Punkteregelung: Wissenswertes zum Flensburger Punktesystem

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 16. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Ab wann gilt die neue Punkteregelung in Flensburg?

Punkte in Flensburg: Die neue Punkteregelung gilt seit Mai 2014.
Punkte in Flensburg: Die neue Punkteregelung gilt seit Mai 2014.

Kraftfahrer, die gegen geltendes Verkehrsrecht verstoßen und dabei erwischt werden, müssen mit Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog rechnen.

Diese können aus einem Bußgeld, Punkten in Flensburg und in schweren Fällen sogar aus einem Fahrverbot bzw. der Entziehung der Fahrerlaubnis bestehen.

Um für mehr Transparenz und Verständ­nis unter auffällig gewordenen Fahrern zu sorgen, wurde das Flensburger Punktesystem in der Vergangenheit einer Reformation unterzogen. Seit dem 1. Mai 2014 gilt daher eine neue Punkteregelung. Alles was Sie dazu wissen müssen, finden Sie im Ratgeber.

FAQ: Punkteregelung

Wie viele Punkte können für Verstöße im Straßenverkehr ausgesprochen werden?

Es können bis zu drei Punkte in Flensburg auf einmal ausgesprochen werden. Es gibt zahlreiche Verstöße, bei denen aufgrund einer erheblichen Schwere neben einem Bußgeld auch Punkte verhängt werden können. Infos zu den häufigsten Verkehrsverstößen und den drohenden Punkten finden Sie auf den folgenden Seiten:

Punkte für Geschwindigkeitsüberschreitungen
Punkte für Halte- & Parkverstöße
Punkte für Abstandsverstöße
Punkte für Rotlichtverstöße
Punkte fürs Telefonieren am Steuer

Welche Konsequenzen haben Punkte in Flensburg?

Welche Konsequenzen die Eintragungen in Flensburg nach sich ziehen können, erfahren Sie hier.

Wann verfallen Eintragungen gemäß Punkteregelung?

Haben Sie einen Punkt erhalten, verfällt dieser nach einem Jahr. Zwei Punkte werden nach fünf Jahren gelöscht, drei nach zehn Jahren.

Wie kann man Punkte in Flensburg abfragen?
Hier erfahren Sie mehr zu den Optionen bei der Punkteabfrage.

Die neue Punkteregelung im Verkehr

Bereits seit 1958 obliegt die Verwaltung der Punkte in Flensburg dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Eintragungen wurden zur damaligen Zeit noch in Papierform in riesigen Archiven aufbewahrt, heutzutage ist längst alles elektronisch abgespeichert. Doch nicht nur das hat sich geändert: Da das alte System relativ undurchsichtig und kompliziert war, wurde 2014 eine neue Punkteregelung eingeführt.

Punkte in Flensburg werden seitdem nicht mehr im Verkehrszentralregister (VZR) eingetragen, sondern im sogenannten Fahreignungsregister (FAER). Weiterhin müssen Verkehrssünder im Regelfall erst dann mit Punkten rechnen, wenn der jeweilige Verstoß laut Bußgeldkatalog ein Bußgeld von mehr als 60 Euro nach sich zieht und eine Gefährdung der Verkehrssicherheit mit sich brachte.

Gemäß der neuen Punkteregelung ist bei maximal 8 Punkten Schluss.
Gemäß der neuen Punkteregelung ist bei maximal 8 Punkten Schluss.

Außerdem angepasst wurde die maximale Anzahl auf dem Punktekonto: Gemäß der neuen Punkteregel in Flensburg liegt diese seitdem nicht mehr bei 18, sondern bei höchstens 8 Punkten.

Dieser Schritt machte logischerweise eine Übertragung und Umrechnung der alten Eintragungen auf das neue System notwendig, die wie folgt aussieht:

Punkte­regelung altPunkte­regelung neu
1 bis 3 Punkte1 Punkt
4 bis 5 Punkte2 Punkte
6 bis 7 Punkte3 Punkte
8 bis 10 Punkte4 Punkte
11 bis 13 Punkte5 Punkte
14 bis 15 Punkte6 Punkte
16 bis 17 Punkte7 Punkte
18 Punkte8 Punkte

Wann drohen wie viele Punkte gemäß neuer Regelung?

Der neuen Punkteregelung zufolge müssen sich Kraftfahrer nach einem Verstoß im Straßenverkehr auf maximal 3 Punkte auf einmal einstellen. Doch bei welchen Zuwiderhandlungen werden wie viele Punkte in Flensburg fällig?

  • Eine schwere Ordnungswidrigkeit wird mit 1 Punkt sanktioniert.
  • Straftaten ohne oder mit Fahrverbot und Ordnungswidrigkeiten mit Fahrverbot, bei denen es zu einer besonderen Gefährdung der Verkehrssicherheit kam, ziehen 2 Punkte nach sich.
  • 3 Punkte kommen bei Straftaten mit Fahrerlaubnisentzug auf den jeweiligen Fahrer zu. Sobald 3 Punkte auf einmal fällig werden, wird also laut der neuen Punkteregelung der Führerschein direkt entzogen.

Neuregelung: Wie viele Punkte in Flensburg welche Konsequenz haben

Je nachdem, wie schwer Ihr Punktekonto belastet ist, kommen unterschiedliche Konsequenzen auf Sie als Kraftfahrer zu. Sowohl vor als auch nach der Einführung der neuen Punkteregelung können diese an einem speziellen Punkte-Tacho abgelesen werden, der wie eine Ampel in die Stufen grün, gelb, rot und schwarz gegliedert ist. Es handelt sich dabei um ein sogenanntes Fahreignungs-Bewertungssystem, welches folgendermaßen aufgebaut ist:

Je nachdem, wie voll Ihr Punktekonto ist, sieht die Punkteregelung andere Konsequenzen vor.
Je nachdem, wie voll Ihr Punktekonto ist, sieht die Punkteregelung andere Konsequenzen vor.
  1. Vormerkung (Stufe grün): In dieser Stufe befinden sich Kraftfahrer, deren Konto 1 bis 3 Punkte aufweist. Mit weiteren Maßnahmen ist in diesem Bereich noch nicht zu rechnen.
  2. Ermahnung (Stufe gelb): Bei 4 oder 5 Punkten erhalten Kraftfahrer gemäß der neuen Punkteregelung eine kostenpflichtige schriftliche Ermahnung. Das KBA informiert sie normalerweise in dieser Stufe außerdem über die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar, womit sie 1 Punkt abbauen können. Diese Option besteht allerdings nur, wenn der betroffene Fahrer in 5 Jahren noch kein Seminar dieser Art absolviert und nicht mehr als 5 Punkte in Flensburg hat.
  3. Verwarnung (Stufe rot): Sie haben als Autofahrer bereits 6 oder 7 Punkte? Der neuen Regelung in Flensburg zufolge droht Ihnen hier eine kostenpflichtige schriftliche Verwarnung. Auch in dieser Stufe werden Sie über eine mögliche Teilnahme an einem Fahreignungsseminar aufgeklärt. Sie können dadurch allerdings keine Punkte mehr abbauen, sondern lediglich beweisen, dass Sie Ihr Verhalten im Verkehr ändern möchten.
  4. Entziehung der Fahrerlaubnis (Stufe schwarz): Laut der neuen Punkteregelung ist bei 8 Punkten das Maß endgültig voll und Sie müssen sich von Ihrem Führerschein verabschieden. Hinzu kommt eine Sperrfrist von mindestens 6 Monaten, innerhalb der Ihnen keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf.

Punkte in Flensburg: Der Verfall vor der Neuregelung

Eine Regelmissachtung im Verkehr, die Punkte in Flensburg nach sich zieht, wird Ihnen nicht lebenslang vorgehalten. Innerhalb festgelegter Fristen kommt es dazu, dass erteilte Punkte in Flensburg verfallen. Vor der Neuregelung fanden die folgenden Verjährungsfristen Anwendung:

  • Bei Punkten aufgrund einer Ordnungswidrigkeit trat die Verjährung nach 2 Jahren ein.
  • Punkte aufgrund einer Straftat verfielen der alten Punkteregelung zufolge nach 5 Jahren.
  • Bei Punkten aufgrund einer Straftat mit Fahrerlaubnisentzug kam es nach 10 Jahren zum Verfall.
Neue Verkehrspunkte: Laut Regelung beeinflussen sie die alten nicht mehr.
Neue Verkehrspunkte: Laut Regelung beeinflussen sie die alten nicht mehr.

Die wohl größte Veränderung in Bezug auf die Verjährung der Punkte in Flensburg: Die alte Regelung besagte, dass neue und alte Punkte sich gegenseitig beeinflussen. So sorgten neue Punkte laut dieser Regel dafür, dass der gesamte Prozess der Verjährung der alten Punkte zum Erliegen kam und von neuem beginnen musste. Dem ist seit der Einführung der neuen Punkteregelung jedoch nicht mehr so: Jeder Punkt verjährt für sich selbst.

Wichtig: Wurden vor der neuen Regelung Punkte in Flensburg erteilt (also vor dem 1. Mai 2014), so verfallen diese auch noch nach den alten Tilgungsfristen. Alte Punkte werden allerdings durch neu hinzukommende ebenfalls nicht beeinflusst.

Die Verjährung der Punkte in Flensburg nach der Neuregelung

Seitdem die neue Punkteregelung in Kraft ist, verfallen Punkte nach den folgenden Tilgungsfristen:

  • 1 Punkt in Flensburg verfällt nach 2,5 Jahren.
  • Bei 2 Punkten findet die Verjährung nach 5 Jahren statt.
  • 10 Jahre dauert es, bis 3 Punkte verfallen.

Doch Vorsicht: Selbst wenn 2,5, 5 oder 10 Jahre vergangen sind und die Eintragungen eigentlich verjährt sein müssten, bleibt der Löschvorgang aufgrund der sogenannten Überliegefrist noch ein weiteres Jahr im FAER gespeichert. Es handelt sich dabei dementsprechend um eine Verlängerung der Tilgung um ein Jahr. Begründet ist dieser Teil der neuen Punkteregelung darin, dass Sie sich einen neuen Verstoß geleistet haben könnten, der mit Punkten sanktioniert wird, noch bevor die vorherigen Eintragungen gelöscht wurden.

Diese könnten dementsprechend für die neue Zuwiderhandlung noch relevant sein. Sind Sie sich als Kraftfahrer unsicher darüber, wie viele Punkte sich auf Ihrem Konto in Flensburg befinden, können Sie sich an das KBA wenden und eine Punkteabfrage vornehmen lassen. Jeder Fahrer hat in der Regel das Recht auf eine kostenlose Auskunft.

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

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