Fahrerlaubnis: Kosten, Gültigkeit und Entziehung

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 22. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 7 Minuten

Was sollten Sie beim Antrag auf eine Fahrerlaubnis bedenken?

Ohne Fahrerlaubnis dürfen Sie keine Kfz im Verkehr führen.
Ohne Fahrerlaubnis dürfen Sie keine Kfz im Verkehr führen.

Wer in Deutschland nicht über eine Fahrerlaubnis verfügt, darf auch keine Kraftfahrzeuge auf öffentlichen Straßen steuern. Schließlich steht die Sicherheit im Verkehr stets an erster Stelle und jeder Fahrer muss die erforderlichen Kenntnisse zum Führen von Kfz zunächst einmal erlernen.

Daher wird eine Fahrerlaubnis auch stets nach unterschiedlichen Klassen erteilt, die entweder auf eine Fahrzeugart oder eine Gruppierung von Kfz beschränkt ist.

Das Vorhandensein einer entsprechenden Erlaubnis müssen Kraftfahrer mit einer amtlichen Bescheinigung nachweisen – dem Führerschein. Im Ratgeber erhalten Sie Informationen zum Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis sowie zu den Gründen, aus denen eine Fahrerlaubnis wieder entzogen werden kann. Weiterhin erklären wir, welche Optionen Kraftfahrer haben, um sie zurückzubekommen.

FAQ: Fahrerlaubnis

Was ist eine Fahrerlaubnis?

Als Fahrerlaubnis wird die Berechtigung, Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr zu führen, bezeichnet. Um selbige zu erlangen, muss eine Fahrschule besucht werden.

Was droht bei Fahren ohne Fahrerlaubnis?

Es handelt sich dabei um eine Straftat gemäß § 21 Strafgesetzbuch. Diese wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe geahndet.

Wozu dient der Führerschein?

Der Führerschein ist ein Dokument, welches nachweist, dass Sie in Besitz einer Fahrerlaubnis sind. Er muss beispielsweise im Rahmen einer Polizeikontrolle vorgezeigt werden.

Erwerb einer Fahrerlaubnis: Die Bedingungen

Damit in Deutschland einem Antrag auf die erste Erteilung einer Fahrerlaubnis zugestimmt wird, müssen zunächst gewisse Voraussetzungen erfüllt werden. Wie diese im Detail aussehen, ist in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) festgehalten. Folgende Bedingungen sind demzufolge an den Erwerb einer Fahrerlaubnis geknüpft:

  • Es muss ein fester Wohnsitz in Deutschland vorhanden sein.
  • Es darf im Vorfeld keine EWR- oder EU-Fahrerlaubnis der beantragten Führerscheinklasse in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum vorliegen.
  • Der Anwärter muss das Mindestalter erreicht haben, welches für die jeweilige Führerscheinklasse maßgeblich ist.
Fahrerlaubnis: Je nachdem, für welche Klasse Sie sich entscheiden, kann das Mindestalter variieren.
Fahrerlaubnis: Je nachdem, für welche Klasse Sie sich entscheiden, kann das Mindestalter variieren.

Insgesamt 16 Fahrerlaubnisklassen gibt es in Deutschland. Sie sind allesamt in Buchstabenkategorien eingeteilt, wobei jeder Buchstabe für eine andere Gruppe von Fahrzeugen steht (A = Motorrad, B = Pkw, C = Lkw, D = Bus).

Hinzu kommt der Zusatzbuchstabe E, der für Anhänger steht, die mit den jeweiligen Kraft­fahrzeugen kombiniert werden dürfen. Welches Mindestalter für den Erwerb welcher Fahrerlaubnis erreicht sein muss, definiert § 10 FeV.

Bei den Klassen AM und A1 sind es beispielsweise 16 Jahre, bei C1 und C1E sind 18 Jahre vorgeschrieben. Das reguläre Mindestalter für die Führerscheinklassen D und DE liegt bei 24 Jahren, kann allerdings in Ausnahmefällen auf 23, 21, 20 oder sogar 18 Jahre heruntergesetzt werden. Um eine Fahrerlaubnis der Klasse B erwerben zu dürfen, muss in der Regel das 18. Lebensjahr vollendet worden sein.

Fahrerlaubnis fürs Auto mit 17 Jahren erwerben?

Wie bei den Klassen D und DE existiert auch bei der Fahrerlaubnis der Klasse B eine Ausnahme, was das Mindestalter angeht. Beim Modell „Begleitetes Fahren“ kann der Autoführerschein bereits mit 17 Jahren erworben werden. Die wohl wichtigste Voraussetzung dabei steckt schon im Namen: Bevor junge Menschen das 18. Lebensjahr nicht erreicht haben, dürfen sie nur in Begleitung fahren.

Um als Begleitperson fungieren zu dürfen, müssen laut § 48a FeV folgende Voraussetzungen gegeben sein: Die betroffene Person

  • muss mindestens 30 Jahre alt sein,
  • muss seit mindestens fünf Jahren eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen und
  • darf maximal einen Punkt in Flensburg im Fahreignungsregister (FAER) haben.

Während der Fahrt selbst muss die Begleitperson ihren Führerschein dabeihaben, um diesen bei einer möglichen Verkehrskontrolle vorzeigen zu können. Weiterhin muss sie sich an eine Promillegrenze von 0,5 Promille halten und darf im Vorfeld keine Drogen konsumiert haben.

Das brauchen Sie, um eine Fahrerlaubnis zu beantragen

Sie müssen stets die Fahrschule besuchen, um eine Fahrerlaubnis zu erwerben.
Sie müssen stets die Fahrschule besuchen, um eine Fahrerlaubnis zu erwerben.

Sobald Sie als Anwärter auf eine Fahrerlaubnis die gerade beschriebenen Bedingungen erfüllen, können Sie den Antrag stellen. Diesen Schritt übernimmt nicht selten die Fahrschule, bei der Sie die entsprechende Ausbildung absolvieren möchten.

Sie können sich aber auch selbst darum kümmern und entweder bei der jeweiligen Führerscheinstelle oder dem Bürgeramt die Fahrerlaubnis beantragen. Dann sollten Sie diese Unterlagen mitbringen:

  • gültiger Personalausweis bzw. Reisepass
  • Passbild, das den biometrischen Vorgaben entspricht
  • Angaben zur Fahrschule inklusive der Prüfstelle
  • Angaben zu Begleitpersonen beim Modell „Begleitetes Fahren“
  • Nachweis, dass Sie an einem Erste-Hilfe-Kurs teilgenommen haben
  • Bescheinigung eines Sehtests (nicht älter als zwei Jahre)
  • Bescheinigung der geistigen und körperlichen Eignung (nur bei einer Fahrerlaubnis für Lkw oder Bus), die nicht älter als ein Jahr ist
  • Nachweis über einen Funktions- und Leistungstest (nur bei einer Fahrerlaubnis für Bus), die nicht älter als ein Jahr ist
  • Führungszeugnis (nur bei einer Fahrerlaubnis für Bus)

Nachdem Ihrem Antrag zugestimmt wurde und Sie die Ausbildung in der Fahrschule durch eine theoretische sowie praktische Prüfung erfolgreich absolviert haben, erhalten Sie schließlich die jeweilige Fahrerlaubnis und dürfen die entsprechenden Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr führen.

Was kostet eine Fahrerlaubnis?

Die Kosten, die eine Fahrerlaubnis mit sich bringt, können je nach Region und Fahrschule variieren. Daher ist es stets ratsam, die Preise mehrerer Fahrschulen zu vergleichen, bevor Sie sich anmelden. Insgesamt sind z. B. bei einer Fahrerlaubnis der Klasse B Kosten zwischen 1.200 und 2.200 Euro möglich. Schließlich bezahlen sich Lehrmittel, Fahrstunden, Prüfungsgebühren und Erste-Hilfe-Kurs nicht von allein.

Auf den Erwerb einer Fahrerlaubnis folgt die Probezeit

Frischgebackene Besitzer einer Fahrerlaubnis befinden sich zunächst einmal zwei Jahre lang in der Probezeit.
Frischgebackene Besitzer einer Fahrerlaubnis befinden sich zunächst einmal zwei Jahre lang in der Probezeit.

Bereits seit 1986 wird eine Fahrerlaubnis erst einmal auf Probe erteilt. § 2a Absatz 1 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) schreibt vor, dass Fahranfänger sich zwei Jahre lang in der Probezeit befinden, nachdem sie eine Fahrerlaubnis erworben haben.

Der Grund dafür ist relativ simpel: Häufig sind es gerade frischgebackene Führerscheinbesitzer, die verantwortlich für schwere Verkehrsunfälle sind.

Daher müssen sie innerhalb dieser Zeitspanne mit härteren Ahndungen rechnen als Fahrer, die schon länger im Besitz einer Fahrerlaubnis sind. Generell kommt es zu einer Unterscheidung in A-Verstöße (schwerwiegende Zuwiderhandlungen) und B-Verstöße (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen). Werden Sie beispielsweise mit dem Handy am Steuer ertappt, handelt es sich um einen A-Verstoß.

Ein B-Verstoß liegt wiederum vor, wenn Sie als Fahranfänger mit abgefahrenen Reifen unterwegs sind. Eine Regelmissachtung der Gruppe A oder zwei der Gruppe B ziehen eine Verlängerung der Probezeit von zwei auf insgesamt vier Jahre nach sich. Hinzu kommt die Anordnung, an einem Aufbauseminar teilzunehmen.

Leisten Sie sich als junger Autofahrer danach abermals einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße, kommt eine schriftliche Verwarnung auf Sie zu. Zusätzlich wird Ihnen empfohlen, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Haben Sie auch danach noch nicht aus Ihren Fehlern gelernt und begehen abermals einen A- oder zwei B-Verstöße, droht Ihnen der Entzug der Fahrerlaubnis.

Gründe für die Entziehung der Fahrerlaubnis

Wie gerade beschrieben, führen beispielsweise insgesamt drei A- oder sechs B-Verstöße in der Probezeit dazu, dass einem Kraftfahrer die Fahrerlaubnis entzogen wird. Der Unterschied zu einem Fahrverbot liegt darin, dass sie dabei nicht nur den Führerschein als Dokument an sich abgeben, sondern die Erlaubnis wird ihnen generell aberkannt.

Dies kann ebenfalls auf Sie zukommen, wenn Sie Fahrten unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen unternehmen, Fahrerflucht begehen oder maximal acht Punkte im FAER erreichen. Über die Entziehung der Fahrerlaubnis entscheiden normalerweise ein Gericht oder eine Verwaltungsbehörde. Sobald die Entscheidung in Rechtskraft erwächst, ist die Fahrerlaubnis nicht mehr gültig.

Fahren ohne Fahrerlaubnis oder ohne Führerschein: Die Unterschiede

Es ist ein enormer Unterschied, ob Sie ohne Führerschein oder ohne Fahrerlaubnis unterwegs sind.
Es ist ein enormer Unterschied, ob Sie ohne Führerschein oder ohne Fahrerlaubnis unterwegs sind.

Bezogen auf die jeweiligen Konsequen­zen, ist es von besonderer Wichtigkeit, zu differenzieren, ob Sie ein Kraftfahrzeug im Verkehr ohne Führerschein oder ohne Fahrerlaubnis steuerten.

Wurde Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen und Sie werden dabei ertappt, wie Sie dennoch ein Kfz im Straßenverkehr führen, begehen Sie eine Straftat. § 21 StVG zufolge ist in diesem Fall eine Geld- oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr möglich.

Verhielt es sich allerdings so, dass Ihre Fahrerlaubnis sehr wohl noch gültig ist und Sie Ihren Führerschein nur vergessen haben, droht Ihnen ein Verwarnungsgeld von 10 Euro. Die Unterschiede in Bezug auf die möglichen Sanktionen sind hier dementsprechend gravierend.

Wie geht eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis vonstatten?

In der Regel müssen Sie zunächst einmal eine Reihe von Bedingungen erfüllen, bevor Sie eine Fahrerlaubnis neu beantragen können, nachdem Ihnen diese entzogen wurde. Die erste Hürde stellt dabei die sogenannte Sperrfrist dar, innerhalb der es Ihnen generell verboten ist, einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis zu stellen. Sie dauert mindestens sechs Monate an.

Frühestens drei Monate vor Ablauf der Frist können Sie eine neue Fahrerlaubnis beantragen. Häufig hat die zuständige Behörde Zweifel an Ihrer Fahreignung, wenn Ihr Fehlverhalten im Verkehr zum Fahrerlaubnisentzug geführt hat. Daher ordnet sie nicht selten eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) an.

Ehe Sie diese nicht bestehen, kommt es in der Regel auch nicht zu einer Wiedervereinigung zwischen Ihnen und Ihrer Fahrerlaubnis. Eine Möglichkeit gibt es jedoch: Spätestens 15 Jahre, nachdem Sie gegen geltendes Verkehrsrecht verstoßen haben und Ihnen anschließend die Fahrerlaubnis aberkannt wurde, kommt es zur Verjährung der jeweiligen Tat.

Hier gilt: Kein Verstoß, keine MPU. Schließlich verliert die Untersuchung ihre eigentliche Grundlage, sobald die Regelmissachtung erst einmal verjährt ist. Bedenken Sie jedoch: Innerhalb dieser Zeitspanne von 15 Jahren sollten Sie es tunlichst vermeiden, sich erneut einen Verstoß zu leisten, weil sich dadurch die Fristen verlängern.

Fahrerlaubnis zurück ohne MPU: Ist das überhaupt möglich?
Fahrerlaubnis zurück ohne MPU: Ist das überhaupt möglich?

Stellen Sie einen Antrag auf Wieder­erteilung der Fahrerlaubnis, bevor die Tilgungsfrist abgelaufen ist, müssen Sie sich im Regelfall darauf einstellen, dass abermals eine MPU angeordnet wird.

Daher sollten Sie genau darauf achten, dass wirklich 15 Jahre vergangen sind, bevor Sie eine Fahrerlaubnis neu beantragen. Unter Umständen kann die zuständige Behörde nach dieser langen Zeitspanne außerdem eine erneute Führerscheinprüfung von Ihnen verlangen.

Sie könnten schließlich einiges verlernt haben. Dass dem nicht so ist, können Sie jedoch beweisen, indem Sie die geforderte Prüfung mit Bravour meistern und im Anschluss endlich wieder im Besitz einer Fahrerlaubnis sind.

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Über den Autor

Autor
Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

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