Kfz-Haftpflichtschaden: Infos zur Schadensregulierung

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 15. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Wann liegt am Auto ein Haftpflichtschaden vor?

Wann handelt es sich um einen Kfz-Haftpflichtschaden?
Wann handelt es sich um einen Kfz-Haftpflichtschaden?

Gemäß § 1 des Pflichtversicherungsgesetzes (PflVG) muss jedes Kfz, das auf öffentlichen Straßen genutzt werden soll, über eine Haftpflichtversicherung verfügen.

Dies dient der Abdeckung von „Personenschäden, Sachschäden und sonstigen Vermögensschäden“, zu denen es durch die Nutzung des entsprechenden Fahrzeugs kommen könnte. Dabei geht es jedoch ausschließlich um Schäden, die einer dritten Person entstehen.

Um einen Kfz-Haftpflichtschaden handelt es sich demzufolge, wenn Sie einen Verkehrsunfall verschuldet haben und dabei ein anderer Fahrer bzw. sein fahrbarer Untersatz Schaden nahm. Infos dazu, wie bei einem entstandenen Haftpflichtschaden am Auto die Abwicklung funktioniert, erhalten Sie im Ratgeber.

FAQ: Kfz-Haftpflichtschaden

Wie melde ich einen Haftpflichtschaden am Auto?

Möchten Sie Ihrer Kfz-Versicherung einen Haftpflichtschaden melden, können Sie dies in der Regel sowohl telefonisch als auch online erledigen. Mehr dazu lesen Sie hier.

Innerhalb welcher Frist muss ich meiner Haftpflichtversicherung fürs Kfz den Scha‌den melden?

Sie sollten nicht zu lange warten, wenn Sie Ihrer Haftpflichtversicherung einen entstandenen Schaden melden möchten. Bei den meisten Versicherungsgesellschaften ist eine Frist von einer Woche maßgeblich.

Kommt es zu einer Hochstufung, wenn ich meiner Haftpflichtversicherung einen Autoschaden melde?

Sobald Sie einen Kfz-Haftpflichtschaden melden, werden Sie in der Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) zurückgestuft. Hierbei ist umgangssprachlich oft die Rede von einer „Hochstufung“, da die Kosten in der Autoversicherung durch eine Rückstufung höher ausfallen.  

Kfz-Haftpflichtschaden: So melden Sie ihn

Achten Sie darauf, einen Kfz-Haftpflichtschaden nicht zu spät zu melden.
Achten Sie darauf, einen Kfz-Haftpflicht­schaden nicht zu spät zu melden.

Damit die geschädigte Partei nach einem Kfz-Haftpflichtschaden ihre Ansprüche bei Ihrer Versicherung geltend machen kann, müssen Sie das Ganze zunächst einmal dort melden.

Die Schadensmeldung kann mittlerweile bei vielen Versicherungsgesellschaften auf zwei Wegen erfolgen:

  1. Telefonisch: Die meisten Versicherer bieten eine 24-Stunden-Hotline an, bei der Sie einen Kfz-Haftpflichtschaden rund um die Uhr melden können. Nachdem Sie alle relevanten Daten angegeben haben, erhalten Sie in der Regel anschließend per Post oder E-Mail einen Fragebogen, in dem Sie weitere Angaben machen und diesen danach an Ihre Versicherung zurückschicken müssen. 
  2. Online: Heutzutage können Sie einen Kfz-Haftpflichtschaden bei einigen Versicherungsgesellschaften auch online melden. Dies funktioniert meist direkt über die Webseite des Versicherers. Dort klicken Sie sich einfach durch den entsprechenden Fragenkatalog und nehmen auf diese Weise die Schadensmeldung vor. Nachdem Sie fertig sind, wird Ihnen normalerweise mitgeteilt, wie die nächsten Schritte aussehen.

Haftpflichtschaden am Kfz melden: Welche Frist ist einzuhalten?

Es ist besonders wichtig, dass Sie sich nicht allzu lange Zeit lassen, wenn Sie Ihrer Haftpflicht einen Autoschaden melden möchten. In der Regel geht aus Ihren Versicherungsunterlagen hervor, bis wann die Meldung spätestens erfolgen muss. Häufig gilt hier jedoch eine Frist von einer Woche.

Führt ein Kfz-Haftpflichtschaden zu einer Hochstufung?

Sobald Sie Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung mit einer Schadensregulierung beauftragen, geht dies automatisch mit einer Rückstufung in der sogenannten Schadensfreiheitsklasse (SF-Klasse) einher. Umgangssprachlich wird dieser Schritt oft als „Hochstufung“ bezeichnet, da eine Rückstufung stets höhere Kosten in der Autoversicherung bedeutet.

Da es den Versicherungsanbietern in Deutschland selbst überlassen ist, um wie viele SF-Klassen ein Versicherungsnehmer zurückgestuft wird, nachdem er einen Kfz-Haftpflichtschaden gemeldet hat, kann diesbezüglich leider keine pauschale Aussage getroffen werden. Normalerweise sollten Sie diese Information jedoch Ihren Versicherungsunterlagen entnehmen können.   

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

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