Bußgeldstelle in Hamburg

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 10. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Die Zentrale Bußgeldstelle der Hansestadt Hamburg

Die in Hamburg zuständige Bußgeldstelle ahndet alle Verkehrsordnungswidrigkeiten.
Die in Hamburg zuständige Bußgeldstelle ahndet alle Verkehrsordnungswidrigkeiten.

Die zweitgrößte Stadt Deutschlands besitzt lediglich eine Bußgeldstelle, die zentral für alle Ordnungswidrigkeiten im Verkehr in Hamburg zuständig ist. Sollten Sie also einen Verkehrsverstoß begehen, erhalten Sie im Anschluss daran einen Bußgeldbescheid der Hamburger Bußgeldstelle.

In der Hansestadt ist diese die einzige Instanz, die die Ahndung der Delikte übernimmt. Es gibt keine weiteren Bußgeldstellen, die die Bußgeldverfahren bearbeiten.

Aufgaben der Bußgeldstelle

Auf Hamburgs Straßen ist die örtliche Polizei dafür zuständig, die Verstöße im Verkehr zu verfolgen und aufzuzeichnen. Das kann beispielsweise bei Rotlichtverstößen durch eine Blitzeranlage gewährleistet werden. Nach der Erfassung der Ordnungswidrigkeiten werden diese an die Bußgeldstelle in Hamburg weitergeleitet. Die Behörde ist dann dafür zuständig, das Bußgeldverfahren einzuleiten. Unter anderem gehören folgende Aufgaben zum Alltag der Mitarbeiter in der Bußgeldstelle:

  • Erstellen und Versenden der Bußgeldbescheide
  • Bearbeitung von Einsprüchen
  • Einsammeln und Aufbewahren von Führerscheinen, beispielsweise bei einem Fahrverbot
  • Versenden von Anhörungs- und Zeugenfragebogen
Nicht nur Buß- sondern auch Verwarngelder werden durch die Bußgeldstelle in Hamburg eingetrieben.
Nicht nur Buß- sondern auch Verwarngelder werden durch die Bußgeldstelle in Hamburg eingetrieben.

Ebenso ist die Zahlung der Bußgelder Aufgabenbereich der Bußgeldstelle. Sollten Sie das gegen Sie verhängte Bußgeld einmal nicht vollständig bezahlen können, kann bei der in Hamburg ansässigen Bußgeldstelle in bestimmten Fällen auch eine Ratenzahlung beantragt werden.

Zudem werden auch Verwarngelder durch die Zentrale Bußgeldstelle bearbeitet. Verwarngelder erhalten Sie dann, wenn Sie zum Beispiel falsch parken. Denn: Bis zu einem Betrag von 55 Euro werden Ordnungswidrigkeiten lediglich mit diesem Verwarngeld geahndet.

Sollten Sie einen Einwand gegen das gegen Sie verhängte Verwarngeld haben, können Sie diesen ebenfalls an die Bußgeldstelle richten.

Das Einwohner-Zentralamt

Die Zentrale Bußgeldstelle gehört zum Einwohner-Zentralamt Hamburgs. Neben der Bußgeldstelle, die für die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten zuständig ist, bietet das Zentralamt zudem noch weitere Zuständigkeiten.

Dazu gehören unter anderem die Zentrale Ausländerbehörde, Passangelegenheiten oder das Referat für Beglaubigungssachverhalte. Durch die Zentralisation der Aufgaben soll eine effiziente und schnelle Bearbeitung – nicht nur der Bußgeldbescheide – garantiert werden.

Rechtsmittel gegen den Bußgeldbescheid einlegen

Sollten Sie mit dem Bußgeldbescheid oder der gegen Sie verhängte Strafe nicht einverstanden sein oder fühlen Sie sich zu Unrecht der Ordnungswidrigkeit im Verkehr beschuldigt, können Sie Einspruch gegen den Bescheid einlegen. Diesen müssen Sie dann ebenfalls an die zentrale Bußgeldstelle in Hamburg adressieren.

Achten Sie darauf: Ein Rechtsmittel – also beispielsweise ein Einspruch – kann nicht per E-Mail erhoben werden. Auf diesem Weg kann dieser nicht als rechtmäßig gewertet werden. Wollen Sie wirklich den Einspruch erheben, müssen Sie das in Hamburg entweder postalisch in Schriftform oder mündlich zur Niederschrift tun.

Die Bußgeldstelle in Hamburg ahndet auch Verstöße gegen die Vorfahrtsregelungen.
Die Bußgeldstelle in Hamburg ahndet auch Verstöße gegen die Vorfahrtsregelungen.

Bei allen anderen Anliegen, zum Beispiel wenn Sie Fragen zu Ihrem Bußgeldbescheid haben, können Sie sich an die Zentrale Bußgeldstelle Hamburg wenden. In diesen Fällen können Sie auch per E-Mail in Kontakt mit der Behörde treten.

Auch eine telefonische Auskunft ist möglich. Achten Sie allerdings darauf, dass die Bußgeldstelle in Hamburg telefonisch nicht durchgängig erreichbar ist und Sie sich an die auf der Internetseite der Bußgeldstelle vorgestellten Sprechstundenzeiten halten müssen.

Bußgeldstelle der Stadt Hamburg

AdresseKontakt
Behörde für Inneres und Sport/Einwohner-Zentralamt Hamburg Bußgeldstelle
Postanschrift
Amsinckstraße 34
20097 Hamburg
Telefon:
040/42839-3124
Fax:
040/427939-660
E-Mail:
Bussgeldstelle@eza.hamburg.de

Homepage
www.hamburg.de
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Über den Autor

Autor
Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

1 Kommentar

  1. jens m,

    17. September 2017 at 11:24

    Wenn man der Bußgeldstelle eine fehlerhafte Verwarnung nachgewiesen hat.(stundenlange Recherche viel unnütziger Zeitaufwand ) und Sie die Verwarnung nicht mehr verfolgt bekommt man weder eine Benachrichtigung noch eine Entschuldigung für Ihre schlampige Arbeit.

    Vielen herzlichen Dank

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