Fahrverbot: Kann eine Verjährung eintreten?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 29. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Kann ein Fahrverbot verjähren?

Kann ein Fahrverbot einer Verjährung unterliegen?
Kann ein Fahrverbot einer Verjährung unterliegen?

Wurden Sie geblitzt, haben den Abstand zum vorausfahrenden Auto nicht eingehalten oder verbotswidrig überholt, so sind oft nicht nur ein Bußgeld oder Punkte in Flensburg fällig. Auch ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten kann verhängt werden.

Während es allerdings möglich ist, dass Bußgeldbescheide und rechtskräftig festgelegte Geldbußen verjähren, so ist ein Fahrverbot von der Verjährung nicht direkt betroffen. Aber ist eine Verjährung vom Fahrverbot – beispielsweise nachdem Sie geblitzt wurden – trotzdem möglich?

FAQ: Verjährung beim Fahrverbot

Kann ein Fahrverbot verjähren?

Grundsätzlich unterliegt nicht das Fahrverbot der Verjährung, sondern die Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr, die das Verbot nach sich zog.

Wann gilt ein Fahrverbot als verjährt?

In der Regel gelten Verkehrsordnungswidrigkeiten nach drei Monaten als verjährt. Die zuständige Behörde muss das Fahrverbot demzufolge innerhalb dieser Zeitspanne verhängen.

Kann die Verjährung bei einem Fahrverbot unterbrochen werden?

Wird vor dem Bußgeldbescheid ein Anhörungsbogen versendet, unterbricht dieser die Verjährungsfrist. Sie beginnt daraufhin von vorne und liegt abermals bei drei Monaten.

Was genau ist eine Verfolgungsverjährung?

In Deutschland wird zwischen der Verfolgungs- und der Vollstreckungsverjährung unterschieden. Bei der Verfolgungsverjährung geht es darum, dass die Ordnungswidrigkeit sowie etwaige Nebenfolgen nicht mehr geahndet werden.

Von welchen Verjährungsfristen bei einer Tat gesprochen wird, ist in § 31 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) festgelegt. In der Regel verjähren Ordnungswidrigkeiten – zum Beispiel wenn Sie geblitzt wurden – nach drei Monaten, wenn die Verjährungsfrist nicht vom Erhalt von einem Anhörungsbogen oder durch andere Umstände unterbrochen wird.

Sollte ein Bußgeldbescheid erst nach diesem Zeitraum von drei Monaten eintreffen, gilt die Ordnungswidrigkeit in der Regel als verjährt. Geschieht das, so geht damit auch die Fahrverbot-Verjährung einher. Eine Anordnung dieses Verbots kann nach Ablauf der Verfolgungsverjährung nicht mehr erfolgen.

Haben Sie allerdings einen Alkohol- oder Drogenverstoß begangen, so verjährt dieser Verstoß erst frühestens nach sechs Monaten.

Entsprechend gilt nach § 31 des OWiG für die Fristen der Verfolgungsverjährung, dass Taten – je nach Höhe der Geldbuße – wie folgt verjähren:

  1. in drei Jahren bei Ordnungswidrigkeiten, die mit Geldbuße im Höchstmaß von mehr als fünfzehntausend Euro bedroht sind,
  2. in zwei Jahren bei Ordnungswidrigkeiten, die mit Geldbuße im Höchstmaß von mehr als zweitausendfünfhundert bis zu fünfzehntausend Euro bedroht sind,
  3. in einem Jahr bei Ordnungswidrigkeiten, die mit Geldbuße im Höchstmaß von mehr als eintausend bis zu zweitausendfünfhundert Euro bedroht sind,
  4. in sechs Monaten bei den übrigen Ordnungswidrigkeiten.“

Kann ein Fahrverbot nach Rechtskraft noch verjähren?

Bei der in § 34 des OWiG erwähnten Vollstreckungsverjährung geht es darum, dass ein Bußgeld auch nach dessen Rechtskraft noch verjähren kann. Auch hier sind verschiedene Fristen zu beachten, die je nach Schwere der Tat gelten können. Demnach gilt, dass die Frist für eine Verjährung bei einer Geldbuße von mehr als 1000 Euro fünf Jahre beträgt, bei bis zu 1000 Euro sind es nur drei Jahre.

Die Verjährung bei einem Fahrverbot tritt ein, wenn die Hauptstrafe ebenfalls verjährt.
Die Verjährung bei einem Fahrverbot tritt ein, wenn die Hauptstrafe ebenfalls verjährt.

Wird hier davon gesprochen, dass ein Fahrverbot ebenfalls einer Verjährungsfrist unterliegen kann? Bei der Vollstreckungsverjährung wird eine Nebenstrafe im Absatz 5 ebenfalls erwähnt.

Demnach „verjährt die Vollstreckung der einen Rechtsfolge nicht früher als die der anderen.“ Das heißt im Klartext: Sollte das rechtskräftige Bußgeld verjähren, so verjährt auch die Anordnung des Fahrverbots.

Beide Strafen dürfen nach dieser Frist dann nicht mehr vollstreckt werden.

Fahrverbot: Verjährung in Deutschland

Entsprechend des Ordnungswidrigkeitengesetzes ist es also möglich, dass ein Fahrverbot einer Verjährung unterliegt – ebenso wie eine festgelegte Geldbuße. Allerdings benötigt der Betroffene bis zum Ablauf der Frist viel Geduld.

Das ist besonders dann der Fall, wenn die Rechtskraft bereits eingetreten ist, also Anhörungsbogen und Bußgeldbescheid bereits verschickt wurden. Denn dann wird nicht mehr über ein paar Monate Verjährung beim Bußgeldbescheid, sondern von Jahren gesprochen, die benötigt werden, bis die Vollstreckungsverjährung greift.

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

32 Kommentare

  1. Pedro

    18. Februar 2020 um 15:32

    Hallo,

    Ende April 2018 wurde ich etwas zu beschwipst auf dem Fahrrad erwischt. Ich musste aufgrund Dessen eine ordentliche Geldstrafe zahlen, was ich auch tat.
    Es kam aber (bisher) keine Post bezüglich Fahrverbot und Führerschein abgeben.

    Könnte da noch etwas kommen?
    Ich frage insbesondere deshalb, da ich meinen Führerschein nicht mehr finde und einen neuen beantragen möchte. Darauf würde ich verzichten wenn dies einen Stein ins rollen bring und die Maschinerie auf mich aufmerksam wird.

    Kann es sein dass die Behörden bei Fahrrad Delikten ab und an das Fahrverbot nicht mit einbeziehen?

    LG
    Pedro

  2. Veronika

    22. November 2019 um 12:40

    Hallo,

    ich wurde im Juni zwei Mal mit einer Geschwindigkeit von über 25 km/h geblitzt. Den Bußgeldbescheid habe ich jeweils erhalten und bezahlt. Ein Schreiben zum Führerscheinentzug bisher nicht. Kann der Enzug des Führerscheins auch verjähren?
    Bis wann muss ich mit einem Schreiben rechen?

    Viele Grüße

  3. alex

    11. November 2019 um 15:25

    hallo,

    mir wurde am 1.3.2016 der führerschein abgenommen wegen btm (hasch)….es kamen mehrere schreiben das ich ein bußgeld zahlen sollte und meinen fürerschein abgeben sollte, was ich aber nie getan habe! dann haben sie mir mehr gedroht mit einem höheren bußgeld….dann habe ich gesagt habe mein führerschein verloren, darauf hin wollten sie das ich eine verzichterklarung unterschreiben solle, das ich meinen führerschein schriflich abgebe, was ich natürlich auch nicht getan habe…bis heute habe ich nichts bezahlt oder unterschrieben und die guten beamten haben mich auch nicht auf finden können seit 3 jahren….meine frage: ist es villeicht schon verjährt? es kommt auch nichts mehr. und meinen führerschein habe ich auch noch original zuhause, im ausland konnte ich auch problemlos fahren und autos mieten.

    lg alex

  4. Mario

    4. Juli 2019 um 9:43

    Hallo,

    ich wurde am 10.12.2018 mit 165km/h in einer 100km/h Zone geblitzt.
    Am 07.01.2019 habe ich dann die Ordnungswiedrigkeit gemeldet bekommen mit Bitte um Erledigung des Online Zeugenanhörung. Diesen habe ich am 07.01.2019 auch direkt erledigt und ausgefüllt.

    Seither habe ich aber keine Reaktion, Schreiben usw. mehr erhalten.
    Nun wären es über 6 Monate.

    Ist die Strafe somit Verjährt? Also das eventuelle Bußgeld und eventuelle Führerscheinentzug?

    Danke und Grüße

  5. Elfriede

    18. Juli 2018 um 11:08

    Hallo,

    mir wurde 08.2008 der Führerschein abgenommen, wegen Alkohol am Steuer.
    6 Monate Fahrverbot.

    Ich hatte keine MPU oder meinen Führerschein seither wieder beantragt.

    Damals hieß es etwas von einer 10 jährigen Verjährungsfrist. Dieses Gesetz wurde wohl zwischenzeitlich geändert, was aber keinen Einfluss haben soll, sollte ich ihn jetzt dann wieder haben wollen würde, weil die Gesetzeslage von 2008 greift.

    Ist das richtig so?

    Mit neugierigfreundlichen Grüßen

    Elfriede

    1. bussgeldrechner.org

      23. Juli 2018 um 10:40

      Hallo Elfriede,

      die zehnjährige Frist, welche Sie meinen, bezieht sich wahrscheinlich auf das Obsolet-Werden einer MPU-Auflage. Uns ist jedoch nicht klar, welche Gesetzesänderung Sie meinen. Wenden Sie sich bitte an die Fahrerlaubnisbehörde und erkundigen Sie sich über den Stand Ihrer Fahrerlaubnis.

      Die Redaktion von bussgeldrechner.org

  6. Steffi

    13. Juni 2018 um 11:04

    Hallo, ich habe 2003 meinen Führerschein abgeben müssen, wegen Alkohol. Nun habe ich nach 14 Jahren einen Antrag auf Wiedererteilung gestellt. Die Stadt hat mir die MPU Angeordnet, die ich aus Finanziellen Gründen nicht machen konnte. Nun hat mir die Stadt erneut einen Eintrag in Flensburg gemacht,der meineserachtens haltlos ist. Ich habe mir nichts zu Schulden kommen lassen in den jetzt 15 Jahren. Was kann ich tun um meinen Führerschein zu bekommen?

    1. bussgeldrechner.org

      18. Juni 2018 um 11:25

      Hallo Steffi,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  7. Chris

    12. Februar 2018 um 2:37

    Guten Morgen,
    Im Juni 2015 wurde ich auf der Autobahn geblitzt, Baustelle 80 km/h, 160 km/h bin ich gefahren.
    Bußgeld habe ich bezahlt gehabt, aber Führerschein seit dem nicht abgegeben.
    Jetzt habe ich mein Führerschein verloren, beantrage einen neuen.
    Die 3 Monate Fahrverbot schon verjährt oder bleiben diese?

    1. bussgeldrechner.org

      19. Februar 2018 um 9:03

      Hallo Chris,

      die Anordnung zum Fahrverbot sollte noch nicht verjährt sein.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  8. Heinrich

    11. Januar 2018 um 10:37

    Ich wurde in Mai 2012 gefilmt/geblitzt mit zu wenig Abstand, dies hätte zu einen Fahrverbot führen können, da ich jedoch das Auto geschäftlich brauche wurde es nach einer langen Prozedur mit einen Bußgeld erledigt., ich meine aber das es eine Klausel gb ad bei einem erneuten Verstoß dann ein Fahrverbot folgen würde. Jetz wurde ich in Dezember 2017 wieder geblitzt/gefilmt, mit Diesem Verstoß, jetzt aber nur mit einen Bußgeld und 1 Punkt. Ist der erste Fall jetzt verjahrt, oder wird dies noch angerechnet?

    1. bussgeldrechner.org

      15. Januar 2018 um 8:55

      Hallo Heinrich,

      grundsätzlich ist es schwierig einzuschätzen, was die genauen Sanktionen für einen Delikt sein werden – das hängt von der Person, den konkreten Umständen und nicht zuletzt von der bearbeitenden Behörde ab. Solch eine Klausel ist uns nicht bekannt – meinen Sie evt. die Einstufung als „Wiederholungstäter“?

      Das Sie offensichtlich Ihren Bußgeldbescheid schon erhalten haben und dieser kein Fahrverbot erwähnt bzw. die andere Sache nun schon sechs Jahre her ist, können Sie davon ausgehen, dass Ihnen kein Fahrverbot angeordnet wird.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  9. k.

    2. Dezember 2017 um 13:35

    Hallo,

    ich habe im Februar 2017 einen Bußgeldbescheid erhalten. Wurde mit 2,44 Promille dabei erwischt wie ich versucht habe mit dem Rad heim zu fahren. Jetzt 10 Monate später kam die Aufforderung zum „Idiotentest“ – medizinisch-psychologisches Gutachten. Ist dies nach 10 Monaten überhaupt noch möglich oder nicht vielleicht doch schon verjährt???

    1. bussgeldrechner.org

      11. Dezember 2017 um 9:39

      Hallo,
      in der Regel ist die Anordnung einer MPU zu jedem Zeitpunkt möglich, wenn Zweifel an der Eignung zum Führen eines Fahrzeugs bestehen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  10. F.u

    3. November 2017 um 18:57

    Hallo,

    Ich wurde innerhalb eines jahres 3 mal mit einer geschwindigkeitsüberschreitung von 21 kmh geblitzt. Alle busgelder kamen an. Jedoch ohne angabe einer führerschein abgabe.

    Nun bekomme ich vom landratsamt 4 monate später eine aufforderung meinen führerschein abzugeben. 1.monat

    Hiervon war aber bei keinem bußgeldbescheid die rede.

    Weil erst bei zwei mal geblitzt werden, innerhalb eines jahres muss man den führerschein abgeben.

    Ich komme aus BW

    Ist das Verjährt?

    1. bussgeldrechner.org

      13. November 2017 um 8:55

      Hallo F.u,

      das kommt darauf an, wann die Bußgeldbescheide rechtskräftig geworden sind.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  11. Heisenberg

    3. Oktober 2017 um 12:33

    Hallo,

    Verjährungsfristen für Alkohol oder Drogen am Steuer – meine Frage:

    Wenn jemand im Februar 2002 mit Alkohol und Drogen am Steuer erwischt worden ist, wie lange gilt dann die Verjährungsfrist?
    Mit Verjährungsfrist meine ich, ab wann der alte Tatbestand gelöscht wird bzw. ab wann, wird diese alte Verurteilung nicht mehr berücksichtigt.

    Sprich, ist im Oktober 2017, also 15 Jahre später, die Geschichte vom Tisch?

    Danke für eine zeitnahe Antwort.

    Gruß

    1. bussgeldrechner.org

      23. Oktober 2017 um 9:19

      Hallo,
      die Verjährung einer MPU erfolgt in der Regel nach 15 Jahren.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  12. Sven

    3. Juni 2017 um 8:54

    Bin 2008 ausgewandert, hatte noch eine zweit Wohnung in Hamburg, Postweiterleitung auf Freund in Winsen beantragt, den irgendwann in 2008 besucht, als ich mal wieder in Deutschland war und geblitzt glaube in einer 30er Zone mit 79 oder 86 kmh, kann auch auf einer 50er gewesen sein, mich erreichte jedenfalls mehr als 1 Jahr später via Post, dass ich geblitzt wurde, zu diesem Zeitpunkt konnte ich bereits gar nichts mehr aussagen und habe den Wisch daher ignoriert.

    Könnte nach nun fast 10 Jahren die Verfolgungsverjährung verjährt sein?

    1. bussgeldrechner.org

      7. Juni 2017 um 9:05

      Hallo Sven,

      in diesem Fall ist von einer Verjährung auszugehen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  13. Michael M.

    29. März 2017 um 11:36

    Ich wurde letztes Jahr im Juli 2016 mit 81 km/h mit bereits abgezogener Toleranz innerhalb geschlossener Ortschaft geblitzt. Ein Freund nahm die 2 Punkte auf sich, der Betrag von 160 Euro wurde bereits im September 2016 bezahlt. Nun wurde mein Freund selbst geblitzt und verlangt einiges an Geld für Wiedergutmachung. Meine Frage: Kann an dem bereits abgeschlossenen Verfahren noch was gerüttelt werden oder nicht? Kann das Verfahren neu aufgerollt werden?

    1. bussgeldrechner.org

      30. März 2017 um 9:44

      Hallo Michael M.,
      der Bußgeldbescheid ist bereits rechtskräftig. Zudem kann die Wiederaufnahme für Sie und Ihren Freund unter Umständen auch zu einer Anzeige wegen Betruges führen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  14. Lohölter

    23. Januar 2017 um 10:45

    Guten Tag .
    Ich würde im Dezember 2015 angehalten allgemeine Kontrolle
    Hatte in Blut 0,8 Promille . Im Oktober2016 kam ein Brief wo drin steht ich sollte ein Bußgeld in Höhe 600€ bezahlen / :nebenbei bekam ich ein Brief von der Staatsanwaltschaft Duisburg das mein Verfahren eingestellt wurde. Dann bekam ich am 19.12.16 einen Brief das ich bitte 600,34€ bezahlen soll plus 1 ‚Monat Fahrverbot & 2 Punkte . :dieser Brief kam allerdings von der Stadt .
    Meine Frage ist das alles so rechtens ? Habe einen Anwalt eingeschaltet der seit 2 ‚Monat versucht meine Akte anzu fordern & bis heute kam nichts .
    Vielen Dank für eine Antwort .

    1. bussgeldrechner.org

      30. Januar 2017 um 10:05

      Hallo Lohölter,

      diese Fragen sollten Sie mit Ihrem Rechtsbeistand klären.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  15. Philip

    21. Januar 2017 um 9:12

    Vorweg, ich bin Österreicher ;-). Vor Jahren wurde mir wegen zu geringem Abstand eine Gerldstrafe, drei Punkte und ein Fahrverbot (zwei oder drei Monate) aufgdrückt.
    Die Strafe habe ich bezahlt, das Fahrverbot bin ich aber nie angetreten. Kann ich wieder in die BRD einreisen ohne Angst um meinen Schein haben zu müssen?

    1. bussgeldrechner.org

      23. Januar 2017 um 8:31

      Hallo Philip,

      die Verjährung von einem Fahrverbot wird im Gesetz nicht explizit erwähnt. Grundsätzlich ist also davon auszugehen, dass diese Strafe immer noch vollstreckt werden kann.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  16. Katrin

    31. Dezember 2016 um 19:08

    Liebes Bußgeldrechner Team,

    mein Mann hat im Jahr 2005 seinen Führerschein abgeben müssen wegen Verstoß gegen das BTMG.
    Er hat damals angefangen den Nachweis der Drogenfreiheit zu erbringen, konnte es aber leider aus finanziellen Gründen nicht beenden.

    Wenn er nun den Führerschein noch mal machen möchte, muss er dann mit einer MPU rechnen? Oder kann er einfach den Schein neu machen?

    Vielen Dank für Ihre Antwort

    1. bussgeldrechner.org

      2. Januar 2017 um 8:29

      Hallo Katrin,

      welche Auflagen die Führerscheinbehörde bei der Neuerteilung der Fahrerlaubnis erteilt. obliegt dieser. Nach Ablauf von 15 Jahren wird der Verstoß gegen das BTMG allerdings aus der Akte gelöscht, sodass dann nicht mehr von einer MPU-Anordnung auszugehen ist.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  17. Ewald Thielen

    18. Dezember 2016 um 20:07

    1. Ein Fahrverbot will ich am 1.2. antreten. Wann muss ich den Führerschein abgeben? 31.01. oder 01.02.?
    2. Wann verjährt eine Geschwindigkeitsüberschreitung? Tattag 22.05.2016. Es wurde mir Vorsatz vorgeworfen

    1. bussgeldrechner.org

      19. Dezember 2016 um 8:22

      Hallo Ewald,

      sie sollten den Führerschein am 31.1 abgeben, damit das Fahrverbot zum 1.2 beginnen kann. Grundsätzlich verjährt die Vollstreckung von einem Bußgeldbescheid innerhalb von drei Monaten. Allerdings kann diese Verjährung, beispielsweise durch das Zusenden vom Anhörungsbogen, unterbrochen werden.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  18. Aydogan

    6. Juli 2016 um 12:18

    Hallo,
    ich wurde am 25.03.16 wegen hoher Geschwindigkeit von 35km/h durch Polizeiliche Wahrnehmung geblitzt. İch habe am 24.06.16 ein Bussgeldbescheid bekommen von einer hohe von 188 €, 1Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg. Meine frage waere, ob dies schon verjaehrt ist? Wenn ja wie muss ich vorgehen?

    1. bussgeldrechner.org

      11. Juli 2016 um 9:35

      Hallo Aydogan,
      Die Ordnungswidrigkeit ist nach drei Monaten ohne den Erhalt des Bußgeldbescheides verjährt. In Ihrem Fall kam der Bescheid allerdings einen Tag bevor die Verjährungsfrist abgelaufen wäre. Die Ordnungswidrigkeit ist also nicht verjährt.
      Das Team von bussgeldrechner.org

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