Fahrerflucht begangen? Welche Strafe bei einem Kratzer fällig wird
Letzte Aktualisierung am: 11. April 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Wenn Sie nach einem Parkschaden einfach weiterfahren
Vor allem in Großstädten kann die Suche nach einem geeigneten Parkplatz schnell zum Kampf werden. Es ist daher nicht gerade verwunderlich, dass der ein oder andere genervte Autofahrer versucht, sein Fahrzeug in eine etwas zu knapp bemessene Parklücke zu bugsieren, wenn ihm das Ganze schlichtweg zu lange dauert.
Streift er bei dieser Aktion das Kfz seines Parknachbarn oder schlägt seine Tür beim Aussteigen versehentlich dagegen, kann schnell ein unschöner Kratzer entstehen. Getreu dem Motto: „Was der Besitzer des anderen Fahrzeugs nicht weiß, macht ihn nicht heiß“ entscheiden sich allerdings einige Fahrer dafür, das Geschehene für sich zu behalten und machen sich stillschweigend aus dem Staub.
Doch handelt es sich dabei bereits um Fahrerflucht? Welche Strafe bei einem Kratzer droht und wie Sie sich nach einem Parkrempler eigentlich verhalten sollten, klären wir im folgenden Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Strafe für Fahrerflucht nach Kratzer
Das Strafgesetzbuch sieht hier eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vor. Nicht selten kommt es jedoch vor, dass stattdessen eine Geldauflage erteilt und das Verfahren eingestellt wird. Dies hängt vom Einzelfall.
Nein, auch dies gilt als unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, denn ein Zettel kann beschädigt werden oder verloren gehen.
Sie müssen eine angemessene Zeit auf den Autobesitzer warten. Was hier als „angemessen“ gilt, hängt von den konkreten Umständen ab, in der Regel wird hier von 20 bis 60 Minuten ausgegangen. Taucht der Halter nicht auf, ist der Unfall der Polizei zu melden.
Handelt es sich bei einem Kratzer am Auto um Fahrerflucht, wenn Sie danach das Weite suchen?
Das Strafgesetzbuch (StGB) definiert, wann Fahrerflucht bzw. Unfallflucht vorliegt. § 142 StGB macht sich ein Autofahrer des unerlaubten Entfernens vom Unfallort strafbar, wenn er
[…] sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er
- zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder
- eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen […].“
Dementsprechend handelt es sich auch dann um Fahrerflucht, wenn der Kratzer an der Stoßstange des anderen Fahrzeugs noch so klein ist, Sie aber trotzdem wegfahren.
Als Unfallverursacher sollten Sie stattdessen eine angemessene Zeit lang auf den Besitzer des beschädigten Kfz warten (20 bis 60 Minuten) oder den Unfall direkt bei der Polizei melden. Nur so können Sie die mit einer Fahrerflucht verbundene Strafe bei einem Kratzer vermeiden.
Hinterlassen Sie einen Zettel mit Ihren Kontaktdaten unter dem Scheibenwischer des anderen Fahrzeugs, bevor Sie sich aus dem Staub machen, liegt übrigens trotzdem Fahrerflucht vor. Welche Strafe bei einem Kratzer fällig wird, erfahren Sie im nächsten Abschnitt.
Fahrerflucht nach hinterlassenem Kratzer am Auto: Welche Strafe droht?
§ 142 StGB zufolge bestehen die Konsequenzen nach einer begangenen Fahrerflucht aus einer Geld- oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Letztendlich spielt es jedoch bei der Festsetzung der Strafe eine wichtige Rolle, wie schwer der entstandene Schaden ist.
Exakte Angaben dazu, wie hoch nach einer begangenen Fahrerflucht die Strafe bei einem Kratzer ausfällt, können entsprechend nicht gemacht werden.
Meist liegen die Reparaturkosten allerdings unter 600 Euro, wenn vor der Fahrerflucht nur ein kleiner Kratzer hinterlassen wurde.
Daher kommt es in der Regel zu einer Geldauflage und das Verfahren wird eingestellt.
Es bedarf jedoch stets einer individuellen Einzelfallentscheidung, um festzusetzen, in welcher Höhe sich nach begangener Fahrerflucht die Strafe bei einem Kratzer bewegt.
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