ, KÜS, TÜV Nord, TÜV Süd, TÜV Rheinland, TÜV Thüringen oder TÜV Hanse. Der Umfang der TÜV-Prüfung und deren Ablauf ist in der HU-Richtlinie (Richtlinie für die Durchführung von Hauptuntersuchungen und die Beurteilung der dabei festgestellten Mängel an Fahrzeugen nach § 29, Anlagen VIII und VIIIa StVZO) festgelegt.

Welche Fahrzeuge wann geprüft werden

Untersucht werden alle zulassungspflichtigen Kraftfahrzeuge und Anhänger. Eine Ausnahme besteht nach der StVO für Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen (Händler- und Oldtimerkennzeichen). Diese müssen nicht zur Hauptuntersuchung. Fristen für den TÜV bestehen im Wesentlichen wie folgt:

Art des Fahr­zeugsFrist bis zur näch­sten HU
Pkwerst­mals nach 36 Mo­na­ten, da­nach alle 24 Mo­na­te
An­häng­er bis 750 kgerst­mals nach 36 Mo­na­ten, da­nach alle 24 Mo­na­te
An­häng­er und zwisch­en 750 und 3.500 kg
alle 24 Mo­na­te
Wohn­mo­bil bis 3.500 kgerst­mals nach 36 Mo­na­ten, da­nach alle 24 Mo­na­te
Wohn­mo­bil zwisch­en 3.500 und 7.500 kgalle 24 Mo­na­te, nach 6 Jah­ren alle 12 Mo­nate
Mo­tor­rä­deralle 24 Mo­na­te

Neben dem Stempel in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 bzw. bei älteren Modellen im Fahrzeugschein ergeben sich die weiteren Fristen für die Hauptuntersuchung auf der TÜV-Plakette. Maßgeblich ist der Monat, der auf „12 Uhr“ steht.

Was bei der HU geprüft wird

Untersuchung der Reifen beim TÜV
Untersuchung der Reifen beim TÜV

Geprüft werden die Sicherheit, der Zustand, die Funktion und die Wirkung bestimmter Fahrzeugbauteile und Fahrzeugsysteme. Daher dürfen folgende Teile keine Mängel aufweisen: Scheiben und Spiegel, Beleuchtung und Elektrik, Lenkung, Bremsen, Räder und Reifen, Antrieb, Fahrgestell und Aufbau, Abgas- und Geräuschverhalten, Lenkradschloss, Tacho, Kennzeichen, Fabrikschild (Typenschild) und Fahrzeugidentifizierungsnummer (Fahrgestellnummer). Auch das im Verkehrsrecht vorgeschriebene Zubehör (Warndreieck, Verbandskasten, seit 01.07.2014 Warnweste) wird kontrolliert. Ist das Fahrzeug verkehrsunsicher oder hat es erhebliche Mängel, wird es nicht für den Straßenverkehr zugelassen. Vielmehr muss es instand gesetzt und binnen eines Monats erneut vorgeführt werden.

Bescheinigt wird durch die TÜV-Prüfung aber nur die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs, nicht dessen Betriebssicherheit.

Was bei der AU geprüft wird

Streng genommen heißt die Abgasuntersuchung für Pkws seit 2006 UMA (Untersuchung des Motormanagement-/Abgasreinigungssystems). Für Motorräder, Leichtkrafträder, Trikes und Quads besteht ebenfalls seit 2006 die AUK. Diese Fahrzeuge müssen zur Abgasuntersuchung, sofern

  • die Erstzulassung nach dem 01.01.1989 erfolgte
  • sie über einen Zwei-Takt- oder Viertakt-Benzinmotor verfügen
  • der Hubraum mehr als 50 ccm beträgt
  • die Geschwindigkeit über 45 km/h liegt

Gemeinsam ist den Prüfungen für das Abgasverhalten, dass zuerst die einschlägigen Bauteile wie Einspritzanlage, Luftfilter, Auspuff, Katalysator u. ä. auf sichtbare Schäden kontrolliert werden. Liegen hier keine Mängel vor, werden Motoreinstellungen und Motorwerte sowie ggf. der Schadstoffausstoß gemessen. Wird die AU nicht bestanden, wird dies auf dem Untersuchungsbericht der HU festgehalten.

Anders als die UMA darf die AUK bereits bis zu höchstens einem Monat vor der Hauptuntersuchung durchgeführt werden. Der AUK-Nachweis ist dem Prüfer vor Beginn der HU vorzulegen.

Was kostet der TÜV?

Für den TÜV entstehen Kosten. Muss der Pkw zur Hauptuntersuchung, sollte der Fahrzeughalter unbedingt die TÜV-Gebühren vergleichen. Die Unterschiede können eklatant sein und teilweise sogar über 50 Euro hinausgehen. So ist etwa der Service in der Vertragswerkstatt mit hauseigenem, von einer Prüforganisation abgestelltem Kontrolleur regelmäßig teuerer als ein unmittelbarer Besuch bei der Prüfstelle. Umgekehrt bieten Werkstattketten manchmal Sonderaktionen an, die preislich sogar unter den TÜV-Kosten der Prüfstellen liegen. Daneben bestehen bei den einzelnen Anbietern der Prüfstellen Preisunterscheide, die auch noch regional verschieden sein können. Ungefähr ist für HU und AU bei Pkws mit Preisen zwischen 90 und an die 100 Euro zu rechnen.

Entsprechendes gilt für die TÜV-Kosten beim Motorrad. Auch hier sind Preisunterschiede möglich. In etwa belaufen sich die TÜV-Kosten beim Motorrad auf 65 bis 70 Euro.

Wird eine Nachprüfung fällig, weil das Fahrzeug aufgrund fehlender Sicherheit bzw. vorhandener Mängel innerhalb eines Monats erneut vorgeführt werden muss, sind für die TÜV-Plakette zwischen 12 und 25 Euro zu veranschlagen.

Um Kosten zu sparen, sollten im Vorfeld bereits die TÜV-Gebühren mittels telefonischer Nachfrage und/oder per Internet in Erfahrung gebracht werden. Regelmäßig empfiehlt es sich, selber zur Prüfstelle zu fahren. Unnötige Wartezeiten können dabei häufig durch die vorherige Vereinbarung eines Termins vermieden werden. Dies kann teilweise auch kurzfristig per Internet geschehen.

Wenn die Fristen bei TÜV, HU & AU überschritten werden

Tüv-Untersuchung unter dem Fahrzeug
Tüv-Untersuchung unter dem Fahrzeug

Je nachdem, um wie lange ein abgelaufener TÜV schon andauert, droht gleich doppeltes Ungemach:

Zum einen schlägt der Bußgeldkatalog zu. So ist, wenn Sie den TÜV überziehen, für Pkw und Motorrädern bei 2 bis 4 Monaten ein Verwarnungsgeld in Höhe von 15 Euro fällig. Beträgt die Überschreitung 4 bis 8 Monate, fällt ein Bußgeld in Höhe von 25 Euro an. Wird die fällige TÜV-Prüfung um mehr als 8 Monate überzogen, droht ein Bußgeldbescheid über 60 Euro nebst 1 Punkt in der Flensburger Punktekartei. Und auch, wenn die Nachprüfung versäumt wurde, muss gezahlt werden: Hier fallen 40 Euro an. Ein Fahrverbot ist für sämtliche Verstöße nach der StVO indes nicht vorgesehen.

Zum anderen sind bei einer Fristüberschreitung von mehr als 2 Monaten 20% mehr TÜV-Gebühren für die erweiterte HU anzusetzen.

Einen kleinen Vorteil hat die Fristüberschreitung aber trotzdem: Seit 2012 wird die neue TÜV-Plakette nicht mehr rückdatiert. Hätte also ein Pkw im Juli 2014 geprüft werden müssen, wird aber erst im Oktober 2014 beim TÜV vorgeführt, muss er erst wieder in 24 Monaten (September 2016) zur Haupt- und Abgasuntersuchung.

Bei Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen, welche außerhalb des Betriebszeitraums zum TÜV müssen, sind für den Erhalt der Prüfplakette HU und AU im ersten Monat des Betriebszeitraums zu veranlassen.

Ein Dokument kann aber zu Hause bleiben und muss dem TÜV nicht vorgelegt werden: der Fahrzeugbrief. Diese wird nur in bestimmten Situationen gebraucht, wie beispielsweise beim Verkauf des Autos.

Video – Was droht, wenn Sie den TÜV überziehen?

Was passiert, wenn Sie den TÜV überziehen, erfahren Sie im Video.
Was passiert, wenn Sie den TÜV überziehen, erfahren Sie im Video.

Was auf einen zukommt – der Bußgeldrechner hilft!

Der Bußgeldkatalog TÜV, HU & AU zählt je nach Fristüberschreitung Verwarnungsgelder und Bußgelder in unterschiedlicher Höhe auf. Zugleich lässt sich mit Hilfe des Bußgeldrechners schnell und zuverlässig ermitteln, wann 1 Punkt in Flensburg fällig wird.

Der Bußgeldrechner zeigt auch auf, dass das Verkehrsrecht bei Verstößen gegen fällige TÜV-Prüfungen kein Fahrverbot vorsieht.

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TÜV bzw. Hauptuntersuchung überzogen?
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337 Kommentare

  1. Harald K. sagt:

    Die Fristen zur HU sind mir nicht ganz klar, die Tabelle vlt. ändern oder korrigieren.

    Gruß Harry

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Harry,

      die Fristen für die HU sind in Monaten angegeben. In der Regel sind also immer 24 Monate zwischen einer HU und der nächsten. Bei neuen PKWs beträgt die HU-Frist beim ersten Mal 36 Monate.

      Das Team von bussgeldrechner.org

    • Suhaib A. sagt:

      Sehr geehrte Damen und Herren,
      Mein tüv ist seit september abgelaufen und zurzeit wohne ich in England weil ich dort studiere. Ich kann leider nicht nach deutschland jetzt fahren aber das kann ich erst im juni. Können sie mir helfen und was kann ich machen.

      • bussgeldrechner.org sagt:

        Hallo,

        Sie müssen mit einem Bußgeld rechnen, wenn Sie bei der Fahrt zur Hauptuntersuchung kontrolliert werden.

        Das Team von bussgeldrechner.org

        • Matthias sagt:

          Auto auf Anhänger zum Tüv bringen.

        • Michael sagt:

          Das stimmt nicht.
          Direktfahrten zur Anmeldung oder TÜV sind erlaubt!

          • bussgeldrechner.org sagt:

            Hallo Michael,
            vielen Dank für die Anmerkung. Da ist uns tatsächlich ein Fehler unterlaufen. Die Strecke zum TÜV darf noch getätigt werden. Es empfiehlt sich dabei, die Unterlagen für einen bestehenden Termin mitzuführen und diesem bei einer möglichen Kontrolle vorzuzeigen.

            Ihr Team von bussgeldrechner.org

  2. Karger sagt:

    Hallo,
    auch ich hätte bezüglich der Fristen eine Frage.
    Wie sieht es denn bei Bootsanhängern aus?
    MfG S. Karger

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Frau Karger,

      es kommt ganz darauf an, welche Art von Bootsanhänger Sie besitzen. Unter 3,5 Tonnen müssen Sie alle 2 Jahre zur Untersuchung und darüber jedes Jahr. In Ihren Unterlagen zum Bootsanhänger sollte grundsätzlich auch vermerkt sein, ob Sie zu einer Sicherheitsprüfung müssen.

      Die Behörden haben das Recht auch parkende Fahrzeuge und Anhänger vor dem Haus zu kontrollieren, da diese in dem Moment im öffentlichen Raum stehen. Eine TÜV-Überziehung kann bei über 8 Monaten bis zu 75 Euro kosten.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  3. Karger sagt:

    Hallo,
    achso und wie sieht es mit dem Bussgeld aus, wenn der Hänger schon länger gar nicht im Strassenverkehr bewegt wurde, sondern vor dem Haus geparkt war, als es kontrolliert wurde?
    MfG S. Karger

    • Cristel sagt:

      Hallo ich hätte auch eine Frage , wen der tüv überzogen ist ,wer bekommt Bußgeld und Punkt der Fahrer oder Fahrzeughalter bzw. Versicherungshalter ? LG

  4. Fischer sagt:

    Ein Oldtimerfahrzeug angemeldet in einer Garage.TÜV ist abgelaufen. Darf ich zum TÜV (mit Termin) fahren ohne ein Bußgeld zu befürchten?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo,

      auch auf der Fahrt zum TÜV können Sie noch ein Bußgeld wegen der abgelaufenen Palette bekommen. Halten Sie die Terminbestätigung bereit, dann können Sie mit etwas Glück auf Kulanz hoffen.

      Das Team von bussgeldrechner.org

    • Franco sagt:

      Hallo,
      verstehe ich das richtig: Busgeld und Punkt drohen nur wenn man(n) ohne TÜV fahrenderweise erwischt wird? Beides wird nicht automatisch fällig, wenn das Fahrzeug verspätet beim TÜV vorstellig wird. In diesem Fall muss „nur“ mit einer erhöhten Gebühr gerechnet werden aufgrund der erweiterten HU?

      • bussgeldrechner.org sagt:

        Hallo Franco,
        ja, Bußgeld und Punkte werden nie vom TÜV verhängt. Die Prüfer melden Sie in der Regel auch nicht. Die Behörden können Ahndungen jedoch auch für stehende Fahrzeuge erteilen, werden sie auf solche aufmerksam.
        Das Team von bussgeldrechner.org

        • Walter sagt:

          Ist der 1 Punkt in Flensburg auch fällig wenn die Behörden das Fahrzeug (welches den Tüv über 8 Monate überschritten hat) beim Parken bemerkt haben oder nur bei einer Verkehrskontrolle – d.h. wenn man mit fahrendem Fahrzeug (welches den Tüv über 8 Monate überschritten hat) in eine Verkehrskontrolle gerät ?

          • bussgeldrechner.org sagt:

            Hallo Walter,
            in der Regel ist es unerheblich, ob der überzogene TÜV bei einer Verkehrskontrolle oder beim Parken auf einer öffentlichen Straße bemerkt wird.

            Ihr Team von Bußgeldrechner.org

          • Walter sagt:

            Walter sagt:
            12. Juni 2017 um 21:57

            Ist der 1 Punkt in Flensburg auch fällig wenn die Behörden das Fahrzeug (welches den Tüv über 8 Monate überschritten hat) beim Parken bemerkt haben oder nur bei einer Verkehrskontrolle – d.h. wenn man mit fahrendem Fahrzeug (welches den Tüv über 8 Monate überschritten hat) in eine Verkehrskontrolle gerät ?
            Antworten

            bußgeldrechner.org sagt:
            14. Juni 2017 um 13:43

            Hallo Walter,
            in der Regel ist es unerheblich, ob der überzogene TÜV bei einer Verkehrskontrolle oder beim Parken auf einer öffentlichen Straße bemerkt wird.

            Ihr Team von Bußgeldrechner.org

            Hallo Bußgeldrechner.org,

            d.h. der 1 Punkt fällt auf alle Fälle an oder gibt es evtl. eine Möglichkeit dass der 1 Punkt nicht fällig wird ?

            mfg
            D. Walter

          • bussgeldrechner.org sagt:

            Hallo Walter,
            der Bußgeldkatalog sieht, wenn die Hauptuntersuchung um mehr als 8 Monate überzogen ist, ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro und einen Punkt vor. Daher müssen Sie auch mit diesen Sanktionen rechnen.

            Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  5. Sepp sagt:

    Hallo.Ich hatte mein auto bein Tüv vorgeführt.er hatte Mängel und kam nicht durch.Jetzt hatte ich kurz vor Wiedervorführung bußgeldbescheid erhalten.Politessen hatten aufgrund fehlender gültiger Plakette aufgeschrieben.Mus ich trotzdem das Bußgeld zahlen? oder lohnt der Einspruch?MFg

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Sepp,

      wenn Ihnen das Gutachten vom TÜV mit samt dem Termin zur Nachuntersuchung vorliegt, können Sie dieses bei der Bußgeldstelle vorzeigen. Sie müssen dann das Bußgeld möglicherweise nicht bezahlen.

      Das Team von bussgeldrechner.org

      • Martin sagt:

        was heißt möglicherweise? dafür muss doch eine Rechtsgrundlage bestehen. bei mir verharren die momentan auch darauf das ich zahlen muss obwohl ich zum Zeitpunkt des „erwischens“ eine Bescheinigung zum wiedervorführen hatte.

        • bussgeldrechner.org sagt:

          Hallo Martin,
          wenn Sie eine definitive und rechtsgültige Einschätzung wünschen, wenden Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

          Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  6. SD sagt:

    Hallo, meine von mir getrennt lebende Frau fährt seit längerem mit unserem gemeinsamen Auto ohne gültige AU/HU Plakette. Wer bekommt den Bußgeldbescheid, der Fahrer oder Fahrzeughalter?
    Mit frdl. Grüßen
    SD

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo,

      der Fahrzeughalter ist dafür verantwortlich, dass die HU regelmäßig durchgeführt wird. Deswegen bekommt der Halter hier den Bußgeldbescheid.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  7. Regina K. sagt:

    Guten Tag ,
    Habe eine Frage zum TÜV ….Darf ich mit meinem Motorrad noch zur HU fahren ,Plakette ist seit April 2015 abgelaufen ! Habe einen Termin bein TÜV Nord gemacht ,wenn die Polizei mich anhalten sollte ,muss ich dann trotz Termins ein Bußgeld zahlen ? Danke für Ihre Auskunft .

    Gruss R. K.

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Regina,

      strenggenommen kann auch in diesem Fall ein Bußgeld für die Überschreitung der HU-Frist anfallen.

      Das Team von bussgeldrechner.org

      • Andre sagt:

        Hallo angenommen ich hab mein Termin versäumt im September bis wann müsste ich zum TÜV ohne das mir eine Strafe droht? Oder gilt der September schon als voller Monat und ich müsste bis ende Oktober hin?

        • bussgeldrechner.org sagt:

          Hallo Andre,
          Sie dürfen die HU maximal um einen Monat versäumen. Wenn Ihr Auto also im August zum TÜV müsste, droht Ihnen erst im Oktober eine Strafe. Allerdings sollte dies nicht in die Länge gezogen werden, da ein Termin bei der Prüfstelle oftmals nicht kurzfristig vergeben werden kann und Sie Wochen darauf warten müssen.
          Das Team von bussgeldrechner.org

  8. Marco R. sagt:

    Hallo liebes Team,
    Es wird in einigen Beiträgen erwähnt das wenn das Kfz mit abgelaufenen TÜV vor dem Haus steht auch mit Bußgeld geändert wird.
    Meine Frage ist, gilt das auch für Fahrzeuge die auf Privatgrund stehen oder macht es Sinn die Kennzeichen zu demontieren damit es nicht nachvollziehbar ist.
    Fahrzeug ist angemeldet TÜV aber seit 12 Monaten abgelaufen und würde auch seitdem nicht bewegt.
    Wie ist da die Rechtslage.

    Vielen Dank schon mal.

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Marco,

      auch Fahrzeuge auf Privatgrundstücken könnten bei einer abgelaufenen HU ein Bußgeld bekommen, sofern Sie nicht bei der Zulassungsstelle offiziell abgemeldet wurden. Auch vom Abmontieren des amtlichen Kennzeichens ist strikt abzuraten.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  9. Wolf sagt:

    Hallo
    Darf nur die Polizei bei der Überschreitung das jeweilige Bußgeld anfordern oder auch die Tüfstelle?
    Mfg

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Wolf,

      die Werkstatt ist nicht berechtigt, ein Bußgeld einzutreiben, die Kosten für die Prüfung können aber bei überschrittener HU höher ausfallen.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  10. Jan I. sagt:

    Hallo Team,

    TÜV für Anhänger ist im April 2015 abgelaufen . Muss ich mit Bußgeld rechnen wenn ich im Juli neue TÜV beantrage ?

    Gruß

    Jan

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Jan,

      beim TÜV selbst wird man den überschrittenen Termin zur TÜV nicht an die Bußgeldbehörde weitergeben, aber möglicherweise einen höheren Preis für die Prüfung verlangen.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  11. Maik M sagt:

    Nach ihrem Bussgeldrechner wird das Überschreiten der HU um weniger als 8 Monate noch nicht mit 1 Punkt bestraft. Beim KBA steht dies im Bußgeldkatalog anders. Dort droht schon mit mehr als 4 Monaten 1 Punkt.

    Was ist richtig?
    Danke

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Maik,

      wenn für ein Kfz die Sicherheitsprüfung um 4 Monate überzogen wird, kostet dies 60 Euro und es gibt einen Punkt. Die Sicherheitsprüfung ist z.B. für Lkw vorgeschrieben. „Normale“ Pkw müssen nur zur Hauptuntersuchung. Dabei droht hingegen erst ab einer Terminüberschreitung von mehr als 8 Monaten 1 Punkt.

      Die Tabelle vom KBA („Untersuchung der Kraftfahrzeuge und Anhänger“) bezieht sich auf die Sicherheitsprüfung von Kfz.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  12. Dennis sagt:

    Hallo,

    Tüv ist seit 03/15 abgelaufen und bin gestern aufgeschrieben wurden.

    Kriege ich dafür Punkte & wie hoch ist das Bußgeld ??

    Vielen dank und lieben Gruß…

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Dennis,

      eine Überschreitung des HU-Termins um 4 bis 8 Monate zieht noch keine Punkte nach sich, sondern ein Verwarnungsgeld in Höhe von 25 Euro. Ab einer Überschreitung von 8 Monaten würden Sie jedoch 1 Punkt in Flensburg bekommen.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  13. Maria sagt:

    Habe nach 5 Wochen der Fälligkeit Hauptuntersuchung ein Bussgeld bekommen, muss ich nun zur HU oder kann ich noch länger bis 8 Monate weiterfahren? Bekomme ich dann jedesmal beim Erwischen erneut ein Bussgeld. Will mein Auto verschrotten, läuft aber noch so gut, will teure Reparaturen – die nicht ersichtlich sind, lt. Werkstatt sparen. Danke

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Maria,

      wenn die Hauptuntersuchung für Ihr Fahrzeug fällig ist, sollten Sie diese durchführen lassen, um weiterhin mit Ihrem Kfz am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen. Lassen Sie die HU nicht durchführen, droht ein Bußgeld. Je länger Sie die HU überziehen, desto höher fällt das Bußgeld außerdem aus. Ab einer Überschreitung von 8 Monaten droht zudem 1 Punkt.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  14. Tomscha sagt:

    Hallo,am ende des Monat August TÜV ist abgelaufen die teile zum Reparatur kommt in zwei Woche,die frage wie lange kann ich noch fahre Maximum ohne straff zu bekommen in September Monat.Danke.

  15. Georg B. sagt:

    Hallo, bei meinen Traktor ist die HU schon 7 Jahre abgelaufen.
    Mit welcher Strafe muss ich bei einer Kontrolle rechnen?
    Darf ich damit überhaupt fahren?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Georg,

      mit dem Traktor dürfen Sie nicht am Straßenverkehr teilnehmen. Im Falle einer Verkehrskontrolle müssten Sie mit einem Bußgeld von min. 60 Euro und 1 Punkt rechnen. Da die HU bei Ihrem Traktor allerdings bereits mehrere Jahre überzogen ist, kann das Bußgeld auch deutlich höher ausfallen.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  16. Reinhard sagt:

    Ich habe meinen Schlepper und PKW-Anhänger ein Jahr TÜV Überzogen wurden im Sraßenverkehr nicht benutzt möchte sie aber zum TÜV bringen welche kosten kommen da auf mich zu.

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Reinhard,

      wenn Sie während der Fahrt zur Hauptuntersuchung nicht von der Polizei kontrolliert werden, haben Sie kein Bußgeld zu erwarten. Die HU-Prüfstelle darf höchstens eine erhöhte Gebühr für die verspätete Prüfung verlangen.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  17. Daniela T. sagt:

    Hallo! Mein TÜV wäre fallig gewesen im 11/2014 .möchte mein auto nun zum TÜV bringen was kostet mich das extra für eine Strafe?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Daniela,

      eine Überziehung des HU-Termins um mehr als 8 Monate kostet 60 Euro Bußgeld und 1 Punkt, wenn Sie von der Polizei angehalten werden. Die HU-Prüfstelle erhebt für eine verspätete Prüfung kein Bußgeld, kann jedoch eine erhöhte Prüfgebühr verlangen.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  18. Gudrun W. sagt:

    Hallo, ab wann wird denn überzogen gerechnet. Anfang oder Ende des Fälligkeitsmonats? Wenn „nächste HU 07/2015“ ist, zählt dann am 1. September schon 2 Monate überzogen?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Gudrun,

      wenn die nächste HU 07/2015 fällig ist, gilt die HU ab 01.08.2015 als überzogen.

      Das Team von bussgeldrechner.org

      • MCB sagt:

        Hallo,
        TÜV 07/2015 bedeutet: das Fahrzeug muss im Monat Juli, also bis zum 31. .Juli zur HU vorgeführt werden. Bußgeldbewährt ist die Überschreitung erst nach vollen 2 Monaten (Überschreitung des Termins um 2 bis 4 Monate). Am 01.09.2015 wäre der Termin um einen vollen Monat (August) überschritten; am 01.10.2015 wäre der Termin um 2 volle Monate (August und September) überschritten. Bis zum 30.09.2015 wäre somit die Überschreitung des Fälligkeitstermins nicht bußgeldbewährt; ab dem 01.10.2015 würde es 15,- € Bußgeld kosten.

  19. Helmut H. sagt:

    Darf ich mein Auto bei dem der TÜV seit März 2015 abgelaufen auf einen Parkplatz vorm Haus (Kein Eigentum) abstellen.

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Helmut,
      in der Regel erwartet Sie aufgrund der abgelaufenen Hauptuntersuchung ein Bußgeldbescheid. 1 Punkt in Flensburg und 60 Euro kommen auf Sie zu.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  20. Horst sagt:

    Ich war mit 6 Wochen Verspätung zur HU. Dort wurden Mängel festgestellt, für deren Beseitigung ich einen Monat Zeit bekam. Wenn ich nun im Folgemonat (also innerhalb der einmonatigen Frist, aber mehr als 2 Monate nach der eigentlichen Fälligkeit der HU) zur Nachuntersuchung gehe, für welchen Monat bekomme ich dann die Plakette, zum Termin der Erst- oder dem der Nachuntersuchung? Und wenn zum Termin der Nachuntersuchung, ist dann eine erhöhte Gebühr für die Nachuntersuchung fällig (weil ja mehr als 2 Monate überzogen)?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Horst,
      die Überziehung einer PKW-HU um 2 bis 4 Monate ahndet der Bußgeldkatalog mit 15 Euro Bußgeld. Die HU-Fristen gelten nicht rückwirkend, sondern ab dem Zeitpunkt der Nachuntersuchung.
      Das Team von bussgeldrechner.org

    • Andy sagt:

      HU zB. Ende Juli abgelaufen, aber erst Mitte September auf TÜV, dann sind die 2 Monate noch NICHT abgelaufen, erst ab 1. Oktober verlangt der Tüv dann 20% zusätzlich Aufschlag der offiziellen Gebühren, allerdings weiß ich nicht ob dies auch für die AU der 20% Aufschlag gilt.
      Plakette würde das Auto für September erhalten, vorausgesetzt bei der Nachuntersuchung ist alles OK und gibt die Plakette, wenn nicht, das ganze nochmal von vorne, allerdings dann doch mit 20% Aufschlag auf HU Gebühren.

  21. Marco sagt:

    Frage:
    Wenn ich denn TÜV um 2 Monate überziehe und erwischt werdein dieser Zeit, muss ich ein Bußgeld in Höhe von 15 Euro zahlen…wie ist es wenn ich in diesen 2 Monaten aber 2 oder 3mal ertappt werde…muss ich dann jedesmal 15 Euro zahlen?

    MfG

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Marco,
      solange Sie nicht innerhalb einer Fahrt mehrmals angehalten und kontrolliert wurden, handelt es sich um mehrere Verstöße. Sie müssen daher jedes Mal das entsprechende Bußgeld zahlen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  22. Hans sagt:

    Hallo,

    ich muss ein Verwarnungsgeld über 25 Euro zahlen, da der Tüv bei meinem Auto seit 5 Monaten abgelaufen ist.
    Gibt es nun eine offizielle Frist, in der ich z.B. beim Strassenverkehrsamt eine neue Tüv-Plakette nachweisen muss oder kann ich z.B. noch drei Wochen so weiterfahren und dann erst Tüv machen lassen?
    Vielen Dank

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Hans,
      Sie sollten das Fahrzeug so schnell wie möglich einer Hauptuntersuchung unterziehen lassen, da es sich gegebenenfalls um ein mangelbehaftetes Kfz handelt.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  23. DieBlonde sagt:

    Hallo,
    ich habe eine Frage zum Bußgeld. Wenn man mit einem Wohnwagen, dessen TÜV 12 Monate überfällig ist, zum TÜV fährt, sind die normalen TÜV-Kosten sowie 20% zusätzlich fällig. Wird das Bußgeld erst fällig, wenn die Polizei einen erwischt oder generell?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo DieBlonde,
      das Bußgeld wird fällig, wenn Sie z. B. bei einer Verkehrskontrolle keine aktuelle HU-Plakette vorweisen können. Der TÜV gibt diese Information nicht weiter.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  24. Maxi H. sagt:

    Wie sieht es mit den strafen in der Probezeit oder in der verlängerten probezeit nach aufbauseminar?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Maxi,
      Ordnungswidrigkeiten bis 55 Euro werden nicht in das Fahreignungsregister eingetragen, da es sich um Verwarnungen handelt. Das heißt, erst bei einer mehr als 8 Monaten abgelaufenen Hauptuntersuchung kommt ein Bußgeld von 60 Euro und 1 Punkt in Flensburg auf Sie zu.
      Eine abgelaufene HU stellt einen B-Verstoß dar. Bei einem einmaligen Verstoß dieser Art drohen keine probezeitrelevante Folgen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  25. tedd bär sagt:

    Mein Traktor hatte 7 Jahre kein TÜV, ich kam in eine Verkehrskontrolle. 300,- €.
    Ist das angemessen oder überzogen? Soll ich Widerspruch einreichen ?Danke für die Beantwortung

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo tedd bär,

      leider dürfen wir keine fallspeziefischen Auskünfte oder Rechtsberatung geben. Wir empfehlen Ihnen dafür, einen Rechtsanwalt aufzusuchen.

      Das Team von bussgeldrechner.org

    • Andy sagt:

      Ich würde zuerst die StvO wälzen, da meines Wissens „NUR“
      „AU überzogen (PKW etc.) um folgenden Zeitraum: über 8 Monate=60 EUR+1Punkt“ drin steht, jedoch die Definition Traktor, PKW usw genau beachten in der StvO

  26. Hannes sagt:

    Habe einen anhänger gekauft bei dem der tüv 7,5 jahre abgelaufen ist. der anhänger ist aber noch angemeldet. nun überlege ich ob ich zum tüv fahre oder ob ich ihn lieber erst abmelde und dann zum tüv fahre ändert das irgendwas an den kosten? (natürlich nicht auf eigener achse mit dem abgemeldeten anhänger) und wie hoch wären diese kosten in etwa?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Hannes,
      die vorherige Abmeldung des Anhängers empfiehlt sich hier nicht. Am besten wäre es, Sie vereinbaren einen HU-Termin beim TÜV und lassen sich diesen schriftlich bestätigen. Erst zum vereinbarten Zeitpunkt sollten Sie, mit dem Dokument in der Tasche, den Anhänger möglichst auf einem Trailer zum TÜV fahren. Werden Sie angehalten, können Sie mit dem Schreiben das Ziel Ihrer Fahrt nachweisen.
      Bewegen Sie den Anhänger vorher, müssen Sie mit einem Bußgeld von 60 Euro und 1 Punkt in Flensburg rechnen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  27. Ausländer sagt:

    Bin seit 2011 mit meinem Wohnmobil in Südamerika. Werde voraussichtlich das Fzg. im Frühjahr 2017 zurück nach Amsterdam verschiffen.
    Kann ich mit 2012 abgelaufenem TÜV vom Hafen nach Hause fahren?
    Wenn nicht, was ist zu tun? Kurzzeitkennzeichen geht in meinen Fall ja nicht mehr?
    Wenn ich fahre, mit was muss ich rechnen?
    Das WoMo ist zugelassen und versichert. Zul. Ges Gewicht 4,5t

    Gruß

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo,
      am einfachsten wäre es, wenn Sie das Wohnmobil direkt an den Zielort transportieren ließen.
      Ist Ihre deutsche Prüfplakette abgelaufen, dürfen die niederländischen Behörden dies nicht monieren. Problematisch wird es, wenn das Fahrzeug wieder nach Deutschland eingeführt wird. Hier muss eine gültige HU nachgewiesen werden. Sie muss deshalb schnellst möglich nachgeholt werden, um ein Bußgeld von 60 Euro sowie 1 Punkt in Flensburg zu vermeiden. Der Nachweis, dass sich das Wohnmobil für längere Zeit im Ausland aufgehalten hat, kann hier jedoch unter Umständen Abhilfe schaffen.
      Sie haben ebenfalls die Möglichkeit, eine technische Überprüfung in den Niederlanden vorzunehmen. Diese ist jedoch nur dort gültig, da die Prüfkriterien andere sind. Ein solcher Prüfbericht kann jedoch als Beweis eines längeren Auslandsaufenthaltes dienen.
      Ein Kurzzeitkennzeichen wird nur für stillgelegte Fahrzeuge vergeben. Diese Option entfällt also in Ihrem Fall.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  28. Alex B. sagt:

    zur nachprüfung bleiben 4 wochen zeit
    danach kostet ein versäumnis zur wiedervorstellung 40 Euro
    ab wann erhöht sich diese Strafe
    sprich wie lange kann ich weiterfahren bis ich das erste mal kontrolliert werde und 40 euro bezahlen muss

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Alex,
      Sie sollten Ihr Fahrzeug innerhalb der 4 Wochen zur Nachprüfung vorstellen, um unnötige Mehrkosten zu vermeiden.
      Festgestellte Mängel, die nicht innerhalb von 4 Wochen beseitigt wurden, werden mit einer Strafe von 10 € geahndet (§ 29 StVZO, Tatbestandsnummer 329000).
      Das Team von bussgeldrechner.org

  29. Kbr sagt:

    Hallo !
    Der Tüv meines Autos läuft heute aus.
    Wird ein Bußgeld nur fällig, wenn ich in eine Polizeikontrolle komme? Oder komme ich so oder so nicht drum herum;es zu zahlen, weil auch die Werkstatt bzw der Tüv-Prüfer dort das an die Behörden weitergibt?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Kbr,
      in der Regel kontrolliert nur die Polizei die Aktualität des TÜV. Werden Sie erwischt, haben Sie für die begangene Ordnungswidrigkeit ein Bußgeld zu zahlen. Je länger die HU bereits überzogen wurde, desto höher das zu zahlende Entgelt – auch, weil beim TÜV etwa 20 Prozent draufgeschlagen werden.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  30. jani sagt:

    Hallo,

    mein Auto ist in D zugelassen und in D versichert.
    Es steht immer in Frankreich und auch nur dort fahre ich damit.
    Kann ich in Frankreich den TÜV machen, ist er gültig, wenn ich nur dort fahre?
    (ich möchte das Auto nicht in F zulassen, da es sehr umständlich und teuer ist)
    Mein Hauptwohnsitzist in D.

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Jani,
      halten Sie sich für längere Zeit im Ausland auf, müssen Sie nach Ablauf der HU-Plakette nicht zwingend nach Deutschland, um die Hauptuntersuchung nachzuholen. Sobald Sie das Fahrzeug jedoch wieder nach Deutschland einführen, müssen Sie mit einer Mängelanzeige rechnen. Diese kann entfallen, sind Sie in der Lage nachzuweisen, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Ausreise noch eine gültige Plakette hatte und das Kfz ab diesem Zeitpunkt permanent im Ausland war. Es besteht die Möglichkeit eine der HU ähnliche Untersuchung im Ausland durchführen zu lassen. Das Protokoll dieser kann als Nachweis einer längeren Auslandsaufenthaltes dienen.
      Auf Nummer sicher gehen Sie, wenn Sie das Auto in einer grenznahen Prüfstelle untersuchen lassen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  31. Yvonne G sagt:

    Hallo bei uns haben sie beide Plaketten abgekratzt, da wohl kein Versicherungsschutz besteht.. Der besteht aber da hat die Sachbearbeiterin von der Versicherung ein Fehler gemacht.. Jetzt muss ich das Auto abmelden und wieder neu anmelden aber der TÜV ist seid 4 Monaten abgelaufen, kann ich das Fahrzeug trotzdem anmelden oder muss der TÜV zuerst gemacht werden?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Yvonne,
      eine Anmeldung ohne gültige Hauptuntersuchung ist nicht möglich. Auf einem Anhänger transportiert oder mit einem Kurzzeitkennzeichen versehen, können Sie jedoch zur Werkstatt fahren und sich anschließend um die Anmeldung bei der Zulassungsbehörde kümmern
      Das Team von bussgeldrechner.org

  32. Neuwagen sagt:

    Die Auslieferung meines Neuwagens verzögert sich so, dass ich den TÜV meines Altfahrzeugs um 5 Wochen überziehen müsste. Strafrechtlich sollte das ja unbedenklich sein. Wie sieht es aber versicherungstechnisch aus? Verliere ich mit Ablauf der HU-Plakette meinen Versicherungsschutz?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Neuwagen,
      eine nicht aktuelle HU führt nicht zwingend zum Ablauf der Autoversicherung. In der Regel zahlt die Versicherung bei Unfällen mit Dritten die Schäden bei Dritten auch unter diesen Umständen. Es kommt jedoch auf die Unfallumstände an. Bei grober Fahrlässigkeit können Sie als Versicherter jedoch in Regress genommen werden.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  33. Rabi sagt:

    Hallo, ich habe einen Motorroller mit einem Saison Kennzeichen, welcher aber schon seit drei Jahren im Keller steht und auch nicht benutzt wurde, der Tüv ist seit über 2 Jahren abgelaufen. Was passiert, wenn ich den nun abmelde, kann es sein, das die Zulassungsstelle bei der Abmeldung einen Bussgeldbescheid erlässt ?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Rabi,
      die Zulassungsstellen können die Strafverfolgungsbehörden informieren, da du dein Fahrzeug nicht rechtzeitig abgemeldet hast. Das Geld für den versäumten TÜV müssen Sie in der Regel nachzahlen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  34. Rabi sagt:

    Zusätzliche Frage zu der vorangegangenen: Wenn ich den Roller weiterhin angemeldet lasse, aber nicht im Strassenverkehr nutze, sondern weiterhin im Keller belasse, kann mir das Amt ein Bussgeld aufdrücken, oder bekommen die das garnicht mit, dass das Fahrzeug keinen Tüv mehr hat.

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Rabi,
      wenn Sie den Roller im Keller lagern, werden die Behörden in der Regel nicht aufmerksam. Sie müssen jedoch bei Wiederinbetriebnahme mit der Nachzahlung der Kosten rechnen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  35. Maik sagt:

    Hallo,
    ich wurde heute mit meinem Atego 7,5t von der Polizei angehalten, TÜV um wenige Tage überschritten.
    Nun möchte ich den LKW in 4 Wochen ins Ausland verkaufen.
    Die Polizei sagt, ich möchte mich bei denen in 7 Tagen mit TÜV vorstellen.
    Nun möchte ich aber kein Geld mehr in die Kiste stecken.
    Was erwartet mich wenn ich alle Termine verstreichen lasse, wieder angehalten werde, weiter fahre und den LKW am Jahresende verkaufe?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Maik,
      die Überziehung der Hauptuntersuchung um 2 bis 4 Monate kostet Sie ein Bußgeld von maximal 25 Euro.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  36. Schusch sagt:

    Hallo ,
    Bin immer noch nicht 100% sicher !

    PKW – HU ist im Dezember 2015 fällig,
    Wie lange kann ich überziehen ohne dass ein Bußgeld fällig ist ?

    merci

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Schusch,

      bei einem PKW eine Plakette für die HU zu tragen ist Pflicht. Sofern schon zwischen 2 – 4 Monate überzogen wird, ist ein Bußgeld ab 25 € fällig.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  37. Jürgen C. sagt:

    Hallo „bussgeldrechner.org“,
    in einigen Beiträgen kommt ab und an der Begriff „Kurzzeitkennzeichen“ vor.
    Ich meine das seit 1 oder 2 Jahren dieses nicht mehr ohne HU erstellt wird.
    Also entfällt diese Option.
    Bleibt nur der Hänger.

  38. Andrea H. sagt:

    TÜV (05.2015) abgelaufen – Polizeikontrolle (12.2015) – Verwarnungsgeld 25 €

    Auf Mängelkarte steht Beseitigung sofort (handschriftlich)

    Gibt es eine gesetzlich vorgeschriebene Frist, in der nach so einer Mängelkarte durch die Polizei der TÜV gemacht werden muss?

    Darf das Kfz stillgelegt werden, falls man noch mal ohne TÜV erwischt wird?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Andrea,
      Sie sollten das Fahrzeug so schnell wie möglich vorführen, um keine weiteren Sanktionen zu riskieren. In einigen Fällen vermerken die Beamten auf der Karte eine konkrete Frist. Die Verwaltungsbehörde ist dazu berechtigt – als äußerste Maßnahme – das Kfz stillzulegen, wenn die HU bei der Kontrolle deutlich überschritten ist.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  39. Heiko sagt:

    Moin,

    Mein Pferdeanhänger ist 6 Monate HU überzogen. Der Termin für die Untersuchung steht fest (erst in 3 Wochen) aber ich benötige den noch zwischendurch. Mit welcher Strafe müsste ich rechnen wenn ich jetzt angehalten werde ???

  40. André H. sagt:

    Hallo,habe eine Saisonkennzeichnen 04-10 , der TÜV ist im Mai 15 abgelaufen. Ich war im Juli beim TÜV , nicht bestanden. Leider ist mein Auto bis letzte Woche nicht mehr angesprungen, jetzt läuft er wieder.
    Würde im April 16 zum TÜV fahren, darf ja auch vorher, was passiert wenn mich die Polizei anhält.
    Gruß Andre

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo André,
      die Strafen variieren. Es kommt drauf an, um welche Fahrzeugart es sich handelt und wie lange die HU zu diesem Zeitpunkt schon überschritten war. Die Überschreitung bei Pkw und Motorrad um 4 bis 8 Monate kostet 25 Euro. Die Überziehung von mehr als 8 Monaten 60 Euro und 1 Punkt in Flensburg.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  41. Kevin sagt:

    Hallo liebes Team habe da eine Frage
    Bin vor ca 1 Jahr umgezogen von NRW nach Rheinland Pfalz der Wagen ist noch nicht umgeleitet dazu kommt noch seit Ende April ist der TÜV abgelaufen womit muss ich rechnen?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Kevin,
      für das Überziehen der HU um mehr als 8 Monate drohen 60 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg.Für die nicht getätigte Ummeldung erwartet Sie eine Geldstrafe ab 50 Euro, da Sie diese nicht unverzüglich vorgenommen haben.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  42. Kelehaen sagt:

    Hallo,

    ich habe ein Wohnmobil mit 3,85 t und muss nur weil es 350 Kg mehr hat jedes Jahr zum TÜV, das Fahrzeug ist Bj. 1998 in meinem Besitz ist es seit 2008 da gab es diese blöde Regelung noch nicht. sonst hätte ich mir eines mit 3,5 t zugelegt.
    Ich fahre im Jahr höchstens 2000 Km.

    Meine Frage:

    Wie lange kann ich den Tüvtermin überziehen ohne irgendwelche Strafen zu zahlen wenn ich angehalten werde?
    Der nächste TÜV steht im September 2016 an.
    Danke im voraus für die Beantwortung,
    Gruß Kellehaen

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Kelehaen,
      bei der Missachtung des HU-Termins bei Fahrzeugen, für die eine Sicherheitsprüfung vorgesehen ist, kommen immer Kosten auf Sie zu. Bei einer Überschreitung von bis zu 2 Monaten kostet 15 Euro.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  43. Dieter sagt:

    Wie sieht es versicherungstechnisch bei einem Unfall aus, wenn die HU abgelaufen ist?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Dieter,
      in der Regel führt eine abgelaufene HU nicht dazu, dass die Versicherung nicht zahlt. Liegt jedoch ein grob fahrlässiges Fahrverhalten vor, kann der Versicherte hingegen schon zur Kasse gebeten werden.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  44. Dilara sagt:

    Hallo, an meinem Motorrad ist im Juni 15 der TÜV abgelaufen, um die 8 Monate überschreitung nicht zu erreichen würde ich ja gerne zum TÜV aber im Winter bei Schnee und Glätte ist das nicht möglich, wie soll ich das denn nun angehen, gibt es hier Ausnahmen wegen Witterung?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Dilara,
      Sie haben die Möglichkeit, sich einen Anhänger zu leihen und das Fahrzeug auf diesem zum TÜV zu bewegen. Oder Sie erfragen bei der Werkstatt, ob es möglich ist, dass diese das Motorrad abholt. Die Witterung hat hierauf keinen Einfluss.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  45. Karl-Heinz S. sagt:

    Hallo und guten Tag,
    ich habe eine Frage, wie lange darf ich meine Reifen auf meinem Wohnmobil fahren?
    Ich habe gehört, dass bei Wohnwagen und Wohnmobilen die Reifen nach 6 Jahren gewechselt werden sollen. Stimmt das?
    Ganz herzlichen Dank im voraus,
    Gruß Heinz

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Karl-Heinz,

      es wird empfohlen, die Reifen eines Fahrzeuges alle drei Jahre zu wechseln. Ein gesetzliche Bestimmung hierzu gibt es nicht. Die gesetzliche Mindestprofiltiefe beträgt 1,6 mm.

      Das Team von bussgeldrechner.org

      • Karl-Heinz S. sagt:

        Hallo und guten Tag,

        danke erst einmal für die rasche Beantwortung,

        eine Frage habe ich denn noch,
        wer empfiehlt denn um Gottes willen die REIFEN nach drei Jahren zu wechseln,
        dass kann doch nur ein Reifenhändler sein? Oder?

        Ich fahre im Jahr mit meinem WoMo höchstens 2000 Km, da hätten die Reifen gerade mal 6000 Km runter, wenn das Pflicht wird, was ja in Deutschland gut möglich ist, steige ich wieder auf ein Zelt um.

        Danke im voraus schon mal für die Beantwortung,

        mit freundlichen Grüßen,

        K-H Schneider

        • bussgeldrechner.org sagt:

          Hallo Karl-Heinz,

          die gegebene Empfehlung wird vom ADAC ausgesprochen. Wir geben zu Bedenken, dass Reifen selten neu sind, wenn sie gekauft werden. Oftmals lagern sie im Vorfeld einige Jahre. Das Alter der Reifen kann an deren Seiten abgelesen werden.

          Das Team von bussgeldrechner.org

  46. ginger76 sagt:

    Hallo.
    Der TÜV war im März 2015 fällig. Ich habe überhaupt nicht darauf geachtet.
    Wie hoch ist das Bußgeld und wer verhängt das eigentlich? Die Prüfstelle oder die Polizei?
    Danke & viele Grüße

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Ginger76,
      die Überziehung der HU um mehr als 8 Monate kostet laut Bußgeldkatalog 60 Euro und 1 Punkt in Flensburg. Verhängt wird es nicht von der Polizei, sondern der Fahrerlaubnisbehörde oder einem Gericht.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  47. Grasdackel sagt:

    TÜV seit 32 Jahren abgelaufen. Bleibt das Bußgeld nach 8 Monaten immer gleich oder gibt es noch irgendwas drauf?

    In der Zeitung gelesen:
    [Link von der Readaktion entfernt]

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Grasdackel,

      dies ist schon ein besonders schwerwiegender Fall und wir sind gespannt, was die Gerichte entscheiden werden.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  48. Renault-Fan sagt:

    Hallo, klar nur wo ein Kläger ist da kriegt man Strafen. Wenn meine HU seit 10 Monaten abgelaufen ist und ich das Auto ohne aufgehalten zu werden in die Werkstatt kriege um dort die HU durchführen zu lassen, wird der Prüfer automatisch eine höhere Gebühr verlangen müssen, weil ihn die gesetzlichen Regeln dazu zwingen? Oder kann es auch sein, dass ich normale Kosten habe und dann neue 2 Jahre eine gültige HU habe? Danke, Gruß

  49. Bernhard sagt:

    Hallo ich habe ihnen Pkw Anhänger mit 450 kg laut eurer Tabelle müsste der TÜV alle 36 Monate gemacht werden, ist aber bei mir aber für 24 Monate drauf, ist die Regelung neu?
    Gruß Bernhard

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Bernhard,

      es kann sein, dass die Prüfstelle weniger als 36 Monate gewährt. Dies kann am Alter oder allgemeinem Zustand des Anhängers liegen.

      Das Team von bussgeldrechner

  50. Michael sagt:

    Hallo,
    Mir war entgangen, dass unser PKW bereits zum 7/2015 zur HU musste.
    Zum 11.12.2015 war ich beim TÜV. Leider gab es Beanstandungen samt Fristsetzung bis zum 11.1.2016. Aufgrund von Urlaub und eines Fehlers der Werkstatt war ich tatsächlich erst am 11.1. wieder beim TÜV, worauf der Wagen die HU bestanden hat.
    Den Tag davor, am 10.1. habe ich allerdings vom Ordnungsamt ein Knöllchen bekommen (25 EUR).
    Auf das Verwarngeldschreiben habe ich erwidert, dass der Wagen bereits am 11.12. vorgeführt wurde, also zum 10.1. keine Verletzung der Vorschrift mehr vorlag.
    Das Amt hat sich jetzt wieder gemeldet und behauptet, dass nur im Falle fristgemäßer Vorführung (zum 7.2015) in der Nachbesserungsfrist kein Bußgeld fällig wird.
    Stimmt das? Dann müßte man ja trotz des (wenngleich verspätetem) Vorführens, täglich mit Bußgeldern rechnen, bzw. den Wagen sicherhaltshalber stilllegen lassen.

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Michael,
      der Bußgeldkatalog sieht eine Schonfrist von zwei Monaten vor, in der die HU verwarngeldfrei überzogen werden kann. Sie haben diese erheblich überschritten und damit gegen die StVO verstoßen. Deshalb müssen Sie auch mit einem entsprechenden Betrag rechnen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

    • Harry sagt:

      Das Bußgeld wurde verhängt, weil der Wagen erst im Dezember vorgeführt wurde, aber bereits im Juli hätte vorgeführt werden müsssen. Der TÜV war im Dezember, als sie den Wagen vorgeführt haben, also bereits 5 Monate abgelaufen. Ab einer Überfälligkeit von 4 Monaten kann ein Bußgeld von 25 EUR fällig werden.

      Wenn sie den Wagen im Dezember stillgelegt hätten, hätte Ihnen das überhaupt nichts gebracht, denn sie haben das Bußgeld nicht bekommen, weil sie zwischen Dezember und dem 11.1. mit dem Auto gefahren sind, sondern weil sie das Auto im Dezember mit 5 monatiger Verspätung vorgeführt haben. Selbst wenn sie den Wagen also am 2.1. erneut hätten prüfen lassen und das Auto die Hauptuntersuchung bestanden hätte, wäre das Bußgeld am 10.1. in Ordnung gewesen.

      Ich hoffe, ich konnte das Problem – wenn auch verspätet – aufklären.

  51. Salva sagt:

    Hallo habe einen Anliegen und zwar ist bei meinem Motorrad die HU seit März 2015 abgelaufen.(Motorrad wurde seitdem nicht mehr bewegt) Was genau passiert jetzt wenn ich eine neue HU machen lasse? Bekomme ich vom TÜV Mann eine Strafe? Wie genau ist es mit dem Bußgeld? Brauche ich einen Termin oder kann ich einfach vorfahren?
    Danke schon mal im voraus

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Salva,
      der TÜV meldet die überzogene HU in der Regel nicht. Es kommen wegen der Überziehung jedoch höhere Kosten auf Sie zu. Werden Sie von der Polizei vorher erwischt, drohen Ihnen 60 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Es empfiehlt sich die Vereinbarung eines Termins zur Hauptuntersuchung.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  52. Susi sagt:

    Hallo,
    Der Tüv meines Autos läuft heute ab, hab am 10. Einen Termin. Muss ich da mit Buß- oder Verwarngeld rechnen?

    Danke

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Susi,
      für die Überziehung des TÜVs bzw. der Hauptuntersuchung kommt in den ersten zwei Monaten kein Verwarngeld auf Sie zu.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  53. Alexander E. sagt:

    Hallo,
    wie sieht das ganze bei Oldtimer-Treckern aus? Meiner (Bj 1968) hätte im Januar 15 gemusst. Wir haben ihn seit Herbst 14 nur noch auf Privatgrund bewegt (ab und an mal laufen lassen), da mein Vater sehr schwer erkrankte und im April 15 verstarb.
    Was kostet mich das Bußgeld nun?
    Grüße
    Alexander

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Alexander,
      TÜV-Plaketten dürfen grundsätzlich auch auf Privatgelände kontrolliert werden, allerdings nur, wenn es nicht abgesperrt ist. Um ein Verwarn- oder Bußgeld zu umgehen, ist es daher besser das Fahrzeug abzumelden. Für die Überziehung der HU müssen Sie mit mindestens 60 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg rechnen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

    • Michael sagt:

      Hallo Alexander,

      ich hoffe, du hast den Trecker noch nicht abgemeldet, denn die Antwort vom „Team“ ist leider nur teilweise richtig.

      Jedes zugelassene Fahrzeug muss eine gültige Hauptuntersuchung haben. Ohne wird die entsprechende Strafe fällig. Es spielt dabei überhaupt keine Rolle, ob es im Straßenverkehr bewegt wurde oder nicht.

      Meldest du den Trecker nun ab, meldet die Zulassungsstelle dies der Bußgeldstelle.

      Ist mir selbst leider schon so ergangen und ich habe Post von der Bußgeldstelle bekommen.

      Viele Grüße

      Michael

  54. Dampfkarla sagt:

    Meine Roller ist zugelassen. Allerdings seit Juli 2015 Tüv abgelaufen. Darf ich zu Prüfstelle fahren, wenn ich dort einen Termin nachweisen kann, falls mich die Polizei anhält?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Dampfkarla,
      auf Nummer sicher gehen Sie, wenn Sie den Roller auf einen Anhänger packen und damit zur Hauptuntersuchung fahren. Einige Werkstätten bieten auch an, das Fahrzeug abzuholen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  55. Steffen sagt:

    Hallo,
    Bei meinem Wohnwagen ist seid 8/15 der TÜV abgelaufen, wenn ich ihn abmelden will ,riskiere ich dann eine Strafe oder Bußgeld ohne ,dass ich ihn bewegt habe?

    Gruß Steffen

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Steffen,

      wen Sie auf Nachfrage glaubhaft begründen können, dass der Wohnwagen ohne TÜV nicht bewegt wurde, dürfte keine Sanktion auf Sie zukommen.

      Das Team von bussgeldrechner.org

    • Michael sagt:

      Hallo Steffen,

      ich hoffe, du hast den Abhänger noch nicht abgemeldet, denn die Antwort vom „Team“ ist leider falsch.

      Jedes zugelassene Fahrzeug muss eine gültige Hauptuntersuchung haben. Ohne wird die entsprechende Stafe fällig. Es spielt dabei überhaupt keine Rolle, ob es bewegt wurde oder nicht.

      Es kommt dabei dann immer auf die Damen und Herren von der Zulassungsstelle an. Vielleicht hat man Glück und die geben es nicht weiter.

      Ist mir selbst leider schon so ergangen und ich habe Post von der Bußgeldstelle bekommen.

      Viele Grüße

      Michael

  56. Hoffmann sagt:

    Hallo wir haben einen Wohnwagen der jetzt 1 Jahr und 8 Monate über den TÜV ist (er steht seit fast zwei Jahren bei uns angemeldet im Hof ) wenn ich ihn zum TÜV fahre muss ich mit einer Strafe rechnen und wenn mit welcher ?
    oder bekomm ich nur eine Strafe wenn ich dann von der Polizei erwischt werde ? LG

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Hoffmann,
      die Überziehung der Hauptuntersuchung wird mit einem Verwarngeld von mindestens 60 Euro und 1 Punkt in Flensburg geahndet. Dies wird nur fällig, wenn die Polizei in einer Verkehrskontrolle darauf aufmerksam wird. Allerdings erhöhen sich die TÜV-Kosten um etwa 20 Prozent. Auf Nummer sicher gehen Sie, wenn Sie den Wohnwagen auf einem zugelassenen Anhänger zur Hauptuntersuchung transportieren.
      Das Team von bußgeldrechner.com

  57. Gerhard D. sagt:

    Frage:
    Ich habe einen Nutzungsvertrag mit dem nominellen Halter (Familienmitglied) meines PKW.
    Kann ich in alle Pflichten des Halters eintreten? Also Punkte und Bussgeld auf meine Verantwortung nehmen?
    Danke schon mal.

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Gerhard,
      da in Deutschland in der überwiegenden Zahl der Fälle die Fahrerhaftung gilt, tretem Sie für selbst verschuldete Vergehen selber ein. Von der Übernahme fremder Flensburgpunkte ist abzuraten.
      Das Team von bußgeldrechner.com

  58. Maier sagt:

    Mit wieviel Bußgeld habe ich zu rechnen wenn ich einen Wohnwagen überführe, der seit 20 Jahren kein TÜV hat?
    Falls wir erwischt werden: muss er dann nachträglich zum TÜV?
    Falls wir ihn auf einem Trailer transportieren: Braucht er dann auch TÜV?
    Vielen Dank für Ihre Antwort!

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Maier,

      fahren Sie nicht mit einem Fahrzeug, dass seit 20 Jahren keinen TÜV hat. Sie müssen andernfalls mit 600 Euro Bußgeld rechnen (10 x HU nicht gemacht). Über die Anzahl der Eintragungen in Flensburg wird die Bußgeldstelle individuell entscheiden. Transportieren Sie den Wohnwagen auf einem Trailer, dürfte es keine Probleme geben.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  59. firenci sagt:

    Hallo ! Mein R4 hat ein Saisonkennzeichen 04-09. Tüv Termin war Juni 2015. R4 steht auf eigenem Grundstück und zur Prüfstelle sind es nur ca.400 m. Welche Kosten habe ich ? Morgen 8.4. 2016 stelle ich das Auto dem Prüfer vor . mfg und Danke

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo firenci,

      wir beantworten die Kommentare in der Regel am Montag, weshalb unsere Antwort in Ihrem Fall zu spät kommt. Leider können wir die Kosten auch nicht vorhersehen, da es immer auf den Einzelfall ankommt.

      Das Team von bussgeldrechner.org.

  60. Lieber Leser sagt:

    Hallo, bei meinem Pkw läuft im Mai der TÜV ab. Ich gehe davon aus, dass er nicht nochmal durchkommt und plane, ihn zum Schrottpreis zu verkaufen. Könnte ich das Auto mit abgelaufenen TÜV noch bis zu 8 Monate fahren bevor ich es verkaufe, ohne einen Punkt zu bekommen?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Lieber Leser,

      ein Fahrzeug darf nicht ohne TÜV gefahren werden. Die zu erwartende Strafe wird mit jedem Monat höher. Bei 8 Monaten ohne gültige Plakette, drohen bis zu zwei Punkten in Felnsburg.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  61. Andreas F. sagt:

    Wenn bei der Wiedervorführung innerhalb der einmonatigen Frist ein Mangel immer noch besteht, gibt es dann eine erneute Frist zur Behebung?
    Es handelt sich hierbei um einen geringen Mangel (Staubmanschette eingerissen) und um einen erheblichen Mangel (Gleichmäßigkeit der Feststellbremse)

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Andreas,

      Sie werden in der Regel mit einem Bußgeld rechnen müssen. Außerdem wird wohl eine erneute komplette Hauptuntersuchung durchgeführt, für welche Sie aufzukommen haben. Ob eine erneute Frist gesetzt wird, entscheidet der Prüfer und kommt auf den Zustand Ihres Wagens an. Den Einzelfall können wir nicht beurteilen.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  62. Harry sagt:

    Hallo ich möchte eventuell ein Motorrad in Österreich kaufen das noch in Deutschland zugelassen ist aber der TÜV schon im April 2015 fällig gewesen wäre.
    Kann ich das Motorrad noch nach Deutschland fahren und dann auf mich ummelden oder muss ich es auf einen Hänger holen. Da ich ja vor der Umschreibung zum TÜV muss kann ich dann zum TÜV mit Termin fahren

    • bussgeldrechner.org sagt:

      hallo Harry,

      Kfz dürfen nicht ohne TÜV im Straßenverkehr gefahren werden. Die Fahrt auf einen im Ausland angemeldeten Motorrad sollte dagegen in der Regel kein Problem darstellen.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  63. Katrin sagt:

    Hallo, bei meinem PKW ist seit 2011 der TÜV abgelaufen (steht auf Privatgrund, wurde nicht bewegt, ist angemeldet). Kann ich es ohne TÜV abmelden? Muss ich dort auch Strafe zahlen, oder gäbe es die Strafe nur, wenn ich am Straßenverkehr teilnehmen würde? Das Fahrzeug ist auf ein Familienmitglied zugelassen. Könnte ich im Falle einer Strafe, diese auf mich nehmen (also nicht der Halter)? Wäre die Strafe auch nach 5Jahren 60€ und 1 Punkt oder mehr?
    Ich bedanke im Voraus.

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Katrin,

      es ist jederzeit möglich, das Fahrzeug abzumelden. Ein Kfz muss auch dann die Hauptuntersuchung absolviert haben, wenn es unbewegt auf einem Grundstück steht, es ist also damit zu rechnen, dass die Strafe entsprechend höher ausfallen wird. Diese zu „übernehmen“, wird voraussichtlich nicht möglich sein.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  64. Kay sagt:

    Hallo,

    Mein altes Auto wird den tüv nicht überstehen und es gibt zu viel zu reparieren, ich werde es los. Problem, ich habe gesehen, dass der tüv ende april ausläuft und ich bin noch für 1 oder 2 Monate unterwegs. Kriege ich Probleme bei der Abmeldung?

    Danke für die Antwort und für die Website, super Hilfreich!!
    Kay

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Kay,
      bei der Abmeldung dürfte es keine Probleme geben. Es werden nur die Zulassungsbescheinigungen plus Kennzeichen benötigt. Wird die Hauptuntersuchung überzogen, kommt erst nach 8 Wochen ein Verwanrgeld in Höhe von 15 Euro auf Sie zu.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  65. detlef sagt:

    Ich beabsichtige ein Auto im Ausland zu kaufen das seit 2011 in Deutschland registriert und versteuert ist, jedoch seit dieser Zeit keinen TÜV mehr hat. Wenn ich das Auto auf dem Hänger zu mir transportieren lasse und es dann dem TÜV vorführe, was kann mir passieren. Ich werde einen Kaufvertrag mit den Verkäuferdaten, KFZ Standort und eine Transportbescheinigung vorweisen können. DANKE

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Detlef,
      Sie müssen bei diesem Vorgehen keine Ahndungen befürchten.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  66. Robert sagt:

    Hallo, Mein kleiner Schneeräumer (Hacotruck) stand auf unserem Betriebsgelände als die Polizei vorbeifuhr und feststellte der Tüv ist im Juli/15 abgelaufen.
    Eine betriebliche Anweisung besagt das er nur auf dem Betriebsgelände genutzt werden darf. Trotzdem 60€ Bußgeld? Wer bekommt den Punkt? (Firmenfahrzeug)
    Danke!

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Robert,
      solange das Fahrzeug nicht stillgelegt war, ist das Vorgehen rechtens. Den Punkt erhält der Halter des Wagens. War das Fahrzeug nicht verkehrssicher, können jedoch auch Sie belangt werden.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  67. Torsten sagt:

    Hallo, wie sieht es denn mit der Versicherung aus wenn der TÜV zwischen ein und drei Monate überzogen wird / wurde, ist man trotzdem versichert falls ein verschuldeter Unfall passiert? Die Versicherung ist natürlich bezahlt!
    Würde mich über eine Antwort freuen … Danke.

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Torsten,

      die Haftpflichtversicherung wird in der Regel für Ansprüche von Geschädigten aufkommen. Jedoch besteht die Möglichkeit, dass Sie in Regress genommen werden, wenn Ihr Unfallfahrzeug keinen TÜV hatte.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  68. katjuscha sagt:

    Hallo, unser Motorrad hat seit 6 Monaten keinen TÜV mehr ist aber angemeldet und versichert! Frage: Wenn ich einen Termin beim TÜV vorweisen kann, entfällt dann die Strafe bei der Polizei? Falls Sie mich anhalten wird das Motorrad dann an Ort und Stelle still gelegt und ich darf nicht mehr weiterfahren?
    Das Motorrad steht leider 200 km weit weg vom Standort meines TÜVs !

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Katjuscha,
      ohne Bußgeld kommen Sie davon, wenn Sie das Fahrzeug bis zum TÜV-Termin nicht mehr fahren und dorthin mit einem Trailer transportieren. Prinzipiell ist es möglich, dass die Polizei Ihr Motorrad stilllegt.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  69. Jahnke sagt:

    Habe heute ein Knöllchen bekommen auf dem Stand das meine HU zwischen 2 und 4 Monaten überschritten ist und ich nun innerhalb von 7 Tagen die gültige HU bei der Zulassungsstelle vorlegen muss. Was passiert wenn ich das in den 7 Tagen nicht schaffe vorzuweisen? Gibt es ein erneutes Verwarngeld von 15 € und woher kommen die 7 Tage ich denke man hat 1 Monat Zeit um die HU vorzulegen?
    Vielen Lieben Dank für die Antwort

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Jahnke,

      Sie können mehrmals abgemahnt werden, was Sie jeweils 15-25 Euro kosten wird, bis die HU vier Monate überfällig ist. Danach erhört sich das Bußgeld und ein Punkt in Flensburg droht. Die Monatsfrist, die Sie ansprechen gilt, sobald der „Tüv“ abgelaufen ist. Ihre HU ist aber schon länger als zwei Monate überfällig, weshalb die sieben Tage anberaumt wurden.

      Das Team von bussgeldrechner.orh

  70. Patricia sagt:

    Hallo :)
    Ich habe einen PKW, bei dem seit 4 Monaten der TÜV abgelaufen ist, muss aber noch ein paar Tage damit fahren, bis mein neues Auto kommt.
    Wenn ich erwischt werde, mit welcher Strafe muss ich rechnen?
    Danke schon mal für die Antwort!

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Patricia,

      bitte nutzen Sie unseren Bußgeldrechner, um eine Orientierung für mögliche Konsequenzen zu erhalten.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  71. Nick sagt:

    Hallo. Bei meinen Motorrad (125ccm) ist seit einem Jahr der TÜV abgelaufen. Dazu kommt das ich ein saison Kennzeichen habe. Mit wieviel Buße kann ich rechnen?
    Mfg

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Nick,

      Sollten Sie mit Ihrem Motorrad ohne TÜV und Zulassung auf öffentlichen Straßen fahren, drohen Ihnen 1 Punkt und mindestens 60 Euro Strafe für ersteres Vergehen (ohne TÜV). Letzteres (keine Zulassung) kann mit Freiheitsstrafe und variablem Bußgeld sowie Punkten bestraft werden, da es sich hier um eine Straftat handelt. Sollte das Saisonkennzeichen allerdings gültig sein, so fällt der Strafbestand des Fahrens ohne Fahrzeugzulassung weg.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  72. Stefan sagt:

    Hallo Bussgeldrechner-Team!
    Wie kann man generell mit einem angemeldeten Anhänger, der über ein Jahr keinen TÜV mehr hat, unbeschadet zum TÜV fahren?
    Anhänger abmelden, Kurzzeitkennzeichen holen, damit zum TÜV fahren und dann mit frischem TÜV Anhänger wieder anmelden?
    Anhänger hat < 3,5 to, ein Transport auf einem anderen Anhänger ist aber ausgeschlossen.
    Danke schon mal für Eure Meinung.
    Stefan

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Stefan,
      im Moment in der Anhänger nicht zugelassen, da der TÜV abgelaufen ist. Sie müssten tatsächlich ein Kurzzeitkennzeichen beantragen, um mit ihm zur Hauptuntersuchung zu fahren.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  73. Jupp sagt:

    Hallo, wie gelten denn die Fristen? Wenn zum Beispiel ein Fahrzeug die nächste HU im Juli 2016 (07.2016) hat, wann sind dann zwei Monate überschritten? Im September der im Oktober? Ab wann ist folglich das Bußgeld fällig: ab 1. September oder 1. Oktober?
    Viele Grüße

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Jupp,
      es gilt in der Regel der 1. des Monats. Die zwei Monate wären demnach am 1.9.2016 um. Bedenken Sie, dass mit dem Ablauf der zwei Monate nicht nur 15 Euro Verwarngeld, sondern auch höhere TÜV-Gebühren fällig werden.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  74. Melanie L. sagt:

    Hallo,

    ich habe einen reperaturbedürftigen Pferdeanhänger, bei dem der TÜV seit einem Jahr abgelaufen ist. Seitdem stand der Hänger unbewegt am Reitstall. Ich möchte den Hänger so wie er ist verkaufen, da aber Mängel vorliegen, wird er so nicht durch den TÜV kommen. Muss ich den Hänger abmelden und was bedeutet dies für den eventuell zukünftigen Käufer?

    Danke

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Melanie,
      Sie können den Pferdeanhänger selbstverständlich auch ohne TÜV und Reparatur verkaufen. Der Anhänger sollte allerdings dann auf dem kürzesten Weg zur TÜV-Stelle gebracht werden, sodass es keinen Ärger mit der Polizei und gibt, da er keine Straßenzulassung hat. Ein Zettel von der TÜV-Stelle mit Termin zur Abnahme könnte in dem Fall also helfen. Wenn Sie den Anhänger abmelden, muss er vom Käufer zum Transport wieder angemeldet werden. Ansonsten darf dieser nicht auf öffentlichen Straßen abgestellt oder genutzt werden.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  75. Oliver sagt:

    Hallo,
    die HU für meinen PKW war für 03/2016 vorgesehen. Ich habe den Termin übersehen und die HU wird heute nachgeholt, nachdem ich ebenfalls heute einen Strafzettel am Fahrzeug vorgefunden habe.
    Mit welchem Bußgeld muss ich jetzt (leider) rechnen?
    Beste Grüße
    O.

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Oliver,

      den Termin zur Hauptuntersuchung um 4 bis 8 Monate zu überziehen, zieht ein Verwarnungsgeld in Höhe von 25€ nach sich.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  76. Patric sagt:

    TÜV 5/16
    Am 28.7.16 zur TÜV Vorstellung, leider mit Mängeln.
    Termin in der Werkstatt aber erst am 16.8.16.
    Am 10.8.16 Ticket vom Ordnungsamt. Muss ich dennoch mit einer Strafe rechnen, obwohl die Erstvorführung noch innerhalb der Schonfrist von zwei Monaten lag, und bis wann muss ich das Fahrzeug das zweite Mal vorgeführt haben? Auf dem Mängelschein steht nun was von 10 Tagen, bin natürlich von vor dem Ticket von einem Monat ausgegangen.

    M.f.G.

    Patric

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Patric,
      Zur Beseitigung der Mängel haben Sie einen Monat Zeit. Der Termin am 16.08.2016 bewegt sich also voll und ganz im zulässigen Rahmen. In diesem Fall könnten Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen und den bestätigten Termin zur Nachuntersuchung in der Werkstatt bei den Behörden vorlegen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  77. Stefan sagt:

    Hallo,
    habe ein Auto gekauf bei dem die HU 7/16 abgelaufen ist.
    Ich möchte den Wagen aber erst März 2017 zulassen.
    Muß ich trotzdem jetzt zur HU oder erst nach der Zulassung im März?

    Danke

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Stefan,
      sofern das Auto nicht angemeldet ist und dieses sich auch nicht auf öffentlichen Straßen befindet, müssen Sie die HU dennoch machen. Auch wenn der PKW erst im März nächsten Jahres angemeldet werden soll, ist die regelmäßige Hauptuntersuchung Pflicht! Sie müssen also zum TÜV, andernfalls drohen Bußgelder und ggf. auch Punkte in Flensburg.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  78. Calypso81 sagt:

    Hallo,

    wir haben einen Wohnwagen erstanden ohne Papiere und HU, nur mit Kaufvertrag. Nach Auskunft der Polizei ist er nicht gestohlen. Was passiert wenn wir ihn einfach zum TÜV bringen um die Unterlagen zu erhalten?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Calypso81,
      es ist ratsam, dass Sie sich nun vom Kraftfahrt-Bundesamt bestätigen lassen, dass der Wohnwagen nicht gestohlen wurde. Mit diesem Dokument können Sie anschließend einen neuen Fahrzeugbrief beantragen. Erst danach empfiehlt der sich der Besuch beim TÜV, um eine Vollabnahme durchzuführen zu lassen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  79. L Mar sagt:

    Hallo Bussgeldteam,

    Ich habe einen Hänger ohne TÜV ausgeliehen, dieser wurde im parkenden Zustand kontrolliert. Der Halter hat den BGBescheid bekommen: 1pkt, 75€ ;( Frage: wenn der Halter angibt, dass ich zum bes. Zeitpunkt den Hänger hatte, müssen dann beide Zahlen und bekommen beide den Punkt?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo L Mar,
      in der Regel ist das Fahrzeughalter dafür verantwortlich, dass die Hauptuntersuchung regelmäßig durchgeführt wird, deshalb bekommt er auch den Bußgeldbescheid.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  80. Günther sagt:

    Hallo,

    habe einen Motorroller, wo im August 2016 die HU abgelaufen ist. Habe ein Saisonkennzeichen von 04 – 10.2016. Da der Roller derzeit einen Kolbenschaden hat und ich erst im Winter repariere werde ich auch erst 04.2017 die HU vornehmen können. Ist dann hier trotzt Saisonkennzeichen die HU um 7 Monate überzogen oder nur die 2 Monate von September bis Oktober?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Günther,
      wenn Sie im April nächsten Jahres Ihren Roller wieder anmelden, müssen Sie in diesem Monat sofort zum TÜV und die HU nachholen. Sollten Sie dies versäumen, müssen Sie damit rechnen, die volle Geldbuße für die vergangenen Monate zahlen zu müssen. In der Zeit, wo das Fahrzeug nicht angemeldet ist, sind Sie zu einer HU nicht verpflichtet. In den ersten zwei Monaten der Überziehung (September und Oktober 2016) profitieren Sie von einer Schonfrist. Hier wird in der Regel kein Verwarngeld von Ihnen verlangt.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  81. Richard sagt:

    Hallo,
    ich habe leider erst vor kurzem festgestellt, dass der Tüv für mein angemeldetes Motorrad fast 15 Monate abgelaufen ist (seit dieser Zeit das Rad auch nicht bewegt!) Nun hab ich gelesen, dass es in jedem Fall 1 Punkt in Flensburg gibt!? Sollte ich das MR abmelden und später neu anmelden um diesen Punkt zu umgehen?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Richard,
      Auch bei der Abmeldung kann es auffallen, dass Sie den TÜV weit überzogen haben. Die Zulassungsstelle muss dies dann der Bußgeldstelle melden. In der Regel haben Sie keine Möglichkeit diesen Punkt zu umgehen. Auch wenn Ihr Fahrzeug auf dem Privatgrundstück stand und nicht bewegt wurde, hätte es abgemeldet sein müssen, sodass Sie nicht dazu verpflichtet sind regelmäßig zur Hauptuntersuchung zu gehen. Erst wenn das Fahrzeug wieder in Betrieb genommen wird, muss es dann vorgeführt werden.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  82. Rainer sagt:

    Ich habe die 2 Monate überschritten. Kann ich in der Zeit bis 4 Monate mehrmals von der Polizei bestraft werden, oder ist nach einmal Schluss?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Rainer,
      werden Sie innerhalb dieser Zeit mehrmals dabei erwischt, ohne gültige HU unterwegs zu sein, dann müssen Sie auch mehrmals zahlen. Dies gilt nicht, werden Sie innerhalb einer Fahrt mehrmals kontrolliert.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  83. H. Gödde sagt:

    Moin moin!

    Ich habe einen 200ccm Roller mit Motorschaden seit einem Jahr auf dem Privatgrundstück stehen, wird nicht bewegt, ist immer noch angemeldet und versichert um den Schadenfreiheitsrabatt nicht zu verlieren. Vor einigen Monaten wurde er von einer Polizeistreife aufgeschrieben und ich mußte zur Anhörung. Fall geschildert, alles wurde eingestellt. Nun hat eine anderen Streife ihn wieder auf dem Privatgrundstück gefunden und ich soll 60 € Bußgeld zahlen, 1 Punkt. Wenn ich das jetzt bezahle, habe ich dann Ruhe oder geht das noch irgendwie weiter..?
    Danke und MfG!

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Herr Gödde,
      grundsätzlich können Sie für die Überziehung des Termins zur Hauptuntersuchung mehrmals belangt werden. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie auch Einspruch binnen 14 Tagen nach Zugang einlegen. Ein Anwalt hilft hierbei ggf. weiter.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  84. Lukas T. sagt:

    Guten Tag,
    ich habe ein Fahrzeug gekauft, welches immer noch angemeldet war doch der Fahrzeughalter verstarb. Der Tüv ist abgelaufen. Wenn ich dieses Fahrzeug nun zum Ummelden zum Tüv bringe (Mit Anhänger natürlich, nicht auf eigener Achse), muss ich mit einer Strafe rechnen?
    In diesem Fall liegt das Verschulden ja nicht bei mir (auch nicht beim Fahrzeughalter..). Der Tüv ist seid 2011 abgelaufen. Oder wäre es hier sinnvoller, wenn die Erben das Fzg. abmelden und ich es erneut anmelde? Ummelden ist allerdings kostengünstiger…

    Gruß T.

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Lukas,
      Wenden Sie sich in diesem speziellen Fall am besten direkt an die Zulassungsstelle. Die können Ihnen meistens auch telefonisch weiterhelfen und Ihnen die bestmögliche Variante vorschlagen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  85. Bernd sagt:

    Hallo,

    mein Youngtimer hat ein Saisonkennzeichen von Mai bis Oktober. Im Oktober war der TÜV fällig, dieser wurde nicht bestanden. Wiedervorführung soll Mitte November sein, und die Werkstatt hat erst Termine im November wieder frei. Da ich im November nicht mehr fahren darf, kann ich den Wagen ab Mai zum TÜV bringen?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Bernd,
      auch im November können Sie Ihren Wagen beim TÜV vorführen, wenn Sie ihn auf einem zugelassenen Trailer in die Werkstatt bewegen. Sie haben jedoch auch die Möglichkeit, im ersten Monat nach Beginn Ablauf der Pause zur Hauptuntersuchung zu fahren. Ein Bußgeld müssen Sie in diesem Fall nicht befürchten. Wenn Sie innerhalb dieser Phase jedoch einen Unfall verursachen, ist die Versicherung fein raus.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  86. M.z. sagt:

    Will ein Auto kaufen ist seit Mai 2015 tüv abgelaufen so zu sagen seit 17-18 Monate

    Womit kann ich rechnen
    Einfach zum tüv ?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo,
      Wenn Sie das Auto bereits mit abgelaufenem TÜV kaufen, müssen Sie direkt in eine Werkstatt. Das Fahrzeug darf allerdings nicht im Straßenverkehr bewegt werden und sie müssen es auf einem Anhänger transportieren. Erst wenn das Fahrzeug wieder TÜV hat, können Sie es auch anmelden.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  87. thomas w. sagt:

    Hallo, meldet sich die Zulassungsstelle bei einem überzogenem TÜV?
    Bekommen die das mit das man keinen TÜV hat?
    VG

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Thomas,
      in der Regel werden Sie nicht vom TÜV auf eine abgelaufene Hauptuntersuchung aufmerksam gemacht, sondern Polizisten in einer Polizeikontrolle.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  88. Günter S. sagt:

    Möchte ein gebrauchtes Auto kaufen. Dies ist abgemeldet und ohne TÜV aber verkehrstauglich.
    Darf ich dieses mit Kurzzeitkennzeichen trotzdem auf eigener Achse direkt zum TÜV bringen?
    Wenn ja, wie ist der deutsche Gesetztes-Chaos zu verstehen , dass man ein Kurzzeitkennzeichen nur mit gültiger HU/AU erhält .
    Irgendwie hat der Staat bei uns nix mehr im Griff.

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Günter S.,
      Fahrten zur Werkstatt sind davon ausgenommen. Es erfolgt dann eine eingeschränkte Betriebserlaubnis. Die geplante Reparatur muss der Erlangung einer Betriebserlaubnis dienen.
      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  89. Horst sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Ich weiß nicht so genau, wie das mit der 8 monatigen Überschreitung der HU
    gerechnet wird, daher die folgende Frage:

    Ich war Ende des Monats 6 / 2014 beim TÜV, laut Plakette war bzw. ist der
    Ablauf demnach 2 Jahre danach, also 6/2016. Fängt dann die Frist schon im
    Monat 6/2016 an zu laufen, was nachteilhaft wäre für Personen, die erst ganz
    am Ende eines Monats zum TÜV gehen? Oder kann man in diesem Fall den
    Monat 6 nicht berücksichtigen und fängt beim Zählen erst mit dem Monat
    7 an? Muss man volle Monate überschritten haben?
    In welchem Monat wären dann aber die 8 Monate rum, wann müsste man
    in diesem Fall wieder zum TüV? Genügt es, wenn man dann im Februar
    2017 noch zur Hauptuntersuchung fährt?
    Wie sieht es mit Verkehrsstrafe aus, 25Euro oder 60 Euro? Und : gibt es
    dann die doppelte Strafe, es ist ja davon auszugehen, dass-wer die TÜV-
    Untersuchung versäumt- auch mit der ASU in Rückstand ist ?

    VG

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Horst,

      wenn die Plakette 06/2016 abläuft, dann mit Ende des Monats. So müssen Sie im Juni 2016 zum TÜV, um sich die Plakette erneut für zwei Jahre verlängern zu lassen. Das Überschreiten eines Monats (also wenn Sie den TÜV im Juli machen) hat noch keine Auswirkungen. Sobald Sie den TÜV allerdings um zwei Monate überschreiten, droht ein Verwarngeld. Bei acht Monaten (diese sind im Februar 2017 um) müssen Sie bereits mit einem Bußgeldbescheid rechnen. 60 Euro plus den Gebühren von 25 Euro und ein Punkt in Flensburg. Zusätzlich kostet der TÜV 20 % mehr, da es sich dabei um eine erweiterte HU handelt. HU und ASU werden zusammen abgenommen. Daher drohen dafür keine zusätzlichen Strafen.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  90. Behrens sagt:

    Guten Tag,
    Ich habe einen Oldtimer der auf H-Kennzeichen läuft.
    Der TÜV ging bis letztes Jahr im September.
    Dummerweise ist mir auch in dem Monat bei einer Oldtimerrallye der Motor kaputt gegangen. Diesen habe ich dann komplett zerlegt und neu aufgebaut. Damit bin ich jetzt fertig.
    Werde also erst zum märz hin kommen.

    Muss man in solch einem Fall auch die Strafe bezahlen, oder gibt es Sonderregelungen.

    Danke

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo,

      auch in diesem Fall ist ein Bußgeld fällig, wenn Sie ohne gültigen TÜV kontrolliert werden.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  91. Basti sagt:

    Hallo… folgende frag… ich habe mehrere Motorräder in meiner Werkstatt stehen die teils auch zerlegt sind.. Tüv ist schon vor fast zwei jahren abgelaufen..da Versicherung und Steuern nur sehr gering sind hab ich sie nie abgemeldet… ich bewege sie jedoch nicht. Kann ich dafür bestraft werden?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Basti,

      sofern die Motorräder nicht auf öffentlichen Straßen gefahren werden und von diesen aus von der Polizei eingesehen werden können, drohen keine Strafen. Zerlegte Motorradteile führen zu keinem Bußgeld.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  92. Frank sagt:

    Hallo,mein TÜV ist seit ende Februar 2017 abgelaufen.War aber vorher noch bei A.T.U um ein Sicherheitscheck durchzuführen. AU wurde bestanden ,nur beschädigte Stoßstange hinten wurde bemängelt.Habe jetzt eine neue incl. Lackierung machen lassen.Montiere sie jetzt am Wochenende an.Fahre nächste Woche noch zur Abnahme,und bring meinen Nachweis von der AU mit. Muss ich jetzt Strafe zahlen,weil ich es im Februar nicht mehr geschafft habe ?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Frank,
      der Bußgeldkatalog sieht für einen überzogenen TÜV Strafen in der Regel erst ab dem zweiten Monat vor.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  93. Marc sagt:

    Hallo Team,

    bei meinem PKW sollte bis Januar 2017 der TÜV gemacht werden. Leider habe ich noch keinen TÜV gemacht, aber schon einen Termin. Wenn ich an einen Autounfall schuld wäre (vor dem Termin), würde dann meine KFZ-Versicherung nicht greifen, weil ich keinen aktuellen TÜV habe?

  94. Ben sagt:

    Hallo, ich bin 100% schwer behindert und habe einen eigenen schwer behinderten Parkplatz vor dem Haus. Leider konnte ich krankheitsbedingt jetzt ein gutes Jahr (15 Monate) das Haus nicht verlassen und somit steht mein Auto seit 12 Monaten Tüv abgelaufen. Heute habe ich ein Knöllchen auf dem Behinderten Parkplatz bekommen. Der Parkplatz ist in einer Seitenstrasse (Sackgasse) Ich bin nicht gefahren. Ist das Knöllchen rechtens?
    Danke für Antwort!

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Ben,
      grundsätzlich müssen selbst parkende Autos über TÜV verfügen, sodass das Bußgeld berechtigt ist. Allerdings kann es in Ihrem Fall ggf. sinnvoll sein, gemeinsam mit einem Anwalt die Möglichkeiten eines Einspruchs abzuwägen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  95. Susanne sagt:

    Ich habe gerade einen 300 kg Anhänger gekauft. Vom letzten TÜV stand er nur in der Garage, wurde nicht benutzt, die Besitzerin ist eine über 80-jährige die im Pflegeheim lebt. Jetzt meint der TÜV am Telefon, für jeden abgelaufenen Monat müsste ich 20 % Aufpreis bezahlen. Der TÜV ist vor 8 Monaten abgelaufen.
    Frage: Muß ich als neuer Besitzer die 8 Monate bezahlen ?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Susanne,
      als Besitzer müssen Sie dafür Sorge tragen, dass der Anhänger über TÜV verfügt. Bei einer Fristüberschreitung von mehr als 2 Monaten sind zudem 20% mehr an TÜV-Gebühren für die erweiterte HU anzusetzen. Informieren Sie sich ggf. bei einer anderen TÜV-Stelle.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  96. Peggy sagt:

    Wieviel Monate darf ich übern TÜV sein? Bei mein Auto wäre der TÜV im Februar 2017 gewesen aber es muss noch so einiges repariert werden aber nur wann ist die Frage. Alles sagen ich kann noch den ganzen April fahren bevor das zum Verwarnungsgeld kommt

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Peggy,
      grundsätzlich darf die HU nicht überzogen werden. Sollte der TÜV abgelaufen sein, ist bei mehr als zwei Monaten ein Verwarngeld fällig. Ausschlaggebend ist dabei das Fälligkeitsdatum, also der genaue Tag an dem der TÜV abgelaufen ist.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  97. Martin sagt:

    Hallo,

    ich habe eine aktuelle TÜV Plakette bis 4 / 2017.

    Ich habe vor das Auto Ende Mai zu verkaufen und würde also erst im Mai zur TÜV Prüfstelle fahren, damit ich das Auto mit frischem Tüv verkaufen kann.

    Zu meiner Frage:
    Wenn ich Anfang Mai zur Hu/ Au erscheine bekomme ich die Plakette für Mai oder wird das zurückdatiert auf April ?
    Prüfort ist die DEKRA NL Leipzig.

    Was passiert wenn das Fahrzeug (unerwartet) durchfällt ?

    Vielen Dank im Vorraus.
    Martin

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Martin,
      Sie sind grundsätzlich dazu verpflichtet, dafür Sorge zutragen, dass Ihr Fahrzeug über eine gültige TÜV-Plakette verfügt. Haben Sie die Frist überschritten, wird die neue Plakette allerdings nicht zurückdatiert.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  98. Anne sagt:

    Mein TÜV ist im Januar 2017 abgelaufen – habe gestern auch einen Strafzettel über 15 Euro an der Scheibe gehabt, was auch ok ist…..
    Kann dieses Bußgeld öfters verhängt werden? Also, wenn ich bis übermorgen noch keine neue Plakette habe, muss ich dann nochmal bezahlen?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Anne,
      fallen Sie erneut mit abgelaufenen TÜV auf, kann dies dazu führen, dass Ihr Fahrzeug stillgelegt wird. Aus diesem Grund sollten Sie so schnell wie möglich einen Termin in einer Werkstatt vereinbaren.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  99. Joshy sagt:

    Hallo Zusammen….

    Bei mir ist der TÜV auch über 8 Monate überzogen gewesen weil ich nicht in Deutschland war. War allerdings danach beim TÜV und habe 4 Wochen Zeit für eine Nachbesserung bekommen, dass ich aber nicht einhalten konnte. Nun habe ich 20 Tage später einen Bussgeldbescheid bekommen.
    Meine Frage:

    Zählt das Bussgeld ab der regulären Fälligkeit der HU oder wird das Bussgeld ab der Fälligkeit der Nachfrist gerechnet?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Joshy,
      in der Regel ist die Fälligkeit der HU ausschlaggebend. Allerdings könnte sich ein Nachweis über Ihren Auslandsaufenthalt unter Umständen auf das Bußgeld auswirken.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  100. Michael sagt:

    Hallo,
    bei meinem Wohnwagen ist der TÜV 08.2015 abgelaufen, jetzt habe ich ihn verkauft.
    Wie kann man den überführen, ohne neu TÜV und etwaige Strafen ?

    Gruß,
    Michael

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Michael,
      grundsätzlich dürfen nur Fahrzeuge auf den öffentlichen Straßen fahren, die über eine gültige TÜV-Plakette verfügen. Eine Überführen ist ansonsten nur mithilfe eines Anhängers möglich.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  101. Markus sagt:

    Hallo,
    mein TÜV an einem PKW ist 01/2017 abgelaufen. Ich habe am 11.4. eine Verwarnung von 15 Euro erhalten und soll bis 25.4. die Mängel beseitigen.

    Frage 1:
    Das Fahrzeug hat ein Saisonkennzeichen und wäre ab 1.5.17 sowieso abgemeldet in die Garage kommen und würde erst am 1.11. wieder auf die Straße zurückkommen.
    Eine HU bis zum 25.4. möchte ich eigentlich nicht mehr machen und bis 1.11. warten (er steht sonst 6 Monate mit neuem TÜV nur in der Garage)
    Gibt es eine Möglichkeit diese 5 Tage bis 1.5.2017 Aufschub zu bekommen?

    Frage 2:
    Das Fahrzeug käme vermutlich so nicht durch. Würde ich also diesen einen Monat Nachbesserung bekommen, wäre dieser dann erst im November?
    Beispiel:
    – TÜV-Termin 26.4. nicht bestanden
    – Fahrzeug abgemeldet 05/17 – 10/17
    – Mängel beseitigen bis 25.11.
    Stimmt das so?

    Frage 3:
    Muss ich die 15 Euro TÜV-Überziehung trotzdem bezahlen, wenn ich den TÜV nachhole oder ist es eine generelle Verwarnung/Strafe fürs Überziehen der 2 Monate.

    Herzlichen Dank für die Auskunft im Voraus und vielleicht haben Sie ja einen Tipp, was Sie in meiner Situation tun würden?

    Grüße
    Markus

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Markus,

      das Verwarngeld müssen Sie auch bezahlen, wenn Sie mit dem Fahrzeug beim TÜV vorstellig werden. Ohne gültige HU dürfen Sie das Fahrzeug nicht im Straßenverkehr führen. Ein Aufschub ist in diesem Fall unüblich. Daher sollten Sie sich an die zuständige TÜV-Stelle wenden und erfragen, ob es in Ihrer Situation eine Sonderregelung gibt.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  102. reinhold zindel sagt:

    Hallo ! mein TÜV ist bis April 2017 . Ich kann aber erst am 20. Mai 2017 zum TÜV , bin mit meinem Auto im Ausland ! was kann passieren ?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Reinhold,

      in diesem Fall ist nicht mit einer Strafe zu rechnen, der Bußgeldkatalog sieht erst ab einer Überziehung von zwei Monaten ein Bußgeld vor.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

      • Reinhold sagt:

        Hallo ! ich habe noch eine Frage , bekomme ich da , im Ausland keine Probleme wenn
        der TÜV 2 Wochen abgelaufen ist ? Vielen Dank im Voraus .

        • bussgeldrechner.org sagt:

          Hallo Reinhold,
          beim TÜV handelt es sich um eine deutsche Vorschrift, im Ausland sollten daher in der Regel keine Probleme auftreten. Allerdings müssen Sie direkt nach der Wiedereinreise nach Deutschland das Fahrzeug unverzüglich – am besten in einer grenznahen Prüfstelle – zur HU vorführen.

          Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  103. Monika sagt:

    Guten Tag, war um Ostern im Urlaub und bekam während einer Pause auf einem Autobahnrastplatz einen Kontrollbericht von der Verkehrspolizei wegen fehlender gültiger TÜV-Plakette. Habe jedoch das Kfz pünktlich im Juli 2016 zu HU+AU gegeben und ohne Mängel mit neuem TÜV-Termin 7/2018 zurückbekommen. Es wurde aber vergessen, die neue TÜV-Plakette zu kleben. Dieser Mangel wurde gleich nach dem Urlaub über die Vertragswerkstatt von der Prüfstelle behoben.
    Muss ich trotzdem mit einer Strafe/Bußgeld rechnen?

    Gruß Monika

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Monika,
      da Sie ohne eine gültige TÜV-Plakette gefahren sind, können Sanktionen drohen. Allerdings können Sie gegen den Bescheid Einspruch einlegen, um den Sachverhalt darzulegen. Ob es sich in Ihrem Fall lohnt, sollten Sie zusammen mit einem Rechtsanwalt abwägen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  104. Alexander sagt:

    Hallo zusammen.
    Ich habe heut von der Polizei einen Strafzettel bekommen weil mein Anhänger 600kg UG seit 10.16 kein TÜV mehr hat.
    Jetz der Clou ich hatte ihn hinter meinem Rasentraktor der keine Straßenzulassung hat und fuhr mit ca 6kmh auf dem Gehweg. Wenn ich einen ohne Nummernschilder gehabt hätte , hätt ich dann wegen fahren ohne Zulassung ein Strafzettel bekommen?

  105. Frank sagt:

    Sehr geehrtes Ihr Team von Bußgeldrechner.org,

    Bei meinem Motorrad ist ist der TÜV seit Mai 2012 abgelaufen und wurde schon seit August 2011 (Herzinfarkt) nicht mehr bewegt. Es ist bis heute angemeldet und versichert und steht über den gesamten Zeitraum in einer privaten Scheune.

    Lange Zeit war ich unentschlossen, das Krad wieder in Betrieb zu nehmen bis ich mich nun endlich zum Verkauf entschlossen habe.

    Fall 1:
    Gerne hätte ich es einfach so verkauft, ohne die zum TÜV notwendigen Reparaturen selbst vorzunehmen. Wie ich Ihren Antworten auf andere Fälle entnehme scheint das aussichtslos. Der Käufer würde es irgendwann ummelden wollen (Halterwechsel) und die Behörde käme mit der Strafe auf mich zu – richtig?

    Fall 2:
    Der einzige Weg scheint zu sein: Das Krad selbst reparieren, es auf einem Anhänger zum TÜV zu bringen und erst nach bestandener HU zu verkaufen – richtig?

    Läge in meinem Fall 1 wegen des extrem langen Zeitraumes eine besondere „Schwere der Schuld“ vor, sodass die Strafe höher ausfällt als 60,- und 1 Punkt? Oder gibt es nach dem Überschreiten der 8 Monate keine weitere Staffelung mehr?

    Wäre es möglich in meinen Fall 1 die Ahndung zu verhindern indem man die Sache sozusagen „offiziell“ macht und durch Vorlage des medizinischen Befundes aus 2011 einen womöglich ausreichenden Beweis erbringt, dass ich das Krad seit damals nicht mehr bewegt habe?

    In Antworten zu Fragen, die analog zu meinem Fall 2 stehen, schrieben sie mehrmals, das Der TÜV in der Regel nichts an die Behörde weitergibt. Was genau heiß „in der Regel“? Kann es von Zeit zu Zeit oder abhängig von der jeweiligen Prüfstelle doch vorkommen?

    Käme es in meinem Fall 2 eventuell doch zur Ahndung? Der Käufer muss beim Halterwechsel meine Zulassungsbescheinigung (meinen Fahrzeugschein) vorlegen. In ihr ist ersichtlich, wie weit die beiden letzten Stempel zeitlich auseinander liegen…

    Vielen Dank für Ihre Mühe, mit freundlichen Grüßen

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Frank,

      zu einer umfassenden Rechtsberatung sind wir nicht befugt. Grundsätzlich kann ein Pkw auch ohne Tüv verkauft werden. Am besten informieren Sie sich bezüglich Ihrer Fragen bei einem Anwalt mit Schwerpunkt Verkehrsrecht.

      Ihr Team von Bussgeldrechner.org

  106. Jens S. sagt:

    Hallo,

    ich habe einen Anhänger unter 750 kg. Dieser steht bei mir auf meinem abgeschlossenen Privatgrundstück, aber von außen einsehbar. Ich habe jetzt ein Bußgeld in Höhe von 25 Euro von der Polizei bekommen, da der TÜV des Anhängers abgelaufen ist. Muss ich dieses Zahlen, da der Anhänger ja nicht auf öffentlichen Wegen stand? Vielen Dank für eine Antwort.

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Jens S.,

      für gewöhnlich dürfte ein Bußgeld bei einem abschließbaren Grundstück nicht anfallen.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  107. tobias sagt:

    hallo,

    ich hatte mein auto vor dem haus auf einem parkplatz geparkt.
    der tüv ist seit dezember abgelaufen. nachdem ich aus meinem 3 wöchigen urlaub zurückgekommen bin, hing ein knöllchen am scheibenwischer “ mitteilung über fahrzeugmängel/kontrollaufforderung. Allerdings nur eine verwarnung mit einer frist von 10 tagen. diese konnte ich aufgrund des urlaubs nicht einhalten, laut dem knöllchen informiert die polizei jetzt die verwaltungsbehörde.

    Was habe ich nun zu erwarten ? einfach nur das bußgeld von 25 euro ?

    Danke schonmal für die antwort.

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Tobias,
      zusätzlich zum Bußgeld werden durch die Verwaltungsbehörde nun auch Bearbeitungsgebühren und Auslagen erhoben.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  108. Dirk sagt:

    Mein TÜV war im Januar fällig. Ich habe mein Auto am 30. März beim TÜV Rheinland vorgeführt und nicht bestanden. Den Nachprüftermin bis zum 30. April habe ich nicht wahrgenommen. Kann ich mein Auto noch bußgeldfrei bis zum 30. Juni fahren?

    Vielen Dank für Ihre Antwort.

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Dirk,
      wie Sie selbst geschrieben haben, ist Ihr TÜV seit Januar abgelaufen. Sie sind dazu verpflichtet, für eine gültige Plakette zu sorgen. Daher ist davon auszugehen, dass bereits im Januar die Frist für ein Bußgeld beginnt.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  109. Alex sagt:

    Hallo zusammen
    meine Frage
    TÜV bis 03.2017 am 10.05.17 ein Hinweiszettel der Stadt an der Frontscheibe gehabt

    Wo handschriftlich vermerkt wurde “03.2017 TÜV„ ist das ein Bußgeld was auf mich zukommt oder nur ein freundlicher Hinweis ?

    Den es sind ja noch keine vollen 2 Monate seit 31.03.2017 vor bei

    Vielen Dank

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Alex,
      da uns der Hinweiszettel nicht vorliegt, können wir dazu keine Einschätzung geben.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  110. Nicole sagt:

    Hallo,
    ich habe einen Pferdeanhänger, der seit 4 Jahren in einer Halle steht. TÜV ist lange abgelaufen. Er ist aber noch zugelassen. Steuern und Versicherung habe ich immer bezahlt. Jetzt möchte ich ihn reaktivieren.
    Kann ich damit zum TÜV fahren? Was kann mir passieren?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Nicole,
      wenn Sie mit dem Anhänger auf direktem Weg zum TÜV fahren, haben Sie in der Regel nichts zu befürchten. Allerdings ist es sinnvoll, eine Terminbestätigung oder ähnliches mitzuführen, damit Sie diese im Fall einer Kontrolle vorzeigen können.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  111. Klemens sagt:

    Hallo,

    gelten die Bußgelder auch , wenn ich aus Österreich komme und unsere Plakette 1 Monat überzogen ist?Danke

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Klemens,

      die Bestimmungen zur Hauptuntersuchung gelten nur für Fahrzeuge, die in Deutschland zugelassen sind.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  112. Norbert sagt:

    Hallo, wie verhalte ich mich richtig?
    Mein Schwager ist verstorben und hat einen Boots Trailer in Italien am Gardasee stehen. Das Fahrzeug ist seit 1999 nicht mehr in Deutschland gewesen. Ich muss jetzt diesen Trailer dort abholen. Ich hatte eine Werkstatt vor Ort beauftragt die Verkehrssicherheit zu prüfen, die ist wohl OK. Der Trailer müsste nach Dortmund und ich bin mir jetzt unsicher was bzw. wie ich das mache ohne der Dumme zu sein. MfG Norbert

  113. Heiko R. sagt:

    Hallo,
    habe heute mein defektes Motorrad mit Saisonkennzeichen 04 bis 10 welches die letzten 2 Jahre nur noch im Keller stand abgemeldet. Der TÜV war nur bis April 2015 gültig. Nun wurde ich bei der Zulassungsstelle darauf hingewiesen, dass sie wegen dem abgelaufenen TÜV das RP informieren müssen. Muss ich nun mit Bußgeld und Punkten rechnen ?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Heiko,

      die Strafen für das Überziehen der Hauptuntersuchung können Sie dem obigen Text entnehmen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  114. John sagt:

    Hallo liebes Team,

    der TÜV meines Motorrads ist seit Juni letzten Jahres abgelaufen. Hatte keine Zeit zum Fahren und es stand ein komplettes Jahr angemeldet in der Garage.
    Habe nun einen TÜV-Termin ausgemacht.

    Muss ich mit Bußgeld rechnen, da der TÜV bereits ein Jahr abgelaufen ist?

    Vielen Dank und Grüße

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo John,
      der TÜV selbst erhebt kein Bußgeld. Sollten Sie allerdings in eine Verkehrskontrolle geraten, können 60 Euro und 1 Punkt in Flensburg drohen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  115. Brunhild sagt:

    Kann mein Auto aus Gesundheitlichen Gründen nicht nutzen. Seit 4 Jahren ohne Tüv. Was erwartet mich?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Brunhild,
      ist der TÜV mehr als 8 Monate überzogen, droht laut Bußgeldkatalog ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro und ein Punkt in Flensburg.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  116. Irene sagt:

    Hallo,ich habe im September 2016 das Auto abgemeldet.Der TÜV war im August abgelaufen.Das Auto steht ab dem Zeitpunkt unberührt.Mit welche Kosten muss ich rechnen,wenn ich das Auto wieder anmelden möcthe.
    Mfg Irene

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Irene,
      für die Anmeldung eines Gebrauchtwagens innerhalb des Zulassungsbezirkes werden in der Regel Gebühren von durchschnittlich 11,00 erhoben. Die Kosten für den TÜV variieren je nach Stelle und Bundesland.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  117. VH sagt:

    Hallo,

    ich bin seit Sept. 2016 in Spanien mit meinem Auto, Tüv ist im Januar abgelaufen. Ich habe hier den freiwilligen ITV gemacht (spanischer TÜV). Habe ich unangenehme Konsequenzen in Deutschland zu befürchten, wenn ich mit dem Wagen in Deutschland nicht unterwegs bin? Danke und VG

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo VH,
      Probleme wegen des abgelaufenen TÜVs müssen Sie im Ausland nicht befürchten. Reisen Sie allerdings mit dem Fahrzeug nach Deutschland ein, sollten Sie die Hauptuntersuchung unverzüglich und nahe der Landesgrenze durchführen lassen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  118. Vassili sagt:

    Hallo,ich habe ein Quad und musste zum 10.16 zum tüv da aber mein Quad kaputt war und ich kein geld hatte es zu reparieren kann ich es erst jetzt zum tüv bringen da es jetzt fertig ist 23.06.17.Bekomme ich auch ein punkt es stand in der garage die ganze Zeit.Mfg Vassili

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Vassili,

      wenn Sie das Fahrzeug nicht im öffentlichen Verkehr bewegen oder auf öffentlichen Wegen abstellen, ist eine Anzeige der Ordnungswidrigkeit in der Regel nicht anzunehmen.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  119. Christa P. sagt:

    Mein PKW hatte TÜV-Termin 05/2017. Ich kann aus persönlichen Gründen erst jetzt zur Werkstatt, um die Prüfung durchführen zu lassen. Wie lange habe ich jetzt überzogen (heute ist der 06.07.17)? Bis Ende Juli zwei Monate? Oder zählen Mai und Juni schon als zwei Monate? Was kostet mich das extra? Krieg ich ein evtl. Bußgeld automatisch verpasst oder nur, wenn ein Polizist mich aufhält?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Christa,

      Sie haben zwei Monate überzogen. In aller Regel melden die Mitarbeiter vom TÜV eine Überziehung nicht den Behörden.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  120. Detlef sagt:

    Hallo,.. ich habe die Frist für die HU knap unter zwei Monaten überzogen -Fahrzeug war längere Zeit im Ausland unterweg-. Leider ist eine Neuvorführung erforderlich gewesen, sodass ich nun natürlich über die zwei Monatsgrenze gekommen bin und in Schwerin direckt ein Ticket über 15 € bekommen habe.

    Gut,.. die Beamtin für den ruhenden Verkehr konnte das ja nicht wissen, aber ist mein Verständnis richtig, dass ich ja innerhalb der Fristen bei der HU war und somit das Ticket sich nach einem Einspruch erledigt haben sollte?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Detlef,

      wenn die HU nicht in diesem Zeitraum vollständig abgeschlossen war, ist auch das Verwarnungsgeld gerechtfertigt.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  121. Peter L. sagt:

    Hallo,
    Ich habe einen Fast-Oldtimer Baujahr 1990; der wurde im März 2015 vorübergehend stillgelegt(abgemeldet) und stand bis jetzt in der Garage. Der TÜV ist im April 2015 abgelaufen. Ich habe jetzt mittels Kurzkennzeichen das Auto in die Werkstatt gebracht und möchte es auch dem TÜV vorstellen. Nach bestandener TÜV-Prüfung soll das Auto zugelassen werden. Muß ich jetzt mit erhöhten Prüfgebühren rechnen oder sogar mit einem Bußgeld?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Peter,

      der TÜV erhebt keine Bußgelder. Von einer erhöhten Prüfungsgebühr ist ebenfalls nicht auszugehen.

      – Die Redaktion

  122. Jochen sagt:

    Wenn ich jetzt den Tüv um > 8 Monate überziehe bekomme ich die 60€ + den 1nen Punkt. Jetzt ist aber normalerweise die AU auch um den Betrag überzogen.

    Bekomme ich somit 2 Punkte und 120€ Strafe

    gruß

  123. Rudolf sagt:

    Hallo, ich habe zwei Motorräder, mit einem fahre ich regelmäßig, das andere steht seid 4 oder 5 Jahren – außer einer einzigen Fahrt zum TÜV im April 2014 -angemeldet , versichert und fahrbereit aber ungenutzt in meiner Privatgarage. Die letzte HU wäre also im April 2016 fällig gewesen ; ich bin aber nicht zur HU gefahren, da ich das Motorrad sowieso nicht benutze. Jetzt am 5.7.2017 habe ich das Motorrad ( also mit 15 Monaten abgelaufenem HU ) endlich durch einen Abmeldeservice vorübergehend stilllegen lassen um es zu verkaufen und hatte bereits am nächsten Tag ein Anhörungsformular im Bußgeldverfahren wegen Überschreitung der HU um mehr als 8 Monate im Briefkasten. Ich begründete mein „Vergehen“ damit, das mir nicht bewußt war, daß auch Fahrzeuge, die nicht gefahren werden und auf privatem Grund stehen, aber angemeldet sind auch zur HU müssen. Anhand des km – Standes auf der letzten HU-Bescheinigung und dem jetzigen Km Stand kann ich auch beweisen, daß ich nicht damit gefahren bin…
    (ich weiß selber dass das eigentlich schwachsinnig ist Steuern und Versicherung zu bezahlen und nicht zu fahren, – ich wollte nur das Kennzeichen mit meinen Initialen retten …)
    Heute kam nun der Bußgeldbescheid 88,50 € und ein Punkt, für ein Fahrzeug, das seit drei 3 Jahren ungefahren in der eigenen Garage steht. istdas korrekt oder lohnt es sich, Widerspruch einzulegen ? Müssen auch eingemottete aber angemeldete KfZ HU machen ?
    Danke im Voraus

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Rudolf,

      grundsätzlich können Sie stets innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch bei der Bußgeldbehörde erheben. Ob dies in Ihrem Fall Aussicht auf Erfolg hat, kann ein Anwalt klären. Wir sind an dieser Stelle nicht berechtigt, Rechtsberatung zu erteilen.

      – Die Redaktion

  124. Ilona sagt:

    Liebe Redaktion,

    der TÜV für mein Auto war im Mai 2017 fällig. Vor einer Woche (also Mitte August) bin ich im Urlaub in Sachsen von der Polizei erwischt worden. Fahrzeug war während Stadtbesichtigung auf Parkplatz abgestellt. Als wir wiederkamen, war ein Zettel an der Windschutzscheibe, dass mein TÜV abgelaufen sei, sie mich hiermit auffordern, den TÜV machen zu lassen und dass man dies an die zuständige Zulassungsbehörde melden werde. Heute habe ich nun ein Schreiben meiner zuständigen KFZ-Stelle vom Heimatort bekommen. Darin werde ich aufgefordert, bis in einer Woche einen gültigen TÜV nachzuweisen.
    Es wird darauf hingewiesen, dass ansonsten nach Paragraph 5 Abs. 1 und 2 Fahrzeugzulassungsverordnung das Fahrzeug stillgelegt werden kann, was für mich mit erheblichen Kosten verbunden wäre.

    Jetzt bin ich ganz verwundert: man liest ja immer, dass ein Überschreiten des TÜV von 2-4 Monaten nur ein Verwarngeld von 15 Euro nach sich zieht, aber von Zwangsstilllegung nach 3 Monaten Überschreiten und daraus folgenden Kosten (und in welcher Höhe), ist nirgendwo die Rede.

    Ich bin eigentlich davon ausgegangen, dass ich nur 15 Euro zahlen muss, sonst nichts.
    Ich war bereits in der Werkstatt, die Reparatur würde mehr kosten, als das Auto noch wert ist. Ich komme im Moment aber nicht dazu, mich nach einem neuen Wagen umzusehen.

    Was kann jetzt passieren?

    Gruß, Ilona

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Ilona,
      weißt Ihr Fahrzeug erhebliche Mängel auf, dürfen Sie dieses nicht mehr fahren. Anderenfalls drohen Sanktionen wie die Stilllegung.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  125. Melanie sagt:

    Hallo,
    wir haben einen Anhänger, bei dem der TÜV abgelaufen ist. Dieser steht auf einem Privatgelände und wurde nicht mehr genutzt.

    Jetzt kam die Beanstandung. Ist das rechtens?

    Gruß Melanie

  126. Rustam sagt:

    Kurze Frage
    mein TÜV seit 6 Monaten abgelaufen, (einfach vergessen)
    am 06.09.17 war beim TÜV und habe Bescheinigung erhalten über die Mängel (danach einen Termin beim Werkstatt gemacht) am 07.09.2017 beim Parkplatz hat man mich erwischt und jetzt droht 25 Euro Verwarnungsgeld.
    seit 08.09.2017 sende ich Emails an Verkehrsüberwachung das ich war schon beim TÜV und habe bereits Bescheinigung mit die kann ich 1 Monat noch fahren bis die Mängel im Auto repariert wird. Ist dass richtig oder ich soll das Bussgeld bezahlen
    Danke sehr für Antwort

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Rustam,

      wenn Sie keine gültige Bescheinigung haben, darf das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen geführt oder abgestellt werden. Demnach ist das Bußgeld gerechtfertigt.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  127. Norbert sagt:

    Der Aufschlag von 20% für eine erweitere Überprüfung ist nach § 29 STVZO wie zu Begründen ??
    Wurde dann die HU nicht Ordnungsgemäß durchgeführt ??
    Ich finde in den einschlägigen Vorschriften keine derartige Erläuterung .

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Norbert,
      um welche Art von Ergänzungsuntersuchungen es sich handeln kann, geht unter anderem aus Anlage VIIIa StVZO hervor.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  128. Frank sagt:

    Hallo,Frage:
    darf der HU-Prüfer folgende Dinge als Gravierent bemängeln:
    nachträglich eingebautes Hub-Schiebedach undicht,Fahrertür nur von innen zu öffnen,Luftansaugschlauch Befestigung lose,Hekscheibenwischer ohne Funktion( ich hab einen rechten Außenspiegel!)
    Alle meine Kollegen empfinden die Punkte als kleinkariert und glauben,der will,dass ich ein neues KFZ kaufe

  129. Tim sagt:

    Hallo,
    wenn die HU um „mehr als 8 Monate überzogen“ wird, ist 1 Punkt fällig. Mir ist nicht ganz klar, wann exakt dieser Zeitpunkt eintritt.
    Wenn beispielsweise ein Auto im Januar HU Prüfung gehabt hätte, es wird aber versäumt. Wann beginnt dann der „über 8 Monate“ Zeitraum. September wäre nach meinem Verständnis genau 8 Monate, aber nicht „über“. Ich würde daher sagen, ab 1. Oktober gibts den Punkt, liege ich da richtig?

  130. Sebastian sagt:

    Hallo,
    ist es normal, dass man bei einer Überziehung von unter einem Monat schon mit einem Verwarnungsgeld belegt wird? Fällig war: 10/17 und kontrolliert wurde Mitte November. Verwarnungsgeld von: 15,- Euro wird verlangt!

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Sebastian,
      der Bußgeldkatalog sieht ein Verwarngeld von 15 Euro in der Regel erst vor, wenn die HU für 2 bis 4 Monate überzogen wurde.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  131. Roman sagt:

    Hallo,
    meine KfZ Untersuchung ist seit August 2017 fällig und der Wagen steht seit dem auf dem Privatgelände der KfZ Werkstatt. In diesem Monat nun erreicht mich ein Bußgeld und ein Schreiben der Kreisverwaltung.
    Prinzipiel rechtens ?????

    Gruß

  132. Manuela sagt:

    Hallo liebes Team,

    Ich bin seit September mit meinem TÜV drüber, war jedoch am 6.12.17 bei der HU. Für die Mängel was der TÜV findet, bekommt man ja eine Frsit von einen Monat um sie zu reparieren. Ich weis, dass wenn ich die Frist nicht einhalten, ich die HU nochmals bezahlen muss. Meine Frage jedoch ist, ob die Strafe bei erwischen nach diesem Monat abweicht oder so bleibt als wäre ich nocht nicht beim TÜV gewesen?
    Eine weiter Frage wäre: Was passiert wenn sie mich in Österreich ohne TÜV erwischen ?

    Mit freundlichen Grüßen
    Manuela

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Manuela,

      in der Regel haben die Beamten keine Einsicht, ob Sie schon beim TÜV vorstellig waren oder nicht, demnach ist nicht davon auszugehen, dass die Sanktionen abweichen. Werden Sie im Ausland ohne TÜV erwischt, kann ein Bußgeld ausgesprochen werden.

      Das Team von Bussgeldrechner.org

  133. wiennie sagt:

    Ich habe ein neues Auto bestellt und der Liefertermin dauert leider noch ein paar Wochen. Dadurch ist mein TÜV abgelaufen. Dieses Auto wird allerdings (da Diesel) eh verschrottet. Erwartet mich auch hier ein Bußgeld und muß ich dann zur Prüfung?
    Liebe Grüße und Danke

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo wiennie,

      grundsätzlich gilt, dass Fahrzeuge, die in Betrieb genommen werden, eine gültige HU aufweisen sollten. Wenn Ihr Wagen jedoch planmäßig verschrottet wird und keine schwerwiegenden Mängel aufweist, welche ein Sicherheitsrisiko darstellen, sollte ausnahmsweise davon abgesehen werden können – insofern Sie den Wagen nicht regelmäßig noch benutzen. Ein genaue rechtliche Handhabe gibt es hier jedoch nicht. Bei weiteren Fragen können Sie sich auch an eine Zulassungsstelle oder den TÜV selbst wenden.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  134. Tobias sagt:

    Hallo,
    das Ordnungsamt hat mir ein Verwarnungsschreiben zugeschickt, weil es festgestellt hat, dass ich meinen Termin für die fällige HU um 4 Monate überschritten habe. Die HU habe ich umgehend durchführen lassen, die Plakette wurde zugeteilt und angebracht. Das Schreiben vom OA enthält zusätzlich folgende Aufforderung: „Gültige HU ist binnen 7 Tage Ihrer zust. Zulassungsbehörde vorzulegen“. Können Sie mir sagen, was denn konkret mit „vorlegen“ gemeint ist? Genügt die Zusendung per E-Mail oder wird von der
    Behörde erwartet, dass man dort den HU-Zettel vorzeigt, was im Fall der hiesigen Zuassungsstelle mit nicht unter drei Stunden Wartezeit einherginge.
    Vielen Dank und viele Grüße
    Tobias

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Tobias,

      dies hängt sicherlich von der Behörde selbst ab – dementsprechend sollten Sie vor Ort fragen, was den Bearbeitenden lieber ist.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  135. Michael sagt:

    Hallo, habe mein Tüv um 4 Monate überzogen, war beim TÜV und habe 1 Monat Zeit die Mängel zu beseitigen.
    10 Tage nach dem TÜV Besuch habe ich nun einen Kontrollbericht von der Polizei am Auto, ich habe 7 Tage Zeit zum Tüv zu fahren.
    Nun war ich bei der Polizei und zeigte denen das ich schon 10 tage vor deren
    Kontrollbericht beim TÜV war und das Fahrzeug zum 02.02.2018 noch im Straßenverkehr teilnehmen darf.
    Die sagten mir ist OK aber ein Bußgeld erhalte ich trotzdem.
    Dürfen die mir ein Bußgeld geben ? Ich bin denen doch zuvorgekommen.

    Gruß

    Michael

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Michael,

      diesbezüglich können wir leider kaum eine Einschätzung geben – es kommt darauf an, für was Sie genau ein Bußgeld erhalten haben. War dies wegen den Mängeln an Ihrem Wagen oder wegen Überziehen der Hauptuntersuchung oder gar wegen etwas anderem?

      Wenn Sie sich ungerecht behandelt fühlen, haben die grundsätzlich die Möglichkeit, einen Widerspruch zu erheben.

      Das Team von bussgeldrechner.org

      • Michael sagt:

        danke für Ihtre Antwor.t
        Der Beamte meinte ich erhalte ein Bussgeld wegen TÜV überziehung,
        ich war aber vor derer Kontrolle schon beim TÜV und kann das auch nachweißen.
        Kann es trotzdem ein Bußgeld geben ?

        • bussgeldrechner.org sagt:

          Hallo Michael,

          da zum Zeitpunkt der Kontrolle der TÜV bereits vier Monate fällig war, kann die Polizei dafür auch ein Bußgeld verhängen.

          Das Team von bussgeldrechner.org

          • Michael sagt:

            Das Bussgeld wurde eingestellt da der PKW vor dessen bereits beim TÜV
            vorgestellt wurde, das die HU überzogen war spielte dadurch keine Rolle mehr.

  136. Mandy sagt:

    Guten Abend

    Mein Tüv ist am 31.12.2017 abgelaufen wenn, ich es richtig verstehe müsste ich ab dem 1.3.2018 mit einem Bußgeld und einer erweiterten HU rechnen ist das richtig? Unsere Werkstatt ist Momentan geschlossen wie lange weiß ich leider nicht und leider sind die Ersatzteile schon in der Werkstatt bestellt ist eine kleine ein Mann Firma und der Herr ist auch nicht zu erreichen wir sind momentan auf der suche nach einer neuen Werkstatt.

    Mfg Mandy

  137. Frank sagt:

    Ich habe eine Frage, ist es gerechtfertigt mein Anhänger 750Kg war und ist Defekt gebrochener Boden und Verzogen, bekommt so keinen TÜV. Der TÜV war 4 / 2017 Abgelaufen und stand ab da in meinem Garden und wurde nicht Bewegt. Jetzt habe ich mich Entschlossen einen neuen zu Kaufen. So ging ich auf die Zulassungsstelle (***)Meldete den alten ab und den Neuen an. Jetzt bekomme ich ein Bußgeldbescheid nach dem Anhörungsbogen, wo ich die Situation Erklärte, von 60 EUR und 1 Punkt für das der Anhänger sich nicht im Öffentlichen Verkehrsraum befand Defekt war und ist nur nicht Abgemeldet wurde, bis zur Entscheidung Reparieren oder Neuen Kaufen.
    Das steht doch in keinem Verhältnis mehr diese Strafen mit Punkten, für das Rum stehen.
    Was machen?

  138. Heiko sagt:

    Hallo,
    ich habe einen Anhänger auf einem öffentlichen Parkplatz stehen und den TÜV vergessen (>8 Monate). Der Anhänger wurde lange nicht benutzt. Nun soll ich einen Anhörungsbogen ausfüllen. TÜV habe ich natürlich zwischenzeitlich wieder.
    Was ist zu erwarten?
    Danke

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Heiko,

      wie Sie dem obigen Rechner entnehmen können, müssen Sie mit einem Punkt und einem Bußgeld von 60 Euro rechnen. Diese Angaben sind jedoch ohne Gewähr, da dies auch von der bearbeitenden Stelle abhängt.

      Die Redaktion von bussgeldrechner.org

  139. Tomy sagt:

    Der TÜV an meinem Cabrio, welches ich in der Garage stehen hatte war bereits 1 Jahr abgelaufen. Am 2.3.18 habe ich das Fahrzeug beim TÜV vorgefahren, danach das Auto einer Werkstatt zur Behebung der Mängel übergeben. Diese wurden beseitigt. Die TÜV Plakette wurde nach erfolgter Prüfung in der Werkstatt am 16.3.2018 angebracht. Laut Anhörungsbogen wurde das Fahrzeug am 11.03.2018 im fließenden Verkehr durch zwei als Zeugen benannte Polizeibeamte fotografiert. Eine Kontrolle (Anhalten des Fahrzeuges) durch die Polizei erfolgte nicht, ebenso liegt bislang kein Foto vor.
    Hätte die Polizei den Fahrer bei dem Verstoß nicht anhalten müssen?
    Liegt Seitens des Halters eine Ordnungswidrigkeit vor, wenn der Fahrer nicht zu ermitteln ist?
    Kann in Folge der belegten TÜV-Untersuchungen das Verfahren eingestellt werden?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Tomy,

      in diesem speziellen Fall sollten Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden. Dieser kann Sie umfassend beraten und Ihnen am besten sagen, wie in Ihrer Situation vorzugehen ist.

      Die Redaktion von bussgeldrechner.org

  140. Michael K. sagt:

    Hallo,

    Ich habe mein Fahrzeug aufgrund Nichtnutzung sowie einer um mehr als 8 Monaten überfälligen HU in einer verschlossenen Garage abgestellt. Es wurde jedoch in meiner Abwesenheit von einem Familienangehörigen (der nicht wusste, dass die HU überfällig ist) auf einem wenige 100m entfernten öffentlichen Parkplatz für 2 Tage abgestellt. Dies muss wohl jemandem aufgefallen sein und es folgte eine Meldung an die örtliche Polizei. Niemand war im Auto als es auffiel. Es folgte nun ein Bußgeldbescheid samt 1 Punkt in Flensburg (60 EUR + 23,50 EUR). Den Sachverhalt habe ich bereits auch schriftlich so geäußert. Die Gründe hat die verantwortliche Person bei der Kreisbehörde jedoch nicht gelten lassen. Hafte ich hier tatsächlich als Halter, da ich es nicht unterbunden habe, dass jemand (gegen meinen Willen) das Fahrzeug dort abgestellt hat?

    Gruß

    Michael.

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Michael,

      sofern es um die überzogene HU geht, dann haften Sie als Halter. Schließlich sind Sie ja dafür zuständig, dass der Wagen fristgerecht gewartet wird.

      Die Redaktion von bussgeldrechner.org

  141. Andy sagt:

    Meine Frage betreffend abgelaufener TÜV, wurde bei mir im April festgestellt und Strafgeld waren 15 €. Im Urlaub kam nun ein Schreiben der Zulassungsstelle das Fahrzeug mit Mängelbeseitigung nachzuweisen. 02.07. war das Schreiben , wir aber vom 30.06.- 17.07. in Urlaub sodass die Frist gar nicht einhaltbar war. Ich habe einen Antrag auf Wiedereinsetzungsantrag der Frist gestellt, keine Antwort darauf erhalten aber per Einschreiben von ein und der selben Sachbearbeiterin eine Untersagung des Betriebes des Fahrzeuges bekommen. Was kann ich tun? Fahren darf ich ja nicht mehr und wie komme ich zum TÜV, was kostet das wenn ich trotzdem zum TÜV fahre damit, angemeldet Versicherungstechnisch ist es ja?

  142. martina sagt:

    wer bekommt bei Überschreitung des TÜVs den Punkt, der Fahrer oder der Halter?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Martina,
      in der Regel ist davon auszugehen, dass Halter den Punkt bekommen, da sie für den verkehrssicheren Zustand des Fahrzeugs verantwortlich sind.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  143. Mangeng sagt:

    Hallo,
    ich hatte meine zwei Motorräder, aufgrund anfallende Reparaturen im Schuppen untergestellt bin dann aber nicht zum reparieren gekommen und habe sie auch dort vergessen da ich aufgrund einer Erkrankung nicht motorrad fahren hätte können, dann kamen sie wieder ins Gespräch, aber da ich die anfallenden Reparaturen nicht bewältigen konnte , habe ich sie abgemeldet und anschließend für beide Motorräder ein Bußgeld für fehlenden TÜV seit mehr als 8 Monate bekommen, nun meine frage, sie wurden nie ohne TÜV im Straßenverkehr bewegt und stehen Reparaturbedürftig im Schuppen es wurden nur die kennzeichen zum abmelden mitgenommen, muss ich das Bußgeld zahlen, obwohl sie auf privaten Grundstück stehen und nicht ohne TÜV bewegt wurden ?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Mangeng,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  144. Steve sagt:

    Hallo team bußgeldrechner,

    ich habe fast die hälfte aller kommentare gelesen, aber meine frage ist scheinbar noch nicht dabei.
    Sie schrieben zwar, dass ein pkw bei überzogenem tüv als äußerste maßnahme stillgelegt werden kann, allerdings nicht, ab wann man dies befürchten muss und wie hoch die folgenden kosten (abschleppen + strafe + verwaltungsgebühr) UNGEFÄHR wären.
    Kann man dazu eine ungefähre Auskunft geben, oder ist das nicht klar geregelt ?

    mfg

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Steve,
      uns liegen dazu keine genauen Informationen vor. Die Einschätzung liegt somit wohl im Ermessen der Beamten und wird zudem von den Umständen beeinflusst.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  145. Steve sagt:

    ZUSATZFRAGE: Ist der Führerschein bei weniger als 3 Jahren überzogener Tüv-Dauer in Gefahr, oder kann es maximal ein paar Punkte in Flensburg geben ?

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Steve,
      eine pauschale Einschätzung ist uns hierzu nicht möglich. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  146. Dennis sagt:

    Hallo an das Team von Bußgeldrechner,

    wir haben kürzlich ein Fahrzeug verkauft, welches nun seit 2 Jahren auf einem abgeschlossenen Privatgelände stand, da es defekt war – aber angemeldet und zugelassen.
    Es wurde also seit Jahren nicht auf öffentlichen Straßen geparkt oder bewegt.
    Die HU ist also seit mehr als 8 Monaten abgelaufen.
    Bei der Abmeldung des KFZ fiel das natürlich sofort auf und es flatterte nun ein Bußgeldbescheid ins Haus mit 88,50 € und 1 Punkt gab es auch noch.

    Ist das so Rechtens?
    Es gäbe auch Zeugen die bestätigen können, dass das Fahrzeug nicht bewegt wurde.

    Im Voraus vielen Dank für die Mühe und Antwort.

    Beste Grüße aus Hessen
    Dennis

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Dennis,
      Einspruch gegen den Bußgeldbescheid können Sie immer innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Bescheids einlegen. Ob es sich in Ihrem Fall lohnt, sollten Sie zusammen mit einem Rechtsanwalt abwägen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  147. J. B. sagt:

    Hallo, wir mussten unseren Wohnwagen seit 2018 in Italien lassen. Tüv ist seit August 2018 abgelaufen. Nun wollen wir unseren Wohnwagen nach dem Urlaub wieder mit nachhause nehmen. Wie teuer wird hier ein Bußgeld? Gibt es auch einen Punkt? Lohnt sich ggf ein kurzzeitkennzeichen, da wir in Italien keinen TÜV gemacht bekommen.
    Danke lg

  148. Sindy sagt:

    Hallo, wir haben ein Quad in der Garage stehen ,dass nicht fahrbereit ist und haben uns darum auch nicht mehr gekümmert (es wurde nicht damit gefahren) allerdings habe ich jetzt mit bekommen ,dass der Tüv über 2 Jahre abgelaufen ist . Wir wollen das Quad abmelden . Geht das ohne Tüv ? Passiert da was ? Was würde auf uns zu kommen ? Liebe Grüße

  149. Timo S. sagt:

    Wir haben an einem Traktor 2 Jahre den Tüv überzogen. Er hatte einen Motorschaden, wir haben einfach vergessen ihn abzumelden. Bei der Abmeldung kam nun ein Schreiben über 60€ + Gebühr und einen Punkt in Flensburg. Wenn wir ohne Tüv gefahren wären, könnte ich das verstehen, aber wir haben ihn nur abgemeldet und er stand seit Jahren. Ist das rechtens?

    Gruß Timo

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Timo,

      auch ein ungenutztes Fahrzeug muss, solange es in Deutschland zugelassen ist, regelmäßig zur Hauptuntersuchung.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  150. Peter B. sagt:

    Hallo !!!
    An mein Fahrzeug ist der TÜV überfällig und da es vor meinem Haus steht, habe ich einen Bußgeldbescheid bekommen.
    Zusätzlich bekamm ich einen Bescheid der Stadt, in dem ich aufgefordert werde, entweder einen aktuellen TÜV-Bericht oder eine Abmeldebescheinigung
    vorzulegen.
    Nun habe ich das Fahrzeug in eine Garage verfrachtet.

    Meine Frage:
    Kann die Behörde mich trotzdem zwingen das KFZ abzumelden ?
    Es ist doch jetzt aus dem öffentlichen Verkehrsraum entfernt und befindet sich auf privatem Grund in einem nicht öffentlich zugängigen Raum (Garage).

  151. Sascha sagt:

    Frage! habe ein 125ccm kraftrad gekauft das seit dem 15.11.2018 abgemeldet ist und tüv bis 04.19 hatte welche kosten kommen auf mich zu wegen neuer hu

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Sascha,
      die Preise für eine HU können je anch Anbieter und Wohnort variieren. Dabei sollten Sie rund 75 Euro einplanen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  152. Armin sagt:

    Hallo, ich habe meinen Boots -trailer in Kroatien gelassen. Hat noch TÜV bis 04/20. Ende August 2020 möchte ich es wieder (Anhänger mit Boot) nach Deutschland bringen. Bekomme ich Probleme wenn ich die Grenze passiere?
    Dankeschön

    • bussgeldrechner.org sagt:

      Hallo Armin,
      in der Regel müssen Sie den Anhänger in Deutschland umgehend zur Hauptuntersuchung vorführen. Hierfür empfiehlt sich eine Werkstatt in der Nähe der Grenze.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  153. Jörg sagt:

    Hallo, ich hatte am 2.6. ein Bußgeld erhalten, weil der TÜV für 4-8 Monate überschritten war.
    Am 3.6. habe ich beim TÜV einen Termin für den 18.6. gemacht.
    Am 9.6. habe ich das Bußgeld überwiesen. Eine Frist war übrigens auf der Verwarnung nicht vermerkt.
    Am 12.6. bekam ich ein Schreiben der Zulassungsbehörde mit der „Aufforderung zur Beseitigung von Fahrzeugmängel – HU Überschreitung“. Hier wird eine Frist von von 14 Tagen genannt.
    Jetzt frage ich mich, wieso die Zulassungsstelle jetzt noch einmal zusätzlich 10,20€ haben möchte. Das ist doch völlig unnötig, da ich nach bekannt werden relativ zügig gehandelt hatte. Wieso sind die überhaupt eingebunden worden?
    Muss das sein?
    gruß

  154. G.S. sagt:

    Ich hatte die Ansage von Herrn Scheuer missverstanden und die HU bei meinem Fahrzeug ca. 3,5 Monate überzogen.
    Von dem Ordnungsamt habe dann eine Verwarnung in Höhe von 15 Euro bekommen.
    Dieses zahlte ich versehentlich aber 5 Tage zu spät.
    Eine Woche später bekam ich einen Bussgeldbescheid (ca. 45 Euro) und am gleichen Tag auch einen zweiten Brief mit einer Frist zum Zahlen des Bussgeldbescheids innerhalb einer Woche.

    Ist dieser zweite Brief zulässig? Werden hier nicht die Gesetzlichen Fristen umgangen?
    Kann der Bußgeldbescheid angefochten werden?

    Danke schon mal im Voraus

    Grüße

  155. Marco sagt:

    Situation: HU abgelaufen Dez 2020.
    Ich war u.a. krank… konnte erst am 22. Feb 2021 hin. Leider wuirden 2 Mängel gefunden, davon einen EM. Keine Plakette.
    –> Nachprüffrist 4 Wochen.
    Ersatzteile mußten beschafft werden, Auto ist 20 Jahre alt.
    Erwischt worden vom Ordnungsamt 2 Wochen später Anfang März.
    15 eur Verwandgeld bekommen. Widerspruch eingelegt, weil ich ja innerhalb der 2 Monate beim TÜV war. Der Bericht vom 22. Feb wurde hin geschickt.
    Hab dann die Plakette bekommen 3 Tage später.
    Widerspruch wurde abgelehnt.
    Grund: Wäre innerhalb der 2 Monate nicht bei der HU gewesen.
    Stimmt aber nicht, war ja da, hab nur keine Plakette bekommen.
    .
    In der StVZO §29 steht (sp lese ich das) dass man innerhalb der 2 Monate beim TÜV gewesen sein muss, nicht: dass man eine Plakette gekommen muss.
    Wat nu?
    Danke

  156. Uta sagt:

    Ich habe ein Anhänger mit abgelaufenen TÜV ( 24 Monate,) der steht auf einem privaten Grundstück.
    Jetzt kam ein Anhörungsbogen zur Stellungnahme von der Stadt.

    Kfz Kennzeichen ist dran.

    Gesehen,( durch unerlaubt betreten des Grundstücks) des Ordnungsamtes.

    Frage. Dürfen die das prüfen?
    Darf ich ein Pkw Anhänger ohne TÜV auf dem privaten Grundstück abstellen?
    Versicherungen und Steuer sind bezahlt.
    Hänger wurde wenn nur, da er in Garageneinfahrt steht, innerhalb dieser bewegt bzw auf die direkt angrenzend Wiese geschoben.

    Danke für eine Nachricht.
    VG Uta

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