Führerscheinentzug und Fahrverbot: Was ist der Unterschied?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 10. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Überblick: Der Unterschied zwischen Fahrverbot und Führerscheinentzug

Fahr­ver­botFüh­rer­schein­ent­zug
Dauer1-3 Mo­nate6 Mo­nate bis 5 Jah­re
Ab wann?Muss in­ner­halb von 4 Mona­ten an­ge­tre­ten wer­den (Aus­nah­me: Wieder­hol­ungs­tä­ter müs­sen es so­fort an­tre­ten)Ab Rechts­kraft der Ent­schei­dung
Generelle Fahrerlaub­nisWei­ter­hin vor­han­den/vor­über­gehend aus­ge­setztNicht mehr vor­han­den
Führerschein zu­rück?Wie­der­erhalt nach En­de oh­ne Neu­bean­tra­gungFahr­er­laub­nis muss neu be­an­tragt wer­den. Wie­der­erlang­ung meist an Auf­la­gen ge­knüpft (z. B. MPU)

Fahrverbot oder Führerscheinentzug – Unterschied der Begrifflichkeiten

Der Unterschied zwischen Fahrverbot und Führerscheinentzug ist die Länge des Entzugs und die Neubeantragung.
Ein Unterschied zwischen Fahrverbot und Führerscheinentzug liegt in der Dauer.

Jeder Autofahrer hat die Begriffe schon wenigstens einmal gehört und hat Respekt gegenüber beiden Maßnahmen. Denn diese Szenarien haben eines gemeinsam: Sie als Autofahrer müssen eine Zeit lang auf Ihren Führerschein verzichten und dürfen sich mindestens drei Monate bis ein paar Jahre nicht hinters Steuer setzen.

Aber wo genau liegt der Unterschied zwischen einem Entzug der Fahrerlaubnis und dem Fahrverbot? Was ist schwerwiegender? Und muss Monate später der Führerschein neu beantragt werden? Ist dazu eine MPU nötig?

FAQ: Führerscheinentzug und Fahrverbot

Wann droht ein Fahrverbot und wann die Entziehung der Fahrerlaubnis?

Ein Fahrverbot kann bei Ordnungswidrigkeiten, wie z. B. einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 31 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften oder einem qualifizierten Rotlichtverstoß, ausgesprochen werden. Mit einer Entziehung der Fahrerlaubnis hingegen werden Sie konfrontiert, wenn Sie sich eine Straftat im Straßenverkehr leisten, wie z. B. Alko‌hol am Steuer (ab 1,1 Promille). Auch das Erreichen von acht Punkten auf dem Konto in Flensburg führt zum Führerscheinentzug.

Wie lange dauern Führerscheinentzug und Fahrverbot jeweils?

Ein Fahrverbot aufgrund einer Ordnungswidrigkeit kann in Deutschland für maximal drei Monate verhängt werden. Der Führerscheinentzug dauert mindestens sechs Monate, er kann jedoch auch mehrere Jahre oder in Einzelfällen sogar unbegrenzt andauern.

Wann erhalten Sie Ihren Führerschein nach einem Fahrverbot bzw. nach einem Führerscheinentzug wieder zurück?

Nach dem Ablauf der jeweiligen Dauer des Fahrverbots erhalten Sie Ihren Führerschein automatisch wieder zurück. Wurde Ihnen die Fahrerlaubnis allerdings entzogen, bekommen Sie diese nur zurück, wenn Sie einen Antrag auf Neuerteilung stellen. Damit diesem zugestimmt wird, müssen Sie nicht selten eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) bestehen.

Kurz und bündig im Video erklärt: Die Entziehung der Fahrerlaubnis

Video: So funktioniert der Führerscheinentzug.
Video: So funktioniert der Führerscheinentzug.

Wie Fahrverbot und Führerscheinentzug getrennt werden

Immer dann, wenn Sie einen schwerwiegenden Verstoß im Straßenverkehr begehen, erhalten Sie nicht nur ein Bußgeld und Punkte in Flensburg, sondern auch ein Fahrverbot, das bis zu drei Monate andauern kann.

Bei einem Fahrverbot müssen Sie für die Ihnen vorgeschriebene Zeit Ihren Führerschein bei der Führerscheinstelle abgeben und erhalten diesen nach Ablauf des Zeitraums zurück, ohne eine weitere Prüfung oder einen Nachweis Ihrer Fahrtauglichkeit vorlegen zu müssen. Dabei bleibt Ihnen also die Fahrerlaubnis erhalten.

Trotzdem gilt: In der Zeit des Fahrverbots ist es Ihnen nicht erlaubt, ein Fahrzeug zu führen.

Ein Fahrverbot oder ein Führerscheinentzug droht zum Beispiel beim Fahren unter Alkoholeinfluss.
Ein Fahrverbot oder ein Führerscheinentzug droht zum Beispiel beim Fahren unter Alkoholeinfluss.

Bei besonders schweren Verstößen – meist mit der Gefährdung von Personen im Straßenverkehr oder mit Alkohol bzw. Drogen am Steuer zusammenhängend – kann es für den betroffenen Autofahrer auch zum Führerschein- bzw. Fahrerlaubnisentzug kommen.

In diesem Fall wird dem Beschuldigten die Erlaubnis zum Führen eines Fahrzeugs entzogen. Das heißt: Sollten Sie als Autofahrer jemals wieder einen Führerschein besitzen wollen, müssen Sie diesen neu beantragen.

Das ist allerdings erst nach Ablauf einer bestimmten Sperrfrist möglich. Diese beträgt in der Regel mindestens sechs Monate, kann aber auch mehrere Jahre andauern.

Nach dieser Zeit kann der Autofahrer die Fahrerlaubnis neu beantragen. In einigen Fällen – besonders bei Alkohol- oder Drogenmissbrauch – ist zunächst eine positiv verlaufende medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) nötig, bevor die Fahrerlaubnis neu beantragt werden kann. Die MPU ist zum Beispiel ab einem Wert an Alkohol von 1,6 Promille hinter dem Lenkrad obligatorisch.

Können Fahrverbot und Führerscheinentzug gleichzeitig auftreten?

Sollte aufgrund von innerhalb kurzer Zeit begangener Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten sowohl ein Führerscheinentzug als auch ein Fahrverbot für einige Monate gegen Sie verhängt worden sein, so ist es möglich, dass das Fahrverbot mit dem Führerscheinentzug zusammen abgegolten wird.

Da in der Regel ein Führerscheinentzug durchaus länger andauern kann als ein Fahrverbot, müssen Sie nach der Sperrfrist den Führerschein für das Auto neu beantragen und haben das Fahrverbot entsprechend mit abgeleistet.

Beachten Sie: Sollten Sie in der Zeit des Fahrverbots oder Führerscheinentzugs ohne Führerscheindokument erwischt werden, gilt das als Fahren ohne Fahrerlaubnis. Das ist in Deutschland eine Straftat und wird mit einer Freiheits- oder Geldstrafe geahndet.

Wann müssen Sie jeweils den Führerschein abgeben?

Egal ob beim Führerscheinentzug oder Fahrverbot: Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist strafbar.
Egal ob beim Führerscheinentzug oder Fahrverbot: Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist strafbar.

Ein weiterer Unterschied zwischen Fahrverbot und Führerscheinentzug ist die Abgabe vom Führerschein. Wird Ihnen der Führerschein entzogen, so müssen Sie direkt nach Rechtskraft das Führerscheindokument abgeben.

Ab diesem Tag beginnt die Sperrfrist über mehrere Monate abzulaufen, nach der Sie den Führerschein wieder neu beantragen können. Sollten Sie allerdings lediglich ein Fahrverbot ableisten müssen, so können Sie dies innerhalb einer Viermonatsfrist selbst legen.

Das ist allerdings nur dann erlaubt, wenn in den letzten zwei Jahren kein Fahrverbot gegen Sie verhängt wurde.

Denn dann gelten Sie als Ersttäter und können die Viermonatsfrist in Anspruch nehmen. Bei Tätern, die bereits zum wiederholten Mal den Führerschein für einen oder ein paar Monate abgeben müssen, gilt diese viermonatige Frist nicht. Sie müssen den Führerschein direkt nach Rechtskraft des Bußgeldbescheids – zum Beispiel aufgrund von Alkohol – abgeben und können sich den Zeitraum vom Fahrverbot nicht selbst aussuchen.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (87 Bewertungen, Durchschnitt: 4,18 von 5)
Führerscheinentzug und Fahrverbot: Was ist der Unterschied?
Loading...

Über den Autor

male author icon
Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

183 Kommentare

  1. Fechtner

    6. April 2019 at 19:42

    Ich soll jemanden beim Parken gerammt haben habe aber selber nicht viel am Auto und der Gegner hat aber 4300 Euro gemeldet ich habe auch nix gemerkt aber den Führerschein entzogen bekommen wegen fahrerflucht ich war noch nie straffällig gewesen was kommt jetzt auf mich zu

    • bussgeldrechner.org

      30. April 2019 at 7:57

      Hallo Fechtner,
      Informationen zu Unfallflucht finden Sie hier: Ratgeber Fahrerflucht.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  2. Susanne

    8. März 2019 at 19:20

    ich habe in der Probezeit als fahranfänger gefährlich überholt (keinem Auto oder Menschen ist was passiert, Gott sei dank) das ganze kam dann vor Gericht und meine Strafe war : 1.Geldstrafe, 2.eine Teilnahme an einem Verkehrsunterricht das waren 2std. Bei der Polizei, 3.Führerscheinsperre 12 Monate. Ich habe 1 & 2 schon innerhalb einer Woche erledigt, aber meine Frage ist jetzt , das Gericht hat mir KEIN Aufbauseminar angeordnet, also davon wurde mir vor Gericht nichts gesagt, obwohl ich in der Probezeit war ! Mir wurde aber von bekannten und Freunden gesagt ich müsste trotzdem ein Aufbauseminar machen , da habe ich mich bei der Fahrschule informiert und die haben dann die Führerscheinstelle angerufen , ob die was wissen, da die mir das ja eigentlich anordnen müssten und dann hat die Frau von der Führerscheinstelle in Landratsamt gesagt, dass sie geschaut hat und von meinem Seminar NICHTS wüsste bzw., dass ich eins machen muss, da sie nichts vom Gericht vorliegen hat. Das vor Gericht war am 20.09.18, (meinen Führerschein würde ich dann quasi 12 Monate später also 20.09.19 bekommen ) und die Frau von der Führerscheinstelle hat das gestern also über 5 Monate später zu meinem Fahrlehrer gesagt mit dem „sie wüsste nichts vom Gericht bzw. Von einem Aufbauseminar“ , kann mir jetzt bitte jemand sagen ob das normal ist, dass die anordnung zum Aufbauseminar so lange dauert von der Führerscheinstelle oder ob ich überhaupt kein Aufbauseminar machen muss , da es mir vor Gericht NICHT gesagt worden ist , und bis heute das Gericht nichts an die Führerscheinstelle geleitet hat .

    • bussgeldrechner.org

      21. März 2019 at 15:09

      Hallo Susanne,
      die Anordnung des Aufbauseminars kann durchaus mehrere Wochen dauern. Eine Einschätzung zu Ihrem Fall ist uns allerdings nicht möglich.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  3. Adnan

    24. Januar 2019 at 14:49

    Hallo,

    Ich bin nach einem ehe streit mit meinem Auto von der Wohnung weg,
    Nachdem ich später die Polizei gerufen hatte da ich nicht in die Wohnung gekommen hatte mich die Polizei mit in die Wache genommen da ich denen gesagt hatte ich bin mit dem auto von der wohnung weggefahren hatte dann aber mein auto weiter weg stehen gelassen und bin zur wohnung gelaufen wo die Polizei angekommen ist.ich war also ohne Auto da .atem test war 0.6mgl.
    Führerschein wurde mir direkt von der Polizei weggenommen das ist jetzt 4 Wochen her ich habe noch kein bescheid und weiss eigentlich nix.
    Wie lange kann das dauern und was kann ich machen ?

    • bussgeldrechner.org

      25. Januar 2019 at 16:22

      Hallo Adnan,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher für eine Einschätzung an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  4. Alexander

    26. Dezember 2018 at 22:57

    Hier mit komme ich zu meiner frage wurde am 08/2018 von der Polizei Angehalten auf dem Roller . wurde auf Thc überprüft was natürlich positiv ausfiel bekam jetzt 12/2018 Den schreiben das Ich ein Fahrverbot bekomme Ihm Brief stand 1,7 thc wert 700.. euro Strafe Plus 1 Monat Fahrverbot plus 0.2 Punkte Ist mein erstes Vergehen . Meine frage ist nun wie folgt muss ich mit weiteren konsequenzen rechnen das es mein erstes mal war und das letzte mal den Führerschein hab ich schon zur Verwahrung gegeben. Kommt sonst noch was auf mich zu ?

    • bussgeldrechner.org

      25. Januar 2019 at 16:07

      Hallo Alexander,
      in der Regel wird bei Drogen am Steuer auch eine MPU verlangt. Ob dies in Ihrem Fall so ist, sollten Sie bei der Behörde erfragen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  5. Walter

    19. November 2018 at 17:16

    Guten Tag, ich bin auf Ihre Seite gestoßen. Vielleicht können Sie mir helfen. Ich wurde nachdem ich schon Zuhause war von der Polizei kontrolliert, weil sie aus einem anderen Grund hier war, haben Sie dann mein Auto kontrolliert. Daraufhin bin ich rauss und man verlangte meine Papiere. Danach sollte ich Urin abgeben. Indem fand man Reste von Thc und Kokain. Kokain hatte ich einige Tage vorher das letzte mal konsumiert und Thc einen Tag vorher. Dann zur Blutprobe ins Krankenhaus. Seitdem habe ich auch nichts mehr genommen bzw. geraucht. Habe auch nicht mehr vor es zu nehmen. Ich bin auf mein Führerschein angewiesen da ich als Fahrer tätig bin. Ist es denn möglich den Führerscheinentzug abzuwenden? Ich habe mich auch zum Drogenscreening angemeldet um meine Abstinenz nachzuweisen. Bei einem Anwalt war ich auch schon, der mir aber auch nicht richtig helfen könnte. Ich habe noch keine Rechtsschutzversicherung, habe aber eine abgeschlossen. Ich brauche unbedingt meinen Führerschein, sonst bin ich meinen Arbeitsplatz los. Bin noch in der Probezeit und und seit September dieses Jahres dort beschäftigt.
    Nun habe ich auf Ihrer Seite gelesen das es die Möglichkeit gibt den Führerschein doch zu behalten. Ich hoffe das Sie mir dabei helfen können. Das ist mein 1. Vergehen, habe keinen Unfall verursacht weder noch auffällig gewesen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Walter

    • bussgeldrechner.org

      3. Dezember 2018 at 8:29

      Hallo Walter,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Daher sollten Sie das weitere Vorgehen mit Ihrem Anwalt besprechen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  6. Maria

    13. November 2018 at 21:26

    Hallo mal eine Frage es handelt sich um meinen Bruder, er ist mit 1,2 Promille von der Polizei aufgehalten worden im August 2018 haben bis jetzt immer noch keinen Bescheid wie lange dauert das. Was alles auf ihn zu kommt??

    • bussgeldrechner.org

      3. Dezember 2018 at 9:07

      Hallo Maria,
      ab einer Blutalkoholkonzentration von mehr als 1,1 Promille liegt eine Straftat vor. Somit entscheidest das Gericht über die drohenden Sanktionen. Mehr dazu lesen Sie hier: Ratgeber Alkohol amSteuer.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  7. Sebastian

    16. Oktober 2018 at 15:13

    Hallo
    ich habe folgende Frage, ich bin österreichischer Staatsbürger und wurde Mitte Juli in Badenwürtenberg von der Autobahnpolizei angehalten und habe mich einem Drogentest (Urin und Bluttest) unterziehen müssen. Ich habe direkt meine Starfe vorort bezahlt und das Starfverfahren wurde eingestellt. Danach kamm ein Brief von der Polizeidirektion in der mein Wert von 5,8ng/ml THC festgestellt wurde. Zudem veranlassten Sie ein Fahrverbot von 1 Monat, welches ich innerhalb von vier Monaten antreten muss ( Wurde noch nicht angetreten). Nun ist gestern vom Landratsamt ein schreiben gekommen, dass sie meinen Führerschein komplett in Deutschland sperren möchten, da ich meinen Konsum und das Fahren eines Kraftfahrzeuges nicht unterscheiden kann. Nun meine Frage ist das möglich das ich zuerst ein Fahrverbot und Geldstrafe erhalte und dann nochmal eine Strafe in dem Sie meine Fahrerlaubnis komplett sperren??

    Vielen Dank im Voraus

    Mit freundlichen Grüßen
    Sebastian

    • bussgeldrechner.org

      22. Oktober 2018 at 10:12

      Hallo Sebastian,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  8. Woodstock

    2. Oktober 2018 at 17:10

    Hallo, liebes Bußgeldteam,

    kurz zu den Fakten:
    – 06 / 2017: Verkehrskontrolle; Urin- und Blutabnahme wegen Verdacht auf Cannabiskonsum; Führerschein nicht eingezogen
    – 11 / 2017: Anhörung; 10ng/ml
    – 04 / 2018: Bußgeldbescheid 500 Euro; 1 Monat Fahrverbot (sofort angetreten und Führerschein inzwischen wieder zurückerhalten); 2 Punkte

    Nun meine Frage: die Führerscheinstelle hat sich bei mir gar nicht gemeldet. Kommt da noch was???

    Vielen Dank vorab.

    Mit freundlichen Grüßen

    Woodstock

    • bussgeldrechner.org

      5. Oktober 2018 at 14:34

      Hallo Woodstock,

      wurden Sie zum ersten Mal mit Drogen am Steuer erwischt, drohen für gewöhnlich die Sanktionen, die Sie erhalten haben. Der Führerschein wird hierbei nicht entzogen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  9. Christel

    16. August 2018 at 12:43

    Hallo für eine zügige Beantwortung ware ich dankbar.
    Meinem Sohn ist im Dezember 17 ein Unfall passiert ,er hatte was getrunken ,Promille unter 1.4 .Er stand unter grossem seelischen Druck .Personensachaden nicht, aber auf ein anderes Auto aufgefahren ,da er Berufskraftfahrer ist hat er sich unter Schock vom Unfallort entfernt. Sich aber dann direkt bei der Polizei selbst angezeigt . Im Dezember 18 ist jetzt Verhandlung .
    Was droht ? MPU Entzug der Fahrerlaubnis ? Also günstigster und ungünstigster Fall

    • bussgeldrechner.org

      14. September 2018 at 17:14

      Hallo Christel,

      welche Strafe bei Alkohol am Steuer droht ist immer vom Einzelfall abhängig. Der Führerschein wird in der Regel ab 1,1 Promille entzogen. Sie sollten in Ihrem Fall einen Anwalt konsultieren. Dieser weiß, wie in einer solchen Situation vorzugehen ist und wie das Strafmaß ausfallen könnte.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  10. Christel L.

    16. August 2018 at 11:56

    Hallo ,mein Sohn hat eine Dummheit gemacht, was getrunken, ein Auto an der Ampel angedetscht und ist geschockt abgehauen.es war kein Personenschaden ,er hat sich auch selber gestellt .Das ist jetzt jetzt 9 Monate her .Verhandlung ist im Dezember also genau 12 Monate. Er ist Berufskraftfahrer und auf den Führerschein angewiesen.
    Das bescheinigte auch der Arbeitgeber. Er war unter 1.4 Promille und in einer extremen Stresssituation. Steht MPU an ? Wird er alle seine Führerscheine verlieren ?

    • bussgeldrechner.org

      14. September 2018 at 17:13

      Hallo Christel,

      welche Strafe bei Alkohol am Steuer droht ist immer vom Einzelfall abhängig. Der Führerschein wird in der Regel ab 1,1 Promille entzogen. Sie sollten in Ihrem Fall einen Anwalt konsultieren. Dieser weiß, wie in einer solchen Situation vorzugehen ist und wie das Strafmaß ausfallen könnte.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  11. Thomas

    7. August 2018 at 6:27

    Hallo. Mir wurde der Führerschein für 6monate entzogen. Grund war Fahrerflucht was ich nicht bemerkt habe. Jetzt muss ich ein neuen beantragen mit führungszeugnis 0. Soweit so gut. Meine Frage ist da ich weder alkohol noch Drogen zu mir genommen habe und sonst keine Verstöße hatte und auch einsichtig war. muss ich dennoch mit mpu rechnen ????

    • bussgeldrechner.org

      13. August 2018 at 11:33

      Hallo Thomas,

      es kann in der Tat passieren, dass aufgrund des Führerscheinentzugs nach Fahrerflucht eine MPU angeordnet wird.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  12. Phil

    31. Juli 2018 at 17:04

    Hi ich wurde mit 1,6 Promille Rest Alkohol am nächsten morgen kontrolliert und musste ihn direkt abgeben das war das erste mal das ich auffällig war jetzt sind 2 Monate vorbei und ich habe immer noch nichts gehört oder einen Brief bekommen gibt es irgendwelche Fristen die eingehalten werden müssen oder wie soll ich weiter vorgehen Mit freundlichen Grüßen

    • bussgeldrechner.org

      6. August 2018 at 10:44

      Hallo Phil,
      wenden Sie sich mit diesem Anliegen direkt an die zuständige Behörde.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  13. detlef h.

    12. Juli 2018 at 7:16

    mir wurde der führeschein entzogen weil ich mich betrunken mit meiner ex frau gezofft hatte, ich war betrunken aber das war privat bei ihr zu hause, ist das eigentlich rechtens???

    • bussgeldrechner.org

      23. Juli 2018 at 9:52

      Hallo Detlef H.,

      eine rechtliche Einschätzung können wir nicht treffen, da wir die genauen Umstände nicht kennen. Eine MPU respektive ein dazugehöriger Fahrerlaubnisentzug kann stets dann angeordnet werden, wenn an der allgemeinen Fahrtüchtigkeit einer Person gezweifelt werden kann – Alkoholmissbrauch ist ein Grund dafür.

      Die Redaktion von bussgeldrechner.org

  14. Michael

    1. Juli 2018 at 1:50

    Guten Abend
    Ich bin vor 2 Monaten aufgehalten wegen Alkohol Verdacht mit Blutentnahme 1.91 in Probezeit. Und jetzt habe ich ein Brief von Staatsanwalt bekommen und drinen hat gestanden 12 Monaten Führerschein Entzug , 2275 Geld Strafe. Nix von MPU oder sonst was. Also muss ich jetzt den MPU machen oder nicht. LG

    • bussgeldrechner.org

      2. Juli 2018 at 11:24

      Hallo Michael,
      ab 1,6 Promille schreibt der Gesetzgeber eine MPU vor. Die Anordnung zur MPU erfolgt in der Regel durch die Fahrerlaubnisbehörde.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  15. Dennis H.

    24. Juni 2018 at 17:29

    Hallo ich würde gestern angehalten mit 0.84 Promille mir wurde vorgeworfen das ich Autorenn und donats gemacht habe was nicht stimmt ich mußte pusten appeisen und Blut test machen Drogen test war negativ Führerschein haben die auch behalten was habe ich zu erwarten und dürfen die drei Tests machen?

    • bussgeldrechner.org

      2. Juli 2018 at 8:54

      Hallo Dennis,
      wir dürfen keine Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher an einen Anwalt.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  16. Arthur

    28. Mai 2018 at 12:47

    Habe heute wegen Nötigung(ausbremsen) den Führerschein für 3 monate und 2100 Euro abgeben müssen.
    Droht mir ne mpu?

    • bussgeldrechner.org

      4. Juni 2018 at 9:55

      Hallo Arthur,

      genaue Sanktionen können wir grundsätzlich nicht vorhersagen. Eine MPU kann immer dann angeordnet werden, wenn die Fahrtüchtigkeit einer Person in Frage gestellt werden kann – dies ist Sache der ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde.

      Die Redaktion von bussgeldrechner.org

  17. Ben

    7. Mai 2018 at 9:08

    Hallo,
    ich habe folgende Frage.
    Eine Bekannte von mir, fuhr Gestern unter Alkohol mit dem Auto. Nachdem Sie an einer Kreuzung links abgebogen ist ( wo links abbiegen verboten ist, laut vorgeschriebener Fahrtrichtung ) wurde sie von der Polizei angehalten. Es wurde ein Alkoholwert von 0,43 Promille festgestellt, sowie der Führerschein direkt abgenommen.

    Welcher Tatbestand liegt hier vor? Mit welchen Konsequenzen hat sie jetzt zu rechnen?

    MfG Ben

    • bussgeldrechner.org

      11. Mai 2018 at 15:22

      Hallo Ben,

      vermutlich das Fahren unter Alkoholeinfluss mit Gefährdung. Das ergibt in der Regel drei Punkte und ggf. ein Bußgeld sowie ein Fahrverbot.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  18. Anne

    1. Mai 2018 at 18:57

    Hallo,

    ich bin vor einigen Tagen von einem Rotlichtblitzer geblitzt worden. Beim ersten Blitz ist es möglich dass die Ampel in dem Augenblick des Überquerens auf Rot gesprungen ist. (Ich habe die hochhängende Ampel zu dem Zeitpunkt nicht mehr sehen können.)
    Ich musste auf der Kreuzung abbremsen, auf Grund des voran fahrenden PKW der ebenfalls plötzlich bremste. Der 2. Blitzer stand am anderen Ende der Kreuzung. Da ich ja schlecht mitten auf der Kreuzung stehen bleiben kann bin ich weiter gefahren; also es vergingen bestimmt 3-4 Sekunden bis zum 2. Blitz.

    Ist es möglich dass auf Grund des Staus auf der Kreuzung trotzdem ein unqualifizierter Rotlichtverstoß vorliegt, sodass kein Fahrverbot verhängt werden muss?

    (1. Vergehen, keine Punkte, keine Probezeit)

    Vielen Dank und mfG, Anne

    • bussgeldrechner.org

      8. Mai 2018 at 15:48

      Hallo Anne,

      wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt, um die Situation abzuklären. Wenn Sie bei Gelb gefahren sind, ist dies in der Regel kein Rotlichtverstoß.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  19. Thomas

    29. April 2018 at 19:17

    Hallo, Polizei hat gestern mein Führerschein Sichergestellt da ich beim pusten bei 0,71 Promille mal zwei 1,42 Promille gefahren bin. Es ist das erste mal bei mir. Mit was muss ich jetzt rechnen? Bin auch auf den Führerschein angewiesen da wir 4 Uhr Morgens anfangen zu arbeiten und da fährt noch kein Buss. LG

    • bussgeldrechner.org

      8. Mai 2018 at 15:41

      Hallo Thomas,

      um welchen Promillewert handelte es sich? Ab 1,1 Promille werden in der Regel drei Punkte eingetragen und die Fahrerlaubnis entzogen. Beim ersten Alkoholverstoß werden außerdem 500 Euro Buße fällig.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  20. Manuel

    26. April 2018 at 16:26

    Hallo,

    wurde wegen Drogen am Steuer mitgenommen und habe das Blutabgenommen bekommen.
    Nach knapp 2 Monate bekam ich die Mitteilung von der Verwaltungsbehörde das die Ordnungswiedrigkeit eingestellt wird mit der Uhr und Ortangabe des geschehens. Bedeutet das der Fall vorbei ist oder diese Strafrechtlich weiter verfolgt wird?

    • bussgeldrechner.org

      8. Mai 2018 at 14:53

      Hallo Manuel,

      in der Regel bedeutet die Einstellung des Verfahrens, dass dieses nicht weiter verfolgt wird.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  21. Jan

    20. März 2018 at 19:23

    Guten tag, habe einen busgeldbescheid mit Fahrverbot erhalten:
    Fahren unter Einfluss von thc (4,8 ng/ml)
    Fahren unter Einfluss von Alkohol unter 21.

    Ich bin aus der Probezeit.

    Es ist das erste vergehen.

    Habe ich nun eine mpu zu befürchten oder bin ich mit dem Bußgeld und dem einmonatigen Fahrverbot raus?

    Mfg Jan

    • bussgeldrechner.org

      23. März 2018 at 15:19

      Hallo Jan,
      eine MPU ist grundsätzlich immer dann möglich, wenn Zweifel an Ihrer Fahreignung bestehen. Bei den Tatbeständne Alkohol und Drogen am Steuer ist dies oft der Fall. Ob dies auch in Ihrem Einzelfall zutrifft, können wir allerdings nicht einschätzen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  22. Kathi

    19. März 2018 at 19:46

    Hallo..
    Am 15.06.17 bin ich gegen eine Mauer gefahren und hatte zudem Zeitpunkt keinen Führerschein, da mir dieser abgenommen wurde. Nun ist am 19.12 der Beschluss gekommen. 9 monate fahrverbot und Geldstrafe…ab wann gelten die 9 monate?

    • bussgeldrechner.org

      23. März 2018 at 15:17

      Hallo Kathi,
      in der Regel ist davon auszugehen, dass das Fahrverbot mit Rechtskraft des Beschlusses beginnt. Fragen Sie ggf. bei der zuständigen Behörde nach.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  23. Mary

    13. März 2018 at 13:25

    Hallo ,

    Ich habe in Dezember 2017 einen Brief von der Polizei bekommen,dass ich wohl Fahrerflucht begangen hätte und habe als Beschluss vorläufigen Führerschein Entzug bekommen, obwohl ich geschildert hatte, dass ich den Unfall gar nicht bemerkt hatte und deswegen weiter fuhr ; aber mir haben sie nicht geglaubt . Jetzt wollte ich wissen,was vorläufig heisst . Wie lange wird nun mein Führerschein entzogen?

    • bussgeldrechner.org

      23. März 2018 at 13:16

      Hallo Mary,
      diese Einschätzung ist uns nicht möglich. Wenden Sie sich daher an die zuständige Behörde. Unter Umständen kann es zudem sinnvoll sein, einen Anwalt für Verkehrsrecht aufzusuchen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  24. Florian

    13. März 2018 at 10:35

    Hallo,
    aktuell habe ich 5 Punkte aber 2 verfahren laufen durch die ich einmal einen und einmal zwei Punkte kassieren würde.
    Gegen beide habe ich Einspruch eingelegt, die Verfahren werden irgendwann verhandelt werden.
    Die Frage ist nun folgende:
    Da ich aktuell ja noch 5 Punkte habe, habe ich noch keine Verwarnung der fahrbehörde bekommen und würde ja dann mit wirksamwerden beider Verfahren automatisch von 5 auf 8 Punkte springen.
    Soweit ich mich erinnere, wurde man dann aber früher auf 7 Punkte zurück gestuft. Ist dies immernoch so?

    • bussgeldrechner.org

      23. März 2018 at 13:02

      Hallo Florian,
      grundsätzlich gilt, wer 8 oder mehr Punkte beim Fahreignungsregister ansammelt, ohne vorher eine Verwarnung zu erhalten, wird auf 7 Punkte runtergestuft. Ob dies aufgrund Ihrer Verfahren allerdings tatsächlich so der Fall ist, können wir nicht einschätzen. Wenden Sie sich daher für eine individuelle Einschätzung an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  25. Enrico

    27. Februar 2018 at 20:21

    Hallo.
    Ich war gestern mit den rad unterwegs mit ca.2 Promille und wurde leider von der Polizei angehalten.muss ich jetzt mit ein fahr Verbot oder Führerschein entzug rechnen und muss ich ein mpu test machen?? Danke für die Antwort

    • bussgeldrechner.org

      5. März 2018 at 9:02

      Hallo Enrico,
      bei einem Blutalkoholwert von mindestens 1,6 Promille auf dem Fahrrad drohen gemäß Bußgeldkatalog in der Regel drei Punkte, eine Geldstrafe sowie die Anordnung einer MPU.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

Verfasse einen neuen Kommentar

[x] Schließen
Bußgeldkatalog als PDF
Der aktualisierte Newsletter 2024 vom VFR Verlag zum Download und Ausdrucken.
Jetzt kostenlos per E-Mail anfordern:
Mit dem Absenden akzeptieren Sie unsere Datenschutzerklärung.