Schmerzensgeld nach einem Bänderriss: Wann besteht Anspruch?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 24. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Ein oft sportliches Problem: Wenn die Bänder reißen

Ein Schmerzensgeld bei einem Bänderriss kann gezahlt werden, wenn Sie in einen Unfall gerieten.
Ein Schmerzensgeld bei einem Bänderriss kann gezahlt werden, wenn Sie in einen Unfall gerieten.

Am häufigsten kommt ein Bänderriss vor, wenn Personen viel Sport treiben und unglücklich fallen oder auftreten. Ein solcher ist demnach eine Verletzung, die besonders oft Sportler zu beklagen haben.

Kam es infolge eines Unfalls und einer Überstreckung zum Bänderriss, kann das Opfer ein Schmerzensgeld verlangen, wenn dieses entweder komplett unschuldig war oder lediglich eine Teilschuld am Unfall trägt.

Ein Bänderriss kann dabei an vielen verschiedenen Körperbereichen und mit unterschiedlichen Schmerzen auftreten: sei es an einem Finger, am Sprunggelenk, am Fuß oder am Knie. Je nach Schwere der Verletzung kann ein Schmerzensgeld bei einem Bänderriss hoch ausfallen. Aber wie hoch genau? Wie berechnet sich der Anspruch auf Schmerzensgeld? Und benötigen Sie einen Anwalt? Lesen Sie im Ratgeber mehr dazu!

FAQ: Schmerzensgeld bei einem Bänderriss

Gibt es bei einem Bänderriss Schmerzensgeld?

Wer bei einem fremdverschuldeten Unfall Schaden nimmt, kann ggf. Schmerzensgeld fordern. Der Schmerzensgeldanspruch muss jedoch immer individuell geprüft werden.

Wer zahlt das Schmerzensgeld nach einem Bänderriss?

Der Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung kommen in der Regel dafür auf, jedoch nur, wenn der Betroffene keine Teilschuld hat.

In welcher Höhe wird das Schmerzensgeld bei einem Bänderriss bezahlt?

Das ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Klicken Sie hier, um sich an einigen Urteilen zu orientieren.

Wann wird Schmerzensgeld beim Bänderriss gezahlt?

Schmerzensgeld beim Bänderriss: Die Verletzung kommt besonders häufig beim Sport vor.
Schmerzensgeld beim Bänderriss: Die Verletzung kommt besonders häufig beim Sport vor.

Grundsätzlich haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld, wenn Sie durch eine andere Person geschädigt wurden und unschuldig an dieser Situation sind oder Ihnen lediglich eine Teilschuld zugesprochen wird. Dieser Anspruch ergibt sich aus § 253 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

Laut dieses Paragraphen können Sie eine finanzielle Entschädigung für immaterielle Schäden verlangen, also solche, die keine Vermögensschäden sind, wenn Sie durch eine andere Person verletzt wurden.

Das gilt auch dann, wenn Sie Schmerzensgeld nach einem Bänderriss einfordern wollen. Diesen Anspruch müssen Sie beim Unfallgegner bzw. dessen Versicherer geltend machen. Können Sie sich nicht auf eine Schmerzensgeldsumme einigen, die Ihnen beiden verhältnismäßig vorkommt, kann auch der Weg vor das Gericht eine Lösung sein, Schmerzensgeld nach einem Bänderriss in Anspruch zu nehmen. Lassen Sie sich in solch einem Fall auch von einem Anwalt für Schmerzensgeld beraten, um das beste Ergebnis für Sie herauszuholen.

Beachten Sie: Es ist nicht in jeder Verhandlung zwingend notwendig, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, um den Anspruch auf Schmerzensgeld nach einem Bänderriss geltend zu machen. Sie können ebenfalls allein das Schmerzensgeld vom Schädiger einfordern. Es kann allerdings hilfreich sein, einen Rechtsanwalt mit dieser Aufgabe zu betrauen – vor allem dann, wenn die gegnerische Partei Ihnen zu wenig anbietet oder gar keine Bereitschaft zeigt, ein Schmerzensgeld zu zahlen.

Was ist eine Schmerzensgeldtabelle?

Die Höhe vom beim Bänderriss gezahlten Schmerzensgeld wird individuell festgelegt.
Die Höhe vom beim Bänderriss gezahlten Schmerzensgeld wird individuell festgelegt.

Die Höhe eines Schmerzensgeldes bemisst sich normalerweise maßgeblich am Ausmaß Ihrer Verletzungen bzw. der Schmerzen.

Auch die Erwartung von möglichen Folgeschäden oder die Schwere Ihrer Mitschuld am Unfall kann ausschlaggebend für die Schmerzensgeldhöhe sein.

Wie hoch die Entschädigung tatsächlich ausfällt, wird individuell entschieden und ist deshalb nicht mit einer konkreten Zahl zu benennen.

Richter und Versicherer orientieren sich bei der Festlegung von Schmerzensgeld nach einem Bänderriss meist an sogenannten Schmerzensgeldtabellen, in denen Urteile von vergangenen Gerichtsverhandlungen gesammelt werden, die sich mit ähnlichen Fällen beschäftigt haben. Durch Erfahrungswerte kann so bestimmt werden, was Ihnen nach einem Unfall zusteht, bei dem Sie einen Bänderriss erlitten haben.

Folgende Beispiele aus einer Schmerzensgeldtabelle können Ihnen als erste Orientierung hinsichtlich der Schmerzensgeldhöhe dienen:

Verlet­zungSchmer­zens­geld­summeGericht, Jahr (Akten­zeichen)
Knie­gelenk­verlet­zung/
Knie­bänder­riss, Waden­bein­fraktur, Muskel­faser­riss, Bluter­güsse, Prel­lungen, Gehirn­erschüt­terung, Nacken­zerrung
17.000 €OLG Frank­furt am Main, 22.02.2010 (16 U 146/08)
Unter­schenkel­fraktur, Knie­verlet­zung mit Knie­bänder­riss und Menis­kusver­letzung12.500 €OLG Branden­burg an der Havel, 14.04.2010 (4 U 139/08)
Schwere Fußver­letzung (Nerv­verlet­zung mit Bänder­riss) mit massiven Quet­schungen10.000 €LG Hamburg, 29.02.2012 (302 O 250/09)
Knie­verlet­zung (Knie­bänder­verlet­zung, Kreuz­band­riss, Menis­kusver­letzung)5.113 €LG München, 22.07.2002 (19 O 15439/01)
Sprung­gelenks­verlet­zung (mehr­facher Bänder­riss)894,76 €LG Hamburg, 16.01.1998 (312 O 239/97)

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

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