LWS-Prellung: Schmerzensgeld für Verletzungen an der Lendenwirbelsäule

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 16. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Prellungen sind oft schmerzhafter als Knochenbrüche

Wann können Sie bei einer LWS-Prellung Schmerzensgeld beantragen?
Wann können Sie bei einer LWS-Prellung Schmerzensgeld beantragen?

Plötzliche, heftige und stauchende Bewegungen bei einem Unfall führen nicht selten zu Prellungen. Dabei wird das Gewebe an der betroffenen Stelle gequetscht, was wiederum Schäden an Muskeln, Sehnen und Bändern nach sich ziehen kann.

Eine Prellung an der Lendenwirbelsäule (LWS) sollten Betroffene in jedem Fall ernst nehmen. Bleibende Schäden nach einer LWS-Prellung sind glücklicherweise eher selten.

Allerdings verläuft das Rücken­mark in der Wirbelsäule, weshalb die Möglichkeit eines dauerhaften Schadens von einem Arzt bzw. im Krankenhaus ausgeschlossen werden sollte. Eine Prellung bedeutet für Geschädigte oft große Schmerzen; selbst ein Knochenbruch wird teilweise als weniger schmerzhaft beschrieben.

Wann Sie bei einer LWS-Prellung Schmerzensgeld beantragen können und wie hoch die Entschädigungssumme ungefähr ausfällt, erfahren Sie im Ratgeber.

FAQ: Schmerzensgeld für Verletzungen an der Lendenwirbelsäule

Wann habe ich Anspruch auf Schmerzensgeld?

Nach einem Unfall haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld, wenn Sie unverschuldet in den Unfall involviert und verletzt worden sind.

Wie hoch ist das Schmerzensgeld bei einer LWS-Prellung?

Wie hoch das Schmerzensgeld ist, kann pauschal nicht gesagt werden. Es handelt sich immer um Einzelfallentscheidungen. Wie viel Schmerzensgeld in anderen Verhandlungen bei LWS-Prellungen vereinbart wurden, finden Sie in dieser Schmerzensgeldtabelle.

Wer kommt für das Schmerzensgeld auf?

Die Versicherung des Unfallverursachers muss für das Schmerzensgeld aufkommen.

Wann gibt es nach einer LWS-Prellung Schmerzensgeld?

Der Anspruch auf Schmerzensgeld ist in § 253 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) festgehalten. Demzufolge können Betroffene eine Entschädigungssumme geltend machen, wenn ihre körperliche oder gesundheitliche Unversehrtheit durch eine dritte Person geschädigt wurde.

Bei einer LWS-Prellung kann demnach Schmerzensgeld beansprucht werden, wenn diese bei einem unverschuldeten Unfall durch eine Fremdeinwirkung entstand. Die Versicherung des Unfallverursachers muss in diesem Fall für das Schmerzensgeld aufkommen.

Wie viel Schmerzensgeld bei einer LWS-Prellung zu erwarten ist

Die Höhe vom Schmerzensgeld bei einer LWS-Prellung muss je nach Einzelfall bestimmt werden.
Die Höhe vom Schmerzensgeld bei einer LWS-Prellung muss je nach Einzelfall bestimmt werden.

Um bei einer LWS-Prellung das Schmerzensgeld bzw. seine Höhe zu beziffern, bedarf es stets einer individuellen Einzelfallentscheidung.

Ausschlaggebend sind beispielsweise die Intensität der Verletzung, die Dauer der ärztlichen Behandlung sowie mögliche Dauerschäden.

Um das Schmerzensgeld bei Prellungen zu bestimmen, wird eine sogenannte Schmerzensgeldtabelle benutzt.

In dieser sind vergangene Urteile und die dazugehörigen Entschädigungssummen festgehalten, die bei Verletzungen oder Schmerzen ähnlicher Art gezahlt werden mussten. Möchten Geschädigte bei einer LWS-Prellung Schmerzensgeld beanspruchen, sollten sie zur Unterstützung einen Anwalt konsultieren, um bei der Höhe der Summe nicht benachteiligt zu werden. Der folgende Auszug einer Schmerzensgeldtabelle kann Ihnen zumindest eine grobe Orientierung bieten:

VerletzungSchmer­zensgeld­summeGericht / Jahr (Akten­zeichen)
LWS-Prellung, BWS-Prellung, mittel­schweres HWS-Syndrom (Schleuder­trauma)3.000 EuroOLG Saar­brücken / 2013
(Az. 4 U 587/10)
LWS-Prellung und -Zerrung, HWS-Zerrungca. 1.500 EuroLG Dort­mund / 2001
(Az. 21 O 189/99)
Schädel­prellung, HWS-Prellung, LWS-Prellung, Becken­prellung, Knie­prellung und Schürf­wunden am Knieca. 500 EuroLG Gießen / 2001
(Az. 4 O 345/00)
Becken­prellungen, Nieren­prellung und Prellungen der Lenden­regionca. 1.480 EuroAG Augs­burg / 1986
(Az. C 772/85)
HWS-Prellung mit Aus­strahlung auf den Bereich der Brust- und Lenden­wirbelca. 1.000 EuroAG Tübingen / 1991
(Az. 7 C 544/91)
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Über den Autor

Autor
Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

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