Bußgeldbescheid ohne Foto: Ist das erlaubt?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 15. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Wenn Sie geblitzt wurden und kein Foto beiliegt

Bußgeldbescheid ohne Foto erhalten: Was jetzt?
Bußgeldbescheid ohne Foto erhalten: Was jetzt?

Wer eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begeht, muss erst einmal damit rechnen, dass ein Bußgeldverfahren gegen ihn eingeleitet wird. Wenn nicht klar ist, ob der Fahrzeughalter oder eine andere Person mit dem Auto gefahren ist, wird in der Regel zunächst ein Anhörungsbogen an den Halter ver­sendet. Sofern er den wahren Täter benannt hat, erhält dieser im Anschluss einen Bußgeldbescheid.

Darin wird dem auffällig gewordenen Kraftfahrer unter anderem mitgeteilt, mit welchen Konsequenzen der von ihm begangene Verstoß gegen das Verkehrsrecht verbunden ist. Handelt es sich beispielsweise um eine Geschwindigkeitsüber­schreitung, liegt des Öfteren auch ein sogenanntes Blitzerfoto bei, welches als Beweismittel fungiert.

Kein Wunder also, dass die meisten Fahrer erst einmal hellhörig werden, wenn sie einen Bußgeldbescheid ohne Foto erhalten. Ist ein solcher Bescheid überhaupt gültig? Kann die zuständige Bußgeldstelle beweisen, dass ich zu schnell war, wenn es kein Foto gibt, welches das belegt? Muss das Bußgeld ohne Foto gezahlt werden? Auf diese Fragen gehen wir im folgenden Ratgeber ein.

FAQ: Bußgeldbescheid ohne Blitzerfoto

Ist ein Bußgeldbescheid ohne Foto überhaupt gültig?

Ja, auch ohne Foto ist ein Bußgeldbescheid in der Regel gültig. Dieses dient lediglich als (zusätzliches) Beweismittel und muss nicht zwingend beiliegen.

Kann ich Einspruch einlegen?

Ein fehlendes Foto begründet zwar noch keinen Einspruch, ein Anwalt für Verkehrsrecht kann den Bescheid aber etwa auf Formfehler hin untersuchen. Er kann Ihnen zudem Auskunft darüber geben, wann ein Einspruch sinnvoll ist und wann sich dieser eher nicht lohnt.

Gibt es weitere Bescheide, die ohne Foto gültig sind?

Ja, so muss auch einem Anhörungsbogen kein Foto beiliegen. Bei einem Strafzettel für geringfügige Verstöße erhalten Sie in aller Regel auch kein Foto.

Welche Angaben muss ein Bußgeldbescheid aufweisen, um gültig zu sein?

Damit ein Bußgeldbescheid nicht als fehlerhaft gilt, muss er gewisse Punkte in jedem Fall enthalten. Welche das sind, hält § 66 des Ordnungswidrigkeiten­gesetzes (OWiG) fest. Demzufolge sollte ein Bußgeldbescheid folgende Angaben aufweisen:

  1. die Angaben zur Person des Betroffenen und etwaiger Nebenbeteiligter,
  2. den Namen und die Anschrift des Verteidigers,
  3. die Bezeichnung der Tat, die dem Betroffenen zur Last gelegt wird, Zeit und Ort ihrer Begehung, die gesetzlichen Merkmale der Ordnungswidrigkeit und die angewendeten Bußgeldvorschriften,
  4. die Beweismittel,
  5. die Geldbuße und die Nebenfolgen.“
Geblitzt und kein Foto im Bußgeldbescheid? Dies ist keine Seltenheit.
Geblitzt und kein Foto im Bußgeldbescheid? Dies ist keine Seltenheit.

Zusätzlich muss aus dem Bescheid hervorgehen, dass dieser rechtskräftig wird, wenn der betroffene Fahrer nicht innerhalb von zwei Wochen Einspruch dagegen erhebt. Komplettiert werden die Pflichtangaben von einer Zahlungs­aufforderung und dem Hinweis auf eine mögliche Erzwingungshaft, falls der Aufforderung nicht nachgekommen wird.

Zwar ist von Beweismitteln die Rede, diese müssen jedoch nicht zwingend aus einem Blitzerfoto bestehen.

Ein Bußgeldbescheid ohne Foto ist demnach trotzdem gültig und keine Seltenheit. Sie haben normalerweise in einem solchen Fall die Möglichkeit, eine Ansicht des Fotos bei der zuständigen Bußgeldstelle zu beantragen.

Wurden Sie geblitzt, ohne dass ein Foto dem Bescheid beiliegt, heißt dies noch lange nicht, dass auch kein Foto existiert. Ein Einspruch wäre möglicherweise dann erfolgreich, wenn Sie nicht auf dem Bild zu erkennen sind. Ein Anwalt kann Sie beraten, wenn Sie einen Bußgeldbescheid ohne Foto erhalten haben.

Anhörungsbogen oder Strafzettel ohne Foto?

Auch ein Anhörungsbogen kann wie ein Bußgeldbescheid ohne Foto versendet werden, ohne dadurch direkt ungültig zu werden. Meist verfügt die zuständige Bußgeldstelle zwar über ein Foto, druckt es im Bescheid selbst jedoch nicht ab.

Auf einem Strafzettel hingegen befindet sich nie ein Foto, da dieser von der Polizei normalerweise lediglich unter den Scheibenwischer geklemmt wird, nachdem Sie falsch geparkt haben. Sie müssen das damit verbundene Verwarnungsgeld also zahlen, ohne dass ein Foto von Ihrem Parkverstoß angefertigt wurde.

Übrigens: Es existieren auch Blitzer, die ohne Foto- oder Videoaufnahmen arbeiten. Dabei müssen die geblitzten Fahrer jedoch im Anschluss an die Geschwindigkeitsüberschreitung aus dem Verkehr gezogen und mit ihrem Fehlverhalten konfrontiert werden. In diesem Fall ist ein Bußgeldbescheid ohne Foto die logische Konsequenz.
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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

2 Kommentare

  1. Mehmet

    17. Juli 2023 at 20:17

    Hallo,ich habe auch eine zettel bekommen,bußgeld für parkverbot aber meine auto war nicht parkverbot zone,zeugen 2 politisten mit fahrrad aber keine photos.ich habe 2 photos dafür.ich habe schon wiederspruch gemacht ,noch eine brief bekommen abgelent,muss ich 25 euro bezahlen,wirklich unrecht,ich will nicht zum gericht gehen,kaine zeit dafür

  2. Mohamad

    13. Oktober 2022 at 18:09

    Hallo ich habe ein bußgeld bescheid bekommen ohne Foto aber es geht um parken im Haltverbot und das Fahrzeugtyp ist falsch mein Auto ist Toyota und im bescheid stand Ford und wo ich geparkt habe parkt eigentlich darf man parken ich weiß nicht ob nur diesen Tag dürfte man da nicht parken können Sie bitte mir helfen Vielen lieben Dank

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