Führerschein-Wiedererteilung: Wann dürfen Sie wieder Auto fahren?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 15. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Wann kann die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis beantragt werden?

Für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ist oft eine MPU erforderlich.
Für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ist oft eine MPU erforderlich.

Bei schweren Delikten, wie Alkohol am Steuer oder Fahrerflucht, kann es passieren, dass Sie den Führerschein verlieren. Eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis gibt es nur unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen.

Weil die Fahrerlaubnis nur bei besonderer Gefährdung im Verkehr entzogen wird, muss ein Verkehrssünder erst zeigen, dass nicht das Risiko einer Wiederholung besteht.

Dies geschieht durch das Absolvieren bestimmter Maßnahmen, beispielsweise einer Nachschulung oder einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU).

FAQ: Wiedererteilung des Führerscheins

Wann kann ich die Wiedererteilung meines Führerscheins beantragen?

Sie können den Antrag frühestens sechs Monate vor Ablauf der grichtlich verhängten Sperrfrist stellen. Deren Dauer hängt vom Einzelfall ab und kann zwischen sechs Monaten und fünf Jahren betragen.

Muss ich erneut die Fahrprüfung ablegen, um meine Fahrerlaubnis zurückzubekommen?

Dies kann tatsächlich passieren, wenn die Fahrerlaubnisbehörde Zweifel an Ihren Fahrkenntnissen hat. Liegen zwischen Führerscheinentzug und Wiedererteilung mehrere Jahre, ist dies sehr wahrscheinlich.

Was benötige ich, um die Wiedererteilung beantragen zu können?

Eine Liste der benötigten Unterlagen finden Sie hier.

Antrag auf Führerschein-Wiedererteilung

Für die Führerschein-Wiedererteilung muss ein Antrag gestellt werden.
Für die Führerschein-Wiedererteilung muss ein Antrag gestellt werden.

Nach Entziehung des Führerscheins muss ein Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis gestellt werden. Dies ist jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Der Führerscheinentzug wird entweder richterlich oder durch die Fahrerlaubnisbehörde angeordnet.

Ab diesem Zeitpunkt gilt die Sperrfrist. Sperrfrist bedeutet, dass Sie für eine gewisse Zeit eine Führerschein-Wiedererteilung nicht beantragen können. Die Dauer variiert je nach Einzelfall und kann unter Umständen lebenslänglich verhängt werden.

Die Sperrfrist beträgt in der Regel zwischen neun und elf Monaten. Anders als beim Fahrverbot können Sie den Führerschein aber nach Ablauf der Sperrfrist nicht einfach wieder bei der Behörde abholen. Sie müssen eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis beantragen. Für gewöhnlich ist es jedoch nicht nötig, den Führerschein neu zu machen.

Fahrverbot und Führerscheinentzug sind zwei verschiedene Dinge. Bei einem Fahrverbot wird der Führerschein für einen bestimmten Zeitraum amtlich verwahrt. Ohne das Dokument darf in der Zeit auch kein Fahrzeug geführt werden. Ein Führerscheinentzug hingegen ist der Verlust der Fahrerlaubnis. Nach Ablauf einer Frist kann der Führerschein nicht so einfach bei der Behörde wieder abgeholt werden.

Führerschein-Neuerteilung nach Entzug

Für die Führerschein-Wiedererteilung müssen Sie einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis stellen. Neuerteilung der Fahrerlaubnis heißt nicht, dass Sie den Führerschein neu machen müssen. Neuerteilung heißt, der Führerschein muss neu beantragt werden, um erneut ausgestellt zu werden.

Zweifelt die Fahrerlaubnisbehörde an den Fahrkenntnissen des Betroffenen, muss dieser nach § 20 Abs. 2 FeZ unter Umständen erneut die Fahrerlaubnisprüfung ablegen. Wurde eine Sperrfrist von mehr als zwei Jahren verhängt, muss der Führerschein tatsächlich neu gemacht werden. Das heißt, theoretische und praktische Prüfungen müssen erneut abgelegt werden.

Bei einem Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis müssen jedoch unter Umständen Nachweise erbracht werden, dass nun keine Gefährdung des Straßenverkehrs mehr vorliegt. Beispielsweise ein Abstinenznachweis.

Führerschein-Wiedererteilung beantragen: So geht‘s

Für den Antrag auf Neuerteilung vom Führerschein ist ein aktueller Sehtest erforderlich.
Für den Antrag auf Neuerteilung vom Führerschein ist ein aktueller Sehtest erforderlich.

Ein Antrag auf Führerschein-Wiedererteilung kann frühestens sechs Monate vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden. Fahrerlaubnis-Wiedererteilung kann nach der Antragstellung einige Zeit in Anspruch nehmen. Für den Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • ein aktueller Sehtest
  • ggf. eine ärztliche Untersuchungsbescheinigung
  • ein aktuelles biometrisches Passfoto
  • der Strafbefehl oder das Gerichtsurteil mit Rechtskraftvermerk
  • der Personalausweis oder Reisepass
  • ggf. Nachweise über eine MPU oder die Teilnahme einer angeordneten Rehabilitationsmaßnahme (z. B. Nachschulung)

Neuerteilung des Führerscheins ohne MPU

Nicht immer ist für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis eine erneute Fahrprüfung nötig.
Nicht immer ist für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis eine erneute Fahrprüfung nötig.

Als Voraussetzung für eine Führerschein-Neuerteilung kann eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet werden.

Wer die Neuerteilung der Fahrerlaubnis ohne MPU möchte, muss lange warten. Tatsächlich gibt es eine Tilgungsfrist. Die Führerschein Neuerteilung ist nach 10 bis 15 Jahren ohne MPU möglich.

Wichtig ist, wann die Tilgungsfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach deren Entzug beginnt. Sie darf nicht unterbrochen werden, sonst dauert es eventuell noch länger, bis Sie Ihren Führerschein zurückbekommen, auch ohne MPU.

Die Fahrerlaubnis kann aus verwaltungsrechtlichen oder strafrechtlichen Gründen entzogen werden. Verwaltungsrechtliche Gründe sind nach StVG körperliche, geistige oder charakterliche Probleme. Aus strafrechtlicher Sicht wird die Fahrerlaubnis auch entzogen, wenn nach § 69 StGB eine Straftat im Zusammenhang mit dem Fahren eines Fahrzeugs begangen wird. Beispielsweise bei Alkohol am Steuer.

Was ist ein MPU-Gutachten?

Die MPU beinhaltet auch ein Beratungsgespräch.
Die MPU beinhaltet auch ein Beratungsgespräch.

Für die Wiedererteilung vom Führerschein kann ein MPU-Gutachten vorausgesetzt werden. Dies ist mit einem erheblichen Kosten- und Zeitaufwand verbunden.

Die Durchfallquote ist hoch, weshalb Sie einige Zeit auf die Vorbereitung verwenden sollten. Den Führerschein können Sie ohne MPU nämlich erst nach 10 Jahren zurückbekommen. Wer die Tilgungsfrist für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ohne MPU nicht abwarten will, kann bei einer akkreditierten Stelle ein MPU-Gutachten einholen.

Die MPU wird besonders bei schweren Verkehrsdelikten für die Führerschein-Wiedererteilung vorausgesetzt. Kam es zu einem Unfall, weil der Fahrer unter Drogeneinfluss gefahren ist, kommt er mit einem Bußgeld nicht so leicht davon.

Besonders wenn durch das Fehlverhalten des Fahrzeugführers Personen gefährdet wurden oder gar zu Schaden kamen, hat die Fahrerlaubnisbehörde Grund an der Eignung des Betroffenen ein Fahrzeug zu führen, zu zweifeln. In diesen Fällen ist eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ohne MPU kaum denkbar.

Führerschein zurück nach 10 oder 15 Jahren: Geht das?

Mit der MPU sind erhebliche Kosten verbunden.
Mit der MPU sind erhebliche Kosten verbunden.

Ist es möglich den Führerschein nach 10 Jahren zurückzuerhalten ohne MPU? Jein. Es gibt eine Tilgungsfrist von 10 Jahren, allerdings beginnt diese erst fünf Jahre nach dem Führerscheinentzug. Die Wiedererteilung vom Führerschein erfolgt nach 15 Jahren, auch ohne MPU-Gutachten. Die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach 10 Jahren ist nur in manchen Fällen möglich.

Warum warten? Tatsächlich ist eine MPU mit einem finanziellen und zeitlichen Aufwand verbunden. Mit einem einfachen Termin beim Gutachter ist es nämlich nicht getan. Es können mehrere Beratungsgespräche notwendig sein. Weil die Durchfallquote bei der MPU sehr hoch ist, empfiehlt sich auch die Teilnahme an den kostenpflichtigen Vorbereitungskursen. Zusätzlich müssen die Kosten für Abstinenznachweise (Blut- und Urintests und Haaranalysen) selbst gezahlt werden.

Wer den finanziellen Aufwand scheut, kann die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach 15 Jahren ohne MPU beantragen. Trotzdem müssen Sie auch bei der Führerschein-Wiedererteilung nach 15 Jahren ohne MPU einen Antrag einreichen und die dafür erforderlichen Unterlagen beilegen.

Die Kosten für eine MPU sind in der Anlage zu § 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) (Gebührennummern 451-499) geregelt und betragen zwischen 350 und 750 Euro. Die Kosten variieren je nach Vergehen, können aber dank des Gebührenkatalogs nicht willkürlich erhoben werden.

Beachten Sie die Tilgungsfristen!

Die Tilgungsfristen beginnen fünf Jahre nach dem Führerscheinentzug.
Die Tilgungsfristen beginnen fünf Jahre nach dem Führerscheinentzug.

Beachten Sie, dass Sie auch nach der Tilgungsfrist von 10 bis 15 Jahren nicht einfach wieder Auto fahren dürfen. Auch hier müssen Sie einen Antrag auf Führerschein-Wiedererteilung stellen.

Darüber hinaus dürfen Sie sich während der Tilgungszeit keine Verwaltungsakte leisten. Reichen Sie den Antrag auf Wiedererteilung der Fahrererlaubnis zu früh ein, wird die Frist unterbrochen. Außerdem müssen Sie unter Umständen die Fahrerlaubnisprüfung erneut ablegen.

Beträgt die Tilgungsfrist 10 oder 15 Jahre? Die Tilgungsfrist beträgt 10 Jahre, allerdings beginnt diese erst fünf Jahre nach dem Führerscheinentzug, sofern in dieser Zeit keine Auffälligkeiten im Straßenverkehr vermerkt wurden. So kommt es zu den 15 Jahren.

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

77 Kommentare

  1. Ingbert

    9. Februar 2024 at 21:40

    Hallo
    brauche mal Hilfe oder einen Rat, habe meinen Führerschein wieder beantragt nach 13 Jahren wegen 1,1 Promille Alkohol oder wieder erteilt.
    Ich bekam das ok ohne MPU aber mit der Auflage ich muss eine Theoretische sowie eine praktische Prüfung ablegen ist das rechtens oder hat jemand Erfahrungswerte damit gemacht.
    Ich würde mich über eine oder mehrere Antworten sehr freuen Vielen Dank im voraus Ingbert

  2. Andreas

    24. Dezember 2023 at 19:22

    Ich frage für eine Freundin
    Ihr wurde der Führerschein 1997 entzogen.,wegen zu schnellen fahrens
    und dann noch Schwarzfahren.
    Ein paar Jahre später wurde sie mit dem Fahrrad angehalten unter Alkohol mehr als 1,6 Promille da wurde ihr noch eine Sperrfrist auferlegt. Nun meine Frage was benötigt sie
    für die Neuerteilung sie meinte sie bräuchte ein Führungszeugnis und müsse eine Summe x bezahlen, was ich mir auch nicht vorstellen kann.
    Bitte um Rückantwort und Danke im Vorraus.

  3. Renee

    26. Juli 2023 at 9:45

    Wegen Alkohol wurde mir der Führerschein für 1,5 Jahre entzogen. Meine Sperrfrist endet am 31.12.23.
    Ich werde dieses Jahr 59 Jahre alt. Ich besaß die Führerscheinklassen A, BE, CE, T. Bekomme ich die Berechtigung für alle Klassen wieder. Für die Klasse CE war ich seit meinem 50 Lj. nicht mehr zur AMD-Untersuchung. Diese wollte ich vor Neuerteilung des Führerscheines nachholen. Ist dies zweckvoll.
    Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

    R.

  4. Patrick

    29. März 2023 at 1:09

    Hallo
    Habe 2015 meinen Führerschein wegen Trunkenheit verloren. Habe 2020 die neuerteilung beantragt und die mpu nicht bestanden. Zählen die 15 Jahre denn ab 2020? Oder wann kann ich den ohne mpu beantragen?
    Lg

  5. O. Is

    13. März 2023 at 15:41

    Guten Tag,

    mein Freund hat 4 Jahre Probezeit (im Moment im 3. Jahr ) und hat das 3. Mal einen Geschwindigkeitsverstoß begangen. Jetzt wurde ihm sein FS entzogen und hat 3 Monate Sperrfrist. Was müssen wir jetzt machen? Muss er eine MPU leisten oder geht es auch ohne? Wir haben keine Ahnung wie wir hier vorgehen müssen.

    Bitte um Rückantwort
    Besten Dank

  6. Nadine

    15. Februar 2023 at 18:24

    Hallo zusammen ich habe die mpu bestanden. Allerdings lege ich auf Anforderung jetzt noch mal die Theorie und die fahrprüfung ab. Die Theorie habe ich nun auch schon bestanden. Ich habe bald die fahrprüfung nun zu meiner Frage bekomme ich danach den führerschein direkt vom Prüfer oder muss ich dann noch mal zur Führerscheinstelle um ihn zu bekommen?

  7. Dennis

    22. Januar 2023 at 20:59

    Hallo zusammen
    Mein Führerschein wurde 2014 entzogen wegen BTM Einfluß am Straßenverkehr ( 1,9 Nano gramm ) habe in den Selben Jahr eine MUP Vorbereitung ( 1 Jahr ) gemacht und dann zur MPU Prüfung dann durchgefallen. Es sind jetzt 8 Jahre vergangen und möchte wieder zur MPU Prüfung aber möchte keine Vorbereitung machen, weil ich es kenne und habe alle Unterlagen noch und könnte mich selber vorbereiten.
    Frag ist,
    Muss ich rechtlich eine vorbereiten machen ? natürlich Abstinenz kann ich alles machen das kein Problem

    oder kann ich auch ab den 10. Jahr ohne MPU mein Führerschein wiedererteilen bekommen

    Bitte und Rat und danke im voraus

    • Michael

      14. Juli 2023 at 12:34

      Hi Dennis,
      ich habe auch mal MPU gemacht und bestanden, allerdings sowie ich schon von sehr vielen Leuten gehört habe, ist es sehr oft, dass du bei MPU durchfällst auch mit Abstinenznachweis, weil die meisten Psychologen wollen auch sehen, nicht nur den Nachweis, sondern auch erfolgreich abgeschlossene Therapie.
      Ich hatte damals erst Therapie gemacht und dann 12 Monate Abdtinenznachweis und die MPU. Das ganze ohne MPU Vorbereitung o.ä..
      Die Sache ist die, dass du während der Therapie viele Gespräche mit Psychologen hast und danach auch bei der MPU gleich verstehst und auch gleich weißt, was der von dir will bzw. hören will.

      Ich persönlich werde dir raten, die kurzzeit Therapie zu machen und dann zu MPU und bin mir sicher, dass du es sofort alles bestehst.
      Freundliche Grüße
      Michael

      • Ivonne K.

        3. November 2023 at 12:43

        Hallo Michael,

        ich hätte mal eine Frage bezüglich der Kurzzeittherapie. Was ist das genau? Habe 2010 auch meinen Führerschein wegen Alkohol verloren.

  8. Marc

    27. Juli 2022 at 17:19

    Ich habe dieses Jahr am 03.03 meinen Führerschein entzogen bekommen mein Blutalkoholwert lag bei 1,01 Promille und ich bin Schlangenlinien gefahren ich habe jetzt eine Sperrzeit von 11 Monaten bekommen. So hat mir das Straßenverkehrsamt geschrieben das ich den Führerschein erst am 5.03.2023 (1Jahr) wiederbekomme was muss ich tun um diese Sperrzeit zu verkürzen, ich habe auch schon beim Straßenverkehrsamt angerufen um zu fragen ob ich einen MPU oder einen Abstinenznachweis führen muss dieses wurde aber ganz klar verneint weil es dafür zu wenig Alkohol war und ich keine Vorstrafen habe.
    Reicht es dem Gericht wohl wenn ich einen MPU Vorbereitungskurs mache um die Sperrfrist zu verkürzen ?

    MFG Marc

  9. Chris

    19. Juli 2022 at 18:07

    Hallo ich habe meinen Führerschein 2011 wegen wiederholungstat mit Alkohol abgeben müssen. Da ich die Mpu nicht geschafft habe. Jetzt würde ich gerne die 15 Jahre abwarten da es nicht mehr all zu lange ist. Meine Frage dazu wäre wo genau kann ich erfragen wann die 15 Jahre rum sind? Da ich den Monat nicht mehr weiß als ich ihn abgegeben habe.

  10. Antje

    29. Juni 2022 at 14:49

    Ich habe 2013 meinen FD verloren, bei einem Minimalblechschaden, da ich vom Arzt verordnete BTMs genommen hatte. Habe jetzt Antrag auf Wiedererteilung gestellt, den Gebührenbescheid erhalten und bezahlt. Mich interessiert ob ich schon wieder fahren darf, bevor der FS bei mir ankommt? (3Monate). Die Behörde verweigert die Auskunft, da sie mich aufgrund meiner Stimme für einen Mann hält.

  11. mavrosilios

    28. Mai 2022 at 16:20

    Ich denke das es auch eine sehr interessante Frage für die hier im Hintergrund arbeitenden Rechtsberater!

    Schönen guten Tag,

    ich habe vor 10 Jahren meinen Führerschein abgeben müssen weil mir Abbauprodukte von Cannabis im Urin und anschließend auch im Blut nachgewiesen wurde! Das Gericht stellte das Verfahren ein, dennoch entzog mir die zuständige Verwaltungsbehörde den Führerschein!

    Heute bzw. seit 2017 bin ich Cannabispatient wegen meiner Immunschwäche, mehreren Krebserkrankungen und die damit verbundenen Nebenwirkungen wie zum Beispiel Tumorkachexie etc. Ich habe eine unbefristete Kostenübernahme meiner Krankenkasse und bin seit 2017 eingestellt!

    Nun zu meiner Frage,
    ist es möglich unter diesen Umständen den Führerschein vor Ablauf der 15 Jahre ohne MPU zu bekommen? Ich habe eine Betreuerin wegen meiner Erkrankungen. Bin unter ständiger psychologischer Betreuung und in einem stabilen Zustand der auch laut meiner Psychologin den Führerscheinentzug heute nicht mehr rechtfertigt! Aber Sie ist eben keine Rechtsanwältin.

    Durch meine Erkrankungen wäre vieles, sehr viel einfacher mit einem Führerschein. Gerade in der Corona-Krise wurde dies für mich schlagartig sichtbar. Ich war durch die laufende Chemotherapie zuhause komplett isoliert weil mein Blutbild zeitweisse Grenzwertig war und die Ansteckungsgefahr vor den Impfungen zu groß war! Aber ich habe 3 Hunde, wohne mitten in der Stadt und in dieser Zeit hätte ich mir sehr gerne ein Auto und den Führerschein gewünscht, um einfach mal ins grüne Fahren zu können, ohne jeglichen Kontakt mit Menschen! Denn normalerweise habe ich das immer mit Bus und Bahn gemacht! Doch dies war fast 2 Jahre unmöglich für mich!

  12. Peter

    21. Februar 2022 at 15:37

    Ich habe meinen Führerschein wegen Drogen schon vor 25 Jahren abgenommen bekommen. Bekomme ich meinen Führerschein je wieder?

  13. Jerome

    16. Februar 2022 at 2:08

    Hallo, ich habe 2015 meinen Führerschein bestanden und bin seit dem, auch Arbeitsbedingt, täglich gefahren.
    Mir wurde im Mai 2020, 1 Jahr nach der verlängerten Probezeit, der Führerschein entzogen, weil ich (vermutlich durch Corona Kontrollen, Falsche Zeit falscher Ort), 3x in kurzer Zeit erwischt wurde mit THC im Urin.
    Zunächst bekam ich einen Brief mit einer Sperrzeit von einem Monat und der Aufforderung zur Absolvierung einer MPU.
    Zwei Tage später kam ein weiterer Brief, in welchem Stand, dass ich ja nun ein drittes mal erwischt wurde und somit nicht tauglich bin ein Fahrzeug zu führen.
    (Ich habe noch nie ein Unfall gebaut oder ein Strafzettel wegen das Überfahren roter Ampeln bekommen, auch wurde ich nur einmal beim „Rasen“ erwischt, in der Probezeit, was zur Verlängerung der Probezeit und erfolgreichen Absolvierung eines Aufbauseminars führte)
    Nun, fast zwei Jahre später, in Abstinenz lebend, möchte ich gerne meinen Führerschein zurück, da ich nun auch eine Tochter bekam und das Leben ohne Auto echt mies ist.
    Was ist zu tun und wie kann ich eine erneute Fahrerlaubnis erwerben?

    Vielen dank und liebe Grüße
    Jerome

  14. MSL

    22. November 2021 at 19:55

    Guten Abend zusammen,
    ich hab meinen Führerschein damals (2010) wegen trunkenheit im Strasseverkehr abgeben müssen.

    Auflage waren 12 Monate Fahrverbot sowie 500€ Geldstrafe und eine Nachschulung!
    Nun zu meiner Frage;
    Nach über 10 Jahren müsste es doch möglich sein meinen FS ohne Nachschulung zurück zu erhalten oder?

    DIe Frist und Strafe ist ja bereits beglichen….. v
    Vielen dank schonmal, ich freue mich auf eine Antwort
    Greets
    Mische24/MSL

  15. Uwe

    6. Oktober 2021 at 15:56

    Hallo habe auch mal noch eine Frage. Habe vor 22 Jahren meinen Führerschein verloren für 8 Monate wegen Unfall mit 0.3Pro.! Habe meine Führerschein 1989 gemacht noch mit der PKW Regelung 7.5t fahren zu dürfen ohne zeitliche Begrenzung. Alles ich in wieder bekommen habe war eine Zeitlich Beschränkung darin dass ich ab jetzt (50 Jahre) und danach alle 5 Jahre Sehtest und Gesundsheitscheck machen muss. Habe es jetzt getan und habe festgestellt der Spass kostet mich über 200€ und das ganz spiel soll dann wieder in 5Jahren machen!

    Finde das ganze nicht fair! Wollte eigentlich nur meinen alten Schein (rosa Lappen) wieder zurück.
    Auf dem Amt wurde es damals mir so verkauf das es mit dem neuen Schein(Karte) nicht gehen würde, was ich aber als falsch herausstellt da es bei meinem Bruder auch gegangen ist nach der Umschreibung.

    Über ein Feedback oder Rückmeldung wäre ich sehr verbunden.

    Mit freundlichen Grüßen
    Uwe

  16. Sascha

    19. September 2021 at 0:34

    Hallo.
    Ich habe im November 2007 meinen Führerschein wegen Trunkenheit am Steuer verloren. Ich konnte mir die MPU nicht leisten deshalb wollte ich abwarten bis diese verjährt ist. Ich bin seit dem weder im Strassenverkehr noch sonst irgendwie Negativ in Erscheinung getreten
    Kann ich den Führerschein bald/jetzt wieder beantragen ohne die MPU machen zu müssen?
    Vielen Dank.
    Lg

  17. Mark

    16. August 2021 at 13:57

    Hallo mein Führerschein Klasse A und B ist vor über 17 Jahren entzogen worden. Es wurden 3 Gramm Cannabis in meiner Tasche gefunden und ich hatte den Termin zur Abgabe eines Tests überschritten und kein Geld für diverse. Nachweise. Hat Jemand Erfahrng? mfg

  18. Schäfer

    9. August 2021 at 14:36

    Guten Tag,

    Ich hatte genau vor 10 Jahren einen Unfall. Hatte da noch keinen Führerschein.
    Hatte aber weder Alkohol oder Drogen im Blut.
    Jetzt meine Frage, muss ich noch eine MPU wegen fahren ohne Fahrerlaubnid machen oder kann ich jetzt endlich ohne eine mpu meine Führerschein erlangen?

    Mfg Schäfer

  19. werner

    23. Juli 2021 at 12:44

    Guten Tag,
    ich habe 1971/ 19 72 den Führerschein Kl 3 erworben

    mir wurde ca. 18 Jahre später 1989 /1990 der Führerschein für eine Befristete Zeit von 10 Monaten entzogen

    Nach dieser Frist erhielt ich 1990 meinen alten Führerschein Klasse 3 (Rot) anstandslos per Post zurück und konnte ohne Auflagen sofort wieder fahren

    Jetzt zu meiner Frage:
    Der alte rote Führerschein Klasse 3 beinhaltet auch den neuen Klasse A1 für bis 125 ccm bis 15 PS (11KW)
    Jetzt möchte ich die Fahrerlaubnis- Erweiterung beantragen für Kl. A2, bis 35 kw, /48 Ps.

    Laut Gesetz steht dem nichts entgegen, ich brauche nur eine Praktische Prüfung in einer Fahrschule ablegen, um zu zeigen, dass ich solch ein Fahrzeug beherrsche.
    Wie gesagt: 1972 die Kl 3 erworben, also vor April 1980

    Jetzt stellt sich die Behörde quer und verlangt, das ich die Schriftliche, Theoretische Prüfung absolvieren soll, da ich laut Computer Aussage den Führerschein erst seit 1990 im Besitz habe… also nach 1980…
    Es kann doch nicht sein, dass durch ein Vorrübergehendes Fahrverbot unter einem Jahr, max. 10 Monate…1989 / 1990 die ersten 18 Jahre nicht zählen

    1990 urteilte das Verkehrsrecht auch noch anders als heute

    Muss ich statt nur einer praktischen Prüfung auch eine neue, komplette Theoretische / schriftliche neu absolvieren ?
    Und ca. 10- 12 Fahrstunden , Tag / Nacht…. 800 – 1000,00 € machen ?

    Für ihre Antwort bedanke ich mich im Voraus

  20. Ella

    12. Juni 2021 at 21:06

    Ich habe meinen Führerschein in 2006 wegen Drogen und Alkohol angegeben. 2020 habe ich einen Antrag gestellt und diesen nach dem tilgungsdatum wieder zurück gezogen. Kann ich nun den Führerschein ohne Anordnung wieder bekommen?

  21. Olli

    24. Mai 2021 at 18:32

    Hallo,

    hab 2009 meinen FS abgeben müssen wegen Alk. am Steuer. Kann ich meinen FS jetzt nach über 10 Jahren neu beantragen und ohne MPU zurück bekommen ?
    Besten Dank im voraus.

  22. Michael

    17. Mai 2021 at 2:47

    Hallo :Ich habe 1989 meine Führerscheine für Auto und Motorad verloren wegen 20 Punkte ! Ich habe einige Freunde die ohne Probleme bei Antragstellung ihren Führerschein wieder bekommen haben . Es gibt da wohl ein Neues Gesetz seit 2009 das jeder das recht hat seinen Führerschein wieder zu bekommen, ohne eine neue Prüfung zu machen , stimmt das ? Würde mich sehr über eine Antwort freuen…….m.f.g. Michael

  23. Andreas

    21. April 2021 at 20:31

    Hallo ich habe folgende Frage . Ich habe meinen Führerschein wegen mein Punktestand abgeben müssen . Mittlerweile habe ich die MPU gemacht und ein positives gutachten erhalten, so das ich meine Fahrerlaubnis wieder erlangen kann. Jetzt steht aber noch ein Verfahren aus der Vergangenheit aus. Wird dieser Punkt aus einem vergangenem Vergehen nach der Neuerteilung auch gleich wieder ins Zentralregister eingetragen?

  24. Gabriele

    7. April 2021 at 13:22

    Hallo, es geht um einen Führerscheinentzug vor ungf. 10 Jahren. Die Berechtigung einen Roller bis 50ccm zu fahren war enthalten. Kann der Betroffene diese Fahrerlaubniss freistellen lassen, um bis zur entgültigen Verjährungnach 15 Jahren wieder mobil mit Roller zu sein? Wenn ja, an wen muß man sich wenden ? MfG Gabriele

  25. Tobias

    24. März 2021 at 7:12

    Ich habe Ende 2018 meinen Führerschein auf Probe bekommen.
    Ende 2019 wurde mir diese wieder entzogen weil ich angeblich mit mehr als 21 km/h zu viel geblitzt wurde.

    Aufgrund Familiärer und privater Probleme kam ich erst dieses Jahr (2021) dazu, dass angeordnete Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) zu machen.

    Laut Straßenverkehrsamt soll ich eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis beantragen und das ASF Zertifikat beilegen.
    Dann würde ich meinen FS zurück bekommen.

    Bekomme ich meinen Führerschein zurück, ohne Den Führerschein neu machen zu müssen ?
    Und was könnte noch auf mich zu kommen ?

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