Ausländischen Führerschein umschreiben lassen: Wann ist das notwendig?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 9. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Nicht alle Führerscheine aus dem Ausland werden anerkannt

Ausländischer Führerschein: Ist in Deutschland Umschreiben angesagt?
Ausländischer Führerschein: Ist in Deutschland Umschreiben angesagt?

Verfügen Sie über einen ausländischen Führerschein und möchten damit im deutschen Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug steuern, sollten Sie unbedingt vor Antritt der Fahrt in Erfahrung bringen, ob Ihre Fahrberechtigung in der Bundesrepublik überhaupt gültig ist. Je nachdem, in welchem Land Ihre Fahrerlaubnis ausgestellt wurde, können schließlich andere Vorschriften für die Anerkennung in Deutschland gelten.

Wie diese genau aussehen und wer seinen ausländischen Führerschein umschreiben lassen muss, damit dieser in Deutschland anerkannt wird, erfahren Sie im nachstehenden Ratgeber. Weiterhin erhalten Sie hier Informationen dazu, was bei der Führerscheinumschreibung Beachtung finden sollte und welche Folgen es haben kann, eine ausländische Fahrerlaubnis nicht umschreiben zu lassen und sich dennoch hinter das Steuer eines Kfz zu setzen.

FAQ: Ausländischen Führerschein umschreiben lassen

Wann ist die Umschreibung eines ausländischen Führerscheins verpflichtend?

Haben Sie Ihren Führerschein in einem EWR- oder EU-Mitgliedsstaat erworben, müssen Sie ihn nicht umschreiben lassen. Führerscheine aus Drittstaaten müssen in der Regel nach spätestens sechs Monaten umgeschrieben werden, wenn Sie über einen festen Wohnsitz in Deutschland verfügen und weiterhin im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs sein möchten. Nach Ablauf dieser Zeit ist Ihr ausländischer Führerschein in Deutschland nicht mehr gültig.

Muss ich eine erneute Prüfung ablegen, wenn ich meinen Führerschein aus dem Ausland umschreiben lasse?

Normalerweise müssen Sie sich erneut einer theoretischen sowie einer praktischen Prüfung stellen, wenn Sie Ihren ausländischen Führerschein umschreiben lassen möchten. Eine Ausnahme besteht jedoch, wenn es ein Anerkennungsabkommen zwischen dem Ausstellungsland der Fahrberechtigung und der Bundesrepublik gibt. In dem Fall ist die Umschreibung ausländischer Führerscheine aus diesem Land ohne Prüfungen möglich.

Was geschieht, wenn ich meinen Auslandsführerschein nicht umschreiben lasse?

Kümmern Sie sich auch nach Ablauf der sechsmonatigen Frist nicht um eine Umschreibung, ist Ihr ausländischer Führerschein auf deutschen Straßen nicht mehr gültig. Wenn Sie sich dennoch hinter das Steuer eines Kraftfahrzeugs setzen, handelt es sich um Fahren ohne Fahrerlaubnis, worauf eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr folgen kann.

Wer muss seinen ausländischen Führerschein umschreiben lassen und wer nicht?

Umschreibung: Stammt ein ausländischer Führerschein aus Drittstaaten, ist dieser Schritt verpflichtend.
Umschreibung: Stammt ein ausländischer Führerschein aus Drittstaaten, ist dieser Schritt verpflichtend.

Wurde Ihre Fahrerlaubnis in der Europäischen Union (EU) oder einem Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ausgestellt, können Sie damit problemlos am deutschen Verkehr teilnehmen. Sie müssen einen solchen ausländischen Führerschein also nicht umschreiben lassen. Voraussetzung für die Nutzung ist allerdings auch in Deutschland, dass es sich grundsätzlich um ein gültiges Dokument handelt.

Verfügen Sie hingegen um eine Fahrberechtigung aus einem Drittstaat, muss eine Umschreibung stattfinden. Ihre ausländische Fahrerlaubnis muss spätestens nach sechs Monaten in ein deutsches Dokument umgewandelt werden, wenn Sie über einen festen Wohnsitz in der Bundesrepublik verfügen. Dies ist der Fall, wenn Sie mindestens 185 Tage jährlich dort leben. Nach Ablauf dieser Frist ist der Führerschein aus dem Ausland in der Regel nicht mehr gültig.

Was sollten Sie bei der Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis beachten?

Möchten Sie als ehemaliger Nicht-EU-Bürger Ihren Führerschein umschreiben lassen, sollten Sie Folgendes bedenken:

  • Normalerweise können Sie Ihren ausländischen Führerschein nur umschreiben lassen, wenn Sie eine theoretische und eine praktische Prüfung in Deutschland ablegen.
  • Einige Staaten haben ein sogenanntes Anerkennungsabkommen mit Deutschland. Haben Sie Ihre Fahrerlaubnis in einem dieser Staaten erworben, müssen Sie keine Prüfung absolvieren.

Welche Länder ein solches Abkommen mit Deutschland haben, können Sie der Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) entnehmen. Übrigens: Ein internationaler Führerschein ist vom Umschreiben bzw. der Pflicht dazu nicht betroffen. Da er allerdings nur in Kombination mit einem nationalen Schriftstück gültig ist, könnten Sie möglicherweise eine Übersetzung benötigen. Diese muss im Regelfall auch dann vorgelegt werden, wenn Sie Ihren ausländischen Führerschein umschreiben lassen.

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

2 Kommentare

  1. voli

    11. September 2022 at 17:00

    Moin,
    Mein Führerschein muss ich schnellst möglich umschreiben lassen,. meine Arbeit ist ständig unterwegs mit Firma,s Auto, der Arbeitgeber hat mich drei Monate zeit gegeben sonst ist er gezwungen mich zu Kündigen. Ich habe mit der Führescheinstelle telefoniert leider haben die keine schnelle Termine, erst in März 2023 sind Termine frei. Meine frage ist , gibt es so wie eine express Termin für solche fälle ?? oder eine andere Behörde außer der führescheinstelle ??!! Danke
    mfg volan

  2. Karan

    28. August 2021 at 11:25

    Muss man einen ausländischen EU-Führerschein überhaupt irgendwann umschreiben lassen, wenn man hierzulande wohnhaft ist ?

    Beispiel : Mein ausländischer EU-Führerschein läuft ab und ich gehe in mein EU-Heimatland zurück und bekomme dort auf Antrag einen neuen und gültigen ausländischen EU-Führerschein mit einem neuen Ablaufdatum. So kann ich es praktisch ein Leben lang so machen, weil ich in meinem Heimatland zwar nicht permanent wohnhaft, dort aber einen (zweiten) Wohnsitz habe.

    Ist das rechtens ? Danke.

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