Bußgeldstelle in Schleswig-Holstein

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 12. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Gibt es eine Zentrale Bußgeldstelle in Schleswig-Holstein?

Eine Bußgeldstelle Schleswig-Holstein ist für alle Vergehen im jeweiligen Einzugsgebiet zuständig.
Eine Bußgeldstelle Schleswig-Holstein ist für alle Vergehen im jeweiligen Einzugsgebiet zuständig.

Das nördlichste Bundesland Deutschlands – Schleswig-Holstein – ist eines der Länder, das keine zentrale Bußgeldstelle besitzt, sondern von mehreren kleinen Bußgeldbehörden verwaltet wird.

Wer dabei für welche Straßenverkehrsordnungswidrigkeit zuständig ist, ergibt sich daraus, in welchem Landkreis der Verkehrssünder den Verstoß im Verkehr begeht.

Das heißt also: Auch wenn Sie in Kiel wohnen, aber mit dem Auto in Lübeck einen Verkehrsverstoß begangen haben, erhalten Sie den Bußgeldbescheid von der Bußgeldstelle in Lübeck.

Denn dort, wo die Polizei die Ordnungswidrigkeit entdeckt hat, wird auch durch die dort zuständige Behörde das Bußgeldverfahren eingeleitet.

Aufgaben der Bußgeldstellen

Jede Bußgeldbehörde in Schleswig-Holstein ist jeweils regional für die gleichen Aufgabengebiete zuständig. So werden nicht nur die Bußgeldverfahren eingeleitet, sondern auch Einsprüche bearbeitet, Akteneinsichten gewährt oder Führerscheine eingesammelt. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn ein Verstoß ein Fahrverbot nach sich zieht. In diesem Fall wird dem Autofahrer der Führerschein für eine bestimmte Zeit – zwischen einem und drei Monaten – entzogen.

Die zuständige Bußgeldstelle ist dann dafür zuständig, den Führerschein einzuziehen und nach Ablauf der Zeitspanne wieder auszuteilen. In gewissen Fällen ist es auch Aufgabe der Bußgeldstelle, abgeschleppte Fahrzeuge zu verwahren, die im Halte- oder Parkverbot gestanden haben und deshalb aus dem Straßenverkehr gezogen wurden.

Kooperation von Polizei und Bußgeldstelle

Eine Bußgeldstelle in Schleswig-Holstein arbeitet eng mit der Polizei zusammen.
Eine Bußgeldstelle in Schleswig-Holstein arbeitet eng mit der Polizei zusammen.

Bei der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten ist die Bußgeldstelle ebenfalls von der örtlichen Polizei abhängig. Denn diese ist dafür zuständig, die Verkehrsverstöße erst zu erkennen und danach an die Bußgeldstelle weiterzuleiten. Auch bei Verwarngeldern ist das manchmal der Fall. Denn diese werden in der Regel durch die Polizei bzw. das Ordnungsamt geahndet.

Verwarngelder entstehen dann, wenn lediglich eine geringe Strafe von bis zu 55 Euro zu zahlen ist. Das ist beispielsweise bei Parkvergehen der Fall. Sollte ein Verkehrssünder den fälligen Betrag allerdings nicht in der vorgegebenen Zeit begleichen, kann das Verwarngeld auch in ein Bußgeld umgewandelt werden. Denn dann wird – genau wie bei allen anderen Ordnungswidrigkeiten – ein Bußgeldverfahren durch die zuständige Bußgeldstelle eingeleitet.

Kontaktmöglichkeiten zu den Bußgeldstellen in Schleswig-Holstein

Auch Alkoholverstöße werden durch die jeweilige Bußgeldstelle in Schleswig-Holstein geahndet.
Auch Alkoholverstöße werden durch die jeweilige Bußgeldstelle in Schleswig-Holstein geahndet.

Haben Sie Einwände gegen Ihren Bußgeldbescheid oder wollen Sie Einspruch gegen diesen einlegen, gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, mit der Bußgeldstelle in Kontakt zu treten. Denn jede Bußgeldstelle besitzt nicht nur eine Postanschrift, sondern oft auch eine Fax- oder Mailadresse, über die Sie sich an die Bußgeldstelle wenden können.

Beachten Sie allerdings: Sollten Sie Einspruch erheben wollen, so können Sie dies lediglich auf dem Postweg, per Fax oder mündlich zur Niederschrift tun. Einen Einspruch per E-Mail zu versenden, ist nicht möglich und wird rechtlich nicht anerkannt. Sie sollten zudem bedenken, dass eine Einspruchsfrist von zwei Wochen eingehalten werden sollte.

Wollen Sie nicht selbst Einspruch einlegen oder eine Akteneinsicht beantragen, haben Sie außerdem die Möglichkeit, einen Anwalt mit dieser Aufgabe betrauen.

Dieser kann als Stellvertreter Einspruch für Sie einlegen und vorher besser einschätzen, ob Ihr Einwand gegen den Bußgeldbescheid überhaupt gerechtfertigt ist und sich ein Widerspruch entsprechend lohnt.

Eventuell kann er Ihnen raten, dass die Zahlung des Bußgelds für Sie die kostengünstigere Alternative ist.

Bußgeldstellen in Schleswig-Holstein:

AdresseKontakt
Kreis Dithmarschen
Bußgeldstelle
Stettiner Str. 30
25746 Heide
Telefon:
0481/97-1261
Fax:
0481/97-1490
E-Mail:
andrea.schumann@dithmarschen.de

Homepage
www.dithmarschen.de
Stadtverwaltung Flensburg
Verkehrsüberwachung
Rathausplatz 1
24937 Flensburg
Telefon:
0461/85-2685
Fax:
0461/85-2494
E-Mail:
verkehrsueberwachung@flensburg.de

Homepage
www.flensburg.de
Kreis Herzogtum Lauenburg
Bußgeldstelle
Hausanschrift

Kesselflickerstr. 2
21493 Elmenhorst Ortsteil Lanken

Postanschrift
Postfach 11 40
23901 Ratzeburg
Telefon:
04151 8673-30
Fax:
04151/8673-73
E-Mail:
strassenverkehr@kreis-rz.de

Homepage
www.herzogtum-lauenburg.de
Stadtverwaltung Kiel
Bußgeldstelle
Fabrikstraße 8-10
24103 Kiel
Telefon:
0431/901-2171
Fax:
0431/901-62077
E-Mail:
AD-Bussgeldstelle@kiel.de

Homepage
www.kiel.de
Stadtverwaltung Lübeck
Bußgeldstelle
Fackenburger Allee 29
23539 Lübeck
Telefon:
0451/122-3200
Fax:
0451/122-3385
E-Mail:
bussgeldstelle@luebeck.de

Homepage
www.luebeck.de
Stadtverwaltung Neumünster
Bußgeldstelle für Verkehrsordnungswidrigkeiten
Plöner Straße 25 - 29 (Foto)
24534 Neumünster
Telefon:
04321/942-2210
Fax:
04321/942-2513
E-Mail:
max.janssen@neumuenster.de

Homepage
www.neumuenster.de
Kreis Nordfriesland
Bußgeldstelle
Marktstraße 6
25813 Husum
Telefon:
04841/67-445
Fax:
04841/67-281
E-Mail:
bussgeldstelle@nordfriesland.de

Homepage
www.nordfriesland.de
Kreis Ostholstein
Bußgeldstelle
Bürgermeister-Steenbock-Str. 20
23701 Eutin
Telefon:
04521/788-800
Fax:
04521/788-96279
E-Mail:
bussgeldstelle@kreis-oh.de

Homepage
www.kreis-oh.de
Kreis Pinneberg
Ordnungswidrigkeiten
Kurt-Wagener-Str. 11
25337 Elmshorn
Telefon:
04101/7095-89
Fax:
04101/7095-87
E-Mail:
bussgeldstelle@kreis-pinneberg.de

Homepage
www.kreis-pinneberg.de
Kreis Plön
Bußgeldstelle
Hamburger Straße 17-18
24306 Plön
Telefon:
04522/743-452
E-Mail:
bussgeldstelle@kreis-ploen.de

Homepage
www.kreis-ploen.de
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Stadt Rendsburg
Der Bürgermeister

Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg

Postanschrift
Postfach: 107
24757 Rendsburg
Telefon:
04331/206-0
Fax:
04331/206-270
E-Mail:
info@rendsburg.de

Homepage
www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
Kreis Schleswig-Flensburg
Bußgeldstelle
Flensburger Straße 7
24837 Schleswig
E-Mail:
bussgeldstelle@schleswig-flensburg.de

Homepage
www.schleswig-flensburg.de
Kreis Segeberg
Verkehrsordnungswidrigkeiten
Waldemar-von-Mohl-Straße 2
23795 Bad Segeberg
Telefon:
04551/951-455
Fax:
04551/951-400
E-Mail:
nur per Onlineformular

Homepage
www.segeberg.de
Kreis Steinburg
Fachdienst Ordnung und Sicherheit
Stettiner Straße 30
25746 Heide
Telefon:
0481/97-0
Fax:
0481/97-1490
E-Mail:
fd-ordnung-und-sicherheit@dithmarschen.de

Homepage
www.steinburg.de
Kreis Stormarn
Bußgeldstelle
Mommsenstraße 13
23843 Bad Oldesloe
Telefon:
04531/160-1187
Fax:
04531/160-771187
E-Mail:
b.wolff-christiansen@kreis-stormarn.de

Homepage
www.kreis-stormarn.de
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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

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