Bußgeldstelle in Hamburg
Letzte Aktualisierung am: 2. Juli 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Die Zentrale Bußgeldstelle der Hansestadt Hamburg
Die zweitgrößte Stadt Deutschlands besitzt lediglich eine Bußgeldstelle, die zentral für alle Ordnungswidrigkeiten im Verkehr in Hamburg zuständig ist. Sollten Sie also einen Verkehrsverstoß begehen, erhalten Sie im Anschluss daran einen Bußgeldbescheid der Hamburger Bußgeldstelle.
In der Hansestadt ist diese die einzige Instanz, die die Ahndung der Delikte übernimmt. Es gibt keine weiteren Bußgeldstellen, die die Bußgeldverfahren bearbeiten.
Inhaltsverzeichnis
Aufgaben der Bußgeldstelle
Auf Hamburgs Straßen ist die örtliche Polizei dafür zuständig, die Verstöße im Verkehr zu verfolgen und aufzuzeichnen. Das kann beispielsweise bei Rotlichtverstößen durch eine Blitzeranlage gewährleistet werden. Nach der Erfassung der Ordnungswidrigkeiten werden diese an die Bußgeldstelle in Hamburg weitergeleitet. Die Behörde ist dann dafür zuständig, das Bußgeldverfahren einzuleiten. Unter anderem gehören folgende Aufgaben zum Alltag der Mitarbeiter in der Bußgeldstelle:
- Erstellen und Versenden der Bußgeldbescheide
- Bearbeitung von Einsprüchen
- Einsammeln und Aufbewahren von Führerscheinen, beispielsweise bei einem Fahrverbot
- Versenden von Anhörungs- und Zeugenfragebogen
Ebenso ist die Zahlung der Bußgelder Aufgabenbereich der Bußgeldstelle. Sollten Sie das gegen Sie verhängte Bußgeld einmal nicht vollständig bezahlen können, kann bei der in Hamburg ansässigen Bußgeldstelle in bestimmten Fällen auch eine Ratenzahlung beantragt werden.
Zudem werden auch Verwarngelder durch die Zentrale Bußgeldstelle bearbeitet. Verwarngelder erhalten Sie dann, wenn Sie zum Beispiel falsch parken. Denn: Bis zu einem Betrag von 55 Euro werden Ordnungswidrigkeiten lediglich mit diesem Verwarngeld geahndet.
Sollten Sie einen Einwand gegen das gegen Sie verhängte Verwarngeld haben, können Sie diesen ebenfalls an die Bußgeldstelle richten.
Das Einwohner-Zentralamt
Die Zentrale Bußgeldstelle gehört zum Einwohner-Zentralamt Hamburgs. Neben der Bußgeldstelle, die für die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten zuständig ist, bietet das Zentralamt zudem noch weitere Zuständigkeiten.
Dazu gehören unter anderem die Zentrale Ausländerbehörde, Passangelegenheiten oder das Referat für Beglaubigungssachverhalte. Durch die Zentralisation der Aufgaben soll eine effiziente und schnelle Bearbeitung – nicht nur der Bußgeldbescheide – garantiert werden.
Rechtsmittel gegen den Bußgeldbescheid einlegen
Sollten Sie mit dem Bußgeldbescheid oder der gegen Sie verhängte Strafe nicht einverstanden sein oder fühlen Sie sich zu Unrecht der Ordnungswidrigkeit im Verkehr beschuldigt, können Sie Einspruch gegen den Bescheid einlegen. Diesen müssen Sie dann ebenfalls an die zentrale Bußgeldstelle in Hamburg adressieren.
Achten Sie darauf: Ein Rechtsmittel – also beispielsweise ein Einspruch – kann nicht per E-Mail erhoben werden. Auf diesem Weg kann dieser nicht als rechtmäßig gewertet werden. Wollen Sie wirklich den Einspruch erheben, müssen Sie das in Hamburg entweder postalisch in Schriftform oder mündlich zur Niederschrift tun.
Bei allen anderen Anliegen, zum Beispiel wenn Sie Fragen zu Ihrem Bußgeldbescheid haben, können Sie sich an die Zentrale Bußgeldstelle Hamburg wenden. In diesen Fällen können Sie auch per E-Mail in Kontakt mit der Behörde treten.
Auch eine telefonische Auskunft ist möglich. Achten Sie allerdings darauf, dass die Bußgeldstelle in Hamburg telefonisch nicht durchgängig erreichbar ist und Sie sich an die auf der Internetseite der Bußgeldstelle vorgestellten Sprechstundenzeiten halten müssen.
Bußgeldstelle der Stadt Hamburg
Adresse | Kontakt |
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Behörde für Inneres und Sport/Einwohner-Zentralamt Hamburg Bußgeldstelle | |
Postanschrift Amsinckstraße 34 20097 Hamburg | Telefon: 040/42839-3124 Fax: 040/427939-660 E-Mail: Bussgeldstelle@eza.hamburg.de Homepage www.hamburg.de |
Wenn man der Bußgeldstelle eine fehlerhafte Verwarnung nachgewiesen hat.(stundenlange Recherche viel unnütziger Zeitaufwand ) und Sie die Verwarnung nicht mehr verfolgt bekommt man weder eine Benachrichtigung noch eine Entschuldigung für Ihre schlampige Arbeit.
Vielen herzlichen Dank