Fahrtenbuch führen: Ab wann ist dies Pflicht?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 11. Oktober 2023

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Fahrten genau dokumentieren

Wann ist ein Fahrtenbuch  zu führen? Für die Polizei ist dies notwendig, wenn Fahrer nicht zu identifzieren sind.
Wann ist ein Fahrtenbuch zu führen? Für die Polizei ist dies notwendig, wenn Fahrer nicht zu identifzieren sind.

Bei einem Fahrtenbuch muss es sich nicht um ein Buch im eigentlichen Sinne handeln. Der Begriff beschreibt ein Dokument, das der Aufzeichnung dient. Kommt es zur Fahrt mit einem Fahrzeug, für welche Aufzeichnungen vorgeschrieben sind, muss es entsprechend geführt werden. Doch für wen ist das Führen eines Fahrtenbuches eigentlich notwendig?

Der vorliegende Ratgeber geht dieser Frage auf den Grund und beleuchtet zwei typische Situationen, in denen Betroffene in ein Fahrtenbuch schreiben müssen. Dazu erhalten Sie hier einige Tipps dazu, wie Sie ein Fahrtenbuch ordnungsgemäß führen und keine Schwierigkeiten mit den zuständigen Behörden bekommen.

FAQ: Fahrtenbuch führen

Wann muss ich ein Fahrtenbuch führen?

Die Fahrtenbuchauflage droht Kfz-Haltern, mit deren Auto eine Verkehrsordnungswidrigkeit begangen, der Fahrer jedoch nicht ermittelt werden konnte. Ein Fahrtenbuch kann auch freiwillig geführt werden, wenn sich mehrere Personen ein Kfz teilen.

Was muss im Fahrtenbuch stehen?

Wichtig ist der Name des Fahrers sowie Datum und Strecke der Fahrt. Klicken Sie hier, um nachzulesen, was noch im Fahrtenbuch stehen muss.

Was ist, wenn ich das Fahrtenbuch nicht führe?

In diesem Fall kann ein Bußgeld von 100 Euro drohen.

Auflage zum Fahrtenbuch: Das Führen nach Verkehrsverstößen

Auf Grundlage von § 31a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) kann eine nach Landesrecht zuständige Behörde dem Halter eines Fahrzeugs auferlegen, dass für jede Fahrt mit seinem Fahrzeug Buch geführt werden muss. Dem vorausgehen muss eine Zuwiderhandlung gegen geltende Verkehrsvorschriften.

Sie müssen selbst ein Fahrtenbuch führen? Wie Sie dabei vorgehen, welche Fahrten zu dokumentieren sind und mehr kann Ihnen die zuständige Behörde mitteilen.

Wer muss also ein Fahrtenbuch führen? Verschiedene Verkehrsverstöße können dazu führen. Besonders typisch sind Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße oder Abstandsverstöße. Kann der Fahrer, welcher die Straßenverkehrsregeln missachtet hat, innerhalb der Verjährungsfrist nicht eindeutig identifiziert werden, kommt es nicht selten zu dieser Auflage für den Fahrzeughalter.

§ 31a StVZO definiert zudem genau, welche Fahrten wann und wie genau dokumentiert werden müssen. Folglich gilt: Der Halter bzw. der Fahrtenbuchbeauftragte muss jede einzelne Fahrt mit dem zuvor festgelegten Fahrzeug aufzeichnen und damit folgende Daten festhalten:

  • Vorname, Name und Anschrift des jeweiligen Fahrzeugsführers
  • das Kennzeichen des Fahrzeugs
  • Beginn und Ende der Fahrt unter Angabe von Datum und Uhrzeit
  • Unterschrift des Fahrzeugführers

Betroffene vermeiden unangenehme Konsequenzen, wenn sie ihr Fahrtenbuch richtig führen. Zum Beispiel ist es sonst möglich, dass die zuständige Behörde via Bußgeldbescheid ein Bußgeld über 100 Euro verhängt (Stand: 2018).

Zudem ist mit regelmäßigen Kontrollen zu rechnen. Fahrzeughalter können von der zuständigen Stelle jederzeit dazu aufgefordert werden, das Fahrtenbuch auszuhändigen. Dieses muss außerdem sechs Monate über den Zeitraum hinweg aufgehoben werden, für den die Auflage gilt.

Fahrtenbuch für Dienstwagen führen

Wie ist ein Fahrtenbuch zu Führen? Fragen zur Auflage kann die zuständige Behörde beantworten.
Wie ist ein Fahrtenbuch zu Führen? Fragen zur Auflage kann die zuständige Behörde beantworten.

Neben der Fahrtenbuchauflage, die auf Verkehrsverstöße folgt, gibt es auch die Pflicht für selbständige Unternehmer, welche einen Dienstwagen für private Zwecke nutzen.

Dieser ermöglicht den Fahrern nämlich einige steuerliche Vorzüge, die aber so nur für gewerbliche Zwecke bestehen sollen.

Gerade bei Ein-Personen-Unternehmen geht das Finanzamt von vornerein davon aus, dass Firmenwagen auch privat genutzt werden. Folglich wird nicht selten verlangt, dass Betroffene ein Fahrtenbuch führen, bis diese Vermutung eindeutig widerlegt oder bewiesen wird.

Mittlerweile müssen selbständige Unternehmer, die ein Fahrtenbuch führen, dies nicht unbedingt mehr handschriftlich erledigen. So werden elektronische „Bücher“ mittlerweile auch fest in Fahrzeugen verbaut. Dazu gibt es passende Apps für das Smartphone. Wer letzteres verwendet, sollte jedoch rechtzeitig prüfen, ob das Programm vom Finanzamt akzeptiert wird

Am Anfang sind betroffene Unternehmer mit einem handschriftlichen Fahrtenbuch auf der sicheren Seite. Ein Umstieg auf eine elektronische Lösung ist immer noch möglich, wenn das Finanzamt erstmal sein „Okay“ dazu gegeben hat.

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Über den Autor

Autor
Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

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