Carsharing-Unfall: Wie verhalten Sie sich richtig?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 8. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Was passiert, wenn ich einen Unfall mit einem Carsharing-Auto habe?

Beim Carsharing ist ein Unfall zwar versichert, kann aber trotzdem teuer werden.
Beim Carsharing ist ein Unfall zwar versichert, kann aber trotzdem teuer werden.

Carsharing ist für viele Großstädter ein beliebter Bestandteil der eigenen Mobilität. Wer kein eigenes Auto hat, der leiht sich eines der verschiedenen Anbieter auf dem Markt. Bequem, flexibel und bei gelegentlicher Nutzung im Vergleich zum eigenen Auto preisgünstig.

An Schäden oder gar einen Carsharing-Unfall will niemand gern denken – sollte man jedoch bereits vor Fahrtbeginn unbedingt! Denn es ist wichtig zu wissen, wie Sie sich im Ernstfall verhalten sollten und welche Kosten auf Sie zukommen könnten.

Carsharing-Unfall: Wie verhalte ich mich richtig?

Auch beim Carsharing sind Unfälle oder Parkrempler schnell passiert. Bei kleineren Mängeln in der Größenordnung von Bagatellschäden ist es zumeist ausreichend, die Servicehotline des Anbieters anzurufen, die dann den Schaden aufnimmt.

Kommt es allerdings zu größeren Unfällen oder sind andere Verkehrsteilnehmer involviert, ist das allgemeine Verhalten bei einem Unfall zu beachten und in jedem Fall die Polizei zu verständigen. Das verlangen auch die meisten gewerblichen Anbieter. Nichtsdestotrotz ist diesem der Unfall unverzüglich zu melden. Außerdem sollten die Kontaktdaten der Unfallbeteiligten und der Zeugen sowie die Kennzeichen der Autos aufgeschrieben werden. Im Anschluss sollte mit dem Carsharing-Anbieter abgesprochen werden, inwieweit Sie noch fahren dürfen und wie das weitere Vorgehen aussieht.

Wichtig: Unterschreiben Sie kein Schuldanerkenntnis, wenn Sie in einen Carsharing-Unfall verwickelt sind!

Schäden am Auto: Wer trägt die Kosten?

Beim Carsharing-Unfall ist es besonders wichtig, den Schaden zu dokumentieren.
Beim Carsharing-Unfall ist es besonders wichtig, den Schaden zu dokumentieren.

Vor Fahrtbeginn sollte in jedem Fall die Schadensregulierung geklärt werden. Gewerbliche Anbieter haben in der Regel Zusatzversicherungen, die der besonderen Situation bei einem Carsharing-Unfall Rechnung tragen, denn Fahrzeughalter und Fahrer weichen hier generell voneinander ab. Meist handelt es sich um Haftpflicht-, Teil- und Vollkaskoversicherungen, die im Schadensfall für die entstandenen Kosten haften.

Auch bei Carsharing-Plattformen verfügen die privaten Autos meist über einen guten Versicherungsschutz. Mieter schließen hier automatisch ein Paket ab, das aus Haftpflicht- und Kaskoversicherung besteht, die bei einem Carsharing-Unfall die Kosten tragen.

Ebenso ist bei vielen Anbietern ein Schutzbrief in den Mietkosten enthalten, sodass der Carsharing-Unfall zusätzlich abgesichert ist: Im Ernstfall kann die Pannenhilfe in Anspruch genommen und das Auto abgeschleppt werden. Auch ein Ersatzwagen und Übernachtungskosten können durch den Schutzbrief abgesichert sein. Dies gilt es im konkreten Fall vor Fahrtantritt in Erfahrung zu bringen.

Wie steht es um die Selbstbeteiligung?

Viele Anbieter verlangen jedoch vom Kunden eine hohe Selbstbeteiligung, insbesondere dann, wenn dieser den Carsharing-Unfall selbst verschuldet hat. Die Spanne reicht hier vom unteren dreistelligen Bereich bis hin zu vierstelligen Summen.

Es kann sich deshalb besonders für Vielfahrer lohnen, die Selbstbeteiligung zu prüfen und eventuell durch eine zusätzliche Gebühr zu senken. Ein solches Angebot haben viele Carsharing-Unternehmen im Portfolio – etwa DriveNow, Car2Go oder Flinkster. Jahrespakete lohnen sich oftmals jedoch nur für Viel- und weniger für Gelegenheitsfahrer. Letztere sollten prüfen, ob es auch möglich ist, die Selbstbeteiligung auf einzelnen Fahrten zu senken.

Vor Fahrtbeginn: Kontrollgang

Für den Fall vom Carsharing-Unfall: Vor jeder Fahrt einen Kontrollgang machen.
Für den Fall vom Carsharing-Unfall: Vor jeder Fahrt einen Kontrollgang machen.

Unerlässlich ist in jedem Fall der Kontrollgang vor Fahrtbeginn, um etwaige Schäden bereits vor einem Carsharing-Unfall zu entdecken. Achten Sie dabei vor allem auf folgende Punkte:

  1. Schäden an der Karosserie: Gehen Sie eine Runde um das Auto und überprüfen Sie, welche Schäden bereits vorhanden sind, zum Beispiel Kratzer im Lack. Diese sollten bereits vermerkt sein. Ist dies nicht der Fall, melden Sie die Schäden dem Vermieter und dokumentieren Sie per Kamera den aktuellen Zustand.
  2. Mängel und Verschmutzungen des Innenraums: Verfahren Sie wie auch bei Karosserieschäden, damit Sie im Nachhinein nicht für Verfehlungen vorangegangener Mieter belangt werden können.
  3. Notwendige Dokumente: Sind alle Dokumente (etwa Tankkarte, Parkausweis etc.) vorhanden?
  4. Beendigung des Mietverhältnisses: Wissen Sie, wie das Carsharing ordnungsgemäß beendet wird? So können Sie unnötige Kosten durch ein ungewolltes Weiterlaufen der Miete vermeiden.
  5. Rückgabe: Gibt es neue Mängel, die gemeldet werden müssen? Sind alle Dokumente und Zubehörgegenstände im Auto? Haben Sie die Tankregelung befolgt? Haben Sie das Fahrzeug abgeschlossen?
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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

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