Den Führerschein verloren?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 19. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Führerschein weg – was tun?

Haben Sie Ihren Führerschein verloren, müssen Sie das der Fahrerlaubnisbehörde melden.
Haben Sie Ihren Führerschein verloren, müssen Sie das der Fahrerlaubnisbehörde melden.

Haben Sie Ihren Führerschein verloren, ist das eine sehr ärgerliche Angelegenheit. Denn wollen Sie jetzt trotzdem Auto fahren, können Sie bei einer Kontrolle eine Strafe wegen des Fahrens ohne Führerschein erhalten.

Auch wenn Ihnen der Führerschein gestohlen wurde, erwarten Sie die gleichen Konsequenzen. Doch an wen müssen Sie sich wenden, wenn Ihnen der Führerschein gestohlen wurde oder Sie ihn verloren haben? Und welche Kosten kommen bei einem Führerscheinverlust auf Sie zu?

FAQ: Führerschein verloren

Ich habe meinen Führerschein verlegt oder er wurde mir gestohlen. Was droht mir, wenn ich trotzdem weiter Auto fahre?

Haben Sie lediglich das Führerscheindokument verloren, gilt trotzdem weiterhin Ihre Fahrerlaubnis. Sie machen sich also nur des Fahrens ohne Führerschein (und nicht des Fahrens ohne Fahrerlaubnis) schuldig. Dies wird mit einem Verwarngeld von 10 Euro geahndet.

Was muss ich tun, wenn ich meinen Führerschein verloren habe?

In diesem Fall sollten Sie sich umgehend um einen Ersatzführerschein bemühen. Diesen können Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragen.

Muss ich nachweisen, dass mein Führerschein gestohlen wurde oder verloren gegangen ist?

Ja. Im Falle eines Diebstahls benötigen Sie dafür eine Diebstahlanzeige bei der Polizei. Ansonsten müssen Sie eine eidesstattliche Versicherung abgeben, dass Sie Ihren Führerschein tatsächlich verloren haben.

Den Führerschein verloren: Wo einen neuen beantragen?

Haben Sie Ihren Führerschein verloren oder liegt ein Diebstahl vor, sollte Ihr erster Weg der zur Fahrerlaubnisbehörde Ihres Hauptwohnsitzes führen. Denn hier können Sie sich nicht nur einen Ersatzführerschein ausstellen lassen, sondern gleichzeitig auch den Antrag auf die Ausstellung eines neuen EU-Kartenführerscheins stellen. Für die Ausstellung Ihres neuen Führerscheins ist entscheidend, welche Führerscheinklassen Sie mit Ihrem verlorenen oder gestohlenen Führerschein fahren durften.

Auch das kann nur die Fahrerlaubnisbehörde des aktuellen Wohnorts ermitteln. Dazu müssen Sie Ihren Personalausweis mitbringen. Zusätzlich müssen Sie bei der Behörde eine eidesstattliche Versicherung unterschreiben. Mit dieser versichern Sie, dass Sie keine Dokumentenfälschung betreiben. Wurde Ihnen der Führerschein geklaut, wird diese Versicherung durch die Diebstahlsanzeige bei der Polizei ersetzt.

Zusätzlich benötigen Sie zur Beantragung vom Übergangsführerschein ein aktuelles, biometrisches Passbild. Der Ersatzführerschein kann Ihnen von der Behörde dann direkt ausgestellt werden.

Ein vorläufiger Führerschein – oder auch Ersatzführerschein – ist so lange gültig, bis Ihnen Ihr neuer Kartenführerschein zugestellt wird.

Der Express-Führerschein

Wenn Sie den Führerschein verloren haben, sind Kosten die Folge.
Wenn Sie den Führerschein verloren haben, sind Kosten die Folge.

Wenn Sie Ihren richtigen Kartenführerschein schneller benötigen, als die Behörde diesen auf normalem Wege in Auftrag geben und ausstellen kann, können Sie eine Express-Lieferung beantragen.

Innerhalb von 48 Stunden kann die Bundesdruckerei Ihren Führerschein herstellen, sodass Sie diesen dann direkt bei der zuständigen Behörde abholen können.

Wenn Ihnen der Führerschein ohne Umwege über die Behörde direkt nach Hause geschickt werden soll, können Sie auch das beantragen. In diesem Fall sind zusätzliche Lieferkosten fällig.

Die Kosten für einen Expressführerschein unterscheiden sich je nach Behörde, bei der dieser beantragt wird.

Den Führerschein verloren: die Kosten

Je nach Behörde, bei der Sie Ihren Führerschein neu beantragen, können unterschiedliche Kosten entstehen. Ein Ersatzführerschein erzeugt Kosten von etwa 35 bis 40 Euro. Auch die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung ergibt Kosten von etwa 30 bis 40 Euro. Wollen Sie den Express-Führerschein bei der Bundesdruckerei bestellen, sind Gebühren von etwa 15 bis 35 Euro fällig.

Den Mofa-Führerschein verloren

Betrifft der Verlust vom Führerschein nicht Ihr Dokument für das Auto, sondern den Führerschein für das Mofa, müssen Sie dafür nicht zur Fahrerlaubnisbehörde, um einen neuen Führerschein zu beantragen. Denn: Auch der TÜV besitzt eine Übersicht über diejenigen, denen ein Mofa-Führerschein ausgestellt wurde. Die Gebühr für die Ausstellung eines Ersatzführerscheins beim Mofa beträgt zwischen 5 und 20 Euro. Auch hierzu benötigen Sie Ihren Personalausweis.

Bußgelder beim Führerscheinverlust

Ein Ersatzführerschein ist so lange gültig, bis Sie Ihren Kartenführerschen erhalten.
Ein Ersatzführerschein ist so lange gültig, bis Sie Ihren Kartenführerschen erhalten.

Wird Ihnen der Führerschein geklaut oder verlieren Sie das Dokument und fahren weiterhin mit dem Auto, können Strafen drohen. So können Sie in einer Verkehrskontrolle aufgrund des Fahrens ohne Führerschein mit einem Verwarngeld laut Bußgeldkatalog von 10 Euro rechnen.

Diese Strafe unterscheidet sich drastisch von der für das Fahren ohne Fahrerlaubnis, wenn Ihnen der Führerschein entzogen wurde. Denn dieses Delikt wird mit einer Freiheits- oder Geldstrafe geahndet.

Auch, wenn Sie den Verlust des Führerscheins nicht unverzüglich der Behörde melden, sind 10 Euro fällig. Finden Sie den verschollen geglaubten Führerschein wieder, müssen Sie diesen sofort zur Fahrerlaubnisstelle zurückbringen. Tun Sie dies nicht, müssen Sie eine Geldbuße von 25 Euro zahlen. So soll Dokumentenfälschung bei angeblichem Verlust oder Diebstahl vorgebeugt werden.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (36 Bewertungen, Durchschnitt: 4,08 von 5)
Den Führerschein verloren?
Loading...

Über den Autor

male author icon
Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

53 Kommentare

  1. Lif

    12. Juni 2023 at 13:27

    Hallo, ich habe eine Frage. Mein Führerschein wurde mir im April geklaut. Seit dem habe ich auf meinen neuen gewartet. Allerdings ist der Antrag anscheinend verloren gegangen, weshalb ich jetzt einen neuen Antrag stellen musste.
    Ich bin seit April nicht mehr gefahren und wollte jetzt auch nicht allzulange warten.
    Da ich auch noch meinen alten Vorläufigen habe ist hier meine Frage: Kann ich so fahren, bis der neue Führerschein da ist? Und wie viel wird mich das alles kosten?

  2. Gertrud

    1. März 2023 at 17:50

    ich habe mein Geldbeutel mit Papiere verloren da auch mein Führerschein dabei ich bin auf Amt gegangen und wollte einen neuen Führerschein haben aber die sagten mir dass ich nicht gemeldet bin und habe keinen bekommen.wars kann ich noch machen

  3. Sydney

    3. Mai 2022 at 16:31

    Hallo,
    Ich habe meinen Führerschein verloren und dies der Polizei gemeldet. Jetzt habe ich eine Verlustanzeige und beantrage mit all den anderen Dingen den neuen Führerschein. Das ist nur online möglich, wo kann ich denn einen Expressführerschein beantragen? Und ist der Zettel der Verlustanzeige wie ein vorübergehender Führerschein (natürlich mit Ausweis) ? Oder darf ich jetzt 4 Wochen kein Auto fahren?
    Danke für eine Antwort :)

  4. Hassan

    30. April 2021 at 14:10

    Mein Führerscheinkarte ist verloren. Aber der finde nicht im Computer. Was muss ich machen

  5. Adam

    28. Dezember 2020 at 9:22

    Hallo. Ich bin derzeit in Großbritannien und habe meinen Führerschein verloren. Leider kann ich wegen des Coronavirus nicht nach Deutschland zurückkehren, um dies dem zuständigen Büro zu melden. Können Sie mir bitte mitteilen, welche Vorgehensweise für mich möglich ist? Ich bezweifle, dass ich wieder in Deutschland sein werde, bis ich den Impfstoff bekomme. Vielen Dank für jede Hilfe. Grüße, Adam

  6. D. HOLZI

    27. Mai 2020 at 4:29

    Habe vor ca 4 Jahren mein Führerschein mit Brieftasche verloren. Bin zur Behörde und Habs gemeldet. 1994 habe die 1b gemacht, 1996 Klasse 3 und auf motorrad erweitert. Nun hatte ich den neuen ist auch alles schön volgeschrieben und entdeckte hinter klasse A die Zahlen. ( nur Traiks)

  7. Martin

    5. März 2020 at 12:48

    Hallo meine Frau hat Ihren Führerschein den rosa Lappen, verloren und wollte Ihn neu beantragen.
    Mittlerweile sind wir ja verheiratet ( mit Namensänderung) und sie wohnt natürlich auch woanders, die Führerscheinbehörde Ihrer Heimatstadt findet nun keine Daten
    mehr und wollte jetzt bei der Fahrschule anfragen (1996). Wird wohl auch nichts mehr da sein.
    Muss sie jetzt den Führerschein neu machen ?? Das kann doch nur ein Witz sein.

  8. Bernd

    22. November 2019 at 15:46

    Ich muss den führerscheinabgeben habe ihn jetzt aber verloren bei Wehm muss ich jetzt eine Edestaatdliche Erklärung abgeben

  9. Barbara

    11. September 2019 at 11:37

    Hallo, ich habe meinen Führerschein verloren, wahrscheinlich mit einer anderen Karte rausgezogen :-( . Da ich nicht mehr Auto fahre, brauche ich keinen neuen Führerschein. Muss ich den Verlust trotzdem melden?
    Vielen Dank für Ihre Antwort.

    • bussgeldrechner.org

      18. September 2019 at 14:23

      Hallo Barbara,
      den Verlust des Führerscheins müssen Sie unverzüglich der Fahrerlaubnisbehörde melden.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  10. Andrea

    11. Juni 2019 at 17:15

    Hallo, ich habe eine Frage. Ich habe meinen Führerschein verloren. Wurde gestern kontrolliert und habe auch dafür Strafe (10€) bezahlt. Ist für mich auch verständlich gewesen. Mein Chef hat das durch erzählen mitbekommen und fordert mich nun auf, in den nächsten Tagen einen neuen unbedingt zu beantragen. Also es würde mich aufgetragen von ihm, als wäre das meine Pflicht jetzt von ihm aus zu tun. Ist das in Ordnung, dass mein Chef darüber bestimmen kann, wann ich zur zuständigen Stelle gehe, um mir einen neuen zu beantragen? Es kann ja gut sein, dass ich diesen Monat knapp bei Kasse bin und gerne noch ein paar Tage warten möchte um den neuen zu beantragen. Ich bitte um schnellstmögliche Antwort. Vielen lieben Dank im Voraus.

    • bussgeldrechner.org

      13. Juni 2019 at 15:47

      Hallo Andrea,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher für eine Einschätzung an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  11. MarcW

    10. Januar 2019 at 17:00

    Guten Tag zusammen,

    ich habe eine Frage.

    Ich habe damals (vor etwa 12-14 Jahren) meinen Führerschein in Deutschland verloren wegen Alkohol. Was ich sehr bereue.

    Seid nun etwa 8,5 Jahren wohne ich in der Schweiz. Habe dort vor 8 Jahren einen neuen Führerschein gemacht und fahre seid her in der Schweiz, da mir bei einer Kontrolle in Deutschland gesagt wurde das der in DE nicht zulässig sei.

    Sie verwiesen mich aber auf einen Paragraphen womit man die Zulässigkeit in Deutschland wieder herstellen lassen kann. Stimmt das?

    Ich fahre in der Schweiz nun seid 8 Jahren Unfallfrei und ohne jegliche Bussen.
    Oder ist es zwingend notwendig um in Deutschland wieder fahren zu können die MPU zu machen die mir damals auferlegt wurde.

    Vielen Dank für Ihre Info

    • bussgeldrechner.org

      25. Januar 2019 at 16:27

      Hallo Marc,
      wenden Sie sich mit diesem Anliegen direkt an die zuständige Behörde. Uns ist eine Akteneinsicht nicht möglich.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  12. Frank

    16. April 2018 at 12:26

    Habe einen Ersatzführerschein beantragt wie lange dauert es bis ich in bekomme die sagten 6 Wochen Kollege hat ihn schon nach 3 Wochen bekommen

    • bussgeldrechner.org

      16. April 2018 at 14:24

      Hallo Frank,

      sollten Sie den Ersatzführerschein nach sechs Wochen nicht erhalten haben, können Sie sich mit der Behörde in Verbindung setzen und sich nach dem Verbleib des Führerscheins erkundigen. Bis dahin können Sie nur abwarten, wann er Ihnen zugestellt wird.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  13. Ute

    7. März 2018 at 16:30

    Hallo, ich möchte eine neuen Führerschein beantragen denn ich habe noch den alten grauen.
    Auf dem steht mein Geburtsname und nach meiner 1. Heirat auch der Ehename.
    Inzwischen heiratete ich ein zweites mal, und der Name sollte ja auch auf dem neuen Führerschein stehen.
    Nachdem mein Mann starb, zug ich um und meine Heiratsurkunde ist weg.
    Reicht es, dass im Personalausweis mein Geburtsname und mein jetziger Name steht?
    Danke.

    • bussgeldrechner.org

      12. März 2018 at 11:57

      Hallo Ute,

      da Sie für die Neubeantragung u. a. Ihren Personalausweis mitbringen müssen, dürfte der Name dieses Dokumentes normalerweise auch gelten.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  14. Tanja

    28. Dezember 2017 at 9:30

    Guten Morgen,
    ich habe folgendes Problem. Mir wurde 2010 mein Führerschein geklaut, habe dies auch zur anzeige gebracht und mir bis Dato einfach keinen neuen Erstellen lassen. Nun muss ich meinen Führerschein bei der Polizei vorzeigen.
    Ist es sinnvoller einen Führerschein zu beantragen und dann dort hinzugehen oder soll ich einfach hingehen und denen sagen, dass ich mir keinen neuen Führerschein ausstellen habe lassen?
    Also es geht mir hier um den finanziellen Punkt, bei welchen Weg ich eine höhere Straffe zu zahlen habe.

    Vielen Dank fürs Lesen.

    • bussgeldrechner.org

      2. Januar 2018 at 12:36

      Hallo Tanja,

      es ist wohl zweifelhaft, ob der Führerschein überhaupt noch rechtzeitig ankommen würde, ehe Sie bei der Polizei vorstellig werden müssen. Das Bußgeld würde wahrscheinlich so oder so fällig, da Sie bei der Kontrolle keinen Führerschein vorzeigen konnten.

      Das Team von Bussgeldrechner.org

  15. Daniel

    17. Oktober 2017 at 11:35

    Ich habe meinen Führerschein verloren.Jetzt wollte ich den neu beantragen und die vom Amt sagte das ich keinen habe mein Fahrschullehrer ist leider vor Jahren verstorben. Was kann ich jetzt machen. Bei der Polizei hab ich auch nachgefragt die sagten ich besitze keine Fahrerlaubnis das ist zum kotzen bin ich jetzt 16 Jahre schwarz gefahren.

    • bussgeldrechner.org

      6. November 2017 at 11:40

      Hallo Daniel,

      dafür ist in der Regel die Fahrerlaubnisbehörde zuständig und nicht etwa die Fahrschule. Sie müssen sich also an die Fahrerlaubnisbehörde mit Ihrem Anliegen wenden.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  16. erik

    28. September 2017 at 10:35

    ich habe meinen führerschein schon vor einiger zeit verloren und habe da ich die letzten jahre nicht auto gefahren bin kein neuen beantragt. da ich jetz aber wieder darauf angewiesen bin möchte ich einen neuen beantragen, ich bin auch mehrfach umgezogen wie kann ich den führerschein beantragen und welche probleme kommen auf mich zu. Danke im voraus für antworten

    • bussgeldrechner.org

      16. Oktober 2017 at 10:42

      Hallo Erik,
      wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde an Ihrem Wohnort.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  17. helmut

    4. September 2017 at 15:23

    Wie lange hat man nach Diebstahl eines Führerscheins,Zeit wenn man den gerade nicht braucht um den neu zu beantragen?

    • bussgeldrechner.org

      11. September 2017 at 8:07

      Hallo Helmut,

      uns ist keine Frist bekannt, innerhalb derer der Führerschein neu beantragt werden muss.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  18. Sabine

    2. September 2017 at 13:31

    Hallo, wir machen gerade Urlaub auf Sizilien und mein Mann hat seinen Führerschein (bzw. das komplette Portemonnaie mit allem, was man so mit führt) verloren. Was kann man da machen? Ich kann nicht fahren.

    • bussgeldrechner.org

      4. September 2017 at 12:13

      Hallo Sabine,
      melden Sie den Verlust bei der Polizei und lassen Sie sich eine Bestätigung ausstellen. Das weitere Vorgehen sollten Sie mit den Behörden vor Ort klären.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  19. Jaures

    28. August 2017 at 14:00

    Kann man auch mit dem Reisepass, den Führerschein zurückkriegen
    Was gibt es für lösungen ,wenn ein Sonderausweis verloren geht?:)

    • bussgeldrechner.org

      4. September 2017 at 11:05

      Hallo Jaures,
      haben Sie Ihre Führerschein verloren, können Sie für die Neuausstellung durch Personalausweis oder Pass ausweisen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  20. Max

    27. August 2017 at 22:16

    Mein Großvater (71) hat seinen alten grauen Führerschein verloren. Bekommt er ohne weiteres einen neuen? Und wird irgendwo nachgehalten welche Führerscheinklassen er hat, denn der alte wurde irgendwann in den 70ern ausgestellt?

    Mit freundlichen Grüßen

    • bussgeldrechner.org

      4. September 2017 at 9:34

      Hallo Max,
      in der Regel sollte Ihr Großvater einen neuen Führerschein beantragen können, welcher die gleichen Klassen umfasst wie zuvor.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  21. Marcel

    23. August 2017 at 21:04

    Hallo habe das selbe proplem
    Mein Dokument ist verloren und tüf meinte es wurde nach 5 Jahren gelöcht ich solle tüf Prüfung neu machen habe jedoch den Ausbildungs Vertrag warum muss ich neue Prüfung ablegen ist das rechtens bitte um Antwort

    • bussgeldrechner.org

      28. August 2017 at 11:38

      Hallo Marcel,

      im Einzelfall kann eine erneute Prüfung verlangt werden, wenn der Besitz einer Fahrerlaubnis nicht mehr nachgewiesen werden kann oder zu viel Zeit zwischen dem Verlust und dem neuerlichen Einsatz im öffentlichen Straßenverkehr liegt.

      – Die Redaktion

  22. Sabrina

    22. August 2017 at 12:01

    Hey, ich habe meinen AM-Führerschein (Roller) verloren. Diesen benötige ich jetzt aber auch nur noch, um meinen B-Führerschein zu holen, da ich dort ja vorher den alten Führerschein abgeben muss.
    Was kann ich nun tun? Muss ich mir einen neuen AM_Führerschein ausstellen lassen, nur um diesen dann abzugeben?

    • bussgeldrechner.org

      28. August 2017 at 11:28

      Hallo Sabrina,

      der Verlust eines Führerscheins muss umgehend angezeigt werden, da es sich um ein Ausweisdokument handelt, das grundsätzlich auch missbräuchlich verwendet werden kann. Im Zuge dieser Anzeige kann dabei regelmäßig auch ein Antrag auf Neuausstellung gestellt werden. Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde, um zu ergründen, ob dies in Ihrem Fall noch zu erfolgen hat.

      – Die Redaktion

  23. Adrian

    16. August 2017 at 9:40

    Habe meine Mofa Prüfbescheinigung verloren ? In dem Geldbeutel war Ausweis etc bekomme ich beim TÜV den auch ohne ???

    • bussgeldrechner.org

      21. August 2017 at 11:25

      Hallo Adrian,

      beim TÜV oder der Prüfstelle, wo Sie Ihre Mofa-Prüfung abgelegt haben, können Sie sich eine neue Prüfbescheinigung ausstellen lassen. Allerdings müssen Sie sich hierfür ausweisen können. Sollten Sie kein Ausweisdokument haben, müssten Sie erst dieses neu beantragen. Es gibt die Möglichkeit, sich einen vorläufigen Personalausweis ausstellen zu lassen, der sofort nutzbar ist.

      – Die Redaktion

  24. Jörg

    30. Juli 2017 at 20:28

    Mein Führerschein wurden gestohlen ,bei der Anzeige auf der Polizeistelle wurde mir
    gesagt ich hätte keinen Führerschein.
    Führerschein wurde von mir 1981 erworben.
    Wer kann mir helfen

    • bussgeldrechner.org

      31. Juli 2017 at 8:57

      Hallo Jörg,

      wenden Sie sich an die Behörde, die Ihren Führerschein ausgestellt hat.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  25. P A Eble

    13. Juli 2017 at 10:21

    Hallo! Ich komme aus der Schweiz, aber leider ist das hier die einzig hilfreiche Webseite. Ich weiss, dass es vielleicht nicht zutrifft aber mir ist jede Auskunft sehr willkommen. Ich habe eine Fahrerlaubnis in der Schweiz, lebe jetzt aber in Holland. Ich hab den Führerschein verloren und dann direkt einen Neuen angefordert, doch die Schweizer Behörden geben mir keinen neuen (und auch keinen provisorische Notausweis) , weil ich nicht mehr dort angemeldet bin. Ich hab also versucht einen holländischen zu bekommen, doch leider sind die Behörden da sehr langsam und inkompetent. Jetzt habe Ich, eine Woche vor meinem Urlaub in Italien, keinen Führerschein. Ich wollte fragen was passiert, wenn ich nun in eine (italienische) Kontrolle komme. Ich kann die folgenden Dokumente mitnehmen: eine Farbkopie meines verlorenen Führerscheins, eine gültige Bestätigung der Fahrberechtigung in der Schweiz (auf diesem Dokument steht dass es kein Ersatz für den Führerschein ist) , die Verlustanzeige bei der holländischen Polizei, meinen Antrag für einen holländischen Führerschein. Riskiere ich hier mehr als eine Geldstrafe? Den Urlaub abzusagen wäre um einiges teurer. Vielen Dank!!

    • bussgeldrechner.org

      17. Juli 2017 at 9:52

      Hallo Eble,

      sie riskieren zumindest ein Bußgeld, weil Sie den Führerschein nicht mitgeführt haben. Besitzen Sie allerdings die Fahrerlaubnis noch, kann Ihnen der Tatbestand „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ nicht vorgeworfen werden.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

Verfasse einen neuen Kommentar