Schadensregulierung: Die Dauer kann variieren

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 12. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Wie lange dauert die Schadensregulierung nach einem Unfall?

Wie lange dauert die Schadensregulierung nach einem Kfz-Unfall?
Wie lange dauert die Schadensregulierung nach einem Kfz-Unfall?

Ein Moment der Unachtsamkeit reicht häufig aus und schon kracht es im Straßenverkehr. Kam es dabei lediglich zu einem Blechschaden und es wurden keine Personen verletzt, können die meisten Autofahrer erst einmal aufatmen.

Was ihnen jedoch im Anschluss daran einiges an Kopfzerbrechen bereiten kann, ist die auf den Unfall folgende Schadensregulierung. In Deutschland muss jedes Kraftfahrzeug, das auf öffentlichen Straßen genutzt wird, über eine Haftpflicht-Versicherung verfügen. Diese übernimmt mögliche Schäden, die mit dem Kfz verursacht wurden.

Vor allem Fahrer, die den Zusammenstoß nicht selbst zu verantworten haben, hoffen daher auf eine schnelle Schadensregulierung. Von welcher Dauer Sie als Betroffener ausgehen können, lesen Sie hier.

FAQ: Dauer der Schadensregulierung

Wie lange hat eine Versicherung Zeit, einen Schaden zu regulieren?

Es gibt keine gesetzliche Frist, welche die maximale Dauer der Schadensregulierung bei Kfz-Unfällen vorschreibt. Durchschnittlich sollte sie zwischen vier und sechs Wochen liegen. Diese Zeitspanne dient jedoch lediglich der Orientierung und kann sich je nach den vorliegenden Umständen verkürzen oder verlängern.

Welche Faktoren können sich bei der Schadensregulierung auf die Dauer auswirken?

Hier erfahren Sie, welche Aspekte bei der Schadensregulierung die Dauer beeinflussen können.

Was kann ich tun, wenn die Versicherung die Schadensregulierung absichtlich hinauszögert?

In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit, sich an einen Anwalt zu wenden und mit seiner Hilfe eine Klage vor Gericht zu erheben. Wenn die Kfz-Versicherung daraufhin doch zahlt und Sie die Klage entsprechend zurückziehen, muss sie im Regelfall zusätzlich für die entstandenen Prozesskosten aufkommen.

Schadensregulierung: Was die Dauer beeinflussen kann

Schadensregulierung: Die Dauer ist von mehreren Umständen abhängig.
Schadensregulierung: Die Dauer ist von mehreren Umständen abhängig.

Es ist nur allzu verständlich, dass Versicherungen eine gewisse Zeit benötigen, um Schadenfälle zu bearbeiten. Schließlich müssen zunächst einmal alle vorliegenden Angaben überprüft und gegebenenfalls Gutachten eingeholt werden. Doch wie lange dauert es, bis die Versicherung den Schaden reguliert und betroffene Personen ihr Geld bekommen?

Im Durchschnitt räumt die Rechtsprechung Versicherungen bei Unfällen im Verkehr einen Prüfungszeitraum von vier bis sechs Wochen ein. Dies belegt unter anderem ein Urteil des OLG Rostock vom 9. Januar 2001 (Az.: 1 W 3378/98). Bei diesem Zeitraum handelt es sich jedoch nicht um eine feststehende Vorschrift, sondern lediglich einen Richtwert. Bei der Schadensregulierung ist die Dauer stets abhängig von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls.

Dabei spielen unter anderem die folgenden Faktoren eine Rolle:

  • Wie ausgelastet ist die Kfz-Versicherung?
  • Ist die Schuldfrage eindeutig geklärt?
  • Müssen zusätzliche Unterlagen angefordert werden?
  • Muss ein Kfz-Gutachter bestellt werden?
  • Sind die Informationen des Versicherungsnehmers vollständig?

Benötigt die Versicherung noch anderweitige Dokumente, wie z. B. den Unfallbericht oder eine polizeiliche Unfallakte, wirkt sich dies automatisch bei der Schadensregulierung auf die Dauer aus. Das Ganze kann sich in einem solchen Fall gut und gerne noch weitere drei Wochen hinziehen. Es empfiehlt sich, bei der Kfz-Versicherung nachzufragen und sich in regelmäßigen Abständen auf den neusten Stand bringen zu lassen, wenn Ihnen bei der Schadensregulierung die Dauer schlichtweg zu lang erscheint.

Wenn die Versicherung die Schadensregulierung absichtlich hinauszögert

Bemerken Sie bei der Schadensregulierung eine überdurchschnittliche Dauer, sollten Sie zunächst einmal bei der zuständigen Versicherung nachfragen, woran das Ganze liegen könnte. Erhärtet sich bei Ihnen allerdings der Verdacht, dass die Versicherungsgesellschaft die Schadensabwicklung absichtlich in die Länge zieht, sollten Sie einen Anwalt konsultieren. Dieser kann Sie über die Option einer Klageerhebung informieren, damit Sie doch noch zu Ihrem Recht kommen.

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

3 Kommentare

  1. Bettina

    13. Juni 2023 at 22:51

    Wieso kann sich die Versicherung 4-6 Wochen Zeit lassen bis sie den Schaden reguliert. Ich bekomme aber nur 14d den Mietwagen gezahlt um mir ein vergleichbares Auto zu kaufen weil mein PKW wirtschaftlicher Totalschaden ist! Und die Aufwandspauschale ist ja auch ein Witz, das deckt ja nicht einmal das Zeitfenster Warteschleife beim Anruf der leistungspflichtigen Versicherung ab.
    Wie immer werden die kleinen Leute mit Kleinbeträgen abgespeist und der Versicherer kann wegen hoher Auslastung noch ein paar Wochen mit dem Geld des armen Mann/Frau arbeiten. Zum Glück leben wir in einem Rechtsstaat.

  2. Denis

    4. April 2023 at 21:04

    Kann ja nicht angehen, dass das nicht vom Staat befristet wird.
    So kann die Versicherung die Schuldenlast ewig einbehalten. In der Regel wird hier, laut Ihren Informationen die Schuld in 4-6 Wochen ausgeglichen. In meinem Fall waren es 3,5 Monate. Wenn man auf das Auto angewiesen ist zur Arbeit zu kommen und sowas gesetzlich nicht geregelt ist, ist das leider ein Versäumnis zum Schutz des kleinen Mannes gegenüber den großen Versicherungen. Meist hat der „kleine Mann“ keine Team von Anwälten die er jederzeit zur Verfügung hat.
    MFG

  3. Testi

    11. Mai 2021 at 14:39

    Was kann man machen wenn es ein Gerichtsurteil gibt, der Schaden zu gleichen Teilen (50/50) festgelegt wird, mein Schaden von der gegnerischen Versicherung schon beglichen wurde aber die gegnerische Seite sich nicht bei meiner Versicherung zwecks Regulierung des Schadens meldet und ich somit den Schaden bei meiner Versicherung nicht ausgleichen kann um meine Hochstufung rückgängig zu machen?

    Ende 2018 hat der Unfall statt gefunden, Ende 2020 gab es das Gerichtsurteil und Anfang 2021 die erste Erinnerung an die „Gegenseite“ welche nicht beantwortet wurde.

    Muss ich jetzt im schlimmsten Fall bis Anfang 2025 warten, bis der Anspruch der Gegenseite verfristet ist um mein Konto wieder zu entlasten damit meine monatlichen Beiträge wieder sinken?

    Irgendwie fühle ich mich so als würde ich gerade meiner Versicherung kostenlos einen Kredit zur Verfügung stellen da ich im Fall einer Rückzahlung der Beträge aufgrund der Hochstufung noch nicht mal Zinsen erhalte.

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