Führerscheinentzug und Fahrverbot: Was ist der Unterschied?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 10. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Überblick: Der Unterschied zwischen Fahrverbot und Führerscheinentzug

Fahr­ver­botFüh­rer­schein­ent­zug
Dauer1-3 Mo­nate6 Mo­nate bis 5 Jah­re
Ab wann?Muss in­ner­halb von 4 Mona­ten an­ge­tre­ten wer­den (Aus­nah­me: Wieder­hol­ungs­tä­ter müs­sen es so­fort an­tre­ten)Ab Rechts­kraft der Ent­schei­dung
Generelle Fahrerlaub­nisWei­ter­hin vor­han­den/vor­über­gehend aus­ge­setztNicht mehr vor­han­den
Führerschein zu­rück?Wie­der­erhalt nach En­de oh­ne Neu­bean­tra­gungFahr­er­laub­nis muss neu be­an­tragt wer­den. Wie­der­erlang­ung meist an Auf­la­gen ge­knüpft (z. B. MPU)

Fahrverbot oder Führerscheinentzug – Unterschied der Begrifflichkeiten

Der Unterschied zwischen Fahrverbot und Führerscheinentzug ist die Länge des Entzugs und die Neubeantragung.
Ein Unterschied zwischen Fahrverbot und Führerscheinentzug liegt in der Dauer.

Jeder Autofahrer hat die Begriffe schon wenigstens einmal gehört und hat Respekt gegenüber beiden Maßnahmen. Denn diese Szenarien haben eines gemeinsam: Sie als Autofahrer müssen eine Zeit lang auf Ihren Führerschein verzichten und dürfen sich mindestens drei Monate bis ein paar Jahre nicht hinters Steuer setzen.

Aber wo genau liegt der Unterschied zwischen einem Entzug der Fahrerlaubnis und dem Fahrverbot? Was ist schwerwiegender? Und muss Monate später der Führerschein neu beantragt werden? Ist dazu eine MPU nötig?

FAQ: Führerscheinentzug und Fahrverbot

Wann droht ein Fahrverbot und wann die Entziehung der Fahrerlaubnis?

Ein Fahrverbot kann bei Ordnungswidrigkeiten, wie z. B. einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 31 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften oder einem qualifizierten Rotlichtverstoß, ausgesprochen werden. Mit einer Entziehung der Fahrerlaubnis hingegen werden Sie konfrontiert, wenn Sie sich eine Straftat im Straßenverkehr leisten, wie z. B. Alko‌hol am Steuer (ab 1,1 Promille). Auch das Erreichen von acht Punkten auf dem Konto in Flensburg führt zum Führerscheinentzug.

Wie lange dauern Führerscheinentzug und Fahrverbot jeweils?

Ein Fahrverbot aufgrund einer Ordnungswidrigkeit kann in Deutschland für maximal drei Monate verhängt werden. Der Führerscheinentzug dauert mindestens sechs Monate, er kann jedoch auch mehrere Jahre oder in Einzelfällen sogar unbegrenzt andauern.

Wann erhalten Sie Ihren Führerschein nach einem Fahrverbot bzw. nach einem Führerscheinentzug wieder zurück?

Nach dem Ablauf der jeweiligen Dauer des Fahrverbots erhalten Sie Ihren Führerschein automatisch wieder zurück. Wurde Ihnen die Fahrerlaubnis allerdings entzogen, bekommen Sie diese nur zurück, wenn Sie einen Antrag auf Neuerteilung stellen. Damit diesem zugestimmt wird, müssen Sie nicht selten eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) bestehen.

Kurz und bündig im Video erklärt: Die Entziehung der Fahrerlaubnis

Video: So funktioniert der Führerscheinentzug.
Video: So funktioniert der Führerscheinentzug.

Wie Fahrverbot und Führerscheinentzug getrennt werden

Immer dann, wenn Sie einen schwerwiegenden Verstoß im Straßenverkehr begehen, erhalten Sie nicht nur ein Bußgeld und Punkte in Flensburg, sondern auch ein Fahrverbot, das bis zu drei Monate andauern kann.

Bei einem Fahrverbot müssen Sie für die Ihnen vorgeschriebene Zeit Ihren Führerschein bei der Führerscheinstelle abgeben und erhalten diesen nach Ablauf des Zeitraums zurück, ohne eine weitere Prüfung oder einen Nachweis Ihrer Fahrtauglichkeit vorlegen zu müssen. Dabei bleibt Ihnen also die Fahrerlaubnis erhalten.

Trotzdem gilt: In der Zeit des Fahrverbots ist es Ihnen nicht erlaubt, ein Fahrzeug zu führen.

Ein Fahrverbot oder ein Führerscheinentzug droht zum Beispiel beim Fahren unter Alkoholeinfluss.
Ein Fahrverbot oder ein Führerscheinentzug droht zum Beispiel beim Fahren unter Alkoholeinfluss.

Bei besonders schweren Verstößen – meist mit der Gefährdung von Personen im Straßenverkehr oder mit Alkohol bzw. Drogen am Steuer zusammenhängend – kann es für den betroffenen Autofahrer auch zum Führerschein- bzw. Fahrerlaubnisentzug kommen.

In diesem Fall wird dem Beschuldigten die Erlaubnis zum Führen eines Fahrzeugs entzogen. Das heißt: Sollten Sie als Autofahrer jemals wieder einen Führerschein besitzen wollen, müssen Sie diesen neu beantragen.

Das ist allerdings erst nach Ablauf einer bestimmten Sperrfrist möglich. Diese beträgt in der Regel mindestens sechs Monate, kann aber auch mehrere Jahre andauern.

Nach dieser Zeit kann der Autofahrer die Fahrerlaubnis neu beantragen. In einigen Fällen – besonders bei Alkohol- oder Drogenmissbrauch – ist zunächst eine positiv verlaufende medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) nötig, bevor die Fahrerlaubnis neu beantragt werden kann. Die MPU ist zum Beispiel ab einem Wert an Alkohol von 1,6 Promille hinter dem Lenkrad obligatorisch.

Können Fahrverbot und Führerscheinentzug gleichzeitig auftreten?

Sollte aufgrund von innerhalb kurzer Zeit begangener Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten sowohl ein Führerscheinentzug als auch ein Fahrverbot für einige Monate gegen Sie verhängt worden sein, so ist es möglich, dass das Fahrverbot mit dem Führerscheinentzug zusammen abgegolten wird.

Da in der Regel ein Führerscheinentzug durchaus länger andauern kann als ein Fahrverbot, müssen Sie nach der Sperrfrist den Führerschein für das Auto neu beantragen und haben das Fahrverbot entsprechend mit abgeleistet.

Beachten Sie: Sollten Sie in der Zeit des Fahrverbots oder Führerscheinentzugs ohne Führerscheindokument erwischt werden, gilt das als Fahren ohne Fahrerlaubnis. Das ist in Deutschland eine Straftat und wird mit einer Freiheits- oder Geldstrafe geahndet.

Wann müssen Sie jeweils den Führerschein abgeben?

Egal ob beim Führerscheinentzug oder Fahrverbot: Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist strafbar.
Egal ob beim Führerscheinentzug oder Fahrverbot: Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist strafbar.

Ein weiterer Unterschied zwischen Fahrverbot und Führerscheinentzug ist die Abgabe vom Führerschein. Wird Ihnen der Führerschein entzogen, so müssen Sie direkt nach Rechtskraft das Führerscheindokument abgeben.

Ab diesem Tag beginnt die Sperrfrist über mehrere Monate abzulaufen, nach der Sie den Führerschein wieder neu beantragen können. Sollten Sie allerdings lediglich ein Fahrverbot ableisten müssen, so können Sie dies innerhalb einer Viermonatsfrist selbst legen.

Das ist allerdings nur dann erlaubt, wenn in den letzten zwei Jahren kein Fahrverbot gegen Sie verhängt wurde.

Denn dann gelten Sie als Ersttäter und können die Viermonatsfrist in Anspruch nehmen. Bei Tätern, die bereits zum wiederholten Mal den Führerschein für einen oder ein paar Monate abgeben müssen, gilt diese viermonatige Frist nicht. Sie müssen den Führerschein direkt nach Rechtskraft des Bußgeldbescheids – zum Beispiel aufgrund von Alkohol – abgeben und können sich den Zeitraum vom Fahrverbot nicht selbst aussuchen.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (87 Bewertungen, Durchschnitt: 4,18 von 5)
Führerscheinentzug und Fahrverbot: Was ist der Unterschied?
Loading...

Über den Autor

male author icon
Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

183 Kommentare

  1. Matthias

    28. Mai 2023 at 16:52

    Hallo mir wurde mein Führerschein das erste mal entnommen wegen Alkohol 0,54 Promille beim blasen und wurde Blut entnommen das war am 06.05.2023 und habe bis heute noch nichts von der Staatsanwaltschaft bekommen wie lange ich meinen Führerschein weg habe .Meine frage ist wird die Zeit wo mir der Schein entnommen wurde mit angerechnet wo ich zu fuß unterwegs bin .

  2. FrauS

    12. März 2023 at 8:40

    Hallo zusammen,

    ich bin im im September letzten Jahres, früh morgens in eine Polizeikontrolle geraten.

    Ich hatte getrunken,musste pusten (0,6 Promille), was wohl nur ca. die Hälfte des Blutalkoholwertes wiedergibt. Musste dann mit zur Wache,dort wurde mir Blut von einem Arzt abgenommen (1,18 Promille im Blut).Weitere untersuchen vom Arzt haben nicht stattgefunden.

    Post von der Staatsanwaltschaft und Gericht,habe ich schon erhalten. 10 Monate Führerscheinentzug 1500 Eur Strafgeld (auch schon bezahlt) befinde/befand mich noch in der Probezeit,somit wird auch ein „besonders “ fällig, Probezeitverlängerung.

    Mit der Fahrerlaubnisbehörde habe ich auch schon telefoniert,sehr nette Frau. Diese sagte mir ob noch was anderes fällig wird wie z.B. einen MPU,Prüfung neu anlegen oder ähnliches könnte man erst sagen,wenn ich den Führerschein neu beantrage. Das kann ich 3 Monate vor Ablauf der Sperrfrist (also im Mai) machen.

    Kann mir jemand eine relativ verlässliche Aussage geben,ob da noch mehr auf mich zukommt?

    Gruß

    FrauS

    • Inan

      3. Juli 2023 at 23:03

      Hi,
      ich hatte leider das gleiche Problem …
      Gepustet habe ich 0,53
      Blut 1,18.
      Mir wurde Führerschein und Fahrerlaubnis entzogen
      Sperre bis 23.6.2023
      Beantragt habe ich alles neu von Fahrerlaubnisbehörde am .01.06.2023
      Laut mein Anwalt muss ich kein MPU machen.
      Mfg

  3. Frank

    22. Oktober 2022 at 4:30

    Hallo,ich soll meinen Führerschein 6 Monate abgeben,da ich 8 Punkte habe.
    Am 12.10.22 wurde meine zuständige Behörde informiert das ich 8 Punkte in Flensburg habe.
    Meinen 8. Punkt habe ich am 07.06.2021 bekommen!
    Warum bekomme ich fast 1,5 Jahre später den Bescheid meinen Führerschein abzugeben.
    Mit Tilgung von 3 Punkten kann ich am 12.10.2022 keine 8 Punkte mehr gehabt haben sondern nur 5 Punkte!
    Der erste Punkt wurde am 13.12.21 getilgt,der 2 punkt am 07.06.2022 und der 3 punkt am 20.08.2022.
    Wieso kann mir die Behörde jetzt noch die fahrerlaubnis entziehen?
    Mit freundlichen Grüßen
    Frank

  4. Martin

    17. März 2022 at 9:01

    Hallo,

    ich war am 31.12.2021 innerorts nach Abzug 22 km/h zu schnell (also 72 km/h) und hab jetzt einen Bußgeldbescheid über 115 € plus Gebühren erhalten, aber ohne Fahrverbot (google sagt, dass ich eigentlich mit einem Montat rechnen muss).
    Der Landkreis des Verstosses/Bußgeldbescheids ist nicht mein Wohnort.
    Kommt das Fahrverbot noch separat aus Flensburg/meinem Wohnort oder hab ich nochmal Glück gehabt?

    Danke für die Info,
    Martin

  5. Sandra

    16. Dezember 2021 at 14:55

    Hallo ich bin im Außendienst tätig, leider war ich in Vergangenheit schon ein bisschen zu schnell, allerdings nie wirklich als Raser eher so 21-22 km/h zu schnell immer ganz knapp, nun bin ich noch in eine anstandskontrolle geraten wo mir ein Punkt droht, und das gleiche heute nochmal, ich werde demnächst 8 Punkte haben und mir droht Führerscheinentzug, allerdings bin ich alleinerziehend und von meinem Job abhängig, was kann ich tun. Ich bin wirklich kein drängler oder Raser der Abstand war auch Max 4/10 oder 5:10 auch wieder knapp, ich hatte in 20 Jahren noch keinen Unfall und fahre 80000 km im Jahr. 40 T lkw Führerschein habe ich auch
    Was kann ich tun

  6. Stev

    1. Juni 2021 at 23:53

    Ich habe ein Schreiben vom Strassenverkehrsamt bekommen das sie mir den Führerschein entziehen wollen
    Grund zu widerhandlung nach Abschnitt A
    Bin in der Probezeit und hatte ein Verlängerung hinter mit bin auf den Führerschein beruflich angewiesen

    Habe mir 1 Jahr nichts zu schulden kommen lassen musste in der Nacht mein Vater von der Arbeit abholen das er über starke Schmerzen klagte und da er vor ca 2 Jahren ein schweren Herzinfakt hatte habe ich mir Sorgen gemacht und bin direkt los leider wurde ich dort auf der Autobahn mit 128km/h geblitzt bei erlaubten 100km/h kann ich da irgendwas machen oder muss ich mich abfinden mein Führerschein abzugeben

    Mit freundlichen Grüßen

  7. Ramaroson

    16. Februar 2021 at 20:55

    Hallo,
    Ich wollte kurz fragen, Welche Sanktion könnte ich haben, wenn ich ohne Fahrerlaubnis gefahren?

    Ich Ware mit mein National Führerschein gefahren und und wurde von der Polizei kontrolliert.

    Ich habe schön ein Brief von der Polizei bekommen und bis jetzt schon fast 6 Wochen kein Bescheid von Strafe oder nein.

    Ich habe schon mein Führerschein umgeschrieben und ich habe Theorie Prufung Bestanden.Jetzt ,warte ich auf Termin für die Praxis Prüfung.

    Sehr plötzlich kontaktierte mich meine Fahrschule und sagte, dass ich mein Ausbildung nicht mehr fortsetzen könne und muss Bei die Fahrerlaubnis Behörde klären.

    Bevor ich bei der Behörde Nachfragen, haben Sie etwas für mich empfehlen?

    Vielen danke
    Liebe Grüße

  8. Maria

    26. Januar 2021 at 17:03

    Hallo, ich arbeite im Außendienst, bin also viel mit dem Auto unterwegs und habe leider in den letzten Jahren durch Unachtsamkeit öfter die Geschwindigkeit überschritten, so dass ich nun 8 Punkte habe und mich zur beabsichtigten Entziehung der Fahrerlaubnis äußern soll.
    Ich habe gelesen, dass man die Neuerteilung der Fahrerlaubnis frühesten nach 6 Monaten bekommt. Lässt sich dies aus beruflichen Gründen irgendwie verkürzen? Ich kann meine Arbeit ohne den Führerschein nicht ausüben und würde somit meine Arbeit verlieren, was verständlicherweise eine Katastrophe wäre.
    Ich bin ziemlich verzweifelt.
    Ich wäre dankbar über eine Auskunft.

  9. Sandra

    22. Januar 2021 at 20:33

    Hallo,

    Die Polizei hat Okt. 2019. Meinen Vater den Führerschein sofort eingezogen.
    Nun ist im Januar 2021 ein Urteil gefallen. Das der Führerschein und Fahrerlaubnis für 12 Monate eingezogen wird. Nun meine Frage. Die 12. Monate sind ja eig. Um werden diese mitangerechnet? Kann man den im feb. Neu beantragen?! Oder wird diese Zeit nicht mit angerechnet sondern erst mit Tag des Urteils?!

  10. Janina

    25. November 2020 at 9:18

    Hallo.
    Ich entschuldige mich erst für die alle Fehler, die, Sie gleich lesen würden.

    In 2015 hatte einer bekante unter Alkoholeinfluss mit dem Auto ein Unfall gebaut. Er ist in den Graben gefahren. Nach Blutkontrolle hatte er 0,39%. Sein Führerschein wurde für 7 Monate entzogen und hatte er dazu noch Geldstrafe bekommen. Nach 7 Monate ist sein Führerschein nicht nach Hause per Post gekommen, er hatte sich damals auch darum nicht gekümmert es wieder zu bekommen und ist er nach Polen umgezogen. In 2019 ist er zurück nach Deutschland gekommen und in 2020 ist mit dem Auto fahren kontrolliert worden. Hätte er natürlich gesagt, das er das Führerschein hat jedoch muss er es aus Polen holen. Nach MPU in Polen hat er das Führerschein zurück bekommen und ist zu Polizei gefahren um es zu zeigen. Ein Polizist hat ihn das Führerschein leider „sichergestellt“ und sagte, das er Fahrerverbot in ganzen Deutschland hat.
    Hatte er nie ein Brief bekommen wo stehen kann das er Einleben lang Fahrverbot in Deutschland hat, oder das er hier MPU machen muss. Jetzt bin ich total Dum, in Polen müsste er MPU machen weil es zu lange gedauert hatte bis er sich gemeldet hat das Führerschein wieder zu haben. Alle sagen, das er Fahrerverbot hat jedoch keiner zeigt ein Beweis dafür. Mein bekannter bekommt jetzt immer neue Geldstrafe das er ohne Fahrerlaubnis gefahren ist und ist psychisch schon am Ende. Ich wäre sehr dankbar, wenn Sie mir ein Paar Tips geben was soll ich jetzt machen um ihn zu helfen das Problem rauszufinden.
    Mit freundlichen Grüßen

  11. Tobias

    16. November 2020 at 10:54

    Guten Tag hätte da eine Frage
    Und zwar letzten Samstag kam die Polizei zu uns nachhause
    Hatte gut was getrunken und bin eine kleine runde Auto gefahren.
    war nach knapp 5 min wieder zuhause und dann ca. Nach 5 min kam die Polizei zu mir nachhause.
    Jemand hat bei der Polizei angerufen und gesagt ich bin Auto gefahren.
    darauf hin gepustet Ergebnisse wurde mir nicht genannt.
    auf der wache dann auch Blutprobe abgenommen.
    Führerschein wurde eingezogen.
    Warte jetzt auf Post vom der staatsanwaltschaft
    Kann man mir sagen was mich jetzt erwartet?

  12. Manu

    7. September 2020 at 17:10

    Hallo, mit wurde nach einem strittigen Vorafall im Straßenverkehr von der Polizei durch Verfügung von Staatsanwalt der Führerschein eingezogen. 4 Wochen später erhielt ich bin der Staatsanwaltschaft einen Beschluss wonach mein Führerschein 6 Monate mir entzogen wird und eine Geldstrafe. Da der Sachverhalt anderst als von der Staatsanwaltschaft angenommen dargestellt hat, hat mein RA Einspruch dagegen eingelegt und nun kommt es zu einem Verfahren. Der Termin der Verhandlung ist nun 3 Monate später angesetzt, als die von der Staatsanwaltschaft geforderte 6 monatige Entziehung der Fahrerlaubnis. Somit habe ich jetzt egal wie das spätere Urteil ausfällt 9 Monate den Führerschein weg. Mein RA hat nun Beschwerde eingelegt, da der Termin nun nochmals 2 Monate nach hinten geschoben wurde. Das heißt, auch wenn der Entzug der Fahrerlaubnis bei. Urteil niedriger ausfallen würde hätte ich Ihn trotzdem zu lange nicht bekommen. Was ist in so einem Fall?

  13. Pape

    29. April 2020 at 0:12

    Hallo,
    ich wurde kontrolliert, mein 50er Roller Vespa 2 takt,eingezogen und letztendlich begutachtet.Es wurde eine Geschwindigkeit von 52 km (ohne Drosselmassnahmen)
    beanstandet.Mit was sollte man als Erstatter rechnen.Kommt Fahrerlaubnisentzug in Frage?
    Vielen Dank.

  14. Michael

    28. Februar 2020 at 12:55

    Guten Tag
    Ich habe durch eine tiefenpsychologische Therapie einen Nervenzusammenbruch erlitten und konnte Nächte lang nicht schlafen was dazu führte das eine besorgte Freundin die Polizei rief und der Notarzt entschied mich in eine Psychiatrie unterzubringen nun hab ich Post wegen angeblich nicht Eignung zum führen eines Kraftfahrzeugs an der Backe weil laut Polizei ich verwirrt war. soll dahin um das abzuklären zum Zeitpunkt des Eintreffens der Polizei habe ich das Fahrzeug gar nicht bedient weil ich iner akkutphase war wie kommen die sogar noch ohne Tests darauf so was zu unterstellen bzw muss ich das jetzt wirklich machen Mit freundlichen Grüßen

  15. Aleks

    18. Dezember 2019 at 2:34

    Mein Freund wurde vor 3 Monaten mit Trunkenheit am Steuer erwischt. Sein Blutwert lag bei 1,84 Promille. Auch wurde ein Taxi leicht angerempelt wo ein kleiner Kratzer entstanden ist. Polizei hat ihm den Führerschein sofort entzogen. Bis heute kam kein Brief über ein Strafverfahren. Wann könnte er mit dem Brief rechnen? Müsste er vielleicht eine MPU machen? Er ist Ersttäter und versteht kein Deutsch hat aber einen EU Führerschein.
    LG

    • M

      15. Januar 2022 at 22:10

      Ich hab ein urteil vom Gericht bekommen das ich wegen verkehrsgefährdung und nötigen im verkehr 6 Monate Fahrverbot und ca 2000 Euro Strafe bekomme.
      Meine Frage ist kann es zu einer mpu kommen? Hab diese vor paar Jahren schon wegen alkohl am Steuer gehabt.

  16. SCB3009

    8. November 2019 at 9:53

    Guten Tag. Ich habe eine Frage: Nach einer saudummen Idee vor 3 Wochen, mit 5 bier noch fahren zu müssen, wurde ich mit 1.23 BAK angehalten. Mir ist bewusst, dass dies eine Straftat ist und ich dafür zur Rechenschaft gezogen werden muss. Nun ist es so: an dem Morgen der Kontrolle habe ich meinen Führerschein sofort abgegeben. Freiwillig, da ich mit einer Sperre/Entzug eh rechnen musste. Ich dachte mir, je eher ich ihn abgebe desto früher bekomme ich ihn zurück. Aber: Habe ich da richtig gedacht und die 3 Wochen bis jetzt werden von der Strafe abgezogen oder kommen die nochmal oben drauf?!

    Viele Grüsse

  17. loko m.

    26. Oktober 2019 at 17:07

    Guten tag, wurde vor kurzem angehalten thc positiv bin zum ersten Mal aufgefallen nicht mehr in der probezeit §316 entfällt weil ich keine Gefahr war meinten die Beamten nix gefunden was passiert jetzt die meinten es kommt aufkeinenfall zum Entzug sondern 4-8 wochen Fahrverbot trotzdem macht mir das alles kopf!

    komme aus Hessen

  18. Sinan

    22. Juli 2019 at 1:31

    Meine Führerschein musste ich auch abgeben aber erst nach 4 Monate.n

  19. Sinan

    22. Juli 2019 at 1:29

    Hallo ich wurde vor 2 Jahren angehalten urin Test war positiv später bei der Wache haben die noch blutabgenommen dann durfte ich wieder gehen mit mein fühererschein hab nach paar Wochen ein Schreiben bekommen wegen Ordnungswidrigkeit 1300 euro hab das bezahlt dann kam nach paar Wochen noch ein Schreiben das mein Verfahren eingestellt worden ist aber muss ne neuerteilung machen was denken sie steht mir ne mpu vor ??

  20. MS

    24. Juni 2019 at 10:07

    Hallo,
    meinem Ehemann ( Ukrainer) wurde 2006 der Führerschein (ukrainischer) weggenommen, fuhr mit 2,3 0/00 auf der Autobahn. Das Datum der Rechtskraft ist der 6.4. 2007. ( Fahrlässige Trunkenheit im Strassenverkehr in Tateinheit mit Fahren ohne Führerschein. Am 6. 2. 2013 wurde er angehalten, vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis Hier ist das Datum der Rechtskraft 28.5.2013. Nun meine Frage wann kann er einen Erstantrag auf Fahrerlaubnis ohne MPU stellen ? Erstantrag da er keinen deutschen Führerschein besitzt. Sonst waren keine anderen verkehrsrechtliche Vorfälle.
    Vielen Dank im voraus

    • bussgeldrechner.org

      28. Juni 2019 at 11:51

      Hallo,
      wenden Sie sich mit diesem Anliegen an die zuständige Behörde.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  21. Ngapinsi C.

    18. Juni 2019 at 15:03

    Ich würde mit 0.92 Promille Alkohol im Blut von der Polizei angehalten. Mein Führerschein wurde beschlagnahmt und sichergestellt. Die Polizei gibt an ich bin in Schritt Geschwindigkeit gefahren und habe den Blinker gesetzt wenn sie mich angehalten haben. Jetzt habe ich von der Staatsanwaltschaft den Brief bekommen mit den vorläufigen Führerschein Einzug. Was kann ich machen?? Was sind die weitere Konsequenzen für mich?? LG

  22. Basti

    14. Juni 2019 at 12:22

    Guten Tag ich wurde am 22.04.19 50m vor meinem Haus angehalten und musste pusten. Ich hatte einen Testalkoholwert von 1.9 Blitalkoholwert war 1.83Promille

    Ich warte seit 2monate schon auf einen anruf der Polizei oder Strafbefehl..
    Wann kann ich damit rechnen?

  23. Sina

    13. Juni 2019 at 21:39

    Hi!

    Ich würde im November bei einer allgemeinen Kontrolle der Polizei angehalten.
    Uk später Blutprobe. Der Arzt konnte keine Beeinträchtigung feststellen, aber thc und amphetamin über erlaubtem wert. Letzter konsum lag mindestens 8 stunden zurück. Auto wurde durchsucht aber war sauber. Zwei verfahren wegen btm, direkt eingestellt. 750 € Bußgeld, direkt gezahlt. Ersttäter.
    1 Monat Fahrverbot, was ich grade angetreten habe, kurz vor Ende der Frist. Bescheid wurde rechtskräftig Mitte Februar.. Zuständig war die zentrale bussgeldstelle.

    Diese Zeitspanne macht mich IRRE. Bin fest von einer mpu ausgegangen.

    Kommt das noch? Wie lange muss ich jetzt noch drauf gefasst sein.
    Ich hab Angst das er doch noch entzogen wird.

    Help!

  24. Finn

    23. Mai 2019 at 12:25

    Hallo, ich hatte ein Wert von 3,9 mein Führerschein wurde mir entzogen..
    das erste mal das ich überhaupt auffällig wurde. Bin dagegen angegangen das ich kein gelegenheits „kiffer“ bin sämtliche Drogen Testes nachträglich gemacht alle negativ und und und nun habe ich gewonnen vor Gericht und mein Beschluss Is positive ausgefallen! Kann ich nun mit dem Beschluss zur Zulassungsstelle und mein Führerschein wieder abholen?

  25. Steffen

    10. Mai 2019 at 11:14

    Guten Tag,
    ich musste meinen Führerschein 10 Monate wegen fahren unter Alkoholeinfluss abgeben. Ich habe ihn nun neu beantragt und soll ihn laut Straßenverkehrsamt am 18.5 wiederbekommen, der 18.5 ist aber ein Samstag. Darf ich nun Samstag schon wieder fahren oder muss ich bis Montag warten bis ich den Führerschein in Händen halte?

    Mit freundlichen grüßen Steffen

Verfasse einen neuen Kommentar

[x] Schließen
Bußgeldkatalog als PDF
Der aktualisierte Newsletter 2024 vom VFR Verlag zum Download und Ausdrucken.
Jetzt kostenlos per E-Mail anfordern:
Mit dem Absenden akzeptieren Sie unsere Datenschutzerklärung.