Wie oft darf man geblitzt werden?

Von Jan Frederik Strasmann, LL. M.

Letzte Aktualisierung am: 25. Juni 2026

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

FAQ: Wie oft darf man geblitzt werden?

Wie oft darf man im Jahr geblitzt werden?

Der Gesetzgeber hat keine konkrete Anzahl an Geschwindigkeitsüberschreitungen festgelegt, die innerhalb eines Monats oder Jahres erlaubt sind. Es drohen bei wiederholten Verstößen, wenn Sie mehrmals geblitzt wurden, jedoch durchaus zusätzliche Konsequenzen. Mehr dazu hier.

Wie oft darf man geblitzt werden, bevor der Führerschein weg ist?

Eine feste Zahl an Verstößen für den Führerscheinverlust existiert ebenfalls nicht. Die Fahrerlaubnis wird Ihnen jedoch entzogen, wenn sich auf Ihrem Konto in Flensburg insgesamt acht Punkte angesammelt haben. 

Welche Folgen haben mehrere geringe Überschreitungen in kurzer Zeit?

Begehen Sie zeitnah mehrere kleine Verstöße, kann die zuständige Behörde Ihnen Beharrlichkeit vorwerfen. Das weckt Zweifel an Ihrer Fahreignung und ermöglicht die Verhängung von Fahrverboten oder höheren Bußgeldern. Was in der Probezeit gilt, lesen Sie hier.

Wie oft darf man im Jahr hintereinander geblitzt werden?

Wie oft darf man geblitzt werden, bis ein Fahrverbot droht?
Wie oft darf man geblitzt werden, bis ein Fahrverbot droht?

Dass Verkehrsteilnehmer zu schnell unterwegs sind, ist nicht selten. Auch nicht, dass einige mehrmals im Jahr oder so gar im Monat geblitzt werden. Aber wie oft darf man in welchem Zeitraum geblitzt werden, bevor es ernsthafte Konsequenzen hat? Wann gilt man als Wiederholungstäter beim Blitzen? Und wie oft darf man als Fahranfänger geblitzt werden?

Grundsätzlich ist gesetzlich keine Anzahl von Geschwindigkeitsüberschreitungen definiert, die Verkehrsteilnehmer im Monat oder im Jahr haben dürfen. Es gibt also keine konkrete Zahl an Verstößen, die zu einem Führerscheinverlust führen. Das heißt jedoch nicht, dass bei wiederholten Überschreitungen keine zusätzlichen Konsequenzen drohen. Und wie oft darf man geblitzt werden, bevor der Führerschein weg ist?

Werden Sie zum Beispiel als Wiederholungstäter eingestuft oder wird Ihnen Beharrlichkeit vorgeworfen, ist ein Fahrverbot durchaus möglich. Sammeln Sie mit den Verstößen dann acht Punkte, ist die Fahrerlaubnis weg. Wie oft darf man im Monat geblitzt werden? Das hängt tatsächlich von den jeweiligen Überschreitungen ab.

Zusammengefasst können ein Fahrverbot oder der Entzug der Fahrerlaubnis unter folgenden Umständen drohen:

  • Als Wiederholungstäter können Sie gelten, wenn Sie zwei Mal innerhalb eines Jahres ab 26 km/h zu viel geblitzt werden. Hier droht ein Fahrverbot
  • Beharrlichkeit kann die Behörde annehmen, wenn Sie mehrere geringen Überschreitungen innerhalb einer kurzen Zeit begehen. Es wird dann die Eignung zum Führen eines Kfz angezweifelt. Es sind Fahrverbote oder höhere Bußgelder möglich.
  • Ab acht Punkten in Flensburg wird die Fahrerlaubnis entzogen

Wie oft darf man in der Probezeit geblitzt werden?

Wie oft darf man in der Probezeit geblitzt werden?
Wie oft darf man in der Probezeit geblitzt werden?

Ob Fahranfänger neben Verwarn- und Bußgeldern mit weiteren Konsequenzen rechnen müssen, hängt ebenfalls von der eigentlichen Überschreitung ab. Wird diese als A-Verstoß gewertet, verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre und die Teilnahme an einem Aufbauseminar wird angeordnet. 

Und das gilt schon, wenn Fahranfänger einmal mit 21 km/h oder mehr geblitzt werden. Und wie oft darf man geblitzt werden, bevor in der Probezeit der Führerschein weg ist? Leisten Sie sich einen weiteren A-Verstoß in der bereits verlängerten Probezeit, ist die Fahrerlaubnis weg

Darüber hinaus gilt dann eine Sperrfrist von mindestens sechs Monaten, in der es nicht möglich ist, den Führerschein zu erhalten. Der Antrag auf Neuerteilung kann etwa drei Monate vor Ablauf der veranschlagten Sperrfrist gestellt werden. 

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Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt)
Jan Frederik Strasmann, LL. M.

Jan Frederik Strasmann absolvierte sein Studium an der Universität Bremen und sein Referendariat am OLG Celle. In Dublin erwarb er seinen Master of Arts (LL. M.). 2014 erhielt er seine Zulassung zum Rechtsanwalt. Er befasst sich u. a. mit Themenschwerpunkten wie Verkehrsverstößen und Bußgeldverfahren.

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