Fahren mit dem E-Scooter: Ist ein Führerschein dafür Pflicht?
Letzte Aktualisierung am: 4. Februar 2026
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
FAQ: E-Scooter-Führerschein
Nein, für E-Scooter mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h ist in Deutschland kein Führerschein und auch keine Mofa-Prüfbescheinigung erforderlich. Die einzige formale Voraussetzung ist ein Mindestalter von 14 Jahren.
Ja, das ist möglich, da E-Scooter rechtlich als Kraftfahrzeuge eingestuft werden. Schwere Verstöße – insbesondere Fahrten unter Alkoholeinfluss ab 1,1 Promille (oder ab 0,3 Promille bei Ausfallerscheinungen) können zum Entzug der Fahrerlaubnis und zur Anordnung einer MPU führen.
Bei normalen E-Scootern gibt es keine Strafe für das „Fahren ohne Fahrerlaubnis“, da diese führerscheinfrei sind. Eine Strafe nach § 21 StVG droht jedoch, wenn das Modell schneller als 20 km/h fährt (und somit als fahrerlaubnispflichtiges Kfz gilt) oder wenn Ihnen das Führen von Kraftfahrzeugen jeglicher Art explizit untersagt wurde.
Ja, solange kein explizites Verbot für fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge ausgesprochen wurde. Ein normales Fahrverbot (z.B. 1 Monat wegen Geschwindigkeit) bezieht sich meist auf Kraftfahrzeuge, für die Sie eine Fahrerlaubnis brauchen.
Inhaltsverzeichnis
Braucht man für einen E-Scooter einen Führerschein?

E-Scooter sind aus dem modernen Stadtbild kaum noch wegzudenken. Doch während die kleinen Elektroroller für viel Flexibilität sorgen, herrscht bei den rechtlichen Rahmenbedingungen oft Unsicherheit. Brauchen Sie eigentlich einen E-Scooter-Führerschein? Und kann das Fahrvergnügen Auswirkungen auf die Fahrerlaubnis für das Auto haben?
Für herkömmliche E-Scooter, die in Deutschland eine Straßenzulassung erhalten, ist kein Führerschein erforderlich. Da diese Fahrzeuge bauartbedingt eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h nicht überschreiten dürfen, fallen sie in eine Kategorie, für die weder eine Fahrerlaubnis noch eine Mofa-Prüfbescheinigung notwendig ist.
Allerdings gibt es wichtige Voraussetzungen für die Nutzung im öffentlichen Straßenraum:
- Mindestalter: Sie müssen mindestens 14 Jahre alt sein.
- Versicherung: Der E-Scooter muss haftpflichtversichert sein (erkennbar an der Versicherungsplakette am Heck).
- Bauart: Das Fahrzeug benötigt eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE).
Achtung: Einen E-Scooter mit 45 km/h ohne Führerschein zu fahren, ist verboten. In diesem Fall benötigen Sie mindestens die Führerscheinklasse AM oder eine Mofa-Prüfbescheinigung.
Wann Sie Verstöße mit dem E-Scooter den Führerschein kosten

Obwohl Sie für den E-Scooter keinen Führerschein brauchen, ist das Fahrzeug rechtlich ein Kraftfahrzeug. Das bedeutet: Schwere Verstöße auf dem Elektroroller können zu Punkten in Flensburg, einem Fahrverbot oder sogar zum Entzug der Fahrerlaubnis führen.
Für E-Scooter-Fahrer gelten exakt dieselben Promillegrenzen wie für Autofahrer. Werden Sie mit 0,5 Promille oder mehr erwischt, drohen mindestens 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von einem Monat. Für Fahrer unter 21 Jahren und Fahranfänger in der Probezeit gilt die 0-Promillegrenze. Überschreiten Sie diese handelt es sich zudem um einen A-Verstoß.
Punkte in Flensburg können auch Auswirkungen auf den Führerschein haben. Wer auf dem E-Scooter sein Handy in die Hand nimmt oder eine rote Ampel missachtet, kann dafür Punkte kassieren. Bei insgesamt acht wird die Fahrerlaubnis entzogen.
