Fahrtenbuch nicht geführt – Welche Strafe droht?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 15. Oktober 2023

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Die Missachtung der Fahrtenbuchauflage hat Konsequenzen

Wenn Sie ein angeordnetes Fahrtenbuch nicht geführt haben, gilt dies als Ordnungswidrigkeit.
Wenn Sie ein angeordnetes Fahrtenbuch nicht geführt haben, gilt dies als Ordnungswidrigkeit.

Ein Fahrtenbuch wird allgemein aus zwei Gründen geführt. Das gewerbliche Fahrtenbuch wird aus Steuergründen geführt. Es kann aber auch von der Polizei angeordnet werden. Haben Sie dies ignoriert und das Fahrtenbuch nicht geführt, hat das Konsequenzen.

Weil in Deutschland bei Verkehrsordnungswidrigkeiten nur der Fahrer, nicht der Fahrzeughalter belangt werden kann, darf die Behörde in Fällen, in denen der Fahrer nicht festgestellt werden kann, ein Fahrtenbuch anordnen.

Der Fahrzeughalter ist dann verpflichtet, sich daran zu halten. Insgesamt ist es schwer ein Fahrtenbuch zu umgehen. Hat er das Fahrtenbuch nicht geführt, gilt dies als Ordnungswidrigkeit und zieht ein Bußgeld nach sich.

FAQ: Fahrtenbuch nicht geführt

Was droht Autofahrern, die das Fahrtenbuch nicht führen?

Ihnen kann ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro blühen.

Ich habe das Fahrtenbuch zwar geführt, aber verloren – was nun?

Auch wer sein Fahrtenbuch verliert, muss mit einem Bußgeld rechnen.

Wird die Fahrtenbuchauflage verlängert, wenn das Buch nicht geführt wird?

Das ist nicht unbedingt der Fall. Es kommt jedoch auf den Einzelfall an und z. B. darauf, ob noch weitere Verkehrsordnungswidrigkeiten mit dem Kfz begangen wurden.

Fahrtenbuch nicht geführt: Ein Bußgeld droht

100 Euro beträgt das Bußgeld, wenn das Fahrtenbuch nicht geführt wurde oder nicht der verlangten Form entsprach. Auch eine verspätete Abgabe bei der zuständigen Behörde wird mit einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro geahndet.

Ein Fahrverbot gibt es nicht, wenn die Fahrtenbuchauflage missachtet wird.
Ein Fahrverbot gibt es nicht, wenn die Fahrtenbuchauflage missachtet wird.

Ein Fahrverbot gibt es nicht und auch Punkte in Flensburg werden in der Regel nicht erteilt. Dies war bis 2014 noch anders. Früher kostete es nur 50 Euro, wenn das Fahrtenbuch nicht geführt wurde. Dafür kam allerdings ein Punkt in Flensburg oben drauf. Diese Regelung änderte sich im Mai 2014.

Nicht nur ein Bußgeld, sondern eine Verlängerung der Fahrtenbuchauflage auf bis zu zwei Jahre droht, wenn es innerhalb der Dauer der Fahrtenbuchauflage zu einem weiteren Verkehrsvergehen kommt. Jeder weitere Verstoß kostet außerdem zusätzlich 50 Euro. Die Anordnung selbst, ein Fahrtenbuch zu führen, kostet ebenfalls Geld. Eine Gebühr von 50 Euro fällt hier an.

Sie führen das Fahrtenbuch, um bei der Steuer die Fahrten des Dienstwagens angeben zu können und haben dabei eine Fahrt vergessen? Das Fahrtenbuch muss vom Finanzamt trotzdem akzeptiert werden. Der Bundesfinanzhof gab hier einem Kläger recht, dessen Fahrtenbuch vom Finanzamt zunächst abgelehnt worden war, weil eine Fahrt im Fahrtenbuch nicht ordentlich verzeichnet worden war. Demnach ist ein Fahrtenbuch trotz kleinerer Mängel gültig, wenn es insgesamt plausibel ist (BFH München, Az.: VI R 38/06).

Bußgeld beim Fahrtenbuch gibt es auch in diesen Fällen

Haben Sie das Fahrtenbuch nicht geführt, folgt ein Bußgeld. Das wurde bereits erklärt. Allerdings zieht es auch einen Bußgeldbescheid nach sich, wenn das Fahrtenbuch nicht ordnungsgemäß geführt wurde oder sogar verloren gegangen ist.

Ordnungsgemäß geführt wird ein Fahrtenbuch, wenn es für jede Fahrt folgende Angaben enthält:

Fahrtenbuch nicht geführt? Ein Bußgeld von 100 Euro droht.
Fahrtenbuch nicht geführt? Ein Bußgeld von 100 Euro droht.
  • Name, Vorname und Anschrift des Fahrzeugführers
  • Amtliches Kennzeichen vom Fahrzeug
  • Datum und Uhrzeit des Fahrtbeginns
  • Datum und Uhrzeit mit Unterschrift nach Beendigung der Fahrt

Folgen hat es außerdem, wenn der Fahrzeughalter das Fahrtenbuch nicht der zuständigen Behörde vorlegt oder es versäumt dieses bis zu sechs Monate nach Ablauf der Fahrtenbuchauflage aufzubewahren.

Es ist durchaus möglich, dass die zuständige Stelle das Fahrtenbuch auch nach der Auflage noch einsehen möchte, um eventuelle Unklarheiten auszuräumen. § 31a StVZO Absatz 3 schreibt daher eine weitere Aufbewahrung von sechs Monaten vor. Da die Dauer des Fahrtenbuchs meist sechs Monate beträgt, müssen Sie es mindestens ein Jahr lang behalten.

Wenn das Fahrtenbuch nicht geführt wurde, darf die Behörde die Fahrtenbuchauflage dann verlängern? Nein, entschied das Verwaltungsgericht in Hannover (VG Hannover vom 18.01.2011, 5 B 4932/10). In dem Fall war es zu keinem weiteren Verkehrsverstoß gekommen, weshalb eine Verlängerung ohne Rechtsgrundlage erteilt worden war. Die Verlängerung war damit nicht gültig.

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Über den Autor

Autor
Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

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