Worauf Sie achten müssen bei einem Kfz-Gutachten nach einem Verkehrsunfall

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 14. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Ein Gutachten nach dem Unfall

Passiert ein Verkehrsunfall mit dem Pkw, ist es zunächst erfreulich, wenn nur ein Sachschaden vorliegt und keine beteiligten Personen verletzt wurden. Doch auch eine solche Situation kann frustrierend und ärgerlich sein.

Ein Gutachten wird oft nach einem Unfall erstellt, vor allem bei größeren Sachschäden.
Ein Gutachten wird oft nach einem Unfall erstellt, vor allem bei größeren Sachschäden.

Vor allem wenn es um die Schadensersatzforderungen geht, können der ganze Papierkram und etwaige Auseinandersetzungen mit der Versicherung an den Nerven zerren.

Was kostet ein Gutachten für ein Auto? Wer darf überhaupt bei einem Unfall ein Gutachten erstellen?

Zu diesen und weiteren Punkten finden Sie im folgenden Ratgeber ausführliche Informationen.

FAQ: Kfz-Gutachten

Wozu dient das Gutachten?

Mit dem Gutachten wird festgestellt, welche Schäden am Auto auf den Unfall zurückzuführen sind und welche voraussichtlichen Kosten die Reparatur verursacht. Dies ist wichtig für die Schadensregulierung.

Was beinhaltet das Gutachten?

Eine Auflistung aller Inhalte des Gutachtens finden Sie hier.

Kann ich einen eigenen Gutachter beauftragen?

Wurde der Unfall nicht von Ihnen selbst verschuldet und wird somit von der gegnerischen Haftpflichtversicherung reguliert, können Sie den Gutachter selbst beauftragen. Im Falle eines Kaskoschadens ist dies jedoch in der Regel nicht möglich. Hier sucht die Versicherung den Gutachter aus.

Allgemeines zum Kfz-Gutachten

Wenn für Ihr Auto ein Gutachten erstellt wird, ist dies Teil der Schadensregulierung. Diese wird auch als Abwicklung des Schadens beschrieben und umfasst den gesamten Ablauf eines Schadens, der bei einem Kfz nach einem Unfall auftritt.

Nach einem Unfall wird ein Gutachter ab einer bestimmten Schadenshöhe eingesetzt.
Nach einem Unfall wird ein Gutachter ab einer bestimmten Schadenshöhe eingesetzt.

Ab einer bestimmten Schadenssumme wird meist ein Gutachter eingesetzt, der feststellen muss, welche Schäden tatsächlich auf den Unfall zurückzuführen sind.

Denn wie bei der Forderung nach Schmerzensgeld muss der Geschädigte nachweisen, welcher Schaden verursacht wurde und die Forderung nach einem Ersatz begründet. Dabei steht eine glaubwürdige Beurteilung unabhängiger Sachverständiger im Mittelpunkt.

Das Unfallgutachten ist besonders im Zusammenhang mit der Nutzungsausfallentschädigung wichtig. Die Beurteilung fließt maßgeblich in die Berechnung der Entschädigung hinein.

Inhalt eines Gutachtens

Im Folgenden sind die wichtigsten Punkte von einem Schadengutachten aufgeführt:

  1. Technische Daten des Unfallfahrzeugs
  2. Sonderausstattung
  3. Unfallbedingte Schäden
  4. Dokumentation der Schäden
  5. Festlegung des Reparaturwegs
  6. Dauer der Reparatur
  7. Beschreibung älterer Schäden
  8. Wiederbeschaffungswert vor dem Unfall
  9. Unfallbedingte Wertminderung
  10. Restwert nach dem Unfall
  11. Einschätzung zur Wirtschaftlichkeit der Reparatur
  12. Ausfallzeit

Haftpflicht oder Kasko?

Bei einem Unfall-Gutachten ist zunächst zu klären, ob es sich um einen Fall für die Haftpflichtversicherung oder um einen Kaskoschaden handelt. Hierbei ist entscheidend, wer den Unfall verursacht hat.

Nach einem Unfall erfolgt die Abrechnung nach dem Gutachten, das der Sachverständige ausgestellt hat.
Nach einem Unfall erfolgt die Abrechnung nach dem Gutachten, das der Sachverständige ausgestellt hat.

Die Haftpflicht springt immer dann ein, wenn der Verursacher an das Opfer zahlen muss. Sie übernimmt die Kosten zur Wiederherstellung des Zustands eines Fahrzeugs, das heißt im Regelfall werden die Reparaturkosten übernommen. Dies basiert auf § 249 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

Bei einem Haftpflichtschaden tritt kraft Gesetzes (gemäß § 3 Pflichtversicherungsgesetz) die Versicherung an die Stelle des Schädigers.

Die erforderlichen Kosten werden bis zu maximal 30 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert erstattet.

Liegt ein sogenannter Kaskoschaden vor, hat der Versicherungsnehmer im Zusammenhang mit einem selbst verschuldeten Unfall einen Anspruch auf Ersatz der unfallbedingten Schäden. Hierbei handelt es sich um rein vertragliche Ansprüche und ist damit klar von einem Haftpflichtfall zu unterscheiden.

Die Höhe der Ersatzleistungen bemisst sich nach den Versicherungs- oder Kaskobedingungen. Die Selbstbeteiligung ist an dieser Stelle miteinzubeziehen.

Generell gilt, dass der Fahrzeugschaden nur bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes ersetzt wird.

Warum muss ein Schadengutachten ausgestellt werden?

Wie erwähnt, muss der Geschädigte nach einem Unfall beweisen, welcher Schaden am Fahrzeug darauf zurückzuführen ist. Der eigene Sachvortrag genügt in der Regel in einer solchen Situation nicht.

Im Zuge eines Unfallgeschehens kommt es oft zu Unstimmigkeiten oder Streitigkeiten zwischen den Unfallgegnern oder zwischen einer beteiligten Person und der Versicherung. Vor allem wenn der Schaden von einer Partei bestritten wird oder das Schadensbild nicht dem konkreten Unfallgeschehen entspricht, kann ein Kfz-Gutachten Abhilfe schaffen und Licht ins Dunkel bringen.

Ein Schadensgutachten ist bei Bagatellschäden nicht zwingend erforderlich.
Ein Schadensgutachten ist bei Bagatellschäden nicht zwingend erforderlich.

Die Vorlage eines Gutachtens ist besonders bei der Entschädigungsleistung durch die Haftpflichtversicherer von großer Bedeutung. Dabei sollte die Schuldfrage klar sein.

Kein Sachverständigengutachten ist erforderlich, wenn Bagatellschäden vorliegen. Dabei liegt die Grenze im Einzelfall für die Haftpflichtversicherung bei 750 Euro und für die Kaskoversicherer bei 2000 Euro. In diesen Fällen wird zumeist ein Kostenvoranschlag der Werkstatt inklusive Fotos vom Schaden akzeptiert.

Die Aufgaben von einem Unfallgutachter

In einer Vielzahl von Belangen kann ein Gutachter das Auto bewerten.

Hier einige Beispiele:

  • Schadensfeststellung nach einem Verkehrsunfall
  • Beweissicherung bei einem strittigen Unfallhergang
  • Gebrauchtwagenbewertung
  • Fahrzeugbewertung in Form eines Wertgutachtens
  • Gutachten für Young- und Oldtimer
  • Maschinengutachten
  • Unfallrekonstruktion

Beauftragung eines Kfz-Gutachtens

Auch bei der Frage, wer zur Beurteilung eines Kfz nach einem Unfall einen Gutachter beauftragen kann und sollte, ist zwischen einem Haftpflichtfall und einem Kaskoschaden zu unterscheiden.

Ist der Versicherungsnehmer unschuldig an einem Unfall beteiligt, kann er den Sachverständigen aussuchen und bestimmen. Dann muss der Unfallverursacher beziehungsweise dessen Versicherung die Kosten für ein Kfz-Gutachten übernehmen.

Es ist empfehlenswert, auf einen unabhängigen Gutachter zurückzugreifen, um sicherzustellen, dass die Wertminderung und der Nutzungsausfall über den reinen Blechschaden betrachtet werden.

Ein Unfallgutachter sollte immer unabhängig sein, um ein differenziertes Gutachten zu erstellen.
Ein Unfallgutachter sollte immer unabhängig sein, um ein differenziertes Gutachten zu erstellen.

Im Rahmen eines Kaskoschadens ist dies etwas anders geregelt. Oft enthalten die Versicherungsverträge Klauseln, die besagen, dass nur dann nach einem Autounfall ein Gutachter bezahlt wird, wenn er durch die Versicherung beauftragt wurde.

In diesen Fällen ist die Abwicklung der Kostenübernahme meist sehr unproblematisch. Doch die Schadenskalkulation, die im Kfz-Gutachten aufgeführt wird, muss nicht immer in voller Gänze berücksichtigt werden. Um etwaigen Abweichungen, meist in Form von Kürzungen, frühzeitig entgegenzuwirken, lohnt es sich, wenn der Versicherungsnehmer zusammen mit der Werkstatt das Gutachten überprüft.

Das Kfz-Gutachten vor Gericht

Im Streitfall muss ein Gericht über die Ersatzansprüche urteilen. Dabei ist zu bedenken, dass ein Schadengutachten, das vom Geschädigten beauftragt wurde, oft als Beweismittel ausreicht. Ausnahmen werden nur gemacht, wenn Mängel beziehungsweise erhebliche Zweifel an der Beurteilung bestehen, die das Gutachten beinhaltet.

Vor allem wenn die gegnerische Partei vor Gericht die Feststellungen nach einem Autounfall durch den Gutachter bestreitet und anzweifelt, kann eine weitere Einschätzung der Situation und des Fahrzeugs eingeholt werden.

Das Kfz-Gutachten anfechten

Wenn ein Unfallgegner gegen das Gutachten vorgehen möchte, bezweifelt dieser in vielen Fällen, ob die Qualifikationen des Sachverständigen ausreichend geprüft wurden.

Wenn im Kfz-Gutachten Positionen auftauchen, die dem Schaden nicht entsprechen oder Schäden, die nicht aufgrund des Unfallhergangs entstanden sein können, müssen die Kosten nicht erstattet werden.

Daneben sind die durch ein Gutachten für ein Auto entstandenen Kosten nicht zu erstatten, wenn eine Nachbesichtigung der gegnerischen Haftpflichtversicherung durch den Geschädigten verhindert wurde.

Was kostet ein Unfallgutachten?

Die Kosten für ein Kfz-Gutachten sind maßgeblich durch das Honorar des Sachverständigen bestimmt.
Die Kosten für ein Kfz-Gutachten sind maßgeblich durch das Honorar des Sachverständigen bestimmt.

Wenn nach einem Unfall ein Gutachter beauftragt wird, entstehen Kosten. Wie bereits erwähnt, werden diese im Falle der Haftpflichtversicherung übernommen.
Wenn die Kaskoversicherung selbst einen Gutachter beauftragt, übernimmt sie auch die anfallenden Kosten.

Doch was kostet ganz konkret ein Kfz-Gutachten?
Die Rechnungshöhe berechnet sich in erster Linie nach der Schadenshöhe, die über Tabellen ermittelt wird.

Weitere Faktoren bedingen die Kosten. Denn umso komplexer der Schaden ist, desto höher ist auch das Honorar für den Sachverständigen. Ein Stundenhonorar ist gang und gäbe. Ein Sachverständiger stellt Ihnen auch einen Kostenvoranschlag aus.

Wenn ein Gutachter nach einem Autounfall zum Einsatz kommt, gilt ein bestimmter Prozentsatz der Schadensmenge als Honorar. Dies steht in Relation zur Schadenshöhe. Das heißt, der entsprechende Prozentsatz sinkt mit der Schadenshöhe.

Um dies zu verdeutlichen, folgendes Beispiel:

35 Prozent bei einem Schaden von 1.000 Euro bedeutet ein Honorar von 350 Euro.

Bei einem Schaden von 20.000 Euro gilt ein Prozentsatz von 7 Prozent und es resultiert ein Sachverständigenhonorar von 1.400 Euro.

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Über den Autor

Autor
Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

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