LAVEG – Geschwindigkeitsmessung per Lasermessgerät

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 6. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Das Wichtigste über das Messgerät LAVEG

LAVEG ist eine sogenannte Laserpistole.
LAVEG ist eine sogenannte Laserpistole.

Es gibt zahlreiche Methoden, mit welchen die Polizei die Messung der Geschwindigkeit durchführen kann.

Klassischerweise kommen Radarmessgeräte zum Einsatz, allerdings werden Lichtschranken-, Piezosensoren- und Video-Messverfahren immer beliebter. Gemessen wird aber auch mit Laser. Während Blitzer auf Basis von z. B. Radartechnologie ein Foto als Beweis schießen, wird bei Messungen mit Laserpistolen wie LAVEG auf ein Bild verzichtet.

Stattdessen werden die gemessenen Fahrzeuge mit überhöhter Geschwindigkeit direkt aus dem Verkehr gewunken. Im Anschluss erfolgt die Anhörung durch die Messbeamten. Danach muss der Bußgeldbescheid die betroffenen Verkehrssünder innerhalb einer Frist von drei Monaten erreichen, andernfalls gilt die Tat als verjährt.

FAQ: LAVEG

Wann kommt das LAVEG zum Einsatz?

Dieser Blitzer findet ausschließlich bei der mobilen Geschwindigkeitsmessung Anwendung.

Welche Messfehler können beim LAVEG auftreten?

Da dieses Messgerät keine Blitzerfotos anfertigt, muss das Messprotokoll akkurat geführt werden. Zudem kann die Zielungenauigkeit eine Fehlerquelle darstellen.

Wie gehe ich gegen Messfehler vor?

Liegt ein Messfehler vor, können Sie grundsätzlich gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen. Dazu haben Sie nach Erhalt des Schreibens zwei Wochen Zeit.

Funktionsweise der Messung mit LAVEG

Mit einem Lasermessgerät kann die Geschwindigkeit bestimmt werden.
Mit einem Lasermessgerät kann die Geschwindigkeit bestimmt werden.

Die Messung mit dem Lasermessgerät LAVEG erfolgt ausschließlich bei der mobilen Geschwindigkeitsüberwachung. Dabei sendet das Gerät innerhalb kürzester Zeit hunderte Infrarotimpulse aus, welche durch ein zu überwachendes Fahrzeug reflektiert werden.

Aufgrund der Veränderung des Zeitintervalls kann so die Entfernung zwischen Laserpistole und Fahrzeug mehrmals gemessen werden.

Per Weg-Zeit-Berechnung wird aus den Werten aus der Messung die Geschwindigkeit ermittelt.

LAVEG vergleicht dabei die einzelnen Messungen miteinander. Nur bei hohen Übereinstimmungen wird das Messergebnis als gültig angezeigt. Bei dieser Messmethode müssen die Beamten, um die gefahrenen km/h festzustellen, mit dem Laser einen festen Punkt am Fahrzeug anvisieren. In der Regel ist dies das Kennzeichen.

Gibt es typische Fehlerquellen bei Messungen mit LAVEG?

Anders als beim klassischen Blitzer werden bei Lasermessgeräten wie LAVEG keine Fotos erstellt. Entsprechend wichtig ist daher das Messprotokoll, welches die Beamten vor Ort auszufüllen haben. Obwohl bei LAVEG eine Zielvorrichtung eingebaut worden ist, gilt die Zielungenauigkeit als häufigste Fehlerquelle.

Auch die unklare Zuordnung der Geschwindigkeit eines Fahrzeugs während eines Überholvorgangs wird oftmals beanstandet.

Ein falscher Winkel vom Laser oder eine Messung durch die Windschutzscheibe ist dagegen zulässig. Die Messung verfälscht sich dabei nur zu Gusten des Kraftfahrers.

Einspruch gegen eine Geschwindigkeitsmessung mit LAVEG

Wurde mit dem Gerät LAVEG Ihre Geschwindigkeit gemessen, haben Sie zwei Wochen nach Erhalt vom Bußgeldbescheid Zeit, um Einspruch einzulegen. Dies ist immer dann ratsam, wenn es Zweifel daran gibt, ob die gemessenen km/h korrekt sind. Soll beispielsweise ein Fahrverbot umgangen werden, empfiehlt sich zudem der Gang zum Anwalt. Dieser kann Messfehler aufdecken und Sie beim weiteren Vorgehen beraten.

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

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