Kfz-Versicherung kündigen: So geht’s

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 9. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Kündigung einer Kfz-Versicherung

Wie ist bei der Kfz-Versicherung die Kündigungsfrist?
Wie ist bei der Kfz-Versicherung die Kündigungsfrist?

Die Kfz-Versicherung springt für Sie ein, wenn es zu Personen– und Sachschäden kommt, und ist für alle Fahrzeughalter in Deutschland verpflichtend. Wer eine Kfz-Versicherung kündigen will, hat in der Regel einen Anbieterwechsel im Sinn. Bei einem Halterwechsel, einem Autoverkauf oder einer Kfz-Abmeldung ist die Kündigung der Autoversicherung nämlich nicht nötig.

Bei einer Kfz-Abmeldung wird der Vertrag nach 18 Monaten Beitragsfreiheit automatisch aufgelöst. Bei einem Verkauf oder Halterwechsel geht die Versicherung auf den Käufer über. Legt der neue Halter bei der Zulassungsstelle eine Versicherungsbescheinigung vor, gilt die alte Versicherung automatisch als gekündigt.

Eine Kfz-Versicherung zu kündigen macht also nur Sinn, wenn Sie mit Ihrem bisherigen Versicherer nicht mehr zufrieden sich und sich und Ihr Fahrzeug bei einem anderen Anbieter versichern wollen. Wie Sie die Autoversicherung kündigen und bis wann die Kfz-Versicherung zu kündigen ist, erfahren Sie im Folgenden.

FAQ: Kfz-Versicherung kündigen

Wann muss ich meine Kfz-Versicherung kündigen?

Bei einem Wechsel der Kfz-Versicherung ist der Versicherungsvertrag zu kündigen. Bei einem Fahrzeugwechsel ist keine Kündigung nötig.

Bis wann kann ich meine Kfz-Versicherung kündigen?

Die Kfz-Versicherung kann bis zum Ablauf eines Versicherungsjahres mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Der Stichtag ist der 30. November.

Wann kann eine Sonderkündigung der Kfz-Versicherung erfolgen?

Eine Sonderkündigung kann bei einer Beitragserhöhung oder nach einem Schadensfall erfolgen.

Kündigungsfrist bei der Kfz-Versicherung

Kfz-Versicherung kündigen: Wann der Stichtag ist, können Sie auch Ihren Unterlagen entnehmen.
Kfz-Versicherung kündigen: Wann der Stichtag ist, können Sie auch Ihren Unterlagen entnehmen.

Die bisherige Kfz-Versicherung können Halter zum Ende jedes Versicherungsjahres (1. Januar bis 31. Dezember) mit einer Frist von einem Monat kündigen. Der Stichtag ist der 30. November. Wird der Vertrag nicht bis zu diesem Datum gekündigt, läuft dieser automatisch weiter.

Es handelt sich dabei um die reguläre Kündigung. Es kann aus bestimmten Gründen auch eine Sonderkündigung der Kfz-Versicherung erfolgen.

Sonderkündigungsrecht bei der Kfz-Versicherung

Versicherungsnehmer können bei der Kfz-Versicherung von einem Sonderkündigungsrecht in folgenden Fällen Gebrauch machen:

  • Beitragserhöhung: Nach Erhalt der schriftlichen Benachrichtigung über die Beitragserhöhung können Sie innerhalb einer Frist von vier Wochen kündigen.
  • Nach Schadensfall: Nach Anerkennung oder Ablehnung der Leistungspflicht nach einem Schaden haben Sie vier Wochen Zeit, um zu kündigen.

So sieht das Kündigungsschreiben bei der Kfz-Versicherung aus

Eine Kfz-Versicherung können Sie heutzutage postalisch oder auch per E-Mail kündigen. Folgende Angaben sollte das Kündigungsschreiben enthalten:

  • Adresse des Versicherten
  • Adresse der Versicherung
  • Kündigungsdatum
  • Versicherungsscheinnummer
  • Kennzeichen des Fahrzeugs
  • Kündigungsgrund

Der reguläre Kündigungsgrund ist die fristgerechte Kündigung zum Ablauf des Versicherungsjahrs. Lassen Sie sich den Erhalt der Kündigung bestätigen und achten Sie darauf, dass das Schreiben dem Versicherer spätestens am Stichtag vorliegt.

Kündigung der Kfz-Versicherung (Muster)

Absender:

[Anschrift des Versicherten]

Adressat:

[Anschrift des Versicherers]

                                                                                                              Ort, Datum

Kündigung der Autoversicherung

Versicherungsscheinnummer:
Amtliches Kennzeichen:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meine Versicherung fristgerecht zum Ende des Versicherungsjahres. Ich bitte Sie darum, mir die Kündigung schriftlich zu bestätigen.

Mit freundlichen Grüßen

[Ort/Datum/Unterschrift des Versicherten]

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Kündigung der Kfz-Versicherung – Vorlage

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

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