Falsches Kennzeichen im Bußgeldbescheid angegeben?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 8. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Muss das Bußgeld trotz falschem Kennzeichen gezahlt werden?

Wie kann es sein, dass ein falsches Kennzeichen im Bußgeldbescheid angegeben wurde?
Wie kann es sein, dass ein falsches Kennzeichen im Bußgeldbescheid angegeben wurde?

Einen Bußgeldbescheid erhalten Kraftfahrer immer dann, wenn sie eine Ordnungswidrigkeit im Verkehr begangen haben. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn sie sich nicht an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit halten, die Vorschriften zur Vorfahrt missachten oder eine rote Ampel überfahren.

In diesem Bescheid erfahren sie, wie hoch das mit dem Verkehrsverstoß verbundene Bußgeld ausfällt, wie viele Punkte in Flensburg auf sie zukommen und ob ein Fahrverbot verhängt wird.

Besonders dann, wenn der Führerschein in Gefahr zu sein scheint, suchen einige Fahrer nach Möglichkeiten, wie sie den Ahndungen entgehen können. Sie machen sich daher auf die Suche nach einem Fehler im Bußgeldbescheid, der ihn ungültig macht. Befindet sich beispielsweise ein falsches Kennzeichen im Bußgeldbescheid, fühlen sich viele bereits auf der sicheren Seite und meinen, das Bußgeld und die weiteren Sanktionen nicht akzeptieren zu müssen.

Doch ist dem wirklich so? Muss das Bußgeld bei falschem Kennzeichen nicht gezahlt werden, weil der Bescheid dadurch seine Gültigkeit einbüßt? Antworten auf diese Fragen finden Sie in unserem Ratgeber.

FAQ: Falsches Kennzeichen im Bußgeldbescheid

Ist der Bußgeldbescheid ungültig, wenn ein falsches Kennzeichen darin steht?

Nicht unbedingt. Wichtig ist nur, dass der Fahrer eindeutig identifiziert werden kann (z. B. auf dem Blitzerfoto).

Nicht nur das Kennzeichen ist falsch, was kann ich tun?

In diesem Fall kann es sich lohnen, Einspruch einzulegen.

Was muss im Bußgeldbescheid stehen, damit er auch ohne richtiges Kennzeichen gültig ist?

Es sollten Angaben zur Person, also zum Fahrer, enthalten sein. Klicken Sie hier, um zu erfahren, was im Bescheid stehen muss.

Falsches Kennzeichen im Bußgeldbescheid: Wie ist das möglich?

Jeden Tag müssen unzählige Bußgeldbescheide bearbeitet werden, weshalb es keine Seltenheit ist, dass dabei Fehler – wie ein falsches Kennzeichen im Bußgeldbescheid – gemacht werden.

Ein falsches Kennzeichen im Bußgeldbescheid ist meist auf Formfehler zurückzuführen.
Ein falsches Kennzeichen im Bußgeldbescheid ist meist auf Formfehler zurückzuführen.

Meist handelt es sich dabei jedoch lediglich um einen Buchstabendreher oder einen anderweitigen Schreibfehler. Bei Formfehlern dieser Art können Betroffene sich an die dafür zuständige Bußgeldstelle wenden und erhalten im Regelfall einen neuen Bescheid mit den korrekten Angaben.

Diese orientieren sich an § 66 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG). Demnach sollte ein Bußgeldbescheid unter anderem folgende Punkte abdecken:

  1. die Angaben zur Person des Betroffenen und etwaiger Nebenbeteiligter,
  2. den Namen und die Anschrift des Verteidigers,
  3. die Bezeichnung der Tat, die dem Betroffenen zur Last gelegt wird, Zeit und Ort ihrer Begehung, die gesetzlichen Merkmale der Ordnungswidrigkeit und die angewendeten Bußgeldvorschriften,
  4. die Beweismittel,
  5. die Geldbuße und die Nebenfolgen.“
Auch eine vollständige und vor allem korrekte Rechtsbehelfsbelehrung ist von besonderer Wichtigkeit. Hinzu kommt der Hinweis, dass es im schlimmsten Fall zu einer Erzwingungshaft kommen kann, wenn die Zahlung verweigert wird.

Ist ein Einspruch durch ein falsches Kennzeichen im Bußgeldbescheid gerechtfertigt?

Möchten Sie das Bußgeld bei falschem Kennzeichen nicht zahlen, kann Ihnen ein Anwalt helfen.
Möchten Sie das Bußgeld bei falschem Kennzeichen nicht zahlen, kann Ihnen ein Anwalt helfen.

Befindet sich ein falsches Kennzeichen im Bußgeldbescheid, was jedoch offensichtlich auf einen Formfehler zurückzuführen ist, so muss das Bußgeld trotzdem gezahlt werden. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass alle anderen Angaben (Name, Geburtsdatum und -ort) korrekt sind und eine zweifelsfreie Identifizierung des Fahrers ermöglichen.

Ist dies nicht der Fall, sprich es ist nicht nur ein falsches Kennzeichen im Bußgeldbescheid angegeben, sondern außerdem noch ein falsches Geburtsdatum oder ein falscher Name, so bestehen bei einem Einspruch durchaus Aussichten auf Erfolg.

Sie haben nach Zustellung des Bußgeld­bescheids zwei Wochen Zeit, um Einspruch zu erheben. Dabei kann es sich empfehlen, einen Anwalt mit ins Boot zu holen, der sich im Verkehrsrecht bestens auskennt.

Dieser kann Sie nicht nur bei einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid unterstützen, sondern auch mit seinem Wissen und seiner Erfahrung für Ihr Recht kämpfen.
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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

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