Geblitzt wegen Abstand: Welche Sanktionen drohen?
Letzte Aktualisierung am: 21. Mai 2026
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Bußgelder bei Abstandsverstößen
FAQ: Geblitzt wegen zu wenig Abstand
Blitzer auch für eine Abstandsmessung herangezogen werden. Wann so geblitzt wird und wie die Abstandsermittlung dann erfolgt, lesen Sie hier.
Bei Messungen von einer Brücke ist der Messbereich in der Regel vorher festgelegt. Hier spielt die Distanz zur Fahrbahn keine Rolle, da nur der Abstand zwischen den Fahrzeugen ermittelt wird. Wie die Messung beim Hinterherfahren erfolgt, erfahren Sie hier.
Die Sanktionen für Abstandsverstöße liegen zwischen 25 und 400 Euro. Es sind auch Punkte und Fahrverbote möglich. Eine Übersicht finden Sie in dieser Tabelle hier.
Inhaltsverzeichnis
Ab welchem Abstand wird geblitzt?

Zu geringer Abstand birgt immer ein höheres Unfallrisiko, insbesondere bei höheren Geschwindigkeiten. Daher werden Abstandsverstöße vergleichsweise hoch geahndet. Es sind Bußgelder bis zu 400 Euro möglich. Aber kann man wegen zu wenig Abstand geblitzt werden? Die Antwort hierzu lautet ganz klar ja. Moderne Blitzer können nicht nur gefahrene Geschwindigkeiten erfassen, sondern auch Abstandsmessungen durchführen. Doch wie wird der geringe Abstand geblitzt?
Es gibt verschiedene Arten, wie eine Abstandsmessung erfolgen kann. So ist die Erfassung sowohl durch Videokameras von Brücken als auch durch das Hinterherfahren möglich. Fahrer werden also geblitzt, wenn der Abstand zu gering ist.
Bei einer Messung von einer Brücke aus, filmen Videokameras einen Abschnitt der Straße. Dieses Verfahren wird häufig auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen eingesetzt. Fahrzeuge werden durch die Kameras auf einer längeren Strecke beobachtet. Dieser Messbereich sowie Marker sind vorab bereits festgelegt. Eine Software wertet anhand der Daten die gefahrene Geschwindigkeit aus. Und mithilfe der Weg-Zeit-Berechnung kann der Abstand bestimmt werden. Ist dieser zu gering, löst ein Blitzer aus. Geblitzt wird der Abstand dann durch ein Foto, dass als Beweis herangezogen wird.

Ähnlich funktioniert auch die Abstandsmessung durch ein Nachfahren. Auch hier kommen Videokameras als Messgerät zum Einsatz. Im Polizeifahrzeug sind Front- und Heckkameras verbaut, die mit einem geeichten Wegstreckenzähler verbunden sind. Durch die Kameras ist die Beobachtung des Verkehrs möglich. Die Beamten im Fahrzeug können die Aufzeichnung starten, wenn ein Fahrzeug auffällig wird.
Geblitzt wird geringer Abstand bei diesem System wie folgt:
- die gefahrene Geschwindigkeit wird festgehalten
- Daten werden für die Weg-Zeit-Berechnung verwendet
Mit wenig Abstand geblitzt: Diese Strafe droht
Ein Abstandsverstoß stellt zunächst eine Ordnungswidrigkeit dar. Das heißt, werden Sie geblitzt, weil der Abstand zu gering ist, droht ein Bußgeld. Wie hoch dieses ausfällt, ist von der gefahrenen Geschwindigkeit und von der eigentlichen Abstandsunterschreitung abhängig.

Bei Geschwindigkeiten unter 80 km/h sind Verwarngelder zwischen 25 und 35 Euro möglich. Sind sie schneller als 80 km/h liegen die Bußgelder bei mindestens 75 Euro, können aber bis zu 320 Euro betragen. Hinzu kommt hier dann auch ein Punkt in Flensburg.
Bei Geschwindigkeiten von mehr als 130 km/h liegen die Bußgelder zwischen 100 und 400 Euro. Beträgt der Abstand dann weniger als 3/10 des halben Tachowertes, werden zwei Punkte in Flensburg eingetragen. Das gilt übrigens bereits, wenn ab 100 km/h der halbe Tachowert um 3/10 unterschritten wird.
Ein Fahrverbot droht bei Abstandsverstößen, wenn die Geschwindigkeiten bei mehr als 100 km/h liegen. Es sind je nach Verstoß ein bis drei Monate möglich. Das heißt, werden Sie geblitzt, weil der Abstand zu gering ist, kann das weitreichende Folgen haben.
Ein Abstandsverstoß kann jedoch auch eine Straftat darstellen. Nutzen Fahrer beispielsweise die Lichthupe und fahren sehr dicht auf, um den Vorausfahrenden zum Spurwechsel zu bewegen, kann das als Nötigung nach§ 240 Strafgesetzbuch (StGB) gelten.
Werden Fahrer geblitzt, weil der Abstand zu gering und eine Nötigung nachweisbar ist, kommen neben den verkehrsrechtlichen Folgen dann auch strafrechtliche hinzu. Es drohen entweder eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.
Geringer Abstand: Geblitzt in der Probezeit
Wurden Fahranfänger in der Probezeit geblitzt, weil der Abstand zu gering war, kann das neben Bußgeldern und Punkten auch weitere Folgen haben. Begehen sie einen Abstandsverstoß, der ein Bußgeld von 75 Euro und einen Punkt zur Folge hat, sind weitere Maßnahmen wahrscheinlich.
In diesem Fall handelt es sich um einen A-Verstoß. Dieser hat zur Folge, dass:
- die Probezeit um weitere zwei Jahre verlängert wird
- eine Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar erfolgt
Wurde der Fahrer geblitzt mit einem Abstand, der ein Fahrverbot nach sich zieht, kann es gut möglich sein, dass der Führerschein ganz weg ist. Das gilt auch, wenn das Aufbauseminar nicht besucht wird.
