Blitzerfoto nicht erkennbar oder Bußgeldbescheid ohne Foto?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 30. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Alles, was Sie dazu wissen müssen

Ist das Blitzerfoto nicht erkennbar, liegt die Überlegung nahe, einen Anwalt zu konsultieren
Ist das Blitzerfoto nicht erkennbar, liegt die Überlegung nahe, einen Anwalt zu konsultieren

Im Jahr 2013 veröffentlichten die hiesigen Medien gleich zwei erstaunliche Gerichtsurteile: Wer auf dem Blitzerfoto nicht klar erkennbar ist, muss auch kein Bußgeld zahlen.

Das erfreute natürlich so manchen Fahrzeugfahrer. Dennoch sind diese Urteile nicht so eindeutig, wie es auf den ersten Blick scheint.

Denn auch diese Urteile sind Ausnahmen. Jeder Fall muss individuell betrachtet werden. Aus diesem Grund empfiehlt sich ein versierter Anwalt, der die Chancen und Risiken vor Gericht im Vorfeld erklären kann.

FAQ: Blitzerfoto

Was ist, wenn die Person auf dem Blitzerfoto nicht (ganz) erkennbar ist?

In so einem Fall entscheidet ein Richter über die Beweiskraft des Bildes. Dazu kann er bspw. auch ein Gutachten in Auftrag geben.

Lohnt sich der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid, wenn das Bild unscharf ist?

Das ist ganz individuell. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Ihnen mehr zu einem konkreten Fall sagen. Die erste Beratung bieten viele Kanzleien kostenlos an.

Muss dem Bußgeldbescheid immer ein Blitzerfoto beiliegen?

Nein, das Foto dient zwar als Beweismittel, jedoch sind auch Beweise wie etwa ein Lasermessprotokoll zulässig. Per se ungültig wird ein Bußgeldbescheid ohne Blitzerfoto also nicht.

Die verschiedenen Fälle rund um das Blitzerfoto

In den nachfolgenden Abschnitten wollen wir kurz und übersichtlich erklären, was in jedem individuellen Fall zu tun ist. Dies ersetzt jedoch keine Beratung durch einen Fachmann, sodass dies nur als reine Information anzusehen ist.

Nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung: Foto ist nicht erkennbar

Ist das Blitzerfoto nicht zu erkennen, kann der Fahrer gute Chancen auf eine Minderung des Bußgeldes und weiterer Folgen haben. Dabei ist es unerheblich, ob eine riesige Sonnenbrille das Gesicht verdeckt oder das Geblitzt-Foto unscharf ist.

Manche Blitzer fotografieren aus einem langen Abstand zum Fahrzeug, weshalb das Blitzerfoto oftmals nicht zu erkennen ist. Fahren Sie an einem Blitzer vorbei und das Bild ist nicht erkennbar, weil es über- oder unterbelichtet ist, gilt das gleiche: Ein Einspruch lohnt sich!

Wurden Sie also geblitzt und das Foto ist unkenntlich, kommt es auf die freie Beweiswürdigung des Richters im Bußgeldverfahren an. Er entscheidet, ob er den Fahrer im Auto darauf erkennt oder nicht. Dabei darf er aber nicht nach Willkür entscheiden.

Ist das Blitzerfoto nicht erkennbar, muss der Richter eine ausführliche Beschreibung des Bildes verfassen, in dem er erklärt, dass er den Fahrer erkennt. Dabei muss er auf die Bildqualität und viele charakteristische Identifizierungsmerkmale eingehen. Zusätzlich hat er die Möglichkeit, ein anthropologisch-morphologisches Gutachten in Auftrag zu geben, welches jedoch auch aufwendig und kostspielig ist.

Ein Bußgeldbescheid ohne Foto ist nicht gleich ungültig
Ein Bußgeldbescheid ohne Foto ist nicht gleich ungültig

Vorsicht! Sie sollten nicht auf die schlechte Qualität des Blitzerfotos vertrauen. Ist zwar im Bußgeldbescheid das Foto nicht erkennbar, kann es sein, dass es ein schärferes Bild in der Ermittlungsakte gibt. Die Behörde hat oftmals ein Blitzerfoto mit einer besseren Qualität.

Um dies aber herauszufinden, kann ein Anwalt nützlich sein. Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen, ist ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eine geeignete Methode, um das Blitzerfoto für ungültig zu erklären und so einen Freispruch zu erwirken.

Der Bußgeldbescheid kam ohne Foto

Sie wurden geblitzt, aber der Bußgeldbescheid ist ohne Foto? Dies passiert den deutschen Behörden sehr oft. Ein Bußgeld ohne Foto ist aber nach wie vor gültig und deshalb strengstens ernst zu nehmen.

Dieser Fall tritt häufig dann ein, wenn das Blitzerfoto nur sehr schlecht erkennbar ist. In diesem Fall hält die Bußgeldbehörde das Foto erst einmal zurück, verschickt aber den Bußgeldbescheid ohne Foto. So spart sich die Behörde Arbeitsaufwand, da der normale deutsche Bürger den Bußgeldbescheid ohne Foto hinnimmt.

Sind Sie geblitzt worden und haben kein Foto erhalten, kann der Bußgeldbescheid dennoch gültig sein. Die Bußgeldbehörde ist nicht in der Pflicht, ein Blitzerfoto mitzuschicken.

Hingegen kann der Betroffene, der den Bußgeldbescheid erhalten hat, das Foto anfordern. Dies kann er auch ohne Anwalt tun. Jedoch ist ein anwaltlicher Rat zu empfehlen, da sich ein Verkehrsrechtsanwalt darauf spezialisiert hat.

Wurden Sie also geblitzt, sollten Sie das Foto anfordern, wenn das Blitzerfoto im Bescheid fehlt. Erst dann haben Sie die Gewissheit und können überlegen, ob sich ein Einspruch lohnt.

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Blitzerfoto nicht erkennbar oder Bußgeldbescheid ohne Foto?
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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

59 Kommentare

  1. Michael A.

    6. Dezember 2015 at 23:17

    Guten Tag

    Meine Frau ist vor kurzem Geblitzt worden mit 18kmh zu viel
    Die Beweisfotos zeigen ihr PKW nur von hinten ohne das sie als Fahrerin erkennbar ist
    Lohnt sich eine Zurückweisung

    Gr Althoff

    • bussgeldrechner.org

      7. Dezember 2015 at 9:57

      Hallo Michael,
      ob sich ein Einspruch lohnt, erörtern Sie am besten mit einem Verkehrsrechtsanwalt. Er informiert Sie darüber, ob sich Ihr Vorhaben lohnt.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  2. Bernhard

    20. November 2015 at 17:21

    Hallo Bußgeldrechner-Team,

    auf der Suche nach meinem sehr speziellen Fall habe ich schon eine Google-Suche angestrengt, finde jedoch keine Informationen dazu:

    Mich erreichte ein Anhörungsbogen mit einem Blitzerphoto. Auf diesem Photo ist der Fahrer nicht zu erkennen.
    Jedoch war das Fahrzeug, mit dem der Verkehrsverstoß begangen wurde ein LKW mit digitalem Tachograf.

    Wenn das Photo nun keinerlei Hinweis auf den Fahrer liefert und nur das Kennzeichen erkennbar ist – darf die ermittelnde Behörde dann die Daten aus dem digitalen Fahrtenschreiber verwenden, wenn der Fahrer sonst nicht ermittelbar ist?
    Oder muss das Photo ausreichend sein um den Fahrer zu ermitteln, da unabhängig vom Verstoß der digitale Fahrtenschreiber keine zureichende Information wiedergeben könnten (wenn er zum Beispiel nicht benutzt worden ist)?

    Vielleicht ist Ihnen oder dem Plenum ein solcher Fall bekannt und Sie können mir hier einen hilfreichen Tipp geben.

    Danke!
    Gruß Bernhard

    • bussgeldrechner.org

      23. November 2015 at 9:02

      Hallo Bernhard,
      ein Anhörungsbogen muss nicht zwingend ein Blitzerfoto enthalten. Die Behörde kann es auch lediglich in ihren Verwaltungsunterlagen vorhalten, muss es aber ihnen bei Bedarf vorlegen. In der Regel ist die Qualität dieses Beweismittels besser als die des verschickten. Es sei gesagt, das die Ermittlungsbehörden nicht nur dieses Foto zu Beweissicherung nutzen. Auch Anwohnerbefragungen sind möglich, um den Tatbestand aufzuklären.
      Der digitale Fahrtenschreiber ist von der Behörde ausgelesbar. Ob dies rechtmäßig ist und Sie im Bedarfsfall dagegen vorgehen können, darüber kann ein Verkehrsrechtsanwalt detailliert Auskunft geben.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  3. nova

    16. November 2015 at 19:37

    hallo ich wurde geblitz
    und das anhörbogen mit foto zugeschickt worden
    auf dem foto ist die untere hälfte meines gesichtes durch meine hand verdeckt
    was soll ich tun brief zurück schicken -bin es nicht??? danke

    • bussgeldrechner.org

      23. November 2015 at 10:22

      Hallo Nova,
      ein Anhörungsbogen dient dazu, dass Sie sich zum Tatablauf äußern können. Hierzu sind Sie nicht verpflichtet, da Sie sich nicht selbst bezichtigen müssen. Was Sie hingegen angeben müssen, sind Ihre persönlichen Daten (§ 111 Ordnungswidrigkeitengesetz). Hierzu bleibt Ihnen in der Regel 1 Woche Zeit.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  4. Jens

    7. November 2015 at 22:36

    Eine Rechtsschutz ist leider nicht vorhanden…

  5. Jens

    7. November 2015 at 22:35

    Hallo, wir sind auf der Autobahn mit einer Überschreitung der Geschwindigkeit von 23 km/h beblitzt worden. Unterwegs waren wir mit einem Firmenwagen, an den Blitz selber kann ich mich nicht erinnern. Auf dem Bild läßt sich nicht erkennen, ob ich oder der Kollege gefahren ist. Ich weiß auch nicht, wer auf diesem Streckenabschnitt am Steuer des Wagens saß. Kann da gegen Einspruch mit Erfolg erhoben werden?

    • bussgeldrechner.org

      9. November 2015 at 8:47

      Hallo Jens,
      ob sich in Ihrem Fall der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt, kann ein Fachanwalt für Verkehrsrecht am besten beurteilen. In einem – unter Umständen kostenlosen – Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, auch die Erfolgsaussichten eines solchen Unterfangens zu erörtern.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  6. Gerd K.

    16. September 2015 at 13:55

    Meine Frau ist mit dem auf meinen Namen zugelassenen Fahrzeug geblitzt worden. Ich bekam einen Zeugenfragebogen und machte von meinem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch. Die Polizei verdächtigte nun meine Frau und wollte sie sprechen. Ich sagte wahrheitsgemäß, dass sie sich in den Ferien mit unserem Sohn in Spanien bei ihrer Familie aufhält und in zwei Wochen wieder in Deutschland wäre. Der Polizist gab mir seine Visitenkarte und sagte meine Frau solle ihn doch anrufen wenn sie wieder zurück ist. Eine Woche später steht eine andere Polizistin vor meiner Tür und verlangt von mir Angaben zum Fahrer. Ich erklärte ihr das ich von meinem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch mache. Dies ergibt sich auch aus ihren Unterlagen. Wenn ich keine Angaben mache werde sie mit dem Bild durch das Haus gehen und bei den Hausbewohnern Befragungen anstellen. Ich sagte ihr dann das meine Frau in einer Woche aus Spanien zurück sei und dann noch immer 28 Tage also 4 Wochen bis zur Verjährung Zeit sind. Dies hielt sie jedoch nicht davon ab. Hätte man meiner Frau die Gelegenheit geben müssen Stellung zum Vorwurf zu nehmen? Liegt hier ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz vor? Oder ist das Argument der Verjährung (28 Tage) wirklich dazu geeignet Schutzwürdige Belange meiner Frau einfach beiseite zu schieben?

    • bussgeldrechner.org

      21. September 2015 at 9:16

      Hallo Gerd,
      ob diese Ermittlungstechnik der Polizei rechtmäßig ist, klären Sie am besten mit einem auf das Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt. Er berät Sie ausführlich.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  7. Constanze W.

    4. September 2015 at 14:03

    Sehr geerhte Damen und Herren, ich bin am 25.8. in Braunschweig geblitzt wurden und bekam von den Behörden ein Brief. Das Blitzerfoto weisst nur einen hellen Fleck in der Mitte auf und alles andere ist schwarz. Ich hätte 22 km/h zu viel laut angaben. Ich kann mich jedoch nicht an einen Blitz erinnern, dies hätte ich gemerkt. Soll ich lieber die 80 Euro bezahlen oder in Widerspruch gehen?
    Vielen Dank für Ihre Antwort.
    Mit freundlichen Grüssen
    Constanze W.

    • bussgeldrechner.org

      7. September 2015 at 10:03

      Hallo Constanze,
      ob sich in Ihrem Fall ein Einspruch lohnt, klären Sie am besten mit einem Anwalt. In einem Gespräch erörtern Sie Ihre Erfolgschancen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

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