Die neuen Führerscheinklassen im Überblick

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 8. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 9 Minuten

Welche Führerscheinklassen gibt es in Deutschland?

Seit der Reform von 2013 gibt es 16 aktuelle Führerscheinklassen.
Seit der Reform von 2013 gibt es 16 aktuelle Führerscheinklassen.

Der Führerschein dokumentiert die Fahrerlaubnis. Um die verschiedenen Kraftfahrzeuge fahren zu dürfen, bedarf es unterschiedlicher Führerscheine.

Sie werden in einer Vielzahl an Klassen unterteilt.

Seit einer Reform aus dem Jahr 2013 existieren neue Führerscheinklassen und viele tun sich seitdem schwer, die alten und neuen Fahrerlaubnisklassen richtig auseinanderzuhalten.

Im folgenden Ratgeber finden Sie eine Übersicht über die Führerscheinklassen und ein paar weitere wichtige Informationen, um sich im Dschungel der unterschiedlichen Fahrerlaubnislassen zurechtzufinden.

FAQ: Führerscheinklassen

Welche Führerscheinklassen gibt es und was darf ich damit fahren?

Klicken Sie hier, um eine Übersicht der aktuellen Führerscheinklassen zu erhalten.

Ich habe noch einen alten Führerschein, welche Kfz darf ich damit fahren?

Die alten Führerscheinklassen lassen sich auf die neuen übertragen. Klicken Sie hier, um zu erfahren, welcher Klasse Ihr alter Führerschein entspricht und welche Fahrzeuge Sie damit führen dürfen.

Muss ich den alten Führerschein umschreiben lassen?

Ja, bis zum 19. Januar 2033 sollten Sie Ihren Führerschein umschreiben lassen.

Allgemeines zu den neuen Führerscheinklassen

Die Fahrerlaubnis-Verordnung (FEV) regelt alle Belange bezüglich der Fahrerlaubnis und der Zulassung von Personen zum Straßenverkehr. Sie enthält alle Einschränkungen und definiert die Voraussetzungen für Personen, die am Straßenverkehr teilnehmen dürfen. Deswegen können Sie dort auch eine Auflistung der Führerscheinklassen beziehungsweise Fahrerlaubnisklassen finden.

§§ 1 und 4 FeV beschreiben zunächst die grundlegenden Voraussetzungen, um am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen.

§ 1 FeV:

Zum Verkehr auf öffentlichen Straßen ist jeder zugelassen, soweit nicht für die Zulassung zu einzelnen Verkehrsarten eine Erlaubnis vorgeschrieben ist.

§ 4 FeV:

Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Fahrerlaubnis.

Die Verordnung enthält die Umsetzung der EU-Richtlinie 2006/126/EG aus dem Jahr 2006. In Deutschland wurde diese endgültig am 19. Januar 2013 umgesetzt und in die FeV integriert.

Der Hintergrund dieser Richtlinie ist es, ein gemeinsames europäisches Recht in Bezug auf die Fahrerlaubnisklassen aufzustellen. Fragen nach der Verkehrssicherheit, der Freizügigkeit und der Niederlassungsfreiheit standen hierbei im Mittelpunkt. Die Richtlinie enthält zudem Neuerungen, die sich gegen den Führerscheintourismus wehren.

Wichtig! Die EU-Richtlinie beinhaltet Regelungen zu den nun einheitlichen Führerscheinklassen, zur Erteilung und Entziehung der Fahrerlaubnis sowie Vorschriften für die Ausbildung zum Fahrprüfer.

Neue Führerscheinklassen in der Übersicht

Nachfolgend haben wir für Sie die aktuell gültigen Führerscheinklassen in Deutschland aufgeführt. Insgesamt sind es 16 unterschiedliche Klassen, die bestimmten Fahrzeugtypen zugeordnet werden.

Führer­schein-
klasse
Fahrzeugtyp
AMKleinkrafträder mit 2 und 3 Rädern + Leichtkraftfahrzeuge mit 4 Rädern
A1Krafträder bis 125 ccm Hubraum + bis 11 kW Leistung
A2Krafträder bis 35 kW Leistung
AKrafträder + Kraftfahrzeuge mit 3 Rädern
BKraftfahrzeuge bis 3500 kg Gesamtmasse
BEFahrzeuge Klasse B + Anhänger mit Gesamtmasse von 750 kg bis 3500 kg
BF 17Kraftfahrzeuge bis 3500 kg Gesamtmasse; ab 17 Jahre
B96Kraftfahrzeuge + Anhänger in Kombination mit Gesamtmasse von 3500 kg bis 4250 kg
B196Leichtkrafträder der Klasse A1
C
Kraftfahrzeuge über 3500 kg Gesamtmasse
C1Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3500 kg bis 7500 kg
CEKombination Kraftfahrzeug Klasse C + Anhänger mit 750 kg
C1EKombination Kfz Klasse C1 + Anhänger über 750 kg und Kfz Klasse B + Anhänger über 3500 kg
DKfz mit mehr als 8 Personen
D1Kfz bis 8 Meter Länge, zwischen 8 und 16 Personen (ohne Fahrer) transportieren
DEKombination aus Fahrzeugen Klasse D + Anhänger über 750 kg
D1EKombination aus Fahrzeugen Klasse D1 + Anhänger über 750 kg
Lland- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 40 km/h + selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler, Futtermischwagen, Flurförderfahrzeuge bis 25 km/h
Tland- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h + selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler, Futtermischwagen, Flurförderfahrzeuge bis 40 km/h
Quadvierrädrige Kraftfahrzeuge mit der Besonderheit: keine eigene Führerscheinklasse
P-ScheinErlaubnis zur gewerblichen Fahrgastbeförderung (ebenfalls keine eigene Führerscheinklasse)
Mofa-Prüfbe­scheinigungMofas bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h

Die Führerscheinklassen: Von alt zu neu

Mit der Reform sind einige alte Führerscheinklassen weggefallen, wurden zusammengelegt und manche Führerscheinklassen sind ganz neu entstanden. Um Ihnen die Übersicht zu erleichtern und um deutlich zu machen, wie die alten Klassen in die neuen übergegangen sind, finden Sie an dieser Stelle nochmals eine Tabelle, in der die alten und neuen Fahrerlaubnisklassen gegenübergestellt wurden.

Alte Führerschein-
klassen
Neue Führerschein-
klassen
1A, A2, A1, AM, L
1aA, A2, A1, AM, L
1bA1, AM, L
2A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, C, CE, L, T
3A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, CE, L, T (nur auf Antrag)
4A1, AM, L
5AM, L

Wichtig! Ein alter Führerschein muss umgeschrieben werden. Dafür haben Sie noch bis zum 19. Januar 2033 Zeit. Es sei zudem anzumerken, dass der neue EU-Führerschein nur noch begrenzt (15 Jahre) gültig ist.

Aktuelle Führerscheinklassen kurz vorgestellt

Die Fahrerlaubnisklassen sind nach Kategorien wie Motorrad, Pkw und Lkw zu unterteilen.
Die Fahrerlaubnisklassen sind nach Kategorien wie Motorrad, Pkw und Lkw zu unterteilen.

Mit der Umstellung fielen die sieben alten Führerscheinklassen weg sowie die durchgängige Nummerierung derselben.

Aktuell finden sich alphanumerische Zuschreibungen. Das heißt, eine Kombination aus Zahlen und Buchstaben wurde für die Bezeichnung der neuen Fahrerlaubnisklassen gewählt.

Im Übrigen lassen sich die neuen EU-Führerscheinklassen in verschiedene Gruppen unterteilen. Dabei sind grob Motorrad, Pkw, Lkw und Omnibusse zu unterscheiden. Zudem gibt es auch Sonderklassen.

Im folgenden Abschnitt finden Sie die wichtigsten Informationen für alle Führerscheinklassen.

Führerscheinklasse: AM

Die Klasse AM umfasst die Kleinkrafträder oder, um genauer zu sein, zwei- oder dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h. Dazu zählen auch vierrädrige Leichtfahrzeuge.

Der Hubraum sollte hierfür nicht über 50 ccm liegen. Außerdem ist das Gesamtgewicht von 350 kg nicht zu übersteigen.

Der Führerschein der Klasse AM kann bereits mit 16 Jahren gemacht werden. Doch es gibt Ausnahmen: in Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Thüringen gelten andere Regelungen.

Sonderregelung: Bis Ende April 2018 dürfen 15-Jährige eine Fahrprüfung ablegen und den Führerschein für AM erwerben. Dies ist ein großangelegter Testdurchlauf.

Personen, die eine Fahrerlaubnis für die Führerscheinklassen A, A1, A2, B oder T besitzen, dürfen auch mit einem wie oben definierten Kleinkraftrad fahren.

Führerscheinklasse: A1

Folgende Eigenschaften sollten vom Kraftfahrzeug für diese Klasse erfüllt sein:

  • Hubraum von bis zu 125 ccm
  • Motorleistung von bis zu 11 kW
  • Leistungsgewicht von bis zu 0,1 kW/kg (Verhältnis von Leistung zu Gewicht)
  • Für dreirädrige Kfz: Leistung von bis zu 15 kW

Auch an dieser Stelle darf bereits ab 16 Jahren eine Fahrerlaubnis erworben werden. Dabei sei anzumerken, dass bei einem zweijährigen Besitz einer solchen Berechtigung für die nächsthöhere Führerscheinklasse (A2) nur noch eine praktische Fahrprüfung zu absolvieren ist.

Wenn sie bereits einen Führerschein der Klasse A1 besitzen, sind Sie zum Fahren eines Kleinkraftrads bezüglich AM berechtigt.

Seit 2020 besteht die Möglichkeit, sich mit einem Pkw-Führerschein der Klasse B die Schlüsselzahl 196 eintragen zu lassen, die Sie ebenfalls zur Fahrt mit A1-Krafträdern befähigt. Mehr Infos dazu hier.

Führerscheinklasse: A2

Motorräder mit einer Leistung von bis zu 35 kW fallen in diese Kategorie. Dabei sollte das Verhältnis von Leistung zum Gewicht den Wert von 0,2 kW/kg nicht übersteigen.

Die Führerscheinklassen für das Motorrad sind: A, A1, A2 und AM.
Die Führerscheinklassen für das Motorrad sind: A, A1, A2 und AM.

Dabei ist zu beachten, dass, wie bei allen anderen Motorrädern, das Leergewicht als Orientierungsgröße dient.

Um diesen Führerschein zu erlangen, müssen Anwärter mindestens 18 Jahre alt sein oder bereits Erfahrungen mit einer kleineren Maschine gesammelt haben (zwei Jahre mit der Fahrerlaubnisklasse A1).

Ebenso wie in den bereits ausgeführten Fällen bedarf es nach zweijährigem Innehaben einer derartigen Fahrerlaubnis, dass ein Führerschein der nächsthöheren Kategorie erworben werden kann. Eine praktische Prüfung ist unumgänglich.

Die automatische Berechtigung für die Führerscheinklasse A ist abgeschafft worden.

Führerscheinklasse: A

Hierzu zählen Krafträder (inklusive Beiwagen) mit folgenden Merkmalen:

  • Hubraum über 50 ccm
  • Höchstgeschwindigkeit von über 45 km/h
  • Dreirädrige Kfz mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW

Bei dieser Fahrerlaubnisklasse ist besonders hervorzuheben, dass Sie einen Führerschein mit 20 Jahren erwerben können, wenn bereits Erfahrungen über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren mit einem Gefährt der Führerscheinklasse A1 bestehen.

Bei dreirädrigen Fahrzeugen ab einer Leistung von 15 kW ist die Vollendung des 21. Lebensjahres angesetzt.

Haben Sie keinerlei Vorkenntnisse oder Erfahrungen mit einem Kraftrad, dürfen Sie erst dann eine Fahrerlaubnis erwerben, wenn Sie 24 Jahre alt sind.

Die Führerscheinklasse berechtigt zudem zum Fahren von Fahrzeugen der Klassen AM, A1 und A2.

Führerscheinklasse: B

Diese Führerscheinklasse schließt alle Fahrzeuge mit ein, die ein Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen aufweisen. Sie dürfen zudem nicht mehr als acht Personen transportieren. Dabei ist der Fahrer ausgenommen. Schließlich ist es möglich, einen Anhänger mitzuführen. Dieser darf nicht schwerer als 750 kg sein.

Ausnahme: Wiegt der Anhänger mehr als 750 kg, sollte das Gespann auf nicht mehr als 3,5 Tonnen kommen.

Das Mindestalter für den Führerschein Klasse B liegt bei 18 Jahren. Im Zuge des begleiteten Fahrens dürfen Sie bereits vor der Vollendung des 18. Lebensjahres eine Fahrprüfung ablegen und mit dem Wagen im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs sein.

Das Mindestalter für die Führerscheinklasse B liegt bei 18 Jahren.
Das Mindestalter für die Führerscheinklasse B liegt bei 18 Jahren.

Ein Dokument dieser Kategorie berechtigt Sie außerdem, Fahrzeuge der Klassen AM und L zu führen.

Besonderheit: Führerschein der Klasse B mit der Schlüsselzahl 96

Sollten Sie eine Fahrzeugkombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger fahren wollen, das nicht in die Fahrerlaubnisklasse B fällt, gelten folgende Voraussetzungen:

  • Sie benötigen den Pkw-Führerschein der Klasse B.
  • Sie müssen eine siebenstündige Fahrerschulung absolvieren.
  • Wenn die Schlüsselzahl 96 auf Ihrem Führerschein vermerkt ist, sind Sie berechtigt, eine Kombination aus Pkw und Anhänger zu fahren, bei der die Gesamtmasse zwischen 3,5 und 4,25 Tonnen liegt.

Neu ab 2020: Klasse B mit der Schlüsselzahl 196

Die Eintragung der Schlüsselzahl 196 ermöglicht Ihnen die Fahrt mit einem Leichtkraftrad der Klasse A1. Voraussetzungen für die Eintragung sind:

  • Führerschein der Klasse B seit mindestens fünf Jahren im Besitz
  • Mindestalter von 25 Jahren
  • vier Mal 90 Minuten theoretische Ausbildung​
  • mindestens fünf Mal 90 Minuten praktische Ausbildung

Dabei müssen Sie keine weitere Fahrprüfung absolvieren. Die Schlüsselzahl ersetzt jedoch keinen A1-Führerschein und kann dementsprechend auch nicht auf die Klasse A2 erweitert werden.

Mehr dazu erfahren Sie im folgenden Video:

Video: Wie funktioniert die B196-Eintragung?
Video: Wie funktioniert die B196-Eintragung?

Führerscheinklasse: BE

Diese Führerscheinklasse richtet sich nach dem Gewicht des Anhängers oder Sattelanhängers – dieser darf bis zu 3,5 Tonnen wiegen. Damit dürfen in der Regel alle gängigen Pkw-Anhänger gezogen werden.

Ebenso liegt das Mindestalter für den Erwerb dieser Fahrerlaubnis bei 18 Jahren.

Auch für derartige Kfz ist das begleitete Fahren mit 17 Jahren möglich. Zudem ist während der Ausbildung zum Berufskraftfahrer diese Fahrerlaubnis mitinbegriffen.

Führerscheinklasse: C1

Ab dieser Führerscheinklasse kommen wir bereits in den Bereich der leichten Lkw-Modelle. Die Gesamtmasse liegt hierbei zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen. Ein etwaiger Anhänger sollte nicht mehr als 750 kg wiegen.

Wichtig! Das maximale Gesamtgewicht darf, inklusive dem Anhänger, nicht überschritten werden.

Zwar dürfen Sie bereits mit 18 Jahren eine solche Fahrerlaubnis erwerben, doch ein Führerschein der Klasse B ist verpflichtende Voraussetzung.

Führerscheinklasse: C1E

In dieser Gruppe werden Fahrzeuge der Klassen B und C1 zusammengefasst, die in einer Verbindung mit einem Anhänger oder Sattelanhänger zwischen 3,5 Tonnen und 12 Tonnen zusammen auf die Waage bringen.

Führerscheinklasse: C

C1 und C1E sind Führerscheinklassen für Lkw.
C1 und C1E sind Führerscheinklassen für Lkw.

In diese Kategorie fallen all jene Fahrzeuge, die ein Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen aufweisen und nicht mehr als neun Personen (einschließlich des Fahrers) befördern.

Der Anhänger darf die Grenze von 750 kg nicht überschreiten.

Sie gehört zu den Führerscheinklassen mit Beschränkungen. Denn der Erwerb ist eng mit einer Ausbildung aus dem Bereich Berufskraftfahrer verknüpft.

Das Mindestalter liegt bei 18 Jahren, wenn eine Ausbildung angestrebt wird oder eine Grundqualifikation bereits erfolgreich abgeschlossen wurde. Möchten Sie jedoch quasi quereinsteigen, kann dies nur ab Vollendung des 21. Lebensjahres erfolgen.

Wenn Sie hier eine Fahrerlaubnis besitzen, sind Sie außerdem zum Führen von Fahrzeugen der Klasse C1 berechtigt.

Führerscheinklasse: CE

Im Vergleich zur Fahrerlaubnisklasse C1 darf der Anhänger hierbei über 750 kg wiegen. Ansonsten gelten alle bereits genannten Voraussetzungen der Fahrerlaubnisklasse C.

Mit diesem Dokument dürfen Sie außerdem folgende Führerscheinklassen fahren: C1E, BE, T, D1E, DE.

Für die beiden letztgenannten Führerscheinklassen ist eine Berechtigung zur Personenbeförderung vonnöten.

Führerscheinklasse: D1

Was ist bei einer Fahrerlaubnis für ein Fahrzeug dieser Art zu beachten?

  • Es dürfen nicht mehr als 16 Personen, ausgenommen dem Fahrer, befördert werden.
  • Das Kraftfahrzeug darf nicht länger als acht Meter sein.
  • Ein Anhänger darf eine zulässige Gesamtmasse von 750 kg nicht überschreiten.
  • Die bestandene Prüfung der Klasse B ist Voraussetzung.
  • Das Mindestalter liegt bei 21 Jahren.

Der Führerschein kann mit 18 Jahren erworben werden, während oder nach einer Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb.

Es besteht eine Befristung von fünf Jahren. Für eine Verlängerung bedarf es einer ärztlichen sowie augenärztlichen Untersuchung. Außerdem muss die besondere Verantwortung bei der Personenbeförderung gewährleistet sein.

Haben Sie die Fahrerlaubnis für D1, sind die Führerscheinklassen B, AM und L mitinbegriffen.

Führerscheinklasse: D1E

Die Bedingungen sowie Einschränkungen entsprechen denen der Fahrerlaubnisklasse D1. Jedoch darf hier ein Anhänger an das Fahrzeug gekoppelt werden, der ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 750 kg benutzt.

Sind Sie Inhaber eines solchen Führerscheins, sind Sie zum Führen eines Fahrzeugs der Kategorie BE und C1E berechtigt. Beim Letztgenannten müssen Sie zusätzlich die Fahrerlaubnis C1 besitzen.

Führerscheinklasse: D

Fahrzeuge der Führerscheinklasse D können ab 18 bei einer Ausbildung für Berufskraftfahrer gefahren werden.
Fahrzeuge der Führerscheinklasse D können ab 18 bei einer Ausbildung für Berufskraftfahrer gefahren werden.

Fahrer mit dieser Fahrerlaubnis dürfen mehr als 8 Personen transportieren, inklusive einem Anhänger, der ein Gesamtgewicht von maximal 750 kg aufweist. Außerdem haben Sie automatisch die D1-Berechtigung.

Folgende Beschränkungen bezüglich des Mindestalters liegen in diesem Falle vor:

  • 18-Jährige, die sich in einer Ausbildung zum Berufskraftfahrer im Linienverkehr bis 50 km befinden oder diese bereits beendet haben.
  • 20-Jährige, die eine derartige Ausbildung absolvieren oder abgeschlossen haben.
  • 21-Jährige mit einer erfolgreich abgeschlossenen (oder beschleunigten) Grundqualifikation im Linienverkehr bis 50 km.
  • 23-Jährige, die eine beschleunigte Grundqualifikation mit Ausbildung und Prüfung absolviert haben.
  • Ab 24 Jahre funktioniert der Erwerb über den direkten Einstieg.

Führerscheinklasse: DE

In diesen Bereich zählen alle Fahrzeuge der Klasse D mit einem Anhänger, der ein Gewicht von 750 kg überschreiten darf.

Die Einschränkungen bezüglich des Mindestalters zum Erwerb der Fahrerlaubnis sind dieselben wie bei der Führerscheinklasse D.

Außerdem sind Sie bei dieser Fahrerlaubnisklasse zum Führen von Fahrzeugen aus den Führerscheinklassen D1E, BE und C1E (ein Führerschein der Klasse C1 vorausgesetzt) berechtigt.

Last but not least: Wichtige Infos zum Schluss

Nicht nur die Führerscheinklassen selbst, sondern auch gewissen Rahmenbedingungen haben sich im Zuge der Reform geändert. Nachfolgend finden Sie dazu die wichtigsten Informationen.

Wie lange ist ein Führerschein gültig?

Mit der Umstellung der Fahrerlaubnisklassen von alt auf neu hat sich auch in Bezug auf die Gültigkeitsdauer etwas verändert.

Alle Führerscheine, die seit dem 19. Januar 2013 ausgestellt werden, sind 15 Jahre gültig.

Für folgende Führerscheinklassen gilt eine Frist von fünf Jahren:

  • C
  • CE
  • D
  • D1
  • DE
  • D1E

Für die Führerscheinklassen C1 und C1E tritt diese Einschränkung ab dem 50. beziehungsweise 45. Lebensjahr ein.

Prüfbescheinigung

Des Weiteren sei darauf hingewiesen, dass einige Fahrzeuge keiner Fahrerlaubnis bedürfen und deshalb nur eine sogenannte Prüfbescheinigung vorliegen muss.

Mofas sind in der AM-Führerscheinklasse inbegriffen.
Mofas sind in der AM-Führerscheinklasse inbegriffen.

Diese besteht in der Regel aus einer speziellen Schulung und einer theoretischen Prüfung.

Dies betrifft:

  • Einsitzige, einspurige Fahrräder mit elektrischem Hilfsmotor mit einer maximalen Geschwindigkeit von 25km/h
  • Mofas (ausgenommen Personen, die vor dem 1. April 1965 geboren wurden)

Segways oder motorisierte Krankenfahrstühle bedürfen auch keiner Fahrerlaubnis. Diese dürfen eine Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h jedoch nicht überschreiten.

Mit den Führerscheinklassen verbundene Kosten

Hierzu existieren keine einheitlichen Regelungen. Die Preise können mehr oder weniger von den einzelnen Fahrschulen festgelegt werden.
Die Kosten entziehen sich auch einer rechtlichen Grundlage.

Am Beispiel der Führerscheinklasse B ist deutlich zu erkennen, was bedacht werden muss. Denn neben den Theoriestunden und den „normalen“ praktischen Fahrübungen muss mit Extra-Kosten für Autobahn- oder Nachtfahrten gerechnet werden.

Zahlen zur Orientierung:

  • Theorieprüfung ca. 25 Euro
  • Fahrprüfung ca. 80 Euro
  • Insgesamt etwa 1200 bis 2000 Euro
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (25 Bewertungen, Durchschnitt: 4,16 von 5)
Die neuen Führerscheinklassen im Überblick
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Über den Autor

Autor
Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

48 Kommentare

  1. Theodor

    30. Juni 2023 at 7:37

    Ich hatte den Führerschein Kl.2. Beim Umschreiben auf den Kartenführerschein wurde von der Bediensteten diese Klasse gestrichen, mit der Begründung “ Sie sind zu alt und dürfen nicht fahren“! Wieso wurde dann meinem Freund 84 Jahre alt der Führerschein auf unbefristet verlängert? Das muss doch ein Amtsarzt feststellen??

  2. Paul

    31. Mai 2023 at 18:57

    Ich bin im März 2023, 60 Jahre alt geworden und bin noch im Besitz des rosa Führerscheins.
    Führerschein Klasse 3 vom 06.05.1981
    Führerschein Klasse 1 vom 30.10.1981
    Führerschein Klasse 4 vom 21.10.1980

    Werde sehr zeitnah den rosa Führerschein in einen neuen umtauschen.

    Bekomme ich problemlos die 3 Führerscheinklassen umgeschrieben?

    Was muss ich genau beachten?
    Paul

    Besten Dank und liebe Grüße.

  3. Otmar

    17. August 2022 at 15:20

    Hallo Team Bußgeldrechner,

    alle aufgeführten Führerscheinklassen in eurer Liste behandeln ja das Fahren im öffentlichen Straßenverkehr. Gibt es so eine Auflistung auch für Baufahrzeuge, z.B. Radbagger, Radlader, Teleskoplader, die auf der öffentlichen Straße zum Einsatz Ort bspw. „Straßenbaustelle“ fahren müssen? Oder Fahrzeuge, die nur auf Baustellen fahren, sprich, mit Tieflader dort hingebracht werden, dort eingesetzt werden. Je nach Geschwindigkeit und ZGM soll es da wohl auf die verschiedensten Szenarien geben, die manchmal auch von Polizeibeamten nicht immer eindeutig beantwortet werden können.
    Gibt es da bei euch eine Nachschlagemöglichkeit oder muss man sich durch den Dschungel der FEV durchkämpfen?
    Ich freue mich über eine Rückmeldung, gerne auch per E-Mail.

    Schöne Grüße
    O.

  4. GEJO

    3. Oktober 2021 at 22:53

    Der alte dreier Führerschein berechtigte zum führen von Gliederzügen mit einem zul. Gesamtgewicht von 18,75 to. 7,5 to LKW + das 1 1/2 – fache des Zugfahrzeuges für den Anhänger.
    Sattelzüge durften aber nicht mehr wiegen als 7500 kg.
    Nachdem die Umtragung vom grauen Lappen zur Scheckkarte C1E erfolgt ist, dürfen lt. Umtragung Sattelzüge bis 12,0 to gefahren werden. Bestandschutz ist das eine, aber automatische Erweiterung der Fahrerlaubnis ? Hat der Amtsschimmel was übersehen.
    Geschenke nimmt jeder gerne …

  5. Toni

    24. Juli 2021 at 3:24

    Meine frage zwegs Mofa fahren.
    Ist es zwingend notwendig ein fahrzeug mit 50ccm zu haben was bescheinigt auf 25kmh ist.
    Oder kann man auch einen Roller der 125ccm hat dem entsprechend mehr fahren tut klar umrüsten lassen das nur noch 25kmh fahren tut laut bescheinigung? Brauch ich einen Führerschein oder muss fahrstunden nehmen und Theorie machen?

  6. Georg

    26. September 2020 at 16:21

    Ein kaum noch zu durchschauendes Regelwerk (Machwerk!)

    Ich habe die alten Führerscheine 1, 2, und 3 (Motorrad, Lkw, Pkw) und bin jetzt 58 Jahre alt.

    Wenn ich meinen Führerschein umtauschen muss: Was bekomme ich dann noch? Darf ich dann wenigstens noch bis 7,5 Tonner wie mit dem alten 3er fahren?. Ist bei größeren Wohnmobilen ja auch schnell erreicht.

    Und wie sieht’s mit PKW und Anhängern aus?

  7. Waldemar

    5. November 2019 at 0:22

    Hallo, ich bin 49. Heißt das, wenn ich meine Klasse 2 Führerschein vor meinem Geburtstag umschreibe, dann brauche ich keine Vorlage eines ärztlichen Gutachtens und kann weiterhin Lkw fahren.(ich warte immer noch auf den Antwort und bin bald 50 Jahre alt)

  8. Waldemar

    21. Oktober 2019 at 15:41

    Hallo, ich bin 49. Heißt das, wenn ich meine Klasse 2 Führerschein vor meinem Geburtstag umschreibe, dann brauche ich keine Vorlage eines ärztlichen Gutachtens und kann weiterhin Lkw fahren.

  9. Hannes

    1. April 2019 at 12:53

    Hallo,

    ich habe seit 1998 die Klasse C1, C1E, CE bis 1.02.2030 mit 79(C1E>12000kg,L<_3)

    kann ich damit für meinen Umzug einen 12 Tonnen LKW C/2 mieten.

    Danke

    • bussgeldrechner.org

      30. April 2019 at 10:28

      Hallo Hannes,
      die Schlüsselzahl CE79 berechtigt zum Führen von 3-achsigen Fahrzeug-Kombinationen bis 18,5 to.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  10. Hardy

    22. November 2018 at 10:17

    Hallo,
    ich habe den alten Führerschein Klasse 3 1989 gemacht.
    Darf ich damit noch einen Rollen bis 50ccm fahren ?

  11. Paul

    30. August 2018 at 12:49

    31.08.1973 habe ich den Führerschein 3 gemacht damit darf ich auch A1 fahren.
    Bis zu welchem Führerscheindatum darf mit mit dem „alten“ 3 auch A1 fahren?
    Was bedeuten die Zahlen bei C1 = 171 und bei L = 174175
    Mit freundlichen Grüßen

    Paul

    • bussgeldrechner.org

      17. September 2018 at 11:02

      Hallo Paul,
      die alte Führerscheinklasse 3 konnte bis zum 31. Dezember 1998 erworben werden und beinhaltete grundsätzlich die Klasse A1. Allerdings kann der Geltungsbereich aufgrund der Schlüsselzahlen variieren.

      Die Schlüsselzahl 171 erlaubt Besitzern der Klasse C1 auch das Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse D mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 7.500 kg , solange keine Fahrgäste an Bord sind.

      Bei Klasse L erlaubt die Schlüsselzahl 174 das Führen von Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, auch mit einachsigem Anhänger sowie Kombinationen aus diesen Zugmaschinen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h.

      Schlüsselzahl 175 berechtigt gültig zum Führen von Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und zum Führen von Kraftfahrzeugen mit Ausnahme der zu den Klassen A, A1, A2 und AM gehörenden mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  12. Matthias

    25. August 2018 at 21:39

    Hallo
    Werde nächstes Jahr 50 .
    Wenn ich meine Klasse 2 nicht verlängert darf ich denn trotzdem T-Fahrzeuge fahren ?

    • bussgeldrechner.org

      17. September 2018 at 9:50

      Hallo Matthias,
      Klasse T ist unbefristet gültig.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  13. reiner

    31. Dezember 2017 at 1:54

    Hallo,
    Ich habe noch den rosa Führerschein mit der alten Klasse 3 und werde im nächsten Jahr 50. Muss ich auch beim rosa Führerschein die Gesundheitsbescheinigungen für kleine LKW nachweisen? Ich möchte mir demnächst einen 7,5t für einen Umzug ausleihen . Oder gelten diese Bestimmungen erst dann, wenn ich auf die Scheckkarte umschreibe?

  14. Karl

    15. November 2017 at 0:29

    Hallo

    1977 habe ich Klasse 4 gemacht
    1980 im April wurde die Klasse 4 in 1b umgewandelt
    1985 wegen Alkohol Fahrerlaubnis für 9 Monate entzogen
    1986 habe ich einen neuen Führerschein bekommen ( rosa)
    Warum wurde mir die Klasse 1b nicht eingetragen nach der Umwandlung ?

    Vielen dank schon mal
    Gruß Karl

    • bussgeldrechner.org

      20. November 2017 at 8:08

      Hallo Karl,

      dies sollten Sie mit der zuständigen Behörde klären.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

      • Karl

        20. November 2017 at 21:09

        Vielen dank für die Antwort ich sollte mal mit der Behörde reden

        Ich wollte eigentlich nur wissen ob ich ein Recht darauf habe das mir die Klasse
        nachgetragen wird , durch die ständigen Änderrungen ist aus der 1b heute A1 geworden usw:
        Von den vielen Schlüsselzahlen mal ganz abgesehen
        Welcher Normalbürger soll das alles wissen
        Oder bin ich nun der guten Laune , irgendeines Sachbearbeiter ausgesetzt ?

        Gruß Karl

        • bussgeldrechner.org

          1. Dezember 2017 at 13:54

          Hallo Karl,
          grundsätzlich gilt bei den Führerscheinklassen Bestandsschutz. Sie sollten also in der Theorie auch durch eine Umschreibung in der Lage sein, die gleichen Fahrzeuge zu führen.

          Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  15. walter

    3. Oktober 2017 at 11:27

    Ein Bekannter wird der Fahrerflucht beschuldigt, er hat den Schaden aber nicht bemerkt (235 € ) er ist inzwischen auch beglichen worden. Frage: Mit welchen Maßnahmen hat er zu rechnen?

    • bussgeldrechner.org

      23. Oktober 2017 at 9:13

      Hallo Walter,
      bei einer Fahrerflucht werden die Sanktionen im Zuge eines Gerichtsverfahrens bestimmt. Daher ist eine Einschätzung nicht möglich.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  16. Franziska

    11. Juni 2017 at 22:28

    Ein Bekannter hat 1978 seine Führerscheinprüfung abgelegt.
    1979 verlor er den Führerschein wegen einer Trunkenheitsfahrt.
    Mit Datum vom 24.04.1980 bekam er nun seinen Führerschein neu ausgestellt.

    Nun die Frage – wegen Fahren von einem Roller (50ccm bzw. 125).
    Bleibt das Jahr 1978 für die Fahrerlaubnis der jeweiligen Roller erhalten und dürfen diese (ohne Ablegen einer Prüfung) gefahren werden?

    Vielen Dank für Ihre Antwort?

    Gruß
    Franziska

    • bussgeldrechner.org

      14. Juni 2017 at 11:15

      Hallo Franziska,
      Informationen zur Gültigkeit des Führerscheins erhalten Sie bei der zuständigen Führerscheinstelle.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  17. Gottfried

    5. Mai 2017 at 12:32

    Hallo und Guten Tag,

    ich hatte früher den alten „grauen“ Führerschein (Klasse 3 +1)
    Irgendwann wirde er gegen einen Scheckkarten-Führerschein (glaube rosa)
    umgetauscht.

    Darf ich Fahrzeuge mit diesem Führerschein fahren, die ein Gesamtgewicht bis 7,5 t haben.

    Für Ihre Antwort bedanke ich mich sehr.

    Mit freundlichen Grüssen,

    Gottfried Veihelmann

    • bussgeldrechner.org

      11. Mai 2017 at 10:33

      Hallo Gottfried,
      die ehemalige Führerscheinklasse 3 beinhaltet die neue Klasse C1. Diese berechtigt Sie dazu Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr 3.500 und maximal 7.500 kg zu führen. Allerdings ist die Gültigkeit des Lkw-Führerscheins bis zum 50. Lebensjahr begrenzt. Möchten Sie diesen darüber hinaus nutzen, benötigen Sie ein ärztliches Zeugnis für eine Verlängerung.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  18. Mario

    1. Mai 2017 at 10:47

    Faren ohne ausreichenden Führerschein

  19. Ralph D.

    1. Mai 2017 at 9:37

    Hallo,
    ich habe meinen Führerschein am 05.06.1987 erworben. Nach dem umstellen auf den neuen Kartenführerschein habe ich bei der Führerscheinklasse A1 die Schlüsselnummern 79.03 und 79.04 eingetragen.
    Was genau darf ich denn fahren?
    würde gerne eine Roller bis 125 ccm fahren, ist dies mit dieser Klasse und dieser Schlüsselnummer möglich?

    • bussgeldrechner.org

      4. Mai 2017 at 10:00

      Hallo Ralph D.
      durch die Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04 erlauben nur das Fahren von Trikes.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  20. Andreas

    30. April 2017 at 14:10

    Was darf man jetzt alles mit einer Mofa-Prüfbescheinigung fahren?
    Versteh ich die aktuellen Änderungen „2017“ richtig das man jetzt alle Fahrzeuge die in der AM Klasse enthalten sind fahren darf wenn man sie auf 25km/h drosselt?

    • bussgeldrechner.org

      4. Mai 2017 at 10:15

      Hallo Andreas,
      mit der Mofa-Prüfbescheinigung dürfen Sie folgende Fahrzeuge führen:
      Folgende Fahrzeuge fallen in die Kategorie der Führerscheinklasse M:

      • Krafträder mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h und maximal 50 ccm Hubraum (Mofas)
      • Krafträder mit maximal 30 ccm Hubraum sowie einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h (Leichtmofas)
      • Elektronische Mobilitätshilfen, die nicht schneller als 20 km/h fahren können

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  21. Jörg T.

    16. Februar 2017 at 23:27

    Seit dem Jahre 2002 gibt es ja eine neue Regelung für Krankenfahrstühle die durch ihre Bauweise nicht schneller als 25 kmh fahren. Seit 2002 dürfen diese Fahrzeuge nicht mehr ohne Führerschein gefahren werden. Man sagt aber, dass Fahrzeuge bsi 2002 weiterhin aus „Bestandsschutz“ weiterhin ohne Führerschein gefahren werden dürfen. Ist das richtig, und unter welchem Paragrafen ist diese Reglng festgeschrieben?

    • bussgeldrechner.org

      23. Februar 2017 at 10:58

      Hallo Jörg,

      dies ist nicht ganz korrekt – der Bestandschutz bezieht sich sich auf Inhaber einer Prüfbescheinigung für Krankenfahrstühle, welche vor September 2002 erworben wurde. Sie finden die entsprechende Regelung in § 76 der FeV.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  22. Siegfried Sch.

    14. Januar 2017 at 15:00

    Meine Frage:Ich habe einen EU Checkkarten Führerschein,ausgestellt:23.10.2000.
    Bei der Austellung fuhr ich noch beruflich LKW bis zu 40,-tonnen,habe aber nach
    Beendigung meiner Tätigkeit als LKW Fahrer diese LKW Klassen nicht mehr
    verlängern lassen. Frage :Kann ich jetzt noch LKW bis 7,5t. und Kleintransporter
    (Mercedes Sprinter) fahren? Zum bsp. bei einem Umzug,also nicht Hauptberuflich
    sondern Privat ?

    • bussgeldrechner.org

      16. Januar 2017 at 8:37

      Hallo Siegfried,

      wenn Sie den Lkw-Führerschein nicht ordnungsgemäß verlängert haben, dürfen Sie auch keinen Lkw bis 7,5 t fahren.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  23. Dieter W.

    14. Dezember 2016 at 18:14

    Hallo, hab noch den alten grauen Lappen, eigentlich sind darin auch die Klassen 4 und 5 enthalten gewesen, das wären AM und L
    Wieso werden die nicht mit überschrieben? Lt. Ihrer Tabelle hier im Forum sind in Klasse 3 nur die Klasse B, BE,,C1, C1E; D; DE; D1; und D1E aufgeführt. AM und L fehlen demnach. Wieso?

    • bussgeldrechner.org

      19. Dezember 2016 at 8:33

      Hallo Dieter,
      Klasse AM war vorher 4 und Klasse L war in Klasse 5.
      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  24. Julien k.

    22. September 2016 at 22:32

    Ich bin 51 Jahre alt und habe noch den „rosa“ Führerschein Klasse 3. Ich plane jetzt den Erwerb eines Wohnmobils über 3,5 Tonnen. Offensichtlich ist mit dem Beginn meines 50ten Lebensjahres meine Fahrerlaubnis auf maximal 3,5 Tonnen beschränkt worden. Kann jetzt auf Antrag und unter Vorlage des medizinischen und augenärztlichen Berichts eine Umschreibung in den „Scheckartenführerschein“ auf C79, C1 und C1E durchgeführt werden (Wiedereinsetzung), oder muss ich die verlorengegangenen Klassen in einer Fahrschule kostenpflichtig neu erwerben?

    • bussgeldrechner.org

      26. September 2016 at 8:53

      Hallo Julien,
      Mittels der Gutachten vom Arzt, die Sie bereits erwähnt haben, bekommen Sie die Führerscheinklassen auf den neuen Führerschein umgeschrieben. Sie brauchen die Klassen nicht neu zu erwerben.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  25. Sven

    20. September 2016 at 12:36

    habe meine Mofaprüfbescheinigung 1994 gemacht und mir würde bei dem Kurs beigebracht das ich motorisierte Krankenfahrstühle bis 25 km/h führen darf habe jetzt meinen ligier Ambra gute 4 Jahre und gute 20000 Kilometer gefahren es ist ein original aufgelieferter Krankenfahrstuhl mit einen Leergewicht von 300 kg mit Grünen TÜV Gutachten nun wurde ich nach Jahren angehalten und mir wird jetzt zur lastgelegt fahren ohne Fahrerlaubnis klasse B da ich keine Behinderung habe aber Händler die diese Krankenfahrstühle zum Kauf anbieten und auch mein Händler sagt das fahren dieser Krankenfahrstühle bis 25 km/h wer ohne ansehen der Person und wen die Prüfbescheinigung vor dem 01.09.2002 erteilt wurde dürfen diese mit der Prüfbescheinigung gefahren werden was ist nun richtig ?

    • bussgeldrechner.org

      26. September 2016 at 10:41

      Hallo Sven,
      bitte wenden Sie sich hierzu an einen Anwalt für Verkehrsrecht. Er gibt Ihnen rechtssicher Auskunft darüber, ob Sie sich rechtens verhalten haben oder nicht.
      Das Team von bussgeldrechner.org

      • Sven

        5. Oktober 2016 at 22:59

        Danke für ihre Antwort die Sache ist eingestellt worden ohne Begründung darf weiter fahren weil ich die Alte Prüfbescheinigung habe zum führen von Mofas und Krankenfahrstühle bis 25 km/h .

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