In einer Einbahnstraße überholen: Wann ist das erlaubt?
Letzte Aktualisierung am: 20. Januar 2026
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FAQ: In einer Einbahnstraße überholen
Das Überholen in einer Einbahnstraße ist grundsätzlich erlaubt, jedoch selten möglich, da die Straßen in den meisten Fällen deutlich schmaler sind.
Es gibt kein generelles Überholverbot in einer Einbahnstraße.
Sofern genug Platz für zwei Autos nebeneinander ist und Sie niemanden gefährden, dürfen Sie in einer Einbahnstraße überholen.
Inhaltsverzeichnis
Darf man in der Einbahnstraße überholen?

Eine Einbahnstraße darf nur in eine Richtung befahren werden. Entsprechend einfach könnte es sein, in einer Einbahnstraße zu überholen. Andererseits sind Einbahnstraßen durch ihre einseitige Befahrbarkeit meistens bedeutend schmaler. Und darf ich in einer Einbahnstraße überhaupt überholen?
Grundsätzlich gilt kein Überholverbot in einer Einbahnstraße. Das heißt: Sie dürfen andere Autofahrer in einer Einbahnstraße überholen, wenn es die Situation zulässt. Genau hier liegt jedoch meistens das Problem.
Damit Sie in einer Einbahnstraße überholen dürfen, müssen Sie wie bei jedem anderen Überholvorgang auch beachten, dass Sie niemanden gefährden und genügend Platz für das Überholmanöver besteht. Entgegenkommen kann Ihnen zwar niemand, jedoch ist ein Überholvorgang aus folgenden Gründen oftmals waghalsig:
- Eine Einbahnstraße ist oftmals schmal, da Sie nur aus einer einzelnen Spur besteht und keine Gegenfahrbahn besitzt.
- Selbst bei breiteren Einbahnstraßen reicht der Platz für ein ungefährdetes Überholmanöver oftmals nicht aus.
- In den meisten Fällen dürfen Fahrzeuge in Einbahnstraßen auf beiden Straßenseiten parken, was ein Überholen ebenfalls unmöglich macht.
Darf ich eine Straßenbahn links überholen, wenn die Einbahnstraße genügend Platz bietet? In § 5 Abs. 7 Straßenverkehrsordnung wird festgelegt, dass Schienenfahrzeuge auf Fahrbahnen in einer Richtung ausnahmsweise links überholt werden dürfen. Eine Straßenbahn in einer Einbahnstraße zu überholen ist somit zulässig, wenn keine Gefährdung vorliegt.
Ebenfalls wichtig: Wollen Sie in einer Einbahnstraße ein Fahrrad überholen, müssen Sie auch hier beachten, dass beim Überholvorgang der vorgeschriebene Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird.