Geblitzt mit Fahrverbot: Wann ist der Führerschein weg?
Letzte Aktualisierung am: 21. Mai 2026
Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten
FAQ: Geblitzt mit Fahrverbot
Innerorts droht ein Fahrverbot, wenn Sie 31 km/h zu schnell fahren. Ab wann ein Fahrverbot für zwei oder drei Monate möglich ist, lesen Sie hier.
Außerorts müssen Sie ab 41 km/h zu viel mit einem einmonatigen Fahrverbot rechnen. Was für Gespanne und Lkw gilt, haben wir hier zusammengefasst.
Gelten Fahrer als Wiederholungstäter, kann ein Fahrverbot drohen, wenn sie mehrfach im Jahr geblitzt werden. Gleiches gilt, wenn die Behörde von einer Beharrlichkeit ausgeht. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Inhaltsverzeichnis
Geblitzt: Ab wann ist ein Fahrverbot möglich?

Ein Fahrverbot gehört zu den verkehrsrechtlichen Maßnahmen, die bei einer Ordnungswidrigkeit möglich sind. Werden Fahrer beispielsweise wegen zu hoher Geschwindigkeit geblitzt, ist ein Fahrverbot ab bestimmten Überschreitungen im Bußgeldkatalog vorgesehen. Gleiches gilt, wenn Sie bei Rot geblitzt werden oder wiederholt auffällig werden.
Einer der häufigsten Gründe für ein Fahrverbot ist überhöhte Geschwindigkeit. Aber ab wann müssen Verkehrsteilnehmer damit rechnen, dass der Führerschein für eine gewisse Zeit weg ist? Ob Sie nun innerorts oder außerorts geblitzt wurden, ab wann ein Fahrverbot droht, hängt immer von der gefahrenen Geschwindigkeit ab. Der Ort der Überschreitung ist allerdings von Bedeutung, wenn es darum geht, welche Überschreitung zu einem Fahrverbot führt.
Grundsätzlich gilt gemäß dem Bußgeldkatalog Folgendes:
- innerorts ab 31 km/h zu schnell ein Monat Fahrverbot
- innerorts ab 51 km/h zu schnell zwei Monate Fahrverbot
- innerorts über 61 km/h zu schnell drei Monate Fahrverbot
- außerorts ab 41 km/h zu schnell ein Monat Fahrverbot
- außerorts ab 61 km/h zu schnell zwei Monate Fahrverbot
- außerorts über 70 km/h zu schnell drei Monate Fahrverbot
Werden Sie mit einem Anhänger oder in einem Lkw geblitzt, droht ein Fahrverbot bereits bei geringeren Geschwindigkeiten. Außerorts ist das ab einer Überschreitung von 31 km/h der Fall. Innerorts wird ein Fahrverbot in der Regel ab 26 km/h zu viel verhängt.
Übrigens: Werden Sie mit dem Firmenwagen geblitzt, ist ein Fahrverbot ebenfalls möglich. Und zwar dann, wenn Sie als Fahrer identifiziert werden können. Ist der Verstoß also eindeutig nachweisbar, müssen Fahrer die Sanktionen tragen.
Bei Rot geblitzt: Ist ein Fahrverbot wahrscheinlich?

Eine rote Ampel hat Sie geblitzt? Ein Fahrverbot droht, wenn es durch den Verstoß zu einer Gefährdung oder einem Unfall kommt. Das gilt sowohl für einen einfachen als auch für einen qualifizierten Rotlichtverstoß.
Bei letzterem müssen sie in jedem Fall mit einem einmonatigen Fahrverbot rechnen. Ist die Ampel länger als eine Sekunde rot und werden Sie beim Überfahren geblitzt, wird das Fahrverbot auch ohne Gefährdung oder Unfall verhängt.
Geblitzt mit Handy: Wann ein Fahrverbot verhängt wird
Die Gefährdung anderer oder ein Unfall spielen auch beim Handy am Steuer eine Rolle, wenn es ums Fahrverbot geht. Ein Handyverstoß alleine führt nicht dazu, dass sie den Führerschein abgeben müssen.
Verursachen Sie jedoch eine Gefährdung oder einen Unfall und wurden mit dem Handy geblitzt, kann ein Fahrverbot möglich sein. Und zwar dann, wenn sich der Hergang auf die Handynutzung zurückführen lässt. In diesen Fällen müssen Sie den Führerschein für einen Monat abgeben.
Geblitzt trotz Fahrverbot: Ein Strafe droht
Wurden Sie geblitzt, ist das Fahrverbot in der Regel anzutreten. Sie müssen Ihren Führerschein in Verwahrung bei der zuständigen Behörde geben und dürfen in dieser Zeit kein fahrerlaubnispflichtiges Fahrzeug führen.

Setzen Sie sich dennoch hinters Steuer, handelt es sich nicht mehr um eine Ordnungswidrigkeit. Sie machen sich strafbar. Das heißt, es droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Werden Sie also während einem Fahrverbot geblitzt, hat das strafrechtliche Konsequenzen.
Zusätzlich zum Strafmaß nach StGB werden aufgrund der Straftat drei Punkte im Fahreignungsregister eingetragen. Verursachen Sie einen Unfall, entfällt zudem der Versicherungsschutz und Sie müssen die Kosten tragen.
In bestimmten Ausnahmefällen ist es möglich, wenn Sie geblitzt wurden, ein Fahrverbot zu umgehen. Dies hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Ob Sie einen Härtefall geltend machen können oder andere Umstände eine Umwandlung des Fahrverbots in ein höheres Bußgeld ermöglichen, sollten Sie mit einem Anwalt abklären. Sie haben grundsätzlich das Recht, gegen den Bußgeldbescheid mit dem Fahrverbot Einspruch einzulegen.
Wiederholt geblitzt: Ein Fahrverbot ist möglich
Unangenehm kann es werden, wenn Sie nach einem Fahrverbot erneut geblitzt werden. Je nach Verstoß können Sie als Wiederholungstäter gelten. Dann ist es auch möglich, wenn Sie mit geringeren Geschwindigkeitsverstößen geblitzt werden, ein Fahrverbot zu erhalten.

Werden Sie zum Beispiel zweimal im Jahr hintereinander geblitzt, ist ein Fahrverbot in der Regel möglich, wenn beide Überschreitungen mehr als 26 km/h betragen. Hier müssen Sie den Führerschein dann für einen Monat abgeben.
Werden Sie mehrfach geblitzt, ist ein Fahrverbot eine mögliche Sanktion, auch bei Verstößen, die an sich kein Fahrverbot bedeuten würden. Mehrere kleinere Verstöße oder bei wiederholten einfachen Rotlichtverstößen kann also am Ende ein Fahrverbot stehen. Und zwar dann, wenn Ihnen die Behörde Beharrlichkeit zur Last legt.
Die rechtliche Grundlage hierfür bildet § 25 Straßenverkehrsgesetz (StVG). In diesem ist Folgendes definiert:
„Wird gegen den Betroffenen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 24, die er unter grober oder beharrlicher Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat, eine Geldbuße festgesetzt, so kann ihm die Verwaltungsbehörde oder das Gericht in der Bußgeldentscheidung für die Dauer von einem Monat bis zu drei Monaten verbieten, im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge jeder oder einer bestimmten Art zu führen. Wird gegen den Betroffenen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 24a eine Geldbuße festgesetzt, so ist in der Regel auch ein Fahrverbot anzuordnen.“
