Schadensmeldung – Wie Sie am besten vorgehen

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 17. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Den Unfall melden

Tagtäglich passieren Unfälle im Straßenverkehr. Ein kleine Unachtsamkeit und schon kracht es. In vielen Fällen sind es glücklicherweise nur Blechschäden, die entstehen. Doch schlimmstenfalls werden Personen verletzt.

Nach einem Unfall sollte die Schadensmeldung zeitnah erfolgen.
Nach einem Unfall sollte die Schadensmeldung zeitnah erfolgen.

Dann haben die lebensrettenden Sofortmaßnahmen der Ersten Hilfe natürlich Priorität.

Daneben sollte die Unfallstelle in jedem Falle abgesichert werden. Dies gilt auch für kleinere Zusammenstöße. Damit schützen Sie nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer.

Außerdem ist es ratsam, die Polizei hinzu zu ziehen. Ob diese dann eine Unfallakte anlegt und andere Maßnahmen einleitet, entscheiden die Beamten vor Ort. Oft können sie auf die sehr angespannte und stressige Situation beruhigend wirken.

Für die Schadensregulierung ist es wichtig, dass der Unfall gemeldet wird. Das heißt, die sogenannte Schadensmeldung muss erfolgen. Doch wie können Sie dabei richtig vorgehen?

FAQ: Einen Schaden melden

Wann muss ich einen Schaden der Versicherung melden?

Haben Sie einen Unfall verursacht, den Sich mit Hilfe Ihrer Versicherung regulieren möchten, sollten Sie den entstandenen Schaden möglichst schnell bei Ihrem Versicherer melden. In der Regel liegt die Frist für die Meldung bei einer Woche.

Welche Angaben muss ich bei der Schadensmeldung machen?

Die Versicherung interessiert sich bei der Schadensregulierung vor allem für die Schäden, die Sie am Fahrzeug des Unfallgegners verursacht haben. Die notwendigen Angaben, die Sie machen müssen, finden Sie hier.

Wie erledige ich die Schadensmeldung am besten?

Sie haben meist die Möglichkeit, Ihren Versicherer telefonisch zu kontaktieren oder ein Formular auf dessen Website zu nutzen. Viele Versicherungen bieten ein solches mittlerweile an.

Die Kfz-Schadensmeldung

Nach einem Unfall sollten Sie auf jeden Fall den Schadensfall melden. Durch diese Schadensmeldung bei einem Kfz setzt sich der Prozess der Schadensregulierung in Gang.

Ob Ihnen die Schuld am Unfall zugesprochen wurde oder nicht, Sie sind in jedem Fall verpflichtet, die Versicherung zu kontaktieren. Dies betrifft sowohl die Haftpflichtversicherung als auch die Unfallversicherung.

Bevor Sie den Unfallschaden melden, sollten Sie am Unfallort darauf achten, alle Beweise gut und umfänglich zu sammeln. Mit Fotos können Sie die Position der Fahrzeuge festhalten.

Sie können die Unfallmeldung mit einem Formular an Ihre Versicherung übermitteln.
Sie können die Unfallmeldung mit einem Formular an Ihre Versicherung übermitteln.

Dabei ist auch die Umgebung zu erfassen, da Abstände und Größenverhältnisse dadurch besser einzuschätzen sind.

Sie sollten auch die Zeugen nicht außer Acht lassen, die den Unfallvorgang beobachtet haben. Nehmen Sie die Personalien auf.

Dies dient vor allem dazu, der Versicherung eine umfangreiche Schadensmeldung weiterzugeben.

Im Anschluss daran sollten Sie zeitnah den Unfall der Versicherung melden.

Die Haftpflicht garantiert dabei dem Geschädigten ein Mindestmaß an finanzieller Unterstützung in einer derartigen Situation. Den Unfallverursacher bewahrt sie bestenfalls vor dem finanziellen Ruin. Denn ein Unfall (und sei es nur ein Blechschaden) kann sehr teuer werden.

Der Versicherung den Unfall melden, wenn der Unfallgegner sich weigert

Warten Sie nicht, bis der Unfallgegner eine Schadensmeldung beim Versicherer vornimmt – nehmen Sie es am besten selbst in die Hand. Denn es kann immer wieder vorkommen, dass die andere Partei, die an einem Unfall beteiligt ist, die Unfallmeldung bei der Versicherung absichtlich hinauszögert oder sich sogar vollkommen weigert, eine derartige Unfall-Schadensmeldung zu machen.

Deshalb empfiehlt es sich, dass Sie selbst aktiv werden. Sie können beispielsweise über den Zentralruf der Autoversicherer erfahren, wo Ihr Unfallgegner versichert ist. Telefonisch unter der Nummer 0800 25 02 600 sowie für einen Unfall im Ausland unter der Telefonnummer 0049 40 300 330 300 können Sie den Zentralanruf der Autoversicherer erreichen.

Folgende Angaben benötigen sie, um dort den Kfz-Unfall zu melden:

  1. Kennzeichen des Fremdwagens
  2. Name und Anschrift des Unfallgegners
  3. Datum des Unfalls

Was ist zu beachten, wenn Sie den Kfz-Schaden melden möchten?

Selbst wenn der Unfallgegner sich nicht weigert, eine Schadensmeldung zu machen, sollte diese nicht komplett der gegnerischen Seite überlassen werden.

Vergessen Sie nicht, der eigenen Versicherung den Schaden zu melden.

Mittlerweile haben die meisten Versicherer für die Schadensmeldung ein Formular online gestellt, das Sie nur noch ausfüllen müssen.

Dafür sind folgende Angaben relevant:

  • Kennzeichen
  • Versicherungsnummer
  • Personendaten
  • Unfallgeschehen (Ort, Zeit, Beschreibung)
  • Schadensbeschreibung
  • Personendaten (Unfallgegner)
  • Personendaten (Zeugen)

Eine Unfall-Schadensmeldung kann auch per Telefon bei der eigenen Versicherung abgewickelt werden.

Ein Formular für die Schadensmeldung bieten viele Versicherer online an.
Ein Formular für die Schadensmeldung bieten viele Versicherer online an.

Das Ausfüllen des Formulars ist jedoch ratsamer, denn in den meisten Fällen bekommen Sie eine Kopie desselben für Ihre Unterlagen.

Wenn Sie den Schaden melden, ist zu beachten, an welche Versicherungen Sie sich wenden. Denn eine Unfallversicherung benötigt Unterlagen wie ein ärztliches Attest oder einen Krankenhausbericht.

Ein Haftpflichtversicherer interessiert sich vor allem für den Unfallhergang und die Angaben zur geschädigten Person.

Deshalb ist eine Schadensmeldung bei der Versicherung mit allgemeinem Muster nicht empfehlenswert, da es in erster Linie um den individuellen Fall geht. Die jeweiligen Versicherungen bieten ein Formular zur Schadensmeldung an, das an die jeweiligen Ansprüche und Situationen angepasst ist.

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

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