Anhörungsbogen nicht beantworten

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 9. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Ist es erlaubt, die Anhörung zum Bußgeldverfahren zu ignorieren?

Geblitzt worden? Den Anhörungsbogen dann nicht zu beantworten kann unerwünschte Folgen haben.
Geblitzt worden? Den Anhörungsbogen dann nicht zu beantworten kann unerwünschte Folgen haben.

Kommt es zu Ordnungswidrigkeiten im Verkehr, ist nicht immer klar, welche Fahrer die Verkehrsverstöße begangen haben.

Um Angaben zur schuldigen Person zu ermitteln, nutzt die Polizei dann oft einen Anhörungsbogen, der oft vor dem Bußgeldbescheid versandt wird.

Nicht selten werden Fahrer geblitzt und fragen: Anhörungsbogen ignorieren oder ausfüllen? Tatsächlich gibt es verschiedene Ansichten dazu, was passiert, wenn Sie einen Anhörungsbogen nicht beantworten. Der vorliegende Ratgeber soll Ihnen einen Überblick geben und beleuchten, worauf Sie beim Erhalt eines Anhörungsbogens achten müssen.

FAQ: Anhörungsbogen nicht beantworten

Muss ich den Anhörungsbogen überhaupt beantworten?

Nicht unbedingt, da Sie keine Angaben zur Sache (also zum Vorwurf) machen müssen. Allerdings sind Sie zu personenbezogenen Angaben verpflichtet. Falls diese nicht vorgedruckt oder nicht korrekt sind, sollten Sie den Bogen also nicht ignorieren.

Was passiert, wenn ich den Anhörungsbogen nicht beantworte?

Es kann durchaus sein, dass die Polizei dann weitere Ermittlungen anstellt und z. B. Ihre Nachbarn oder andere Zeugen befragt.

Muss ich den Anhörungsbogen innerhalb der genannten Frist beantworten?

Oft wird Ihnen im Anhörungsbogen eine Frist gesetzt. Allerdings ist eine solche Frist nicht gesetzlich festgelegt.

Video: Was hat es mit dem Anhörungsbogen auf sich?

In diesem Video erfahren Sie, wozu die Anhörung im Bußgeldverfahren dient.
In diesem Video erfahren Sie, wozu die Anhörung im Bußgeldverfahren dient.

Den Anhörungsbogen genau prüfen

Bevor Sie darüber nachdenken, ob Sie nach unerwünschten Kontakt mit einem Blitzer den Anhörungsbogen ignorieren und nicht beantworten sollten, ist es empfehlenswert, das entsprechende Schreiben genauer in Augenschein zu nehmen. Es ist zu prüfen, ob Sie in dem Schreiben als Beschuldiger oder als Zeuge aufgeführt werden.

Oft geht dies schon aus der Überschrift des Anhörungsbogens hervor, welche Beispielsweise „Anhörung als Beschuldigter“ lauten kann. Fehlt eine solche Benennung, geht die Einteilung oft aus dem Inhalt des Schreibens hervor.

Anhand der Einteilung können Sie entscheiden, wie Sie weiter vorgehen. In jedem Fall stehen Sie vor der Wahl, ob Sie Angaben zum Tathergang machen wollen. Dabei können Sie von dem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen. Denn niemand ist verpflichtet, eine Aussage zu machen, wenn er sich dadurch selbst belastet.

Doch bedeutet das auch, dass Betroffene den Anhörungsbogen einfach nicht beantworten müssen und dieser in den Papierkorb wandern kann?

Anhörungsbogen nicht beantwortet: Ein Bußgeldbescheid droht

Anhörungsbogen nicht beantworten: Ein Bussgeldbescheid kann trotzdem folgen.
Anhörungsbogen nicht beantworten: Ein Bussgeldbescheid kann trotzdem folgen.

Wie bereits erwähnt, versucht die Polizei mithilfe des Anhörungsbogens Angaben zu der schuldigen Person zu erhalten, die für einen Verkehrsverstoß verantwortlich ist.

Entscheiden Sie sich dafür, einen Anhörungsbogen nicht zu beantworten, um sich beispielsweise selbst zu schützen, bedeutet dies jedoch nicht das Ende der Ermittlungen. Ein Bußgeld­bescheid kann Sie trotzdem noch erreichen.

Dazu kommen zwei Ansichten zu möglichen Folgen, die sich gegenüberstehen:

  • Viele Rechtsanwälte empfehlen, einen Anhörungsbogen nicht zu beantworten und sich anwaltliche Hilfe zu besorgen – andernfalls könne ein ausgefülltes Formular weitere Probleme verursachen.
  • Dagegen steht § 111 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG), welcher vom ordnungswidrigen Verhalten spricht, wenn einer zuständigen Behörde eine Angabe verweigert wird.

Es bleibt abzuwägen, ob Sie bei Erhalt eines Anhörungsbogens direkt einen Anwalt beauftragen wollen. In der Regel sind Sie auf der sicheren Seite, wenn Sie durch Zurücksenden des Bogens zumindest die Angaben zu Ihrer Person bestätigen. Eine Aussage zum Tatgeschehen können Sie dabei auslassen.

Diese Handlungsoption wird beispielsweise auch von der Berliner Polizei empfohlen. Für gewöhnlich müssen Betroffene dabei keine negativen Konsequenzen fürchten. Und wie bereits erwähnt: Kommt es dazu, dass Sie einen Anhörungsbogen nicht ausfüllen, ist das keine Garantie dafür, dass die zuständige Behörde später nicht abermals auf Sie zurückkommt. Daher ist es für gewöhnlich sinnvoll, zumindest die eigenen Daten im Sinne von § 111 OWiG zu bestätigen.
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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

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