Beeinflusst der Anhörungsbogen die Verjährung?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 14. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Der Einsatz des Anhörungsbogens

Ein Anhörungsbogen stoppt die Verjährung und lässt sie neu beginnen.
Ein Anhörungsbogen stoppt die Verjährung und lässt sie neu beginnen.

Ordnungswidrigkeiten im Verkehr werden täglich in Deutschland begangen. So werden rote Ampeln überfahren, Geschwindigkeitsbegrenzungen überschritten und Parkverstöße begangen. Doch nicht immer ist direkt klar, ob ein Fahrzeughalter auch für einen Verstoß verantwortlich ist.

Dann versendet die Polizei nicht selten einen Anhörungsbogen. Die Verjährung eines Verstoßes wird dabei direkt beeinflusst, was jedoch oft zu Verwir­rungen führt. Hier erfahren Sie unter anderem, wie Verjährung durch den Anhörungsbogen, der vorm Bußgeldbescheid eintrifft, beeinträchtigt wird. Dazu wird verraten, ob es grundsätzlich sinnvoll ist, bei erfolgter Anhörung auf Verjährung nach geltendem Verkehrsrecht zu hoffen.

FAQ: Verjährung vom Anhörungsbogen

Ich habe noch keinen Anhörungsbogen erhalten, ist er verjährt?

Die Anhörung selbst verjährt nicht. Vielmehr kann nur die Ordnungswidrigkeit verjähren. Die Frist dafür beträgt drei Monate.

Kann es sein, dass sich die Verjährungsfrist verlängert?

Die Verjährungsfrist kann z. B. durch einen Verwaltungsakt unterbrochen werden und sich dadurch verlängern. Sie sollten daher davon absehen, bei der Behörde nachzufragen, ob der Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen noch kommt.

Wie wirkt sich der Anhörungsbogen auf die Verjährungsfrist des Bußgeldbescheides aus?

Der Anhörungsbogen unterbricht die Verjährungsfrist des Bescheides. Das heißt, diese verlängert sich ein wenig.

Video: Was hat es mit dem Anhörungsbogen auf sich?

In diesem Video erfahren Sie, wozu die Anhörung im Bußgeldverfahren dient.
In diesem Video erfahren Sie, wozu die Anhörung im Bußgeldverfahren dient.

Die Verjährung von Verstößen im Verkehrsrecht

Grundsätzlich besitzt ein Anhörungsbogen selbst keine Verjährung. Er beeinflusst jedoch direkt die Verjährungsfrist einer Ordnungswidrigkeit im Verkehrsrecht. Diese beträgt in vielen Fällen drei Monate. Maßgebend ist hierbei mitunter § 26 Absatz 1 Straßenverkehrsgesetz. Darin steht geschrieben:

Bei Ordnungswidrigkeiten nach den §§ 23 bis 24a und 24c ist Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten die Behörde oder Dienststelle der Polizei, die von der Landesregierung durch Rechtsverordnung näher bestimmt wird. Die Landesregierung kann die Ermächtigung auf die zuständige oberste Landesbehörde übertragen.

Diese Zeitspanne endet in der Regel dann, wenn drei Monate nach dem Tag der Tat vergangen sind. Durch Zustellung eines Anhörungsbogens kommt es jedoch zur Unterbrechung der Verjährung, die dann erneut zu laufen beginnt. Die Verlängerung des Verjährungszeitraums kann so für eine maximale Frist von sechs Monaten sorgen.

Bei Erhalt eines Anhörungsbogens ist es in der Regel sinnvoll, zumindest die eigenen Daten rücksendend zu bestätigen. Aussagen zum Tathergang müssen Betroffene jedoch nicht tätigen. Hier gilt ein Aussageverweigerungsrecht.

Beim Anhörungsbogen die Verjährung abwarten?

Die Anhörung, welche die Verjährung beeinträchtigt, ist oft der Vorbote eines Bußgeldbescheids.
Die Anhörung, welche die Verjährung beeinträchtigt, ist oft der Vorbote eines Bußgeldbescheids.

Nur selten ist es sinnvoll, bei einem Anhörungsbogen auf die Verjährung zu setzen und darauf zu hoffen, dass die Sache dadurch ausgestanden ist.

Denn auch, wenn der Bogen nur unter Bestätigung der persönlichen Daten zurückgeschickt wird, endet dadurch nicht das Verfahren. Betroffene können dann einige Zeit später trotzdem einen Bußgeldbescheid erhalten.

Unabhängig davon, ob es zur Unterbrechung bei der Verjährungsfrist kommt, kann es sich jedoch teilweise auch lohnen, die Zeitspanne abzuwarten; nämlich dann, wenn Sie mit einem zuvor erhobenen Verwarnungsgeld nicht einverstanden sind.

Wird dieses nicht bezahlt, kommt es früher oder später zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens. Gegen den dann versendeten Bußgeldbescheid können Betroffene Einspruch einlegen. Ein solches Rechtsmittel kann nicht bei reinen Verwarnungsgeldern genutzt werden.
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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

1 Kommentar

  1. Kosira

    30. September 2022 at 14:04

    Anhörungsbogen vom 16.06.22 wurde postalisch per Briefumschlag am 25.08.22 versendet.
    Am 27.08.2022 erhalten per Post.

    Am 18.05.22 17 KM/H außerhalb geschlossener Ortschaften zu schnell.
    Über Online-Anhörung zugegeben am 27.08.22. (€60 Strafe)

    Bussgeldbescheid vom 27.09.22 erhalten am 29.09.22 per Förmlicher Zustellung.

    Frage: Die drei-Monatsfrist ist doch abgelaufen, da vom 18.05.22 -25.08.22 bzw. per Post am 27.08.22 über drei Monate vergangen sind für die Ordnungswidrigkeit.

    Desweiteren soll ich zu der Strafe noch die Gebühren von €25,- und Auslagen von € 3,50
    WIESO? Habe innerhalb der Frist die Tat zugegeben.

    Bitte einmal um Nachricht.
    MfG. Kosira

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